Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-173/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
01.02.2005
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg
-Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Zustimmung zum Vertrag über die bauliche Realisierung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
dem vorgelegten Zusatzvertrag zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der RWE Power AG und
der Stadt Bedburg zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die Ortschaften
Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die ursprüngliche
Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den Braukohlentagebau in
Anspruch genommen worden.
Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen.
Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan
Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der
Bodenvorbereitung berücksichtigt worden.
Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung zwischen Bedburg und
der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um Rath besser an Bedburg
anzubinden und die zwischenzeitlich als Folge des Tagebaues notwendigen Umwege
rückgängig zu machen.
Zitat aus dem Braukohlenplan: „Die erforderlichen Planungen und Maßnahmen sind so
rechtzeitig umzusetzen, dass das Ziel nicht gefährdet ist.“
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Trasse der neu
anzulegenden Straße ebenfalls übernommen.
Im Vorfeld wurde daher im Jahre 1983 zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und RWE Power
ein Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n
bezeichnet) und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die
Zahlung einer Entschädigung geschlossen.
Zwischenzeitlich wurde bei der Kreisverwaltung im Rahmen der Aufstellung des
Verkehrsentwicklungsplanes des Erftkreises 1994
in Erwägung gezogen, die
bergbaubedingt weggefallenen Straßen nicht zu realisieren.
Auf Betreiben der Stadt Bedburg wurde die geplante Verbindung von Bedburg nach
Bedburg-Rath in den Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises übernommen.
Das bergbaubedingte Setzungsverhalten ist nahezu abgeschlossen und die
Wiederherstellung der Verbindung von Bedburg nach Bedburg – Rath kann erfolgen.
Vorabstimmungen haben im Rahmen eines ersten Scooping-Termins am 07.Mai 2002
beim Rhein-Erft-Kreis stattgefunden.
Am 04.11.2003 hat ein Ortstermin zwischen den Beteiligten – Rhein-Erft-Kreis/Stadt
Bedburg/RWE Power- stattgefunden, der zum Ergebnis hatte, dass eine Reduzierung der
Ausbauvariante zum Tragen kommt, dies auch unter Hinzuziehung der Umweltverbände,
die gegen die ursprünglichen Planungen Bedenken geäußert haben. Die Straße hat daher
nicht mehr den Charakter einer Kreisstraße.
Weitere Termine in diesem Jahr haben bereits stattgefunden. Hierbei handelte es sich um
Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Rheinland am 30.01.2004 sowie der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreis am 15.03.2004.
In Abstimmung mit RWE Power, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Bedburg soll die
Wiederherstellung der Straßenverbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath durch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes planungsrechtlich gesichert werden und nach
Herstellung soll die Straße als Gemeindestraße klassifiziert werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Am 23.03.2004 hat diesbezüglich in der Feuerwehrübungsschule im Ortsteil BedburgRath eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden, in der die Bürger über die
weitere Vorgehensweise informiert wurden.
Der Rat der Stadt Bedburg
hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst und darüber
hinaus bestimmt, dass die Verwaltung daraufhinwirken soll, dass die durch das
Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf. auch durch
den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine Ausgleichzahlung bei
Übernahme der Straße verhandelt werden.
Zwischenzeitlich haben mehrere Gespräche zwischen den Vertragspartnern
stattgefunden.
Als Ergebnis hieraus ist der in der Anlage beigefügte Zusatzvertrag erstellt worden.
Der Entwurf dieses Zusatzvertrages ist in der Anlage beigefügt.
50181 Bedburg, den 24.01.2005
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand