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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 160/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage V 160/2005 Konzeptionelle Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009 Die vorliegende konzeptionelle Ausgestaltung wurde auf Grundlage der Empfehlungen zum 3. Ausführungsgesetz KJHG im Rahmen einer Klausurtagung in Blankenheim ausgearbeitet. Dies erfolgte unter Beteiligung der Abt. Jugend und Familie, des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses sowie Vertretern der verbandlichen, freien und öffentlichen Jugendhilfe. Zudem war Herr Dr. Deinet von der FH Düsseldorf als externer Berater anwesend. In Blankenheim wurde zunächst Einigkeit darüber erzielt, dass die Empfehlungen zum 3. Ausführungsgesetz KJHG in der Gänze eine maximale Vorgabe darstellen. Diese umfassend umzusetzen, ist insbesondere auf Kreisebene nur schwer möglich. Aus diesem Grunde wurden zunächst nur Schwerpunkte des Förderplans behandelt. Der wesentliche Schwerpunkt wurde auch im Hinblick auf den o.g. Auftrag des Jugendhilfeausschusses übereinstimmend in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit gesehen. Insbesondere die Offene Kinder- und Jugendarbeit muss sich bei ihrer konzeptionellen Ausrichtung an bestimmten Bedarfen orientieren. In Bezug auf diese ständig vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu ermittelnden Bedarfe (§§ 79,80 SGB VIII) wurden sozialräumliche Indikatoren benannt. Diese sind: • • • • • • Jugendeinwohnerwerte in den Kernorten Anzahl der Sozialhilfeempfänger Anzahl der erzieherischen Hilfen Anzahl von Alleinerziehenden Anzahl derjenigen, die den Anforderungen des SGB II nicht genügen Statistik der Jugendkriminalität. Diese Kriterien können durch weitere Fragestellungen etwa nach öffentlichen Orten im Sozialraum, an denen Kinder und Jugendliche Gefährdungen ausgesetzt sind, nach der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, etc. ergänzt werden. In Anlehnung an die Empfehlungen zur Umsetzung des 3. AG KJHG NRW wurden folgende Leitziele für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit benannt. Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen richtet sich, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend, grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen, im Besonderen jedoch an die Gruppe der 10- bis 18-jährigen. Bei der Konzipierung von Angeboten und Maßnahmen soll von den jeweiligen Lebenslagen und Bedürfnissen der Adressaten ausgegangen werden. Der pädagogische Ansatz soll die strukturellen Gegebenheiten des Sozialraums berücksichtigen und im Sinne des § 11 SGB VIII "...an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden...". Offene Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht als Ort informeller Bildungsprozesse die Aneignung von Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen wie z.B. Kooperationsund Konfliktfähigkeit, Selbstvertrauen und Empathie. Sie verfolgt gem. der im Jugendfördergesetz (§§ 4 - 7) beschriebenen Querschnittsaufgaben die Ziele • • geschlechtsbezogene Benachteiligungen zu überwinden helfen, durch geeignete interkulturelle Maßnahmen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu begegnen, • Möglichkeiten der politischen Beteiligung aufzuzeigen und mit den Jugendlichen auszuarbeiten und • sinnvolle Formen des Zusammenwirkens mit Schule zu entwickeln. Um die vorgenannten Ziele und Aufgabenschwerpunkte umsetzen zu können, ist eine fachbezogene Vernetzung im Sozialraum erforderlich. Maßgebliche Kooperationspartner sind hier insbesondere ⇒ ⇒ ⇒ ⇒ Jugendberufshilfe Schulen ASD Jugendverbände und weitere Gruppierungen und Vereine. Neben der Zielgruppe der 10- bis 18-jährigen orientiert sich Offene Jugendarbeit an Kindern und Jugendlichen benachteiligter Lebenswelten. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe werden Art und Umfang der Angebote bestimmt. Dies geschieht durch die Ermittlung sozial- räumlicher Bedarfe unter zur Hilfenahme o.g. Indikatoren. Das Verfahren zur Fortschreibung des Wirksamkeitsdialogs als operativer Bestandteil des kommunalen Jugendförderplans soll künftig wie folgt aussehen. Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet für die Dauer einer Wahlperiode den kommunalen Kinder- und Jugendförderplan. Dieser stellt, in dem er auf Grundlage des Kinder- und Jugendfördergesetzes unter Beteiligung der freien Träger Leitziele, Zielgruppen, Aufgabenschwerpunkte und anderes festlegt, das Rahmenkonzept für die Offenen Jugendeinrichtungen dar. Die Abteilung Jugend und Familie vereinbart mit den Trägern und Fachkräften der jeweiligen Einrichtung operationalisierte Ziele. Diese konkreten Handlungsziele sollen aus dem Rahmenkonzept und den für die Einrichtung formulierten Leitzielen sowie den Bedarfen und strukturellen Gegebenheiten des Sozialraumes erarbeitet werden. Aus Gründen einer besseren Systematisierung und Steuerung im Hinblick auf Bedarfe, Zielund Leistungsvereinbarungen u.a. werden drei Sozialräume unterschieden: der städtische Sozialraum der mittelzentrische Sozialraum der ländliche Sozialraum. Es werden künftig verschiedenartige Verträge in Bezug auf Zielgruppen, Handlungsziele, Öffnungszeiten, Angebotsformen (z.B. aufsuchende Arbeit) mit Einrichtungen der jeweiligen Sozialräume vereinbart. Diese beinhalten auch die für die Zielerreichung. Diese beinhalten auch Indikatoren, welche die Erreichung von Handlungszielen verifizierbar machen. Das maßgebliche Berichtswesen bleibt der Qualitätsbericht. Qualitative und quantitative Dimensionen der pädagogischen Arbeit werden durch Kennzahlen erfasst. Die gemeinsam mit den freien Trägern festgelegten Kennzahlen machen einrichtungsbezogen Aussagen über Ausgaben und Einnahmen. Die Einnahmen sollen aufgeschlüsselt werden in Landesmittel Kreismittel Drittmittel Eigenmittel. Weitere Kennzahlen ergeben sich durch die Abfrage nach den Besuchern/ Besucherrinnen. Diese beinhalten Angaben zu Altergruppen, Geschlecht, Migrationhintergrund und zu regelmäßig Anwesenden. Weiter bilden die festzulegende Mindestöffnungszeit, Stellenumfang und auf programmatischer Ebene Maßnahmen und Projekte Kennzahlen. Die Träger von Offenen Jugendeinrichtungen reichen die Qualitätsberichte bis zum 28.02.2006 bei der Abteilung Jugend und Familie ein. Diese nimmt eine erste Bewertung vor. Anschließend werden mit den Trägern Reflexionsgespräche und, auf Grundlage der ermittelten sozialräumlichen Bedarfe und den Angaben des Qualitätsberichts, Planungsgespräche geführt. Hier werden bis zum 01.10.2006 Leistungs- und Zielvereinbarungen geschlossen, welche in den entsprechenden Gremien und Ausschüssen der Städte und Gemeinden diskutiert werden. Schließlich werden die Ergebnisse zu einem Gesamtberichtswesen zusammengefasst und dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet auf der Basis des Kreistagsbeschlusses vom 04.07.2005 jährlich über Art und Umfang der weiteren Förderung.