Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 18/2016 2. Ergänzung
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.08.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
30.08.2016
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat Standortalternativen für die Aufstellung von zwei Splitterschutzzellen geprüft
und nachfolgende Vorschläge entwickelt:
Einmannbunker Nr. 1
a) Stadtgarten (s. Anlage 1), am Stichweg, der später eine Verbindung zum BP 13 i darstellt,
oder
b) Öffentliche Verkehrsfläche (Platzbereich) des Bebauungsplans 13 i (s. Anlage 2), Stadtgarten,
Die Splitterschutzzelle wird durch die Stadt Erftstadt entsprechend hergerichtet und aufgestellt.
Einmannbunker Nr. 2
a) Zufahrtsbereich zum Lauerbusch in Bliesheim (s. Anlage 3)
Die Splitterschutzzelle soll entsprechend dem Antrag des Rohmedräjer-Club Bliesheim e. V. vom
05.02.2016 dem Verein zur Verfügung gestellt und von diesem gemeinsam mit einer Infotafel und
einer Ruhebank an dem Standort aufgestellt werden. Der Verein hat sich bereit erklärt, den Einmannbunker herzurichten und auch zukünftige die Pflege zu übernehmen. Die Verwaltung hat im
Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (ULB) den möglichen Aufstellungsort im Bereich des Lauerbusch abgestimmt, da dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet
liegt. Der vorgeschlagene Standort findet grundsätzlich die Zustimmung der ULB. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ist nach der
Klärung der Standortfrage zu stellen.
Die beiden Splitterschutzzellen können somit jeweils an dem historischen Standort und dem Auffindungsort ihre Bleibe finden.
In Vertretung
(Hallstein)
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