Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-149/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61.26.00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
01.02.2005
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz, 3. vereinfachte Änderung
a) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des
Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg , über während des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 und § 13 des
Baugesetzbuches (BauGB) abgegebenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen
und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für die 3. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz unter
Berücksichtigung der Änderungen und Ergänzungen gem. a) nebst Begründung und
Anlagen zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 den Aufstellungsbeschluss für die
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz gem. § 2
Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes
vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Landwirtschaftlicher Weiler Hohenholz,
3.
vereinfachte Änderung umfasst das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes mit der
Festsetzung eines Sondergebietes mit der besonderen Zweckbestimmung „Landwirtschaftlicher
Weiler“.
Wesentliches Planungsziel dieser vereinfachten Änderung ist unter Beibehaltung der
Gebietsausweisung und aller Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan die
Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur sinnvollen Nachnutzung der leerstehenden
Betriebsgebäude im Plangebiet:
Textliche Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Ziff. 9 Baugesetzbuch:
Ausnahmsweise sind Nutzungen im Sinne des § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches wie z.B.
die
• Hobbypferdehaltung
• Lagerung von Baumaterialien
• Abstellen von Freizeitfahrzeugen
zulässig.
Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
wurden die Bürger über die beabsichtige Planänderung informiert. Die Behörden und
Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Planänderung benachrichtigt. Die
Frist für das Verfahren läuft noch bis zum 31.01.2005 einschließlich.
Während des Verfahrens sind bislang die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen
vorgetragen worden. Sollten bis zur Sitzung noch weitere Stellungnahmen vorgetragen
werden, so werden diese – nach der Zustellung- im Bürger und Ratsinformationssystem
(SD-Office) eingepflegt bzw. zu den Vorbesprechungen nachgereicht.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
zu empfehlen, wie im
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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