Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-149/2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-149/2005) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-149/2005) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-149/2005)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

WP7-149/2005 Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 Nr. Schreiben von, vom Stellungnahme Abwägung Beschluss – Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ..... 1 IHK Köln, Schreiben vom 22.12.2004 Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 2. Infracor, Schreiben vom 22.12.2004 Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 3. Deutsche Telekom AG, Schreiben vom 27.12.2004 Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 4. Stadt Grevenbroich, Schreiben vom 03.01.2005 Erftverband, Schreiben vom 05.01.2005 Wir teilen mit, dass von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln keine Anregungen bezüglich der Änderungen des o.g. Bebauungsplanes bestehen. An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Durch die o.a. Planung werden die Belange der Deutschen Telekom AG nicht berührt. Bei Planungsänderung bitten wir, uns erneut zu beteiligen. Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Messgruppen 804443 und 812173 gem. beigefügtem Lageplan sich innerhalb des Plangebietes befinden. Diese Messgruppen sind Eigentum der RWE Power AG. Gewässerkundliche Anlagen stehen gem. § 24 LWG unter besonderem Schutz. Ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand sind stets zu wahren. Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 5. 6. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich zunächst auf den Bestand und die Nutzung in den vorhandenen Gebäudeteilen. Dennoch kann hier künftig durch neue zu errichtende Gebäudeteile möglicherweise eine Beeinträchtigung der Messgruppen erfolgen. Der beigefügte Plan mit dem Standort der Messgruppen wird daher als Hinweis zum Bebauungsplan mit aufgenommen. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf das o.a. Entfällt. West, Schreiben vom Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den übersandten Plan des Erftverbandes als Hinweis im Bebauungsplan mit aufzunehmen. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP7-149/2005 Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 05.01.2005 Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange meinerseits keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. 7. Amt für Agrarordnung Gegen die Planung sind aus Sicht der Euskirchen, Schreiben von mir wahrzunehmenden öffentlichen vom 06.01.2005 Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 8. PLEdoc GmbH, Wir danken Ihnen für Ihre Schreiben vom Benachrichtigung und teilen Ihnen mit, 05.01.2005 dass die Maßnahmen die Versorgungsanlagen der von der PLEdoc beauftragten Unternehmen nicht berühren. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten , so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. 9. Forstamt Bonn, Nach Prüfung der zugesandten Schreiben vom Unterlagen stelle ich fest, dass aus 13.01.2005 forstbehördlicher Sicht keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben bestehen. Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes NW sind nicht betroffen. 10. Bezirksregierung Das Plangebiet liegt außerhalb eines Düsseldorf, Schreiben Bauschutzbereiches eines zivilen vom 11.01.2005 Flugplatzes in meinem Zuständigkeitsbereich . Belange der zivilen Luftfahrt werden durch das Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. zur WP7-149/2005 11. RWE Westfalen-WeserEms Netzservice GmbH, Schreiben vom 13.01.2005 12. Landwirtschaftskammer Rheinland, Schreiben vom 20.01.2005 Anlage zur Vorlage WP7-149/2005 Planvorhaben nicht berührt. Durch die Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betroffen. Neuverlegungen sind von uns in diesem Bereich zur Zeit nicht vorgesehen. Gegen die o.g. 3. vereinfachte Änderung bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird nochmals betont, dass wir schon in dem Abstimmungsgespräch zwischen Landwirtschaftskammer und Stadt Bedburg klar zum Ausdruck gebracht haben, dass es sich bei den außerlandwirtschaftlichen Nutzungen um Ausnahmen handelt. Die vorrangige Nutzung der Landwirtschaft darf durch diese Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Entfällt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Planung wurde auf der Grundlage der mit der Landwirtschaftskammer geführten Abstimmungsgespräche konkretisiert und eingeleitet. In der Begründung zum Bebauungsplan wird hierauf besonders eingegangen. Die Maßgaben der Landwirtschaftskammer wurde in der Planung vollinhaltlich berücksichtigt. .... festzustellen, dass den Anregungen der Landwirtschaftskammer Rechung getragen wurde.