Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Fachgutachten Fledermäuse
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
Fon 0231 5869 - 9510
zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
– aktualisierte Entwurfsfassung –
Fax 0231 5869 - 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
melius-energie GmbH
Wilhelm-Busch-Str. 62
49479 Ibbenbüren
Bearbeiter:
Ralph-Michael Dowe, BSc. Landschaftsökologe
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökologe
Dortmund, den 27. Oktober 2015
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01
1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 03
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 03
1.2.2 Besonderer Artenschutz ..................................................................................................................... 03
1.3 Kurzdarstellung des Bewertungsraums .......................................................................... 04
2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07
2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07
2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 07
2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen .......................................................................... 07
2.4 Trafostationen .................................................................................................................... 07
2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 07
3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Bewertunsgraums ........................ 09
3.1 Datenerhebung im Jahr 2013 .......................................................................................... 09
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 09
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 12
Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 14
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 14
Netzfänge ............................................................................................................................................. 14
3.2 Datenauswertung .............................................................................................................. 15
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
3.2.5
Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 15
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 17
Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 18
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 18
Netzfänge ............................................................................................................................................. 18
3.3 Ergebnisse .......................................................................................................................... 19
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 19
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 30
Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 39
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 40
Netzfänge ............................................................................................................................................. 40
3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse ............................................... 41
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
Artenspektrum ..................................................................................................................................... 41
Bedeutung als Lebensraum ............................................................................................................... 41
Bedeutung für den Fledermauszug .................................................................................................. 53
Fazit ....................................................................................................................................................... 53
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 54
4.1 Kollisionsrisiko .................................................................................................................... 54
4.2 baubedingter Lebensraumverlust ................................................................................... 58
4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) ................................... 58
4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen ............................................ 59
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 60
5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................... 60
5.1.1 baubedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)...................................... 60
5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)................................................. 60
5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................. 63
5.2.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 63
5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 63
5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) .......................................................................................... 64
5.3.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 64
5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 65
5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ............................................................................... 65
5.4.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 65
5.4.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 66
6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ............................................................... 67
6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten ........................ 67
6.2 Vermeidungsmaßnahmen für kollisionsgefährdete Fledermausarten....................... 67
6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 68
7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 69
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1: Albertsee im Süden des Bewertungsraums ........................................................................... 06
Abbildung 1.2: Blick über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 265
in Richtung der sich anschließenden Industrieanlagen im Osten ....................................... 06
Kapitel 3:
Abbildung 3.1: Horchkiste bestehend aus Ciel-electronique CDP302 R3 Detektor, digitalem
Diktiergerät, Bleigel-Akku und Außenmikrofon ..................................................................... 13
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Standorte der geplanten Windenergieanlagen ..................................................................... 02
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Karte 3.5:
Karte 3.6:
Karte 3.7:
Karte 3.8:
Abgrenzung des Untersuchungsraums, regelmäßig begangene Route, Ablageorte
der Horchkisten, Standorte der Ein-/Ausflugkontrolle und Observationspunkte sowie
Standorte der Netzfänge ........................................................................................................... 11
Nachweise der Wasserfledermaus während der Detektorbegehungen............................ 25
Nachweise von Arten der Gattung Myotis während der Detektorbegehungen............... 26
Nachweise von Individuen der Gattungen Nyctalus und Eptesicus während der
Detektorbegehungen ................................................................................................................. 27
Nachweise der Zwergfledermaus während der Detektorbegehungen ............................. 28
Nachweise der Mücken- und Rauhautfledermaus während der Detektorbegehungen . 29
Funktionsräume der Wasser- und Fransenfledermaus ......................................................... 51
Funktionsräume des Kleinabendseglers und der Rauhautfledermaus ............................... 52
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Tabelle 3.7:
Tabelle 3.8:
Tabelle 3.9:
Tabelle 3.10:
Tabelle 3.11:
Tabelle 3.12:
Tabelle 3.13:
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung
im Jahr 2013 ............................................................................................................................... 10
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Horchkistenerfassung
im Jahr 2015 ............................................................................................................................... 14
Stetigkeit der angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad,
Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte............................................................................. 20
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und
Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 31
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und
Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 32
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2013: Gesamtkontakte pro Stunde
und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 34
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte pro Stunde
und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 35
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im
Jahr 2013 an den untersuchten Standorten ........................................................................... 37
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im
Jahr 2015 an den untersuchten Standorten ........................................................................... 37
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 . 38
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2015 . 39
Ergebnisse der Netzfänge in den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15.
auf den 16.07.2013. .................................................................................................................. 40
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden
Fledermausarten ........................................................................................................................ 50
Beschreibung des Vorhabens
01
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
ecoda
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“
(VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis (vgl. Karte 1.1).
Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82
(Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m,
Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht.
Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren.
Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können sich negativ auf Fledermäuse
auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen
Fledermäuse auch der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen
von Fledermäusen soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare
erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu
ersetzen).
Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) geführt und sind somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird
und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Die Grundlage des Gutachtens bildet
eine
umfangreichen
Fledermauserfassung,
die
im
Jahr
2013
(sowie
ergänzende
Horchkistenuntersuchungen im Jahr 2015) durchgeführt wurde (Die geplanten Anlagenstandorte
liegen innerhalb des Untersuchungsraums. Bereiche nördlich der geplanten WEA wurden allerdings im
Jahr 2013 nicht begangen. Deswegen wurde für die Bewertung der zwei geplanten WEA wird ein
Bewertungsraum
abgegrenzt).
Anschließend
das
Vorkommen
der
einzelnen
Arten
im
Bewertungsraum dargestellt und die Bedeutung des Bewertungsraums für Fledermäuse bewertet
(Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Fledermäuse (Kapitel 4) erfolgt die Prognose
und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden erforderliche
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen aufgeführt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wesentlichen
Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 1.1
Hürth
Kerpen
Standorte der geplanten Windenergieanlagen
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Gemeindegrenzen
WEANord
3
!
{
}
A
WEASüd
4
A
!
{
}
Erftstadt
Brühl
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Topographischen
Karte 1 : 25.000 (DTK 25) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
250
Maßstab 1:25.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.250 m
´
Beschreibung des Vorhabens
1.2
03
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der
aktuellen Fassung.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Besonderer Artenschutz
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
4.
04
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten
besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13
bzw. Nr. 14 BNatSchG. Da alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt werden, sind sie somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und
unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007, LÜTTMANN 2007, STEIN
& BAUCKLOH 2007, BATTEFELD 2008, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, KIEL 2013, MKULNV &
LANUV 2013).
1.3
Kurzdarstellung des Bewertungsraums
Der Raum im Umkreis von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte (= Bewertungsraum) befindet
sich innerhalb der Naturräumlichen Haupteinheit „Ville“ im Landschaftsraum „BraunkohleTagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“. Das weitgehend ebene Gelände weist vorwiegend
Höhen zwischen 100 und 110 m ü. NN auf. Lediglich im Bereich der Deponie in der Grube „Vereinigte
Ville“ finden sich durch die anthropogenen Veränderungen Bereiche mit stärker ausgeprägtem Relief
und Höhen zwischen 75 und 120 m ü. NN.
Der Bewertungsraum befindet sich im Überschneidungsbereich der Rekultivierungsbereiche „Ville“, der
den größten Teil des UR1000 einnimmt, und „Südrevier“ im Südosten des Bewertungsraum (vgl.
FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Der Rekultivierungsbereich „Ville“ ist von einem Nebeneinander
aus bis heute andauernder industrieller Nutzung und größtenteils forstlicher Rekultivierung geprägt. Im
westlichen
Bewertungsraum
dominieren
Wälder,
die
aus
der
forstlichen
Rekultivierung
hervorgegangen sind. Innerhalb der Waldflächen befinden sich der Dinnendahlsee und der Knapsacker
See, die vorwiegend zu Naturschutzzwecken genutzt und entwickelt werden. Die Stillgewässer im
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
05
Bewertungsraum sind durch ein verzweigtes Grabensystem miteinander verbunden. Im westlichen bis
zentralen Untersuchungsraum liegt ein ackerbaulich genutzter Offenlandbereich innerhalb der
Waldflächen. Der Erschließung des Gebiets dienen vorrangig forstliche und für die Anfahrten zu
Mülldeponie und Industriegebiet genutzte Straßen und Wirtschaftswege.
Vom zentralen bis in den nordöstlichen Bewertungsraum erstreckt sich die Mülldeponie im
ehemaligen Braunkohle-Tagebau „Vereinigte Ville“. Das Deponiegelände wird derzeit von drei
Betreibern (RWE, Remondis und AVG Köln) genutzt. Die Mülldeponie im ehemaligen Tagebau wurde
1970 in Betrieb genommen und nahm zunächst große Mengen an Hausmüll, ab 1998 nur noch
Gewerbe- und Industriemüll auf. Seit 2005 werden keine organischen, unbehandelten Abfälle mehr
auf die Deponie angeliefert, die Neuaufnahme beschränkt sich seitdem auf sog. Inertstoffe mit nur
sehr geringen organischen Anteilen (v. a. Aschen aus Müllverbrennungsanlagen, Erden oder Gestein
sowie Kraftwerksreststoffe (RWE-Deponie)). Teile der Deponie sind mit Folie abgedeckt, andere
Bereiche sind als strukturreiches Habitatmosaik aus trockenen bis frischen Ruderalfluren,
Offenbodenhabitaten, Gebüschen und Gehölzen sowie zahlreichen temporären und beständigen
Kleingewässern ausgeprägt. Im Westen des Deponiegeländes befindet sich ein etwa 6 ha großes
Solarkraftwerk.
Das Industriegebiet Verwertungszentrum Erftkreis, in dem sich die geplanten WEA-Standorte befinden,
schließt im Westen direkt an die Deponie an. Das VZEK umfasst insgesamt ca. 26 ha und ist durch
große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere
Lagerhallen geprägt.
Im Rekultivierungsbereich „Südrevier“, der den südöstlichen Teil des Bewertungsraum einnimmt,
wurde mit der forstlichen Rekultivierung auf Teilflächen bereits in den 1930er Jahren begonnen. Daher
finden sich hier z. T. bereits ältere, naturschutzfachlich wertvolle Laubwälder (vgl. FORSCHUNGSSTELLE
REKULTIVIERUNG 2014). Innerhalb der Waldflächen liegen der Albertsee sowie das Gut Sophienwald. Am
südlichen Rand des UR1000 verläuft die Bundesstraße B 265.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
06
Abbildung 1.1:
Albertsee im Süden des Bewertungsraums
Abbildung 1.2:
Blick über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 265
in Richtung der sich anschließenden Industrieanlagen im Osten (Dort befinden sich
auch die geplanten Anlagenstandorte)
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2
Beschreibung des Vorhabens
2.1
Windenergieanlagen
07
Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt
Erftstadt. Die Standorte befinden sich innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis, das
insgesamt ca. 26 ha umfasst und durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen,
Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt ist. Die geplante WEANord befindet sich auf dem
Flurstück 138, die geplante WEASüd auf den Flurstücken 323, 324 und 325 der Flur 17 in der
Gemarkung Liblar. Beide WEA-Standorte liegen auf Zierrasenflächen.
Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82
(Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m,
Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht.
2.2
Fundamente
Die Fläche der kreisförmigen Fundamente ist in Abhängigkeit vom Anlagentyp variabel. Zur Anlage
wird im Vorfeld der Boden im Bereich der dortigen Ackerflächen bis in eine Tiefe von etwa 3 bis 4 m
ausgehoben. Der Bodenaushub wird in unmittelbarer Nachbarschaft der Aushubsorte sortiert
zwischengelagert. Nach Aushärtung des Betons wird der Boden entsprechend der Sortierung auf das
Fundament aufgebracht.
2.3
Kranstell-, Montage- und Lagerflächen
Zur Errichtung der geplanten WEA werden am Standort Kranstell-, Montage- und Lagerflächen
benötigt. Für die Betriebszeit der WEA werden im Umfeld des Fundaments Flächen durch
Schotterbauweise dauerhaft teilversiegelt bzw. in bereits versiegelter Form belassen. In Anspruch
genommene Lagerflächen werden lediglich temporär benötigt.
2.4
Trafostationen
Die Trafostation befindet sich bei den Anlagentypen Enercon E-82 und E-92 im Turmfuß. Es wird somit
kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Trafostationen entstehen.
2.5
Erschließung
Es kann davon ausgegangen werden, dass der vorhandenen Erschließung des Industriegebiets zu
großen Teilen gefolgt werden kann, so dass nur geringe Aus- und Neubauten für die benötigte
Zuwegung notwendig sein werden.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
08
Die Zuwegung wird, ähnlich wie die Kranstell- und Montageflächen, mit Schottermaterial befestigt, so
dass die Wasserdurchlässigkeit auf der betroffenen Fläche weitgehend erhalten bleibt und sich dort
eine Begleitvegetation entwickeln kann.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des
Bewertunsgraums
3.1
Datenerhebung
3.1.1
Detektorbegehungen
09
Zur Erfassung von im Bewertungsraum vorkommenden Fledermäusen fanden im Zeitraum zwischen
Mitte April und Anfang/Mitte Oktober 2013 zwölf Detektorbegehungen statt (vgl. Tabelle 3.1) (vgl.
Karte 3.1). Die geplanten WEA-Standorte befinden sich im nordöstlichen Teil des Untersuchungsraums
aus dem Jahr 2013 und nahe der Transektroute. Der Bewertungsraum überschneidet sich vom
südlichen Rand bis zu den zentralen Bereichen größtenteils mit dem Untersuchungsraums des Jahres
2013. Der nördliche Teil des Bewertungsraums wurde während der Detektorbegehungen nicht
begangen. Da der Untersuchungsraum des Jahres 2013 und die nicht begangenen Bereiche des
Bewertungsraums in unmittelbarer Nähe zueinander liegen ist nicht mit neuen Arten im nicht
begangenen Teil zu rechnen. Da Fledermäuse – durch ihre Flugfähigkeit – als hochmobile Säugetiere
zumeist größere Aktionsräume besitzen und in der Lage sind verschiedenste Lebensräume in der
Landschaft zu nutzen, ist davon auszugehen, dass sowohl die Bereiche des Untersuchungsraums als
auch die Bereiche des Bewertungsraums von den lokalen Populationen genutzt werden und somit in
funktionaler Beziehung zueinander stehen.
Während der Begehungen wurden vor allem die Wirtschafts- und Forstwege/Wanderwege im
Untersuchungsraum abgegangen. Die abgegangene Route wurde im Verlauf der Untersuchung
weitgehend beibehalten (vgl. Karte 3.1). Die Witterungsbedingungen während der Begehungen
waren meist günstig (meist kein Niederschlag, geringe Windstärke und i. d. R. gemäßigte
Temperaturen; vgl. Tabelle 3.1).
Die Erfassung wurde mit dem Ziel durchgeführt, das Artenspektrum und die Fledermausaktivität im
untersuchten Raum zu erfassen sowie Hinweise über vorhandene Funktionsräume zu erhalten.
Die Erfassung sowie die Bestimmung der Fledermäuse erfolgten vor allem akustisch, aber auch visuell
(mit Hilfe einer lichtstarken Taschenlampe), wobei alle Merkmale und Informationen mit einbezogen
wurden (Flugbild, Flughöhe, Verhalten, Habitat u. a.). Die während einer Begehung erzielten
Ergebnisse, Informationen, Hinweise und offene Fragen wurden i. d. R. direkt vor Ort auf eine
Arbeitskarte eingetragen und/oder auf ein digitales Diktiergerät gesprochen.
Zur akustischen Erfassung wurde das Gerät „Pettersson Ultrasound Detector D 240x“ eingesetzt. Dieser
Detektor arbeitet - je nach Einstellung - nach dem
-
Frequenzwahlverfahren, mit dessen Hilfe die sog. Hauptfrequenz der Rufe einer Art bestimmt
werden kann. Ferner erlaubt es Aussagen zur Rufcharakteristik im Feld.
-
Zeitdehnungsverfahren, mit dessen Hilfe die Rufe in eine zeitgedehnte Form umgewandelt
werden. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf einem Recorder (Tascam DR-05, Edirol R-1 oder R-9)
gespeichert und später am PC mit Hilfe spezieller Software (BatSound V. 4.1.4, BVL
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
10
Spectrogram V7.2) analysiert. In vielen Fällen kann durch die Analyse eine exakte Artansprache
erfolgen.
Nach RAHMEL et al. (1996) ist bei Windenergieprojekten die visuelle und akustische Erfassung mit Hilfe
eines Detektors eine geeignete Methode zur sicheren Bestimmung der relevanten Arten. Einen Überblick über die Erfassung von Fledermäusen mit Hilfe eines Detektors gibt MÜHLBACH (1993). Zumindest
in typischen Flugsituationen lässt sich die Mehrzahl der einheimischen Fledermäuse mit Hilfe des
Detektors sicher bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Kann ein Individuum nur kurz gehört, dabei
aber nicht beobachtet werden, ist eine sichere Artbestimmung in der Regel nicht möglich. Aus diesem
Grund findet sich in den Ergebnissen auch ein Anteil an nicht weiter bestimmbaren Individuen
(„Myotis bzw. Nyctalus spec.“). Dabei handelt es sich überwiegend um überfliegende und nicht um
anhaltend jagende Individuen.
Die Nachweisbarkeit der einzelnen Arten ist bei Anwendung der Detektormethode sehr unterschiedlich. Laut rufende Arten (z. B. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)) können auch in größerer
Entfernung
mit
dem
Detektor
wahrgenommen
werden,
während
sog.
Flüsterer
(z. B.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Braunes oder Graues Langohr (Plecotus auritus bzw. P.
austriacus)) bereits ab einer Entfernung von 10 m oft nicht mehr zu registrieren sind. Vor diesem
Hintergrund können die relativen Aktivitätsdichten der einzelnen Arten nicht unmittelbar miteinander
verglichen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich laut rufende Arten im Verhältnis
zu den leise rufenden Arten in den Ergebnissen überrepräsentiert.
Tabelle 3.1:
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im
Jahr 2013
Nr.
Datum
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
14./15.04.2013
05./06.05.2013
18./19.05.2013
01./02.06.2013*
17./18.06.2013*
03./04.07.2013*
26./27.07.2013*
08./09.08.2013°
22./23.08.2013°
05./06.09.2013°
15./16.09.2013°
08./09.10.2013°
Temperatur [°C] Bewölkung [%] Niederschlag [%] Windstärke [Bft]
20-10
18-7
13-6
13-8
23-17
18-15
25-19
20-14
23-12
28-18
15-12
16-13
5
5-10
1-3
100-65
20-70
100-90
15-10
40-100
100-25
1-0
100
100-95
0
0
0
0
2
0
4
0
0
0
15
0
2-1
1-0
1-0
3
1-0
1-2
0-1
0-1
0-1
2-3
2-3
1
Erläuterungen zu Tabelle 3.1:
an den mit * gekennzeichneten Begehungstagen wurde jeweils eine halbe Stunde vor und nach
Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor Sonnenaufgang an ausgewählten Standorten zusätzlich eine
einstündige Beobachtung von aus- und einfliegenden Fledermäusen durchgeführt
an den mit ° gekennzeichneten Begehungstagen wurde vor der Kartierung zusätzlich eine einstündige
Beobachtung von am Tage ziehenden Fledermausarten durchgeführt
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.1
Abgrenzung des Untersuchungsraums,
regelmäßig begangene Route, Ablageorte der
Horchkisten, Standorte der Ein-/Ausflugkontrollen
und Observationspunkte sowie Standorte der
Netzfänge
C
S
"
!
{
}
A
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA
(Bewertungsraum)
Untersuchungsraum
Regelmäßig begangene Erfassungsroute
B
!
{
}
A
A
S
"
S
"
G
G
G
G
S
"
Ablageort einer Horchkiste
G
Standort einer Ein-/Ausflugkontrolle
G
Beobachtungsort für am Tag
ziehende Fledermäuse
G
Standort eines Netzfangs
G
G
G
G
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
150
Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.1.2
12
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die automatische und kontinuierliche Erfassung der Aktivität von Fledermäusen erfolgte in zwölf
Nächten, zwischen Mitte April und Anfang / Mitte Oktober jeweils begleitend zu den DetektorBegehungen mit Hilfe von sog. Horchkisten. Die verwendeten Horchkisten bestehen aus einem
Breitbanddetektor (CDP 302 R3 der Firma Ciel-electronique vgl. Abbildung 3.1), der durch eine
Panorama-Schaltung den gesamten Ultraschallbereich in den hörbaren Bereich transferiert, so dass
sämtliche Fledermausaktivitäten erfasst werden können. Zusätzlich enthält das Gerät einen
integrierten Zeitgeber, der alle fünfzehn Minuten ein Tonsignal ausgibt. Mit Hilfe dieses Systems
können Fledermausaktivitäten im Verlauf einer ganzen Nacht innerhalb des Mikrofonbereichs
(frequenzabhängig bis etwa 100 m) auf einem sprachgesteuerten digitalen Diktiergerät aufgezeichnet
werden. Über den Zeitgeber lassen sich Informationen über den Zeitpunkt einer Registrierung ableiten.
Die Horchkisten wurden vor Sonnenuntergang positioniert und am nächsten Morgen (frühestens mit
Sonnenaufgang) wieder eingeholt.
Generell sollten die gewählten Positionen der Horchkisten möglichst den Standorten ausgewählter
geplanter WEA entsprechen oder aber - wenn (wie in diesem Fall) zum Zeitpunkt der Untersuchungen
noch keine konkreten Standorte vorliegen - den Untersuchungsraum und seine verschiedenen
Habitattypen repräsentieren.
Vor diesem Hintergrund wurden folgende Horchkisten-Standorte ausgewählt (vgl. Karte 3.1):
-
Standort A: Standort im östlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde an einem
Buchenwaldbestand abgelegt.
-
Standort B: Standort im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort der Horchkiste
befand sich zwischen mehreren Ackerflächen an einem Wegrand.
-
Standort C: Standort unmittelbar nördlich der Grenze des Untersuchungsraum am Ostufer des
Dinnendahlsees.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Abbildung 3.1:
Horchkiste bestehend aus Ciel-electronique
Diktiergerät, Bleigel-Akku und Außenmikrofon
CDP302 R3
13
Detektor,
digitalem
Im Jahr 2015 wurden - ergänzend zu den Untersuchungen im Jahr 2013 - im Zeitraum zwischen Mitte
Juli und Ende September an sechs Terminen für die jeweilige Untersuchungsnacht je eine Horchkiste
an den beiden geplanten WEA-Standorten ausgebracht (vgl. Tabelle 3.2). Die Untersuchungen wurde
mit dem Ziel durchgeführt Daten zur Fledermausaktivität am konkret geplanten WEA-Standort zu
ermitteln.
Als Horchkistenstandorte wurden - wie dargestellt - die geplanten WEA-Standorte ausgeählt.
WEA Nord: Der Ablageort der Horchkiste befindet sich auf einer Zierrasenfläche nördlich der
Gebäudekomplexe. Die Zierrasenfläche des Ablageortes wird von Gehölzbetänden begrenzt (vgl. Karte
2.1).
WEA Süd: Der Ablageort der Horchkiste befindet sich auf einer Zierrasenfläche südlich der
Gebäudekomplexe. In geringer Entfernung befindet sich südlich des Ablageorts ein kleiner Teich. In
einer minimalen Entfernung von ca. 60 m befindet sich nordwestlich des Ablageorts der Knappsacker
See, der sich in einen Gehölzbestand eingebettet ist (vgl. Karte 2.1).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.2:
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Horchkistenerfassung im
Jahr 2015
Nr.
Datum
1
2
3
4
5
6
09./10.07.2015
20./21.07.2015
12./13.08.2015
25./26.08.2015
07./08.09.2015
24./25.09.2015
3.1.3
14
Temperatur [°C] Bewölkung [%] Niederschlag [%] Windstärke [Bft]
16-7
22-19
17-25
16-18
12-16
10-16
10-20
50-100
0-40
10-100
80-100
60-100
0
0
0
5
0
0
1-2
1-2
1-3
2-4
1-3
1-2
Ein- und Ausflugzählungen
Zur Ermittlung von Fledermausquartieren im Untersuchungsraum wurden an geeigneten Stellen
(potenzielle Quartierstandorte; z. B. Bereiche mit älteren Laubbäumen, Ortsränder) Ein- und
Ausflugszählungen durchgeführt (vgl. Karte 3.1). Diese fanden im Juni und Juli zur Wochenstubenzeit
statt (vgl. Tabelle 3.1).
Bei den Ausflugszählungen wurde von ca. einer halben Stunde vor bis ca. einer halben Stunde nach
Sonnenuntergang beobachtet, ob Tiere aus potenziellen Quartierbereichen ausfliegen.
Bei den Einflugzählungen wurde von ca. einer Stunde vor Sonnenaufgang bis kurz nach
Sonnenaufgang an denselben Stellen nach Einflügen von Fledermäusen Ausschau gehalten.
3.1.4
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Einige Fledermausarten (v. a. Großer Abendsegler) wandern im Herbst bereits ab dem Nachmittag, so
dass sich diese Tiere über Sichtbeobachtungen nachweisen lassen. Um der Frage nachzugehen, ob
und in welcher Intensität über dem Untersuchungsraum Fledermauszug stattfindet, wurde ab Anfang
August vor Beginn jeder Detektorbegehung (mindestens eine Stunde vor Sonnenuntergang) eine
Sichtbeobachtung durchgeführt. Insgesamt wurden fünf Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
durchgeführt.
Während der Sichtbeobachtung wurde der Luftraum über dem Untersuchungsraum von einem
Aussichtspunkt mit Hilfe eines Fernglases beobachtet (zeitgleich wurde der oben beschriebene
Detektor eingesetzt).
3.1.5
Netzfänge
Einzelne Arten bzw. Artengruppen sind mit Hilfe von Detektorbegehungen nur schwer nachzuweisen
(„Flüsterer“) bzw. eine Bestimmung der Tiere bis auf Artniveau ist durch die Detektormethode im
Regelfall nicht möglich (s. o.). Neben der sicheren Artansprache erhält man durch den Fang von
Fledermäusen weitere wichtige Hinweise zu den Arten im Gebiet. So kann durch den Status eines
Tiers (z. B. säugendes Weibchen) nachgewiesen werden, ob sich die Art im Untersuchungsraum bzw.
seinem näheren Umfeld reproduziert. In den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15. auf
den 16.07.2013 wurden jeweils neun Fledermaus-Fangnetze aufgestellt. Davon waren fünf Fangnetze
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
15
je 9 m lang und 4 m hoch, zwei weitere jeweils 12 und 9 m lang (Höhe: 2,50 m) und die letzten
beiden hatten eine Länge von jeweils 10 und 6 m (Höhe: 2,50 m). Die gesamte Netzlänge betrug
somit 82 m.
Für den Aufbau der Netze wurde am 11./12.07.2013 das Ostufer des Franziskussees gewählt. Am
15./16.07.2013 wurden die Netze am Weg südlich der Bahntrasse zwischen Franziskussee und Heider
Bergsee aufgestellt.
Die Strukturen an diesem Standort sind für Fledermäuse günstig (Wasserfläche als Jagdgebiet sowie
breiter Waldweg als Leitstruktur). Durch die Auswahl dieser Standorte sollte ein möglichst hoher
Fangerfolg erreicht werden.
3.2
Datenauswertung
3.2.1
Detektorbegehungen
Die im Rahmen der Detektorbegehungen erzielten Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer
Art an einem Ort) wurden entsprechend dem Aufenthaltsort unter Angabe der gleichzeitig
registrierten Individuenzahl, der Artzugehörigkeit sowie des Verhaltens in einer Karte vermerkt und
später in ein GIS (ArcGis 10.1) übertragen. Dabei wurde jeder Fledermauskontakt an einem Ort als ein
neuer Nachweis gewertet, wenn der Kontakt nicht zweifelsfrei einer bereits registrierten Fledermaus
zuzuordnen war. Die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherfassungen ist dabei relativ hoch. Bei den
Darstellungen in Kapitel 3.3 handelt es sich somit nicht um Individuenhäufigkeiten, sondern vielmehr
um die Summe von Nachweisen (relative Aktivitätsdichte).
Es wurde zwischen folgenden vier Verhaltenskategorien unterschieden:
-
anhaltend jagend:
Diese Verhaltensweise wurde verwendet, wenn mehrfach ein typischer „feeding buzz“ (ein starker
Anstieg der Rufrate kurz vor Erreichen der Beute) registriert wurde. Anhaltend jagende Individuen
konnten entweder kontinuierlich erfasst werden oder sie kehrten nach kurzer Abwesenheit
wiederholt zurück (abhängig von der Größe des Jagdhabitats).
-
überfliegend:
Diese Kategorie charakterisiert die Verhaltensweise von Individuen, die nur kurz registriert wurden
und sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (kein „feeding buzz“, gerichteter Flug,
vergleichsweise geringe Rufrate).
-
überfliegend/jagend:
Diese Kategorie wurde für Individuen verwendet, die nur über einen kurzen Zeitraum registriert
wurden, sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (s. o.) und währenddessen aber auch
jagten (Feststellung eines - meist einzelnen - „feeding buzz“).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
-
16
Sozialrufe (ggf. überfliegend/jagend):
Diese Verhaltensweise charakterisiert Individuen, die an einem Ort - i. d. R. mehrfach - Sozialrufe
äußerten. Sozialrufe können stationär aber auch beim Transferflug oder bei der Jagd abgegeben
werden. Meist konnten diese Individuen über einen längeren Zeitraum erfasst werden.
Anhand der Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Begehungen wurden Funktionsräume
abgegrenzt, durch die die artspezifische Nutzung des Untersuchungsraums beschrieben werden kann.
Im Hinblick auf eine Bewertung der Bedeutung der Funktionsräume wurde dem Vorschlag von BACH
et al. (1996) gefolgt, der sich an der Bewertung des Schutzguts „Arten und Lebensgemeinschaften“
von BREUER (1994) orientiert und eine dreistufige Bewertungsskala vorsieht. BACH et al. (1996) ordnen
den Funktionsräumen folgende drei Bewertungsstufen zu:
Wertstufe 1: Funktionsräume besonderer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit vielen Individuen
-
Quartier: alle gefundenen Quartiere (Umkreis ab 100 m je nach Art) und der Umkreis von 200 m
um Paarungsquartiere von Abendseglern
-
Sondersituationen: z. B. große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten
Wertstufe 2: Funktionsräume allgemeiner Bedeutung
-
Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit wenigen Individuen
Echte Flugstraßen zeichnen sich durch eine hohe Frequentierungsrate aus und werden regelmäßig,
meist über mehrere Jahre und oft auch von mehreren Arten genutzt. Einzelne Nachweise von
überfliegenden Individuen können mit hoher Wahrscheinlichkeit an nahezu jedem Punkt im
Untersuchungsraum irgendwann einmal gemacht werden und stellen keine Flugstraßen dar. Vor
diesem Hintergrund kommt jeder Flugstraße mindestens eine allgemeine Bedeutung zu.
Wertstufe 3: Funktionsräume geringer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte
Es ist methodisch nicht sinnvoll, starre Grenzwerte für die Aktivitätsdichte (gering, mittel, hoch) und
die Individuenzahl (viele, wenige) zu definieren, auf deren Grundlage die Einteilung der
Funktionsräume erfolgt. Die Aktivitätsdichte und die Individuenzahl sind u. a. stark von der
unterschiedlichen Nachweisbarkeit der einzelnen Arten, von regionalen und lokalen Gegebenheiten
sowie der Untersuchungsintensität abhängig. Zudem ist die Nachweiswahrscheinlichkeit von
Fledermäusen nicht an jedem Punkt des Untersuchungsraums gleich. Wie dargestellt, wurde z. B. das
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
17
ecoda
Innere der Waldbereiche größtenteils nicht untersucht, während die Wege bei jeder Begehung
abgegangen wurden.
3.2.2
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die digitalen Aufzeichnungen (wav-Dateien) wurden nach Einholen der Horchkisten auf einen PC
übertragen und mit dem Programm „audacity“ (V. 2.0.5). akustisch und visuell ausgewertet. Dabei
wurden die einzelnen, zeitlich voneinander getrennten Registrierungen (= Kontakte) ausgezählt und
der jeweiligen Viertelstunde zugeordnet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich verschiedene Horchkistentypen in ihrer Empfindlichkeit unterscheiden, so dass eine Vergleichbarkeit von Untersuchungen, in denen verschiedene Horchkistentypen
zum Einsatz kommen, nicht gegeben ist. Man kann sogar annehmen, dass sich einzelne Horchkisten
vom gleichen Typ in der Empfindlichkeit unterscheiden. Bei der Bewertung der Aktivität muss somit
eine gewisse Unschärfe berücksichtigt werden, so dass die erhaltenen Ergebnisse nicht als exakt
angesehen werden dürfen. Dennoch kann die Horchkistenuntersuchung qualitativ und halbquantitativ
wertvolle Erkenntnisse über die Aktivität von Fledermäusen am jeweiligen Standort liefern.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der Ergebnisse verbal-argumentativ unter folgenden
Gesichtspunkten:
-
Um die Aktivität an den Standorten beurteilen und mit Erfahrungswerten vergleichen zu können,
wurde zunächst die Aktivität in den einzelnen Nächten auf die maximal mögliche Flugzeit normiert
(Kontakte/Stunde). Als maximal mögliche Flugzeit wurde die Länge der Dunkelphase anhand der
offiziellen Sonnenunter- und Sonnenaufgangszeiten für Brühl herangezogen. Die Anzahl der
Fledermauskontakte
wurden
anschließend
einer
Kategorie
zugeordnet.
Allgemeingültige
Grenzwerte zur Bewertung der durch Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität existieren
nicht.
Die
in
dieser
Untersuchung
verwendeten
Schwellenwerte
zur
Bewertung
der
Fledermausaktivität stützen sich auf Erfahrungswerte, die auf einer Vielzahl von Untersuchungen zu
Windenergieprojekten beruhen:
- sehr geringe Aktivität: <1 Kontakt/h
- geringe Aktivität: 1-3 Kontakte/h
- durchschnittliche Aktivität: 3,1-5 Kontakte/h
- hohe Aktivität: 5,1-10 Kontakte/h
- sehr hohe Aktivität: >10 Kontakte/h
-
Zudem wurde, anhand des Mittelwerts der Aktivität über alle Nächte, die jährliche mittlere
Aktivität ermittelt. Da in der Natur erhobene Daten nur ausnahmsweise normal verteilt sind, ist der
Median i. d. R. ein besseres Maß für den Zentralwert der Verteilung.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
-
18
Mit Hilfe der Horchkiste können - neben den Detektorbegehungen - Ergebnisse gewonnen
werden, die Aussagen über die jahreszeitliche Fledermausaktivität im Untersuchungsraum
erlauben. Dadurch können bestimmte Phänomene (z. B. Wanderungen) aufgedeckt werden. Dazu
wurde die Anzahl der Nachweise in den unterschiedlichen Nächten miteinander verglichen. Dafür
wurde auf eine Normierung der Aktivität auf die maximal mögliche Flugzeit verzichtet. Eine
Normierung würde zu einer relativ hohen Aktivität in Nächten mit kurzer Dunkelphase führen.
-
Soweit möglich wurde versucht, über den Charakter einer Registrierung weitere Informationen zur
Artzugehörigkeit und zum Verhalten (Transferflug, Jagd o. a.) abzuleiten. Zur sicheren
Artbestimmung sind die Horchkisten nicht geeignet. Jedoch lassen sich anhand der Rufe/Kontakte
folgende Artgruppen recht gut unterscheiden:
a. Typ „Pipistrellus“: Dazu zählen im Wesentlichen Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus.
b. Typ „Nyctaloid“ (niederfrequente Arten): Dazu zählen die beiden Abendsegler-Arten, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und - in offenen Habitaten - das Große
Mausohr. Soweit möglich wurden noch zwischen „Nyctaloid“ und Eptesicus spec.
unterschieden.
c. Typ „Myotis“: Dazu zählen alle Myotis-Arten mit Ausnahme des Großen Mausohrs.
d. Typ „Chiroptera“ (unbestimmte Nachweise): Alle Kontakte, bei denen hinsichtlich der
Artansprache eine große Unsicherheit bestand, wurden diesem Typ zugeordnet.
3.2.3
Ein- und Ausflugzählungen
Die Ergebnisse der Ein- und Ausflugzählungen werden verbal-argumentativ beschrieben.
3.2.4
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen werden verbal-argumentativ beschrieben.
3.2.5
Netzfänge
Die Ergebnisse der Netzfänge werden verbal-argumentativ beschrieben.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.3
Ergebnisse
3.3.1
Detektorbegehungen
19
ecoda
Während der Detektorbegehungen wurden mindestens neun Arten sowie zwei Artkomplexe
festgestellt. Während der zwölf Begehungen wurden 734 räumlich voneinander trennbare Nachweise
erbracht (vgl. Tabelle 3.3), durchschnittlich also ca. 61 Nachweise pro Begehung. Während der
Begehungen
am
26./27.07.201
wurde
mit
82
Nachweisen
die
Maximalzahl
an
Fledermausnachweisen in der Untersuchung erzielt. Die beiden Nächte mit den geringsten Aktivitäten
waren der 15./16.09. und 08./09.10.2013 (27 bzw. 39 Fledermausnachweise, vgl. Tabelle 3.3).
Das Aktivitätsniveau lässt sich – v.a. für Wasser- und Zwergfledermäuse - im Vergleich zu anderen
Standorten als hoch einstufen.
65 % aller Kontakte gehen auf die Zwergfledermaus zurück, die an allen Erfassungsterminen im
Untersuchungsraum auftrat. Zudem traten Wasser- und Rauhautfledermaus ebenfalls bei jeder
Begehung auf. Weitere vermehrt auftretende Arten waren die Fransenfledermaus (Stetigkeit 75 %)
und die Große/Kleine Bartfledermaus (Stetigkeit 67 %) sowie unbestimmte Individuen der Gattung
Myotis.
Nachfolgend wird das räumliche und jahreszeitliche Auftreten der einzelnen Arten näher beschrieben.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
IV
IV
II, IV
IV
IV
Summe Kontakte
IV
Rauhautfledermaus
F F H -An h an g
Mückenfledermaus
*
Zwergfledermaus
*
2
Breitflügelfledermaus
V
V
Nyctalus spec.
G
2
Kleiner Abendsegler
3
*
Myotis spec.
3
2/3
Artn am e
Großes Mausohr
*
G
2/3
NRW
Wasserfledermaus
Fransenfledermaus
Stetigkeit der angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad,
Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte
Große/Kleine Bartfledermaus
Tabelle 3.3:
20
Ro te Liste
1
14./15.04.2013
5
5
IV
2
05./06.05.2013
8
6
18./19.05.2013
12
8
1
4
01./02.06.2013
8
3
2
5
17./18.06.2013
11
1
3
1
6
03./04.07.2013
8
1
2
7
26./27.07.2013
13
7
1
8
08./09.08.2013
15
4
1
9 22./23.08.2013
1 0 05./06.09.2013
1 1 15./16.09.2013
17
2
7
5
6
1
Stetigkeit (%) 100
45
4
1
3
4
45
1
36
IV
1
64
5
69
4
66
57
4
74
45
3
65
2
36
3
52
1
5
53
3
82
1
5
35
1
62
1
4
41
3
68
2
46
4
66
3
16
1
27
2
4
IV
5
3
1 2 08./09.10.2013 5
Kontakte absolut 115
Kontakte relativ (%) 15,7
IV
2
3
2
39
25
31
4
33
7
2
1
478
23
1
37
734
3,4
4,2
0,5
4,5
1,0
0,3
0,1
65,1
0,1
5,0
100,0
66,7
75
25
91,7
16,7
16,7
8,3
100
8,3
100
Zugaspekt
D atu m
R
Sommeraspekt
Nr.
G
D
IV
Zug-/ Balzaspekt
D e u tsch lan d
Erläuterungen zu Tabelle 3.3
-
-
Gefährdungsgrad gemäß der Roten Liste (RL) für Deutschland (MEINIG et al. 2009) und für NordrheinWestfalen (MEINIG et al. 2011)
2: stark gefährdet; 3: gefährdet; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R: Arealbedingt selten;
V: Vorwarnliste; D: Daten unzureichend; *: ungefährdet
Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG): II - Schutzstatus gemäß Anhang II, IV - Schutzstatus
gemäß Anhang IV (gilt für alle heimischen Fledermausarten)
Aktivitätsdichte: Angegeben ist die Anzahl der Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem
Ort) von Fledermäusen während der einzelnen Begehungen. Die absolute Zahl der Nachweise sollte wegen
der Fülle von Einfluss nehmenden Faktoren (z. B. Witterung, zeitliche Abfolge der abgegangenen Routen,
nicht erreichbare Strukturen) nicht überbewertet werden. Die Nachweise stellen lediglich ein relatives Maß
für die Aktivitätsdichte dar.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
21
Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus wurde an allen Terminen im Untersuchungsraum erfasst. Insgesamt liegen 115
Nachweise der Art vor (vgl. Tabelle 3.3). Der Großteil der Nachweise konzentriert sich auf die im
Untersuchungsraum vorkommenden bzw. angrenzenden Stillgewässer (vgl. Karte 3.2). Hinzu kommen
einige Waldbereiche, besonders südlich der Bundesstraße, in denen vereinzelt Wasserfledermäuse
nachgewiesen wurden.
An zwei Terminen im August wurden im Bereich des Dinnendahl- und Albertsees jagende Individuen
erfasst, die Sozialrufe äußerten.
Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht, sind aufgrund der Nähe
von Quartier und Jagdlebensraum (mittlerer Radius von 2,3 (Weibchen) bzw. 3,7 km (Männchen), vgl.
DIETZ et al. 2007) sowie aufgrund des Quartierpotenzials in den Waldbereichen jedoch wahrscheinlich.
Kl./Gr. Bartfledermaus
Bartfledermäuse wurden insgesamt 25 Mal und mit einer Stetigkeit von 67 % im Untersuchungsraum
nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Die meisten Nachweise stammen vom 26.07.2013, als insgesamt
sieben Nachweise registriert wurden. Die Erfassungen erstreckten sich über weite Teile des
Untersuchungsraum, wobei Nachweisschwerpunkte im Bereich nördlich und südlich der östlichen
Potenzialfläche festgestellt wurden (vgl. Karte 3.3). Der überwiegende Teil der Individuen zeigte
Jagdverhalten.
Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht, sind jedoch aufgrund des
Quartierpotenzials für übertagende Männchen in älteren Laubbäume in den Waldbereichen nicht
auszuschließen.
Fransenfledermaus
Fransenfledermäuse wurden an neun Terminen nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Mit insgesamt 32
Nachweisen ist die Art die am häufigsten nachgewiesene Art aus der Gattung Myotis.
Die meisten Nachweise wurden am 18./19.05.2013 erbracht, als im Untersuchungsraum insgesamt
acht Nachweise registriert wurden. Konzentrationen von Nachweisen wurden im Bereich des
Dinnendahlsees, des Gut Sophienwalds sowie am Waldweg südlich der Bundesstraße B 265
festgestellt (vgl. Karte 3.3). Ein Großteil der Individuen wurde während der Jagd festgestellt.
Hinweise auf Quartiernutzungen ergaben sich anhand der Detektorbegehungen nicht. Der Fang eines
laktierenden Weibchens am 15.07.2013 (vgl. Kapitel 3.3.5) legt jedoch nahe, dass im bzw. im Umfeld
des Untersuchungsraums ein Quartier der Art existiert.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
22
Großes Mausohr
Große Mausohren wurden an drei Terminen mit insgesamt vier Nachweisen registriert (vgl.
Tabelle 3.3). Dabei befanden sich zwei Nachweise in unmittelbarer Nähe des Gut Sophienwaldes,
einer im Bereich des Albertsees und der vierte im östlichen Teil des Untersuchungsraums (vgl.
Karte 3.3).
Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergeben sich für die Art nicht.
Myotis spec.
Insgesamt wurden 33 Nachweise der Gattung Myotis nicht bis auf Artniveau bestimmt (vgl.
Tabelle 3.3). Mit jeweils fünf Nachweisen wurden am 14./15.04., 26./27.07. und 08./09.08.2013 die
höchsten Nachweiszahlen erfasst. Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum verstreut,
wobei ein Schwerpunkt der Nachweise im Bereich um den Franziskussee im südlichen Teil des
Untersuchungsraum festgestellt wurde (vgl. Karte 3.3). In diesem Bereich wurde die Mehrheit der
Individuen bei der Jagd registriert. Am 08. August wurden zudem etwa 250 m westlich des
Franziskussees Sozialrufe erfasst.
Kleinabendsegler
Nachweise des Kleinabendseglers erfolgten an beiden Terminen im Mai mit insgesamt sieben
Nachweisen. Die Feststellungen erfolgten im zentralen Bereich entlang der Bundesstraße B 265 sowie
am Südwestufer des Bleibtreusees (vgl. Tabelle 3.3, Karte 3.4). Am 05.05.2013 wurden nördlich der
Bundesstraße B 265 Sozialrufe erfasst, die für jagende Kleinabendsegler typische sind (PFALZER 2002:
Ruftyp C)
Hinweise auf Quartiernutzung im Untersuchungsraum ergaben sich nicht.
Nyctalus spec.
Je ein nicht näher bestimmbares Individuum der Gattung Nyctalus wurden in den Nächten vom
05./06.05. sowie vom 17./18.06.2013 nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Am 05./06.05.2013 äußerte
ein Individuum Rufe im Bereich des Knapsacker Sees, die aufgrund der leisen Aufnahme nicht näher
analysiert werden konnten. Das Individuum am 17./18.06.2013 überflog einen Waldweg im zentralen
Bereich des Untersuchungsraum (vgl. Karte 3.4).
Hinweise auf Quartiernutzung im Untersuchungsraum ergaben sich nicht.
Breitflügelfledermaus
Eine Breitflügelfledermaus wurde in der Nacht vom 18./19.05.2013 an der Bundesstraße B 265
nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3, Karte 3.4).
Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
23
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus wurde bei jeder Begehung im Untersuchungsraum angetroffen. Sie war die Art
mit der höchsten Aktivitätsdichte und sicherlich auch mit den meisten Individuen im
Untersuchungsraum sowie auch im weiteren Umfeld der Potenzialfläche. Insgesamt wurden im
Untersuchungszeitraum 478 Zwergfledermausnachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Das entspricht
etwa 40 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen dabei aus der Nacht vom
01./02.06.2013 mit 57 Nachweisen und vom 26./27.07.2013 (53 Nachweise). Die wenigsten
Nachweise wurden am 16./17.09.2013 mit 16 Festellungen registriert.
66 % aller Nachweise gehen auf jagende Individuen zurück. Zwergfledermäuse jagten entlang der
gesamten Erfassungsroute, wobei eine Konzentration der Nachweise in zwei Waldbereichen
unmittelbar nördlich und südlich der Bundesstraße B 265 als besonders Aktivitätsreich zu erwähnen
sind (vgl. Karte 3.5). Als weitere Bereiche mit erhöhter Aktivität können die Wasserflächen im
Untersuchungsraum genannt werden. Die einzigen weniger genutzten Bereiche im Verlauf der
Erfassungsroute lagen am Weg, der parallel zur B 265 verläuft sowie am Weg entlang der
landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Knapsacker Sees. In diesen Bereichen wurden
weitestgehend überfliegende Individuen erfasst.
Bei etwa 70 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 110 Mal
(etwa 23 %), drei Tiere 28 Mal (6 %) und mehr als drei Tiere 10 Mal (1 %) gleichzeitig festgestellt.
An insgesamt neun Terminen wurden bei 33 Nachweisen von Zwergfledermäusen Sozialrufe erfasst.
Ein Großteil der Nachweise fand dabei im Bereich des Franziskus Sees statt. In mehr als 70 % der Fälle
waren dabei mehr als ein Individuum anwesend. Es handelte sich dabei ausschließlich um jagende
oder überfliegende Individuen. Die Rufe werden von den Männchen zum einen als Balzrufe und zum
anderen als Drohrufe gegenüber Artgenossen eingesetzt, wobei eine klare Unterscheidung nach SKIBA
(2009) oft nicht möglich ist. „Da die Sozialrufe beim abendlichen Jagdflug erst nach der abendlichen
Fressphase gehäuft auftreten und vor allem quartiernah abgegeben werden,“ gehen NAGEL & HÄUSSLER
(2003, S.537) davon aus, dass deren Hauptfunktion in der Anlockung der Weibchen und der
Vertreibung der Rivalen aus dem Balzrevier liegt. Dabei lockt ein Männchen bis zu zehn Weibchen ins
Paarungsquartier, wo es dann auch zu Begattungen kommt.
Ob die Sozialrufe im Zusammenhang mit der Jagd stehen oder von einem balzenden Männchen
abgegeben wurden, kann nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die
Individuen bei der Jagd bzw. bei Überflügen Sozialrufe äußerten ist in den meisten Fällen von
Drohrufen gegenüber Artgenossen auszugehen.
Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich für die gebäudebewohnenden Zwergfledermäuse
vor allem an den Ortschaften im Randbereich sowie in den Indurtiegebäuden im zentralen Bereich des
Untersuchungsraum geeignete Strukturen, in denen sich Wochenstubenquartiere befinden könnten.
Des Weiteren gibt es noch einige Einzelgebäude, wie z. B. das Gut Sophienwald sowie ein
Campingplatz,
welche
eine
Quartiernutzung
ermöglichen
würden.
Bereiche
mit
älterem
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
24
ecoda
Laubholbestand verfügen über Quartiernutzungspotenzial für übertagende Männchen. Zuletzt könnten
sich in einzelnen Sonderstrukturen (z. B. Jagdeinrichtungen, Nistkästen) - zumindest zeitweise einzelne Quartiere von übertagenden Männchen der Art befinden.
Konkrete Hinweise auf Quartiere der Zwergfledermaus ergaben sich im Untersuchungsraum nicht.
Hinweise
auf
individuenreiche
(>50
reproduzierende
Weibchen)
Wochenstuben
von
Zwergfledermäusen ergaben sich nicht. Echte Flugstraßen oder ein gerichteter Einflug ins Gebiet
wurden nicht festgestellt.
Mückenfledermaus
Ein jagendes Individuum wurde am 18./19.05.2013 im zentralen Bereich des Untersuchungsraum
erfasst (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.6). Es wurden keine weiteren Individuen der Art nachgewiesen.
Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht.
Rauhautfledermaus
Die Rauhautfledermaus trat im Untersuchungsraum ganzjährig in Erscheinung. Insgesamt wurden 37
Nachweise im Untersuchungsraum registriert (vgl. Tabelle 3.3). Die meisten Nachweise wurden in der
Nacht
vom
05./06.05.2013
erbracht
(insgesamt
fünf
Nachweise).
Räumlich
können
Nachweisschwerpunkte im Bereich des Dinnendahlsees, des Franziskussees sowie des Bleibtreusees
abgegrenzt werden (vgl. Karte 3.6). Bei vier Nachweisen wurden zwei Tiere gleichzeitig erfasst .Bei
54 % aller Nachweise jagten die Indivdiuen anhaltend, wobei sich diese Nachweise zu 75 % an den
Gewässern befanden. Am 05./06.09.2013 wurden im Grenzbereich zwischen Deponie und Wald
westlich des Bleibtreusees Sozialrufe erfasst, die nach SKIBA (2009) von Männchen als Balzrufe
abgegeben werden.
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.2
Nachweise der Wasserfledermaus
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! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
150
Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.3
Nachweise von Arten der Gattung Myotis
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! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
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800 m
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.4
Nachweise von Arten der Gattung Nyctalus
und Eptesicus
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! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
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Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.5
Nachweise der Zwergfledermaus
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Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
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Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.6
Nachweise der Mücken- und Rauhautfledermaus
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! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
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Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.3.2
30
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
- Ergebnisse im Jahr 2013
Während der zwölf Durchgänge wurden an jeweils drei Standorten Horchkisten ausgebracht. Ein
technischer Defekt sorgte dafür, dass in der Nacht vom 22./23.08.2013 am Horchkistenstandort C
keine Daten generiert wurden. In der Nacht vom 08/09.10.2013 wurden von der Horchkiste am
Standort C keine Zeitgebersignale ausgegeben, sodass eine genaue zeitliche Zuordnung der
Fledermauskontakte nicht möglich ist. Insgesamt wurden somit 35 vollständig auswertbare Datensätze
erzeugt.
Bezogen auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) und nach Abzug der
Ausfallzeiten wurden an den Standorten insgesamt zwischen 101,8 und 111,8 h aufgezeichnet (vgl.
Tabelle 3.4).
Insgesamt wurden 9.047 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Dabei war die
Fledermausaktivität in den verschiedenen Nächten teilweise sehr unterschiedlich. In fünf Nächten
wurden insgesamt 6.187 Kontakte aufgezeichnet, was zusammen ca. 68 % aller aufgezeichneten
Kontakte darstellt. Die höchste Aktivität in einer Untersuchungsnacht wurde am 05./06.06.2013
festgestellt, als 1.532 Kontakte aufgezeichnet wurden. In zwei Nächten lagen die Kontaktzahlen weit
unter 100 Kontakten.
Meist wurden - v. a. in Nächten mit hohen Kontaktzahlen - die Kontakte nicht während eines kurzen
und bestimmten Zeitintervalls, sondern während eines langen Zeitraums in der Nacht registriert (vgl.
Anhang II). Während dieser Nächte gab es lediglich einzelne Zeitintervalle, in denen keine
Fledermausaktivität erfasst wurde (v. a. am Horchkistenstandort C).
Die Aktivität an den drei Horchkistenstandorten war sehr wahrscheinlich aufgrund der
unterschiedlichen Habitattypen an den Ablageorten sehr unterschiedlich (vgl. Kapitel 3.3.2.1).
Während am Horchkistenstandort C (Gewässerufer) 7.276 Kontakte (ca. 80 % aller Kontakte) erfasst
wurden, waren es am Standort B (Ackerstandort) 189 Kontakte. Am Standort A (Waldstandort) wurden
1.582 Kontakte registriert.
Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel aller Standorte 3,4 Kontakte/h (Median) bzw.
28,4 Kontakte/h (Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte
pro Nacht an den einzelnen Standorten (* keine Aufnahme wegen technischen Defekts)
Ko n takte / Nach t
A
B
C
Nr.
D atu m
Su m m e
14./15.04.2013
13
13
35
61
1
2
05./06.05.2013
545
8
979
1.532
3
18./19.05.2013
98
11
103
212
4
01./02.06.2013
657
3
458
1.118
5
17./18.06.2013
0
25
932
957
6
03./04.07.2013
57
17
464
538
7
26./27.07.2013
150
62
5
217
8
08./09.08.2013
39
4
1.369
1.412
9
22./23.08.2013
13
8
*
21
10
05./06.09.2013
2
36
816
854
11
15./16.09.2013
5
0
1.094
1.099
12
08./09.10.2013
3
2
1.021
1.026
G e sam tko n takte
1 .5 8 2
189
7 .2 7 6
9 .0 4 7
Au fn ah m e d au e r [Std .] 1 1 1 ,8 0
1 1 1 ,7 0
1 0 1 ,8 0
3 2 5 ,3 0
Zug-/
Balzaspekt
Sommeraspekt
Zugaspekt
Tabelle 3.4:
- Ergebnisse im Jahr 2015
Während der sechs Durchgänge wurden an jeweils zwei Standorten Horchkisten ausgebracht. Bezogen
auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) wurden an den Standorten
insgesamt jeweils ca. 71 h aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5).
Insgesamt wurden 414 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Die an den
jeweiligen Horkistenstandorten festgestellte Fledermausaktivitäte lag in allen Untersuchungsnächen
unter 100 Kontakten.
Ähnlich wie im Jahr 2013 wurden die Kontakte meist nicht während eines kurzen und bestimmten
Zeitintervalls, sondern während eines langen Zeitraums in der Nacht registriert (vgl. Anhang II).
Die Aktivität am geplanten WEA-Standort Süd war insgesamt höher als am geplanten WEA-Standort
Nord.
Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel der Standorte 2,8 Kontakte/h (Median) bzw. 2,9 Kontakte/h
(Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.7).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
1
09./10.07.2015
2
3
4
5
6
20./21.07.2015
12./13.08.2015
25./26.08.2015
07./08.09.2015
24./25.09.2015
G e sam tko n takte
Au fn ah m e d au e r [Std .]
4
12
16
25
49
36
13
28
155
7 1 ,1 0
11
47
89
80
20
259
7 1 ,1 0
36
96
125
93
48
414
1 4 2 ,2 0
Sommeraspekt
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte
pro Nacht an den einzelnen Standorten
Ko n takte / Nach t
No rd
Sü d
Nr.
D atu m
Su m m e
Zug-/
Balzaspekt
Tabelle 3.5:
32
3.3.2.1 Aktivität an den untersuchten Standorten
- Ergebnisse im Jahr 2013
HK A (Waldstandort)
Am Horchkistenstandort A wurden insgesamt 1.582 voneinander trennbare Rufsequenzen erfasst (vgl.
Tabelle 3.4). Die höchste Aktivität wurde am 01./02.06.2013 festgestellt, als 657 Fledermauskontakte
aufgezeichnet wurden. Die Kontakte an diesem Termin, die bis auf sieben Nachweise alle dem Ruftyp
„Pipistrellus“ zugeordnet wurden, wurden zwischen 21:45 und 04:00 Uhr registriert.
An den anderen Terminen lag die Aktivität z. T. weit darunter. An drei Terminen wurden weniger als
zehn Fledermauskontakte erfasst, in der Nacht vom 17./18.06.2013 wurden im Umfeld der Horchkiste
keine Fledermausrufe registriert.
Im Mittel wurden am Standort A 2,8 (Median) bzw. 16,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl.
Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war,
-
4x
(33 %) sehr hoch (>10 Kontakte/h),
-
1x
( 8 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h),
-
1x
( 8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
2x
(17 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
-
4x
(33 %) sehr gering (<1 Kontakt/h).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
33
HK B (Ackerstandort)
Am Horchkistenstandort B wurden mit 189 trennbaren Fledermauskontakten die wenigsten
Rufsequenzen erfasst (vgl. Tabelle 3.4). Insgesamt hat dieser Standort nur einen Anteil von 2 % an der
mittels der Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität. Die höchsten Aktivitäten wurden am
26./27.07.2013 mit insgesamt 62 Kontakten erfasst. An fünf Terminen wurden weniger als zehn
Kontakte erfasst, in der Nacht vom 15./16.09.2013 wurde im Umfeld der Horchkiste keine
Fledermausaktivitäten aufgezeichnet.
Im Mittel wurden am Standort B 1,1 (Median) bzw. 1,8 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl.
Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war,
-
1x
( 8 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h),
-
2x
(17 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
3x
(25 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
-
6x
(50 %) sehr gering (<1 Kontakt/h).
HK C (Gewässerufer)
Am Horchkistenstandort C wurden mit insgesamt 7.276 zeitlich voneinander trennbaren Rufsequenzen
die mit meisten Fledermauskontakte aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.4). Somit wurden an diesem
Standort mehr als 80 % der durch die Horchkisten aufgezeichneten Gesamtaktivität registriert. Mit
1.532 Kontakten wurde die höchste Aktivität in der Nacht vom 05./06.05.2013 erfasst. In vier
weiteren Nächten wurden mehr als 1.000 Fledermauskontakte aufgezeichnet. In zwei Nächten
wurden deutlich weniger als 100 Kontakte registriert, wobei die Nacht vom 22./23.08.2013 mit
23 Kontakten die geringsten Fledermausaktivitäten aufwies.
Im Mittel wurden am Standort C 76,1 (Median) bzw. 70,7 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl.
Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war,
-
9x
(76 %) sehr hoch (>10 Kontakte/h),
-
1x
( 8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
1x
( 8 %) sehr gering (<1 Kontakt/h) und
-
1x
( 8 %) aufgrund eines technischen Defekts nicht bewertbar.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Mitte lwe rt
2,1
58,5
8,6
48,4
43,0
23,7
8,6
52,0
1,1
26,6
32,3
26,7
2 8 ,4
3 ,4
Zugaspekt
D atu m
14./15.04.2013
05./06.05.2013
18./19.05.2013
01./02.06.2013
17./18.06.2013
03./04.07.2013
26./27.07.2013
08./09.08.2013
22./23.08.2013
05./06.09.2013
15./16.09.2013
08./09.10.2013
Mitte lwe rt
Me d ian
Ko n takte / Stu n d e
A
B
C
1,3
1,3
3,6
63,6
0,9
110,8
11,9
1,4
12,6
85,3
0,4
59,5
0,0
3,4
125,7
7,5
2,2
61,3
17,9
7,4
0,6
4,3
0,4
151,3
1,3
0,8
*
0,2
3,4
76,1
0,4
0,0
96,4
0,2
0,2
79,7
1 6 ,2
1 ,8
7 0 ,7
2 ,8
1 ,1
7 6 ,1
Sommeraspekt
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2013: Gesamtkontakte pro Stunde und
Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten (* = keine Aufnahme wegen
technischen Defekts)
Zug-/
Balzaspekt
Tabelle 3.6:
34
Erläuterungen zu Tabelle 3.6:
hellgrün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt/h); dunkelgrün: geringe Aktivität (1-3 Kontakte/h)
gelb: durchschnittliche Aktivität (3,1- 5 Kontakte/h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte/h);
rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte/h); *: keine Einschätzung aufgrund eines technischen Defekts
- Ergebnisse im Jahr 2015
HK Nord
Am Horchkistenstandort Nord wurden insgesamt 155 voneinander trennbare Rufsequenzen erfasst
(vgl. Tabelle 3.5). Die höchste Aktivität wurde am 12./13.08.2015 festgestellt. In keiner Nacht wurden
dabei mehr als 50 Fledermauskontakte auf den Aufnahmen registriert.
Im Mittel wurden am Standort Nord 2,2 (Median) bzw. ebenfalls 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h
registriert (vgl. Tabelle 3.7). Die festgestellte Fledermausaktivität war,
-
2x
(33 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
3x
(50 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
-
1x
(17 %) sehr gering (<1 Kontakt/h).
HK Süd
Am Horchkistenstandort Süd wurden insgesamt 259 voneinander trennbare Rufsequenzen registriert
(vgl. Tabelle 3.5). Die höchsten Aktivitätswerte wurde am 25./26.08.2015 bzw. 07./08.09.2015
festgestellt, als jeweils zwischen 80 und 90 Rufe aufgenommen wurden.
Im Mittel wurden am Standort Nord 2,8 (Median) bzw. 3,6 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl.
Tabelle 3.7). Die festgestellte Fledermausaktivität war,
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
-
2x
(33 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h),
-
1x
(17 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
3x
(50 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte pro Stunde und
Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten
D atu m
Su m m e
1
09./10.07.2015
0,4
1,1
0,8
2
3
4
5
6
20./21.07.2015
12./13.08.2015
25./26.08.2015
07./08.09.2015
24./25.09.2015
Mitte lwe rt
Me d ian
2,4
4,3
3,0
1,0
2,0
2,2
2 ,2
1,1
4,2
7,4
6,2
1,4
3,6
2 ,8
1,8
4,2
5,2
3,6
1,7
2,9
2 ,7
Sommeraspekt
Ko n takte / Nach t
No rd
Sü d
Nr.
Zug-/
Balzaspekt
Tabelle 3.7:
35
Erläuterungen zu Tabelle 3.7: siehe Tabelle 3.6
Fazit
Insgesamt wurde die festgestellte Horchkistenaktivität an den Standorten A und B als gering und am
Standort C als sehr hoch eingestuft. Am Horchkistenstandort C wurde mehr als 80 % der
Gesamtaktivität aufgezeichnet. Neben dem Ruftyp „Pipistrellus“ (81 % der Gesamtaktivität) wurden
dort ebenfalls die meisten Kontakte der anderen Ruftypen erfasst (vgl. Tabelle 3.4).
Bezogen auf die Standorte der einzelnen Horchkisten wurde der See (Standort C) am häufigsten von
den Fledermäusen genutzt. An neun Terminen wurde eine sehr hohe Aktivität erfasst (vgl.
Tabelle 3.6). Der Horchkistenstandort am Rand des Buchenbestandes (Standort A) zeigte im Vergleich
zum See eine deutlich geringere Aktivität (vgl. Tabelle 3.4), jedoch wurden in vier Nächten ebenfalls
sehr hohe Aktivitäten am Standort registriert (vgl. Tabelle 3.6). An den landwirtschaftlich genutzten
Offenlandstandorten im Untersuchungsraum, an welchen Horchkiste B positioniert wurde, zeigte sich
im Vergleich zum See- und Waldstandort eine deutlich geringere Fledermausaktivität (vgl.
Tabelle 3.4). Hier wurde an nur einem Termin eine hohe Aktivität festgestellt (vgl. Tabelle 3.6).
Die Aktivität an den geplanten WEA-Standorten (Nord und Süd) ist mit den Aktivitäten an den
Standorten A vergleichbar. Hohe Aktivitäten - wie am Standort am Gewässerufers des Dinnendahlsee
(Standort C) - wurde an den geplanten WEA-Standorten in keiner Untersuchungsnacht verzeichnet. Die
Unterschiede zwischen den Aktivitäten an den Standorten Süd und Nord sind durch die Nähe des HKStandorts Süd zu einem Kleingewässer bzw. zum Knappsacker See als potenzielles Jagdhabitat
erklärbar.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
ecoda
Insgesamt gibt es zwischen den einzelnen Habitattypen im Untersuchungsraum somit einen klaren
Aktivitätsgradienten. Während die Fledermausaktivität am Dinnendahlsee sehr hoch war, wurden im
Waldbereich (Standort A) deutlich weniger Kontakte erfasst und im landwirtschaftlich genutzten
Offenland (Standort B) wurde die geringste Fledermausaktivität registriert. Die Aktivität an den
geplanten WEA-Standorten ist vergleichbar mit dem Standort im Waldbereich (Standort A) und durch
die räumliche Nähe der WEA-Standorte zu Gehölzstrukturen und Gewässern als potenzielle
Jagdhabitate plausibel.
Das Ergbenis spielgelt die Bedeutung der Habitattypen als Jagdhabitat wieder. Gewässer zeichnen sich
im Allgemeinen durch den Insektenreichtum als Beutetiere als bevorzugtes Nahrungshabitat für
Insekten aus. Folgerichtig wurde am Standort A auch die höchste und kontinuirlichste
Fledermausaktivität registriert. Offene Ackerstandorte weisen im Allgemeinen nur eine geringe
Bedeutung für jagende Fledermäuse auf.
3.3.2.2 Analyse zur Artzugehörigkeit
- Ergebnisse im Jahr 2013
Bei den Kontakten handelt es sich zu mehr als 90 % um Rufe des Typs „Pipistrellus“ (vgl. Tabelle 3.8).
Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich überwiegend um Zwergfledermäuse. An Standort C ist es
vor
dem
Hintergrund
der
regelmäßigen
Nachweise
von
Rauhautfledermäusen
bei
den
Detektorbegehungen (die Art gehört ebenfalls zur Gattung Pipistrellus) jedoch wahrscheinlich, dass
sich unter den „Pipistrellus“- Rufen auch Rufe von Rauhautfledermäuse befinden. Mit knapp 5 % aller
Kontakte ist der Ruftyp „Nyctaloid“, zu dem unter anderem die kollisionsgefährdeten AbendseglerArten gehören, der zweithäufigste. Die Kontakte dieses Ruftys wurden größtenteils am
Horchkistenstandort C aufgezeichnet. Arten des Ruftyps „Myotis“ stellen insgesamt 3,2 % aller
aufgezeichneten Kontakte und sind ebenfalls größtenteils am Standort C aufgezeichnet worden. Die
Kontaktzahlen der Ruftypen „Nyctaloid“ und „Myotis“ sind im Vergleich zu den Standorten A und B
sowie zu Untersuchungen in unstruktrurierten Offenlandlebensräumen (z. B. großflächige
Ackerlandschaften) als erhöht einzustufen (vgl. Tabelle 3.8).
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.8:
37
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im
Jahr 2013 an den untersuchten Standorten
A
B
C
Gesamt
abs
%
abs
%
abs
%
abs
%
Pipistrellus1.482 93,7 119 63,0 6.682 91,8 8.283 91,6
Typ
Myotis-Typ
34
2,1
4
2,1 253 3,5 291 3,2
Nyctaloid-Typ 53
3,4
63 33,3 320 4,4 436 4,8
Eptesicus-Typ
0
0,0
2
1,1
11
0,2
13
0,1
Chiroptera
13
0,8
1
0,5
10
0,1
24
0,3
Gesamt
1.582 100 189 100 7.276 100 9.047 100
- Ergebnisse im Jahr 2015
Im Vergleich zum Jahr 2013 fallen im Jahr 2015 v. a. die höheren relativen Anteile der Ruftypen
„Myotis“ und „Nycaloid“ auf. Dementsprechend niedrig liegt mit einem Wert von ca. 50 % der Anteil
an Rufen des Pipistrellus-Typs an der Gsamtaktivität (vgl. Tabelle 3.9).
Tabelle 3.9:
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im
Jahr 2015 an den untersuchten Standorten
Nord
Süd
Gesamt
abs
%
abs
%
abs
%
Pipistrellus86
55,5
121
46,7
207
50,0
Typ
Myotis-Typ
18
11,6
62
23,9
80
19,3
Nyctaloid-Typ
34
21,9
66
25,5
100
24,2
Eptesicus-Typ
17
11,0
10
3,9
27
6,5
Chiroptera
0
0,0
0
0,0
0
0,0
Gesamt
155
100,0
259
100
414
100
3.3.2.3 Jahreszeitliches Muster der Aktivität
Während der Untersuchungen wurde eine kontinuierliche Aktivität von Individuen des „Pipistrellus“Ruftyps
aufgezeichnet
(vgl.
Tabelle 3.10).
Neben
den
ganzjährig
im
Untersuchungsraum
nachgewiesenen Rauhautfledermäusen, welche vor allem am Horchkistenstandort C vermehrt
auftraten, handelt es sich bei den „Pipistrellus“- Nachweisen vermutlich überwiegend um ein oder
mehrere jagende Zwergfledermäuse. Mehr als 80 % aller durch die Horchkisten aufgezeichneten
Kontakte wurden am Horchkistenstandort C erfasst. Die Aktivitäten können über den gesamten
Erfassungszeitraum insgesamt als hoch beschrieben werden, da mehrfach zwischen Mai und Oktober
über 1.000 Fledermauskontakte aufgezeichnet wurden. Weitere jahreszeitliche Muster in der Aktivität
lassen sich nicht herausarbeiten.
Arten des Ruftyps „Myotis“ wurden bis auf den ersten Termin in jeder weiteren Nacht erfasst. Im
Laufe der Untersuchung schwankten die Erfassungszahlen zwischen den einzelnen Erfassungsterminen
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
38
z. T. deutlich. Der Termin mit den höchsten Kontaktzahlen liegt im September. Danach nimmt die
Aktivität stetig ab. Jedoch wurden schon Anfang Mai ebenfalls hohe Kontaktzahlen für den Ruftyp
erreicht.
Kontakte des Ruftyps „Nyctaloid“ wurden ebenfalls über den gesamten Untersuchungszeitraum
erfasst. Die höchsten Erfassungszahlen des Ruftyps wurden während der beiden Termine im
September erfasst (vgl. Tabelle 3.10). Zu diesem Ruftyp gehören u. a. die ziehenden Arten Großer
Abendsegler und Kleinabendsegler. Ein Über- bzw Einflug von einzelner ziehenden Individuen kann
vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden.
Kontakte zu Rufen des Typs „Eptesicus“ sowie weitere unbestimmte Fledermausrufe (Typ
„Chiroptera“) wurdennur sehr selten registriert.
Tabelle 3.10:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013
(grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Balz-/Zugaspekt)
P ip istre llu sNyctalo id - E p te sicu sD atu m
Typ
Myo tis-Typ
Typ
Typ
Ch iro p te ra G e sam t
14.04.2013
05.05.2013
18.05.2013
01.06.2013
17.06.2013
03.07.2013
26.07.2013
08.08.2013
22.08.2013
05.09.2013
15.09.2013
08.10.2013
G e sam t
40
1.432
173
1.077
891
450
192
1.325
8
689
989
1.017
8 .2 8 3
0
69
9
5
14
40
5
54
2
71
17
5
291
20
25
27
33
49
45
19
25
8
92
89
4
436
0
1
0
0
0
0
0
7
0
2
3
0
13
1
5
3
3
3
3
1
1
3
0
1
0
24
61
1.532
212
1.118
957
538
217
1.412
21
854
1.099
1.026
9 .0 4 7
Da im Jahr 2015 die Beprobung der Standorte im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende Oktober
durchgeführt wurde reichen die Daten nicht aus eine jahreszeitliches Muster über ein gesamtes
Aktivitätsjahr darzustellen. Der Vollständigkeit wegen und um Werte aus den Untersuchungsjahren
2013 und 2015 vergleichen zu können, werden die verschiedenen Ruftypen an dieser Stelle dennoch
für die einzelnen Untersuchungsnächte dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die höchsten Werte des
Ruftyps Nyctaloid - ebenso wie im Jahr 2013 - im Zeitraum Ende August bis Mitte September
festgestellt wurden (vgl. Tabelle 3.11).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.11:
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2015
(grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Balz-/Zugaspekt)
Nr.
D atu m
1
2
3
4
5
6
09./10.07.2015
20./21.07.2015
12./13.08.2015
25./26.08.2015
07./08.09.2015
24./25.09.2015
G e sam t
3.3.3
39
P ip istre llu s- Myo tis-Typ
Typ
10
22
48
38
51
38
207
Nyctalu sTyp
E p te sicu sTyp
Ch iro p te ra
G e sam t
4
4
19
43
28
2
100
0
6
12
8
1
0
27
0
0
0
0
0
0
0
16
36
96
125
93
48
414
2
4
17
36
13
8
80
Ein- und Ausflugzählungen
01./02.06.2013 (Standort:
westlicher
Ortsrand
Brühl
(OT
Heide):
Ausflugkontrolle 21:00 -
22:00 Uhr/Einflugkontrolle 4:55 - 5:55 Uhr)
Während der Ausflugkontrolle wurde eine Zwergfledermaus beim Flug in Richtung Westen beobachtet.
Eine während der Einflugkontrolle detektierte Zwergfledermaus konnte visuell nicht verfolgt werden.
17./18.06.2013 (Standort: Waldwegkreuzung zwischen B 265 und Betriebsgelände Remondis:
Ausflugkontrolle 21:15 - 22:20 Uhr/Einflugkontrolle 04:35 - 05:35 Uhr)
Während der Ausflugkontrolle wurden im Zeitraum zwischen 22:09 und 22:20 Uhr insgesamt sechs
überfliegende Zwergfledermäuse erfasst.
Während der Einflugkontrolle wurden zwischen 04:36 und 04:41 Uhr zwei überfliegende
Zwergfledermäuse registriert.
03.07.2013 (Standort: Nordöstlich von Liblar: Ausflugkontrolle 21:10 - 22:15 Uhr/Einflugkontrolle
04:35 - 05:35 Uhr)
Während der Ausflugkontrolle wurden drei überfliegende Zwergfledermäuse mit dem Detektor
registriert, die visuell nicht verfolgt werden konnten.
Während der Einflugkontrolle wurden insgesamt sechs überfliegende Zwergfledermäuse erfasst.
Hierbei kam jeweils ein Individuum aus Nordwest bzw. Südost mit der Flugrichtung Südost bzw.
Nordwest. Bei den übrigen Indivdiuum konnte die Flugrichtung nicht festgestellt werden.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
40
ecoda
26./27.07.2013 (Standort: Südöstlicher Randbereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen im
westlichen Teil des Untersuchungsraum: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:05 Uhr/Einflugkontrolle 04:45 05:50 Uhr)
Während der Ausflugkontrolle am 26.07.2013 wurden keine Fledermäuse erfasst.
Während der Einflugkontrolle wurden neben sechs Individuen der Zwergfledermaus, welche in
Richtung Südwesten flogen, um 04:48 Uhr auch ein Individuum der Gattung Myotis erfasst. Aufgrund
der sehr leisen Aufnahme war eine weitere Artdifferenzierung nicht möglich.
Fazit:
Die Ein- und Ausflugkontrollen ergaben keine Hinweise auf konkrete Quartierstandorte der
Zwergfledermaus im Untersuchungsraum. Es ist aufgrund der hohen Nachweiszahl jedoch
wahrscheinlich,
dass
sich
zumindest
zweitweise
Quartiere
der
Zwergfledermaus
im
Untersuchungsraum befinden. Hinweise auf individuenreiche Wochenstubenquartiere mit mehr als 50
reproduzierenden Weibchen ergaben sich durch die Ein- und Ausflugkontrollen nicht.
3.3.4
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang wurden keine ziehenden/überfliegenden
Fledermäuse registriert. Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen lieferten somit keine Hinweise darauf,
dass der Untersuchungsraum in verstärktem Maße von wandernden Tieren überflogen wurde.
3.3.5
Netzfänge
Im Rahmen der Netzfänge wurde eine Fransenfledermaus nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.12). Es
handelte sich um ein Weibchen, sodass davon ausgegangen wird, dass sich die Art zumindest im
Umfeld des Untersuchungsraum reproduziert, da die mittlere Entfernung von Quartier und Jagdgebiet
meist weniger als 4 km beträgt (DIETZ et al. 2007). Konkrete Nachweise von Quartieren wurden jedoch
nicht erbracht.
Tabelle 3.12: Ergebnisse der Netzfänge in den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15. auf
den 16.07.2013.
Datum
Zeit
Art
15.07.2013 22:35 Myotis nattereri
Geschlecht
weiblich
Fortpflanzungsstatus
laktiert, haarfreier Hof um
Zitze
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.4
Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse
3.4.1
Artenspektrum
41
ecoda
Im Untersuchungsraum wurden mindestens neun Arten sowie zwei Artkomplexe festgestellt. Die
Anzahl der nachgewiesenen Arten ist im Vergleich mit ähnlich strukturierten Untersuchungsräumen im
gleichen Naturraum als durchschnittlich zu bezeichnen.
Positiv auf die Aktivität von Fledermäusen wirken sich sehr wahrscheinlich die großen Stillgewässer
im Untersuchungsraum aus, welche den Fledermausarten als Jagdlebensraum dienen.
3.4.2
Bedeutung als Lebensraum
3.4.2.1 Quartiere
Im Untersuchungsraum ist - unter Berücksichtigung der Aktivitätsdichte von Fledermäusen (v. a.
Zwerg-
und
Wasserfledermaus),
des
Nachweises
eines
laktierenden
Weibchens
der
Fransenfledermaus sowie des Nachweise von Balzrufen der Rauhautflefdermaus - in älteren
Laubwaldbereichen von einer gewissen Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass zumindest temporär
geeignete Strukuren (Baumhölen, Astausfaulungen o. ä.) als Quartiere einzelner Fledermausarten
(v. a. als Männchenquartiere) genutzt werden. Für Spalten bewohnende und ggf. auch für
Baumhöhlen bewohnende Arten dürften die Laubwaldbereiche innerhalb des Untersuchungsraum ein
durchschnittliches
Quartierpotenzial
besitzen.
Ein
gewisses
Quartierpotenzial
kann
auch
Sonderstukturen wie Nistkästen oder Jagdeinrichtungen beigemessen werden. Konkrete Hinweise auf
Quartierstandorte ergaben sich aus den Daten nicht (vgl. Karte 3.8).
Gebäudebewohnende
Arten
finden
neben
den
Industriegebäuden
im
Zentrum
des
Untersuchungsraum, dem Gut Sophien- Wald und dem Campingplatz im Südwesten überwiegend in
den Siedlungsbereichen unmittelbar außerhalb des Untersuchungsraum Quartierlebensräume.
3.4.2.2 Jagdhabitate und Flugstraßen
In den Karten 3.2 bis 3.6 sind sämtliche Nachweise dargestellt, die während der zwölf Begehungen
erbracht wurden. Die dargestellten Nachweise stammen dabei nicht zwingend von unterschiedlichen
Individuen. Da man davon ausgehen kann, dass - insbesondere während aufeinanderfolgender
Begehungen (aber auch während einer einzelnen Begehung) - einige Individuen mehrfach registriert
worden sind (Doppelzählungen), gehen die dargestellten Nachweise auf deutlich weniger Individuen
zurück. Insgesamt ist die Nachweisdichte im gesamten Untersuchungsraum als hoch zu bewerten,
was v. a. auf die hohe Aktivitätsdichte der Zwerg- und der Wasserfledermaus zurückzuführen ist. Die
meisten Nachweise im Untersuchungsraum wurden dabei im Bereich der größeren Gewässer
erbracht, denen deswegen eine besondere Bedeutung für Fledermäuse im Untersuchungsraum
beigemssen wird.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
42
Anhand der Verteilung der Aufenthaltsorte lassen sich für die einzelnen Arten bzw. Artengruppen
verschiedene Funktionsräume/-elemente im Untersuchungsraum identifizieren und abgrenzen. Unter
Berücksichtigung der Stetigkeit des Auftretens der einzelnen Arten und der Aktivitätsdichte wird
nachfolgend die Bedeutung der Funktionsräume /-elemente bewertet und einer der drei in
Kapitel 3.2.1 aufgeführten Wertstufen zugeordnet. Um die Ergebnisse und die Bewertung in einen
größeren Kontext zu stellen und damit auch nachvollziehbarer machen zu können, wird zunächst kurz
auf die Autökologie der einzelnen Arten eingegangen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die
Angaben zur Autökologie und dem allgemeinen Verbreitungsbild dem Informationssystem „Geschütze
Arten in NRW“ (LANUV 2015) entnommen.
Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und
langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5 bis
20 cm Höhe über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen
aufgesucht.
Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte
Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden
Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien
mit 20 bis 50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund
nutzen und diese alle 2 bis 3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen
erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder
in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen. Zwischen Ende August
und Mitte September schwärmen Wasserfledermäuse in großer Zahl an den Winterquartieren.
Die Wasserfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ und kommt in allen Naturräumen
nahezu flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken bestehen im westfälischen Bergland.
Mit insgesamt 115 Nachweisen war die Wasserfledermaus nach der Zwergfledermaus die
zweithäufigste Art (vgl. Tabelle 3.3). Nachweise von Individuen der Art wurden an jedem Termin
erbracht und befanden sich zumeist in unmittelbarer Gewässernähe (vgl. Karte 3.2). Vereinzelt
wurden an Waldwegen – vorwiegend überfliegende – Individuen erfasst.
Aufgrund der häufigen Nachweise lassen sich insgesamt fünf Jagdgebiet mit hoher Aktivität
(Funktionsräume besonderer Bedeutung) abgrenzen. Dabei handelt es sich um den Dinnendahlsee,
den Knapsacker See, den Albertsee, den Franziskussee sowie den Bleibtreusee (vgl. Karte 3.7).
Aufgrund der hohen Nachweiszahlen sowie des relativ kleinen Aktionsradius der Art (im Mittel 2,3 km
um das Quartier, (DIETZ et al. 2007)) ist davon auszugehen, dass sich im Untersuchungsraum
Baumquartiere der Art befinden. Konkrete Nachweise wurden jedoch nicht erbracht.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
43
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine allgemeinde bis besondere Bedeutung als Lebensraum
für die Wasserfledermaus beigemessen. Den Gewässern wird eine besondere Bedeutung zugewiesen
(vgl. Tabelle 3.13).
Große/Kleine Bartfledermaus
Eine Unterscheidung der beiden Bartfledermausarten anhand ihrer Rufe ist im Regelfall nicht möglich.
Große Bartfledermäuse sind Gebäude bewohnende Fledermäuse, die in strukturreichen Landschaften
mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommen. Als Jagdgebiete werden geschlossene
Laubwälder mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern bevorzugt. Außerhalb
von Wäldern jagen sie auch an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern,
Gärten und in Viehställen. Bei ihren Jagdflügen bewegen sich die Tiere in meist niedriger Höhe (1 bis
10 m) im freien Luftraum entlang der Vegetation. Der Aktionsraum einer Wochenstube kann eine
Gesamtfläche von 100 km² umfassen, wobei die regelmäßig genutzten Jagdgebiete mehr als 10 km
entfernt sein können. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von 10 bis über
250 Weibchen befinden sich in Spaltenquartieren an Gebäuden, auf Dachböden sowie hinter
Verschalungen. Darüber hinaus werden insbesondere von Männchen auch Baumquartiere (v. a.
abstehende Borke) und seltener Fledermauskästen genutzt. Ab Anfang Juni kommen die Jungen zur
Welt. Von Ende Juli bis Ende August werden die Wochenstuben wieder aufgelöst.
Im Winter werden Große Bartfledermäuse in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen oder
Kellern angetroffen. Als Mittelstreckenwanderer legen die Tiere selten Entfernungen von mehr als
250 km zwischen Sommer- und Winterquartier zurück.
Die Große Bartfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Ein
Verbreitungsschwerpunkt
liegt
im
nordöstlichen
Westfalen,
wo
einige
kopfstarke
Wochenstubenkolonien bekannt sind, die größte mit bis zu 350 Tieren. In Winterquartieren des
Berglandes werden regelmäßig einzelne Tiere nachgewiesen. Ein bedeutendes Schwarmquartier
befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein. Große Verbreitungslücken bestehen im Rheinland nördlich
der Eifel sowie im westlichen Münsterland.
Die im Sommer meist Gebäude bewohnende Kleine Bartfledermaus ist in strukturreichen Landschaften
mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen zu finden. Bevorzugte Jagdgebiete
sind linienhafte Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Seltener jagen
die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gärten,
Viehställen und unter Straßenlaternen. Die Beutejagd erfolgt in niedriger Höhe (1 bis 6 m) entlang der
Vegetation. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von bis zu
650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von
meist 20 bis 70 Weibchen befinden sich in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in
Gebäuden. Genutzt werden enge Spalten zwischen Balken und Mauerwerk, Verschalungen,
Dachböden. Seltener werden Baumquartiere (z. B. Höhlen, abstehende Borke) oder Nistkästen
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
44
bewohnt. Die Weibchen bringen im Juni die Jungen zur Welt. Ab Mitte/Ende August lösen sich die
Wochenstuben wieder auf.
Kleine Bartfledermäuse überwintern von Oktober/November bis März/April meist unterirdisch in
spaltenreichen Höhlen, Stollen, Felsenbrunnen, Kellern usw. Bisweilen werden auch Bachverrohrungen
oder Brückenbauwerke aufgesucht. Bei den Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier
werden meist geringe Entfernungen unter 50 (max. 240) km zurückgelegt.
Die Kleine Bartfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ (MEINIG et al. 2011) und kommt vor
allem im Bergland verbreitet vor. Große Verbreitungslücken bestehen dagegen am Niederrhein und in
der Kölner Bucht. Sommer- und Wochenstubenfunde (mind. 12) sowie Winterquartiernachweise
liegen vor allem aus Westfalen und der Eifel vor. Das bedeutendste Winterquartier mit mehr als 100
Tieren befindet sich im Kreis Olpe.
Bartfledermäuse wurden im Untersuchungsraum insgesamt an acht Terminen mit insgesamt 25
Nachweisen festgestellt (vgl. Tabelle 3.3). Die Nachweise sind über die gesamte Erfassungsroute
verteilt und stammen meist von überfliegenden Individuen (vgl. Karte 3.3). Aufgrund der relativ
gleichmäßigen Verteilung der Nachweise werden keine Funktionsräume abgegrenzt.
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für
Bartfledermäuse beigemessen (vgl. Tabelle 3.13).
Fransenfledermaus
Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem Baumbestand.
Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken,
Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in
die untere Strauchschicht. Die individuellen Aktionsräume sind 100 bis 600 ha groß, wobei die
Kernjagdgebiete meist in einem Radius von bis zu 1.500 m um die Quartiere liegen. Als
Wochenstuben werden Baumquartiere (v. a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt.
Darüber hinaus werden auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in
Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10 bis
30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen die
standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere können ein bis zweimal in
der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie aufgelöst.
Die Fransenfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „ungefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt in
allen Naturräumen vor. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im Münsterland. In der Kölner Bucht und am
Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
45
Die Fransenfledermaus ist mit 31 Nachweisen an neun Terminen die dritthäufigste Art im
Untersuchungsraum (vgl. Tabelle 3.3).
Vor dem Hintergrund der Verteilung der Nachweise im Untersuchungsraum lassen sich zwei
Funktionsräume mit erhöhter Nutzungsintensität abgrenzen (vgl. Karte 3.7).
Dem Untersuchungsraum wird insgesamt eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund erhöhter Aktivitäten
eine besondere Bedeutung als Lebensraum für die Fransenfledermaus beigemessen (vgl. Tabelle
3.13).
Großes Mausohr
Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen Waldgebieten.
Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem
hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere
Waldtypen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden Großinsekten
(v. a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen Jagdgebiete der sehr
standorttreuen Weibchen sind 30 bis 35 ha groß. Sie liegen innerhalb eines Radius von meist 10 (max.
25) km um die Quartiere und werden über feste Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente)
erreicht. Die traditionell genutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich auf
warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein. In Nordrhein-Westfalen bestehen die Kolonien
meist aus 20 bis 300 Weibchen. Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in kleinen Gruppen in
Dachböden, Gebäudespalten, Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen. Ab Ende Mai/Anfang
Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf.
Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht. Die
Winterquartiere werden ab Oktober bezogen und im April wieder verlassen. Bei ihren Wanderungen
zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Entfernungen unter 50 (max.
390) km zurück.
Das Große Mausohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze und gilt in
Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (vgl. MEINIG et al. 2011). Im Bergland ist die Art infolge
einer deutlichen Bestandszunahme mittlerweile weit verbreitet. Im Tiefland nimmt die Anzahl der
früher spärlichen Nachweise zu. Der sommerliche Gesamtbestand wird auf über 5.000 Tiere geschätzt,
es existieren mindestens 23 Wochenstubenkolonien. Dagegen überwintern in den mehr als 60
bekannten Winterquartieren nur insgesamt etwa 750 Tiere.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
46
Insgesamt traten Große Mausohren an drei Terminen mit insgesamt vier Nachweisen auf (vgl.
Tabelle 3.3). Aufgrund der geringen Anzahl an Nachweisen werden für die Art keine Funktionsräume
abgegrenzt.
Dem Untersuchungsraum wird eine geringe Bedeutung für Große Mausohren zugewiesen (vgl.
Tabelle 3.13).
Myotis spec.
Nicht weiter bestimmbare Rufe aus der Gattung Myotis wurden an elf Terminen registriert (vgl.
Tabelle 3.3). Der Schwerpunkt der Nachweise liegt dabei südlich der Bundesstraße B 265 im Bereich
des Franziskussees, an welchem neben vermehrt jagenden Individuen auch Sozialrufe erfasst wurden
(vgl. Karte 3.3). Nördlich der Bundesstraße wurden ebenfalls im Bereich der Seen sowie am Gut
Sophienwald unbestimmte Individuen der Gattung registriert.
Unter Berücksichtigung der Nachweise weiterer Arten der Gattung Myotis (s. o.) wird dem
Untersuchungsraum für die Gattung - bzw. den Arten der Gattung, deren Lebensraumbedingungen im
Untersuchungsraum erfüllt werden - eine allgemeine, in Teilbereichen (z. B. im Bereich der
Wasserflächen) eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13).
Kleinabendsegler
Der
Kleinabendsegler
ist
eine
Waldfledermaus,
die
in
waldreichen
und
strukturreichen
Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an
Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume
wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht
Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie
Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. Die Weibchenkolonien bestehen
aus 10 bis 70 (max. 100) Individuen. Dabei bilden sich innerhalb eines Quartierverbundes oftmals
kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere häufig wechseln. Insofern sind sie auf ein großes
Quartierangebot angewiesen.
Die Tiere überwintern von Oktober bis Anfang April meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu 30
Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, seltener auch in Fledermauskästen. Als Fernstreckenwanderer legt der Kleine Abendsegler bei seinen saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von 400 bis 1600 km
zurück. Die Art ist vergleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte Sommerquartiere auf.
Der Kleine Abendsegler gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Seit
mehreren Jahren zeichnen sich eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung ab. Mittlerweile
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
47
ecoda
liegen aus allen Naturräumen Fundmeldungen mit Wochenstuben vor, die ein zerstreutes
Verbreitungsbild ergeben.
Im Untersuchungsraum wurde die Art an zwei Terminen im Mai mit insgesamt sieben Nachweisen
festgestellt (vgl. Tabelle 3.3).
Die Feststellung der Art während der Detektorbegehungen konzentrieren sich im Bereich unmittelbar
nördlich der Bundesstraße B 265. Dieser Bereich wird als Jagdgebiet mittlerer Aktivität (Funktionsraum
allgemeiner Aktivität) abgrenzen (vgl. Karte 3.8).
Aufgrund der Ergebnisse der Detektorbegehungen wird dem Untersuchungsraum insgesamt eine
geringe bis allgemeine Bedeutung für Kleinabendsegler zugewiesen. Teilbereichen nördlich der B 265
wird eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13).
Nyctalus spec.
Während der Detektorbegehungen wurden zwei Nachweise von nicht weiter bestimmbaren
Individuen der Gattung Nyctalus erbracht (vgl. Tabelle 3.3).
Unter Berücksichtigung der Nachweise von Kleinabendseglern sowie der kontinuirlichen Erfassung von
Rufen des Typs „Nyctaloid“ mit Hilfe der Horchkistenuntersuchung wird dem Untersuchungsraum für
die Gattung - bzw. den Arten der Gattung - eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle
3.13).
Breitflügelfledermaus
Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend in Siedlungen und im
siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen
Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Als
Sommerquartiere
werden
Spaltenverstecke
oder
Hohlräume
an
Gebäuden
(z. B.
Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen) bezogen. Einzelne Männchen
beziehen
neben
Gebäudequartieren
auch
Baumhöhlen,
Nistkästen
oder
Holzstapel.
Die
Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Als Winterquartiere dienen
Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen.
Die Breitflügelfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt
vor allem im Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor.
Im Untersuchungsraum wurde die Art einmal unmittelbar südlich der B 265 im östlichen Teil des
Untersuchungsraum
nachgewiesen
(vgl.
Tabelle 3.3,
Karte 3.4).
Im
Rahmen
der
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
48
Horchkistenuntersuchung wurde Rufe des Typs „Eptesicus“ nur selten festgestellt (vgl. Tabellen 3.8
und 3.9).
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für Breitflügelfledermäuse
zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13).
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart an und in Gebäuden. Als Wochenstuben werden
beispielsweise Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden,
Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen bezogen. Teilweise liegen die Quartiere auch in
hohlen Bäumen und hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf und beziehen Spalten in Kellern historischer Gebäude, in Brücken, hinter Bildern in kühlen
Kirchen und in Holzstößen (BOYE et al. 1999). Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in
Städten, beleuchtete Plätze, Gewässer und lückige Waldbereiche. Die bei der Jagd bevorzugte Flughöhe ist i. d. R. vergleichsweise niedrig (< 10 m).
Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Nordrhein-Westfalens die bei weitem häufigste Art. Sie gilt
derzeit in NRW als „nicht gefährdet“ und wird somit nicht in der Roten Liste geführt (MEINIG et al.
2011).
Im Untersuchungsraum war die Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart (vgl. Tabelle 3.3). Die
Aktivität wird insgeamt als hoch eingestuft. Eine räumliche Konzentration des Auftretens jagender
Individuen war, trotz der allgemein sehr hohen Aktivitäten, im Bereich der Wasserflächen zu
verzeichnen (vgl. Karte 3.5).
Konkrete Hinweise auf Quartierbereiche wurden während der Untersuchungen nicht erbracht. Es ist
jedoch aufgrund der hohen Anzahl von Nachweisen davon auszugehen, dass in geeigneten Bereichen
im Untersuchungsraum bzw. in den Siedlungsstrukturen im unmittelbaren Umfeld Quartiere
existierten.
Insgesamt wird dem gesamten Untersuchungsraum eine besondere Bedeutung für Zwergfledermäuse
zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13).
Mückenfledermaus
Die Mückenfledermaus wurde erst vor wenigen Jahren als eigene Art von der Zwergfledermaus
abgespalten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird angenommen, dass die Mückenfledermaus in Norddeutschland
bevorzugt in gewässerreichen Waldgebieten sowie in baum- und strauchreichen Parklandschaften mit
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
49
alten Baumbeständen und Wasserflächen vorkommt. In der Mitte Deutschlands besiedelt sie vor allem
naturnahe Feucht- und Auwälder. Die Nutzung von Wochenstuben scheint der Quartiernutzung von
Zwergfledermäusen zu entsprechen. Bevorzugt werden Spaltenquartiere an und in Gebäuden, wie
Fassadenverkleidungen, Fensterläden oder Mauerhohlräume. Im Gegensatz zur Zwergfledermaus
nutzen Mückenfledermäuse regelmäßig auch Baumhöhlen und Nistkästen, die sie vermutlich als
Balzquartiere nutzen. Die Kolonien können große Kopfstärken mit über 100, bisweilen über 1000
Tieren erreichen. Als Winterquartiere konnten bislang Gebäudequartiere und Verstecke hinter
Baumrinde festgestellt werden. Dabei sind die Tiere auch mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet.
Die Mückenfledermaus scheint in ganz Deutschland verbreitet zu sein. In Nordrhein-Westfalen konnte
sie verstreut im nördlichen Rheinland nachgewiesen werden, hier ist auch eine kleine Wochenstube
belegt. Insgesamt können derzeit jedoch noch keine zuverlässigen Aussagen über den Status und das
Verbreitungsbild getroffen werden.
Im Untersuchungsraum wurde die Art einmal nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3).
Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.13).
Rauhautfledermaus
Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Die Sommerlebensräume der Rauhautfledermaus liegen alle im
Tiefland, wobei gewässerreiche Waldlandschaften typisch sind. Wochenstubennachweise sind vor
allem aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In den übrigen Bundesländern tritt
die Art überwiegend zur Zugzeit im Spätsommer und Herbst oder während des Sommers in kleinen
Männchenkolonien auf (BOYE et al. 1999). In der Roten Liste der Säugetiere in NRW wird die
Rauhautfledermaus als reproduzierende Art als „arealbedingt selten“, als ziehende Art als
„ungefährdet“ eingestuft (MEINIG et al. 2011). Als Sommer- und Paarungsquartiere werden
Spaltenverstecke in Bäumen bevorzugt. Daneben werden Baumhöhlen, Fledermauskästen,
Jagdkanzeln, Holzstapel und Gebäudequartiere genutzt. Als Jagdgebiete dienen vor allem
insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern, wobei die Tiere als
Patrouillenjäger in 5 bis 15 m Höhe kleine Fluginsekten erbeuten.
Die Rauhautfledermaus wurde im Untersuchungsraum während jeder Begehung nachgewiesen (vgl.
Tabelle 3.3). Konzentrationen von Nachweisen ergaben sich am Dinnendahl- und am Franziskussee
(vgl. Karte 3.6). Diese Bereiche wurden daher als Funktionsräume mit besonderer Bedeutung
ausgewiesen (vgl. Karte 3.9). Zudem wurden am 05.09.2013 westlich des Bleibtreusees Sozialrufe
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
50
registriert, die von Männchen während der Balz abgegeben werden (SKIBA 2009). Daher wurde dieser
Bereich als Funktionsraum besonderer Bedeutung ausgewiesen (vgl. Karte 3.9).
Die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraum für Rauhautfledermäuse wird insgesamt als
allgemein, in Teilbereichen als besonders bewertet (vgl. Tabelle 3.13).
Tabelle 3.13:
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden
Fledermausarten
Art
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraum
Wasserfledermaus
- insgesamt allgemein bis besondere Bedeutung als Lebensraum
- Gewässer mit besondere Bedeutung
Große / Kleine
Bartfledermaus
- insgesamt allgemeine Bedeutung als Lebensraum
Fransenfledermaus
- gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung
- Teilbereiche südlich der B 265 sowie am Gut Sophien-Wald mit
besonderer Bedeutung
Großes Mausohr
- insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum
Myotis spec.
- gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung
- Teilbereiche v. a. Gewässer mit besonderer Bedeutung
Kleinabendsegler
- insgesamt geringe bis allgemeine Bedeutung als Lebensraum
- Teilbereiche unmittelbar nördlich der B 265 mit allgemeiner Bedeutung
Nyctalus spec.
- insgesamt allgemeine Bedeutung als Lebensraum
Breitflügelfledermaus
- insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum
Zwergfledermaus
- insgesamt besondere Bedeutung als Lebensraum
Mückenfledermaus
- insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum
Rauhautfledermaus
- gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung
- Wasserflächen und Balzarena mit besonderer Bedeutung
ecoda
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.7
Funktionsräume mit besonderer Bedeutung
für Wasser- und Fransenfledermaus
!
{
}
A
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Gemeindegrenzen
Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA
(Bewertungsraum)
Untersuchungsraum
Art
!
{
}
A
Wasserfledermaus
Fransenfledermaus
Funktionsraum
Jagdgebiet mit besonderer Bedeutung
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos (DOP40)
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
150
Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
! Fachgutachten Fledermäuse
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.8
Funktionsräume mit besonderer Bedeutung für
Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus
!
{
}
A
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA
(Bewertungsraum)
Untersuchungsraum
Art
Kleinabendsegler
!
{
}
A
Rauhautfledermaus
Funktionsraum
Jagdgebiet mit besonderer Bedeutung
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte
Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den
Digitalen Orthophotos
Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014
0
150
Maßstab 1:15.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
750 m
´
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.4.3
53
Bedeutung für den Fledermauszug
Von den weit wandernden Fledermäusen wurden im Untersuchungsraum der Kleinabendsegler sowie
die Rauhautfledermaus nachgewiesen. Hierbei wurde im Rahmen der Detektorbegehungen die
Rauhautfledermaus ganzjährig, der Kleinabendsegler nur im Frühjahr nachgewiesen. In der
Horchkistenauswertung traten Rufe des Ruftyps „Nyctaloid“ jedoch ebenfalls ganzjährig auf. Die
Auswertung der Horchkisten ergab für die Untersuchungsnächte im September eine leichte Erhöhung
der Kontakte des Ruftyps „Nycatlus“ (vgl. Tabellen 3.8 und 3.9). Ein Über- oder Einflug einzelner
ziehender Abendsegler-Individuen kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise auf eine bedondere als Bedeutung als Überflugraum wurden durch die Untersuchung nicht
erbracht.
3.4.4
Fazit
Mit mindestens neun Arten kann das im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als
durchschnittlich für einen Lebensraum bewertet werden, der über Laubwaldbereiche und
Gewässerkomplkexe besteht.
Fledermausquartiere wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Jedoch ist es aufgrund der
hohen Aktivität insbesondere der Zwerg- und Wasserfledermaus, des Nachweises einer laktierenden
Fransenfledermaus sowie des Nachweises von Balzrufen von Rauhautfledermäusen wahrscheinlich,
dass sich in geeigneten Strukturen (ältere Laubwaldbereiche, Gebäude, Sonderstrukturen (z. G.
Nistkästen, Jagdkanzel) Quartiere von Fledermäusen (insbeondere Männchenquartiere) befunden
haben. Hinweise auf Wochenstuben der Zwergfledermaus mit mehr als 50 reproduzierenden
Weibchen wurden durch die Untersuchung nicht erbracht.
Hinweise auf Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug in den Untersuchungrsaum ergaben sich
nicht.
Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a.
Wasserfledermaus) sowie für Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse Lebensraumfunktionen.
Insbesondere im Bereich der Gewässer wurde im Untersuchungsraum eine erhöhte Aktivität
festgestellt.
Für die Zwergfledermaus und Wasserfledermaus wird dem gesamten Untersuchungsraum eine
besondere bzw. allgemeine bis besondere Bedeutung zugewiesen.
Für die Fransen- und Rauhautfledermaus sowie für Arten der Gattung Myotis haben zumindest
Teilbereiche aufgrund der Feststellung von Jagdgebieten eine besondere Bedeutung.
Für fünf weitere Arten hat der Untersuchungsraum insgesamt eine geringe bzw. eine allgemeine
Bedeutung als Lebensraum.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4
54
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Die potenziellen Auswirkungen von WEA auf Fledermäuse lassen sich wie folgt unterteilen:
- Kollisionsrisiko
- baubedingter
(vgl. Kapitel 4.1)
Lebensraumverlust (vgl. Kapitel 4.2)
- betriebsbedingter
- Barrierewirkung
4.1
Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung; vgl. Kapitel 4.3)
und Zerschneidung von Lebensräumen (vgl. Kapitel 4.4)
Kollisionsrisiko
Systematische Untersuchungen zum Kollisionsrisiko für Fledermäuse an WEA wurden erstmals in
Amerika und Schweden durchgeführt (z. B. AHLÉN 2003, ERICKSON et al. 2003). Deren Ergebnisse sind
aus
diversen
Gründen
nicht
auf
Standorte
in
Deutschland
übertragbar
(unterschiedliche
Windparkplanungen, Artenspektren und Naturräume). Aus Deutschland liegen mittlerweile ebenfalls
systematische Untersuchungen vor (FÖRSTER 2003, ENDL 2004, BRINKMANN 2006, SEICHE et al. 2007a,
NIERMANN et al. 2009, BRINKMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011b).
Seit dem Jahr 2001 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg
bundesweit Nachweise von Kollisionsopfern. Bis zum 01.06.2015 waren in der Totfundliste bundesweit 2.487 Fälle von Fledermäusen bekannt, die an WEA verunglückten (davon 38 in NordrheinWestfalen, vgl. DÜRR 2015) wobei man annehmen kann, dass die Dunkelziffer (d. h. die Zahl der
verunglückten, aber nicht gefundenen Tiere) sehr hoch ist. Über 81 % aller Totfunde entfallen auf die
Arten Großer Abendsegler (etwa 34,3 %), Rauhautfledermaus (etwa 27,3 %) und Zwergfledermaus
(etwa 19,9 %). Das Kollisionsrisiko ist somit artspezifisch sehr unterschiedlich. Während für die
genannten drei Arten von einem hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss, scheint das
Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten gering zu sein, u. a. weil die meisten Tiere auf ihren Jagdflügen
und möglicherweise auch auf den Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T.
sehr strukturgebunden entlang von Hecken oder durch den Wald fliegen (BRINKMANN 2004). Auch in
der Untersuchung von BEHR et al. (2007) ergaben sich für die Gattungen Plecotus und Myotis keine
Hinweise auf eine Gefährdung durch Kollision mit den Rotoren von WEA. SEICHE et al. (2007a) fanden
keine Totfunde einzelner Myotis-Arten, dem Grauen Langohr oder der Mopsfledermaus, obwohl diese
Arten in der Nähe der WEA gejagt haben.
Das vergleichsweise hohe Kollisionsrisiko für den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die
Zwergfledermaus sowie das sehr geringe Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten wird auch durch aktuelle
Untersuchungen von NIERMANN et al. (2011a) bestätigt.
Die Ergebnisse der Untersuchung von SEICHE et al. (2007a) legen nahe, dass sich das hohe Kollisionsrisiko beim Großen Abendsegler auf Jungtiere beschränkt. Von den 57 gefundenen Individuen, deren
Alter eindeutig zugeordnet werden konnte, waren 54 juvenil und lediglich drei adult. Die Autoren
diskutieren, dass dies mit einer Gewöhnung an bzw. einer Meidung von WEA der adulten Tiere
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
55
zusammenhängen könnte, worauf auch Untersuchungen aus den USA hinweisen (ERICKSON et al.
2003). Im Gegensatz dazu überwog bei der Rauhautfledermaus der Anteil der adulten Tiere (SEICHE et
al. 2007a). Auch NIERMANN et al. (2011a) kamen zu diesen Ergebnissen: beim Großen Abendsegler
waren vorwiegend subadulte, bei der Rauhautfledermaus vorwiegend adulte Tiere betroffen.
Nach ENDL (2004) treten Totfunde von Fledermäusen an WEA flächendeckend auf und bleiben nicht
auf Einzelstandorte beschränkt. Offensichtlich kann es an einem Standort aber zu jährlich stark unterschiedlichen Kollisionsraten kommen. So wurden im Rahmen systematischer Untersuchungen im
Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltfachamts Bautzen im Jahr 2002 37 Totfunde an fünf
Standorten mit insgesamt 34 WEA gefunden (FÖRSTER 2003). Davon wurden allein 34 Totfunde in
einem einzigen Windpark registriert (Windpark Puschwitz mit 10 WEA; ebenda, vgl. auch TRAPP et al.
2002), während an anderen Standorten keine Kollisionsopfer gefunden wurden. Im Jahr 2003 bzw.
2004 wurden im gleichen Raum 22 bzw. 20 tote Fledermäuse an zwölf Standorten mit insgesamt 68
WEA gefunden. An den zehn WEA im Windpark Puschwitz wurden im Jahr 2003 bzw. 2004 sechs bzw.
sieben Kollisionsopfer festgestellt (Alle Angaben sind in der oben genannten Sammlung von
Kollisionsopfern bereits enthalten.). Auch BACH & RAHMEL (2006) weisen darauf hin, dass die
Schlagwahrscheinlichkeit an einem Standort keine jährliche Konstante ist, da im Rahmen von Untersuchungen in Süddeutschland (BRINKMANN 2006) in unterschiedlichen Jahren bei gleicher Methode
unterschiedlich viele Tiere gefunden wurden. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich außerdem, dass
neben den ziehenden Arten auch residente Fledermäuse betroffen sein können.
Auch wenn grundsätzlich an jeder WEA Kollisionen auftreten können, so scheint die Kollisionsrate doch
stark von den standörtlichen Bedingungen abzuhängen. Es besteht somit nicht an jeder WEA ein
hohes Kollisionsrisiko. Man kann beispielsweise annehmen, dass Standorte an Gewässern, an denen
einige Arten bevorzugt jagen, ein höheres Konfliktpotenzial aufweisen. Ebenso deutet sich z. B. für die
Zwergfledermaus ein relevantes Kollisionsrisiko an Standorten in Wäldern an. So war die Art mit 78 %
aller Funde an verschiedenen WEA im Wald die häufigste Art, während an WEA im Offenland keine
Kollisionsopfer gefunden wurden (BRINKMANN 2006). Auch BEHR & VON HELVERSEN (2005) fanden an vier
WEA in einem Waldgebiet vorwiegend Zwergfledermäuse (89 % (2004) bzw. 74 % (2005) aller
Totfunde). Möglicherweise fliegen Zwergfledermäuse in Wäldern – anders als im Offenland – auch in
größerer Höhe (bzw. über dem Kronendach). An verschiedenen Standorten in Sachsen war die Art mit
11 % aller Funde die am dritthäufigsten registrierte Art (ENDL 2004). Nach ENDL (2004) sind die
Verluste der Zwergfledermaus an waldnahe Standorte gebunden. Im Rahmen der Untersuchung ergab
sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate an einer WEA und der Nähe zum
Waldrand. So wurden nur an sechs der 88 untersuchten WEA verunglückte Zwergfledermäuse
gefunden. Der mittlere Abstand der sechs WEA zum Waldrand lag bei 29 m, während der mittlere
Abstand aller untersuchten WEA bei 333 m lag. Keine der sechs WEA, an denen eine Zwergfledermaus
gefunden worden ist, lag mehr als 100 m vom Waldrand entfernt.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
56
Auch SEICHE et al. (2007a) fanden für den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die
Zwergfledermaus einen überproportional hohen Anteil von Totfunden an WEA, die in einer Entfernung
von bis zu 100 m zu Gehölzen (v. a. Feldgehölze, Waldränder) standen. In Bezug auf die Nähe zu
Baumreihen war jedoch kein Zusammenhang zwischen der Entfernung der WEA und der Zahl verunglückter Tiere zu erkennen.
NIERMANN et al. (2011b) stellten einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Gehölznähe und der
Fledermausaktivität im Gondelbereich von WEA fest. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die
Windgeschwindigkeit im Rahmen der Studie einen viel größeren Einfluss auf die Fledermausaktivität
im Gondelbereich hatte.
Der Einfluss von Typ und Ausmaß von WEA ist bislang noch nicht umfassend untersucht. SEICHE et al.
(2007a) fanden eine Tendenz, dass ein größerer Rotordurchmesser zu einer höheren Kollisionsrate
führt. Hingegen sei der Bau höherer WEA nicht gleichbedeutend mit einem höheren Konfliktpotenzial.
Die Nabenhöhe hatte in der Studie von NIERMANN et al. (2011b) einen (schwach) signifikanten Einfluss
auf die Fledermausaktivität in Gondelhöhe. Mit zunehmender Nabenhöhe verringert sich demnach die
Fledermausaktivität im Gondelbereich. Die Autoren betonen jedoch, dass die Nabenhöhe (ebenso wie
die Gehölznähe einer WEA, s. o.) im Vergleich zur Windgeschwindigkeit lediglich einen geringen
Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich einer WEA hat.
Neben den geschilderten standörtlichen Kriterien (Kollisionsrate ist von den Habitatstrukturen
abhängig) scheint es auch überregionale Unterschiede hinsichtlich der Kollisionsrate zu geben (vgl.
SEICHE et al. 2007a). Nach BACH (2006, S. 3) ist auffällig, dass „der Große Abendsegler vornehmlich in
Norddeutschland geschlagen wird, während er bei Untersuchungen in Süddeutschland nicht in
Erscheinung trat, obwohl er im Untersuchungsraum vorkam.“.
Diesen Trend zeigen auch die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a): Während im südwestdeutschen
Binnenland vorwiegend Zwergfledermäuse an WEA verunglücken, sind in Nordostdeutschland hauptsächlich Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse betroffen.
KUSENBACH (2004) suchte zwischen Ende August und Ende September 2004 mit jeweils geringer
Intensität (meist nur eine Kontrolle, maximal drei Kontrollen) 94 WEA an 18 verschiedenen Standorten
in Thüringen nach verunglückten Fledermäusen ab. Insgesamt wurden an sechs der 18 Standorte
sieben Fledermausfunde von mindestens drei Arten nachgewiesen: Rauhautfledermaus (3x),
Zweifarbfledermaus (2x), Großer Abendsegler (1x) sowie eine unbestimmbare Fledermaus. Demnach
ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass vor allem ziehende Arten an WEA in Thüringen
verunglücken. Wovon die Höhe des Kollisionsrisikos abhängt, lässt sich anhand der Untersuchung nicht
bestimmen. Jedoch deuten die Ergebnisse an, dass das Kollisionsrisiko zwischen den Standorten recht
unterschiedlich zu sein scheint.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
57
Zum Ursachen-Wirkungsgefüge, d. h. der Frage unter welchen Umständen Fledermäuse verunglücken,
existieren mehrere Hypothesen.
Die meisten in der Liste aufgeführten Totfunde stammen aus dem Zeitraum zwischen Ende Juli bis
Mitte September, also während der Auflösung der Wochenstuben und der Paarungszeit einzelner
Arten sowie des Beginns der Herbstwanderung (vgl. DÜRR 2003, 2007). Dies wird als ein Hinweis
darauf gedeutet, dass Kollisionen vorwiegend während der Wanderungen auftreten (z. B. BEHR et al.
2009, DUBOURG-SAVAGE et al. 2009, NIERMANN et al. 2009), möglicherweise weil Fledermäuse dabei die
Ultraschallortung nur sporadisch einsetzen.
In Sachsen wurden die höchsten Totfundraten jedoch zwischen Mitte Juli und dem 20. August
ermittelt, also weniger zur Zeit des Herbstzuges als vielmehr der Auflösung der Wochenstuben. Auch
RYDELL et al. (2010) sehen die Ursache dafür nicht im Wanderverhalten einzelner Arten. Sie vermuten
vielmehr, dass die vermehrten Kollisionen in den Monaten August/September auf wandernde
Insekten als potenzielle Beutetiere für Fledermäuse zurückzuführen sein könnten. Wandernde Insekten
fliegen in Höhen, die im Rotorbereich moderner WEA liegen. Somit würden insbesondere Arten, die
freie Lufträume zur Jagd nutzen (z. B. Abendsegler) im kollisionsgefährdeten Bereich jagen.
Die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a) weisen eher darauf hin, dass Fledermäuse (auch die
wandernden Arten) in ihren Reproduktionsgebieten und nicht auf dem Zug verunglücken. Auch SEICHE
et al. (2007b) sehen einen Zusammenhang zwischen der Kollisionsgefahr der drei am häufigsten
betroffenen Arten und der Lage bzw. Nähe von Wochenstuben.
Eine weitere Hypothese geht davon aus, dass die Wärmeabstrahlung vom Generator und/oder vom
Getriebe einer WEA eine anlockende Wirkung auf Insekten hat. In der Folge würden dann Fledermäuse
ein geeignetes Jagdhabitat im Gondelbereich vorfinden (KUNZ et al. 2007). Augustnächte, in denen die
Windgeschwindigkeit gerade so stark ist, dass sich die Rotoren drehen, aber so schwach, dass der Flug
von Insekten (als Nahrungsquelle für Fledermäuse) nicht behindert wird, dürften dann zu einer hohen
Kollisionsgefahr führen. RYDELL et al. (2010) verwerfen jedoch diese Hypothese, da sich Fledermäuse
unabhängig davon, ob sich die Rotoren einer WEA drehen, im Gondelbereich aufhalten.
Schließlich wird diskutiert, dass die Tiere gar nicht mit den WEA kollidieren, sondern durch die
Verwirbelungen im Lee-Bereich des Rotors ihre Flugfähigkeit verlieren und einfach abstürzen. Als
mögliche Todesursache für einen Teil der Tiere, die im Jahr 2004 in Süddeutschland gefunden worden
waren, wurden sog. "Barotraumata" diskutiert, die durch Über- oder Unterdruck entstehen. Die
Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung im Jahr 2005 Tiere stützen diese These jedoch nicht (vgl.
BRINKMANN 2006). Mittlerweile liegen aber aus Kanada Belege vor, dass Fledermäuse nicht nur mit
WEA kollidieren, sondern durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen
erleiden (Zerplatzen der Lungenbläschen) und dadurch zu Tode kommen (BAERWALD et al. 2008).
Nachweise von äußerlich unversehrten Totfunden gibt es von verschiedenen Standorten in
Deutschland (eig. Beob.), so dass diese Todesursache auch hier eine gewisse Rolle spielen dürfte.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
58
Da sich die genannten Hypothesen nicht gegenseitig ausschließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass
Fledermäuse aus verschiedenen Gründen bzw. unter verschiedenen Umständen an WEA verunglücken.
Eine andere Möglichkeit, um Kollisionen an konfliktträchtigen WEA zu vermeiden bzw. zu vermindern,
besteht darin, diese kritischen WEA in den relevanten Zeiten abzuschalten. Einen Abschaltalgorithmus,
mit dem sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren ließ, entwickelten BEHR & VON HELVERSEN (2005).
„Fledermausfreundliche“ Betriebsalgorithmen werden außerdem in Behr et al. (2011) beschrieben.
4.2
baubedingter Lebensraumverlust
Während der Errichtung von WEA können Quartiere, Jagdgebiete u. a. zerstört werden. Bei WEA, die
auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Standorten errichtet werden sollen, sind diese Auswirkungen
sehr gering und als ausgleichbar anzusehen. I. d. R. werden sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bilanzierung des Eingriffs in die Funktion von Biotopen mit berücksichtigt und bilanziert.
Müssen im Verlauf der Errichtung von WEA Gehölze entfernt werden, kann sich ein höheres Konfliktpotenzial ergeben. Durch eine vorsorgende Planung können diese Auswirkungen vermieden oder
vermindert werden. Insofern sollte bereits während der Planungsphase darauf geachtet werden, dass
potenzielle Quartierbäume und Wald- oder Gehölzbereiche nicht bzw. nur im unbedingt erforderlichen
Maße zerstört werden.
4.3
betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung)
Ob Fledermäuse gegenüber WEA ein Meideverhalten zeigen, welches zu einem Lebensraumverlust
führen kann, ist bislang noch weitgehend unklar.
BACH (2001, 2003) untersuchte die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von 70 WEA mit
einer Nabenhöhe von jeweils 30 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 m. Im Vergleich zum
Basisjahr 1998 (46 Registrierungen vor Errichtung des Windparks) nahm die Jagdaktivität der Zwergfledermaus nach Errichtung der WEA z. T. deutlich zu (vor allem im Jahr 2002 mit 75 Registrierungen).
Aus Nordrhein-Westfalen liegen zudem weitere Nachweise von Zwergfledermäusen vor, die innerhalb
von Windparks jagten, z. T. sogar in einer Entfernung von nur 10 m zum Mastfuß einer WEA (eig.
Beob.).
Für die Breitflügelfledermaus kommt BACH (2003) hingegen zu dem Ergebnis, dass Individuen dieser
Art Windparks zu meiden scheinen, da sie vorwiegend einen Abstand von über 100 m zu WEA
einhalten würden. So traten im ersten Jahr nach dem Bau der ersten Anlagen (1999) alle Fledermäuse
in einem Abstand von über 100 m zu den WEA auf, in den folgenden Jahren – allen voran 2002 –
wurden aber auch in einer Entfernung von weniger als 100 m jagende Individuen registriert. Im Jahr
2002 verlief eine häufig genutzte Flugstraße in einem Abstand von etwa 100 m zu einer WEA. Die
Ergebnisse lassen somit offen, ob Breitflügelfledermäuse WEA tatsächlich meiden. Allerdings liegen
nach BACH (2006) mittlerweile weitere Hinweise (aus drei weiteren Windparks) vor, dass die Aktivität
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
59
der Breitflügelfledermaus in der Nähe von WEA deutlich geringer ist als auf angrenzenden Flächen. In
einer eigenen Untersuchung im Kreis Borken wurden jagende Breiflügelfledermäuse im unmittelbaren
Nahbereich bestehender WEA beobachtet (ECODA 2013).
Nach TRAXLER et al. (2004) scheinen Große Abendsegler die Nähe von WEA nicht zu meiden, was durch
eigene Beobachtungen bestätigt werden kann. In einer Untersuchung im Landkreis Stade konnte
hingegen beobachtet werden, dass Abendsegler die bestehenden WEA umflogen und dabei einen
Abstand von 100 m einhielten (vgl. BACH 2006).
Auch GRUNWALD et al. (2007) wiesen im Rahmen systematischer Erfassungen eine Reihe von Arten
nach, die im unmittelbaren Umfeld auftraten. Die Autoren gehen daher davon aus, dass diese Arten
(u. a. Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und verschiedene Arten der Gattung
Myotis) kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen.
PODNAY (nach DÜRR 2007) beobachtete in einer dreijährigen Untersuchung in einem Windpark in
Brandenburg eine deutliche Zunahme von gezielten Jagdflügen der Fransenfledermaus im Bereich der
Masten der WEA.
Bislang liegt somit eine Reihe von Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten nachgewiesen
werden konnte. Auch Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint
allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von
WEA könnte zu erheblichen Lebensraumverlusten (ausgenommen etwaige Störungen am Quartier)
von Fledermäusen führen.
4.4
Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen
Inwiefern von WEA eine Barrierewirkung ausgeht, die zu einer Zerschneidung von räumlich-funktional
zusammenhängenden (Teil-)Lebensräumen führen kann, ist ungeklärt. Die fehlenden Hinweise auf ein
Meideverhalten vieler Arten (vgl. Kapitel 4.3) deuten aber darauf hin, dass WEA keine oder allenfalls
eine sehr kleinräumige Barrierewirkung entfalten.
BACH & RAHMEL (2006) berichten von Großen Abendseglern, die die in einem Flugkorridor stehenden
WEA umflogen und dabei Abstände von mehr als 100 m zu den WEA einhielten. Die Autoren gehen
davon aus, dass derartige Ausweichmanöver nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu bewerten
sind.
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA
könnte für Fledermäuse zu relevanten Barrierewirkungen oder sogar zu einer Zerschneidung von
Lebensräumen führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
60
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Wie in Kapitel 3.4.3 dargestellt, erfüllt der Untersuchungsraum v. a für die Zwerg- und
Wasserfledermaus
sowie für die Fransen-,
Rauhautfledermaus
und
den
Kleinabendsegler
Lebensraumfunktionen. Die Ausführungen beziehen sich somit vor allem auf diese Arten, es werden
- soweit relevant - aber auch die anderen nachgewiesenen Arten berücksichtigt.
5.1
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
5.1.1
baubedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
Die Standorte der beiden geplanten WEA befinden sich auf Zierrasenflächen innerhalb des
Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis (vgl. Karte 1.1). Die Standorte verfügen somit über
keine potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-,
Montage- und Lagerflächen) werden auf benachbarten Flächen angelegt.
Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt
(vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im
Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung
notwendig sein werden).
Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen,
die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von
Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen
und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahmen dennoch einzelne Fledermäuse baubedingt verletzt oder
getötet werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl
vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe.
5.1.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)
Betriebsbedingt kann es zu Kollisionen an den beiden geplanten WEA kommen. Da das UrsachenWirkungsgefüge von Kollisionen an Windenergieanlagen noch nicht vollständig geklärt ist, bereitet die
Abschätzung des Kollisionsrisikos an einem Standort Schwierigkeiten.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
61
NIERMANN et al. (2011a) benennen sieben Arten, für die eine Kollisionsgefahr an WEA nicht
grundsätzlich
ausgeschlossen
Breitflügelfledermaus,
werden
kann
Zweifarbfledermaus,
(Großer
Abendsegler,
Rauhautfledermaus,
Kleinabendsegler,
Zwergfledermaus
sowie
Mückenfledermaus). Für drei weitere Arten (die im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt
wurden und für die aus dem Umfeld der Planung auch keine Nachweise vorliegen) liegen bisher so
wenige Daten vor, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Vorsorglich sollten diese
Arten bei der Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos mitbetrachtet werden (Nordfledermaus,
Mopsfledermaus und Weißrandfledermaus).
MKULNV & LANUV (2013) benennen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sechs Arten, die generell
als windkraftsensibel (kollisionsgefährdet) angesehen werden (Großer Abendsegler, Kleinabendsegler,
Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus,
Nordfledermaus
und
Breitflügelfledermaus). Für die
Zwergfledermaus (und die Zweifarbfledermaus, die im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen
wurde) könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kollisionsgefährdung bestehen (s. u.).
Für alle weiteren Arten (u. a. Arten der Gattung Myotis und Plecotus) besteht nach dem derzeitigen
Stand der Forschung generell allenfalls ein sehr geringes Kollisionsrisiko. Sie werden deswegen bei der
Prognose des Kollisionsrisikos nicht betrachtet.
Kleinabendsegler
Es sind derzeit 125 Schlagopferfunde der Art an WEA bekannt (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so
dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a.
BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Dem Untersuchungsraum wurde - insbesondere aufgrund der Horchkistenuntersuchung - insgesamt
eine allgemeine Bedeutung beigemessen. Regelmäßige Registrierungen von Rufen des Typs
„Nyctaloid“ (zu dem auch der Kleinabendsegler gehört) ergaben sich v. a. am Ablageort der
Horchkiste C (Dinnendahlsee), der sich ca. 400 m westlich der geplanten WEANord befindet. Ob
Kleinabendsegler auch im Bereich der zukünftigen Rotoren jagen, kann derzeit nicht belastbar
prognostiziert werden. Vor diesem Hintergrund besteht bzgl. der Aktivität von Kleinabendseglern insbesondere im Rotorbereich der geplanten WEANord - eine Prognoseunsicherheit.
Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Kleinabendsegler ein Höhenmonitoring
nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden,
die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen
(vgl. Kapitel 6).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
62
Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im
Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet
werden (vgl. Kapitel 6).
Breitflügelfledermaus
Bisher sind 46 Kollisionen von Breitflügelfledermäusen an WEA bekannt geworden (Stand: 01.06.2015;
vgl. DÜRR 2015). Somit scheint für diese Art ein gewisses Kollisionsrisiko zu bestehen (vgl. u. a.
BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die Breitflügelfledermaus wurde während der Untersuchungen lediglich einmal festgestellt. Auch die
Horchkistenuntersuchung ergab nur sehr geringe (2013) bzw. geringe (2015) Kontaktzahlen zu
Breitflügelfledermäusen.
Dem Untersuchungsraum wurde daher eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen.
Eine Kollision von Breitflügelfledermäusen an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen,
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Zwergfledermaus
Bislang existieren 495 Schlagopferfunde der Art an WEA (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass
zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. BRINKMANN
et al. 2011b).
Bezüglich der Kollisionsgefahr der Zwergfledermaus führt das MKULNV & LANUV (2013, S. 38) aus:
„Auch die Zwergfledermaus wird von BRINKMANN et al. (2011) und DÜRR (2012) als WEA-empfindlich
angesehen. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen und kommt in
Nordrhein-Westfalen in nahezu jeder Ortschaft vor. In der aktuellen Roten Liste NRW (LANUV 2011)
wird die Zwergfledermaus als „ungefährdet“ geführt.
Aufgrund der Häufigkeit können bei dieser Art Tierverluste durch Kollisionen an WEA grundsätzlich als
allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen
werden. Sie erfüllen in der Regel nicht das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG. Im Umfeld bekannter, individuenreicher Wochenstuben der Zwergfledermaus (im 1-kmRadius um WEA-Standort, >50 reproduzierende Weibchen) wäre im Einzelfall in Bezug auf das
geplante Vorhaben, das jeweilige Vorkommen und die Biologie der Art durch den Vorhaben- und/oder
Planungsträger darzulegen, dass im Sinne dieser Regelfallvermutung kein signifikant erhöhtes
Kollisionsrisiko besteht.“
Hinweise auf Wochenstuben mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden im
Untersuchungsraum nicht erbracht.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
63
Nach den Vorgaben des Leitfadens kann eine Kollision von Zwergfledermäusen an den geplanten WEA
zwar grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das
zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
Rauhautfledermaus
Bisher sind 678 Kollisionen von Rauhautfledermäusen an WEA bekannt geworden(Stand: 01.06.2015;
vgl. DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden
muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die Art wurde während jeder Begehung im Untersuchungsraum festgestellt. Eine Funktionsraum
besonderer Bedeutung (Jagdgebiet mit hoher Aktivität) wurde am Ufer des Dinnendahlsees
abgegrenzt, der sich in etwa 400 m Entfernung zum Standort der WEANord befindet. Ob die Art auch im
Bereich der zukünftigen Rotoren jagt, kann derzeit nicht belastbar prognostiziert werden.
Vor diesem Hintergrund besteht bzgl. der Aktivität von Rauhautfledermäusen - insbesondere im
Rotorbereich der geplanten WEANord - eine Prognoseunsicherheit.
Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für die Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring
nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden,
die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen
(vgl. Kapitel 6).
Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im
Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet
werden (vgl. Kapitel 6).
5.2
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
5.2.1
baubedingte Auswirkungen
Die WEA sollen in Bereichen errichtet werden, die durch den Deponiebetrieb bzw. den sonstigen
Betrieb im Industriebetrieb bereits über regelmäßige Störquellen verfügen. Die zeitlich und räumlich
sehr begrenzt auftretenden zusätzlichen Störreize werden - sofern sie überhaupt eine Störreaktion
hervorrufen - den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern.
5.2.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein
Meideverhalten von Fledermäusen gegenüber WEA nachgewiesen wurde. Insbesondere für die
Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der Nahbereich von WEA
genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011b) sind Hinweise auf Störungen und Verdrängungen von
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
64
Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001), die auf eine
kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an Anlagentypen
durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind auf heutige
Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011b).
Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe
Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb
der beiden WEA könnte betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von Fledermäusen führen. Es wird
davon ausgegangen, dass die im Jahr 2013 festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach
Errichtung und Inbetriebnahme der beiden WEA in gleichem Maße genutzt werden. Etwaige
Ausweichbewegungen (als Reaktion auf die WEA, wie sie etwa von Abendseglern beobachtet worden
sind, vgl. Kapitel 4.4) beim bloßen Durchfliegen des Untersuchungsraums sind nicht als eine
erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten.
Insgesamt wird nicht erwartet, dass es durch die Errichtung und den Betrieb der beiden WEA zu
Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der festgestellten Arten kommt.
5.3
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
5.3.1
baubedingte Auswirkungen
Die Standorte der beiden geplanten WEA befinden sich auf Zierrasenflächen innerhalb des
Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis. Die Standorte verfügen somit über keine potenziellen
Quartierstrukturen für Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen)
werden auf benachbarten Flächen angelegt.
Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt
(vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im
Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung
notwendig sein werden).
Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen,
die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von
Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen
und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
65
Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
baubedingt beschädigt oder zerstört werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang
aufgrund
der
Vielzahl
vergleichbarer
Strukturen
- ggf.
unter
Berücksichtigung
zusätzlich
anzubringender Fledermauskästen - im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG
weiterhin erhalten bliebe.
5.3.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA
wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt (s. o.).
5.4
Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG)
5.4.1
baubedingte Auswirkungen
Da sich beide WEA Standorte im Offenland befinden, kann ausgeschlossen werden dass es zu
erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermausquartieren kommen wird.
Zuwegungen sollten bestenfalls so gewählt werden, dass keine potenziellen Quartierstrukturen
betroffen sind und ein möglichst großer Abstand zu potenziellen Quartierstandorten eingehalten wird.
Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein und durch die Anlage der Zuwegung genutzte
Quartiere bzw. besonders geeigneten Quartierstrukturen (Altbäume mit Baumhöhlen) zerstört oder
beschädigt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln.
Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen
(ggf. zusammen mit dem zusätzlichen Anbringen von Fledermauskästen: s. o.) im räumlichen
Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte in diesem Fall im
Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung im Landschaftspflegerischen
Begleitplan konkretisiert werden.
Falls einzelne Gehölze oder Teile von Gehölzen in Jagdgebieten von Fledermäusen entnommen
werden müssen, werden diese Strukturen nach Durchführung der Maßnahme ihre potenzielle Funktion
als Jagdgebiete weiterhin erfüllen können.
Unabhängig von den Auswirkungen auf eventuell existierende Jagdhabitate muss dieser Eingriff in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch entsprechende Maßnahmen
kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund werden etwaige baubedingte Auswirkungen auf
Jagdhabitate der Zwergfledermaus nicht als erheblich bewertet.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.4.2
66
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA
wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung kommt (s. o.).
ecoda
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
67
6
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.1
Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten
Sollten potenzielle Quartierstrukturen von Bautätigkeiten betroffen sein, kann eine Verletzung oder
Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (z. B. Altbäume oder
andere potenzielle Quartierstrukturen) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw.
Baubeginn erfolgen.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in
ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die
ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im
räumlichen
Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst
zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine
weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.
6.2
Vermeidungsmaßnahmen für kollisionsgefährdete Fledermausarten
Bezüglich der Aktivität von jagenden Kleinabendseglern und Rauhautfledermäusen im Rotorbereich
der geplanten WEA besteht eine Prognoseunsicherheit (vgl. Kapitel 5.1.2). Deswegen wird ein
begleitendes Höhenmonitoring im Gondelbereich der geplanten WEA nach den Vorgaben MKULNV &
LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant
erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (Punkt 1).
Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im
Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet
werden (Punkt 2).
1.
Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe
Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches
Monitoring entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen.
Über die gemessene Aktivität von Fledermäusen im Rotorbereich kann die Zahl der Fledermäuse, die
an den WEA potenziell verunglücken können, abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der
vorliegenden Daten sind die Messungen in den ersten beiden Betriebsjahren jeweils im Zeitraum
01. April bis 31. Oktober durchzuführen.
ecoda
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
68
Die Ergebnisse der Messungen des ersten Betriebsjahres (Jahr mit Abschaltungen) sind in Form eines
Berichts darzulegen. Der Bericht muss hinsichtlich der Signifikanz von Kollisionsereignissen fachlich
fundiert Auskunft geben sowie Maßnahmen aufzeigen, die eventuell erforderlich sind, um das
Kollisionsrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren („fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen“,
vgl. BEHR et al. (2011)). Die Entscheidung über die Art der Maßnahmen findet in enger Abstimmung
zwischen Behörde, Gutachter und Betreiber statt. Im zweiten Betriebsjahr kann auf Grundlage der
Ergebnisse der Betriebsalgorithmus angepasst werden (bspw. Zeiträume für Abschaltungen einengen)
oder auf Abschaltungen gänzlich verzichtet werden.
Die Aktivitätsmessung im 2. Betriebsjahr dient der Verifizierung getroffener Einschätzungen und
eröffnet gegebenenfalls die Möglichkeit zu weiteren Optimierungen. Auch hierzu ist ein fundierter
Bericht zu erstellen, der der Fachbehörde zur weiteren Beurteilung des zukünftigen Betriebs vorgelegt
werden muss.
2.
Abschaltungen
Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für
Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr die
geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit
folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen vorsorglich abzuschalten:
-
Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s,
-
Temperaturen >10°C,
-
ohne längere Niederschlagsphasen.
Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in
Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich
oder es kann auf solche verzichtet werden.
6.3
Kompensationsmaßnahmen
Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete
Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen
Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen
können z. B. über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang
kompensiert werden. Die konkrete Maßnahme sowie der Umfang der Maßnahme sollte in diesem Fall
im Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung konkretisiert werden.
ecoda
Zusammenfassung
7
69
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“
(VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis.
Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbühren.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung zu bewerten sind und schließlich
-
zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
erfüllt wird.
Im Fachgutachten wird den vorliegenden Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche
Prüfung gefolgt (z. B. BATTEFELD 2008, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2005, 2007a, b & 2013, LANA 2010,
LÜTTMANN 2007, MKULNV & LANUV 2013, MWEBWV & MKULNV 2010, MUNLV 2010, STEIN & BAUCKLOH
2007).
Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im
Zeitraum zwischen Mitte April und Anfang Oktober 2013 insgesamt zwölf Detektorbegehungen statt.
Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen an drei ausgewählten Standorten parallel zu den
Detektorbegehungen kontinuierlich mit Hilfe jeweils einer Horchkiste erfasst. Ergänzend dazu wurde
im Jahr 2015 im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September in sechs Nächten an den beiden
geplanten WEA-Standorten je eine Horchkiste ausgebracht, um die Fledermausaktivität an den
geplanten WEA-Standorten zu ermitteln. Darüber hinaus wurden im Juni und Juli an potenziellen
Quartierstandorten vier Ein- und Ausflugskontrollen sowie ab Anfang August vor Beginn der
Detektorbegehung Sichtbeobachtungen zur Erfassung ziehender Fledermausarten durchgeführt.
Zusätzlich wurden an zwei Terminen im Jahr 2013 Netzfänge durchgeführt. Der Untersuchungsraum
des Jahres 2013 deckte nicht vollständig den Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA
(Bewertungsraum) ab.
Aufgrund der großen Überschneidungsbereiche sowie der räumlichen Nähe der nicht untersuchten
Bereiche sind die Ergebnisse des Untersuchungsraums auf den Bewertungsraum übertragbar.
Mit mindestens neun Arten kann das im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als
durchschnittlich für einen Lebensraum bewertet werden, der über Laubwaldbereiche und
Gewässerkomplkexe besteht.
ecoda
Zusammenfassung
70
Fledermausquartiere wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Jedoch ist es aufgrund der
hohen Aktivität insbesondere der Zwerg- und Wasserfledermaus, des Nachweises einer laktierenden
Fransenfledermaus sowie des Nachweises von Balzrufen von Rauhautfledermäusen wahrscheinlich,
dass sich in geeigneten Strukturen (ältere Laubwaldbereiche, Gebäude, Sonderstrukturen (z. G.
Nistkästen, Jagdkanzel) Quartiere von Fledermäusen (insbeondere Männchenquartiere) befunden
haben. Hinweise auf Wochenstuben der Zwergfledermaus mit mehr als 50 reproduzierenden
Weibchen wurden durch die Untersuchung nicht erbracht.
Hinweise auf Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug in den Untersuchungrsaum ergaben sich
nicht.
Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a.
Wasserfledermaus) sowie für Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse Lebensraumfunktionen.
Insbesondere im Bereich der Gewässer wurde im Untersuchungsraum eine erhöhte Aktivität
festgestellt.
Für die Zwergfledermaus und Wasserfledermaus wird dem gesamten Untersuchungsraum eine
besondere bzw. allgemeine bis besondere Bedeutung zugewiesen.
Für die Fransen- und Rauhautfledermaus sowie für Arten der Gattung Myotis haben zumindest
Teilbereiche aufgrund der Feststellung von Jagdgebieten eine besondere Bedeutung.
Für fünf weitere Arten hat der Untersuchungsraum insgesamt eine geringe bzw. eine allgemeine
Bedeutung als Lebensraum.
Die Standorte der geplanten WEA verfügen über keine potenziellen Quartierstrukturen für
Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen) werden auf
benachbarten Flächen angelegt.
Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt
(vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im
Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung
notwendig sein werden).
Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen,
die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von
Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen
und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
ecoda
Zusammenfassung
71
Bezüglich der Aktivität von jagenden Kleinabendseglern und Rauhautfledermäusen im Rotorbereich
der geplanten WEA besteht eine Prognoseunsicherheit. Deswegen wird ein begleitendes
Höhenmonitoring im Gondelbereich der geplanten WEA nach den Vorgaben MKULNV & LANUV (2013)
notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes
Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im
Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet
werden.
Darüber hinaus liegen - bei Durchführung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen - keine
begründeten Hinweise dafür vor, dass die Errichtung und der Betrieb von zwei WEA auf dem Gelände
des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete
Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen
Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen
können z. B. über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang
kompensiert werden. Die konkrete Maßnahme sowie der Umfang der Maßnahme sollte in diesem Fall
im Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung konkretisiert werden.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 13. November 2015
Dr. Michael Quest
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Endbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der WWS Ökoenergie, der WEB Windenergie,
der evn naturkraft, der IG Windkraft und des Amts der NÖ Landesregierung.
Anhang
−
Anhang I: Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2013
−
Anhang II: Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2015
−
Anhang III: Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung
Anhang I
−
Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2013
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
14.04.2013
20:28
6:35
5
0
2-1
S-SO
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art
Verhalten
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
Summe:
Pip
Ü J
A (Buchenwald)
C23
11
9
19:24
6:33
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
0
0
1
6
0
0
0
4
1
0
1
0
7 0
7
0 0
0
5 0
5
0 0
0
keine Aufnahme
1 0
1
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13
13
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0 2
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 7 0 0 0
7
0
05.05.2013
21:02
5:54
5-10
0
1-0
NW
20-10
B (Feld)
C24
10
39
19:42
6:21
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
1
1
1
1
1
1
6 0
6
0 0
0
0 0
0
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
2
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
2
1
0
1
0
1
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13
13
Pip
J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
3
0
4
0
5
0
5
0
2
0
1
0
0
1
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 26 0
26
C (Seeufer)
C25
10
10
20:02
6:12
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
3
1
2
2
1
0 0
0
9 0
9
0 0
0
0 0
0
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
3
7
6
5
2
1
0
1
0
0
0
2
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35
35
A (Buchenwald)
C23
9
19
20:17
5:36
Myo
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
Pip
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ü
J
1
9
1
8
6
8
13
13
36
38
47
76
50
32
37
29
25
27
9
4
6
4
1
1
2
1
4
8
2
8
5
3
2
3
4
1
1
1
3
4
3
1
2
2
1
3
488 37
525
2 0
2
18 0
18
0 0
0
0 0
0
∑
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
10
0
2
0
8
0 1
8
0
9
0
17
0 1
13
0
37
8
41
2
51
8
76
5
50
3
32
2
40
3 2
29
4
25
1 1
27
1 2
9
0
4
0
6
0
4
0
0
0
0
0
1
0
2
0 1
2
0
1
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
508 37 8 0 0 0
545
8
0
Ü
18-7
B (Feld)
C24
9
26
20:37
6:03
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
2 0
0 0
1 0
2 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 8 0
0
8
C (Seeufer)
C25
9
2
20:50
5:52
Myo
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
Pip
Ü
J
7
76
50
91
83
62
71
73
98
57
49
53
36
7
2
7
1
2
4
1
3
2
2
2
7
1
6
5
4
1
3
4
1
3
1
1
2
2
4
2
9
4
860 39
899
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
3
1
1
2
2
1
1
1
3
3
2
2
4
2
4
1
3
5 1
3
2
5
1 1
6
1
2
3 1
4
1
64 3
67
1
2
1
1
1
1
1
7 0
7
1 0
1
5 0
5
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12
2
79
7
51
1
91
6
83
5
63
4
71
1
73
3
100
4
58
1
52
3
56
1
38
1
9
0
6
0
9
0
5
0
5
0
7
0
6
1
6
0
4
0
7
0
2
1
6
0
4
0
1
0
4
0
7
1
6
0
11
0
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
937 42
979
Ü
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art Pip
Verhalten Ü J
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45 18
22:00
7 1
15
3
30
3
45
4
23:00
2
15
4
30
2
45
5
00:00
2
15
7
30
3 1
45
1
01:00
1
15
30
1
45
02:00
15
2
30
45
03:00
2
15
1
30
2
45
3
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
73 2
Summe:
75
18.05.2013
21:21
5:35
1-3
0
1-0
O
A (Buchenwald)
C23
9
12
20:38
5:50
Myo
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
1
1
2
6
1 1
1
3
1
2
1
1
1
1
8 0
8
11 1
12
0 0
0
keine Aufnahme
3 0
3
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
19
9
10
4
4
2
4
2
5
5
7
4
1
1
0
3
1
1
3
0
0
2
1
3
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
95
98
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0 1
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 1 1 1 0
2
1
01.06.2013
21:39
5:21
100-65
0
3
NNW-NW
13-6
B (Feld)
C24
8
28
20:55
5:23
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
1
3
1
3
8 0
8
0 0
0
0 0
0
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
3
1
0
0
3
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
11
C (Seeufer)
C25
8
23
21:10
5:33
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
Pip
J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
8 1
0 16
0
0
0
3
1
7
0 11
0 11 1
0 11
0 13 2
0
4
0
1
0
0
2
0
0
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 92 4 0 0
96
0
2
1
1
1
1
1
7 0
7
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
4 0
9 1
17 0
1 0
0 0
4 0
7 0
11 0
12 1
11 0
13 2
4 0
1 0
0 0
2 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
99 4
103
A (Buchenwald)
C23
9
37
20:15
6:02
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
Pip
Ü
2
5
21
24
6
27
19
25
37
24
37
31
23
28
18
42
25
36
32
43
20
28
30
27
16
10
1
J
1
3
1
2
1
1
1
1
5
1
1
1
1
637 13
650
3 0
3
1 0
1
0 0
0
3 0
3
∑
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
5
0
22
0 1
24
0
7
3
30
0
19
1
25
0
37
1
24
1
37
5
32
0
24
0
28
0
18
0 1
42
1
25
0
36
1
32
0 1
43
0
20
0
28
0
30
0
27
0
16
0
10
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
644 13 3 0 0 0
657
3
0
Ü
13-8
B (Feld)
C24
9
44
20:33
6:17
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 3 0
0
3
Pip
Ü
5
18
9
1
1
4
2
10
17
15
3
21
12
21
3
1
12
14
5
3
12
16
34
36
27
58
53
Myo
Ü J
J
1
1
1
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
6 3
19 3
1
2
2
2
2
413 11
424
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
1
C (Seeufer)
C25
9
41
20:48
6:29
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
1
2 0
2
26 6
32
0 0
0
0 0
0
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11
4
38
4
10
1
1
0
1
0
0
0
4
0
2
0
10
2
17
2
15
0
3
0
21
0
12
0
21
0
3
0
1
0
12
0
14
0
5
0
3
0
12
0
16
0
35
2
36
2
27
0
58
0
53
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
441 17
458
Ü
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art Pip
Verhalten Ü J
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
0 0
Summe:
0
17.06.2013
21:51
5:16
10-70
2
0-2
NW
A (Buchenwald)
C25
9
48
20:21
6:09
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
0 0
0
keine Aufnahme
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 0 0
0
0
Pip
Ü J
Myo
Ü J
1
1
1
24-17
B (Feld)
C24
9
2
20:39
5:41
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
2
4
12
1
1
2
19 0
19
0 0
0
6 0
6
0 0
0
0 0
0
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
03.07.2013
21:50
5:24
20-100
1-2
W
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
3
1
0
0
4
0
0
0
0
0
0
12
1
0
1
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
25
25
C (Seeufer)
C23
11
56
20:57
8:53
Myo
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
Pip
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ü
J
2
2
2
9
2
4
4
1
1
1
5
24
25
52
65
77
41
41
63
79
79
50
76
83
51
1
1
3
3
7
3
9
5
2
5
4
1 1
1
1
1
1
1
1
1
3
3
2
2
1
6
3
12
4
3
839 33
872
1
1
13 1
14
43 0
43
0 0
0
3 0
3
∑
Pip
J
Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
3
0
5
0
17
0
3
0
13
0
12
0
4
0
6
0
5
0
1
0
5
0
1
26
1
26
1
3
53
0 10
68
1
3
77
1
4
44
1
1
43
0
65
0
1
79
1
1
79
6
1
50
3
1
76 12
3
84
4
2
52
3
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
898 34 33 0
932
33
Ü
A (Buchenwald)
C24
9
43
20:27
6:10
Myo
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
2
1
2
9 2
2
1
1
2
1
1
13 2
15
6 0
6
0 0
0
3 0
3
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
1
2
1
9
6
11
3
4
1
3
1
1
1
1
4
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
55
57
Pip
Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
9
0
2
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2 17 0 0 0
17
0
19-15
B (Feld)
C23
8
59
20:44
5:43
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
0 0
0
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
9
2
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
17
17
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
Pip
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Ü
1
2
1
2
1
2
3
6
7
1
7
26
28
27
11
3
3
7
14
5
8
11
15
65
84
36
Myo
Ü J
J
1
5
6 1
5
1
1
1
C (Seeufer)
C25
8
56
20:58
5:54
Nyc
[Ept] Chi
Ü
J Ü J Ü J
2
2
11
7
3
1
1
1
1
5
4
1
1
2
1
1
2
8
10
3
376 24
400
24 1
25
29 10
39
0 0
0
0 0
0
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
2
0
1
0
2
0
1
0
4
0
6
1
22
5
20
5
9
0
9
0
27
0
29
1
27
1
12
0
3
0
3
0
7
0
16
0
7
0
8
0
11
1
17
0
65
8
84 10
36
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
429 35
464
Ü
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
26.07.2013
21:28
5:51
0-100
3
0-1
O-SO-SW
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art
Verhalten
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
Summe:
Pip
Ü
J
A (Buchenwald)
C23
10
10
20:13
6:23
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
3
3
4
2
1
2
1
1
1
2
3
2
7 1
11
13
26
22 3
12 2
1
8 1
3
5
7
140 7
147
2
1
3 0
3
0 0
0
0 0
0
keine Aufnahme
0 0
0
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
3
4
2
1
0
2
0
1
0
0
1
0
1
2
3
0
2
7
11
13
26
24
0
12
1
8
3
6
7
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
143
150
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
3
0
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7
Pip
Ü J
1
5
1
1 1
Myo
Ü J
2
08.08.2013
21:07
6:10
10-100
0-1
W-SW
26-18
B (Feld)
C24
9
22
20:32
5:54
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
3
4
1
2
1
3
1
1
1
2
4
2
5
13
8
42 1
43
2 0
2
16 0
16
0 0
0
1 0
1
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
5
1
6
4
0
4
0
0
0
0
3
1
1
0
0
5
2
0
0
2
0
0
5
13
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
61
62
Pip
J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 2 0
2
C (Seeufer)
C25
9
19
20:48
6:07
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
1
1
1
0 0
0
3 0
3
0 0
0
A (Buchenwald)
C23
11
31
19:20
6:51
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
∑
Pip
Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1
0 0
1 1
0 0
1
0 0
0 0
0 0
1
0 0
1
0 0
2
0 0
1 0
2
0 0
0 0
1 1
1 0
1
1
0 0
1
0 0
0 0 15
2 0
5
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
1 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 5 0 33 3 1 0
0
5
36
1
2
2 0
2
0 0
0
0 0
0
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
1
0
0
1
1
2
0
2
0
1
2
1
0
15
5
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
36
39
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0 4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 4 0 0 0
4
0
21-14
B (Feld)
C25
10
35
19:41
6:16
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
4 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 4 0
0
4
Pip
Ü
C (Seeufer)
C24
10
33
19:57
6:30
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
Myo
Ü
J
J
0
46
50
16
37
49
69
72
53
59
43
28
12
25
27
26
19
37
26
35
40
45
34
21
9
20
5
5
26
11
11
2
1
23
23
2
11
16
22
34
18
12
14
6
6
5
8
4
8
6
8
13
8
30
21
10
3
10
1
2
2
1
1
2
5
3
4
1
1
1
4
1
1
2
2
1
3
3
4
3
2
2
1
2
2
3
1
1
1
3
2
2
1
2
1
3
1
1
5
958 327
1285
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
2
2
42 11
53
1
23 0
23
5 2
7
1 0
1
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
2
46
23
52
24
17
2
41
11
54
16
76
23
75
34
58
18
63
14
47
14
29
6
12
6
31
5
30
8
26
4
22
8
37
6
28
9
38
14
40
8
47
30
35
21
25
12
9
3
22
11
9
0
5
1
26
0
11
5
11
0
5
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1029 340
1369
Ü
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
22.08.2013
20:40
6:32
25-100
0-1
NO-SO
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art
Verhalten
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
Summe:
Pip
Ü J
A (Buchenwald)
C23
11
1
19:40
6:41
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
2
1
1
2
2
1
1
1
1
1
5 0
5
1 0
1
4 0
4
0 0
0
keine Aufnahme
3 0
3
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
1
2
0
0
0
3
0
1
1
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
13
13
Pip Myo
J Ü J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 3 0 1 0
3
1
05.09.2013
20:10
6:53
0-1
2-3
SO-OSO
23-12
B (Feld)
C25
11
25
19:19
6:54
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
1
2
1
4 0
4
0 0
0
∑
Pip
Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
2 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 8 0 0 0
0
8
0
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
C (Seeufer)
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
0 0
0
∑
Pip
Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 0 0 2 0
0
0
2
A (Buchenwald)
C25
12
51
18:40
7:31
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
0 0
0
∑
Pip Myo
Ü J Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 1
0 0
0 0
0 0 1
0 0
0 0 1
0 0 1
1 0
0 0 1 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0 1
0 0 2 1
0 0 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 2 0 9 2 0 0
0
2
11
0
30-18
B (Feld)
C23
12
49
18:59
7:48
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
2
3
9
1
1
1
1
2
2
2
1
23 0
23
2 0
2
0 0
0
∑
Ü
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
3
0
9
1
1
0
0
0
0
1
0
1
2
2
0
0
2
1
0
0
1
0
1
1
0
1
0
0
0
0
1
0
0
1
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
34
36
Pip
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
Ü
Myo
Ü
J
J
11
27
24
39
15
24
61
24
28
25
28
26
10
14
9
17
24
16
16
13
14
21
24
17
16
1
2
1
5
6
5
2
1
9
8
1
2
C (Seeufer)
C51
12
49
19:09
7:58
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
5
2
10
5
7
7
9
4
4
7
4
17
11
4
1
2
5
7
5
1
1
4
3
1
1
1
1
3
2
1
2
2
2
2
2
2
2
1
2
3
2
15
10
12
7
1
2
2
1
2
1
2
3
1
5
4
4
1
587 89
676
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
52 19
71
69 0
69
0 0
0
0 0
0
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
28
7
38
10
30
3
41
11
19
5
31
10
61
7
28
10
31
5
28
4
31
7
26
4
10
0
14
2
9
0
17
0
24
2
16
2
18
1
13
0
14
0
36
0
34
0
29
0
25
0
2
3
4
2
1
0
5
0
7
1
7
2
5
0
1
1
9
5
8
4
5
0
2
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
708 108
816
Ü
Anhang I
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp.
Hk-Standort
HK
Aufnahme-dauer
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Art Pip
Verhalten Ü J
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe [Ü/J]:
0 0
Summe:
0
15.09.2013
19:48
7:09
90-100
25%
2-3 (-4)
W-SW
A (Buchenwald)
C51
12
36
18:07
7:43
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
2
1
2
0 0
0
5 0
5
0 0
0
keine Aufnahme
∑
Pip Myo
Ü J Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
2 0
1 0
2 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 5 0 0 0 0 0
0
5
0
0
16-12
B (Feld)
C25
11
50
18:27
7:17
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 0 0
0
0
fehlendes Zeitgebersignal
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
08.10.2013
18:56
7:45
95-100
0-1
W-SW
Pip
Ü
29
173
118
99
99
99
65
3
28
125
4
64
J
1
20
17
9
6
5
6
Myo
Ü J
1
1
4 1
1
6
C (Seeufer)
C23
11
50
18:39
7:29
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
3
35 4
5
19
4
1
1
12
1
6
906 83
989
3
16 1
17
1
11 1
79 5
84
2
1
3 0
3
1 0
1
∑
Pip
J Ü J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
29
1
173 20
122 17
135 13
108
7
119
5
75
6
4
0
31
0
125 12
6
1
78
7
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1005 89 2 0
1094
2
Ü
A (Buchenwald)
C23
15
7
17:19
8:26
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
1
1 0
1
0 0
0
0 0
0
∑
Pip Myo
Ü J Ü J Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 1
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
2 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 3 0 2 0 0 0
0
3
2
0
17-13
B (Feld)
C51
14
49
17:52
8:41
Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J
0 0
0
0 0
0
∑
Ü J
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0 2 0
0
2
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
Pip
Ü
J
877
136
877 136
1013
C (Seeufer)
C25
15
10
17:40
8:50
Myo Nyc [Ept] Chi
Ü J Ü J Ü J Ü J
4
4
4 0
4
4 0
4
0 0
0
0 0
0
∑
J
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
885 136
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
885 136
1021
Ü
Anhang II
−
Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2015
Anhang II
Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2015
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung (%)
Niederschlag (%)
Wind (Bft)
Windricht.
Bemerkung
Temp. (°C)
Hk-Standort
HK
09./10.07.2015
20./21.07.2015
12./13.08.2015
25./26.08.2015
07./08.09.2015
24./25.09.2015
21:54
5:31
10 - 20
0
1-2
NW
21:35
5:44
50 - 100
0
1-2
SW
20:59
6:17
5 - 40
0
1-3
NE
20:33
6:37
10 - 100
5
2-4
SW
20:05
6:57
80 - 100
0
1-3
NW
19:27
7:24
60 - 100
0
1-2
SW
7 - 16
19 - 22
Nord
C48
13
47
20:16
10:03
Aufnahmedaue h
r
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
Süd
C46
13
33
20:39
10:12
17 - 25
16 - 18
12 - 16
10 - 16
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
Nord
Süd
C 46
14
25
C48
14
22
C46
13
5
C48
13
4
C48
13
43
C46
13
45
C48
15
41
C46
15
47
C46
16
41
C48
17
7
20:54
21:14
20:29
20:43
20:09
20:25
19:49
19:46
19:27
19:13
11:21
11:36
9:34
9:47
9:52
10:05
11:20
11:33
12:08
12:20
Art Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑
Verhalten Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J
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11
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ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf
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18
2
20
Anhang II
−
Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
G
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
3
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
2
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
*
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
R
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen
Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu
entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos
1. Abschaltungen
Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang
bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, Temperaturen >10°C, ohne längere Niederschlagsphasen.
Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden.
2. Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe
Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
*
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als u.U kollisionsgefährdet (bei Existenz von
individuenreichen Wochenstuben (>50 reproduzierenden Weibchen) im Umkreis von
bis zu 1.000 m um die Planung).
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
-
Nordrhein-Westfalen
D
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) u. U. als kollisionsgefährdet (bei Existenz von
Wochenstuben im Umfeld der geplanten WEA).
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu
sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen,
um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die
potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren
Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
■
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
G
Nordrhein-Westfalen
R
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen
Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu
entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos
1. Abschaltungen
Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang
bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, Temperaturen >10°C, ohne längere Niederschlagsphasen.
Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden.
2. Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe
Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein