Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
33/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
28.03.2000
11.04.2000
TOP: Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 1999
I. Sach- und Rechtslage:
Die Erstellung der Jahresrechnung ist gem. § 93 Abs. 2 GO eine Aufgabe des Kämmerers bzw. des „für das
Finanzwesen zuständigen Beamten“. Hieraus ergibt sich, dass neben der Feststellung der Soll-Einnahmen und Ausgaben und des Haushaltsvergleichs auch die Feststellung der Übertragbarkeit von Mitteln (Haushaltsreste) zu
seinen Aufgaben gehört.
Die Abrechnung von Haushaltsresten aus Vorjahren bzw. die Bildung neuer Haushaltsreste erfolgt allerdings in enger
Abstimmung mit den einzelnen Ämtern und im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.
Die Abrechnung bzw. Bildung der Haushaltsreste ergibt sich andererseits aber auch zwangsläufig auf Grund der im
laufenden Jahr erfolgten politischen Beschlüsse über die Durchführung von Maßnahmen. Haushaltsreste sind somit ein
Instrument der beweglichen Haushaltsführung. Nach dem 1. Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung
in NRW vom 15.6.1999 wurde u.a. § 19 GemHVO geändert. Danach sind auch Ausgabeermächtigungen im
Verwaltungshaushalt kraft Gesetzes übertragbar. Bisher bedurfte es eines besonderen Übertragbarkeitsvermerks.
Die Abrechnung bzw. Bildung von Haushaltsresten bedarf normalerweise nicht der Beschlussfassung des Rates. Durch
die Aktualisierung des „Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“, der vom
Innenministerium und den Bezirksregierungen neu abgestimmt und mit Verfügung vom 6.10.1999 den HSKGemeinden zugeleitet wurde, ist die Haushaltsrestebildung allerdings dem Rat zur Beratung vorzulegen. Der
entsprechende Ratsbeschluss ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Als Anlage wird daher eine Übersicht über die abgerechneten bzw. neu gebildeten Haushaltsreste beigefügt.
Da die Haushaltsrestebildung Auswirkungen auf das Ergebnis der Jahresrechnung 1999 hat, welches in der Ratssitzung
am 11.4.2000 (Sitzungsvorlage 34/00) bekannt gegeben wird, führt eine evtl. Änderung der Restebildung durch den Rat
auch zu einem veränderten Rechnungsergebnis.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Haushaltsrestebildung 1999 führt zu Verbesserungen (was die Absetzung von Ausgaberesten aus Vorjahren
anbelangt) bzw. zu neuen Einnahme- bzw. Ausgabeermächtigungen im Haushaltsjahr 2000.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung
beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:______________
Ja:_____________________
Nein:___________________
Enthaltung:______________