Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-178/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und
Soziales
15.02.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nímmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben vom 18. Januar 2005 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg den Tagesordnungspunkt Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder
in Bedburg auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales aufzunehmen. Auf den dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten
Antrag wird vollinhaltlich verwiesen.
Zu den im Fraktionsantrag aufgeführten Fragestellungen wird verwaltungsseitig wie folgt
Stellungnahme bezogen:
1) Auswertung der Befragung zur Ganztagsbetreuung in Bedburg
Klarstellend weist die Verwaltung darauf hin, dass verwaltungsseitig über die Thematik
„Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ - so die korrekte Bezeichnung regelmäßig, in nahezu allen Sitzungen des bisherigen Ausschusses für Schule, Kultur
und Sport, des bisherigen Ausschusses für Jugend und Soziales, des
Hauptausschusses und des Rates berichtet wurde. Hierbei informierte die Verwaltung
insbesondere über die im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in
Auftrag gegebene, breit angelegte Elternbefragung - der Elternwille ist gerade bei
Betreuungsprogrammen wie der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“
maßgeblicher Faktor für Entscheidungen - und die angedachte, weitere Vorgehens-/
Verfahrensweise, nämlich die Präsentation im Fachausschuss durch die Projektgruppe
Bildung und Region im 1. Quartal 2005.
2) Bestandsaufnahme der schon bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in
Bedburg
Verwaltungsseitig wird zunächst angemerkt, dass die Fragestellung insofern einer
Konkretisierung bedarf, als das es keine allgemeine Definition des Begriffs Kinder gibt.
So gilt nach § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als Kind, wer das 15.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat; im Sinne des § 7 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes
Buch (VIII), Kinder und Jugendhilfe, ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Insofern
bittet die Verwaltung, vor Aufnahme zeitintensiver Arbeiten - so gibt es im Stadtgebiet
neben privat organisierten, zahlreiche unter unterschiedlichen Trägerschaften geführte
Betreuungsangebote - die Fragestellung zu konkretisieren. Rein informativ verweist die
Verwaltung auf das `Bedburg Stadtmagazin 2005´, in welchem auf Seite 16 Kinder- und
Jugendeinrichtungen der Stadt aufgelistet sind.
3) Erläuterung zur Beantragung und Förderung von Offenen Ganztagsgrundschulen und
zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für unter Dreijährige
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich
Die laufende Finanzierung regelt der Runderlass `Zuwendungen für die Durchführung
außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich´ vom
12.02.2003. Hiernach finanziert das Land 615,- € pro Kind p.a. zuzüglich 0,1
Lehrerstellen pro 25 Schüler oder 820,- € pro Kind p. a. Die Kommune trägt 410,- € je
Kind, kann die Kosten jedoch über einen Elternbeitrag teilweise refinanzieren, wobei
- sozialgerecht gestaffelt - maximal 100,- € pro Kind erhoben werden dürfen. Neben
diesen `laufenden Kosten´ fallen weitere investive Kosten an; so müssen unter anderem
Sozialräume, Aufenthaltsräume, wie auch für die Verpflegung geeignete Räume
bereitgestellt werden. Insgesamt `sollen´ für die Jahre 2003 bis 2007 bundesweit 4
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Milliarden Euro, davon für das Land Nordrhein-Westfalen rd. 0,9 Milliarden Euro, zur
Verfügung gestellt werden. Solange ausreichende Mittel vorhanden sind, werden für
Umbau, Ausbau oder Neubau von geeigneten Räumen bis zu 80 T€ je Gruppe,
Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmittel und anfallenden
Dienstleistungen bis zu 25 T€, für Renovierung von geeigneten Räumen bis zu 10 T€ je
Gruppe, maximal jedoch 300 T€ je Schule - bei einem Eigenanteil von rd. 10 % für den
Schulträger - gewährt. Nach der Verwaltung vorliegenden Informationen der Stadt
Pulheim wird unter Berücksichtigung vorgenannter Erstattungen der städtische
Haushalt mit rd. 480,- € pro Schüler/-in p. a. belastet.
Tagesbetreuungsausbaugesetz
Zunächst weist die Verwaltung rein informatorisch darauf hin, dass die Umsetzung des
zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzes zum qualitätsorientierten und
bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in der Zuständigkeit des
Rhein-Erft-Kreises liegt. Inhaltlich sieht das Gesetz insbesondere einen kontinuierlichen
Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige bis 2010 vor. Wenngleich,
insbesondere unter familienpolitischen Aspekten, die Betreuung von Kindern unter drei
Jahren wünschenswert ist, ist die Finanzierung - gegengerechnet werden kalkulierte
Einsparungen durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro - in keiner Weise
gesichert. Zur Zeit besteht selbst seitens der Landesregierung noch keine Festlegung,
wie das Gesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird
daher vor Klärung der - auch auf Landeebene noch offenen - Finanzierungsfrage keine
Beantwortung dieser Frage vornehmen.
4) Ausbau des Ganztagsangebotes der Stadt Bedburg durch Einrichtung einer Offenen
Ganztagsgrundschule und weiterer Angebote
Wie bereits unter Ziff. 1) dieser Vorlage ausgeführt, wurde im Rahmen der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes die Projektgruppe Bildung und Region vor
dem Hintergrund der allgemeinen `Ganztagsdiskussion´ - zur Planungssicherheit - auch
mit der Durchführung einer Elternbefragung beauftragt. Die Befragung wurde hierbei so
breit angelegt, dass die Einstellungs- und Bedarfsstrukturen der Eltern zum Thema
`Ganztagsangebote´, wie auch deren Meinungsspektren bei den grundsätzlichen
Einstellungen zu den Schul- und Freizeitangeboten für Kinder und deren Erwartungen
im Zuge der Schulwahlentscheidungen herausgearbeitet werden können.
Zwischenzeiltich liegt das Ergebnis vor; Herr Schober, als Vertreter der Projektgruppe
Bildung und Region, wird den Ausschussmitgliedern das Ergebnis präsentieren. Der
Bericht ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Basierend auf den Befragungs-/
Auswertungsergebnissen beabsichtigt die Verwaltung, unter Einbeziehung sämtlicher
`Kooperationspartner´ in einer gemeinsamen Schulkonferenz aller Grundschulen das
Befragungsergebnis vorzustellen, und gemeinsam in konkrete Planungen einzutreten.
50181 Bedburg, den 02. Februar 2005
________________
Kramer
Fachbereichsleiter
__________________
Koerdt
Bürgermeister