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Beschlussvorlage (Planzeichnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,7 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

Flächennutzungsplan Stadt Erftstadt Maßstab = 1:20.000 Flächennutzungsplanänderung Nr. 10 Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Entwurf Hinweise Produktfernleitung Der Geltungsbereich wird von einer unterirdischen Produktfernleitung (Pipeline) gequert (besonderer Schutz gem. § 109e Strafgesetzbuch (StGB) - Wehrmittelbeschädigung). Nutzung bzw. Inanspruchnahme des 10 m Schutzstreifens bedürfen der vorherigen Zustimmung des BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement. Tektonische Störzone Der Geltungsbereich wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung gequert. Der Bereich ist von jeglicher Neubebauung freizuhalten. Erdbebengefährdung Der Geltungsbereich gehört zur Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse "Gemarkung Dirmerzheim: 2 / S, Gemarkung Erp: 3 / S, Gemarkung Friesheim: 2 / S bzw. Gemarkung Niederberg: 2 / T"; die Hinweise zur Erdbebengefährdung nach DIN 4149:2005-04 bzw. DIN EN 1998 sind zu berücksichtigen. Flugsicherung Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb Anlagenschutzbereiches der Navigationseinrichtung Nörvenich VOR. Richtfunktrassen Der Geltungsbereich tangiert privatrechtlich und militärisch genutzte Richtfunktrassen. Eine mögliche Beeinträchtigung ist zu prüfen. Flurbereinigung Legende Der Geltungsbereich liegt teilweise im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Nörvenich-Rath (33.45-51202) und Erftaue-Gymnich (32.42-50703). Konzentrationszone für Windenergieanlagen Neue Darstellung Trinkwasserschutzgebiet Der Geltungsbereich liegt teilweise innerhalb des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim mit den Schutzzonen I, II, IIIA und IIIB. Konzentrationszone für Windenergieanlagen Bisherige Darstellung Drainagesystem Im Geltungsbereich befinden sich Drainagesysteme. Eingriffe und Veränderungen nur nach Einwilligung des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes möglich. tektonische Störzone Bundesautobahnen ^^^^ im Bereich der Konzentrationszone Der Geltungsbereich liegt teilweise innerhalb der 100 m Anbeschränkungszone von Bundesautobahnen. Abschnitte der A 1 bzw. A 61 sind als vordringlicher bzw. weiteren Bedarf gem. Bundesverkehrswegeplan 2030 für eine Erweiterung vorgesehen. Bergbau Der Geltungsbereich liegt über mehrere, auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern. Infolge von Sümpfungsmaßnahmen (Braunkohlebergbau) und dem zu erwartenden Grundwasserwiederanstieg sind Bodenbewegungen (Setzungen, Senkungen, Hebungen) möglich. Bodendenkmalschutz Im konkreten Genehmigungsverfahren ist eine Prospektion erforderlich; hierdurch können sich evtl. Einschränkungen im Sinne der §§ 1 Abs. 3, 3, 4, 9, 11 und 29 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ergeben. © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 995/08 Geobasisdaten; Land NRW, Bonn 1688/2008 X X X oberirdische Elektrizitätsleitung X Y Y X Y X unterirdische Produktfernleitung Zone für Artenschutz-Kompensationsmaßnahmen Grenze des Stadtgebietes Bredemann und Fehrmann Savignystraße 59 45147 Essen Telefon 0201.623037 Telefax 0201.643011 info@oekoplan-essen.de www.oekoplan-essen.de