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Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 -) Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 -) Beschlussvorlage (Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-178/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Auschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 15.02.2005 Bemerkungen: Betreff: Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 18.01.2005 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nímmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 18. Januar 2005 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den Tagesordnungspunkt Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kinder in Bedburg auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales aufzunehmen. Auf den dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Antrag wird vollinhaltlich verwiesen. Zu den im Fraktionsantrag aufgeführten Fragestellungen wird verwaltungsseitig wie folgt Stellungnahme bezogen: 1) Auswertung der Befragung zur Ganztagsbetreuung in Bedburg Klarstellend weist die Verwaltung darauf hin, dass verwaltungsseitig über die Thematik „Offene Ganztagsschulen im Primarbereich“ - so die korrekte Bezeichnung regelmäßig, in nahezu allen Sitzungen des bisherigen Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, des bisherigen Ausschusses für Jugend und Soziales, des Hauptausschusses und des Rates berichtet wurde. Hierbei informierte die Verwaltung insbesondere über die im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegebene, breit angelegte Elternbefragung - der Elternwille ist gerade bei Betreuungsprogrammen wie der „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ maßgeblicher Faktor für Entscheidungen - und die angedachte, weitere Vorgehens-/ Verfahrensweise, nämlich die Präsentation im Fachausschuss durch die Projektgruppe Bildung und Region im 1. Quartal 2005. 2) Bestandsaufnahme der schon bestehenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder in Bedburg Verwaltungsseitig wird zunächst angemerkt, dass die Fragestellung insofern einer Konkretisierung bedarf, als das es keine allgemeine Definition des Begriffs Kinder gibt. So gilt nach § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als Kind, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; im Sinne des § 7 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder und Jugendhilfe, ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Insofern bittet die Verwaltung, vor Aufnahme zeitintensiver Arbeiten - so gibt es im Stadtgebiet neben privat organisierten, zahlreiche unter unterschiedlichen Trägerschaften geführte Betreuungsangebote - die Fragestellung zu konkretisieren. Rein informativ verweist die Verwaltung auf das `Bedburg Stadtmagazin 2005´, in welchem auf Seite 16 Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt aufgelistet sind. 3) Erläuterung zur Beantragung und Förderung von Offenen Ganztagsgrundschulen und zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für unter Dreijährige Offene Ganztagsschulen im Primarbereich Die laufende Finanzierung regelt der Runderlass `Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich´ vom 12.02.2003. Hiernach finanziert das Land 615,- € pro Kind p.a. zuzüglich 0,1 Lehrerstellen pro 25 Schüler oder 820,- € pro Kind p. a. Die Kommune trägt 410,- € je Kind, kann die Kosten jedoch über einen Elternbeitrag teilweise refinanzieren, wobei - sozialgerecht gestaffelt - maximal 100,- € pro Kind erhoben werden dürfen. Neben diesen `laufenden Kosten´ fallen weitere investive Kosten an; so müssen unter anderem Sozialräume, Aufenthaltsräume, wie auch für die Verpflegung geeignete Räume bereitgestellt werden. Insgesamt `sollen´ für die Jahre 2003 bis 2007 bundesweit 4 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Milliarden Euro, davon für das Land Nordrhein-Westfalen rd. 0,9 Milliarden Euro, zur Verfügung gestellt werden. Solange ausreichende Mittel vorhanden sind, werden für Umbau, Ausbau oder Neubau von geeigneten Räumen bis zu 80 T€ je Gruppe, Ersteinrichtung nebst Ausstattung mit Lehr- und Lernmittel und anfallenden Dienstleistungen bis zu 25 T€, für Renovierung von geeigneten Räumen bis zu 10 T€ je Gruppe, maximal jedoch 300 T€ je Schule - bei einem Eigenanteil von rd. 10 % für den Schulträger - gewährt. Nach der Verwaltung vorliegenden Informationen der Stadt Pulheim wird unter Berücksichtigung vorgenannter Erstattungen der städtische Haushalt mit rd. 480,- € pro Schüler/-in p. a. belastet. Tagesbetreuungsausbaugesetz Zunächst weist die Verwaltung rein informatorisch darauf hin, dass die Umsetzung des zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in der Zuständigkeit des Rhein-Erft-Kreises liegt. Inhaltlich sieht das Gesetz insbesondere einen kontinuierlichen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige bis 2010 vor. Wenngleich, insbesondere unter familienpolitischen Aspekten, die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wünschenswert ist, ist die Finanzierung - gegengerechnet werden kalkulierte Einsparungen durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden Euro - in keiner Weise gesichert. Zur Zeit besteht selbst seitens der Landesregierung noch keine Festlegung, wie das Gesetz in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Die Verwaltung wird daher vor Klärung der - auch auf Landeebene noch offenen - Finanzierungsfrage keine Beantwortung dieser Frage vornehmen. 4) Ausbau des Ganztagsangebotes der Stadt Bedburg durch Einrichtung einer Offenen Ganztagsgrundschule und weiterer Angebote Wie bereits unter Ziff. 1) dieser Vorlage ausgeführt, wurde im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes die Projektgruppe Bildung und Region vor dem Hintergrund der allgemeinen `Ganztagsdiskussion´ - zur Planungssicherheit - auch mit der Durchführung einer Elternbefragung beauftragt. Die Befragung wurde hierbei so breit angelegt, dass die Einstellungs- und Bedarfsstrukturen der Eltern zum Thema `Ganztagsangebote´, wie auch deren Meinungsspektren bei den grundsätzlichen Einstellungen zu den Schul- und Freizeitangeboten für Kinder und deren Erwartungen im Zuge der Schulwahlentscheidungen herausgearbeitet werden können. Zwischenzeiltich liegt das Ergebnis vor; Herr Schober, als Vertreter der Projektgruppe Bildung und Region, wird den Ausschussmitgliedern das Ergebnis präsentieren. Der Bericht ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Basierend auf den Befragungs-/ Auswertungsergebnissen beabsichtigt die Verwaltung, unter Einbeziehung sämtlicher `Kooperationspartner´ in einer gemeinsamen Schulkonferenz aller Grundschulen das Befragungsergebnis vorzustellen, und gemeinsam in konkrete Planungen einzutreten. 50181 Bedburg, den 02. Februar 2005 ________________ Kramer Fachbereichsleiter __________________ Koerdt Bürgermeister