Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,7 MB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Flächennutzungsplan Stadt Erftstadt
Maßstab = 1:20.000
Flächennutzungsplanänderung Nr. 10
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
Entwurf
Hinweise
Produktfernleitung
Der Geltungsbereich wird von einer unterirdischen Produktfernleitung (Pipeline) gequert (besonderer Schutz
gem. § 109e Strafgesetzbuch (StGB) - Wehrmittelbeschädigung). Nutzung bzw. Inanspruchnahme des
10 m Schutzstreifens bedürfen der vorherigen Zustimmung des BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement.
Tektonische Störzone
Der Geltungsbereich wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung gequert. Der Bereich ist von
jeglicher Neubebauung freizuhalten.
Erdbebengefährdung
Der Geltungsbereich gehört zur Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse "Gemarkung Dirmerzheim: 2 / S,
Gemarkung Erp: 3 / S, Gemarkung Friesheim: 2 / S bzw. Gemarkung Niederberg: 2 / T"; die Hinweise zur
Erdbebengefährdung nach DIN 4149:2005-04 bzw. DIN EN 1998 sind zu berücksichtigen.
Flugsicherung
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb Anlagenschutzbereiches der Navigationseinrichtung Nörvenich VOR.
Richtfunktrassen
Der Geltungsbereich tangiert privatrechtlich und militärisch genutzte Richtfunktrassen. Eine mögliche
Beeinträchtigung ist zu prüfen.
Flurbereinigung
Legende
Der Geltungsbereich liegt teilweise im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Nörvenich-Rath (33.45-51202)
und Erftaue-Gymnich (32.42-50703).
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
Neue Darstellung
Trinkwasserschutzgebiet
Der Geltungsbereich liegt teilweise innerhalb des geplanten Trinkwasserschutzgebietes Erftstadt-Dirmerzheim
mit den Schutzzonen I, II, IIIA und IIIB.
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
Bisherige Darstellung
Drainagesystem
Im Geltungsbereich befinden sich Drainagesysteme. Eingriffe und Veränderungen nur nach Einwilligung
des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes möglich.
tektonische Störzone
Bundesautobahnen
^^^^ im Bereich der Konzentrationszone
Der Geltungsbereich liegt teilweise innerhalb der 100 m Anbeschränkungszone von Bundesautobahnen.
Abschnitte der A 1 bzw. A 61 sind als vordringlicher bzw. weiteren Bedarf gem. Bundesverkehrswegeplan 2030
für eine Erweiterung vorgesehen.
Bergbau
Der Geltungsbereich liegt über mehrere, auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern. Infolge von
Sümpfungsmaßnahmen (Braunkohlebergbau) und dem zu erwartenden Grundwasserwiederanstieg
sind Bodenbewegungen (Setzungen, Senkungen, Hebungen) möglich.
Bodendenkmalschutz
Im konkreten Genehmigungsverfahren ist eine Prospektion erforderlich; hierdurch können sich evtl.
Einschränkungen im Sinne der §§ 1 Abs. 3, 3, 4, 9, 11 und 29 Denkmalschutzgesetz (DSchG) ergeben.
© Katasteramt
Rhein-Erft-Kreis, 995/08
Geobasisdaten; Land NRW,
Bonn 1688/2008
X X X
oberirdische Elektrizitätsleitung
X Y
Y
X Y
X
unterirdische Produktfernleitung
Zone für
Artenschutz-Kompensationsmaßnahmen
Grenze des Stadtgebietes
Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
Telefon 0201.623037
Telefax 0201.643011
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