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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath-hier: Zustimmung zum Vertrag über die  bauliche Realisierung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-173/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 01.02.2005 Betreff: Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg -Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, dem vorgelegten Zusatzvertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der RWE Power AG und der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die Ortschaften Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die ursprüngliche Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den Braukohlentagebau in Anspruch genommen worden. Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen. Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der Bodenvorbereitung berücksichtigt worden. Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung zwischen Bedburg und der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um Rath besser an Bedburg anzubinden und die zwischenzeitlich als Folge des Tagebaues notwendigen Umwege rückgängig zu machen. Zitat aus dem Braukohlenplan: „Die erforderlichen Planungen und Maßnahmen sind so rechtzeitig umzusetzen, dass das Ziel nicht gefährdet ist.“ Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Trasse der neu anzulegenden Straße ebenfalls übernommen. Im Vorfeld wurde daher im Jahre 1983 zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und RWE Power ein Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n bezeichnet) und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die Zahlung einer Entschädigung geschlossen. Zwischenzeitlich wurde bei der Kreisverwaltung im Rahmen der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes des Erftkreises 1994 in Erwägung gezogen, die bergbaubedingt weggefallenen Straßen nicht zu realisieren. Auf Betreiben der Stadt Bedburg wurde die geplante Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath in den Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises übernommen. Das bergbaubedingte Setzungsverhalten ist nahezu abgeschlossen und die Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg – Rath kann erfolgen. Vorabstimmungen haben im Rahmen eines ersten Scooping-Termins am 07.Mai 2002 beim Rhein-Erft-Kreis stattgefunden. Am 04.11.2003 hat ein Ortstermin zwischen den Beteiligten – Rhein-Erft-Kreis/Stadt Bedburg/RWE Power- stattgefunden, der zum Ergebnis hatte, dass eine Reduzierung der Ausbauvariante zum Tragen kommt, dies auch unter Hinzuziehung der Umweltverbände, die gegen die ursprünglichen Planungen Bedenken geäußert haben. Die Straße hat daher nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße. Weitere Termine in diesem Jahr haben bereits stattgefunden. Hierbei handelte es sich um Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Rheinland am 30.01.2004 sowie der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis am 15.03.2004. In Abstimmung mit RWE Power, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg soll die Wiederherstellung der Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden und nach Herstellung soll die Straße als Gemeindestraße klassifiziert werden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Am 23.03.2004 hat diesbezüglich in der Feuerwehrübungsschule im Ortsteil BedburgRath eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Bürger über die weitere Vorgehensweise informiert wurden. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst und darüber hinaus bestimmt, dass die Verwaltung daraufhinwirken soll, dass die durch das Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf. auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine Ausgleichzahlung bei Übernahme der Straße verhandelt werden. Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche zwischen den Vertragspartnern stattgefunden. Als Ergebnis hieraus ist der in der Anlage beigefügte Zusatzvertrag erstellt worden. Der Entwurf dieses Zusatzvertrages ist in der Anlage beigefügt. 50181 Bedburg, den 24.01.2005 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand