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Antrag (Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
08.09.16, 14:32
Aktualisiert
08.09.16, 14:32
Antrag (Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels) Antrag (Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels) Antrag (Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels) Antrag (Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 351/2016 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 05.07.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin 22.09.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Herabsetzung der Belegungszahl für das Übergangsheim "Brabanter Weg" und Anpassung des Betreuungsschlüssels Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu den im vorliegenden Antrag aufgelisteten Punkten nehme ich wie folgt Stellung: Punkt 1: Brabanter Weg 1 Nach der ursprünglichen Konzeption war für das Übergangsheim im Brabanter Weg 1 in Lechenich eine Belegung mit bis zu 96 Asylbegehrenden vorgesehen. Auf Grund der besonderen Situation seit Herbst letzten Jahres mit dem unerwartet hohen Zustrom von Flüchtlingen wurde die Belegung unter Einbeziehung der bisherigen Aufenthaltsräume als Wohnräume zunächst auf bis zu 112 Personen erhöht. Die sich weiter verschärfende Problematik der Versorgung aller zugewiesenen Asyl- begehrenden mit Wohnraum machte eine darüber hinausgehende temporäre Überbelegung notwendig (in der Spitze mit bis zu 145 Personen im März dieses Jahres). Nachdem in den letzten Monaten weitere Zuweisungen von Asylbegehrenden nur noch in sehr moderatem Umfang erfolgten, konnte die Überbelegung der Unterkunft sukzessive wieder abgebaut werden (Belegung mit Stand 22.07.2016 noch mit 107 Personen). Grundsätzlich ist bzgl. des Betreuungsschlüssels (Anzahl betreuter Flüchtlinge pro Betreuungsfachkraft des Fachbereiches Migration & Integration) im Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt (mit Stand April 2016) eine Quote von 1 : 100 festgelegt worden. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat dem Konzept in seiner Sitzung am 20.04.2016 zugestimmt (siehe A 145/2016). In einem Sondierungsgespräch mit der AWO, unter Beteiligung von Herrn Houska, Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband RheinErft & Euskirchen e.V. sowie dem Unterzeichner, wurde hinsichtlich eines Betreuungsschlüssels von 1 : 100 Einvernehmen dahingehend erzielt, dass dieser maßgeblich als Richtwert für die Inanspruchnahme der Dienstleistung für den Brabanter Weg durch die AWO als auch für den städtischen Fachdienst Gültigkeit haben soll. Mit Blick auf die bevorstehende Erweiterung der Unterkunft im Brabanter Weg 1 mit einer künftigen Kapazität von bis zu 200 Personen und unter dem Vorbehalt der notwendigen vertraglichen Neuregelung über die Betreuungsleistung wären alsdann von Seiten der AWO zwei Betreuungsfachkräfte zu stellen. In dem Zusammenhang sei auf die teilweise von einzelnen Bundesländern vorgegebenen Betreuungsschlüssel verwiesen. In den insoweit existierenden landesrechtlichen Regelungen reicht die Spanne von 1: 96 als dem niedrigsten Wert (Mecklenburg-Vorpommern) bis zu 1 : 150 als dem höchsten Wert (Bayern). In Nordrhein-Westfalen gibt es keine entsprechende Regelung. Der für Erftstadt mit 1 : 100 anzustrebende Betreuungsschlüssel ist daher als angemessen zu bewerten. Punkte 2 und 3 : Mindeststandards In dem oben angegebenen aktualisierten Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt wurde unter anderem ein Punkt 6 eingefügt, der anzustrebende Richtlinien für die Unterbringung der Flüchtlinge definiert. Den generellen Vorgaben hinsichtlich der Berücksichtigung besonderer Faktoren in der Person des jeweiligen Asylbegehrenden (Ziffer 6.1.2 des Konzeptes) wird soweit dies irgend möglich ist, durch adäquate Verteilentscheidungen der zuständigen Betreuungsfachkräfte Rechnung getragen. Hier ist auf die jahrzehntelange Erfahrung der im Fachdienst eingesetzten Sozialarbeiter/-innen hinzuweisen. Daneben sind in Punkt 6.1.3 des Konzeptes konkrete Mindeststandards für die Unterbringung festgelegt. Die entsprechenden Vorgaben stellen Leitlinien dar, die möglichst zu berücksichtigen sind. So wird bzgl. der Zimmerbelegung davon abgesehen, mehr als vier Einzelpersonen in einem Raum unterzubringen. Die vorgegebene Wohnflächengröße von 6 qm Wohnraum für erwachsene Personen (4 qm für Kinder bis 6 Jahre) korrespondiert naturgemäß mit der Notwendigkeit, alle seitens der Bezirksregierung zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Die Vorgabe konnte z.B. für den Brabanter Weg 1 nicht (mehr) eingehalten werden, als auf Grund des hohen Zustroms einzelne Zimmer überbelegt werden mussten (siehe hierzu oben zu Punkt 1). Gleiches galt für die weiteren, im Stadtgebiet verteilten Übergangsheime. Allerdings konnte dies zwischenzeitlich korrigiert und die Überbelegungen zurückgefahren werden. -2- In der (neben dem Brabanter Weg) zweiten großen Unterkunft in der Radmacher Straße sind die einzelnen Häuser für eine Belegung von 6 Personen konzipiert. Die Wohnfläche eines Hauses beträgt 56 qm. Im Einzelfall kann es auch hier zu einer Abweichung von der Vorgabe von 6 qm pro erwachsener Person kommen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn etwa größere Familien in einem Haus untergebracht sind. Dem Wunsch des Zusammenlebens und einer familiären Privatsphäre wird insoweit Vorrang eingeräumt vor einer Verteilung der einzelnen Familienmitglieder auf zwei oder mehrere Häuser. Auf Grund der zwischenzeitlich deutlich entspannteren Situation ist auch ansonsten eine großzügigere Belegung der einzelnen Übergangsheime möglich. Hierbei können Besonderheiten, wie zum Beispiel familiäre Konstellationen oder gesundheitliche Problematiken, besser berücksichtigt werden. Was die Ausstattung von sanitären Einrichtungen und der Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl notwendiger Elektrogeräte anbetrifft, so sind diese Standards in den beiden Großanlagen gewährleistet. Da wo dies (noch) nicht der Fall ist, wird in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft versucht, Abhilfe zu schaffen (wobei sich gelegentlich bauliche Gegebenheiten als Hindernis darstellen können). Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume sind überwiegend vorhanden (vorbildlich zum Beispiel in den neu angemieteten Häusern in der Frankenstraße in Bliesheim oder der Gennerstraße in Ahrem). Um den besonderen Bedürfnissen alleinstehender bzw. alleinerziehender sowie schwangeren Frauen Rechnung zu tragen, wird derzeit zum Beispiel die Unterkunft in der Oststraße grundlegend renoviert und speziell für diesen Personenkreis vorgehalten werden. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter/-innen im Fachdienst Migration & Integration immer bestrebt, Besonderheiten im Einzelfall zu berücksichtigen und auftretenden Problemen angemessen zu begegnen. So können beispielsweise für einzelne Unterkünfte, auch in Abstimmung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich Tätigen einvernehmliche und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden (Bsp. Erich-Schramm-Str. in Friesheim). Punkt 4: Übersicht Unterkünfte In der Anlage ist eine Liste mit den aktuellen Gemeinschaftsunterkünften beigefügt. Hieraus sind die entsprechenden Kapazitäten und die tatsächlichen Belegungen per 22.07.2016 zu entnehmen. Erkennbar ist bis auf die Unterkunft in Liblar, Am Vogelsang 27, keine der aufgezeigten Unterkünfte mehr überbelegt. Das Haus Am Vogelsang 27 hat insgesamt 8 Räume, die mit jeweils 2 Personen belegt waren bzw. noch sind. Hier wird eine künftige Belegung von nur noch einer Person je Raum angestrebt. Vorgesehen ist, in Abstimmung mit den derzeitigen Bewohnern (und auf deren Wunsch), eine sukzessive Reduzierung, wobei Auszüge einzelner Personen solange nicht wieder durch Zulegungen kompensiert werden, bis die angestrebte Gesamtbelegung des Objektes mit nur noch acht Personen erreicht ist. Im zweiten Teil der Übersicht sind – ebenfalls für die einzelnen Ortsteile getrennt – die jeweilige Anzahl der angemieteten Wohnungen bzw. Häuser aufgelistet. Daneben ist die Anzahl der Bewohner in diesen Objekten für jeden Ortsteil angegeben. -3- Weitere aus der Bevölkerung angebotene Mietobjekte werden derzeit von der Stadt nicht angemietet, da die Notwendigkeit hierfür aktuell nicht besteht. In Vertretung (Lüngen) -4-