Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5 BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 30.03.2004
Vorlagen-Nr.:
32/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.04.2004
11.05.2004
25.05.2004
TOP: 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem
Bruch“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, hat mit Datum vom 21. 04. 1995
Rechtskraft erlangt. Der B-Plan erfasst unter anderem das Betriebsgrundstück der ehemaligen
Firma Hubert Breuer. Um den Betrieb dort überhaupt ansiedeln zu können, wurde der
Bebauungsplan gegliedert. Östlich der Hochspannungsleitung bis zum „Duffesbach“ wurde ein
Mischgebiet festgesetzt. Aufgrund der vorgenommenen Gliederung sind bisher hier nur Vorhaben
nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) zulässig.
Wie bekannt, ist das Betriebsgrundstück im Jahre 2001 an die Firma MSI-GmbH, Kerpen,
veräußert worden. Im Jahre 2001 wurde bereits ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
gestellt. Nach längeren Beratungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau letztendlich in der Sitzung
am 17. 12. 2001 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Antrag der MSI-GmbH Kerpen auf Änderung des Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau,
„Vor dem Bruch“, wird abgelehnt. Die derzeitige Ausweisung in dem Bebauungsplan wird
beibehalten.“
Der seinerzeitige Antrag beinhaltete die Ausweisung eines WA-Gebietes mit dem Ziel, hier
insgesamt 22 Reihenhäuser zu errichten. Dieser Bebauungsvorschlag wurde als zu massiv
betrachtet. Außerdem wurden immissionsschutzrechtliche Probleme bezüglich des unmittelbar in
der Nachbarschaft befindlichen KFZ-Betriebes der Firma Krieger befürchtet.
Nachdem der heutige Eigentümer mehrfach erfolglose Versuche unternommen hat, das Plangebiet
einer den bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen entsprechenden gewerblichen Nutzung
zuzuführen, hat er nunmehr mit Datum vom 30. März 2004 einen erneuten Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes gestellt.
Das Architektur- und Stadtplanungsbüro U. Krings hat mit gleichem Datum einen
Bebauungsplanänderungsvorschlag und Gestaltungsplan vorgelegt, der nunmehr eine innere
Erschließung mit einer sehr aufgelockerten Bebauung vorsieht. Hiernach ist die Errichtung von
insgesamt 12 Doppelhaushälften und einem freistehenden Haus in zweigeschossiger Bauweise
mit einer maximalen Firsthöhe von 10 m vorgesehen. Der Bebauungsplanentwurf sowie der
Gestaltungsplan sind als Anlage beigefügt.
Sämtliche mit der Kanalisierung und Erschließung verbundenen Kosten werden in voller Höhe vom
Eigentümer übernommen.
-2Im nördlichen Bereich außerhalb des Plangebietes grenzt das gewerblich genutzte Grundstück der
Firma Krieger an (Autowerkstatt). Um entsprechende Lärmimmissionen aus diesem Betrieb auf die
heranrückende Bebauung abzuschirmen, werden Schallschutzmaßnahmen sicherlich notwendig.
Hierzu wird, sofern ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ein Schallschutzgutachten erarbeitet,
damit dem Gewerbebetrieb keine Nachteile entstehen.
Mit Ausnahme der bestehenden Karosseriewerkstatt ist der gesamte Straßenzug „Vor dem Bruch“
durch Wohnbebauung geprägt. Die Straße selbst wurde aus diesem Grunde auch
verkehrsberuhigt ausgebaut. Die nunmehr vorgesehene aufgelockerte Bebauung fügt sich
städtebaulich mit Sicherheit ein.
Ich schlage Ihnen von daher vor, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes
entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten, da der Antragsteller sämtliche Kosten der
Bauleitplanung übernimmt.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil
Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen.
Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie zur Bürgerbeteiligung durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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