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Allgemeine Vorlage (Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 1999)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 1999)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 33/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.03.2000 11.04.2000 TOP: Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 1999 I. Sach- und Rechtslage: Die Erstellung der Jahresrechnung ist gem. § 93 Abs. 2 GO eine Aufgabe des Kämmerers bzw. des „für das Finanzwesen zuständigen Beamten“. Hieraus ergibt sich, dass neben der Feststellung der Soll-Einnahmen und Ausgaben und des Haushaltsvergleichs auch die Feststellung der Übertragbarkeit von Mitteln (Haushaltsreste) zu seinen Aufgaben gehört. Die Abrechnung von Haushaltsresten aus Vorjahren bzw. die Bildung neuer Haushaltsreste erfolgt allerdings in enger Abstimmung mit den einzelnen Ämtern und im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Die Abrechnung bzw. Bildung der Haushaltsreste ergibt sich andererseits aber auch zwangsläufig auf Grund der im laufenden Jahr erfolgten politischen Beschlüsse über die Durchführung von Maßnahmen. Haushaltsreste sind somit ein Instrument der beweglichen Haushaltsführung. Nach dem 1. Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung in NRW vom 15.6.1999 wurde u.a. § 19 GemHVO geändert. Danach sind auch Ausgabeermächtigungen im Verwaltungshaushalt kraft Gesetzes übertragbar. Bisher bedurfte es eines besonderen Übertragbarkeitsvermerks. Die Abrechnung bzw. Bildung von Haushaltsresten bedarf normalerweise nicht der Beschlussfassung des Rates. Durch die Aktualisierung des „Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten“, der vom Innenministerium und den Bezirksregierungen neu abgestimmt und mit Verfügung vom 6.10.1999 den HSKGemeinden zugeleitet wurde, ist die Haushaltsrestebildung allerdings dem Rat zur Beratung vorzulegen. Der entsprechende Ratsbeschluss ist unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Als Anlage wird daher eine Übersicht über die abgerechneten bzw. neu gebildeten Haushaltsreste beigefügt. Da die Haushaltsrestebildung Auswirkungen auf das Ergebnis der Jahresrechnung 1999 hat, welches in der Ratssitzung am 11.4.2000 (Sitzungsvorlage 34/00) bekannt gegeben wird, führt eine evtl. Änderung der Restebildung durch den Rat auch zu einem veränderten Rechnungsergebnis. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Haushaltsrestebildung 1999 führt zu Verbesserungen (was die Absetzung von Ausgaberesten aus Vorjahren anbelangt) bzw. zu neuen Einnahme- bzw. Ausgabeermächtigungen im Haushaltsjahr 2000. III. Beschlussvorschlag: „Die Abrechnung und Bildung von Haushaltsresten wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig:______________ Ja:_____________________ Nein:___________________ Enthaltung:______________