Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
01.09.16, 18:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 379/2016
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 01.08.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10,
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
I. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung
II. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß
§§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10, Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird, wie
in der beigefügten Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen Nr. 1 – 62 vorgeschlagen, entschieden.
II.
Der in der Sitzung vorgelegte Entwurf der Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 10,
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie wird einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Gesamtstädtischen Plankonzept beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu diesem Entwurf gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung (Offenlage) und gemäß
§ 4 (2) Baugesetzbuch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchzuführen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 15.12.2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Vorentwurf der Flächennutzungsplan Änderung Nr. 10 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
Baugesetzbuch bestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde von Februar bis Mai 2016 durchgeführt. Zu einigen
Aspekten wurden ergänzende Stellungnahmen eingeholt. Die Planung wurde im März 2016 in zwei
öffentlichen Versammlungen vorgestellt.
Während der o.g. frühzeitigen Beteiligung haben verschiedene Personen und Behörden zum Vorentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahmen sind der Vorlage beigefügt. Die Auswertung der
insgesamt 62 Stellungnahmen ist in der beigefügten Abwägungstabelle jeweils einer fachlichen
Bewertung mit Beschlussvorschlag gegenüber gestellt. Ebenfalls der Vorlage beigefügt sind die
Niederschriften der öffentlichen Versammlungen von März 2016.
Im Februar 2016 hat die Stadt die Anpassungsanfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bei der
Bezirksregierung Köln gestellt, zu der die Behörde im Juni 2016 Stellung genommen hat.
Im Ergebnis der Beteiligungen, der Weiterentwicklung der Planung und der Abstimmung mit der
Bezirksregierung wurde die Planung überarbeitet und der Entwurf erstellt.
Zum Vorentwurf wurde eine Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 (ASP 1) und in Ergänzung
der ASP 1 für den Bereich der Feldvögel (insbesondere Grauammer) eine großflächigere Untersuchung beauftragt, die in enger Abstimmung mit z.Zt. laufenden Freilanderfassungen durch die Biologische Station Bonn- Rhein- Erft durchgeführt wird (Untersuchungszeitraum März – August
2016). Die Ergebnisse sind die Grundlage für das Artenschutzkonzept und die Darstellung von
Kompensationsbereichen. Aufgrund des Untersuchungszeitraums werden hierzu bis zur Sitzung
ggf. weitere Informationen ergänzt.
Der Vorlage beigefügt sind die Planzeichnung, die Begründung mit dem Umweltbericht, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und das gesamtstädtische Plankonzept zur Windenergie. Aufgrund
des Umfangs der Unterlagen werden nur die Abwägungstabelle, die Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht umgedruckt. Die übrigen Unterlagen werden in das SD- Net eingestellt.
Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar in Papierform. Auf Wunsch werden weitere Exemplare zur Verfügung gestellt.
Anlagen
Abwägungstabelle
Stellungnahmen aus den Beteiligungen nur SD- Net
Niederschriften der Öffentlichen Versammlung vom 10.03. und 15.03.2016 nur SD- Net
Anlageplan nur SD- Net
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtliche Prüfung nur SD- Net
Gesamtstädtisches Plankonzept nur SD- Net
In Vertretung
(Hallstein)
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