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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderunga) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmenb) Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-149/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61.26.00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 01.02.2005 Rat der Stadt Bedburg 01.03.2005 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , über während des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz unter Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. a) nebst Begründung und Anlagen zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes mit der besonderen Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher Weiler“. Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der Gebietsausweisung und aller Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan die Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur sinnvollen Nachnutzung der leerstehenden Betriebsgebäude im Plangebiet: Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch: Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B. die • Hobbypferdehaltung • Lagerung von Baumaterialien • Abstellen von Freizeitfahrzeugen zulässig. Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises wurden die Bürger über die beabsichtige Planänderung informiert. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Planänderung benachrichtigt. Die Frist für das Verfahren läuft noch bis zum 31.01.2005 einschließlich. Während des Verfahrens sind bislang die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen vorgetragen worden. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen werden, so werden diese – nach der Zustellung- im Bürger und Ratsinformationssystem (SD-Office) eingepflegt bzw. zu den Vorbesprechungen nachgereicht. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. zu empfehlen, wie im 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3