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Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 30.03.2004 Vorlagen-Nr.: 32/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.04.2004 11.05.2004 25.05.2004 TOP: 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt. Der B-Plan erfasst unter anderem das Betriebsgrundstück der ehemaligen Firma Hubert Breuer. Um den Betrieb dort überhaupt ansiedeln zu können, wurde der Bebauungsplan gegliedert. Östlich der Hochspannungsleitung bis zum „Duffesbach“ wurde ein Mischgebiet festgesetzt. Aufgrund der vorgenommenen Gliederung sind bisher hier nur Vorhaben nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO (sonstige Gewerbebetriebe) zulässig. Wie bekannt, ist das Betriebsgrundstück im Jahre 2001 an die Firma MSI-GmbH, Kerpen, veräußert worden. Im Jahre 2001 wurde bereits ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Nach längeren Beratungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau letztendlich in der Sitzung am 17. 12. 2001 folgenden Beschluss gefasst: „Der Antrag der MSI-GmbH Kerpen auf Änderung des Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird abgelehnt. Die derzeitige Ausweisung in dem Bebauungsplan wird beibehalten.“ Der seinerzeitige Antrag beinhaltete die Ausweisung eines WA-Gebietes mit dem Ziel, hier insgesamt 22 Reihenhäuser zu errichten. Dieser Bebauungsvorschlag wurde als zu massiv betrachtet. Außerdem wurden immissionsschutzrechtliche Probleme bezüglich des unmittelbar in der Nachbarschaft befindlichen KFZ-Betriebes der Firma Krieger befürchtet. Nachdem der heutige Eigentümer mehrfach erfolglose Versuche unternommen hat, das Plangebiet einer den bisherigen Bebauungsplanfestsetzungen entsprechenden gewerblichen Nutzung zuzuführen, hat er nunmehr mit Datum vom 30. März 2004 einen erneuten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Das Architektur- und Stadtplanungsbüro U. Krings hat mit gleichem Datum einen Bebauungsplanänderungsvorschlag und Gestaltungsplan vorgelegt, der nunmehr eine innere Erschließung mit einer sehr aufgelockerten Bebauung vorsieht. Hiernach ist die Errichtung von insgesamt 12 Doppelhaushälften und einem freistehenden Haus in zweigeschossiger Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 10 m vorgesehen. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Gestaltungsplan sind als Anlage beigefügt. Sämtliche mit der Kanalisierung und Erschließung verbundenen Kosten werden in voller Höhe vom Eigentümer übernommen. -2Im nördlichen Bereich außerhalb des Plangebietes grenzt das gewerblich genutzte Grundstück der Firma Krieger an (Autowerkstatt). Um entsprechende Lärmimmissionen aus diesem Betrieb auf die heranrückende Bebauung abzuschirmen, werden Schallschutzmaßnahmen sicherlich notwendig. Hierzu wird, sofern ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, ein Schallschutzgutachten erarbeitet, damit dem Gewerbebetrieb keine Nachteile entstehen. Mit Ausnahme der bestehenden Karosseriewerkstatt ist der gesamte Straßenzug „Vor dem Bruch“ durch Wohnbebauung geprägt. Die Straße selbst wurde aus diesem Grunde auch verkehrsberuhigt ausgebaut. Die nunmehr vorgesehene aufgelockerte Bebauung fügt sich städtebaulich mit Sicherheit ein. Ich schlage Ihnen von daher vor, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten, da der Antragsteller sämtliche Kosten der Bauleitplanung übernimmt. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 5. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen. Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Bürgerbeteiligung durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________