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Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage V 160/2005
Konzeptionelle Ausgestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis
Euskirchen für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2009
Die vorliegende konzeptionelle Ausgestaltung wurde auf Grundlage der Empfehlungen zum
3. Ausführungsgesetz KJHG im Rahmen einer Klausurtagung in Blankenheim ausgearbeitet.
Dies erfolgte unter Beteiligung der Abt. Jugend und Familie, des Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses sowie
Vertretern der verbandlichen, freien und öffentlichen
Jugendhilfe. Zudem war Herr Dr. Deinet von der FH Düsseldorf als externer Berater
anwesend.
In Blankenheim wurde zunächst Einigkeit darüber erzielt, dass die Empfehlungen zum 3.
Ausführungsgesetz
KJHG in der Gänze eine maximale Vorgabe darstellen. Diese
umfassend umzusetzen, ist insbesondere auf Kreisebene nur schwer möglich. Aus diesem
Grunde wurden zunächst nur Schwerpunkte des Förderplans behandelt. Der wesentliche
Schwerpunkt wurde auch im Hinblick auf den o.g. Auftrag des Jugendhilfeausschusses
übereinstimmend in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit
gesehen. Insbesondere die Offene Kinder- und Jugendarbeit muss sich bei ihrer
konzeptionellen Ausrichtung an bestimmten Bedarfen orientieren. In Bezug auf diese ständig
vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu ermittelnden Bedarfe (§§ 79,80 SGB
VIII) wurden sozialräumliche Indikatoren benannt. Diese sind:
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Jugendeinwohnerwerte in den Kernorten
Anzahl der Sozialhilfeempfänger
Anzahl der erzieherischen Hilfen
Anzahl von Alleinerziehenden
Anzahl derjenigen, die den Anforderungen des SGB II nicht genügen
Statistik der Jugendkriminalität.
Diese Kriterien können durch weitere Fragestellungen etwa nach öffentlichen Orten im
Sozialraum, an denen Kinder und Jugendliche Gefährdungen ausgesetzt sind, nach der
Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, etc. ergänzt werden.
In Anlehnung an die Empfehlungen zur Umsetzung des 3. AG KJHG NRW wurden folgende
Leitziele für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit benannt.
Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen richtet sich, dem gesetzlichen Auftrag
entsprechend, grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen, im Besonderen jedoch an
die Gruppe der 10- bis 18-jährigen. Bei der Konzipierung von Angeboten und Maßnahmen
soll von den jeweiligen Lebenslagen und Bedürfnissen der Adressaten ausgegangen
werden. Der pädagogische Ansatz soll die strukturellen Gegebenheiten des Sozialraums
berücksichtigen und im Sinne des § 11 SGB VIII "...an den Interessen junger Menschen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden...".
Offene Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht als Ort informeller Bildungsprozesse die
Aneignung von Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen wie z.B. Kooperationsund Konfliktfähigkeit, Selbstvertrauen und Empathie. Sie verfolgt gem. der im
Jugendfördergesetz (§§ 4 - 7) beschriebenen Querschnittsaufgaben die Ziele
•
•
geschlechtsbezogene Benachteiligungen zu überwinden helfen,
durch geeignete interkulturelle Maßnahmen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu begegnen,
• Möglichkeiten der politischen Beteiligung aufzuzeigen und mit den
Jugendlichen auszuarbeiten und
• sinnvolle Formen des Zusammenwirkens mit Schule zu entwickeln.
Um die vorgenannten Ziele und Aufgabenschwerpunkte umsetzen zu können, ist eine
fachbezogene Vernetzung im Sozialraum erforderlich. Maßgebliche Kooperationspartner
sind hier insbesondere
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⇒
⇒
⇒
Jugendberufshilfe
Schulen
ASD
Jugendverbände und weitere Gruppierungen und Vereine.
Neben der Zielgruppe der 10- bis 18-jährigen orientiert sich Offene Jugendarbeit an Kindern
und Jugendlichen benachteiligter Lebenswelten. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe werden Art und Umfang der Angebote
bestimmt. Dies geschieht durch die Ermittlung sozial- räumlicher Bedarfe unter zur
Hilfenahme o.g. Indikatoren.
Das Verfahren zur Fortschreibung des Wirksamkeitsdialogs als operativer Bestandteil des
kommunalen Jugendförderplans soll künftig wie folgt aussehen.
Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet für die Dauer einer Wahlperiode den kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan. Dieser stellt, in dem er auf Grundlage des Kinder- und
Jugendfördergesetzes unter Beteiligung der freien Träger Leitziele, Zielgruppen,
Aufgabenschwerpunkte und anderes festlegt, das Rahmenkonzept für die Offenen
Jugendeinrichtungen dar. Die Abteilung Jugend und Familie vereinbart mit den Trägern
und Fachkräften der jeweiligen Einrichtung operationalisierte Ziele. Diese konkreten
Handlungsziele sollen aus dem Rahmenkonzept und den für die Einrichtung formulierten
Leitzielen sowie den Bedarfen und strukturellen Gegebenheiten des Sozialraumes erarbeitet
werden.
Aus Gründen einer besseren Systematisierung und Steuerung im Hinblick auf Bedarfe, Zielund Leistungsvereinbarungen u.a. werden drei Sozialräume unterschieden:
der städtische Sozialraum
der mittelzentrische Sozialraum
der ländliche Sozialraum.
Es werden künftig verschiedenartige Verträge in Bezug auf Zielgruppen, Handlungsziele,
Öffnungszeiten, Angebotsformen (z.B. aufsuchende Arbeit) mit Einrichtungen der jeweiligen
Sozialräume vereinbart. Diese beinhalten auch die für die Zielerreichung. Diese beinhalten
auch Indikatoren, welche die Erreichung von Handlungszielen verifizierbar machen.
Das maßgebliche Berichtswesen bleibt der Qualitätsbericht. Qualitative und quantitative
Dimensionen der pädagogischen Arbeit werden durch Kennzahlen erfasst.
Die gemeinsam mit den freien Trägern festgelegten Kennzahlen machen
einrichtungsbezogen Aussagen über Ausgaben und Einnahmen. Die Einnahmen sollen
aufgeschlüsselt werden in
Landesmittel
Kreismittel
Drittmittel
Eigenmittel.
Weitere Kennzahlen ergeben sich durch die Abfrage nach den Besuchern/ Besucherrinnen.
Diese beinhalten Angaben zu Altergruppen, Geschlecht, Migrationhintergrund und zu
regelmäßig Anwesenden. Weiter bilden die festzulegende Mindestöffnungszeit,
Stellenumfang und auf programmatischer Ebene Maßnahmen und Projekte Kennzahlen.
Die Träger von Offenen Jugendeinrichtungen reichen die Qualitätsberichte bis zum
28.02.2006 bei der Abteilung Jugend und Familie ein. Diese nimmt eine erste Bewertung vor.
Anschließend werden mit den Trägern Reflexionsgespräche und, auf Grundlage der
ermittelten sozialräumlichen Bedarfe und den Angaben des
Qualitätsberichts,
Planungsgespräche geführt. Hier werden bis zum 01.10.2006 Leistungs- und
Zielvereinbarungen geschlossen, welche in den entsprechenden Gremien und
Ausschüssen der Städte und Gemeinden diskutiert werden. Schließlich werden die
Ergebnisse
zu
einem
Gesamtberichtswesen
zusammengefasst
und
dem
Jugendhilfeausschuss
vorgelegt.
Dieser
entscheidet
auf
der
Basis
des
Kreistagsbeschlusses vom 04.07.2005 jährlich über Art und Umfang der weiteren Förderung.