Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
25.10.2016
Erstellt
01.09.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 443/2016
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 26.08.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
15.09.2016
vorberatend
Rat
25.10.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kreisweite Schulentwicklungsplanung im Bereich der Förderschulen
hier: Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die bei der Erstellung des kreisweiten Schulentwicklungsplans für die Förderschulen ursprünglich bekundete Absicht, die Trägerschaft der bestehenden Förderschulen an den
Rhein-Erft-Kreis zu übertragen, wird seitens der Stadt Erftstadt grundsätzlich weiterhin befürwortet.
2. Die Stadt Erftstadt ist darüber hinaus für andere Vorschläge offen, die den Erftstädter Förderschülerinnen und Förderschülern auch in Zukunft eine möglichst wohnortnahe Beschulung ermöglichen. Die Abstimmung evtl. Vorschläge sollte weiterhin unter der Regie des
Rhein-Erft-Kreises unter Beteiligung und mit Zustimmung der kreisangehörigen Kommunen
erfolgen.
Begründung:
Nachdem in der Sitzung des Schulausschusses am 19.05.2016 über den Sachstand hinsichtlich
des kreisweiten Schulentwicklungsplans im Bereich der Förderschulen berichtet wurde, hat der
Rhein-Erft-Kreis während der Sommerferien den kreisangehörigen Kommunen mitgeteilt, dass
eine Umsetzung der im Schulentwicklungsplan dargelegten Maßnahmen aus Sicht des Kreises
nicht in Frage kommt. Die Gründe dafür sind dem als Anlage beigefügten Schreiben des Kreises
zu entnehmen.
Fast zeitgleich haben sich auch die Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP an den
Landrat mit der Bitte gewandt, bei den Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen abzuklären, wie man sich dort die Zukunft der Förderschulen, insbesondere derjenigen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, vorstellt und ob die Praxis der interkommunalen Zusammenarbeit oder die
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis gewünscht wird. Das Schreiben der Fraktionen ist
ebenfalls als Anlage beigefügt.
Mit Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung und den Betrieb eines
Teilstandorts der Martinusschule (Förderschwerpunkt Lernen) hat die Stadt Erftstadt im März 2014
ihre Schulträgerschaft über die Don-Bosco-Förderschule an die Kolpingstadt Kerpen übertragen;
die Beschulung der Erftstädter Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt
Lernen vor Ort dadurch jedoch zunächst sichergestellt.
Diese wohnortnahe Beschulung ist auch zukünftig ein wichtiges Anliegen der Stadt Erftstadt. Daher sind weitere Überlegungen zur Gestaltung der Förderschullandschaft, vor dem Hintergrund
weiter zurückgehender Schülerzahlen, besonders unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten. Zudem ist eine enge Abstimmung mit dem Partner des bestehenden Vertrags, der Kolpingstadt Kerpen, selbstverständlich. Von dort wird grundsätzlich weiterhin eine Übernahme der bestehenden
Förderschulen in die Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises befürwortet. Die Stadt Erftstadt schließt
sich dieser Ansicht an, ist jedoch auch bereit, konstruktiv an anderen zukunftsfähigen Modellen für
eine zukünftige Förderschullandschaft mitzuarbeiten.
In Vertretung
(Lüngen)
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