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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Aktenausfertigung Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 168/2006 20.01.2006 Az.: 20/912-11/He Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.02.2006 Jugendhilfeausschuss 09.03.2006 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 13.03.2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 14.03.2006 Kreisausschuss 22.03.2006 Kreistag 03.04.2006 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2006. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006. Seite - 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 75 ff. GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit ihren Anlagen (einschließlich Entwurf des Sachkontenplans) wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet. Gleichzeitig wird gemäß § 83 Absatz 3 GO NW a.F. der Finanzplan vorgelegt. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)