Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Aktenausfertigung
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 168/2006
20.01.2006
Az.: 20/912-11/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.02.2006
Jugendhilfeausschuss
09.03.2006
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
13.03.2006
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
14.03.2006
Kreisausschuss
22.03.2006
Kreistag
03.04.2006
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2006.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2006.
Seite - 2 Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 75 ff. GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte und
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit ihren Anlagen (einschließlich Entwurf des Sachkontenplans) wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell
dem Kreistag zugeleitet. Gleichzeitig wird gemäß § 83 Absatz 3 GO NW a.F. der Finanzplan
vorgelegt.
Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung
zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der
Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der
Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung.
Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor
der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)