Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes) Beschlussvorlage GB (Offene Kinder- und Jugendarbeit
hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 160/2005 14.11.2005 Az.: 51/431-18/Lo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.12.2005 Offene Kinder- und Jugendarbeit hier: Vertragliche Zielvereinbarungen und Leitziele des kommunalen Jugendförderplanes Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 15 694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die als Anlage beigefügte konzeptionelle Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009. Seite - 2 Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2005 u.a. beschlossen, den Trägern von Offenen Jugendeinrichtungen die Gelegenheit zu geben, mit der Abt. Jugend und Familie • eine inhaltliche Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Anlehnung an den Kinder- und Jugendförderplan zu entwickeln, • für jede Einrichtung Zielvorgaben und deren Überprüfung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Gegebenheiten schriftlich zu vereinbaren und • eine Fortschreibung sicherzustellen. Unter dieser Maßgabe fand vom 20.10. bis zum 21.10.2005 eine Klausurtagung in Blankenheim statt, an der neben Vertretern der Abteilung Jugend und Familie der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses sowie Vertreter der freien, öffentlichen und verbandlichen Träger von Offenen Jugendeinrichtungen teilnahmen. Zudem war Herr Dr. Ulrich Deinet von der Fachhochschule Düsseldorf als externer Berater anwesend. Der Entwurf einer konzeptionellen Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen ist als Anlage beigefügt. Anlage gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)