Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (ÖV Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Beschlussvorlage (ÖV Lechenich) Beschlussvorlage (ÖV Lechenich) Beschlussvorlage (ÖV Lechenich) Beschlussvorlage (ÖV Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 112 kB

Inhalt der Datei

Öffentliche Versammlung in Erftstadt-Lechenich, 15.03.2016 19 Uhr in der Aula des Gymnasiums , Dr. Josef- Fieger Straße 7, 50374 Erftstadt Moderation: Herr Simon Trockel, Energieagentur Akteure: Herr Fehrmann und Herr Palmer (Ökoplan), Frau Hallstein, Frau Seyfried und Herr Kühlborn (Stadt Erftstadt) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: ca. 60 Personen Diskussionspunkte: Teilnehmer 1: Es kursieren Abstandszahlen von 700 Meter und 2000 Meter? Wie setzen diese sich zusammen?  Ökoplan: Es gibt keine allgemein festgelegten Abstände. Bei den im Plankonzept angesetzten 700 m / 500 m Abstand zu Wohnbebauung geht man davon aus, dass die Richtwerte für Lärmimmissionen zu schutzwürdigen Nutzungen grundsätzlich eingehalten werden - Im späteren Verfahren (Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz) wird im Einzelfall festgestellt, ob die zugrunde gelegten Werte eingehalten auch eingehalten werden können. Teilnehmer 2: Wieviel MW bringen die Windkraftanlagen bzw. wie ist Jahresleistung?  Ökoplan: Kann nicht konkret beantwortet werden, da im derzeitigen Verfahren nur Flächen und keine Anlagen festgelegt werden.  Energiegesellschaft: Mindestens 2 Megawatt bis zu 3 MW. Es ist nicht klar wie viele Stunden die WEA stillstehen. Teilnehmer 2: Die Gas- und Dampf-Kraftwerke (mit einer 400 MW Leistung) stehen seit 4 Jahren still  Stadt Erftstadt: Gleicher Meinung, diese Anlage ist nicht Gegenstand des aktuellen Planverfahrens Teilnehmer 3: Wie muss man sich die Lärmbelastung vorstellen?  Ökoplan: Im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens ist hierzu keine konkrete Antwort möglich, da die konkreten Untersuchungen erst im späteren Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Grundsätzlich müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Werte bei Tag und Nacht eingehalten werden. Verschiedene Anlagentypen können verschiedene Lautstärken aufweisen. Über die eingesetzten Anlagetypen wird aber erst im Rahmen der Baugenehmigung entschieden. Teilnehmer 3: Was heißt das maximal verglichen mit der Autobahn?  Ökoplan: Die Möglichkeit, die Lautstärke zu erfahren besteht vor Ort anhand der bereits vorhandenen Windenergieanlagen, welche allerdings deutlich lauter sind als die neueren Modelle. Strengste Werte für Wohngebiete bei Nacht 35 dB = leises Flüstern. Teilnehmer 4 : Der eigenen Erfahrung nach besteht bei einem 1.300 m entfernten Wohnen von einer Windenergieanlage keine Geräuschbelästigung. Teilnehmer 5: Erp soll nicht von Anlagen umzingelt werden. Können die Präsentationen eingesehen werden?  Stadt Erftstadt: Die Präsentationen werden im Internet und im Rathaus ausgelegt. Teilnehmer 6: Können die Anlagen insofern verändert werden, dass die roten Leuchten zur Flugsicherung nicht mehr am Boden zu sehen sind? Der Windpark rückt sonst zu dicht an Konradsheim heran.  Stadt Erftstadt: Das Landschaftsbild wird sich verändern. Die Verwaltung wird anhand einer Visualisierung darstellen, wie es aussehen könnte. Für die optische Wirkung bestehen verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Teilnehmer 7: In welcher Dichte werden die Windenergieanlagen auf den verschiedenen Flächen gebaut werden? Der unverbaute Blick sollte westlich Konradsheim, Lechenich, und Dirmerzheim teilweise erhalten bleiben. Teilnehmer 8: Sind die Vergrößerungen benachbarten Windparks berücksichtigt? Mit der derzeitigen Planungen werden etwas mehr als 10 % des Stadtgebietes für Konzentrationszonen zur Verfügung gestellt.  Stadt Erftstadt: Grundsätzlich muss der Windenergie „substanziell Raum geboten“ werden. Hierfür gibt es aber keine einheitliche Definition. Also muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Möglichkeiten die Stadt/Gemeinde hat, Flächen zur Verfügung zu stellen. Sollten viele Flächen verfügbar sein, so muss dementsprechend mehr Fläche ausgewiesen werden. Teilnehmer 9: Ist die geplante Umgehungstraße Dirmerzheim berücksichtigt?  Stadt Erftstadt: Grundsätzlich gibt es Überlegungen zu dem Verlauf einer Umgehungsstraße, die in die weitere Diskussion einfließen. Es soll außerdem ein Planungsbüro beauftragt werden, das den Verlauf der Trasse ermittelt. Aus den ermittelten Möglichkeiten soll sich auf eine geeinigt werden. Teilnehmer 10: Die Umgebung der Flächen, vor allem im nördlichen Stadtgebiet, ist erheblich vernetzter als es den Anschein haben könnte - entsteht eine Lücke in der Landschaft durch Windenergieanlagen?  Stadt Erftstadt: Die Frage nach bedrohten Arten wird berücksichtigt. In Teilbereichen kommt die Grauammer vor, die durch Windenergieanlagen gefährdet sein kann. Allerdings bestehen die größten Vorkommen der Grauammer in der Umgebung der vorhandenen Windenergieanlagen. Einer ökologischen Vernetzung steht Windenergie nicht im Wege. Teilnehmer 11: Wie viele Windenergieanlagen kommen wohin? Es wird befürchtet, dass 36 Windenergieanlagen in der Fläche Dirmerzheim errichtet werden.  Stadt Erftstadt: Wenn die präzisen Planungen vorliegen werden sie der Bürgerschaft vorgestellt. In Dirmerzheim werden vermutlich keine besonders hohen Anlagen wegen des Fliegerhorstes Nörvenich errichtet. Es wird um Geduld gebeten, bis die entsprechenden Planungen vorliegen. Teilnehmer 12: Verständnisfrage - entspricht die angesprochene Höhe von 150 m der Gondelhöhe oder der Kompletthöhe?  Ökoplan: Kompletthöhe - aber es können sowohl größere wie auch kleinere Windenergieanlagen gebaut werden. Teilnehmer 13: Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Drehfunkfeuers?  Stadt Erftstadt: Der genaue Standort als auch der zu beachtende Radius sind aktuell noch unbekannt. Die Stadt steht in Kontakt mit den zuständigen Behörden wegen der Restriktionen durch das Drehfunkfeuer. Derzeit ist keine vertiefende Antwort möglich. Teilnehmer 14: Ist es geplant bei der Finanzierung die Bürger zu beteiligen - Stichwort Bürgerwindparks?  Energiegesellschaft: - Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei den Windparks mit eingebunden werden - Z- Zt. Gibt es vier potenzielle Betreiber; mit allen Betreibern bestehen seitens der Energiegesellschaft Kooperationen. - Derzeit werden Beteiligungsmodelle erarbeitet. Teilnehmer 15: Wie sieht die Verkabelung für die Anlagen aus, wo verlaufen diese?  Stadt Erftstadt: Derzeit befindet man sich auf der Planungsebene des Flächennutzungsplanes, auf der diese Fragen noch nicht Bestandteil der Planung sind. Frau Hallstein beendet die Öffentliche Versammlung um 21.00 Uhr mit einem Hinweis auf das weitere Beteiligungsverfahren und den weiteren Ablauf der Planung. Gez. Palmer