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Antrag (Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
18.08.16, 15:01
Aktualisiert
18.08.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 18/2016 2. Ergänzung Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 04.08.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 30.08.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erhaltung eines "Ein-Mann-Bunkers" als Mahnmal Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat Standortalternativen für die Aufstellung von zwei Splitterschutzzellen geprüft und nachfolgende Vorschläge entwickelt: Einmannbunker Nr. 1 a) Stadtgarten (s. Anlage 1), am Stichweg, der später eine Verbindung zum BP 13 i darstellt, oder b) Öffentliche Verkehrsfläche (Platzbereich) des Bebauungsplans 13 i (s. Anlage 2), Stadtgarten, Die Splitterschutzzelle wird durch die Stadt Erftstadt entsprechend hergerichtet und aufgestellt. Einmannbunker Nr. 2 a) Zufahrtsbereich zum Lauerbusch in Bliesheim (s. Anlage 3) Die Splitterschutzzelle soll entsprechend dem Antrag des Rohmedräjer-Club Bliesheim e. V. vom 05.02.2016 dem Verein zur Verfügung gestellt und von diesem gemeinsam mit einer Infotafel und einer Ruhebank an dem Standort aufgestellt werden. Der Verein hat sich bereit erklärt, den Einmannbunker herzurichten und auch zukünftige die Pflege zu übernehmen. Die Verwaltung hat im Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (ULB) den möglichen Aufstellungsort im Bereich des Lauerbusch abgestimmt, da dieser Bereich im Landschaftsschutzgebiet liegt. Der vorgeschlagene Standort findet grundsätzlich die Zustimmung der ULB. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes ist nach der Klärung der Standortfrage zu stellen. Die beiden Splitterschutzzellen können somit jeweils an dem historischen Standort und dem Auffindungsort ihre Bleibe finden. In Vertretung (Hallstein) -2-