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Beschlussvorlage (ÖV Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
136 kB
Datum
27.09.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
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Inhalt der Datei

Öffentliche Versammlung in Erftstadt-Erp, 10.03.2016 19 Uhr in der Bürgerhalle Erp, Peter-Rhiem-Weg 1, 50374 Erftstadt Moderation: Herr Simon Trockel, Energieagentur Akteure: Herr Fehrmann und Herr Palmer (Ökoplan), Frau Hallstein, Frau Seyfried und Herr Kühlborn (Stadt Erftstadt) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: ca. 120 Personen Diskussionspunkte: Teilnehmer 1, Erp: - Es sind Beschwerden zu erwarten von Anwohnern aus dem westlichen Teil von Erp. - Vor allem die Neubaugebiete in Erp sind durch die Planungen sehr stark betroffen und müssten besser berücksichtigt werden. - Es gibt genügend andere Flächen z.B. zwischen Erp und Lechenich und - Photovoltaik ist in der Stadt nur wenig vorhanden, es sollten mehr PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden errichtet werden  Stadt Erftstadt: - Es werden Beispiele mit vorhandenen Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden aufgezählt. Die Nutzung von Windenergie und der Photovoltaik sind beides wichtige und notwendige Nutzungen der erneuerbaren Energien und schließen sich nicht aus. Teilnehmer 2, Erp: - Die Häuser, die an der ersten Linie (am Siefenpfad) stehen, verlieren 20-40% ihres Wertes (Immobilienpreise). Das Thema sinkende Immobilienpreise soll bereits im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden.  Ökoplan: - Es gibt Studien aus anderen Städten, die einen Zusammenhang zwischen Wertverlusten von Immobilien und Windenergieanlagen nicht belegen.  Stadt Erftstadt: - Die Verwaltung wird sich im weiteren Verfahren um entsprechende Studien bemühen. Diese werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.  Moderator: - Kann ggf. Studien bzgl. Immobilienpreise zur Verfügung stellen. - Die Ermittlung, ob Immobilienpreise aufgrund von WEA sinken, ist methodisch sehr schwierig, da Immobilienpreise von vielen Faktoren abhängen. Teilnehmer 3: - hat große Bedenken bzgl. der Planung - Ortsteil Herrig wäre von Lechenich aus betrachtet komplett von Konzentrationszonen umschlossen, Erp ist im Halbkreis umschlossen. - Außerdem sind die Abstände zur Wohnbebauung zu gering. Insbesondere bei Erp scheinen die Abstände weniger als 700 m zu betragen. - Aussagen zur Lärmbelastung, besonders wegen des meist bestehenden Westwindes, zum Schattenwurf und zum „Elektrosmog“ fehlen. Hierzu sind gutachterliche Stellungnahmen erforderlich - Auch fehlen Aussagen dazu, welche Abstände aufgrund des Drehfunkfeuers des Flugplatzes eingehalten werden müssen.  Ökoplan: - die festgelegten Schutzabstände von 700 m bzw. 500 m werden überall eingehalten, auch wenn das aus den Karten nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist. - Eine eventuell optisch bedrängende Wirkung kann mit einem Gutachten inkl. Visualisierung untersucht werden - bzgl. Drehfunkfeuer wird eine verbindliche Aussage voraussichtlich erst im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgen, da die Flugsicherung sich üblicherweise auf FNP- Ebene noch nicht verbindlich äußert. Teilnehmerin 4: - Die Gesundheit der Bevölkerung ist noch nicht ausreichend im Vortrag berücksichtigt, da es auch Studien gibt, nach denen Windenergieanlagen Abstände von bis zu 2 km einhalten müssen, um keine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen zu haben - Wenn Messungen bzgl. der Geräuschkulisse (insbesondere der Windgeräusche) vorgenommen werden, sollten diese an meteorologisch durchschnittlichen Tagen durchgeführt werden.  Ökoplan: - Im Rahmen des jetzigen Verfahrens werden lediglich die geeigneten Flächen festgelegt und erst im späteren Genehmigungsverfahren, wenn die Anlagenstandorte und -typen feststehen, muss geprüft werden, ob die Immissionswerte eingehalten werden. Die Schutzabstände bzgl. des Lärmschutzes im Plankonzept wurden aber an bekannten Richtwerten orientiert, so dass davon auszugehen ist, dass die gröbsten Einflüsse reduziert sind. - Die Messungen im Rahmen des späteren Genehmigungsverfahrens orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und den damit verbundenen Richtwerten. Wenn die Richtwerte nicht eingehalten werden, muss die Anlage anders geplant werden (anderer Standort, anderer Anlagentyp, der z. B. leiser ist) Teilnehmer 5: Verliest eine sehr umfangreiche Stellungnahme, die schriftlich eingereicht wird. Die vorgelegte Planung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, speziell in folgenden Punkten: - Optisch bedrängende Wirkung ist nicht berücksichtigt (Landschaftsbild), NW-Bereich von Erp ist bereits stark belastet - Beeinträchtigung der Erholungsnutzung - Flugsicherungsprobleme sind nicht berücksichtigt (Einzelfallprüfung erforderlich) - wegen der Flugsicherung abgelehnte Anträge für Anlagen z. B. in Vettweiß deuten darauf hin, dass auch im angrenzenden Bereich von Erftstadt keine Anlagen möglich sind - Abstimmung mit der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden ist erforderlich - Siedlungserweiterungen von Erp (z. B. Bereich Allianz-Gebäude) werden ggf. verhindert - Schutzzonen (Artenschutz / Landschaftsschutz) der Nachbarkommunen wurden nicht berücksichtigt  Stadt Erftstadt: bei schriftlicher Eingabe der Stellungnahme wird zu jedem Punkt Stellung genommen. Auch die Nachbargemeinden werden im Verfahren beteiligt und können sich entsprechend äußern. Teilnehmer 6: - In der Dürener Lokalpresse ist wiederholt von einer 15 km-Zone die Rede bzgl. der Flugsicherung  Ökoplan: - Die genannte 15 km- Zone (Anlagenschutzbereich) ist bundesweit festgelegt, aktuell wird eine Anpassung auf 10 km wegen technischen Fortschrittes diskutiert.  Ökoplan: - Die Flugsicherung nimmt erst bei Feststehen konkreter Anlagen Stellung dazu, ob diese das Radar beeinflussen, da die Auswirkungen in Abhängigkeit vom Flächendesign unterschiedlich sind.  Moderator: - Für Kommunen stellt es eine große Herausforderung dar, dass die Flugsicherung erst Aussagen trifft, wenn die Anlagenstandorte feststehen. Teilnehmer 6: - Auch bei einer Reduzierung auf 10 km, ist die Planung erheblich betroffen.  Stadt Erftstadt: - Das vorgestellte Flächenkonzept ist nicht mit konkreten WEA-Standorten hinterlegt, eine Prüfung erfolgt im Rahmen des Bauantrages Teilnehmer 7, Konradsheim: - Werden alle in der Planung dargestellten Flächen (die ganzen gelb dargestellten Flächen) im FNP dargestellt oder werden bestimmte Bereiche herausgenommen?  Ökoplan: - die aktuell gelb dargestellten Flächen sind alle theoretisch als Konzentrationszonen in Frage kommend, wobei sich in den späteren konkreten Planungen die kompletten Windenergieanlagen inkl. des Rotors innerhalb der Konzentrationszone befinden müssen. - Die schraffierten Flächen umfassen die bisher als Konzentrationszone dargestellten Flächen. - Wenn im Ergebnis einer näheren Prüfung Belange der Errichtung von Anlagen in bestimmten Bereichen entgegenstehen, muss die Fläche herausgenommen oder reduziert werden  Ökoplan: - Die gelb dargestellten Flächen sind als erste Annäherung zu verstehen. Wenn alle Anregungen berücksichtigt und abgewogen sind, kommt es zum endgültigen Flächenzuschnitt, der dann nochmal ausgelegt wird. Hierzu können nochmals von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. - Teilnehmer 8: - Die geschützte Kulturlandschaft wird eingeschränkt - warum gibt es keine Visualisierung? - Warum ist nicht ersichtlich ob jetzt kleinere oder größere Windräder auf einen zukommen, was auch für Friesheim und Niederberg gilt.  Ökoplan: - Im Plankonzept ist man von Windenergieanlagen mit einer Höhe von 150 m ausgegangen, wonach entsprechende Abstände definiert wurden. - Sollten größere WEA geplant sein, müssen die Abstände entsprechend vergrößert werden.  Moderator: - Visualisierungen sind möglich, auch Unterstützung durch die Energieagentur NRW  Stadt Erftstadt: - Die Verwaltung greift diesen Punkt gern auf, es werden Visualisierungen von signifikanten Punkten beauftragt. Zu bedenken bleibt aber, dass der Wahrheitsgehalt derartiger Untersuchungen häufig angezweifelt wird. - Es ist klar, dass sich das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen verändern wird. Das ist die Konsequenz für diese Form der regenerativen Energie. Auch Eingriffe wie die Errichtung von Bahntrassen und Hochspannungsleitungen veränderten und verändern das Landschaftsbild Teilnehmer 9, Pingsheim: -Greift die Frage nach der Veränderung der Immobilienwerte auf. - Haben sich die Abstände in den letzten Jahren verringert und wird hier mit idealisierten Daten gerechnet? In NRW gibt es verschiedene Abstände, was zeigt, dass diese nicht technisch fundiert sondern politisch motiviert sind. - Ist es möglich den Bürger zu beteiligen bevor Investoren mit hinein genommen werden Stichwort Bürgerwindparks - Aktuelle Anlagenhöhen liegen bei 99 m aufgrund der Flugsicherung (Radar), gibt es Einflussmöglichkeiten nur bestimmte Höhen z. B. 99 m zu zulassen?  Moderator: - In NRW sind keine festen Abstände festgelegt - Hier festgelegte Abstände beziehen sich auf die Gegebenheiten in Erftstadt, die Abstände können in anderen Gemeinden ganz anders sein (größere wie auch kleinere Abstände). Teilnehmer 10, Erp: - Die betroffenen Bürger sind stärker zu berücksichtigen, WEA müssen weiter weg (1,52 km) - es wäre vielleicht sinnvoll, wenn die Abstände vor allem bei Erp größer ausfielen  Moderator: - Abstände lassen sich nicht beliebig vergrößern, da sonst die Gefahr besteht, dass die gesamte räumliche Steuerung über den FNP nicht mehr Bestand hat.  Stadt Erftstadt: - Es ist aufgrund der wiederkehrenden Fragen bzgl. der Abstände notwendig, dass diese in den politischen Gremien gewürdigt und diskutiert werden. - Hier ist auf die Gleichbehandlung der Stadtteile zu achten. - Die Frage, wie mit den Abständen umzugehen ist, muss der demokratischen Abstimmung im Rat überlassen werden.  Ökoplan: - Die Abstände müssen im gesamten Stadtgebiet gleich behandelt werden. - Sollten sich die Abstände verändern, muss berücksichtigt werden, dass auch substanziell Raum für die Windenergienutzung geschaffen werden muss. Hierfür liegt keine einheitliche Definition vor. - Sollte nicht substanziell Raum geschaffen werden, kann es sein, dass der FNP unwirksam sein kann, dann wären Windenergieanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich überall zulässig. Teilnehmer 5: - Es wird bezweifelt, dass die Belange der Flugsicherheit im FNP-Verfahren bereits ausreichend berücksichtigt wurden. - Die 700 m-Abstände beziehen sich auf Einzel- und Neuanlagen - auch Altanlagen müssen dabei berücksichtigt werden. - Später müssen sich einzelne Bürger bzgl. der Anlagengenehmigung wehren. - Ist eine Berücksichtigung der Bürger bzw. eine Partizipation geplant?  Energiegesellschaft Erftstadt: - Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei den Windparks mit eingebunden werden - Z- Zt. Gibt es vier potenzielle Betreiber; mit allen Betreibern bestehen seitens der Energiegesellschaft Kooperationen. - Derzeit werden Beteiligungsmodelle erarbeitet.  Stadt Erftstadt: - Wenn die Planungen mit den Investoren präzisiert sind, werden diese von der Energiegesellschaft in den Stadtteilen vorgestellt. Teilnehmer 11: - wieviel Seiten hat das Gutachten? - möglicherweise Gehölze bei Erp nicht mit berücksichtigt (Erpa- Bachtälchen, Erper Wäldchen, Streuobstwiese etc.)  Ökoplan: - aktuell hat das Plankonzept 71 Seiten und das Plankonzept muss ggf. immer wieder im Verfahren angepasst werden. - Alle zur Verfügung stehenden Daten werden berücksichtigt und falls sich diese ändern, werden diese entsprechend im Plankonzept überprüft und angepasst. - Wenn Biotope bisher unberücksichtigt blieben, dann diese bitte schriftlich einreichen, so dass diese entsprechend überprüft und berücksichtigt werden.  Stadt Erftstadt: - Die Frage wird bezüglich der Gehölze geprüft und das Konzept ggf. überarbeitet. Teilnehmerin 12: - In den Flächen wird ja mindestens jeweils eine Anlage stehen, ist es kalkuliert wieviel Anlagen in den Flächen stehen werden?  Moderator: - die Anzahl der Anlagen hängt auch von der Anlagenhöhe ab  Ökoplan: - es müssen mindestens 3 Anlagen in einer Fläche stehen - Stichwort Konzentrationswirkung. Diese müssen so bemessen sein, dass sie sich nicht gegenseitig den Wind wegnehmen. - Das Windparkdesign wird erst bei konkreteren Planungen vorgelegt. Erst dann steht fest, wie viele Anlagen in der Fläche stehen sollen.  Stadt Erftstadt: - Wenn bei der Energiegesellschaft die Planungen der Investoren feststehen, können diese Planungen in den betroffenen Stadtteilen bekannt gemacht werden. - Im jetzigen Verfahren findet lediglich eine Flächenauswahl statt und dann erst nachgelagert die Anlagenplanung. Teilnehmer 13, Lommersum: - Ist direkt betroffen, wenn man Richtung Wichterich fährt stehen dort bereits einige Anlagen. Er hat sich bei deren Bau große Sorgen gemacht. Wirft aber die Frage auf, welche Alternativen bestehen. Er empfindet einen Windpark nicht als schön, aber auch nicht als besonders störend. Die Autobahn ist deutlich lauter und in Anbetracht der Alternativen sollte sorgfältig abgewogen werden. Teilnehmer 14, Erp: - Sorgt sich um das Landschaftsbild in Richtung Eifel. - Es gibt einen einstimmigen Ratsbeschluss zum damaligen FNP, dass keine weiteren Anlagen nach Erp kommen. - Ab welcher Windgeschwindigkeit werden Anlagen abgeschaltet? - Er weist auf einen politischen Antrag hin, dass die Abstände zur Wohnbebauung von 700 m auf 1.000 m erweitert werden sollten.  Moderator: - Die Anlagen richten sich heutzutage meist ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit so aus, so dass keine Probleme entstehen.  Stadt Erftstadt: - Die Abstandsfrage wird nochmals diskutiert. Frau Hallstein beendet die Öffentliche Versammlung um 21.15 Uhr mit einem Hinweis auf das weitere Beteiligungsverfahren und den weiteren Ablauf der Planung. Gez. Palmer