Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 06.04.2004
Vorlagen-Nr.:
36/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
20.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: Sachstand Gewerbeabfallverordnung
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 beschlossen, die
Abfallentsorgungssatzung in der Art zu ändern, dass den Festsetzungen der
Gewerbeabfallverordnung Rechnung getragen wird.
Analog der Abfallgebühren für Privathaushalte sind auch gewerbliche Abfallbesitzer an die
kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Für die Abfuhr dieser Abfälle wird der Behälterbedarf
unter Zugrundelegung der Haushaltsgleichwerte ermittelt. Zu diesem Zweck wurden alle in Frage
kommenden Gewerbebetriebe und Einrichtungen angeschrieben und aufgefordert, ein
entsprechendes Formblatt auszufüllen. Ermächtigungsgrundlage hierfür sind die Bestimmungen
der Abfallentsorgungssatzung.
Aufgrund dieser Festlegungen ergibt sich derzeit folgender Sachverhalt:
Stichtag 30.03.2004:
Anzahl registrierte Gewerbebetriebe
in der Gemeinde Kreuzau :
1.059
Anzahl der Kindergärten
und Schulen:
19
davon angeschrieben:
1.051
davon angeschrieben:
19
davon bisher geantwortet:
16
davon bisher geantwortet:
860
Anzahl der bisher
ermittelten Freiberufler:
37
davon angeschrieben:
35
davon bisher geantwortet:
12
Gesamtzahl der erfassten Fälle:
1.115
Die Berechnung der Haushaltsgleichwerte und somit auch des Behältervolumens erfolgt nach dem
in der Abfallentsorgungssatzung festgelegten System.
-2Danach sind Haushaltsgleichwerte nach folgender Regelung zu ermitteln:
„Unternehmen/
Institution
je Platz/Beschäftigten/
Bett
a) Öffentl. Verwaltungen,
Geldinstitute, Verbände,
Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien
Berufe, selbständige
Handels-, Industrie- u.
Versicherungsvertreter
b) Schulen, Kindergärten
je 3 Beschäftigte
0,25
je 10 Schüler/Kinder/
Beschäftigten
je Beschäftigten
0,25
je 4 Betten
je Beschäftigten
0,5
1
je Beschäftigten
0,2
je Beschäftigten
0,2
c) Gaststättenbetriebe,
Imbissstuben, Eisdielen
d) Beherbergungsbetriebe
e) Lebensmitteleinzel- u.
Großhandel
f) sonstiger Einzel- u.
Großhandel
g) Industrie, Handwerk u.
übrige Gewerbe
Haushaltsgleichwert
2
Der § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Beschäftigte im Sinne des § 11 Abs. 2 sind alle in einem Betrieb Tätige, (z.B. Arbeitnehmer,
Unternehmer,
mithelfende
Familienangehörige,
Auszubildende)
einschließlich
Zeitarbeitskräfte.
Halbtags – Beschäftigte werden zu ½ bei der Veranlagung berücksichtigt. Beschäftigte, die
weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind, werden bei der
Veranlagung zu ¼ berücksichtigt.“
Weiterhin lautet der Satzungstext der Abfallentsorgungssatzung wie folgt: (Auszug)
„Für die Abfuhr von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen
wird der Behälterbedarf für Abfälle zur Beseitigung unter Zugrundelegung von
Haushaltsgleichwerten ermittelt.
Bei der Zuteilung der Mülltonnen muss gewährleistet sein, dass je
mindestens eine 60 l-Restmülltonne vorhanden ist.“
Haushaltsgleichwert
Und in § 4 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung ist folgendes festgelegt:
„Gebührenmaßstab und Gebührensätze
Für jeden in der Gemeinde Kreuzau befindlichen Haushalt bzw. festgesetzten
Haushaltsgleichwert wird eine Grundgebühr für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der
Abfallentsorgung erhoben.“
Diese Festsetzungen können im Bedarfsfall durch den Erlass einer Änderungssatzung jederzeit
angepasst werden. Die Satzungen bieten allerdings flexible Möglichkeiten der Berechnung, deren
Verfahrensweise durch den Rat noch festzulegen ist.
-3Aufgrund vorliegender Rückmeldungen konnte bisher in 888 Fällen diese Berechnung
durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Berechnung und die Verteilung der
Haushaltsgleichwerte auf die einzelnen Betriebe ist aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich.
Insgesamt beträgt die Summe aller bisher ermittelten Haushaltsgleichwerte 1.668, was einem
Gebührenmehraufkommen von rd. 150.000 € entspricht.
Nach Auswertung der zurückgegebenen Formblätter wurde erkennbar, dass viele Klein- und
Nebengewerbe von der jeweiligen Wohnadresse ausgeübt werden. Die Berechnung zeigt, dass
von den erfassten 888 Betrieben 671 einen errechneten Haushaltsgleichwert haben, der kleiner ist
als 0,5. In diesen Fällen wäre die Forderung nach der Bereitstellung von weiterem
Behältervolumen unverhältnismäßig. Die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordung und dem
tatsächlichen Abfallmehraufkommen würde in diesen Fällen durch die Festsetzung eines
Haushaltsgrundbetrages Rechnung getragen.
Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, alle Betriebe, bei denen ein
Rechnungswert ermittelt wird, der kleiner als 0,5 ist, die jährliche Grundgebühr zu fordern und für
den Fall, dass bereits ein Abfallgefäß im Haushalt vorhanden ist, auf ein weiteres Gefäß zu
verzichten.
Ebenfalls ist festzulegen, ab wann eine Veranlagung des Gewerbes erfolgen soll.
Sinnvoll ist es, alle Gewerbebetriebe gleichzeitig, z.B. zum 01.07.2004, anzuschließen und zu
veranlagen.
Zu berücksichtigen sind hierbei allerdings bestehende Entsorgungsverträge mit Privatfirmen, die
durch die Gewerbebetriebe unter Beachtung der Kündigungsfristen zum frühestmöglichen
Zeitpunkt aufzulösen sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die durch den Anschluß der Gewerbebetriebe an die kommunale Abfallentsorgung entstehenden
Mehreinnahmen und -ausgaben fließen in die Gebührenkalkulation ein.
III. Beschlussvorschlag:
1. „Der Bericht über den derzeitigen Sachstand beim Verfahren, die Gewerbebetriebe der
Gemeinde Kreuzau an die kommunale Abfallentsorgung anzuschließen, wird zur Kenntnis
genommen.
2. Bei Gewerbebetriebe deren errechneter Haushaltsgleichwert kleiner als 0,5 ist, wird in den
Fällen, in denen bereits ein Restmüllgefäß für den Privathaushalt vorhanden ist, auf die
Bereitstellung weiterer Gefäße verzichtet.
3. Die Gewerbebetriebe sind zum 01.07.2004 anzuschließen und zu veranlagen.
4. Sofern noch zwischen den Gewerbebetrieben und den Privatentsorgern Entsorgungsverträge
bestehen, ist den Gewerbebetrieben eine Frist zur frühestmöglichen Kündigung einzuräumen,
bevor diese dann an die Abfallentsorgung angeschlossen werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-4Anlage
Die Berechnung der Haushaltsgleichwerte führt derzeit zu folgendem Ergebnis:
Berechnungsergebnisse der Haushaltsgleichwerte
Haushaltsgleichwerte
Anzahl der Betriebe
zwischen 0,01 und 0,09
323
Summe der ermittelten
Haushaltsgleichwerte
323
zwischen 0,10 und 0,49
328
328
zwischen 0,50 und 0,99
78
78
zwischen 1,00 und 1,99
53
106
zwischen 2,00 und 2,99
30
90
zwischen 3,00 und 3,99
18
72
zwischen 4,00 und 4,99
16
80
zwischen 5,00 und 5,99
11
66
zwischen 6,00 und 6,99
5
35
zwischen 7,00 und 7,99
7
56
zwischen 8,00 und 8,99
7
63
zwischen 12,00 und 12,99
1
13
zwischen 15,00 und 15,99
1
16
zwischen 16,00 und 16,99
1
17
zwischen 17,00 und 17,99
1
18
zwischen 18,00 und 18,99
1
19
zwischen 23,00 und 23,99
2
48
zwischen 24,00 und 24,99
1
25
zwischen 27,00 und 27,99
1
28
zwischen 29,00 und 29,99
1
30
zwischen 56,00 und 56,99
1
57
zwischen 99,00 und 99,99
1
100
Gesamt:
888
1668