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Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
17.10.16, 13:16
Aktualisiert
17.10.16, 13:16
Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke") Öffentliche Niederschrift (Betriebsausschuss "Stadtwerke")

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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" am 21.09.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 18:18 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder 1. Bartels, Ulrich 2. Borsch, Georg 3. Dibowski, Frank als Vertreter für Hoffmann, Martin 4. Glatzel, Sebastian 5. Hartmann, Jörg als Vertreter für Demary, Gregor 6. Hoever, Willi 7. Krauß, Harald 8. Milischewski, Christof 9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus als Vertreter für Berg, Siegfried 10. Ruß, Helmut als Vertreter für Fuchs, Brigitte 11. Schumacher, Wilfried, 18:05 - 18:18 Uhr, 12. Thenhaus-Jakobi, Ingrid 13. Wucherpfennig, Jens Sonstige stimmberechtigte Mitglieder: 1. Dederichs, Josef Entschuldigt fehlen: Berg, Siegfried Demary, Gregor Fuchs, Brigitte Hoffmann, Martin Pfennings, Ingo Vickus, Franz-Josef Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian 2. Herr Schäfer 3. Herr Müller 4. Frau Zalfen, gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: 1 Vertreterin von der Presse I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses "Stadtwerke" Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Gegen die Feststellung des Vorsitzenden wird kein Widerspruch erhoben. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 29.06.2016 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 642-X Abwasserbeseitigung Bad Münstereifel (Nöthen u. Gilsdorf) und Gemeinde Nettersheim (Pesch) hier: Vereinbarung über Bau und Betrieb Einstimmiger Beschluss mit 1 Enthaltung: I. Einigung Der Betriebsausschuss ist mit folgenden Eckpunkten zur einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit einverstanden: 1. Die Stadt baut, finanziert und betreibt den Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis zur städt. Transportleitung hinter dem Regenüberlaufbecken (RÜB) Eschweiler Tal und schließt die bebauten Grundstücke an der Kanalstrecke an. 2. Die Stadt wird die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen (Mittel sind im Vermögensplan 2016 schon veranschlagt) und die Baumaßnahme kurzfristig ausschreiben, den Auftrag vergeben und ausführen bzw. ausführen lassen. Die Bauverpflichtung wird von der Stadt unabhängig von der Klärung der Kostentragung beim Kanal zwischen Pesch und Gilsdorf übernommen. 3. Der Erftverband übernimmt die Verlegung des Kanals von der Kläranlage Pesch bis Gilsdorf. Die Stadt Bad Münstereifel erkennt an, dass der Erftverband nach § 8 ErftVG berechtigt ist, von ihr zu verlangen, dass sie ihm für die Durchleitung des Abwassers des Ortsteils Pesch der Ge-meinde Nettersheim von Gilsdorf bis zur Kläranlage Kirspenich ihre Anlagen zur Verfügung stellt, d.h. auch einen entsprechenden Anschluss ermöglicht. Der dadurch nach § 8 Abs. 4 ErftVG ausgelöste Anspruch der Stadt auf Entschädigung gegen den Erftverband richtet sich nach § 8 Abs. 4 und 5 ErftVG. 4. Die Stadt wird kurzfristig in dem erforderlichen Umfang ihr Abwasserbeseitigungskonzept anpassen. II. Weiteres Verfahren 1. Die Baumaßnahme wird von der Stadt Bad Münstereifel kurzfristig zu Ende geplant, ausgeschrieben und in der nächsten Sitzung die Auftragsvergabe vorgesehen. 2. Die technischen Einzelheiten über die Inanspruchnahme des städt. Kanalnetzes sind mit dem Erftverband abzuklären. Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 21.09.2016 Seite 2 3. Mit dem Erftverband werden nochmals Gespräche zur Kostenverteilung vor dem Hintergrund der geänderten Sachlage aufgenommen. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Die Betriebsleitung unterrichtet, dass das LWG NRW geändert wurde und in der kommenden Sitzung dazu näher berichtet werden soll. So werden verschiedene Satzungen, wie beispielsweise die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung, anzupassen sein. Darüber hinaus soll am 16.11.2016 eine zusätzliche Sitzung eingeschoben werden, die insbesondere der Beratung der Wirtschaftspläne Wasser und Abwasser dient. Weitere Mitteilungen werden nicht gemacht. Anfragen liegen keine vor. Um 18:18 Uhr erklärt der/die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Vorsitzender (Ludger Müller) _________________________ Schriftführer(in) (Zalfen) Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 21.09.2016 Seite 3