Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
196 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2016
Az.: 61. 21-20 / 163 1. Ver. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 05.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
26.04.2016
vorberatend
Rat
27.04.2016
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
07.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 163, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße, 1. Vereinfachte Änderung
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 163, E.-Lechenich, Erper Straße, entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat beschloss am 15.12.2015, den Bebauungsplan Nr. 163 im Vereinfachten Verfahren zu
ändern. Der Bebauungsplan Nr. 163, E. – Lechenich, Erper Straße ist seit 2014 rechtskräftig.
Durch die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und
Radweg ist derzeit die Zufahrt zu den Parkplätzen der im nördlichen Teil des Plangebiets bestehenden Tierarztpraxis (Erper Straße 4) planerisch nicht gesichert. Zudem sind durch die Festsetzung einer Tiefgarage bei geringfügigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen weitere Stellplätze
nur in einer Tiefgarage zulässig.
Die Planänderung verfolgt daher das Ziel, eine gesicherte Zufahrt über eine öffentliche Verkehrsfläche zu den Parkplätzen der Tierarztpraxis sowie weiterhin einen Zugang zum südlich anschließenden geplanten Fuß- und Radweg festzusetzen. Des Weiteren soll die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück der Tierarztpraxis ermöglicht werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die 1. Vereinfachte Änderung des BP 163 nicht berührt.
Die von der Planung betroffenen Eigentümer haben der Planänderung bereits zugestimmt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind durch die Planänderung nicht betroffen. In der
Zeit vom 09.02.2016 bis zum 23.02.2016 fand eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §13 Abs. 2
Nr.2 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage statt. Zum Planverfahren sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
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