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Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Bad Münstereifel (Nöthen u. Gilsdorf) und Gemeinde Nettersheim (Pesch) hier: Vereinbarung über Bau und Betrieb)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
21.09.2016
Erstellt
17.10.16, 13:16
Aktualisiert
17.10.16, 13:16
Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Bad Münstereifel (Nöthen u. Gilsdorf) und Gemeinde Nettersheim (Pesch)
hier: Vereinbarung über Bau und Betrieb) Beschlusstext (Abwasserbeseitigung Bad Münstereifel (Nöthen u. Gilsdorf) und Gemeinde Nettersheim (Pesch)
hier: Vereinbarung über Bau und Betrieb)

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Bad Münstereifel, 17.10.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 8. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 21.09.2016 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 642-X Abwasserbeseitigung Bad Münstereifel (Nöthen u. Gilsdorf) und Gemeinde Nettersheim (Pesch) hier: Vereinbarung über Bau und Betrieb Einstimmiger Beschluss mit 1 Enthaltung: I. Einigung Der Betriebsausschuss ist mit folgenden Eckpunkten zur einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit einverstanden: 1. Die Stadt baut, finanziert und betreibt den Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis zur städt. Transportleitung hinter dem Regenüberlaufbecken (RÜB) Eschweiler Tal und schließt die bebauten Grundstücke an der Kanalstrecke an. 2. Die Stadt wird die erforderlichen Finanzmittel bereitstellen (Mittel sind im Vermögensplan 2016 schon veranschlagt) und die Baumaßnahme kurzfristig ausschreiben, den Auftrag vergeben und ausführen bzw. ausführen lassen. Die Bauverpflichtung wird von der Stadt unabhängig von der Klärung der Kostentragung beim Kanal zwischen Pesch und Gilsdorf übernommen. 3. Der Erftverband übernimmt die Verlegung des Kanals von der Kläranlage Pesch bis Gilsdorf. Die Stadt Bad Münstereifel erkennt an, dass der Erftverband nach § 8 ErftVG berechtigt ist, von ihr zu verlangen, dass sie ihm für die Durchleitung des Abwassers des Ortsteils Pesch der Ge-meinde Nettersheim von Gilsdorf bis zur Kläranlage Kirspenich ihre Anlagen zur Verfügung stellt, d.h. auch einen entsprechenden Anschluss ermöglicht. Der dadurch nach § 8 Abs. 4 ErftVG ausgelöste Anspruch der Stadt auf Entschädigung gegen den Erftverband richtet sich nach § 8 Abs. 4 und 5 ErftVG. 4. Die Stadt wird kurzfristig in dem erforderlichen Umfang ihr Abwasserbeseitigungskonzept anpassen. II. Weiteres Verfahren 1. Die Baumaßnahme wird von der Stadt Bad Münstereifel kurzfristig zu Ende geplant, ausgeschrieben und in der nächsten Sitzung die Auftragsvergabe vorgesehen. 2. Die technischen Einzelheiten über die Inanspruchnahme des städt. Kanalnetzes sind mit dem Erftverband abzuklären. 3. Mit dem Erftverband werden nochmals Gespräche zur Kostenverteilung vor dem Hintergrund der geänderten Sachlage aufgenommen. Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 21.09.2016 Seite 2