Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,0 MB
Datum
07.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadtratsfraktion
Per E-Mail
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Erftstadt, 10.05.2016
Antrag bezüglich Überarbeitung des Bebauungsplans
(Max-Plank-Str. I Am Vogelsang)
Nr. 96
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
1. Die Verwaltung
stellt ein Konzept für eine Überarbeitung des Bebauungsplans
Nr. 96 vor, so dass in dem Gebiet neben dem bestehenden Gewerbe auch eine
Wohnbebauung zulässig ist.
2. Die Verwaltung stellt dar, welche Gewerbebetriebe
dort ansässig sind und ob bezüglich der Betriebe ein Erweiterungs-, Reduzierungs- oder Umzugsbedarf gegeben ist.
3. Die Verwaltung legt dar, welche Flächen ungenutzt sind und welche sich prinzipiell für eine Wohnbebauung eignen würden.
Begründung
Das Gewerbegebiet in Liblar Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) zeichnet sich mittlerweile durch zahlreiche Leerstände/Abbruchgebäude
und ein teilweise ungeordnetes Erscheinungsbild aus. Geografisch liegt es zwischen dem schützenswerten Naherholungsgebiet der Ville mit dem angrenzenden Liblar See und einem der schönsten Wohngebiete von Liblar. In nur geringer Entfernung grenzt das Schulzentrum
Liblar an. Es sind somit die städtebaulichen Rahmenbedingungen
gegeben, um eine
schrittweise Umnutzung des Gewerbegebietes unter Wahrung der Rechte aller Gewerbetreibenden anzustoßen.
Das Gewerbegebiet in Liblar-Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) ist ungünstig gelegen und es ist hinsichtlich der Expansionsmöglichkeiten
emissionsrechtlich stark
eingeschränkt.
Freie Wähler· FraktionsbOro • Josef-Zimmermann-Str. 10· 50374 Erftstadt • Tel 02235 463391· fw-erftstadLde·
info@fw-erftstadt-de
Die bestehende Zonierung des B-Plans ist nach neueren Erkenntnissen
nicht mehr
der exponierten Lage und der Nähe zu den Restriktionsflächen (Wohnen und Natur)
und der notwendigen positiven gesamtstädtebaulichen
Entwicklung von Liblar zuträglich.
Im Übrigen ist das Gewerbegebiet
auf Grund der Lage schwierig anzufahren.
Erweiterung des möglichen Schwerlastverkehrs
der Carl-Schurz-Straße,
Eine
würde zu einer erhöhten Belastung
der Brühler Straße und der Straße Am Vogelsang führen.
Zusammenfassend kann objektiv festgestellt werden, dass die inneren und langjährige Gewerbebrachen einen eminenten Nutzungsverlust und Verfall signalisieren.
Dieser innere Bereich stellt in seiner Lage einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar und behindert die kommunale Entwicklung in Liblar mehrfach.
Die bestehenden Gewerbebetriebe entlang der Straße Am Vogelsang haben sich
größtenteils verträglich zu der direkt angrenzenden Wohnbebauung entwickelt. Damit
ist auch für die innenliegenden
der Mischgebiet möglich.
Brachflächen
Der Überplanung,
und Umnutzung dieser dezentral gelegenen Gewer-
Aufbereitung
bebrachen und Gewerbeflächen
die Nutzung als allgemeines Wohn-
kommt in Erftstadt eine zentrale Bedeutung zu.
Dabei könnte unter Wahrung des Bestandsschutzes
Auflösung des Gewerbegebietes
o-
mit Verlagerung
längerfristig eine schrittweise
der Gewerbetreibenden
an eine
besser geeignete Stelle innerhalb der Grenzen der Stadt Erftstadt angestrebt werden.
Dies ist sicherlich ein Prozess, welcher sich über mehrere Jahrzehnte
hinziehen
dürfte, für welchen aber bereits jetzt der Anstoß gegeben werden kann.
Durch den Wegfall der geplanten Flüchtlingseinrichtung
in der Max-Plank-Straße
bereits ein erstes interessantes Gelände für eine mögliche Wohnbebauung
den, die an heute bereits bestehende Wohnbebauung angrenzt.
Die Lage des inneren Gebietes ist grundsätzlich
bestehende Wohnimmobilen belegen dies.
für eine Wohnbebauung
ist
vorhan-
geeignet,
Es besteht auch die Möglichkeit einen weiteren direkten Zugang zum Liblarer See zu
schaffen, was den Liblarer See noch näher an Liblar "heranbringen" würde.
Die potenzielle neue Wohnlage ist ruhig; durch eine Verbindung
mit der geplanten
Bebauung am Zervos Gelände BP 152, der reaktivierten Carl-Schurz-Straße
dem Schulzentrum wären Synergieeffekte für viele zu erzielen.
und
Viele der im inneren Plangebiet befindlichen Gewerbe dürften einer längerfristigen
Umsiedelung positiv gegenüberstehen, wenn diese durch entsprechende attraktive
Angebote und Entwicklungsmöglichkeiten
unterstützt würde.
seitens der Stadt Erftstadt begleitet und
Bis zu einer völligen Umsiedlung des dort befindlichen Gewerbes kann ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe mit Bestandschutzwahrung
der heutigen Gewerbebetriebe angestrebt werden.
Je nach Entwicklung dieses Gebietes sollte auch nichts dagegensprechen, wenn
emmissionsarme Betriebe verbleiben.
Mit freundlichen
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Grüßen
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Freie Wähler)
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(Fraktion Freie Wähler)
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