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Allgemeine Vorlage (Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 16.03.2004 Vorlagen-Nr.: 26/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 24.03.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Übertragung der gemeindeeigenen Sportheime an Sportvereine I. Sach- und Rechtslage: Bereits mit Sitzungsvorlage Nr. 99/2003 wurden Sie darüber informiert, dass die gemeindeeigenen Sportheime in Boich, Drove, Kreuzau, Stockheim, Thum und Winden an die sie überwiegend nutzenden Vereine übertragen werden sollen. Ursprung für diese Überlegungen sind die Forderungen der Kommunalaufsicht beim Kreis Düren, ein Bewirtschaftungskonzept für gemeindeeigene Sportheime zu erstellen. Die Verwaltung wurde durch den Rat der Gemeinde Kreuzau beauftragt, mit den entsprechenden Vereinen Gespräche bezüglich der Übergabe zu führen und eine modifizierte Berechnung der Kosten vorzulegen. Der Zuschuss soll dahingehend berechnet werden, dass im Jahr des Vertragsabschlusses noch 100 % der berechneten Kosten als Zuschuss gezahlt werden und in den Folgejahren dieser Zuschuss dann um jährlich 10 % reduziert wird, bis voraussichtlich im Jahr 2007 nur noch 70 % des Ursprungsbetrages gezahlt werden. Es sollen nur die Kosten für die Berechnung herangezogen werden, die auch von den Vereinen beeinflusst werden können (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Unterhaltung, Reinigung). Die Kosten für Versicherung, Schornsteinfeger, Grundsteuer und Müllabfuhr sollen weiterhin durch die Gemeinde übernommen werden, da Einsparungen nicht möglich sind. Die Berechnungen für die einzelnen Sportheime sind als Anlage 1 beigefügt und waren Grundlage für die Gespräche mit den Vereinen. Damit mit den Vereinen auch das weitere Vorgehen besprochen werden konnte, wurde ein Vertrag zur Übertragung der Sportheime an die Vereine erarbeitet. Der aktuelle Vertragsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt. Hierin sind bereits einige Anregungen der Vereinsvertreter eingearbeitet worden, so z. B. im § 5 Abs. 2 der Passus, dass auf Antrag des Vereins eine Anpassung der Zuschüsse erfolgen soll, wenn sich die zu Grunde liegenden Gebühren um mehr als 10 % erhöhen. Die Gespräche mit den Vereinen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Es ist festzustellen, dass grundsätzlich die Bereitschaft besteht, den vorgeschlagenen Weg mit zu tragen. Ob dies in dem Umfang möglich sein wird, der jetzt angestrebt ist, kann allerdings noch nicht beurteilt werden, da keine Erfahrungswerte vorliegen. Ergebnisse aus den einzelnen Gesprächen: TSV Stockheim Teilnehmer: Herr Milz, Vorsitzender des Hauptvereins, Herr Schmitz, Vorsitzender der Fußballabteilung -2Grundsätzlich wird der Vorgehensweise zugestimmt. Speziell für Stockheim stellt sich allerdings die Frage der Fremdnutzung des Hartplatzes und damit verbunden auch der Benutzung des Sportheimes. Hier müsse eine Regelung getroffen werden, wie oft der Platz von Fremdmannschaften aus dem Gemeindegebiet genutzt werden darf, ohne dass der Verein hierfür Kosten in Rechnung stellen kann. Des Weiteren ist aber auch zu regeln, inwieweit der Anbau des Sportheimes (ehem. Sparkassencontainer) für private Veranstaltungen genutzt werden darf. Nach dem aktuellen Vertragsentwurf ist eine solche private Nutzung nicht zulässig. Verein für Volks- und Jugendspiele Winden Teilnehmer: Herr Plum, 2. Vorsitzender Bezüglich des Sport- und Vereinsheims Winden sieht Herr Plum das Problem, dass auch andere Vereine zumindest den Vereinsraum im Obergeschoss mit benutzen. Es ist allerdings beabsichtigt, diese Nutzungen vertraglich mit zu regeln, zumal diese auch bisher schon stattgefunden haben und damit bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt sind. Auch die Abrechnung mit der Feuerwehr und dem Tennisclub wird ohne weiteres möglich sein, da entsprechende Zwischenzähler vorhanden sind und diese Beträge auch bisher schon abgerechnet worden sind. Herr Plum ist der Meinung, dass man von Privatvermietungen Abstand nehmen soll, da dies immer wieder zu Problemen führen würde. Grundsätzlich steht auch der Verein einer Übertragung positiv gegenüber, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Spielvereinigung Boich/Thum Teilnehmer: Herr Becker, 1. Vorsitzender, Herr Schmitz, Herr Krug, Herr Geuenich Die Vereinsvertreter sind sich einig darüber, dass Einsparungen möglich sind. Ob dies im erforderlichen Umfang erreicht werden kann, kann aber noch nicht abgesehen werden. Grundsätzlich steht man dem Vorhaben aber positiv gegenüber. JVC Columbia Drove Teilnehmer: Herr Hechemer, 1. Vorsitzender, Herr Baur, stellv. Vorsitzender, Herr Eßer, Geschäftsführer Die Vereinsvertreter sehen Probleme, Einsparungen in einem Umfang von 30 % zu erreichen. Einen Vertrag werde man nur unterschreiben, wenn dieser auch vom Verein rechtlich geprüft worden sei. Von Herrn Hechemer wird die Frage aufgeworfen, warum man den jetzigen Weg beschreiten wolle. Aus seiner Sicht sei es viel sinnvoller, die Vereinszuschüsse im Jugendbereich zu streichen. Dies sei mit einem wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand verbunden und man erziele annähernd die gleichen Einsparungen. Es wird auch die Frage gestellt, mit welchem Konsequenzen die Vereine zu rechnen hätten, wenn sie den Vertrag nicht unterschreiben würden. Über solche Konsequenzen ist allerdings bisher nicht nachgedacht worden, da von einer einvernehmlichen Lösung ausgegangen wird. Sowohl Herr Hechemer als auch Herr Eßer weisen darauf hin, dass die Fußballvereine in den letzten Jahren erhebliche Kürzungen hinnehmen mussten. Als Beispiele führen sie an, dass Jugendtore, Tornetze und Kreide jetzt selber beschafft werden müssen und auch die Platzpflege übernommen wurde. Grundsätzlich ist man aber bereit, an einer vernünftigen Lösung mitzuarbeiten. SC Kreuzau 05 Teilnehmer: Herr Schütz, 1. Vorsitzender, Herr Blatzheim, 2. Vorsitzender -3Auch hier besteht die grundsätzliche Bereitschaft, Kosten einzusparen. Das Problem besteht aber auch beim Sportheim an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn darin, dass dieses zumindest zeitweise von mehreren Vereinen und von den Schulen genutzt wird. Da man nicht nur die Vereinsmitglieder ansprechen kann, sondern auch andere dazu bewegen muss, Kosten einzusparen, wird es nicht einfach sein, das gewünschte Ziel tatsächlich zu erreichen. Die Nutzung der Fremdvereine und der Schulen soll allerdings vertraglich geregelt werden. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass allgemein das Erfordernis, Kosten einzusparen, auch von den Vereinsvertretern erkannt wird. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, möglichst zum 01.07.2004 mit den Vereinen die entsprechenden Verträge abzuschließen und eine Übertragung der Sportheime zu regeln. Es ist angestrebt, die Kosten für Strom und Gas sowie die Grundbesitzabgaben weiterhin von hier zu zahlen und mit den Zuschüssen zu verrechnen, da ansonsten der vom RWE gewährte Kommunalrabatt in Höhe von 10 % nicht mehr in Anspruch genommen werden könnte. Dies würde allerdings dazu führen, dass die Vereine zusätzliche Kosten tragen müssten. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass mit den Vereinen Verträge nach dem beigefügten Entwurf abgeschlossen werden. Diese Verträge müssen je nach den örtlichen Gegebenheiten durch Anlagen ergänzt werden. Grundlage ist die jeweilige Berechnung der Verbrauchskosten aus den Jahren 2000 bis 2002, da dieser Zeitraum vollständig abgerechnet ist. Der Durchschnitt aus diesen Werten soll vor Vertragsabschluss mit den Gebühren des Jahres 2004 umgerechnet werden, damit aktuelle Beträge berücksichtigt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei den einzelnen Haushaltsstellen können nach dem derzeitigen Stand im Jahr 2005 etwa 2.900 €, im Jahr 2006 etwa 5.800 € und ab 2007 jährlich etwa 8.700 € gespart werden. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sportvereinen, die gemeindliche Sportheime nutzen, Verträge über die Übertragung dieser Sportheime zur eigenverantwortlichen Nutzung auf eigene Rechnung nach dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurf abzuschließen. Den Vereinen soll im Jahr 2004 ein Zuschuss in Höhe von 100% der berechneten Kosten jeweils anteilig ab Vertragsabschluss gewährt werden. Dieser Zuschuss soll in den Jahren 2005 bis 2007 um jeweils 10% auf letztlich 70 reduziert werden.“ Der Bürgermeister i. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________