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Allgemeine Vorlage (Sachstand Gewerbeabfallverordnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 06.04.2004 Vorlagen-Nr.: 36/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 20.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: Sachstand Gewerbeabfallverordnung I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 beschlossen, die Abfallentsorgungssatzung in der Art zu ändern, dass den Festsetzungen der Gewerbeabfallverordnung Rechnung getragen wird. Analog der Abfallgebühren für Privathaushalte sind auch gewerbliche Abfallbesitzer an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Für die Abfuhr dieser Abfälle wird der Behälterbedarf unter Zugrundelegung der Haushaltsgleichwerte ermittelt. Zu diesem Zweck wurden alle in Frage kommenden Gewerbebetriebe und Einrichtungen angeschrieben und aufgefordert, ein entsprechendes Formblatt auszufüllen. Ermächtigungsgrundlage hierfür sind die Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung. Aufgrund dieser Festlegungen ergibt sich derzeit folgender Sachverhalt: Stichtag 30.03.2004: Anzahl registrierte Gewerbebetriebe in der Gemeinde Kreuzau : 1.059 Anzahl der Kindergärten und Schulen: 19 davon angeschrieben: 1.051 davon angeschrieben: 19 davon bisher geantwortet: 16 davon bisher geantwortet: 860 Anzahl der bisher ermittelten Freiberufler: 37 davon angeschrieben: 35 davon bisher geantwortet: 12 Gesamtzahl der erfassten Fälle: 1.115 Die Berechnung der Haushaltsgleichwerte und somit auch des Behältervolumens erfolgt nach dem in der Abfallentsorgungssatzung festgelegten System. -2Danach sind Haushaltsgleichwerte nach folgender Regelung zu ermitteln: „Unternehmen/ Institution je Platz/Beschäftigten/ Bett a) Öffentl. Verwaltungen, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbständige Handels-, Industrie- u. Versicherungsvertreter b) Schulen, Kindergärten je 3 Beschäftigte 0,25 je 10 Schüler/Kinder/ Beschäftigten je Beschäftigten 0,25 je 4 Betten je Beschäftigten 0,5 1 je Beschäftigten 0,2 je Beschäftigten 0,2 c) Gaststättenbetriebe, Imbissstuben, Eisdielen d) Beherbergungsbetriebe e) Lebensmitteleinzel- u. Großhandel f) sonstiger Einzel- u. Großhandel g) Industrie, Handwerk u. übrige Gewerbe Haushaltsgleichwert 2 Der § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Beschäftigte im Sinne des § 11 Abs. 2 sind alle in einem Betrieb Tätige, (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Halbtags – Beschäftigte werden zu ½ bei der Veranlagung berücksichtigt. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, werden bei der Veranlagung zu ¼ berücksichtigt.“ Weiterhin lautet der Satzungstext der Abfallentsorgungssatzung wie folgt: (Auszug) „Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung unter Zugrundelegung von Haushaltsgleichwerten ermittelt. Bei der Zuteilung der Mülltonnen muss gewährleistet sein, dass je mindestens eine 60 l-Restmülltonne vorhanden ist.“ Haushaltsgleichwert Und in § 4 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung ist folgendes festgelegt: „Gebührenmaßstab und Gebührensätze Für jeden in der Gemeinde Kreuzau befindlichen Haushalt bzw. festgesetzten Haushaltsgleichwert wird eine Grundgebühr für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abfallentsorgung erhoben.“ Diese Festsetzungen können im Bedarfsfall durch den Erlass einer Änderungssatzung jederzeit angepasst werden. Die Satzungen bieten allerdings flexible Möglichkeiten der Berechnung, deren Verfahrensweise durch den Rat noch festzulegen ist. -3Aufgrund vorliegender Rückmeldungen konnte bisher in 888 Fällen diese Berechnung durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Berechnung und die Verteilung der Haushaltsgleichwerte auf die einzelnen Betriebe ist aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich. Insgesamt beträgt die Summe aller bisher ermittelten Haushaltsgleichwerte 1.668, was einem Gebührenmehraufkommen von rd. 150.000 € entspricht. Nach Auswertung der zurückgegebenen Formblätter wurde erkennbar, dass viele Klein- und Nebengewerbe von der jeweiligen Wohnadresse ausgeübt werden. Die Berechnung zeigt, dass von den erfassten 888 Betrieben 671 einen errechneten Haushaltsgleichwert haben, der kleiner ist als 0,5. In diesen Fällen wäre die Forderung nach der Bereitstellung von weiterem Behältervolumen unverhältnismäßig. Die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordung und dem tatsächlichen Abfallmehraufkommen würde in diesen Fällen durch die Festsetzung eines Haushaltsgrundbetrages Rechnung getragen. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, alle Betriebe, bei denen ein Rechnungswert ermittelt wird, der kleiner als 0,5 ist, die jährliche Grundgebühr zu fordern und für den Fall, dass bereits ein Abfallgefäß im Haushalt vorhanden ist, auf ein weiteres Gefäß zu verzichten. Ebenfalls ist festzulegen, ab wann eine Veranlagung des Gewerbes erfolgen soll. Sinnvoll ist es, alle Gewerbebetriebe gleichzeitig, z.B. zum 01.07.2004, anzuschließen und zu veranlagen. Zu berücksichtigen sind hierbei allerdings bestehende Entsorgungsverträge mit Privatfirmen, die durch die Gewerbebetriebe unter Beachtung der Kündigungsfristen zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzulösen sind. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die durch den Anschluß der Gewerbebetriebe an die kommunale Abfallentsorgung entstehenden Mehreinnahmen und -ausgaben fließen in die Gebührenkalkulation ein. III. Beschlussvorschlag: 1. „Der Bericht über den derzeitigen Sachstand beim Verfahren, die Gewerbebetriebe der Gemeinde Kreuzau an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, wird zur Kenntnis genommen. 2. Bei Gewerbebetriebe deren errechneter Haushaltsgleichwert kleiner als 0,5 ist, wird in den Fällen, in denen bereits ein Restmüllgefäß für den Privathaushalt vorhanden ist, auf die Bereitstellung weiterer Gefäße verzichtet. 3. Die Gewerbebetriebe sind zum 01.07.2004 anzuschließen und zu veranlagen. 4. Sofern noch zwischen den Gewerbebetrieben und den Privatentsorgern Entsorgungsverträge bestehen, ist den Gewerbebetrieben eine Frist zur frühestmöglichen Kündigung einzuräumen, bevor diese dann an die Abfallentsorgung angeschlossen werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4Anlage Die Berechnung der Haushaltsgleichwerte führt derzeit zu folgendem Ergebnis: Berechnungsergebnisse der Haushaltsgleichwerte Haushaltsgleichwerte Anzahl der Betriebe zwischen 0,01 und 0,09 323 Summe der ermittelten Haushaltsgleichwerte 323 zwischen 0,10 und 0,49 328 328 zwischen 0,50 und 0,99 78 78 zwischen 1,00 und 1,99 53 106 zwischen 2,00 und 2,99 30 90 zwischen 3,00 und 3,99 18 72 zwischen 4,00 und 4,99 16 80 zwischen 5,00 und 5,99 11 66 zwischen 6,00 und 6,99 5 35 zwischen 7,00 und 7,99 7 56 zwischen 8,00 und 8,99 7 63 zwischen 12,00 und 12,99 1 13 zwischen 15,00 und 15,99 1 16 zwischen 16,00 und 16,99 1 17 zwischen 17,00 und 17,99 1 18 zwischen 18,00 und 18,99 1 19 zwischen 23,00 und 23,99 2 48 zwischen 24,00 und 24,99 1 25 zwischen 27,00 und 27,99 1 28 zwischen 29,00 und 29,99 1 30 zwischen 56,00 und 56,99 1 57 zwischen 99,00 und 99,99 1 100 Gesamt: 888 1668