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Antrag (Antrag 273/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,0 MB
Datum
07.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
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Inhalt der Datei

Stadtratsfraktion Per E-Mail Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Erftstadt, 10.05.2016 Antrag bezüglich Überarbeitung des Bebauungsplans (Max-Plank-Str. I Am Vogelsang) Nr. 96 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen: 1. Die Verwaltung stellt ein Konzept für eine Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 96 vor, so dass in dem Gebiet neben dem bestehenden Gewerbe auch eine Wohnbebauung zulässig ist. 2. Die Verwaltung stellt dar, welche Gewerbebetriebe dort ansässig sind und ob bezüglich der Betriebe ein Erweiterungs-, Reduzierungs- oder Umzugsbedarf gegeben ist. 3. Die Verwaltung legt dar, welche Flächen ungenutzt sind und welche sich prinzipiell für eine Wohnbebauung eignen würden. Begründung Das Gewerbegebiet in Liblar Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) zeichnet sich mittlerweile durch zahlreiche Leerstände/Abbruchgebäude und ein teilweise ungeordnetes Erscheinungsbild aus. Geografisch liegt es zwischen dem schützenswerten Naherholungsgebiet der Ville mit dem angrenzenden Liblar See und einem der schönsten Wohngebiete von Liblar. In nur geringer Entfernung grenzt das Schulzentrum Liblar an. Es sind somit die städtebaulichen Rahmenbedingungen gegeben, um eine schrittweise Umnutzung des Gewerbegebietes unter Wahrung der Rechte aller Gewerbetreibenden anzustoßen. Das Gewerbegebiet in Liblar-Ost (Max-Plank-Str. / Am Vogelsang) ist ungünstig gelegen und es ist hinsichtlich der Expansionsmöglichkeiten emissionsrechtlich stark eingeschränkt. Freie Wähler· FraktionsbOro • Josef-Zimmermann-Str. 10· 50374 Erftstadt • Tel 02235 463391· fw-erftstadLde· info@fw-erftstadt-de Die bestehende Zonierung des B-Plans ist nach neueren Erkenntnissen nicht mehr der exponierten Lage und der Nähe zu den Restriktionsflächen (Wohnen und Natur) und der notwendigen positiven gesamtstädtebaulichen Entwicklung von Liblar zuträglich. Im Übrigen ist das Gewerbegebiet auf Grund der Lage schwierig anzufahren. Erweiterung des möglichen Schwerlastverkehrs der Carl-Schurz-Straße, Eine würde zu einer erhöhten Belastung der Brühler Straße und der Straße Am Vogelsang führen. Zusammenfassend kann objektiv festgestellt werden, dass die inneren und langjährige Gewerbebrachen einen eminenten Nutzungsverlust und Verfall signalisieren. Dieser innere Bereich stellt in seiner Lage einen erheblichen städtebaulichen Missstand dar und behindert die kommunale Entwicklung in Liblar mehrfach. Die bestehenden Gewerbebetriebe entlang der Straße Am Vogelsang haben sich größtenteils verträglich zu der direkt angrenzenden Wohnbebauung entwickelt. Damit ist auch für die innenliegenden der Mischgebiet möglich. Brachflächen Der Überplanung, und Umnutzung dieser dezentral gelegenen Gewer- Aufbereitung bebrachen und Gewerbeflächen die Nutzung als allgemeines Wohn- kommt in Erftstadt eine zentrale Bedeutung zu. Dabei könnte unter Wahrung des Bestandsschutzes Auflösung des Gewerbegebietes o- mit Verlagerung längerfristig eine schrittweise der Gewerbetreibenden an eine besser geeignete Stelle innerhalb der Grenzen der Stadt Erftstadt angestrebt werden. Dies ist sicherlich ein Prozess, welcher sich über mehrere Jahrzehnte hinziehen dürfte, für welchen aber bereits jetzt der Anstoß gegeben werden kann. Durch den Wegfall der geplanten Flüchtlingseinrichtung in der Max-Plank-Straße bereits ein erstes interessantes Gelände für eine mögliche Wohnbebauung den, die an heute bereits bestehende Wohnbebauung angrenzt. Die Lage des inneren Gebietes ist grundsätzlich bestehende Wohnimmobilen belegen dies. für eine Wohnbebauung ist vorhan- geeignet, Es besteht auch die Möglichkeit einen weiteren direkten Zugang zum Liblarer See zu schaffen, was den Liblarer See noch näher an Liblar "heranbringen" würde. Die potenzielle neue Wohnlage ist ruhig; durch eine Verbindung mit der geplanten Bebauung am Zervos Gelände BP 152, der reaktivierten Carl-Schurz-Straße dem Schulzentrum wären Synergieeffekte für viele zu erzielen. und Viele der im inneren Plangebiet befindlichen Gewerbe dürften einer längerfristigen Umsiedelung positiv gegenüberstehen, wenn diese durch entsprechende attraktive Angebote und Entwicklungsmöglichkeiten unterstützt würde. seitens der Stadt Erftstadt begleitet und Bis zu einer völligen Umsiedlung des dort befindlichen Gewerbes kann ein Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe mit Bestandschutzwahrung der heutigen Gewerbebetriebe angestrebt werden. Je nach Entwicklung dieses Gebietes sollte auch nichts dagegensprechen, wenn emmissionsarme Betriebe verbleiben. Mit freundlichen Q ~~~nC Grüßen d~~ Freie Wähler) ~ ~ rkJoeJ::.. QUtta Jü~bock (Fraktion Freie Wähler) I