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Beschlussvorlage (Gutachten Fledermaüse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,0 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Fachgutachten Fledermäuse UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund Fon 0231 5869 - 9510 zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis – aktualisierte Entwurfsfassung – Fax 0231 5869 - 9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: melius-energie GmbH Wilhelm-Busch-Str. 62 49479 Ibbenbüren Bearbeiter: Ralph-Michael Dowe, BSc. Landschaftsökologe Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökologe Dortmund, den 27. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................................. 01 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01 1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 03 1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 03 1.2.2 Besonderer Artenschutz ..................................................................................................................... 03 1.3 Kurzdarstellung des Bewertungsraums .......................................................................... 04 2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07 2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07 2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 07 2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen .......................................................................... 07 2.4 Trafostationen .................................................................................................................... 07 2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 07 3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Bewertunsgraums ........................ 09 3.1 Datenerhebung im Jahr 2013 .......................................................................................... 09 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.1.5 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 09 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 12 Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 14 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 14 Netzfänge ............................................................................................................................................. 14 3.2 Datenauswertung .............................................................................................................. 15 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 15 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 17 Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 18 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 18 Netzfänge ............................................................................................................................................. 18 3.3 Ergebnisse .......................................................................................................................... 19 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 Detektorbegehungen .......................................................................................................................... 19 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) ...................................................... 30 Ein- und Ausflugzählungen ................................................................................................................ 39 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................... 40 Netzfänge ............................................................................................................................................. 40 3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse ............................................... 41 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 Artenspektrum ..................................................................................................................................... 41 Bedeutung als Lebensraum ............................................................................................................... 41 Bedeutung für den Fledermauszug .................................................................................................. 53 Fazit ....................................................................................................................................................... 53 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 54 4.1 Kollisionsrisiko .................................................................................................................... 54 4.2 baubedingter Lebensraumverlust ................................................................................... 58 4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) ................................... 58 4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen ............................................ 59 5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 60 5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................... 60 5.1.1 baubedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)...................................... 60 5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)................................................. 60 5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................. 63 5.2.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 63 5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 63 5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) .......................................................................................... 64 5.3.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 64 5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 65 5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ............................................................................... 65 5.4.1 baubedingte Auswirkungen............................................................................................................... 65 5.4.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 66 6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ............................................................... 67 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten ........................ 67 6.2 Vermeidungsmaßnahmen für kollisionsgefährdete Fledermausarten....................... 67 6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 68 7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 69 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 1: Abbildung 1.1: Albertsee im Süden des Bewertungsraums ........................................................................... 06 Abbildung 1.2: Blick über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 265 in Richtung der sich anschließenden Industrieanlagen im Osten ....................................... 06 Kapitel 3: Abbildung 3.1: Horchkiste bestehend aus Ciel-electronique CDP302 R3 Detektor, digitalem Diktiergerät, Bleigel-Akku und Außenmikrofon ..................................................................... 13 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Standorte der geplanten Windenergieanlagen ..................................................................... 02 Kapitel 3: Karte 3.1: Karte 3.2: Karte 3.3: Karte 3.4: Karte 3.5: Karte 3.6: Karte 3.7: Karte 3.8: Abgrenzung des Untersuchungsraums, regelmäßig begangene Route, Ablageorte der Horchkisten, Standorte der Ein-/Ausflugkontrolle und Observationspunkte sowie Standorte der Netzfänge ........................................................................................................... 11 Nachweise der Wasserfledermaus während der Detektorbegehungen............................ 25 Nachweise von Arten der Gattung Myotis während der Detektorbegehungen............... 26 Nachweise von Individuen der Gattungen Nyctalus und Eptesicus während der Detektorbegehungen ................................................................................................................. 27 Nachweise der Zwergfledermaus während der Detektorbegehungen ............................. 28 Nachweise der Mücken- und Rauhautfledermaus während der Detektorbegehungen . 29 Funktionsräume der Wasser- und Fransenfledermaus ......................................................... 51 Funktionsräume des Kleinabendseglers und der Rauhautfledermaus ............................... 52 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Tabelle 3.4: Tabelle 3.5: Tabelle 3.6: Tabelle 3.7: Tabelle 3.8: Tabelle 3.9: Tabelle 3.10: Tabelle 3.11: Tabelle 3.12: Tabelle 3.13: Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2013 ............................................................................................................................... 10 Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Horchkistenerfassung im Jahr 2015 ............................................................................................................................... 14 Stetigkeit der angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte............................................................................. 20 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 31 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 32 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2013: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 34 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 35 Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im Jahr 2013 an den untersuchten Standorten ........................................................................... 37 Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im Jahr 2015 an den untersuchten Standorten ........................................................................... 37 Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 . 38 Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2015 . 39 Ergebnisse der Netzfänge in den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15. auf den 16.07.2013. .................................................................................................................. 40 Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten ........................................................................................................................ 50 Beschreibung des Vorhabens 01 1 Einleitung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ecoda Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis (vgl. Karte 1.1). Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82 (Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m, Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht. Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren. Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können sich negativ auf Fledermäuse auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Fledermäuse auch der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Fledermäusen soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen). Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) geführt und sind somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird und - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Die Grundlage des Gutachtens bildet eine umfangreichen Fledermauserfassung, die im Jahr 2013 (sowie ergänzende Horchkistenuntersuchungen im Jahr 2015) durchgeführt wurde (Die geplanten Anlagenstandorte liegen innerhalb des Untersuchungsraums. Bereiche nördlich der geplanten WEA wurden allerdings im Jahr 2013 nicht begangen. Deswegen wurde für die Bewertung der zwei geplanten WEA wird ein Bewertungsraum abgegrenzt). Anschließend das Vorkommen der einzelnen Arten im Bewertungsraum dargestellt und die Bedeutung des Bewertungsraums für Fledermäuse bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Fledermäuse (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden erforderliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen aufgeführt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen. ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 1.1 Hürth Kerpen Standorte der geplanten Windenergieanlagen ! { } A Standort einer geplanten WEA Gemeindegrenzen WEANord 3 ! { } A WEASüd 4 A ! { } Erftstadt Brühl ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Topographischen Karte 1 : 25.000 (DTK 25) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 250 Maßstab 1:25.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.250 m ´ Beschreibung des Vorhabens 1.2 03 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der aktuellen Fassung. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. 1.2.1 Eingriffsregelung Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. 1.2.2 Besonderer Artenschutz Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ecoda Beschreibung des Vorhabens 4. 04 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Da alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt werden, sind sie somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, BATTEFELD 2008, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, KIEL 2013, MKULNV & LANUV 2013). 1.3 Kurzdarstellung des Bewertungsraums Der Raum im Umkreis von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte (= Bewertungsraum) befindet sich innerhalb der Naturräumlichen Haupteinheit „Ville“ im Landschaftsraum „BraunkohleTagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“. Das weitgehend ebene Gelände weist vorwiegend Höhen zwischen 100 und 110 m ü. NN auf. Lediglich im Bereich der Deponie in der Grube „Vereinigte Ville“ finden sich durch die anthropogenen Veränderungen Bereiche mit stärker ausgeprägtem Relief und Höhen zwischen 75 und 120 m ü. NN. Der Bewertungsraum befindet sich im Überschneidungsbereich der Rekultivierungsbereiche „Ville“, der den größten Teil des UR1000 einnimmt, und „Südrevier“ im Südosten des Bewertungsraum (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Der Rekultivierungsbereich „Ville“ ist von einem Nebeneinander aus bis heute andauernder industrieller Nutzung und größtenteils forstlicher Rekultivierung geprägt. Im westlichen Bewertungsraum dominieren Wälder, die aus der forstlichen Rekultivierung hervorgegangen sind. Innerhalb der Waldflächen befinden sich der Dinnendahlsee und der Knapsacker See, die vorwiegend zu Naturschutzzwecken genutzt und entwickelt werden. Die Stillgewässer im ecoda Beschreibung des Vorhabens 05 Bewertungsraum sind durch ein verzweigtes Grabensystem miteinander verbunden. Im westlichen bis zentralen Untersuchungsraum liegt ein ackerbaulich genutzter Offenlandbereich innerhalb der Waldflächen. Der Erschließung des Gebiets dienen vorrangig forstliche und für die Anfahrten zu Mülldeponie und Industriegebiet genutzte Straßen und Wirtschaftswege. Vom zentralen bis in den nordöstlichen Bewertungsraum erstreckt sich die Mülldeponie im ehemaligen Braunkohle-Tagebau „Vereinigte Ville“. Das Deponiegelände wird derzeit von drei Betreibern (RWE, Remondis und AVG Köln) genutzt. Die Mülldeponie im ehemaligen Tagebau wurde 1970 in Betrieb genommen und nahm zunächst große Mengen an Hausmüll, ab 1998 nur noch Gewerbe- und Industriemüll auf. Seit 2005 werden keine organischen, unbehandelten Abfälle mehr auf die Deponie angeliefert, die Neuaufnahme beschränkt sich seitdem auf sog. Inertstoffe mit nur sehr geringen organischen Anteilen (v. a. Aschen aus Müllverbrennungsanlagen, Erden oder Gestein sowie Kraftwerksreststoffe (RWE-Deponie)). Teile der Deponie sind mit Folie abgedeckt, andere Bereiche sind als strukturreiches Habitatmosaik aus trockenen bis frischen Ruderalfluren, Offenbodenhabitaten, Gebüschen und Gehölzen sowie zahlreichen temporären und beständigen Kleingewässern ausgeprägt. Im Westen des Deponiegeländes befindet sich ein etwa 6 ha großes Solarkraftwerk. Das Industriegebiet Verwertungszentrum Erftkreis, in dem sich die geplanten WEA-Standorte befinden, schließt im Westen direkt an die Deponie an. Das VZEK umfasst insgesamt ca. 26 ha und ist durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt. Im Rekultivierungsbereich „Südrevier“, der den südöstlichen Teil des Bewertungsraum einnimmt, wurde mit der forstlichen Rekultivierung auf Teilflächen bereits in den 1930er Jahren begonnen. Daher finden sich hier z. T. bereits ältere, naturschutzfachlich wertvolle Laubwälder (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Innerhalb der Waldflächen liegen der Albertsee sowie das Gut Sophienwald. Am südlichen Rand des UR1000 verläuft die Bundesstraße B 265. ecoda Beschreibung des Vorhabens 06 Abbildung 1.1: Albertsee im Süden des Bewertungsraums Abbildung 1.2: Blick über die landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Bundesstraße B 265 in Richtung der sich anschließenden Industrieanlagen im Osten (Dort befinden sich auch die geplanten Anlagenstandorte) ecoda Beschreibung des Vorhabens 2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Windenergieanlagen 07 Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt. Die Standorte befinden sich innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis, das insgesamt ca. 26 ha umfasst und durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt ist. Die geplante WEANord befindet sich auf dem Flurstück 138, die geplante WEASüd auf den Flurstücken 323, 324 und 325 der Flur 17 in der Gemarkung Liblar. Beide WEA-Standorte liegen auf Zierrasenflächen. Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82 (Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m, Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht. 2.2 Fundamente Die Fläche der kreisförmigen Fundamente ist in Abhängigkeit vom Anlagentyp variabel. Zur Anlage wird im Vorfeld der Boden im Bereich der dortigen Ackerflächen bis in eine Tiefe von etwa 3 bis 4 m ausgehoben. Der Bodenaushub wird in unmittelbarer Nachbarschaft der Aushubsorte sortiert zwischengelagert. Nach Aushärtung des Betons wird der Boden entsprechend der Sortierung auf das Fundament aufgebracht. 2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen Zur Errichtung der geplanten WEA werden am Standort Kranstell-, Montage- und Lagerflächen benötigt. Für die Betriebszeit der WEA werden im Umfeld des Fundaments Flächen durch Schotterbauweise dauerhaft teilversiegelt bzw. in bereits versiegelter Form belassen. In Anspruch genommene Lagerflächen werden lediglich temporär benötigt. 2.4 Trafostationen Die Trafostation befindet sich bei den Anlagentypen Enercon E-82 und E-92 im Turmfuß. Es wird somit kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Trafostationen entstehen. 2.5 Erschließung Es kann davon ausgegangen werden, dass der vorhandenen Erschließung des Industriegebiets zu großen Teilen gefolgt werden kann, so dass nur geringe Aus- und Neubauten für die benötigte Zuwegung notwendig sein werden. ecoda Beschreibung des Vorhabens 08 Die Zuwegung wird, ähnlich wie die Kranstell- und Montageflächen, mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf der betroffenen Fläche weitgehend erhalten bleibt und sich dort eine Begleitvegetation entwickeln kann. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Bewertunsgraums 3.1 Datenerhebung 3.1.1 Detektorbegehungen 09 Zur Erfassung von im Bewertungsraum vorkommenden Fledermäusen fanden im Zeitraum zwischen Mitte April und Anfang/Mitte Oktober 2013 zwölf Detektorbegehungen statt (vgl. Tabelle 3.1) (vgl. Karte 3.1). Die geplanten WEA-Standorte befinden sich im nordöstlichen Teil des Untersuchungsraums aus dem Jahr 2013 und nahe der Transektroute. Der Bewertungsraum überschneidet sich vom südlichen Rand bis zu den zentralen Bereichen größtenteils mit dem Untersuchungsraums des Jahres 2013. Der nördliche Teil des Bewertungsraums wurde während der Detektorbegehungen nicht begangen. Da der Untersuchungsraum des Jahres 2013 und die nicht begangenen Bereiche des Bewertungsraums in unmittelbarer Nähe zueinander liegen ist nicht mit neuen Arten im nicht begangenen Teil zu rechnen. Da Fledermäuse – durch ihre Flugfähigkeit – als hochmobile Säugetiere zumeist größere Aktionsräume besitzen und in der Lage sind verschiedenste Lebensräume in der Landschaft zu nutzen, ist davon auszugehen, dass sowohl die Bereiche des Untersuchungsraums als auch die Bereiche des Bewertungsraums von den lokalen Populationen genutzt werden und somit in funktionaler Beziehung zueinander stehen. Während der Begehungen wurden vor allem die Wirtschafts- und Forstwege/Wanderwege im Untersuchungsraum abgegangen. Die abgegangene Route wurde im Verlauf der Untersuchung weitgehend beibehalten (vgl. Karte 3.1). Die Witterungsbedingungen während der Begehungen waren meist günstig (meist kein Niederschlag, geringe Windstärke und i. d. R. gemäßigte Temperaturen; vgl. Tabelle 3.1). Die Erfassung wurde mit dem Ziel durchgeführt, das Artenspektrum und die Fledermausaktivität im untersuchten Raum zu erfassen sowie Hinweise über vorhandene Funktionsräume zu erhalten. Die Erfassung sowie die Bestimmung der Fledermäuse erfolgten vor allem akustisch, aber auch visuell (mit Hilfe einer lichtstarken Taschenlampe), wobei alle Merkmale und Informationen mit einbezogen wurden (Flugbild, Flughöhe, Verhalten, Habitat u. a.). Die während einer Begehung erzielten Ergebnisse, Informationen, Hinweise und offene Fragen wurden i. d. R. direkt vor Ort auf eine Arbeitskarte eingetragen und/oder auf ein digitales Diktiergerät gesprochen. Zur akustischen Erfassung wurde das Gerät „Pettersson Ultrasound Detector D 240x“ eingesetzt. Dieser Detektor arbeitet - je nach Einstellung - nach dem - Frequenzwahlverfahren, mit dessen Hilfe die sog. Hauptfrequenz der Rufe einer Art bestimmt werden kann. Ferner erlaubt es Aussagen zur Rufcharakteristik im Feld. - Zeitdehnungsverfahren, mit dessen Hilfe die Rufe in eine zeitgedehnte Form umgewandelt werden. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf einem Recorder (Tascam DR-05, Edirol R-1 oder R-9) gespeichert und später am PC mit Hilfe spezieller Software (BatSound V. 4.1.4, BVL ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 10 Spectrogram V7.2) analysiert. In vielen Fällen kann durch die Analyse eine exakte Artansprache erfolgen. Nach RAHMEL et al. (1996) ist bei Windenergieprojekten die visuelle und akustische Erfassung mit Hilfe eines Detektors eine geeignete Methode zur sicheren Bestimmung der relevanten Arten. Einen Überblick über die Erfassung von Fledermäusen mit Hilfe eines Detektors gibt MÜHLBACH (1993). Zumindest in typischen Flugsituationen lässt sich die Mehrzahl der einheimischen Fledermäuse mit Hilfe des Detektors sicher bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Kann ein Individuum nur kurz gehört, dabei aber nicht beobachtet werden, ist eine sichere Artbestimmung in der Regel nicht möglich. Aus diesem Grund findet sich in den Ergebnissen auch ein Anteil an nicht weiter bestimmbaren Individuen („Myotis bzw. Nyctalus spec.“). Dabei handelt es sich überwiegend um überfliegende und nicht um anhaltend jagende Individuen. Die Nachweisbarkeit der einzelnen Arten ist bei Anwendung der Detektormethode sehr unterschiedlich. Laut rufende Arten (z. B. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)) können auch in größerer Entfernung mit dem Detektor wahrgenommen werden, während sog. Flüsterer (z. B. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Braunes oder Graues Langohr (Plecotus auritus bzw. P. austriacus)) bereits ab einer Entfernung von 10 m oft nicht mehr zu registrieren sind. Vor diesem Hintergrund können die relativen Aktivitätsdichten der einzelnen Arten nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich laut rufende Arten im Verhältnis zu den leise rufenden Arten in den Ergebnissen überrepräsentiert. Tabelle 3.1: Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2013 Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 14./15.04.2013 05./06.05.2013 18./19.05.2013 01./02.06.2013* 17./18.06.2013* 03./04.07.2013* 26./27.07.2013* 08./09.08.2013° 22./23.08.2013° 05./06.09.2013° 15./16.09.2013° 08./09.10.2013° Temperatur [°C] Bewölkung [%] Niederschlag [%] Windstärke [Bft] 20-10 18-7 13-6 13-8 23-17 18-15 25-19 20-14 23-12 28-18 15-12 16-13 5 5-10 1-3 100-65 20-70 100-90 15-10 40-100 100-25 1-0 100 100-95 0 0 0 0 2 0 4 0 0 0 15 0 2-1 1-0 1-0 3 1-0 1-2 0-1 0-1 0-1 2-3 2-3 1 Erläuterungen zu Tabelle 3.1: an den mit * gekennzeichneten Begehungstagen wurde jeweils eine halbe Stunde vor und nach Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor Sonnenaufgang an ausgewählten Standorten zusätzlich eine einstündige Beobachtung von aus- und einfliegenden Fledermäusen durchgeführt an den mit ° gekennzeichneten Begehungstagen wurde vor der Kartierung zusätzlich eine einstündige Beobachtung von am Tage ziehenden Fledermausarten durchgeführt ecoda ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsraums, regelmäßig begangene Route, Ablageorte der Horchkisten, Standorte der Ein-/Ausflugkontrollen und Observationspunkte sowie Standorte der Netzfänge C S " ! { } A ! { } A Standort einer geplanten WEA Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) Untersuchungsraum Regelmäßig begangene Erfassungsroute B ! { } A A S " S " G G G G S " Ablageort einer Horchkiste G Standort einer Ein-/Ausflugkontrolle G Beobachtungsort für am Tag ziehende Fledermäuse G Standort eines Netzfangs G G G G ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1.2 12 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) Die automatische und kontinuierliche Erfassung der Aktivität von Fledermäusen erfolgte in zwölf Nächten, zwischen Mitte April und Anfang / Mitte Oktober jeweils begleitend zu den DetektorBegehungen mit Hilfe von sog. Horchkisten. Die verwendeten Horchkisten bestehen aus einem Breitbanddetektor (CDP 302 R3 der Firma Ciel-electronique vgl. Abbildung 3.1), der durch eine Panorama-Schaltung den gesamten Ultraschallbereich in den hörbaren Bereich transferiert, so dass sämtliche Fledermausaktivitäten erfasst werden können. Zusätzlich enthält das Gerät einen integrierten Zeitgeber, der alle fünfzehn Minuten ein Tonsignal ausgibt. Mit Hilfe dieses Systems können Fledermausaktivitäten im Verlauf einer ganzen Nacht innerhalb des Mikrofonbereichs (frequenzabhängig bis etwa 100 m) auf einem sprachgesteuerten digitalen Diktiergerät aufgezeichnet werden. Über den Zeitgeber lassen sich Informationen über den Zeitpunkt einer Registrierung ableiten. Die Horchkisten wurden vor Sonnenuntergang positioniert und am nächsten Morgen (frühestens mit Sonnenaufgang) wieder eingeholt. Generell sollten die gewählten Positionen der Horchkisten möglichst den Standorten ausgewählter geplanter WEA entsprechen oder aber - wenn (wie in diesem Fall) zum Zeitpunkt der Untersuchungen noch keine konkreten Standorte vorliegen - den Untersuchungsraum und seine verschiedenen Habitattypen repräsentieren. Vor diesem Hintergrund wurden folgende Horchkisten-Standorte ausgewählt (vgl. Karte 3.1): - Standort A: Standort im östlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde an einem Buchenwaldbestand abgelegt. - Standort B: Standort im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort der Horchkiste befand sich zwischen mehreren Ackerflächen an einem Wegrand. - Standort C: Standort unmittelbar nördlich der Grenze des Untersuchungsraum am Ostufer des Dinnendahlsees. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Abbildung 3.1: Horchkiste bestehend aus Ciel-electronique Diktiergerät, Bleigel-Akku und Außenmikrofon CDP302 R3 13 Detektor, digitalem Im Jahr 2015 wurden - ergänzend zu den Untersuchungen im Jahr 2013 - im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September an sechs Terminen für die jeweilige Untersuchungsnacht je eine Horchkiste an den beiden geplanten WEA-Standorten ausgebracht (vgl. Tabelle 3.2). Die Untersuchungen wurde mit dem Ziel durchgeführt Daten zur Fledermausaktivität am konkret geplanten WEA-Standort zu ermitteln. Als Horchkistenstandorte wurden - wie dargestellt - die geplanten WEA-Standorte ausgeählt. WEA Nord: Der Ablageort der Horchkiste befindet sich auf einer Zierrasenfläche nördlich der Gebäudekomplexe. Die Zierrasenfläche des Ablageortes wird von Gehölzbetänden begrenzt (vgl. Karte 2.1). WEA Süd: Der Ablageort der Horchkiste befindet sich auf einer Zierrasenfläche südlich der Gebäudekomplexe. In geringer Entfernung befindet sich südlich des Ablageorts ein kleiner Teich. In einer minimalen Entfernung von ca. 60 m befindet sich nordwestlich des Ablageorts der Knappsacker See, der sich in einen Gehölzbestand eingebettet ist (vgl. Karte 2.1). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.2: Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Horchkistenerfassung im Jahr 2015 Nr. Datum 1 2 3 4 5 6 09./10.07.2015 20./21.07.2015 12./13.08.2015 25./26.08.2015 07./08.09.2015 24./25.09.2015 3.1.3 14 Temperatur [°C] Bewölkung [%] Niederschlag [%] Windstärke [Bft] 16-7 22-19 17-25 16-18 12-16 10-16 10-20 50-100 0-40 10-100 80-100 60-100 0 0 0 5 0 0 1-2 1-2 1-3 2-4 1-3 1-2 Ein- und Ausflugzählungen Zur Ermittlung von Fledermausquartieren im Untersuchungsraum wurden an geeigneten Stellen (potenzielle Quartierstandorte; z. B. Bereiche mit älteren Laubbäumen, Ortsränder) Ein- und Ausflugszählungen durchgeführt (vgl. Karte 3.1). Diese fanden im Juni und Juli zur Wochenstubenzeit statt (vgl. Tabelle 3.1). Bei den Ausflugszählungen wurde von ca. einer halben Stunde vor bis ca. einer halben Stunde nach Sonnenuntergang beobachtet, ob Tiere aus potenziellen Quartierbereichen ausfliegen. Bei den Einflugzählungen wurde von ca. einer Stunde vor Sonnenaufgang bis kurz nach Sonnenaufgang an denselben Stellen nach Einflügen von Fledermäusen Ausschau gehalten. 3.1.4 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Einige Fledermausarten (v. a. Großer Abendsegler) wandern im Herbst bereits ab dem Nachmittag, so dass sich diese Tiere über Sichtbeobachtungen nachweisen lassen. Um der Frage nachzugehen, ob und in welcher Intensität über dem Untersuchungsraum Fledermauszug stattfindet, wurde ab Anfang August vor Beginn jeder Detektorbegehung (mindestens eine Stunde vor Sonnenuntergang) eine Sichtbeobachtung durchgeführt. Insgesamt wurden fünf Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang durchgeführt. Während der Sichtbeobachtung wurde der Luftraum über dem Untersuchungsraum von einem Aussichtspunkt mit Hilfe eines Fernglases beobachtet (zeitgleich wurde der oben beschriebene Detektor eingesetzt). 3.1.5 Netzfänge Einzelne Arten bzw. Artengruppen sind mit Hilfe von Detektorbegehungen nur schwer nachzuweisen („Flüsterer“) bzw. eine Bestimmung der Tiere bis auf Artniveau ist durch die Detektormethode im Regelfall nicht möglich (s. o.). Neben der sicheren Artansprache erhält man durch den Fang von Fledermäusen weitere wichtige Hinweise zu den Arten im Gebiet. So kann durch den Status eines Tiers (z. B. säugendes Weibchen) nachgewiesen werden, ob sich die Art im Untersuchungsraum bzw. seinem näheren Umfeld reproduziert. In den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15. auf den 16.07.2013 wurden jeweils neun Fledermaus-Fangnetze aufgestellt. Davon waren fünf Fangnetze ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 15 je 9 m lang und 4 m hoch, zwei weitere jeweils 12 und 9 m lang (Höhe: 2,50 m) und die letzten beiden hatten eine Länge von jeweils 10 und 6 m (Höhe: 2,50 m). Die gesamte Netzlänge betrug somit 82 m. Für den Aufbau der Netze wurde am 11./12.07.2013 das Ostufer des Franziskussees gewählt. Am 15./16.07.2013 wurden die Netze am Weg südlich der Bahntrasse zwischen Franziskussee und Heider Bergsee aufgestellt. Die Strukturen an diesem Standort sind für Fledermäuse günstig (Wasserfläche als Jagdgebiet sowie breiter Waldweg als Leitstruktur). Durch die Auswahl dieser Standorte sollte ein möglichst hoher Fangerfolg erreicht werden. 3.2 Datenauswertung 3.2.1 Detektorbegehungen Die im Rahmen der Detektorbegehungen erzielten Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem Ort) wurden entsprechend dem Aufenthaltsort unter Angabe der gleichzeitig registrierten Individuenzahl, der Artzugehörigkeit sowie des Verhaltens in einer Karte vermerkt und später in ein GIS (ArcGis 10.1) übertragen. Dabei wurde jeder Fledermauskontakt an einem Ort als ein neuer Nachweis gewertet, wenn der Kontakt nicht zweifelsfrei einer bereits registrierten Fledermaus zuzuordnen war. Die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherfassungen ist dabei relativ hoch. Bei den Darstellungen in Kapitel 3.3 handelt es sich somit nicht um Individuenhäufigkeiten, sondern vielmehr um die Summe von Nachweisen (relative Aktivitätsdichte). Es wurde zwischen folgenden vier Verhaltenskategorien unterschieden: - anhaltend jagend: Diese Verhaltensweise wurde verwendet, wenn mehrfach ein typischer „feeding buzz“ (ein starker Anstieg der Rufrate kurz vor Erreichen der Beute) registriert wurde. Anhaltend jagende Individuen konnten entweder kontinuierlich erfasst werden oder sie kehrten nach kurzer Abwesenheit wiederholt zurück (abhängig von der Größe des Jagdhabitats). - überfliegend: Diese Kategorie charakterisiert die Verhaltensweise von Individuen, die nur kurz registriert wurden und sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (kein „feeding buzz“, gerichteter Flug, vergleichsweise geringe Rufrate). - überfliegend/jagend: Diese Kategorie wurde für Individuen verwendet, die nur über einen kurzen Zeitraum registriert wurden, sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (s. o.) und währenddessen aber auch jagten (Feststellung eines - meist einzelnen - „feeding buzz“). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums - 16 Sozialrufe (ggf. überfliegend/jagend): Diese Verhaltensweise charakterisiert Individuen, die an einem Ort - i. d. R. mehrfach - Sozialrufe äußerten. Sozialrufe können stationär aber auch beim Transferflug oder bei der Jagd abgegeben werden. Meist konnten diese Individuen über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Anhand der Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Begehungen wurden Funktionsräume abgegrenzt, durch die die artspezifische Nutzung des Untersuchungsraums beschrieben werden kann. Im Hinblick auf eine Bewertung der Bedeutung der Funktionsräume wurde dem Vorschlag von BACH et al. (1996) gefolgt, der sich an der Bewertung des Schutzguts „Arten und Lebensgemeinschaften“ von BREUER (1994) orientiert und eine dreistufige Bewertungsskala vorsieht. BACH et al. (1996) ordnen den Funktionsräumen folgende drei Bewertungsstufen zu: Wertstufe 1: Funktionsräume besonderer Bedeutung - Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte - Flugstraße mit vielen Individuen - Quartier: alle gefundenen Quartiere (Umkreis ab 100 m je nach Art) und der Umkreis von 200 m um Paarungsquartiere von Abendseglern - Sondersituationen: z. B. große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten Wertstufe 2: Funktionsräume allgemeiner Bedeutung - Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte - Flugstraße mit wenigen Individuen Echte Flugstraßen zeichnen sich durch eine hohe Frequentierungsrate aus und werden regelmäßig, meist über mehrere Jahre und oft auch von mehreren Arten genutzt. Einzelne Nachweise von überfliegenden Individuen können mit hoher Wahrscheinlichkeit an nahezu jedem Punkt im Untersuchungsraum irgendwann einmal gemacht werden und stellen keine Flugstraßen dar. Vor diesem Hintergrund kommt jeder Flugstraße mindestens eine allgemeine Bedeutung zu. Wertstufe 3: Funktionsräume geringer Bedeutung - Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte Es ist methodisch nicht sinnvoll, starre Grenzwerte für die Aktivitätsdichte (gering, mittel, hoch) und die Individuenzahl (viele, wenige) zu definieren, auf deren Grundlage die Einteilung der Funktionsräume erfolgt. Die Aktivitätsdichte und die Individuenzahl sind u. a. stark von der unterschiedlichen Nachweisbarkeit der einzelnen Arten, von regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie der Untersuchungsintensität abhängig. Zudem ist die Nachweiswahrscheinlichkeit von Fledermäusen nicht an jedem Punkt des Untersuchungsraums gleich. Wie dargestellt, wurde z. B. das ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 17 ecoda Innere der Waldbereiche größtenteils nicht untersucht, während die Wege bei jeder Begehung abgegangen wurden. 3.2.2 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) Die digitalen Aufzeichnungen (wav-Dateien) wurden nach Einholen der Horchkisten auf einen PC übertragen und mit dem Programm „audacity“ (V. 2.0.5). akustisch und visuell ausgewertet. Dabei wurden die einzelnen, zeitlich voneinander getrennten Registrierungen (= Kontakte) ausgezählt und der jeweiligen Viertelstunde zugeordnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich verschiedene Horchkistentypen in ihrer Empfindlichkeit unterscheiden, so dass eine Vergleichbarkeit von Untersuchungen, in denen verschiedene Horchkistentypen zum Einsatz kommen, nicht gegeben ist. Man kann sogar annehmen, dass sich einzelne Horchkisten vom gleichen Typ in der Empfindlichkeit unterscheiden. Bei der Bewertung der Aktivität muss somit eine gewisse Unschärfe berücksichtigt werden, so dass die erhaltenen Ergebnisse nicht als exakt angesehen werden dürfen. Dennoch kann die Horchkistenuntersuchung qualitativ und halbquantitativ wertvolle Erkenntnisse über die Aktivität von Fledermäusen am jeweiligen Standort liefern. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der Ergebnisse verbal-argumentativ unter folgenden Gesichtspunkten: - Um die Aktivität an den Standorten beurteilen und mit Erfahrungswerten vergleichen zu können, wurde zunächst die Aktivität in den einzelnen Nächten auf die maximal mögliche Flugzeit normiert (Kontakte/Stunde). Als maximal mögliche Flugzeit wurde die Länge der Dunkelphase anhand der offiziellen Sonnenunter- und Sonnenaufgangszeiten für Brühl herangezogen. Die Anzahl der Fledermauskontakte wurden anschließend einer Kategorie zugeordnet. Allgemeingültige Grenzwerte zur Bewertung der durch Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität existieren nicht. Die in dieser Untersuchung verwendeten Schwellenwerte zur Bewertung der Fledermausaktivität stützen sich auf Erfahrungswerte, die auf einer Vielzahl von Untersuchungen zu Windenergieprojekten beruhen: - sehr geringe Aktivität: <1 Kontakt/h - geringe Aktivität: 1-3 Kontakte/h - durchschnittliche Aktivität: 3,1-5 Kontakte/h - hohe Aktivität: 5,1-10 Kontakte/h - sehr hohe Aktivität: >10 Kontakte/h - Zudem wurde, anhand des Mittelwerts der Aktivität über alle Nächte, die jährliche mittlere Aktivität ermittelt. Da in der Natur erhobene Daten nur ausnahmsweise normal verteilt sind, ist der Median i. d. R. ein besseres Maß für den Zentralwert der Verteilung. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums - 18 Mit Hilfe der Horchkiste können - neben den Detektorbegehungen - Ergebnisse gewonnen werden, die Aussagen über die jahreszeitliche Fledermausaktivität im Untersuchungsraum erlauben. Dadurch können bestimmte Phänomene (z. B. Wanderungen) aufgedeckt werden. Dazu wurde die Anzahl der Nachweise in den unterschiedlichen Nächten miteinander verglichen. Dafür wurde auf eine Normierung der Aktivität auf die maximal mögliche Flugzeit verzichtet. Eine Normierung würde zu einer relativ hohen Aktivität in Nächten mit kurzer Dunkelphase führen. - Soweit möglich wurde versucht, über den Charakter einer Registrierung weitere Informationen zur Artzugehörigkeit und zum Verhalten (Transferflug, Jagd o. a.) abzuleiten. Zur sicheren Artbestimmung sind die Horchkisten nicht geeignet. Jedoch lassen sich anhand der Rufe/Kontakte folgende Artgruppen recht gut unterscheiden: a. Typ „Pipistrellus“: Dazu zählen im Wesentlichen Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus. b. Typ „Nyctaloid“ (niederfrequente Arten): Dazu zählen die beiden Abendsegler-Arten, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und - in offenen Habitaten - das Große Mausohr. Soweit möglich wurden noch zwischen „Nyctaloid“ und Eptesicus spec. unterschieden. c. Typ „Myotis“: Dazu zählen alle Myotis-Arten mit Ausnahme des Großen Mausohrs. d. Typ „Chiroptera“ (unbestimmte Nachweise): Alle Kontakte, bei denen hinsichtlich der Artansprache eine große Unsicherheit bestand, wurden diesem Typ zugeordnet. 3.2.3 Ein- und Ausflugzählungen Die Ergebnisse der Ein- und Ausflugzählungen werden verbal-argumentativ beschrieben. 3.2.4 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen werden verbal-argumentativ beschrieben. 3.2.5 Netzfänge Die Ergebnisse der Netzfänge werden verbal-argumentativ beschrieben. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.3 Ergebnisse 3.3.1 Detektorbegehungen 19 ecoda Während der Detektorbegehungen wurden mindestens neun Arten sowie zwei Artkomplexe festgestellt. Während der zwölf Begehungen wurden 734 räumlich voneinander trennbare Nachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.3), durchschnittlich also ca. 61 Nachweise pro Begehung. Während der Begehungen am 26./27.07.201 wurde mit 82 Nachweisen die Maximalzahl an Fledermausnachweisen in der Untersuchung erzielt. Die beiden Nächte mit den geringsten Aktivitäten waren der 15./16.09. und 08./09.10.2013 (27 bzw. 39 Fledermausnachweise, vgl. Tabelle 3.3). Das Aktivitätsniveau lässt sich – v.a. für Wasser- und Zwergfledermäuse - im Vergleich zu anderen Standorten als hoch einstufen. 65 % aller Kontakte gehen auf die Zwergfledermaus zurück, die an allen Erfassungsterminen im Untersuchungsraum auftrat. Zudem traten Wasser- und Rauhautfledermaus ebenfalls bei jeder Begehung auf. Weitere vermehrt auftretende Arten waren die Fransenfledermaus (Stetigkeit 75 %) und die Große/Kleine Bartfledermaus (Stetigkeit 67 %) sowie unbestimmte Individuen der Gattung Myotis. Nachfolgend wird das räumliche und jahreszeitliche Auftreten der einzelnen Arten näher beschrieben. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums IV IV II, IV IV IV Summe Kontakte IV Rauhautfledermaus F F H -An h an g Mückenfledermaus * Zwergfledermaus * 2 Breitflügelfledermaus V V Nyctalus spec. G 2 Kleiner Abendsegler 3 * Myotis spec. 3 2/3 Artn am e Großes Mausohr * G 2/3 NRW Wasserfledermaus Fransenfledermaus Stetigkeit der angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte Große/Kleine Bartfledermaus Tabelle 3.3: 20 Ro te Liste 1 14./15.04.2013 5 5 IV 2 05./06.05.2013 8 6 18./19.05.2013 12 8 1 4 01./02.06.2013 8 3 2 5 17./18.06.2013 11 1 3 1 6 03./04.07.2013 8 1 2 7 26./27.07.2013 13 7 1 8 08./09.08.2013 15 4 1 9 22./23.08.2013 1 0 05./06.09.2013 1 1 15./16.09.2013 17 2 7 5 6 1 Stetigkeit (%) 100 45 4 1 3 4 45 1 36 IV 1 64 5 69 4 66 57 4 74 45 3 65 2 36 3 52 1 5 53 3 82 1 5 35 1 62 1 4 41 3 68 2 46 4 66 3 16 1 27 2 4 IV 5 3 1 2 08./09.10.2013 5 Kontakte absolut 115 Kontakte relativ (%) 15,7 IV 2 3 2 39 25 31 4 33 7 2 1 478 23 1 37 734 3,4 4,2 0,5 4,5 1,0 0,3 0,1 65,1 0,1 5,0 100,0 66,7 75 25 91,7 16,7 16,7 8,3 100 8,3 100 Zugaspekt D atu m R Sommeraspekt Nr. G D IV Zug-/ Balzaspekt D e u tsch lan d Erläuterungen zu Tabelle 3.3 - - Gefährdungsgrad gemäß der Roten Liste (RL) für Deutschland (MEINIG et al. 2009) und für NordrheinWestfalen (MEINIG et al. 2011) 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R: Arealbedingt selten; V: Vorwarnliste; D: Daten unzureichend; *: ungefährdet Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG): II - Schutzstatus gemäß Anhang II, IV - Schutzstatus gemäß Anhang IV (gilt für alle heimischen Fledermausarten) Aktivitätsdichte: Angegeben ist die Anzahl der Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem Ort) von Fledermäusen während der einzelnen Begehungen. Die absolute Zahl der Nachweise sollte wegen der Fülle von Einfluss nehmenden Faktoren (z. B. Witterung, zeitliche Abfolge der abgegangenen Routen, nicht erreichbare Strukturen) nicht überbewertet werden. Die Nachweise stellen lediglich ein relatives Maß für die Aktivitätsdichte dar. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 21 Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus wurde an allen Terminen im Untersuchungsraum erfasst. Insgesamt liegen 115 Nachweise der Art vor (vgl. Tabelle 3.3). Der Großteil der Nachweise konzentriert sich auf die im Untersuchungsraum vorkommenden bzw. angrenzenden Stillgewässer (vgl. Karte 3.2). Hinzu kommen einige Waldbereiche, besonders südlich der Bundesstraße, in denen vereinzelt Wasserfledermäuse nachgewiesen wurden. An zwei Terminen im August wurden im Bereich des Dinnendahl- und Albertsees jagende Individuen erfasst, die Sozialrufe äußerten. Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht, sind aufgrund der Nähe von Quartier und Jagdlebensraum (mittlerer Radius von 2,3 (Weibchen) bzw. 3,7 km (Männchen), vgl. DIETZ et al. 2007) sowie aufgrund des Quartierpotenzials in den Waldbereichen jedoch wahrscheinlich. Kl./Gr. Bartfledermaus Bartfledermäuse wurden insgesamt 25 Mal und mit einer Stetigkeit von 67 % im Untersuchungsraum nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Die meisten Nachweise stammen vom 26.07.2013, als insgesamt sieben Nachweise registriert wurden. Die Erfassungen erstreckten sich über weite Teile des Untersuchungsraum, wobei Nachweisschwerpunkte im Bereich nördlich und südlich der östlichen Potenzialfläche festgestellt wurden (vgl. Karte 3.3). Der überwiegende Teil der Individuen zeigte Jagdverhalten. Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht, sind jedoch aufgrund des Quartierpotenzials für übertagende Männchen in älteren Laubbäume in den Waldbereichen nicht auszuschließen. Fransenfledermaus Fransenfledermäuse wurden an neun Terminen nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Mit insgesamt 32 Nachweisen ist die Art die am häufigsten nachgewiesene Art aus der Gattung Myotis. Die meisten Nachweise wurden am 18./19.05.2013 erbracht, als im Untersuchungsraum insgesamt acht Nachweise registriert wurden. Konzentrationen von Nachweisen wurden im Bereich des Dinnendahlsees, des Gut Sophienwalds sowie am Waldweg südlich der Bundesstraße B 265 festgestellt (vgl. Karte 3.3). Ein Großteil der Individuen wurde während der Jagd festgestellt. Hinweise auf Quartiernutzungen ergaben sich anhand der Detektorbegehungen nicht. Der Fang eines laktierenden Weibchens am 15.07.2013 (vgl. Kapitel 3.3.5) legt jedoch nahe, dass im bzw. im Umfeld des Untersuchungsraums ein Quartier der Art existiert. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 22 Großes Mausohr Große Mausohren wurden an drei Terminen mit insgesamt vier Nachweisen registriert (vgl. Tabelle 3.3). Dabei befanden sich zwei Nachweise in unmittelbarer Nähe des Gut Sophienwaldes, einer im Bereich des Albertsees und der vierte im östlichen Teil des Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.3). Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergeben sich für die Art nicht. Myotis spec. Insgesamt wurden 33 Nachweise der Gattung Myotis nicht bis auf Artniveau bestimmt (vgl. Tabelle 3.3). Mit jeweils fünf Nachweisen wurden am 14./15.04., 26./27.07. und 08./09.08.2013 die höchsten Nachweiszahlen erfasst. Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum verstreut, wobei ein Schwerpunkt der Nachweise im Bereich um den Franziskussee im südlichen Teil des Untersuchungsraum festgestellt wurde (vgl. Karte 3.3). In diesem Bereich wurde die Mehrheit der Individuen bei der Jagd registriert. Am 08. August wurden zudem etwa 250 m westlich des Franziskussees Sozialrufe erfasst. Kleinabendsegler Nachweise des Kleinabendseglers erfolgten an beiden Terminen im Mai mit insgesamt sieben Nachweisen. Die Feststellungen erfolgten im zentralen Bereich entlang der Bundesstraße B 265 sowie am Südwestufer des Bleibtreusees (vgl. Tabelle 3.3, Karte 3.4). Am 05.05.2013 wurden nördlich der Bundesstraße B 265 Sozialrufe erfasst, die für jagende Kleinabendsegler typische sind (PFALZER 2002: Ruftyp C) Hinweise auf Quartiernutzung im Untersuchungsraum ergaben sich nicht. Nyctalus spec. Je ein nicht näher bestimmbares Individuum der Gattung Nyctalus wurden in den Nächten vom 05./06.05. sowie vom 17./18.06.2013 nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Am 05./06.05.2013 äußerte ein Individuum Rufe im Bereich des Knapsacker Sees, die aufgrund der leisen Aufnahme nicht näher analysiert werden konnten. Das Individuum am 17./18.06.2013 überflog einen Waldweg im zentralen Bereich des Untersuchungsraum (vgl. Karte 3.4). Hinweise auf Quartiernutzung im Untersuchungsraum ergaben sich nicht. Breitflügelfledermaus Eine Breitflügelfledermaus wurde in der Nacht vom 18./19.05.2013 an der Bundesstraße B 265 nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3, Karte 3.4). Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 23 Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus wurde bei jeder Begehung im Untersuchungsraum angetroffen. Sie war die Art mit der höchsten Aktivitätsdichte und sicherlich auch mit den meisten Individuen im Untersuchungsraum sowie auch im weiteren Umfeld der Potenzialfläche. Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 478 Zwergfledermausnachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Das entspricht etwa 40 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen dabei aus der Nacht vom 01./02.06.2013 mit 57 Nachweisen und vom 26./27.07.2013 (53 Nachweise). Die wenigsten Nachweise wurden am 16./17.09.2013 mit 16 Festellungen registriert. 66 % aller Nachweise gehen auf jagende Individuen zurück. Zwergfledermäuse jagten entlang der gesamten Erfassungsroute, wobei eine Konzentration der Nachweise in zwei Waldbereichen unmittelbar nördlich und südlich der Bundesstraße B 265 als besonders Aktivitätsreich zu erwähnen sind (vgl. Karte 3.5). Als weitere Bereiche mit erhöhter Aktivität können die Wasserflächen im Untersuchungsraum genannt werden. Die einzigen weniger genutzten Bereiche im Verlauf der Erfassungsroute lagen am Weg, der parallel zur B 265 verläuft sowie am Weg entlang der landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Knapsacker Sees. In diesen Bereichen wurden weitestgehend überfliegende Individuen erfasst. Bei etwa 70 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 110 Mal (etwa 23 %), drei Tiere 28 Mal (6 %) und mehr als drei Tiere 10 Mal (1 %) gleichzeitig festgestellt. An insgesamt neun Terminen wurden bei 33 Nachweisen von Zwergfledermäusen Sozialrufe erfasst. Ein Großteil der Nachweise fand dabei im Bereich des Franziskus Sees statt. In mehr als 70 % der Fälle waren dabei mehr als ein Individuum anwesend. Es handelte sich dabei ausschließlich um jagende oder überfliegende Individuen. Die Rufe werden von den Männchen zum einen als Balzrufe und zum anderen als Drohrufe gegenüber Artgenossen eingesetzt, wobei eine klare Unterscheidung nach SKIBA (2009) oft nicht möglich ist. „Da die Sozialrufe beim abendlichen Jagdflug erst nach der abendlichen Fressphase gehäuft auftreten und vor allem quartiernah abgegeben werden,“ gehen NAGEL & HÄUSSLER (2003, S.537) davon aus, dass deren Hauptfunktion in der Anlockung der Weibchen und der Vertreibung der Rivalen aus dem Balzrevier liegt. Dabei lockt ein Männchen bis zu zehn Weibchen ins Paarungsquartier, wo es dann auch zu Begattungen kommt. Ob die Sozialrufe im Zusammenhang mit der Jagd stehen oder von einem balzenden Männchen abgegeben wurden, kann nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Individuen bei der Jagd bzw. bei Überflügen Sozialrufe äußerten ist in den meisten Fällen von Drohrufen gegenüber Artgenossen auszugehen. Innerhalb des Untersuchungsraums befinden sich für die gebäudebewohnenden Zwergfledermäuse vor allem an den Ortschaften im Randbereich sowie in den Indurtiegebäuden im zentralen Bereich des Untersuchungsraum geeignete Strukturen, in denen sich Wochenstubenquartiere befinden könnten. Des Weiteren gibt es noch einige Einzelgebäude, wie z. B. das Gut Sophienwald sowie ein Campingplatz, welche eine Quartiernutzung ermöglichen würden. Bereiche mit älterem ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 24 ecoda Laubholbestand verfügen über Quartiernutzungspotenzial für übertagende Männchen. Zuletzt könnten sich in einzelnen Sonderstrukturen (z. B. Jagdeinrichtungen, Nistkästen) - zumindest zeitweise einzelne Quartiere von übertagenden Männchen der Art befinden. Konkrete Hinweise auf Quartiere der Zwergfledermaus ergaben sich im Untersuchungsraum nicht. Hinweise auf individuenreiche (>50 reproduzierende Weibchen) Wochenstuben von Zwergfledermäusen ergaben sich nicht. Echte Flugstraßen oder ein gerichteter Einflug ins Gebiet wurden nicht festgestellt. Mückenfledermaus Ein jagendes Individuum wurde am 18./19.05.2013 im zentralen Bereich des Untersuchungsraum erfasst (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.6). Es wurden keine weiteren Individuen der Art nachgewiesen. Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum ergaben sich nicht. Rauhautfledermaus Die Rauhautfledermaus trat im Untersuchungsraum ganzjährig in Erscheinung. Insgesamt wurden 37 Nachweise im Untersuchungsraum registriert (vgl. Tabelle 3.3). Die meisten Nachweise wurden in der Nacht vom 05./06.05.2013 erbracht (insgesamt fünf Nachweise). Räumlich können Nachweisschwerpunkte im Bereich des Dinnendahlsees, des Franziskussees sowie des Bleibtreusees abgegrenzt werden (vgl. Karte 3.6). Bei vier Nachweisen wurden zwei Tiere gleichzeitig erfasst .Bei 54 % aller Nachweise jagten die Indivdiuen anhaltend, wobei sich diese Nachweise zu 75 % an den Gewässern befanden. Am 05./06.09.2013 wurden im Grenzbereich zwischen Deponie und Wald westlich des Bleibtreusees Sozialrufe erfasst, die nach SKIBA (2009) von Männchen als Balzrufe abgegeben werden. ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.2 Nachweise der Wasserfledermaus ! ! ( ( ! (! (! ! . # ! ! (! (( $ + * ( $ + # * ! ( + $$ + ! { } A ! { } A # * ! (! # ( * (! ( ! ! (! ( ! (!(!( Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) ! ( $ + ! ( ! ( ! ( ! (! ! # ( *! ( ( ! (! (! ( $ + ! { } A + $ +# *$ Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Art # * Wasserfledermaus Verhalten ! ( ! (! ! ( ! .(! ( ( (! ! (! ! ( $ + # *$ + ! ( $ + ( $ + $ + ! ( ! ( ! (! ! (! ! (( ! ( ( ! (! ! ! ( ( ( ! ! (! ! ( (! ! ! ( ( ! ( ( ! ((! ! ! (( (! ! (! ( ( ( ! (! ( ! ( ! (! ! ( ! (! ( ! (! ! ( ( ! ( ( !! ( ! ( ! ( ! ( # (* $! + ! ( ! ( # *! ( ! ( # * anhaltend jagend * + überfliegend . anhaltend jagend mit Sozialrufen überfliegend / jagend Individuenzahl (*+ 1 Individuum ( 3 Individuen ( *+ 2 Individuen . ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.3 Nachweise von Arten der Gattung Myotis ! { } A + $ +$ ! ( ! { } A $ + ! ( *! ( # * # $ + + ! ($ ! ($ + +$ $ + * $# + # * # * $ + ! ( ! { } A $ + ! ( $ + # *! ( ! ( # *! ( (! * $ +# $ +! $ + ($ + # * $ + # * # * Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) Untersuchungsraum # * $ + + ! ($ Standort einer geplanten WEA Art $ + $ + Fransenfledermaus Großes Mausohr Kleine/Große Bartfledermaus # *# * $ + Myotis spec. $ +# * ! ( $ + # * ! ($ + $ + ! ( ( # * $ + ! ($ + ! (! ( Verhalten + ! ($ ( $ + $ +! $ + ! +$ +( $ +$ $ + * # $ + ! ($ + " ( ! (/ (! # *! $ + # *! ( $ + $ + ! ( anhaltend jagend * + überfliegend . / anhaltend jagend mit Sozialrufen überfliegend / jagend Sozialrufe Individuenzahl (*+ / 1 Individuum ( *+ 2 Individuen ! ( * ! (# ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 160 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 800 m ´ ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.4 Nachweise von Arten der Gattung Nyctalus und Eptesicus ! { } A ! { } A Standort einer geplanten WEA Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) ! ( # * Untersuchungsraum Art Kleiner Abendsegler ! { } A $ + Nyctalus spec. Breitflügelfledermaus Verhalten ! ( ! ( ! ( ! ( ! ( ( . $ + + ! . anhaltend jagend anhaltend jagend mit Sozialrufen überfliegend / jagend Individuenzahl (+ 1 Individuum (. 2 Individuen ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.5 Nachweise der Zwergfledermaus + (! ! $ (! +$ ( !(! ( ! . (! (! ( $ +! $ + ! ( ( ! ($ +! + $($ + ! (! (! ! ($+$+!($+$+ ! { } A $ +$ ( 1!(!(!(! ! ($ ! ( $ ++ $ + ! ( ( $ +! ! ( ! ( $ + ! ($ + $ + ( ($ ! (! # *! + $ +$ + ! ( ! .! ! ( ! ( ( .! # * # * ! . Untersuchungsraum ! . # * ! ( ! ( $ +! ( 1 $ ! { } A $ ++ $ + $ ! . $ +# * $ +! ! ( (# * $ + ! ( $ +# ! ( ! ( ! ( # *! ! ( * ! ( ( ! ( ! ( ! ( # * # $ * + ! ( $ + ! # *$ # * ( + # # * * ! ( # * $ + ! ! ( ( (# # *! ! ( ! ! ( (! + $ ! +!(! ( ( ( ( $ +$ + $ *! +$ ! (!.$ + ! ( ! +! ( ( # *$ $ + $ + $ + $ ! ! + . ( $ + ! ( # * # * # * ! ( ! ! ( $ ( + # * # ! * ( ! (! + ! (# ( (! +$ ! ( ! ! ($ ( ! ! ($ . * ( $ +! (* $ ( +! ! # (! ( + $ + ! ( * ! # * ( ! ! ( ( # * ! ( ! ! ( ( ! $ ( ! (! ( + ! ! ( (+ ( # +! !$ (! ! ! 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( Rauhautfledermaus ! ( Verhalten ( $ + * + / $ + (*+ / ! ( # * ! ( anhaltend jagend überfliegend überfliegend / jagend Sozialrufe Individuenzahl # * *# * # *# Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) Untersuchungsraum / $ +" # * Standort einer geplanten WEA (+ ! (! ( 1 Individuum 2 Individuen ( $ +! ! ( ( ! (! ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.3.2 30 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) - Ergebnisse im Jahr 2013 Während der zwölf Durchgänge wurden an jeweils drei Standorten Horchkisten ausgebracht. Ein technischer Defekt sorgte dafür, dass in der Nacht vom 22./23.08.2013 am Horchkistenstandort C keine Daten generiert wurden. In der Nacht vom 08/09.10.2013 wurden von der Horchkiste am Standort C keine Zeitgebersignale ausgegeben, sodass eine genaue zeitliche Zuordnung der Fledermauskontakte nicht möglich ist. Insgesamt wurden somit 35 vollständig auswertbare Datensätze erzeugt. Bezogen auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) und nach Abzug der Ausfallzeiten wurden an den Standorten insgesamt zwischen 101,8 und 111,8 h aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.4). Insgesamt wurden 9.047 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Dabei war die Fledermausaktivität in den verschiedenen Nächten teilweise sehr unterschiedlich. In fünf Nächten wurden insgesamt 6.187 Kontakte aufgezeichnet, was zusammen ca. 68 % aller aufgezeichneten Kontakte darstellt. Die höchste Aktivität in einer Untersuchungsnacht wurde am 05./06.06.2013 festgestellt, als 1.532 Kontakte aufgezeichnet wurden. In zwei Nächten lagen die Kontaktzahlen weit unter 100 Kontakten. Meist wurden - v. a. in Nächten mit hohen Kontaktzahlen - die Kontakte nicht während eines kurzen und bestimmten Zeitintervalls, sondern während eines langen Zeitraums in der Nacht registriert (vgl. Anhang II). Während dieser Nächte gab es lediglich einzelne Zeitintervalle, in denen keine Fledermausaktivität erfasst wurde (v. a. am Horchkistenstandort C). Die Aktivität an den drei Horchkistenstandorten war sehr wahrscheinlich aufgrund der unterschiedlichen Habitattypen an den Ablageorten sehr unterschiedlich (vgl. Kapitel 3.3.2.1). Während am Horchkistenstandort C (Gewässerufer) 7.276 Kontakte (ca. 80 % aller Kontakte) erfasst wurden, waren es am Standort B (Ackerstandort) 189 Kontakte. Am Standort A (Waldstandort) wurden 1.582 Kontakte registriert. Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel aller Standorte 3,4 Kontakte/h (Median) bzw. 28,4 Kontakte/h (Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 31 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten (* keine Aufnahme wegen technischen Defekts) Ko n takte / Nach t A B C Nr. D atu m Su m m e 14./15.04.2013 13 13 35 61 1 2 05./06.05.2013 545 8 979 1.532 3 18./19.05.2013 98 11 103 212 4 01./02.06.2013 657 3 458 1.118 5 17./18.06.2013 0 25 932 957 6 03./04.07.2013 57 17 464 538 7 26./27.07.2013 150 62 5 217 8 08./09.08.2013 39 4 1.369 1.412 9 22./23.08.2013 13 8 * 21 10 05./06.09.2013 2 36 816 854 11 15./16.09.2013 5 0 1.094 1.099 12 08./09.10.2013 3 2 1.021 1.026 G e sam tko n takte 1 .5 8 2 189 7 .2 7 6 9 .0 4 7 Au fn ah m e d au e r [Std .] 1 1 1 ,8 0 1 1 1 ,7 0 1 0 1 ,8 0 3 2 5 ,3 0 Zug-/ Balzaspekt Sommeraspekt Zugaspekt Tabelle 3.4: - Ergebnisse im Jahr 2015 Während der sechs Durchgänge wurden an jeweils zwei Standorten Horchkisten ausgebracht. Bezogen auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) wurden an den Standorten insgesamt jeweils ca. 71 h aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5). Insgesamt wurden 414 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Die an den jeweiligen Horkistenstandorten festgestellte Fledermausaktivitäte lag in allen Untersuchungsnächen unter 100 Kontakten. Ähnlich wie im Jahr 2013 wurden die Kontakte meist nicht während eines kurzen und bestimmten Zeitintervalls, sondern während eines langen Zeitraums in der Nacht registriert (vgl. Anhang II). Die Aktivität am geplanten WEA-Standort Süd war insgesamt höher als am geplanten WEA-Standort Nord. Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel der Standorte 2,8 Kontakte/h (Median) bzw. 2,9 Kontakte/h (Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.7). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 1 09./10.07.2015 2 3 4 5 6 20./21.07.2015 12./13.08.2015 25./26.08.2015 07./08.09.2015 24./25.09.2015 G e sam tko n takte Au fn ah m e d au e r [Std .] 4 12 16 25 49 36 13 28 155 7 1 ,1 0 11 47 89 80 20 259 7 1 ,1 0 36 96 125 93 48 414 1 4 2 ,2 0 Sommeraspekt Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten Ko n takte / Nach t No rd Sü d Nr. D atu m Su m m e Zug-/ Balzaspekt Tabelle 3.5: 32 3.3.2.1 Aktivität an den untersuchten Standorten - Ergebnisse im Jahr 2013 HK A (Waldstandort) Am Horchkistenstandort A wurden insgesamt 1.582 voneinander trennbare Rufsequenzen erfasst (vgl. Tabelle 3.4). Die höchste Aktivität wurde am 01./02.06.2013 festgestellt, als 657 Fledermauskontakte aufgezeichnet wurden. Die Kontakte an diesem Termin, die bis auf sieben Nachweise alle dem Ruftyp „Pipistrellus“ zugeordnet wurden, wurden zwischen 21:45 und 04:00 Uhr registriert. An den anderen Terminen lag die Aktivität z. T. weit darunter. An drei Terminen wurden weniger als zehn Fledermauskontakte erfasst, in der Nacht vom 17./18.06.2013 wurden im Umfeld der Horchkiste keine Fledermausrufe registriert. Im Mittel wurden am Standort A 2,8 (Median) bzw. 16,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war, - 4x (33 %) sehr hoch (>10 Kontakte/h), - 1x ( 8 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h), - 1x ( 8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 2x (17 %) gering (1-3 Kontakte/h) und - 4x (33 %) sehr gering (<1 Kontakt/h). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 33 HK B (Ackerstandort) Am Horchkistenstandort B wurden mit 189 trennbaren Fledermauskontakten die wenigsten Rufsequenzen erfasst (vgl. Tabelle 3.4). Insgesamt hat dieser Standort nur einen Anteil von 2 % an der mittels der Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität. Die höchsten Aktivitäten wurden am 26./27.07.2013 mit insgesamt 62 Kontakten erfasst. An fünf Terminen wurden weniger als zehn Kontakte erfasst, in der Nacht vom 15./16.09.2013 wurde im Umfeld der Horchkiste keine Fledermausaktivitäten aufgezeichnet. Im Mittel wurden am Standort B 1,1 (Median) bzw. 1,8 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war, - 1x ( 8 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h), - 2x (17 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 3x (25 %) gering (1-3 Kontakte/h) und - 6x (50 %) sehr gering (<1 Kontakt/h). HK C (Gewässerufer) Am Horchkistenstandort C wurden mit insgesamt 7.276 zeitlich voneinander trennbaren Rufsequenzen die mit meisten Fledermauskontakte aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.4). Somit wurden an diesem Standort mehr als 80 % der durch die Horchkisten aufgezeichneten Gesamtaktivität registriert. Mit 1.532 Kontakten wurde die höchste Aktivität in der Nacht vom 05./06.05.2013 erfasst. In vier weiteren Nächten wurden mehr als 1.000 Fledermauskontakte aufgezeichnet. In zwei Nächten wurden deutlich weniger als 100 Kontakte registriert, wobei die Nacht vom 22./23.08.2013 mit 23 Kontakten die geringsten Fledermausaktivitäten aufwies. Im Mittel wurden am Standort C 76,1 (Median) bzw. 70,7 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war, - 9x (76 %) sehr hoch (>10 Kontakte/h), - 1x ( 8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 1x ( 8 %) sehr gering (<1 Kontakt/h) und - 1x ( 8 %) aufgrund eines technischen Defekts nicht bewertbar. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Mitte lwe rt 2,1 58,5 8,6 48,4 43,0 23,7 8,6 52,0 1,1 26,6 32,3 26,7 2 8 ,4 3 ,4 Zugaspekt D atu m 14./15.04.2013 05./06.05.2013 18./19.05.2013 01./02.06.2013 17./18.06.2013 03./04.07.2013 26./27.07.2013 08./09.08.2013 22./23.08.2013 05./06.09.2013 15./16.09.2013 08./09.10.2013 Mitte lwe rt Me d ian Ko n takte / Stu n d e A B C 1,3 1,3 3,6 63,6 0,9 110,8 11,9 1,4 12,6 85,3 0,4 59,5 0,0 3,4 125,7 7,5 2,2 61,3 17,9 7,4 0,6 4,3 0,4 151,3 1,3 0,8 * 0,2 3,4 76,1 0,4 0,0 96,4 0,2 0,2 79,7 1 6 ,2 1 ,8 7 0 ,7 2 ,8 1 ,1 7 6 ,1 Sommeraspekt Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2013: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten (* = keine Aufnahme wegen technischen Defekts) Zug-/ Balzaspekt Tabelle 3.6: 34 Erläuterungen zu Tabelle 3.6: hellgrün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt/h); dunkelgrün: geringe Aktivität (1-3 Kontakte/h) gelb: durchschnittliche Aktivität (3,1- 5 Kontakte/h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte/h); rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte/h); *: keine Einschätzung aufgrund eines technischen Defekts - Ergebnisse im Jahr 2015 HK Nord Am Horchkistenstandort Nord wurden insgesamt 155 voneinander trennbare Rufsequenzen erfasst (vgl. Tabelle 3.5). Die höchste Aktivität wurde am 12./13.08.2015 festgestellt. In keiner Nacht wurden dabei mehr als 50 Fledermauskontakte auf den Aufnahmen registriert. Im Mittel wurden am Standort Nord 2,2 (Median) bzw. ebenfalls 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.7). Die festgestellte Fledermausaktivität war, - 2x (33 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 3x (50 %) gering (1-3 Kontakte/h) und - 1x (17 %) sehr gering (<1 Kontakt/h). HK Süd Am Horchkistenstandort Süd wurden insgesamt 259 voneinander trennbare Rufsequenzen registriert (vgl. Tabelle 3.5). Die höchsten Aktivitätswerte wurde am 25./26.08.2015 bzw. 07./08.09.2015 festgestellt, als jeweils zwischen 80 und 90 Rufe aufgenommen wurden. Im Mittel wurden am Standort Nord 2,8 (Median) bzw. 3,6 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.7). Die festgestellte Fledermausaktivität war, ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums - 2x (33 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h), - 1x (17 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 3x (50 %) gering (1-3 Kontakte/h) und Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2015: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten D atu m Su m m e 1 09./10.07.2015 0,4 1,1 0,8 2 3 4 5 6 20./21.07.2015 12./13.08.2015 25./26.08.2015 07./08.09.2015 24./25.09.2015 Mitte lwe rt Me d ian 2,4 4,3 3,0 1,0 2,0 2,2 2 ,2 1,1 4,2 7,4 6,2 1,4 3,6 2 ,8 1,8 4,2 5,2 3,6 1,7 2,9 2 ,7 Sommeraspekt Ko n takte / Nach t No rd Sü d Nr. Zug-/ Balzaspekt Tabelle 3.7: 35 Erläuterungen zu Tabelle 3.7: siehe Tabelle 3.6 Fazit Insgesamt wurde die festgestellte Horchkistenaktivität an den Standorten A und B als gering und am Standort C als sehr hoch eingestuft. Am Horchkistenstandort C wurde mehr als 80 % der Gesamtaktivität aufgezeichnet. Neben dem Ruftyp „Pipistrellus“ (81 % der Gesamtaktivität) wurden dort ebenfalls die meisten Kontakte der anderen Ruftypen erfasst (vgl. Tabelle 3.4). Bezogen auf die Standorte der einzelnen Horchkisten wurde der See (Standort C) am häufigsten von den Fledermäusen genutzt. An neun Terminen wurde eine sehr hohe Aktivität erfasst (vgl. Tabelle 3.6). Der Horchkistenstandort am Rand des Buchenbestandes (Standort A) zeigte im Vergleich zum See eine deutlich geringere Aktivität (vgl. Tabelle 3.4), jedoch wurden in vier Nächten ebenfalls sehr hohe Aktivitäten am Standort registriert (vgl. Tabelle 3.6). An den landwirtschaftlich genutzten Offenlandstandorten im Untersuchungsraum, an welchen Horchkiste B positioniert wurde, zeigte sich im Vergleich zum See- und Waldstandort eine deutlich geringere Fledermausaktivität (vgl. Tabelle 3.4). Hier wurde an nur einem Termin eine hohe Aktivität festgestellt (vgl. Tabelle 3.6). Die Aktivität an den geplanten WEA-Standorten (Nord und Süd) ist mit den Aktivitäten an den Standorten A vergleichbar. Hohe Aktivitäten - wie am Standort am Gewässerufers des Dinnendahlsee (Standort C) - wurde an den geplanten WEA-Standorten in keiner Untersuchungsnacht verzeichnet. Die Unterschiede zwischen den Aktivitäten an den Standorten Süd und Nord sind durch die Nähe des HKStandorts Süd zu einem Kleingewässer bzw. zum Knappsacker See als potenzielles Jagdhabitat erklärbar. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 36 ecoda Insgesamt gibt es zwischen den einzelnen Habitattypen im Untersuchungsraum somit einen klaren Aktivitätsgradienten. Während die Fledermausaktivität am Dinnendahlsee sehr hoch war, wurden im Waldbereich (Standort A) deutlich weniger Kontakte erfasst und im landwirtschaftlich genutzten Offenland (Standort B) wurde die geringste Fledermausaktivität registriert. Die Aktivität an den geplanten WEA-Standorten ist vergleichbar mit dem Standort im Waldbereich (Standort A) und durch die räumliche Nähe der WEA-Standorte zu Gehölzstrukturen und Gewässern als potenzielle Jagdhabitate plausibel. Das Ergbenis spielgelt die Bedeutung der Habitattypen als Jagdhabitat wieder. Gewässer zeichnen sich im Allgemeinen durch den Insektenreichtum als Beutetiere als bevorzugtes Nahrungshabitat für Insekten aus. Folgerichtig wurde am Standort A auch die höchste und kontinuirlichste Fledermausaktivität registriert. Offene Ackerstandorte weisen im Allgemeinen nur eine geringe Bedeutung für jagende Fledermäuse auf. 3.3.2.2 Analyse zur Artzugehörigkeit - Ergebnisse im Jahr 2013 Bei den Kontakten handelt es sich zu mehr als 90 % um Rufe des Typs „Pipistrellus“ (vgl. Tabelle 3.8). Hierbei handelt es sich sehr wahrscheinlich überwiegend um Zwergfledermäuse. An Standort C ist es vor dem Hintergrund der regelmäßigen Nachweise von Rauhautfledermäusen bei den Detektorbegehungen (die Art gehört ebenfalls zur Gattung Pipistrellus) jedoch wahrscheinlich, dass sich unter den „Pipistrellus“- Rufen auch Rufe von Rauhautfledermäuse befinden. Mit knapp 5 % aller Kontakte ist der Ruftyp „Nyctaloid“, zu dem unter anderem die kollisionsgefährdeten AbendseglerArten gehören, der zweithäufigste. Die Kontakte dieses Ruftys wurden größtenteils am Horchkistenstandort C aufgezeichnet. Arten des Ruftyps „Myotis“ stellen insgesamt 3,2 % aller aufgezeichneten Kontakte und sind ebenfalls größtenteils am Standort C aufgezeichnet worden. Die Kontaktzahlen der Ruftypen „Nyctaloid“ und „Myotis“ sind im Vergleich zu den Standorten A und B sowie zu Untersuchungen in unstruktrurierten Offenlandlebensräumen (z. B. großflächige Ackerlandschaften) als erhöht einzustufen (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.8: 37 Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im Jahr 2013 an den untersuchten Standorten A B C Gesamt abs % abs % abs % abs % Pipistrellus1.482 93,7 119 63,0 6.682 91,8 8.283 91,6 Typ Myotis-Typ 34 2,1 4 2,1 253 3,5 291 3,2 Nyctaloid-Typ 53 3,4 63 33,3 320 4,4 436 4,8 Eptesicus-Typ 0 0,0 2 1,1 11 0,2 13 0,1 Chiroptera 13 0,8 1 0,5 10 0,1 24 0,3 Gesamt 1.582 100 189 100 7.276 100 9.047 100 - Ergebnisse im Jahr 2015 Im Vergleich zum Jahr 2013 fallen im Jahr 2015 v. a. die höheren relativen Anteile der Ruftypen „Myotis“ und „Nycaloid“ auf. Dementsprechend niedrig liegt mit einem Wert von ca. 50 % der Anteil an Rufen des Pipistrellus-Typs an der Gsamtaktivität (vgl. Tabelle 3.9). Tabelle 3.9: Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen im Jahr 2015 an den untersuchten Standorten Nord Süd Gesamt abs % abs % abs % Pipistrellus86 55,5 121 46,7 207 50,0 Typ Myotis-Typ 18 11,6 62 23,9 80 19,3 Nyctaloid-Typ 34 21,9 66 25,5 100 24,2 Eptesicus-Typ 17 11,0 10 3,9 27 6,5 Chiroptera 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt 155 100,0 259 100 414 100 3.3.2.3 Jahreszeitliches Muster der Aktivität Während der Untersuchungen wurde eine kontinuierliche Aktivität von Individuen des „Pipistrellus“Ruftyps aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.10). Neben den ganzjährig im Untersuchungsraum nachgewiesenen Rauhautfledermäusen, welche vor allem am Horchkistenstandort C vermehrt auftraten, handelt es sich bei den „Pipistrellus“- Nachweisen vermutlich überwiegend um ein oder mehrere jagende Zwergfledermäuse. Mehr als 80 % aller durch die Horchkisten aufgezeichneten Kontakte wurden am Horchkistenstandort C erfasst. Die Aktivitäten können über den gesamten Erfassungszeitraum insgesamt als hoch beschrieben werden, da mehrfach zwischen Mai und Oktober über 1.000 Fledermauskontakte aufgezeichnet wurden. Weitere jahreszeitliche Muster in der Aktivität lassen sich nicht herausarbeiten. Arten des Ruftyps „Myotis“ wurden bis auf den ersten Termin in jeder weiteren Nacht erfasst. Im Laufe der Untersuchung schwankten die Erfassungszahlen zwischen den einzelnen Erfassungsterminen ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 38 z. T. deutlich. Der Termin mit den höchsten Kontaktzahlen liegt im September. Danach nimmt die Aktivität stetig ab. Jedoch wurden schon Anfang Mai ebenfalls hohe Kontaktzahlen für den Ruftyp erreicht. Kontakte des Ruftyps „Nyctaloid“ wurden ebenfalls über den gesamten Untersuchungszeitraum erfasst. Die höchsten Erfassungszahlen des Ruftyps wurden während der beiden Termine im September erfasst (vgl. Tabelle 3.10). Zu diesem Ruftyp gehören u. a. die ziehenden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendsegler. Ein Über- bzw Einflug von einzelner ziehenden Individuen kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden. Kontakte zu Rufen des Typs „Eptesicus“ sowie weitere unbestimmte Fledermausrufe (Typ „Chiroptera“) wurdennur sehr selten registriert. Tabelle 3.10: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 (grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Balz-/Zugaspekt) P ip istre llu sNyctalo id - E p te sicu sD atu m Typ Myo tis-Typ Typ Typ Ch iro p te ra G e sam t 14.04.2013 05.05.2013 18.05.2013 01.06.2013 17.06.2013 03.07.2013 26.07.2013 08.08.2013 22.08.2013 05.09.2013 15.09.2013 08.10.2013 G e sam t 40 1.432 173 1.077 891 450 192 1.325 8 689 989 1.017 8 .2 8 3 0 69 9 5 14 40 5 54 2 71 17 5 291 20 25 27 33 49 45 19 25 8 92 89 4 436 0 1 0 0 0 0 0 7 0 2 3 0 13 1 5 3 3 3 3 1 1 3 0 1 0 24 61 1.532 212 1.118 957 538 217 1.412 21 854 1.099 1.026 9 .0 4 7 Da im Jahr 2015 die Beprobung der Standorte im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende Oktober durchgeführt wurde reichen die Daten nicht aus eine jahreszeitliches Muster über ein gesamtes Aktivitätsjahr darzustellen. Der Vollständigkeit wegen und um Werte aus den Untersuchungsjahren 2013 und 2015 vergleichen zu können, werden die verschiedenen Ruftypen an dieser Stelle dennoch für die einzelnen Untersuchungsnächte dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die höchsten Werte des Ruftyps Nyctaloid - ebenso wie im Jahr 2013 - im Zeitraum Ende August bis Mitte September festgestellt wurden (vgl. Tabelle 3.11). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.11: Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2015 (grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Balz-/Zugaspekt) Nr. D atu m 1 2 3 4 5 6 09./10.07.2015 20./21.07.2015 12./13.08.2015 25./26.08.2015 07./08.09.2015 24./25.09.2015 G e sam t 3.3.3 39 P ip istre llu s- Myo tis-Typ Typ 10 22 48 38 51 38 207 Nyctalu sTyp E p te sicu sTyp Ch iro p te ra G e sam t 4 4 19 43 28 2 100 0 6 12 8 1 0 27 0 0 0 0 0 0 0 16 36 96 125 93 48 414 2 4 17 36 13 8 80 Ein- und Ausflugzählungen 01./02.06.2013 (Standort: westlicher Ortsrand Brühl (OT Heide): Ausflugkontrolle 21:00 - 22:00 Uhr/Einflugkontrolle 4:55 - 5:55 Uhr) Während der Ausflugkontrolle wurde eine Zwergfledermaus beim Flug in Richtung Westen beobachtet. Eine während der Einflugkontrolle detektierte Zwergfledermaus konnte visuell nicht verfolgt werden. 17./18.06.2013 (Standort: Waldwegkreuzung zwischen B 265 und Betriebsgelände Remondis: Ausflugkontrolle 21:15 - 22:20 Uhr/Einflugkontrolle 04:35 - 05:35 Uhr) Während der Ausflugkontrolle wurden im Zeitraum zwischen 22:09 und 22:20 Uhr insgesamt sechs überfliegende Zwergfledermäuse erfasst. Während der Einflugkontrolle wurden zwischen 04:36 und 04:41 Uhr zwei überfliegende Zwergfledermäuse registriert. 03.07.2013 (Standort: Nordöstlich von Liblar: Ausflugkontrolle 21:10 - 22:15 Uhr/Einflugkontrolle 04:35 - 05:35 Uhr) Während der Ausflugkontrolle wurden drei überfliegende Zwergfledermäuse mit dem Detektor registriert, die visuell nicht verfolgt werden konnten. Während der Einflugkontrolle wurden insgesamt sechs überfliegende Zwergfledermäuse erfasst. Hierbei kam jeweils ein Individuum aus Nordwest bzw. Südost mit der Flugrichtung Südost bzw. Nordwest. Bei den übrigen Indivdiuum konnte die Flugrichtung nicht festgestellt werden. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 40 ecoda 26./27.07.2013 (Standort: Südöstlicher Randbereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen im westlichen Teil des Untersuchungsraum: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:05 Uhr/Einflugkontrolle 04:45 05:50 Uhr) Während der Ausflugkontrolle am 26.07.2013 wurden keine Fledermäuse erfasst. Während der Einflugkontrolle wurden neben sechs Individuen der Zwergfledermaus, welche in Richtung Südwesten flogen, um 04:48 Uhr auch ein Individuum der Gattung Myotis erfasst. Aufgrund der sehr leisen Aufnahme war eine weitere Artdifferenzierung nicht möglich. Fazit: Die Ein- und Ausflugkontrollen ergaben keine Hinweise auf konkrete Quartierstandorte der Zwergfledermaus im Untersuchungsraum. Es ist aufgrund der hohen Nachweiszahl jedoch wahrscheinlich, dass sich zumindest zweitweise Quartiere der Zwergfledermaus im Untersuchungsraum befinden. Hinweise auf individuenreiche Wochenstubenquartiere mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen ergaben sich durch die Ein- und Ausflugkontrollen nicht. 3.3.4 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang wurden keine ziehenden/überfliegenden Fledermäuse registriert. Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen lieferten somit keine Hinweise darauf, dass der Untersuchungsraum in verstärktem Maße von wandernden Tieren überflogen wurde. 3.3.5 Netzfänge Im Rahmen der Netzfänge wurde eine Fransenfledermaus nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.12). Es handelte sich um ein Weibchen, sodass davon ausgegangen wird, dass sich die Art zumindest im Umfeld des Untersuchungsraum reproduziert, da die mittlere Entfernung von Quartier und Jagdgebiet meist weniger als 4 km beträgt (DIETZ et al. 2007). Konkrete Nachweise von Quartieren wurden jedoch nicht erbracht. Tabelle 3.12: Ergebnisse der Netzfänge in den Nächten vom 11. auf den 12.07.2013 und vom 15. auf den 16.07.2013. Datum Zeit Art 15.07.2013 22:35 Myotis nattereri Geschlecht weiblich Fortpflanzungsstatus laktiert, haarfreier Hof um Zitze Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse 3.4.1 Artenspektrum 41 ecoda Im Untersuchungsraum wurden mindestens neun Arten sowie zwei Artkomplexe festgestellt. Die Anzahl der nachgewiesenen Arten ist im Vergleich mit ähnlich strukturierten Untersuchungsräumen im gleichen Naturraum als durchschnittlich zu bezeichnen. Positiv auf die Aktivität von Fledermäusen wirken sich sehr wahrscheinlich die großen Stillgewässer im Untersuchungsraum aus, welche den Fledermausarten als Jagdlebensraum dienen. 3.4.2 Bedeutung als Lebensraum 3.4.2.1 Quartiere Im Untersuchungsraum ist - unter Berücksichtigung der Aktivitätsdichte von Fledermäusen (v. a. Zwerg- und Wasserfledermaus), des Nachweises eines laktierenden Weibchens der Fransenfledermaus sowie des Nachweise von Balzrufen der Rauhautflefdermaus - in älteren Laubwaldbereichen von einer gewissen Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass zumindest temporär geeignete Strukuren (Baumhölen, Astausfaulungen o. ä.) als Quartiere einzelner Fledermausarten (v. a. als Männchenquartiere) genutzt werden. Für Spalten bewohnende und ggf. auch für Baumhöhlen bewohnende Arten dürften die Laubwaldbereiche innerhalb des Untersuchungsraum ein durchschnittliches Quartierpotenzial besitzen. Ein gewisses Quartierpotenzial kann auch Sonderstukturen wie Nistkästen oder Jagdeinrichtungen beigemessen werden. Konkrete Hinweise auf Quartierstandorte ergaben sich aus den Daten nicht (vgl. Karte 3.8). Gebäudebewohnende Arten finden neben den Industriegebäuden im Zentrum des Untersuchungsraum, dem Gut Sophien- Wald und dem Campingplatz im Südwesten überwiegend in den Siedlungsbereichen unmittelbar außerhalb des Untersuchungsraum Quartierlebensräume. 3.4.2.2 Jagdhabitate und Flugstraßen In den Karten 3.2 bis 3.6 sind sämtliche Nachweise dargestellt, die während der zwölf Begehungen erbracht wurden. Die dargestellten Nachweise stammen dabei nicht zwingend von unterschiedlichen Individuen. Da man davon ausgehen kann, dass - insbesondere während aufeinanderfolgender Begehungen (aber auch während einer einzelnen Begehung) - einige Individuen mehrfach registriert worden sind (Doppelzählungen), gehen die dargestellten Nachweise auf deutlich weniger Individuen zurück. Insgesamt ist die Nachweisdichte im gesamten Untersuchungsraum als hoch zu bewerten, was v. a. auf die hohe Aktivitätsdichte der Zwerg- und der Wasserfledermaus zurückzuführen ist. Die meisten Nachweise im Untersuchungsraum wurden dabei im Bereich der größeren Gewässer erbracht, denen deswegen eine besondere Bedeutung für Fledermäuse im Untersuchungsraum beigemssen wird. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 42 Anhand der Verteilung der Aufenthaltsorte lassen sich für die einzelnen Arten bzw. Artengruppen verschiedene Funktionsräume/-elemente im Untersuchungsraum identifizieren und abgrenzen. Unter Berücksichtigung der Stetigkeit des Auftretens der einzelnen Arten und der Aktivitätsdichte wird nachfolgend die Bedeutung der Funktionsräume /-elemente bewertet und einer der drei in Kapitel 3.2.1 aufgeführten Wertstufen zugeordnet. Um die Ergebnisse und die Bewertung in einen größeren Kontext zu stellen und damit auch nachvollziehbarer machen zu können, wird zunächst kurz auf die Autökologie der einzelnen Arten eingegangen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Angaben zur Autökologie und dem allgemeinen Verbreitungsbild dem Informationssystem „Geschütze Arten in NRW“ (LANUV 2015) entnommen. Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5 bis 20 cm Höhe über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen aufgesucht. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien mit 20 bis 50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund nutzen und diese alle 2 bis 3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen. Zwischen Ende August und Mitte September schwärmen Wasserfledermäuse in großer Zahl an den Winterquartieren. Die Wasserfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ und kommt in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken bestehen im westfälischen Bergland. Mit insgesamt 115 Nachweisen war die Wasserfledermaus nach der Zwergfledermaus die zweithäufigste Art (vgl. Tabelle 3.3). Nachweise von Individuen der Art wurden an jedem Termin erbracht und befanden sich zumeist in unmittelbarer Gewässernähe (vgl. Karte 3.2). Vereinzelt wurden an Waldwegen – vorwiegend überfliegende – Individuen erfasst. Aufgrund der häufigen Nachweise lassen sich insgesamt fünf Jagdgebiet mit hoher Aktivität (Funktionsräume besonderer Bedeutung) abgrenzen. Dabei handelt es sich um den Dinnendahlsee, den Knapsacker See, den Albertsee, den Franziskussee sowie den Bleibtreusee (vgl. Karte 3.7). Aufgrund der hohen Nachweiszahlen sowie des relativ kleinen Aktionsradius der Art (im Mittel 2,3 km um das Quartier, (DIETZ et al. 2007)) ist davon auszugehen, dass sich im Untersuchungsraum Baumquartiere der Art befinden. Konkrete Nachweise wurden jedoch nicht erbracht. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 43 Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine allgemeinde bis besondere Bedeutung als Lebensraum für die Wasserfledermaus beigemessen. Den Gewässern wird eine besondere Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13). Große/Kleine Bartfledermaus Eine Unterscheidung der beiden Bartfledermausarten anhand ihrer Rufe ist im Regelfall nicht möglich. Große Bartfledermäuse sind Gebäude bewohnende Fledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommen. Als Jagdgebiete werden geschlossene Laubwälder mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern bevorzugt. Außerhalb von Wäldern jagen sie auch an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern, Gärten und in Viehställen. Bei ihren Jagdflügen bewegen sich die Tiere in meist niedriger Höhe (1 bis 10 m) im freien Luftraum entlang der Vegetation. Der Aktionsraum einer Wochenstube kann eine Gesamtfläche von 100 km² umfassen, wobei die regelmäßig genutzten Jagdgebiete mehr als 10 km entfernt sein können. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von 10 bis über 250 Weibchen befinden sich in Spaltenquartieren an Gebäuden, auf Dachböden sowie hinter Verschalungen. Darüber hinaus werden insbesondere von Männchen auch Baumquartiere (v. a. abstehende Borke) und seltener Fledermauskästen genutzt. Ab Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Von Ende Juli bis Ende August werden die Wochenstuben wieder aufgelöst. Im Winter werden Große Bartfledermäuse in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen oder Kellern angetroffen. Als Mittelstreckenwanderer legen die Tiere selten Entfernungen von mehr als 250 km zwischen Sommer- und Winterquartier zurück. Die Große Bartfledermaus gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im nordöstlichen Westfalen, wo einige kopfstarke Wochenstubenkolonien bekannt sind, die größte mit bis zu 350 Tieren. In Winterquartieren des Berglandes werden regelmäßig einzelne Tiere nachgewiesen. Ein bedeutendes Schwarmquartier befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein. Große Verbreitungslücken bestehen im Rheinland nördlich der Eifel sowie im westlichen Münsterland. Die im Sommer meist Gebäude bewohnende Kleine Bartfledermaus ist in strukturreichen Landschaften mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen zu finden. Bevorzugte Jagdgebiete sind linienhafte Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Seltener jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die Beutejagd erfolgt in niedriger Höhe (1 bis 6 m) entlang der Vegetation. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von bis zu 650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von meist 20 bis 70 Weibchen befinden sich in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden. Genutzt werden enge Spalten zwischen Balken und Mauerwerk, Verschalungen, Dachböden. Seltener werden Baumquartiere (z. B. Höhlen, abstehende Borke) oder Nistkästen ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 44 bewohnt. Die Weibchen bringen im Juni die Jungen zur Welt. Ab Mitte/Ende August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Kleine Bartfledermäuse überwintern von Oktober/November bis März/April meist unterirdisch in spaltenreichen Höhlen, Stollen, Felsenbrunnen, Kellern usw. Bisweilen werden auch Bachverrohrungen oder Brückenbauwerke aufgesucht. Bei den Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier werden meist geringe Entfernungen unter 50 (max. 240) km zurückgelegt. Die Kleine Bartfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ (MEINIG et al. 2011) und kommt vor allem im Bergland verbreitet vor. Große Verbreitungslücken bestehen dagegen am Niederrhein und in der Kölner Bucht. Sommer- und Wochenstubenfunde (mind. 12) sowie Winterquartiernachweise liegen vor allem aus Westfalen und der Eifel vor. Das bedeutendste Winterquartier mit mehr als 100 Tieren befindet sich im Kreis Olpe. Bartfledermäuse wurden im Untersuchungsraum insgesamt an acht Terminen mit insgesamt 25 Nachweisen festgestellt (vgl. Tabelle 3.3). Die Nachweise sind über die gesamte Erfassungsroute verteilt und stammen meist von überfliegenden Individuen (vgl. Karte 3.3). Aufgrund der relativ gleichmäßigen Verteilung der Nachweise werden keine Funktionsräume abgegrenzt. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für Bartfledermäuse beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Fransenfledermaus Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Die individuellen Aktionsräume sind 100 bis 600 ha groß, wobei die Kernjagdgebiete meist in einem Radius von bis zu 1.500 m um die Quartiere liegen. Als Wochenstuben werden Baumquartiere (v. a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10 bis 30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere können ein bis zweimal in der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie aufgelöst. Die Fransenfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „ungefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt in allen Naturräumen vor. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im Münsterland. In der Kölner Bucht und am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 45 Die Fransenfledermaus ist mit 31 Nachweisen an neun Terminen die dritthäufigste Art im Untersuchungsraum (vgl. Tabelle 3.3). Vor dem Hintergrund der Verteilung der Nachweise im Untersuchungsraum lassen sich zwei Funktionsräume mit erhöhter Nutzungsintensität abgrenzen (vgl. Karte 3.7). Dem Untersuchungsraum wird insgesamt eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund erhöhter Aktivitäten eine besondere Bedeutung als Lebensraum für die Fransenfledermaus beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Großes Mausohr Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere Waldtypen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden Großinsekten (v. a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen Jagdgebiete der sehr standorttreuen Weibchen sind 30 bis 35 ha groß. Sie liegen innerhalb eines Radius von meist 10 (max. 25) km um die Quartiere und werden über feste Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente) erreicht. Die traditionell genutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich auf warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein. In Nordrhein-Westfalen bestehen die Kolonien meist aus 20 bis 300 Weibchen. Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in kleinen Gruppen in Dachböden, Gebäudespalten, Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen. Ab Ende Mai/Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht. Die Winterquartiere werden ab Oktober bezogen und im April wieder verlassen. Bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Entfernungen unter 50 (max. 390) km zurück. Das Große Mausohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze und gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (vgl. MEINIG et al. 2011). Im Bergland ist die Art infolge einer deutlichen Bestandszunahme mittlerweile weit verbreitet. Im Tiefland nimmt die Anzahl der früher spärlichen Nachweise zu. Der sommerliche Gesamtbestand wird auf über 5.000 Tiere geschätzt, es existieren mindestens 23 Wochenstubenkolonien. Dagegen überwintern in den mehr als 60 bekannten Winterquartieren nur insgesamt etwa 750 Tiere. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 46 Insgesamt traten Große Mausohren an drei Terminen mit insgesamt vier Nachweisen auf (vgl. Tabelle 3.3). Aufgrund der geringen Anzahl an Nachweisen werden für die Art keine Funktionsräume abgegrenzt. Dem Untersuchungsraum wird eine geringe Bedeutung für Große Mausohren zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13). Myotis spec. Nicht weiter bestimmbare Rufe aus der Gattung Myotis wurden an elf Terminen registriert (vgl. Tabelle 3.3). Der Schwerpunkt der Nachweise liegt dabei südlich der Bundesstraße B 265 im Bereich des Franziskussees, an welchem neben vermehrt jagenden Individuen auch Sozialrufe erfasst wurden (vgl. Karte 3.3). Nördlich der Bundesstraße wurden ebenfalls im Bereich der Seen sowie am Gut Sophienwald unbestimmte Individuen der Gattung registriert. Unter Berücksichtigung der Nachweise weiterer Arten der Gattung Myotis (s. o.) wird dem Untersuchungsraum für die Gattung - bzw. den Arten der Gattung, deren Lebensraumbedingungen im Untersuchungsraum erfüllt werden - eine allgemeine, in Teilbereichen (z. B. im Bereich der Wasserflächen) eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Kleinabendsegler Der Kleinabendsegler ist eine Waldfledermaus, die in waldreichen und strukturreichen Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. Die Weibchenkolonien bestehen aus 10 bis 70 (max. 100) Individuen. Dabei bilden sich innerhalb eines Quartierverbundes oftmals kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere häufig wechseln. Insofern sind sie auf ein großes Quartierangebot angewiesen. Die Tiere überwintern von Oktober bis Anfang April meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu 30 Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, seltener auch in Fledermauskästen. Als Fernstreckenwanderer legt der Kleine Abendsegler bei seinen saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von 400 bis 1600 km zurück. Die Art ist vergleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte Sommerquartiere auf. Der Kleine Abendsegler gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Seit mehreren Jahren zeichnen sich eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung ab. Mittlerweile ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 47 ecoda liegen aus allen Naturräumen Fundmeldungen mit Wochenstuben vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild ergeben. Im Untersuchungsraum wurde die Art an zwei Terminen im Mai mit insgesamt sieben Nachweisen festgestellt (vgl. Tabelle 3.3). Die Feststellung der Art während der Detektorbegehungen konzentrieren sich im Bereich unmittelbar nördlich der Bundesstraße B 265. Dieser Bereich wird als Jagdgebiet mittlerer Aktivität (Funktionsraum allgemeiner Aktivität) abgrenzen (vgl. Karte 3.8). Aufgrund der Ergebnisse der Detektorbegehungen wird dem Untersuchungsraum insgesamt eine geringe bis allgemeine Bedeutung für Kleinabendsegler zugewiesen. Teilbereichen nördlich der B 265 wird eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Nyctalus spec. Während der Detektorbegehungen wurden zwei Nachweise von nicht weiter bestimmbaren Individuen der Gattung Nyctalus erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Unter Berücksichtigung der Nachweise von Kleinabendseglern sowie der kontinuirlichen Erfassung von Rufen des Typs „Nyctaloid“ mit Hilfe der Horchkistenuntersuchung wird dem Untersuchungsraum für die Gattung - bzw. den Arten der Gattung - eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Breitflügelfledermaus Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend in Siedlungen und im siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Als Sommerquartiere werden Spaltenverstecke oder Hohlräume an Gebäuden (z. B. Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen) bezogen. Einzelne Männchen beziehen neben Gebäudequartieren auch Baumhöhlen, Nistkästen oder Holzstapel. Die Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Als Winterquartiere dienen Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen. Die Breitflügelfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt vor allem im Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor. Im Untersuchungsraum wurde die Art einmal unmittelbar südlich der B 265 im östlichen Teil des Untersuchungsraum nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3, Karte 3.4). Im Rahmen der Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 48 Horchkistenuntersuchung wurde Rufe des Typs „Eptesicus“ nur selten festgestellt (vgl. Tabellen 3.8 und 3.9). Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für Breitflügelfledermäuse zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13). Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart an und in Gebäuden. Als Wochenstuben werden beispielsweise Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden, Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen bezogen. Teilweise liegen die Quartiere auch in hohlen Bäumen und hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf und beziehen Spalten in Kellern historischer Gebäude, in Brücken, hinter Bildern in kühlen Kirchen und in Holzstößen (BOYE et al. 1999). Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in Städten, beleuchtete Plätze, Gewässer und lückige Waldbereiche. Die bei der Jagd bevorzugte Flughöhe ist i. d. R. vergleichsweise niedrig (< 10 m). Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Nordrhein-Westfalens die bei weitem häufigste Art. Sie gilt derzeit in NRW als „nicht gefährdet“ und wird somit nicht in der Roten Liste geführt (MEINIG et al. 2011). Im Untersuchungsraum war die Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart (vgl. Tabelle 3.3). Die Aktivität wird insgeamt als hoch eingestuft. Eine räumliche Konzentration des Auftretens jagender Individuen war, trotz der allgemein sehr hohen Aktivitäten, im Bereich der Wasserflächen zu verzeichnen (vgl. Karte 3.5). Konkrete Hinweise auf Quartierbereiche wurden während der Untersuchungen nicht erbracht. Es ist jedoch aufgrund der hohen Anzahl von Nachweisen davon auszugehen, dass in geeigneten Bereichen im Untersuchungsraum bzw. in den Siedlungsstrukturen im unmittelbaren Umfeld Quartiere existierten. Insgesamt wird dem gesamten Untersuchungsraum eine besondere Bedeutung für Zwergfledermäuse zugewiesen (vgl. Tabelle 3.13). Mückenfledermaus Die Mückenfledermaus wurde erst vor wenigen Jahren als eigene Art von der Zwergfledermaus abgespalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird angenommen, dass die Mückenfledermaus in Norddeutschland bevorzugt in gewässerreichen Waldgebieten sowie in baum- und strauchreichen Parklandschaften mit ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 49 alten Baumbeständen und Wasserflächen vorkommt. In der Mitte Deutschlands besiedelt sie vor allem naturnahe Feucht- und Auwälder. Die Nutzung von Wochenstuben scheint der Quartiernutzung von Zwergfledermäusen zu entsprechen. Bevorzugt werden Spaltenquartiere an und in Gebäuden, wie Fassadenverkleidungen, Fensterläden oder Mauerhohlräume. Im Gegensatz zur Zwergfledermaus nutzen Mückenfledermäuse regelmäßig auch Baumhöhlen und Nistkästen, die sie vermutlich als Balzquartiere nutzen. Die Kolonien können große Kopfstärken mit über 100, bisweilen über 1000 Tieren erreichen. Als Winterquartiere konnten bislang Gebäudequartiere und Verstecke hinter Baumrinde festgestellt werden. Dabei sind die Tiere auch mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet. Die Mückenfledermaus scheint in ganz Deutschland verbreitet zu sein. In Nordrhein-Westfalen konnte sie verstreut im nördlichen Rheinland nachgewiesen werden, hier ist auch eine kleine Wochenstube belegt. Insgesamt können derzeit jedoch noch keine zuverlässigen Aussagen über den Status und das Verbreitungsbild getroffen werden. Im Untersuchungsraum wurde die Art einmal nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.13). Rauhautfledermaus Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Die Sommerlebensräume der Rauhautfledermaus liegen alle im Tiefland, wobei gewässerreiche Waldlandschaften typisch sind. Wochenstubennachweise sind vor allem aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In den übrigen Bundesländern tritt die Art überwiegend zur Zugzeit im Spätsommer und Herbst oder während des Sommers in kleinen Männchenkolonien auf (BOYE et al. 1999). In der Roten Liste der Säugetiere in NRW wird die Rauhautfledermaus als reproduzierende Art als „arealbedingt selten“, als ziehende Art als „ungefährdet“ eingestuft (MEINIG et al. 2011). Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke in Bäumen bevorzugt. Daneben werden Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln, Holzstapel und Gebäudequartiere genutzt. Als Jagdgebiete dienen vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern, wobei die Tiere als Patrouillenjäger in 5 bis 15 m Höhe kleine Fluginsekten erbeuten. Die Rauhautfledermaus wurde im Untersuchungsraum während jeder Begehung nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.3). Konzentrationen von Nachweisen ergaben sich am Dinnendahl- und am Franziskussee (vgl. Karte 3.6). Diese Bereiche wurden daher als Funktionsräume mit besonderer Bedeutung ausgewiesen (vgl. Karte 3.9). Zudem wurden am 05.09.2013 westlich des Bleibtreusees Sozialrufe ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 50 registriert, die von Männchen während der Balz abgegeben werden (SKIBA 2009). Daher wurde dieser Bereich als Funktionsraum besonderer Bedeutung ausgewiesen (vgl. Karte 3.9). Die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraum für Rauhautfledermäuse wird insgesamt als allgemein, in Teilbereichen als besonders bewertet (vgl. Tabelle 3.13). Tabelle 3.13: Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten Art Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraum Wasserfledermaus - insgesamt allgemein bis besondere Bedeutung als Lebensraum - Gewässer mit besondere Bedeutung Große / Kleine Bartfledermaus - insgesamt allgemeine Bedeutung als Lebensraum Fransenfledermaus - gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung - Teilbereiche südlich der B 265 sowie am Gut Sophien-Wald mit besonderer Bedeutung Großes Mausohr - insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum Myotis spec. - gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung - Teilbereiche v. a. Gewässer mit besonderer Bedeutung Kleinabendsegler - insgesamt geringe bis allgemeine Bedeutung als Lebensraum - Teilbereiche unmittelbar nördlich der B 265 mit allgemeiner Bedeutung Nyctalus spec. - insgesamt allgemeine Bedeutung als Lebensraum Breitflügelfledermaus - insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum Zwergfledermaus - insgesamt besondere Bedeutung als Lebensraum Mückenfledermaus - insgesamt geringe Bedeutung als Lebensraum Rauhautfledermaus - gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung - Wasserflächen und Balzarena mit besonderer Bedeutung ecoda ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.7 Funktionsräume mit besonderer Bedeutung für Wasser- und Fransenfledermaus ! { } A ! { } A Standort einer geplanten WEA Gemeindegrenzen Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) Untersuchungsraum Art ! { } A Wasserfledermaus Fransenfledermaus Funktionsraum Jagdgebiet mit besonderer Bedeutung ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos (DOP40) Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ ! Fachgutachten Fledermäuse zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.8 Funktionsräume mit besonderer Bedeutung für Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus ! { } A ! { } A Standort einer geplanten WEA Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) Untersuchungsraum Art Kleinabendsegler ! { } A Rauhautfledermaus Funktionsraum Jagdgebiet mit besonderer Bedeutung ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen deutschen Grundkarte Karte 1 : 5.000 (DGK 5) in Kombination mit den Digitalen Orthophotos Bearbeiter: Ralph- Michael Dowe, 26. November 2014 0 150 Maßstab 1:15.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 750 m ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.4.3 53 Bedeutung für den Fledermauszug Von den weit wandernden Fledermäusen wurden im Untersuchungsraum der Kleinabendsegler sowie die Rauhautfledermaus nachgewiesen. Hierbei wurde im Rahmen der Detektorbegehungen die Rauhautfledermaus ganzjährig, der Kleinabendsegler nur im Frühjahr nachgewiesen. In der Horchkistenauswertung traten Rufe des Ruftyps „Nyctaloid“ jedoch ebenfalls ganzjährig auf. Die Auswertung der Horchkisten ergab für die Untersuchungsnächte im September eine leichte Erhöhung der Kontakte des Ruftyps „Nycatlus“ (vgl. Tabellen 3.8 und 3.9). Ein Über- oder Einflug einzelner ziehender Abendsegler-Individuen kann vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden. Hinweise auf eine bedondere als Bedeutung als Überflugraum wurden durch die Untersuchung nicht erbracht. 3.4.4 Fazit Mit mindestens neun Arten kann das im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich für einen Lebensraum bewertet werden, der über Laubwaldbereiche und Gewässerkomplkexe besteht. Fledermausquartiere wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Jedoch ist es aufgrund der hohen Aktivität insbesondere der Zwerg- und Wasserfledermaus, des Nachweises einer laktierenden Fransenfledermaus sowie des Nachweises von Balzrufen von Rauhautfledermäusen wahrscheinlich, dass sich in geeigneten Strukturen (ältere Laubwaldbereiche, Gebäude, Sonderstrukturen (z. G. Nistkästen, Jagdkanzel) Quartiere von Fledermäusen (insbeondere Männchenquartiere) befunden haben. Hinweise auf Wochenstuben der Zwergfledermaus mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden durch die Untersuchung nicht erbracht. Hinweise auf Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug in den Untersuchungrsaum ergaben sich nicht. Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a. Wasserfledermaus) sowie für Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse Lebensraumfunktionen. Insbesondere im Bereich der Gewässer wurde im Untersuchungsraum eine erhöhte Aktivität festgestellt. Für die Zwergfledermaus und Wasserfledermaus wird dem gesamten Untersuchungsraum eine besondere bzw. allgemeine bis besondere Bedeutung zugewiesen. Für die Fransen- und Rauhautfledermaus sowie für Arten der Gattung Myotis haben zumindest Teilbereiche aufgrund der Feststellung von Jagdgebieten eine besondere Bedeutung. Für fünf weitere Arten hat der Untersuchungsraum insgesamt eine geringe bzw. eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4 54 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Die potenziellen Auswirkungen von WEA auf Fledermäuse lassen sich wie folgt unterteilen: - Kollisionsrisiko - baubedingter (vgl. Kapitel 4.1) Lebensraumverlust (vgl. Kapitel 4.2) - betriebsbedingter - Barrierewirkung 4.1 Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung; vgl. Kapitel 4.3) und Zerschneidung von Lebensräumen (vgl. Kapitel 4.4) Kollisionsrisiko Systematische Untersuchungen zum Kollisionsrisiko für Fledermäuse an WEA wurden erstmals in Amerika und Schweden durchgeführt (z. B. AHLÉN 2003, ERICKSON et al. 2003). Deren Ergebnisse sind aus diversen Gründen nicht auf Standorte in Deutschland übertragbar (unterschiedliche Windparkplanungen, Artenspektren und Naturräume). Aus Deutschland liegen mittlerweile ebenfalls systematische Untersuchungen vor (FÖRSTER 2003, ENDL 2004, BRINKMANN 2006, SEICHE et al. 2007a, NIERMANN et al. 2009, BRINKMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011b). Seit dem Jahr 2001 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg bundesweit Nachweise von Kollisionsopfern. Bis zum 01.06.2015 waren in der Totfundliste bundesweit 2.487 Fälle von Fledermäusen bekannt, die an WEA verunglückten (davon 38 in NordrheinWestfalen, vgl. DÜRR 2015) wobei man annehmen kann, dass die Dunkelziffer (d. h. die Zahl der verunglückten, aber nicht gefundenen Tiere) sehr hoch ist. Über 81 % aller Totfunde entfallen auf die Arten Großer Abendsegler (etwa 34,3 %), Rauhautfledermaus (etwa 27,3 %) und Zwergfledermaus (etwa 19,9 %). Das Kollisionsrisiko ist somit artspezifisch sehr unterschiedlich. Während für die genannten drei Arten von einem hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss, scheint das Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten gering zu sein, u. a. weil die meisten Tiere auf ihren Jagdflügen und möglicherweise auch auf den Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T. sehr strukturgebunden entlang von Hecken oder durch den Wald fliegen (BRINKMANN 2004). Auch in der Untersuchung von BEHR et al. (2007) ergaben sich für die Gattungen Plecotus und Myotis keine Hinweise auf eine Gefährdung durch Kollision mit den Rotoren von WEA. SEICHE et al. (2007a) fanden keine Totfunde einzelner Myotis-Arten, dem Grauen Langohr oder der Mopsfledermaus, obwohl diese Arten in der Nähe der WEA gejagt haben. Das vergleichsweise hohe Kollisionsrisiko für den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die Zwergfledermaus sowie das sehr geringe Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten wird auch durch aktuelle Untersuchungen von NIERMANN et al. (2011a) bestätigt. Die Ergebnisse der Untersuchung von SEICHE et al. (2007a) legen nahe, dass sich das hohe Kollisionsrisiko beim Großen Abendsegler auf Jungtiere beschränkt. Von den 57 gefundenen Individuen, deren Alter eindeutig zugeordnet werden konnte, waren 54 juvenil und lediglich drei adult. Die Autoren diskutieren, dass dies mit einer Gewöhnung an bzw. einer Meidung von WEA der adulten Tiere ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 55 zusammenhängen könnte, worauf auch Untersuchungen aus den USA hinweisen (ERICKSON et al. 2003). Im Gegensatz dazu überwog bei der Rauhautfledermaus der Anteil der adulten Tiere (SEICHE et al. 2007a). Auch NIERMANN et al. (2011a) kamen zu diesen Ergebnissen: beim Großen Abendsegler waren vorwiegend subadulte, bei der Rauhautfledermaus vorwiegend adulte Tiere betroffen. Nach ENDL (2004) treten Totfunde von Fledermäusen an WEA flächendeckend auf und bleiben nicht auf Einzelstandorte beschränkt. Offensichtlich kann es an einem Standort aber zu jährlich stark unterschiedlichen Kollisionsraten kommen. So wurden im Rahmen systematischer Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltfachamts Bautzen im Jahr 2002 37 Totfunde an fünf Standorten mit insgesamt 34 WEA gefunden (FÖRSTER 2003). Davon wurden allein 34 Totfunde in einem einzigen Windpark registriert (Windpark Puschwitz mit 10 WEA; ebenda, vgl. auch TRAPP et al. 2002), während an anderen Standorten keine Kollisionsopfer gefunden wurden. Im Jahr 2003 bzw. 2004 wurden im gleichen Raum 22 bzw. 20 tote Fledermäuse an zwölf Standorten mit insgesamt 68 WEA gefunden. An den zehn WEA im Windpark Puschwitz wurden im Jahr 2003 bzw. 2004 sechs bzw. sieben Kollisionsopfer festgestellt (Alle Angaben sind in der oben genannten Sammlung von Kollisionsopfern bereits enthalten.). Auch BACH & RAHMEL (2006) weisen darauf hin, dass die Schlagwahrscheinlichkeit an einem Standort keine jährliche Konstante ist, da im Rahmen von Untersuchungen in Süddeutschland (BRINKMANN 2006) in unterschiedlichen Jahren bei gleicher Methode unterschiedlich viele Tiere gefunden wurden. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich außerdem, dass neben den ziehenden Arten auch residente Fledermäuse betroffen sein können. Auch wenn grundsätzlich an jeder WEA Kollisionen auftreten können, so scheint die Kollisionsrate doch stark von den standörtlichen Bedingungen abzuhängen. Es besteht somit nicht an jeder WEA ein hohes Kollisionsrisiko. Man kann beispielsweise annehmen, dass Standorte an Gewässern, an denen einige Arten bevorzugt jagen, ein höheres Konfliktpotenzial aufweisen. Ebenso deutet sich z. B. für die Zwergfledermaus ein relevantes Kollisionsrisiko an Standorten in Wäldern an. So war die Art mit 78 % aller Funde an verschiedenen WEA im Wald die häufigste Art, während an WEA im Offenland keine Kollisionsopfer gefunden wurden (BRINKMANN 2006). Auch BEHR & VON HELVERSEN (2005) fanden an vier WEA in einem Waldgebiet vorwiegend Zwergfledermäuse (89 % (2004) bzw. 74 % (2005) aller Totfunde). Möglicherweise fliegen Zwergfledermäuse in Wäldern – anders als im Offenland – auch in größerer Höhe (bzw. über dem Kronendach). An verschiedenen Standorten in Sachsen war die Art mit 11 % aller Funde die am dritthäufigsten registrierte Art (ENDL 2004). Nach ENDL (2004) sind die Verluste der Zwergfledermaus an waldnahe Standorte gebunden. Im Rahmen der Untersuchung ergab sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate an einer WEA und der Nähe zum Waldrand. So wurden nur an sechs der 88 untersuchten WEA verunglückte Zwergfledermäuse gefunden. Der mittlere Abstand der sechs WEA zum Waldrand lag bei 29 m, während der mittlere Abstand aller untersuchten WEA bei 333 m lag. Keine der sechs WEA, an denen eine Zwergfledermaus gefunden worden ist, lag mehr als 100 m vom Waldrand entfernt. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 56 Auch SEICHE et al. (2007a) fanden für den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus einen überproportional hohen Anteil von Totfunden an WEA, die in einer Entfernung von bis zu 100 m zu Gehölzen (v. a. Feldgehölze, Waldränder) standen. In Bezug auf die Nähe zu Baumreihen war jedoch kein Zusammenhang zwischen der Entfernung der WEA und der Zahl verunglückter Tiere zu erkennen. NIERMANN et al. (2011b) stellten einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Gehölznähe und der Fledermausaktivität im Gondelbereich von WEA fest. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die Windgeschwindigkeit im Rahmen der Studie einen viel größeren Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich hatte. Der Einfluss von Typ und Ausmaß von WEA ist bislang noch nicht umfassend untersucht. SEICHE et al. (2007a) fanden eine Tendenz, dass ein größerer Rotordurchmesser zu einer höheren Kollisionsrate führt. Hingegen sei der Bau höherer WEA nicht gleichbedeutend mit einem höheren Konfliktpotenzial. Die Nabenhöhe hatte in der Studie von NIERMANN et al. (2011b) einen (schwach) signifikanten Einfluss auf die Fledermausaktivität in Gondelhöhe. Mit zunehmender Nabenhöhe verringert sich demnach die Fledermausaktivität im Gondelbereich. Die Autoren betonen jedoch, dass die Nabenhöhe (ebenso wie die Gehölznähe einer WEA, s. o.) im Vergleich zur Windgeschwindigkeit lediglich einen geringen Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich einer WEA hat. Neben den geschilderten standörtlichen Kriterien (Kollisionsrate ist von den Habitatstrukturen abhängig) scheint es auch überregionale Unterschiede hinsichtlich der Kollisionsrate zu geben (vgl. SEICHE et al. 2007a). Nach BACH (2006, S. 3) ist auffällig, dass „der Große Abendsegler vornehmlich in Norddeutschland geschlagen wird, während er bei Untersuchungen in Süddeutschland nicht in Erscheinung trat, obwohl er im Untersuchungsraum vorkam.“. Diesen Trend zeigen auch die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a): Während im südwestdeutschen Binnenland vorwiegend Zwergfledermäuse an WEA verunglücken, sind in Nordostdeutschland hauptsächlich Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse betroffen. KUSENBACH (2004) suchte zwischen Ende August und Ende September 2004 mit jeweils geringer Intensität (meist nur eine Kontrolle, maximal drei Kontrollen) 94 WEA an 18 verschiedenen Standorten in Thüringen nach verunglückten Fledermäusen ab. Insgesamt wurden an sechs der 18 Standorte sieben Fledermausfunde von mindestens drei Arten nachgewiesen: Rauhautfledermaus (3x), Zweifarbfledermaus (2x), Großer Abendsegler (1x) sowie eine unbestimmbare Fledermaus. Demnach ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass vor allem ziehende Arten an WEA in Thüringen verunglücken. Wovon die Höhe des Kollisionsrisikos abhängt, lässt sich anhand der Untersuchung nicht bestimmen. Jedoch deuten die Ergebnisse an, dass das Kollisionsrisiko zwischen den Standorten recht unterschiedlich zu sein scheint. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 57 Zum Ursachen-Wirkungsgefüge, d. h. der Frage unter welchen Umständen Fledermäuse verunglücken, existieren mehrere Hypothesen. Die meisten in der Liste aufgeführten Totfunde stammen aus dem Zeitraum zwischen Ende Juli bis Mitte September, also während der Auflösung der Wochenstuben und der Paarungszeit einzelner Arten sowie des Beginns der Herbstwanderung (vgl. DÜRR 2003, 2007). Dies wird als ein Hinweis darauf gedeutet, dass Kollisionen vorwiegend während der Wanderungen auftreten (z. B. BEHR et al. 2009, DUBOURG-SAVAGE et al. 2009, NIERMANN et al. 2009), möglicherweise weil Fledermäuse dabei die Ultraschallortung nur sporadisch einsetzen. In Sachsen wurden die höchsten Totfundraten jedoch zwischen Mitte Juli und dem 20. August ermittelt, also weniger zur Zeit des Herbstzuges als vielmehr der Auflösung der Wochenstuben. Auch RYDELL et al. (2010) sehen die Ursache dafür nicht im Wanderverhalten einzelner Arten. Sie vermuten vielmehr, dass die vermehrten Kollisionen in den Monaten August/September auf wandernde Insekten als potenzielle Beutetiere für Fledermäuse zurückzuführen sein könnten. Wandernde Insekten fliegen in Höhen, die im Rotorbereich moderner WEA liegen. Somit würden insbesondere Arten, die freie Lufträume zur Jagd nutzen (z. B. Abendsegler) im kollisionsgefährdeten Bereich jagen. Die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a) weisen eher darauf hin, dass Fledermäuse (auch die wandernden Arten) in ihren Reproduktionsgebieten und nicht auf dem Zug verunglücken. Auch SEICHE et al. (2007b) sehen einen Zusammenhang zwischen der Kollisionsgefahr der drei am häufigsten betroffenen Arten und der Lage bzw. Nähe von Wochenstuben. Eine weitere Hypothese geht davon aus, dass die Wärmeabstrahlung vom Generator und/oder vom Getriebe einer WEA eine anlockende Wirkung auf Insekten hat. In der Folge würden dann Fledermäuse ein geeignetes Jagdhabitat im Gondelbereich vorfinden (KUNZ et al. 2007). Augustnächte, in denen die Windgeschwindigkeit gerade so stark ist, dass sich die Rotoren drehen, aber so schwach, dass der Flug von Insekten (als Nahrungsquelle für Fledermäuse) nicht behindert wird, dürften dann zu einer hohen Kollisionsgefahr führen. RYDELL et al. (2010) verwerfen jedoch diese Hypothese, da sich Fledermäuse unabhängig davon, ob sich die Rotoren einer WEA drehen, im Gondelbereich aufhalten. Schließlich wird diskutiert, dass die Tiere gar nicht mit den WEA kollidieren, sondern durch die Verwirbelungen im Lee-Bereich des Rotors ihre Flugfähigkeit verlieren und einfach abstürzen. Als mögliche Todesursache für einen Teil der Tiere, die im Jahr 2004 in Süddeutschland gefunden worden waren, wurden sog. "Barotraumata" diskutiert, die durch Über- oder Unterdruck entstehen. Die Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung im Jahr 2005 Tiere stützen diese These jedoch nicht (vgl. BRINKMANN 2006). Mittlerweile liegen aber aus Kanada Belege vor, dass Fledermäuse nicht nur mit WEA kollidieren, sondern durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen erleiden (Zerplatzen der Lungenbläschen) und dadurch zu Tode kommen (BAERWALD et al. 2008). Nachweise von äußerlich unversehrten Totfunden gibt es von verschiedenen Standorten in Deutschland (eig. Beob.), so dass diese Todesursache auch hier eine gewisse Rolle spielen dürfte. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 58 Da sich die genannten Hypothesen nicht gegenseitig ausschließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Fledermäuse aus verschiedenen Gründen bzw. unter verschiedenen Umständen an WEA verunglücken. Eine andere Möglichkeit, um Kollisionen an konfliktträchtigen WEA zu vermeiden bzw. zu vermindern, besteht darin, diese kritischen WEA in den relevanten Zeiten abzuschalten. Einen Abschaltalgorithmus, mit dem sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren ließ, entwickelten BEHR & VON HELVERSEN (2005). „Fledermausfreundliche“ Betriebsalgorithmen werden außerdem in Behr et al. (2011) beschrieben. 4.2 baubedingter Lebensraumverlust Während der Errichtung von WEA können Quartiere, Jagdgebiete u. a. zerstört werden. Bei WEA, die auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Standorten errichtet werden sollen, sind diese Auswirkungen sehr gering und als ausgleichbar anzusehen. I. d. R. werden sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bilanzierung des Eingriffs in die Funktion von Biotopen mit berücksichtigt und bilanziert. Müssen im Verlauf der Errichtung von WEA Gehölze entfernt werden, kann sich ein höheres Konfliktpotenzial ergeben. Durch eine vorsorgende Planung können diese Auswirkungen vermieden oder vermindert werden. Insofern sollte bereits während der Planungsphase darauf geachtet werden, dass potenzielle Quartierbäume und Wald- oder Gehölzbereiche nicht bzw. nur im unbedingt erforderlichen Maße zerstört werden. 4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) Ob Fledermäuse gegenüber WEA ein Meideverhalten zeigen, welches zu einem Lebensraumverlust führen kann, ist bislang noch weitgehend unklar. BACH (2001, 2003) untersuchte die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von 70 WEA mit einer Nabenhöhe von jeweils 30 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 m. Im Vergleich zum Basisjahr 1998 (46 Registrierungen vor Errichtung des Windparks) nahm die Jagdaktivität der Zwergfledermaus nach Errichtung der WEA z. T. deutlich zu (vor allem im Jahr 2002 mit 75 Registrierungen). Aus Nordrhein-Westfalen liegen zudem weitere Nachweise von Zwergfledermäusen vor, die innerhalb von Windparks jagten, z. T. sogar in einer Entfernung von nur 10 m zum Mastfuß einer WEA (eig. Beob.). Für die Breitflügelfledermaus kommt BACH (2003) hingegen zu dem Ergebnis, dass Individuen dieser Art Windparks zu meiden scheinen, da sie vorwiegend einen Abstand von über 100 m zu WEA einhalten würden. So traten im ersten Jahr nach dem Bau der ersten Anlagen (1999) alle Fledermäuse in einem Abstand von über 100 m zu den WEA auf, in den folgenden Jahren – allen voran 2002 – wurden aber auch in einer Entfernung von weniger als 100 m jagende Individuen registriert. Im Jahr 2002 verlief eine häufig genutzte Flugstraße in einem Abstand von etwa 100 m zu einer WEA. Die Ergebnisse lassen somit offen, ob Breitflügelfledermäuse WEA tatsächlich meiden. Allerdings liegen nach BACH (2006) mittlerweile weitere Hinweise (aus drei weiteren Windparks) vor, dass die Aktivität ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 59 der Breitflügelfledermaus in der Nähe von WEA deutlich geringer ist als auf angrenzenden Flächen. In einer eigenen Untersuchung im Kreis Borken wurden jagende Breiflügelfledermäuse im unmittelbaren Nahbereich bestehender WEA beobachtet (ECODA 2013). Nach TRAXLER et al. (2004) scheinen Große Abendsegler die Nähe von WEA nicht zu meiden, was durch eigene Beobachtungen bestätigt werden kann. In einer Untersuchung im Landkreis Stade konnte hingegen beobachtet werden, dass Abendsegler die bestehenden WEA umflogen und dabei einen Abstand von 100 m einhielten (vgl. BACH 2006). Auch GRUNWALD et al. (2007) wiesen im Rahmen systematischer Erfassungen eine Reihe von Arten nach, die im unmittelbaren Umfeld auftraten. Die Autoren gehen daher davon aus, dass diese Arten (u. a. Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und verschiedene Arten der Gattung Myotis) kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. PODNAY (nach DÜRR 2007) beobachtete in einer dreijährigen Untersuchung in einem Windpark in Brandenburg eine deutliche Zunahme von gezielten Jagdflügen der Fransenfledermaus im Bereich der Masten der WEA. Bislang liegt somit eine Reihe von Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008). Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA könnte zu erheblichen Lebensraumverlusten (ausgenommen etwaige Störungen am Quartier) von Fledermäusen führen. 4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen Inwiefern von WEA eine Barrierewirkung ausgeht, die zu einer Zerschneidung von räumlich-funktional zusammenhängenden (Teil-)Lebensräumen führen kann, ist ungeklärt. Die fehlenden Hinweise auf ein Meideverhalten vieler Arten (vgl. Kapitel 4.3) deuten aber darauf hin, dass WEA keine oder allenfalls eine sehr kleinräumige Barrierewirkung entfalten. BACH & RAHMEL (2006) berichten von Großen Abendseglern, die die in einem Flugkorridor stehenden WEA umflogen und dabei Abstände von mehr als 100 m zu den WEA einhielten. Die Autoren gehen davon aus, dass derartige Ausweichmanöver nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu bewerten sind. Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA könnte für Fledermäuse zu relevanten Barrierewirkungen oder sogar zu einer Zerschneidung von Lebensräumen führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5 60 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Wie in Kapitel 3.4.3 dargestellt, erfüllt der Untersuchungsraum v. a für die Zwerg- und Wasserfledermaus sowie für die Fransen-, Rauhautfledermaus und den Kleinabendsegler Lebensraumfunktionen. Die Ausführungen beziehen sich somit vor allem auf diese Arten, es werden - soweit relevant - aber auch die anderen nachgewiesenen Arten berücksichtigt. 5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) 5.1.1 baubedingte Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Die Standorte der beiden geplanten WEA befinden sich auf Zierrasenflächen innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis (vgl. Karte 1.1). Die Standorte verfügen somit über keine potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen) werden auf benachbarten Flächen angelegt. Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt (vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung notwendig sein werden). Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen, die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahmen dennoch einzelne Fledermäuse baubedingt verletzt oder getötet werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe. 5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko) Betriebsbedingt kann es zu Kollisionen an den beiden geplanten WEA kommen. Da das UrsachenWirkungsgefüge von Kollisionen an Windenergieanlagen noch nicht vollständig geklärt ist, bereitet die Abschätzung des Kollisionsrisikos an einem Standort Schwierigkeiten. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 61 NIERMANN et al. (2011a) benennen sieben Arten, für die eine Kollisionsgefahr an WEA nicht grundsätzlich ausgeschlossen Breitflügelfledermaus, werden kann Zweifarbfledermaus, (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus sowie Mückenfledermaus). Für drei weitere Arten (die im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt wurden und für die aus dem Umfeld der Planung auch keine Nachweise vorliegen) liegen bisher so wenige Daten vor, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Vorsorglich sollten diese Arten bei der Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos mitbetrachtet werden (Nordfledermaus, Mopsfledermaus und Weißrandfledermaus). MKULNV & LANUV (2013) benennen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sechs Arten, die generell als windkraftsensibel (kollisionsgefährdet) angesehen werden (Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus). Für die Zwergfledermaus (und die Zweifarbfledermaus, die im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen wurde) könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kollisionsgefährdung bestehen (s. u.). Für alle weiteren Arten (u. a. Arten der Gattung Myotis und Plecotus) besteht nach dem derzeitigen Stand der Forschung generell allenfalls ein sehr geringes Kollisionsrisiko. Sie werden deswegen bei der Prognose des Kollisionsrisikos nicht betrachtet. Kleinabendsegler Es sind derzeit 125 Schlagopferfunde der Art an WEA bekannt (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Dem Untersuchungsraum wurde - insbesondere aufgrund der Horchkistenuntersuchung - insgesamt eine allgemeine Bedeutung beigemessen. Regelmäßige Registrierungen von Rufen des Typs „Nyctaloid“ (zu dem auch der Kleinabendsegler gehört) ergaben sich v. a. am Ablageort der Horchkiste C (Dinnendahlsee), der sich ca. 400 m westlich der geplanten WEANord befindet. Ob Kleinabendsegler auch im Bereich der zukünftigen Rotoren jagen, kann derzeit nicht belastbar prognostiziert werden. Vor diesem Hintergrund besteht bzgl. der Aktivität von Kleinabendseglern insbesondere im Rotorbereich der geplanten WEANord - eine Prognoseunsicherheit. Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Kleinabendsegler ein Höhenmonitoring nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 62 Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet werden (vgl. Kapitel 6). Breitflügelfledermaus Bisher sind 46 Kollisionen von Breitflügelfledermäusen an WEA bekannt geworden (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Somit scheint für diese Art ein gewisses Kollisionsrisiko zu bestehen (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Die Breitflügelfledermaus wurde während der Untersuchungen lediglich einmal festgestellt. Auch die Horchkistenuntersuchung ergab nur sehr geringe (2013) bzw. geringe (2015) Kontaktzahlen zu Breitflügelfledermäusen. Dem Untersuchungsraum wurde daher eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Eine Kollision von Breitflügelfledermäusen an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). Zwergfledermaus Bislang existieren 495 Schlagopferfunde der Art an WEA (Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. BRINKMANN et al. 2011b). Bezüglich der Kollisionsgefahr der Zwergfledermaus führt das MKULNV & LANUV (2013, S. 38) aus: „Auch die Zwergfledermaus wird von BRINKMANN et al. (2011) und DÜRR (2012) als WEA-empfindlich angesehen. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen und kommt in Nordrhein-Westfalen in nahezu jeder Ortschaft vor. In der aktuellen Roten Liste NRW (LANUV 2011) wird die Zwergfledermaus als „ungefährdet“ geführt. Aufgrund der Häufigkeit können bei dieser Art Tierverluste durch Kollisionen an WEA grundsätzlich als allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen werden. Sie erfüllen in der Regel nicht das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Im Umfeld bekannter, individuenreicher Wochenstuben der Zwergfledermaus (im 1-kmRadius um WEA-Standort, >50 reproduzierende Weibchen) wäre im Einzelfall in Bezug auf das geplante Vorhaben, das jeweilige Vorkommen und die Biologie der Art durch den Vorhaben- und/oder Planungsträger darzulegen, dass im Sinne dieser Regelfallvermutung kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht.“ Hinweise auf Wochenstuben mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden im Untersuchungsraum nicht erbracht. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 63 Nach den Vorgaben des Leitfadens kann eine Kollision von Zwergfledermäusen an den geplanten WEA zwar grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). Rauhautfledermaus Bisher sind 678 Kollisionen von Rauhautfledermäusen an WEA bekannt geworden(Stand: 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Die Art wurde während jeder Begehung im Untersuchungsraum festgestellt. Eine Funktionsraum besonderer Bedeutung (Jagdgebiet mit hoher Aktivität) wurde am Ufer des Dinnendahlsees abgegrenzt, der sich in etwa 400 m Entfernung zum Standort der WEANord befindet. Ob die Art auch im Bereich der zukünftigen Rotoren jagt, kann derzeit nicht belastbar prognostiziert werden. Vor diesem Hintergrund besteht bzgl. der Aktivität von Rauhautfledermäusen - insbesondere im Rotorbereich der geplanten WEANord - eine Prognoseunsicherheit. Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für die Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet werden (vgl. Kapitel 6). 5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) 5.2.1 baubedingte Auswirkungen Die WEA sollen in Bereichen errichtet werden, die durch den Deponiebetrieb bzw. den sonstigen Betrieb im Industriebetrieb bereits über regelmäßige Störquellen verfügen. Die zeitlich und räumlich sehr begrenzt auftretenden zusätzlichen Störreize werden - sofern sie überhaupt eine Störreaktion hervorrufen - den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern. 5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten von Fledermäusen gegenüber WEA nachgewiesen wurde. Insbesondere für die Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011b) sind Hinweise auf Störungen und Verdrängungen von ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 64 Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001), die auf eine kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011b). Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008). Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb der beiden WEA könnte betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Jahr 2013 festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme der beiden WEA in gleichem Maße genutzt werden. Etwaige Ausweichbewegungen (als Reaktion auf die WEA, wie sie etwa von Abendseglern beobachtet worden sind, vgl. Kapitel 4.4) beim bloßen Durchfliegen des Untersuchungsraums sind nicht als eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten. Insgesamt wird nicht erwartet, dass es durch die Errichtung und den Betrieb der beiden WEA zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der festgestellten Arten kommt. 5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) 5.3.1 baubedingte Auswirkungen Die Standorte der beiden geplanten WEA befinden sich auf Zierrasenflächen innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis. Die Standorte verfügen somit über keine potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen) werden auf benachbarten Flächen angelegt. Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt (vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung notwendig sein werden). Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen, die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 65 Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fortpflanzungs- oder Ruhestätten baubedingt beschädigt oder zerstört werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen - im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe. 5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt (s. o.). 5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) 5.4.1 baubedingte Auswirkungen Da sich beide WEA Standorte im Offenland befinden, kann ausgeschlossen werden dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Fledermausquartieren kommen wird. Zuwegungen sollten bestenfalls so gewählt werden, dass keine potenziellen Quartierstrukturen betroffen sind und ein möglichst großer Abstand zu potenziellen Quartierstandorten eingehalten wird. Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein und durch die Anlage der Zuwegung genutzte Quartiere bzw. besonders geeigneten Quartierstrukturen (Altbäume mit Baumhöhlen) zerstört oder beschädigt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen (ggf. zusammen mit dem zusätzlichen Anbringen von Fledermauskästen: s. o.) im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte in diesem Fall im Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung im Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert werden. Falls einzelne Gehölze oder Teile von Gehölzen in Jagdgebieten von Fledermäusen entnommen werden müssen, werden diese Strukturen nach Durchführung der Maßnahme ihre potenzielle Funktion als Jagdgebiete weiterhin erfüllen können. Unabhängig von den Auswirkungen auf eventuell existierende Jagdhabitate muss dieser Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund werden etwaige baubedingte Auswirkungen auf Jagdhabitate der Zwergfledermaus nicht als erheblich bewertet. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5.4.2 66 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung kommt (s. o.). ecoda Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 67 6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten Sollten potenzielle Quartierstrukturen von Bautätigkeiten betroffen sein, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (z. B. Altbäume oder andere potenzielle Quartierstrukturen) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. 6.2 Vermeidungsmaßnahmen für kollisionsgefährdete Fledermausarten Bezüglich der Aktivität von jagenden Kleinabendseglern und Rauhautfledermäusen im Rotorbereich der geplanten WEA besteht eine Prognoseunsicherheit (vgl. Kapitel 5.1.2). Deswegen wird ein begleitendes Höhenmonitoring im Gondelbereich der geplanten WEA nach den Vorgaben MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (Punkt 1). Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet werden (Punkt 2). 1. Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen. Über die gemessene Aktivität von Fledermäusen im Rotorbereich kann die Zahl der Fledermäuse, die an den WEA potenziell verunglücken können, abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten sind die Messungen in den ersten beiden Betriebsjahren jeweils im Zeitraum 01. April bis 31. Oktober durchzuführen. ecoda Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 68 Die Ergebnisse der Messungen des ersten Betriebsjahres (Jahr mit Abschaltungen) sind in Form eines Berichts darzulegen. Der Bericht muss hinsichtlich der Signifikanz von Kollisionsereignissen fachlich fundiert Auskunft geben sowie Maßnahmen aufzeigen, die eventuell erforderlich sind, um das Kollisionsrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren („fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen“, vgl. BEHR et al. (2011)). Die Entscheidung über die Art der Maßnahmen findet in enger Abstimmung zwischen Behörde, Gutachter und Betreiber statt. Im zweiten Betriebsjahr kann auf Grundlage der Ergebnisse der Betriebsalgorithmus angepasst werden (bspw. Zeiträume für Abschaltungen einengen) oder auf Abschaltungen gänzlich verzichtet werden. Die Aktivitätsmessung im 2. Betriebsjahr dient der Verifizierung getroffener Einschätzungen und eröffnet gegebenenfalls die Möglichkeit zu weiteren Optimierungen. Auch hierzu ist ein fundierter Bericht zu erstellen, der der Fachbehörde zur weiteren Beurteilung des zukünftigen Betriebs vorgelegt werden muss. 2. Abschaltungen Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr die geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen vorsorglich abzuschalten: - Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, - Temperaturen >10°C, - ohne längere Niederschlagsphasen. Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden. 6.3 Kompensationsmaßnahmen Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können z. B. über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die konkrete Maßnahme sowie der Umfang der Maßnahme sollte in diesem Fall im Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung konkretisiert werden. ecoda Zusammenfassung 7 69 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis. Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbühren. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind und schließlich - zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wird. Im Fachgutachten wird den vorliegenden Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (z. B. BATTEFELD 2008, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2005, 2007a, b & 2013, LANA 2010, LÜTTMANN 2007, MKULNV & LANUV 2013, MWEBWV & MKULNV 2010, MUNLV 2010, STEIN & BAUCKLOH 2007). Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im Zeitraum zwischen Mitte April und Anfang Oktober 2013 insgesamt zwölf Detektorbegehungen statt. Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen an drei ausgewählten Standorten parallel zu den Detektorbegehungen kontinuierlich mit Hilfe jeweils einer Horchkiste erfasst. Ergänzend dazu wurde im Jahr 2015 im Zeitraum zwischen Mitte Juli und Ende September in sechs Nächten an den beiden geplanten WEA-Standorten je eine Horchkiste ausgebracht, um die Fledermausaktivität an den geplanten WEA-Standorten zu ermitteln. Darüber hinaus wurden im Juni und Juli an potenziellen Quartierstandorten vier Ein- und Ausflugskontrollen sowie ab Anfang August vor Beginn der Detektorbegehung Sichtbeobachtungen zur Erfassung ziehender Fledermausarten durchgeführt. Zusätzlich wurden an zwei Terminen im Jahr 2013 Netzfänge durchgeführt. Der Untersuchungsraum des Jahres 2013 deckte nicht vollständig den Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA (Bewertungsraum) ab. Aufgrund der großen Überschneidungsbereiche sowie der räumlichen Nähe der nicht untersuchten Bereiche sind die Ergebnisse des Untersuchungsraums auf den Bewertungsraum übertragbar. Mit mindestens neun Arten kann das im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als durchschnittlich für einen Lebensraum bewertet werden, der über Laubwaldbereiche und Gewässerkomplkexe besteht. ecoda Zusammenfassung 70 Fledermausquartiere wurden im Untersuchungsraum nicht nachgewiesen. Jedoch ist es aufgrund der hohen Aktivität insbesondere der Zwerg- und Wasserfledermaus, des Nachweises einer laktierenden Fransenfledermaus sowie des Nachweises von Balzrufen von Rauhautfledermäusen wahrscheinlich, dass sich in geeigneten Strukturen (ältere Laubwaldbereiche, Gebäude, Sonderstrukturen (z. G. Nistkästen, Jagdkanzel) Quartiere von Fledermäusen (insbeondere Männchenquartiere) befunden haben. Hinweise auf Wochenstuben der Zwergfledermaus mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden durch die Untersuchung nicht erbracht. Hinweise auf Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug in den Untersuchungrsaum ergaben sich nicht. Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a. Wasserfledermaus) sowie für Kleinabendsegler und Rauhautfledermäuse Lebensraumfunktionen. Insbesondere im Bereich der Gewässer wurde im Untersuchungsraum eine erhöhte Aktivität festgestellt. Für die Zwergfledermaus und Wasserfledermaus wird dem gesamten Untersuchungsraum eine besondere bzw. allgemeine bis besondere Bedeutung zugewiesen. Für die Fransen- und Rauhautfledermaus sowie für Arten der Gattung Myotis haben zumindest Teilbereiche aufgrund der Feststellung von Jagdgebieten eine besondere Bedeutung. Für fünf weitere Arten hat der Untersuchungsraum insgesamt eine geringe bzw. eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum. Die Standorte der geplanten WEA verfügen über keine potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse. Die Baunebenflächen (z. B. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen) werden auf benachbarten Flächen angelegt. Die Lage der Baunebenflächen sowie der Verlauf der Erschließungswege ist derzeit noch nicht bekannt (vermutlich erfolgt die Erschließung weitestgehend über bereits vorhandene Straßen im Industriegebiet, sodass voraussichtlich nur geringe Aus- oder Neubauten für die benötigte Zuwegung notwendig sein werden). Sollten für die Anlage der Baunebenflächen bzw. der Zuwegung Strukturen entfernt werden müssen, die über ein Quartierpotenzial für Fledermäuse verfügen, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann somit nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen dann geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). ecoda Zusammenfassung 71 Bezüglich der Aktivität von jagenden Kleinabendseglern und Rauhautfledermäusen im Rotorbereich der geplanten WEA besteht eine Prognoseunsicherheit. Deswegen wird ein begleitendes Höhenmonitoring im Gondelbereich der geplanten WEA nach den Vorgaben MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Vorsorglich müssen im ersten Betriebsjahr die WEA nach Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im Zeitraum vom 01. April bis zum 31. Oktober bei bestimmten Witterungsbedingungen abgeschaltet werden. Darüber hinaus liegen - bei Durchführung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen - keine begründeten Hinweise dafür vor, dass die Errichtung und der Betrieb von zwei WEA auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können z. B. über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die konkrete Maßnahme sowie der Umfang der Maßnahme sollte in diesem Fall im Zuge der Eingriffsermittlung und der Kompensationsmaßnahmenplanung konkretisiert werden. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 13. November 2015 Dr. Michael Quest Literaturverzeichnis AHLÉN, I. (2003): Wind turbines and bats - a pilot study. Final report 11 December 2003 to Swedish National Energy Administration. Uppsala. BACH, L. (2001): Fledermäuse und Windenergienutzung - reale Probleme oder Einbildung? Vogelkundliche Berichte aus Niedersachsen 33 (2): 119-124. BACH, L. (2003): Effekte von Windenergieanlagen auf Fledermäuse. 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Hk-Standort HK Aufnahme-dauer 14.04.2013 20:28 6:35 5 0 2-1 S-SO h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Verhalten 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: Summe: Pip Ü J A (Buchenwald) C23 11 9 19:24 6:33 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 0 0 1 6 0 0 0 4 1 0 1 0 7 0 7 0 0 0 5 0 5 0 0 0 keine Aufnahme 1 0 1 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 13 Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 7 0 05.05.2013 21:02 5:54 5-10 0 1-0 NW 20-10 B (Feld) C24 10 39 19:42 6:21 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 1 1 1 1 1 1 6 0 6 0 0 0 0 0 0 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 2 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 1 0 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 13 Pip J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 3 0 4 0 5 0 5 0 2 0 1 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 26 0 26 C (Seeufer) C25 10 10 20:02 6:12 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 3 1 2 2 1 0 0 0 9 0 9 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 7 6 5 2 1 0 1 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35 35 A (Buchenwald) C23 9 19 20:17 5:36 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J Pip J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ü J 1 9 1 8 6 8 13 13 36 38 47 76 50 32 37 29 25 27 9 4 6 4 1 1 2 1 4 8 2 8 5 3 2 3 4 1 1 1 3 4 3 1 2 2 1 3 488 37 525 2 0 2 18 0 18 0 0 0 0 0 0 ∑ Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 10 0 2 0 8 0 1 8 0 9 0 17 0 1 13 0 37 8 41 2 51 8 76 5 50 3 32 2 40 3 2 29 4 25 1 1 27 1 2 9 0 4 0 6 0 4 0 0 0 0 0 1 0 2 0 1 2 0 1 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 508 37 8 0 0 0 545 8 0 Ü 18-7 B (Feld) C24 9 26 20:37 6:03 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 0 8 C (Seeufer) C25 9 2 20:50 5:52 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J Pip Ü J 7 76 50 91 83 62 71 73 98 57 49 53 36 7 2 7 1 2 4 1 3 2 2 2 7 1 6 5 4 1 3 4 1 3 1 1 2 2 4 2 9 4 860 39 899 keine Aufnahme wegen technischen Defekts Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf 3 1 1 2 2 1 1 1 3 3 2 2 4 2 4 1 3 5 1 3 2 5 1 1 6 1 2 3 1 4 1 64 3 67 1 2 1 1 1 1 1 7 0 7 1 0 1 5 0 5 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 2 79 7 51 1 91 6 83 5 63 4 71 1 73 3 100 4 58 1 52 3 56 1 38 1 9 0 6 0 9 0 5 0 5 0 7 0 6 1 6 0 4 0 7 0 2 1 6 0 4 0 1 0 4 0 7 1 6 0 11 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 937 42 979 Ü Anhang I Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. Hk-Standort HK Aufnahme-dauer h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Pip Verhalten Ü J 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 18 22:00 7 1 15 3 30 3 45 4 23:00 2 15 4 30 2 45 5 00:00 2 15 7 30 3 1 45 1 01:00 1 15 30 1 45 02:00 15 2 30 45 03:00 2 15 1 30 2 45 3 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: 73 2 Summe: 75 18.05.2013 21:21 5:35 1-3 0 1-0 O A (Buchenwald) C23 9 12 20:38 5:50 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 1 1 2 6 1 1 1 3 1 2 1 1 1 1 8 0 8 11 1 12 0 0 0 keine Aufnahme 3 0 3 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 19 9 10 4 4 2 4 2 5 5 7 4 1 1 0 3 1 1 3 0 0 2 1 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 95 98 Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 1 1 0 2 1 01.06.2013 21:39 5:21 100-65 0 3 NNW-NW 13-6 B (Feld) C24 8 28 20:55 5:23 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 1 3 1 3 8 0 8 0 0 0 0 0 0 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 3 1 0 0 3 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10 11 C (Seeufer) C25 8 23 21:10 5:33 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J Pip J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 8 1 0 16 0 0 0 3 1 7 0 11 0 11 1 0 11 0 13 2 0 4 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 92 4 0 0 96 0 2 1 1 1 1 1 7 0 7 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 9 1 17 0 1 0 0 0 4 0 7 0 11 0 12 1 11 0 13 2 4 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 99 4 103 A (Buchenwald) C23 9 37 20:15 6:02 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J Pip Ü 2 5 21 24 6 27 19 25 37 24 37 31 23 28 18 42 25 36 32 43 20 28 30 27 16 10 1 J 1 3 1 2 1 1 1 1 5 1 1 1 1 637 13 650 3 0 3 1 0 1 0 0 0 3 0 3 ∑ Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 5 0 22 0 1 24 0 7 3 30 0 19 1 25 0 37 1 24 1 37 5 32 0 24 0 28 0 18 0 1 42 1 25 0 36 1 32 0 1 43 0 20 0 28 0 30 0 27 0 16 0 10 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 644 13 3 0 0 0 657 3 0 Ü 13-8 B (Feld) C24 9 44 20:33 6:17 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 3 Pip Ü 5 18 9 1 1 4 2 10 17 15 3 21 12 21 3 1 12 14 5 3 12 16 34 36 27 58 53 Myo Ü J J 1 1 1 keine Aufnahme wegen technischen Defekts 6 3 19 3 1 2 2 2 2 413 11 424 Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf 1 C (Seeufer) C25 9 41 20:48 6:29 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 1 2 0 2 26 6 32 0 0 0 0 0 0 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 4 38 4 10 1 1 0 1 0 0 0 4 0 2 0 10 2 17 2 15 0 3 0 21 0 12 0 21 0 3 0 1 0 12 0 14 0 5 0 3 0 12 0 16 0 35 2 36 2 27 0 58 0 53 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 441 17 458 Ü Anhang I Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. Hk-Standort HK Aufnahme-dauer h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Pip Verhalten Ü J 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: 0 0 Summe: 0 17.06.2013 21:51 5:16 10-70 2 0-2 NW A (Buchenwald) C25 9 48 20:21 6:09 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 keine Aufnahme ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Pip Ü J Myo Ü J 1 1 1 24-17 B (Feld) C24 9 2 20:39 5:41 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 2 4 12 1 1 2 19 0 19 0 0 0 6 0 6 0 0 0 0 0 0 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang 03.07.2013 21:50 5:24 20-100 1-2 W ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 1 0 0 4 0 0 0 0 0 0 12 1 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 25 C (Seeufer) C23 11 56 20:57 8:53 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J Pip J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ü J 2 2 2 9 2 4 4 1 1 1 5 24 25 52 65 77 41 41 63 79 79 50 76 83 51 1 1 3 3 7 3 9 5 2 5 4 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 2 1 6 3 12 4 3 839 33 872 1 1 13 1 14 43 0 43 0 0 0 3 0 3 ∑ Pip J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 3 0 5 0 17 0 3 0 13 0 12 0 4 0 6 0 5 0 1 0 5 0 1 26 1 26 1 3 53 0 10 68 1 3 77 1 4 44 1 1 43 0 65 0 1 79 1 1 79 6 1 50 3 1 76 12 3 84 4 2 52 3 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 898 34 33 0 932 33 Ü A (Buchenwald) C24 9 43 20:27 6:10 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 2 1 2 9 2 2 1 1 2 1 1 13 2 15 6 0 6 0 0 0 3 0 3 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 9 6 11 3 4 1 3 1 1 1 1 4 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 55 57 Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 9 0 2 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 17 0 0 0 17 0 19-15 B (Feld) C23 8 59 20:44 5:43 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 9 2 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 17 17 keine Aufnahme wegen technischen Defekts Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf Pip J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Ü 1 2 1 2 1 2 3 6 7 1 7 26 28 27 11 3 3 7 14 5 8 11 15 65 84 36 Myo Ü J J 1 5 6 1 5 1 1 1 C (Seeufer) C25 8 56 20:58 5:54 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 2 2 11 7 3 1 1 1 1 5 4 1 1 2 1 1 2 8 10 3 376 24 400 24 1 25 29 10 39 0 0 0 0 0 0 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 1 0 2 0 1 0 4 0 6 1 22 5 20 5 9 0 9 0 27 0 29 1 27 1 12 0 3 0 3 0 7 0 16 0 7 0 8 0 11 1 17 0 65 8 84 10 36 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 429 35 464 Ü Anhang I Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. Hk-Standort HK Aufnahme-dauer 26.07.2013 21:28 5:51 0-100 3 0-1 O-SO-SW h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Verhalten 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: Summe: Pip Ü J A (Buchenwald) C23 10 10 20:13 6:23 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 3 3 4 2 1 2 1 1 1 2 3 2 7 1 11 13 26 22 3 12 2 1 8 1 3 5 7 140 7 147 2 1 3 0 3 0 0 0 0 0 0 keine Aufnahme 0 0 0 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 4 2 1 0 2 0 1 0 0 1 0 1 2 3 0 2 7 11 13 26 24 0 12 1 8 3 6 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 143 150 J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 3 0 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 Pip Ü J 1 5 1 1 1 Myo Ü J 2 08.08.2013 21:07 6:10 10-100 0-1 W-SW 26-18 B (Feld) C24 9 22 20:32 5:54 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 3 4 1 2 1 3 1 1 1 2 4 2 5 13 8 42 1 43 2 0 2 16 0 16 0 0 0 1 0 1 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 1 6 4 0 4 0 0 0 0 3 1 1 0 0 5 2 0 0 2 0 0 5 13 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 61 62 Pip J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 2 C (Seeufer) C25 9 19 20:48 6:07 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 1 1 1 0 0 0 3 0 3 0 0 0 A (Buchenwald) C23 11 31 19:20 6:51 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J ∑ Pip Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 2 0 0 1 0 2 0 0 0 0 1 1 1 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 15 2 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 33 3 1 0 0 5 36 1 2 2 0 2 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 0 1 1 2 0 2 0 1 2 1 0 15 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 36 39 Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 4 0 0 0 4 0 21-14 B (Feld) C25 10 35 19:41 6:16 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 4 Pip Ü C (Seeufer) C24 10 33 19:57 6:30 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Myo Ü J J 0 46 50 16 37 49 69 72 53 59 43 28 12 25 27 26 19 37 26 35 40 45 34 21 9 20 5 5 26 11 11 2 1 23 23 2 11 16 22 34 18 12 14 6 6 5 8 4 8 6 8 13 8 30 21 10 3 10 1 2 2 1 1 2 5 3 4 1 1 1 4 1 1 2 2 1 3 3 4 3 2 2 1 2 2 3 1 1 1 3 2 2 1 2 1 3 1 1 5 958 327 1285 keine Aufnahme wegen technischen Defekts Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf 2 2 42 11 53 1 23 0 23 5 2 7 1 0 1 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 46 23 52 24 17 2 41 11 54 16 76 23 75 34 58 18 63 14 47 14 29 6 12 6 31 5 30 8 26 4 22 8 37 6 28 9 38 14 40 8 47 30 35 21 25 12 9 3 22 11 9 0 5 1 26 0 11 5 11 0 5 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1029 340 1369 Ü Anhang I Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. Hk-Standort HK Aufnahme-dauer 22.08.2013 20:40 6:32 25-100 0-1 NO-SO h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Verhalten 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: Summe: Pip Ü J A (Buchenwald) C23 11 1 19:40 6:41 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 2 1 1 2 2 1 1 1 1 1 5 0 5 1 0 1 4 0 4 0 0 0 keine Aufnahme 3 0 3 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 3 0 1 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 13 Pip Myo J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 1 0 3 1 05.09.2013 20:10 6:53 0-1 2-3 SO-OSO 23-12 B (Feld) C25 11 25 19:19 6:54 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 1 2 1 4 0 4 0 0 0 ∑ Pip Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 0 0 0 0 8 0 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang C (Seeufer) Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ∑ Pip Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 2 A (Buchenwald) C25 12 51 18:40 7:31 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ∑ Pip Myo Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 1 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 2 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 9 2 0 0 0 2 11 0 30-18 B (Feld) C23 12 49 18:59 7:48 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 2 3 9 1 1 1 1 2 2 2 1 23 0 23 2 0 2 0 0 0 ∑ Ü 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 3 0 9 1 1 0 0 0 0 1 0 1 2 2 0 0 2 1 0 0 1 0 1 1 0 1 0 0 0 0 1 0 0 1 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 34 36 Pip J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 Ü Myo Ü J J 11 27 24 39 15 24 61 24 28 25 28 26 10 14 9 17 24 16 16 13 14 21 24 17 16 1 2 1 5 6 5 2 1 9 8 1 2 C (Seeufer) C51 12 49 19:09 7:58 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 5 2 10 5 7 7 9 4 4 7 4 17 11 4 1 2 5 7 5 1 1 4 3 1 1 1 1 3 2 1 2 2 2 2 2 2 2 1 2 3 2 15 10 12 7 1 2 2 1 2 1 2 3 1 5 4 4 1 587 89 676 keine Aufnahme wegen technischen Defekts Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf 52 19 71 69 0 69 0 0 0 0 0 0 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28 7 38 10 30 3 41 11 19 5 31 10 61 7 28 10 31 5 28 4 31 7 26 4 10 0 14 2 9 0 17 0 24 2 16 2 18 1 13 0 14 0 36 0 34 0 29 0 25 0 2 3 4 2 1 0 5 0 7 1 7 2 5 0 1 1 9 5 8 4 5 0 2 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 708 108 816 Ü Anhang I Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2013 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. Hk-Standort HK Aufnahme-dauer h min Einschaltzeit Abschaltzeit Art Pip Verhalten Ü J 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: 0 0 Summe: 0 15.09.2013 19:48 7:09 90-100 25% 2-3 (-4) W-SW A (Buchenwald) C51 12 36 18:07 7:43 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 2 1 2 0 0 0 5 0 5 0 0 0 keine Aufnahme ∑ Pip Myo Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 0 5 0 0 16-12 B (Feld) C25 11 50 18:27 7:17 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 fehlendes Zeitgebersignal ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang 08.10.2013 18:56 7:45 95-100 0-1 W-SW Pip Ü 29 173 118 99 99 99 65 3 28 125 4 64 J 1 20 17 9 6 5 6 Myo Ü J 1 1 4 1 1 6 C (Seeufer) C23 11 50 18:39 7:29 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 3 35 4 5 19 4 1 1 12 1 6 906 83 989 3 16 1 17 1 11 1 79 5 84 2 1 3 0 3 1 0 1 ∑ Pip J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 29 1 173 20 122 17 135 13 108 7 119 5 75 6 4 0 31 0 125 12 6 1 78 7 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1005 89 2 0 1094 2 Ü A (Buchenwald) C23 15 7 17:19 8:26 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 ∑ Pip Myo Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 2 0 0 0 0 3 2 0 17-13 B (Feld) C51 14 49 17:52 8:41 Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J 0 0 0 0 0 0 ∑ Ü J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 2 keine Aufnahme wegen technischen Defekts Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf Pip Ü J 877 136 877 136 1013 C (Seeufer) C25 15 10 17:40 8:50 Myo Nyc [Ept] Chi Ü J Ü J Ü J Ü J 4 4 4 0 4 4 0 4 0 0 0 0 0 0 ∑ J 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 885 136 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 885 136 1021 Ü Anhang II − Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2015 Anhang II Übersicht über die Horchkistenauswertung im Jahr 2015 Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung (%) Niederschlag (%) Wind (Bft) Windricht. Bemerkung Temp. (°C) Hk-Standort HK 09./10.07.2015 20./21.07.2015 12./13.08.2015 25./26.08.2015 07./08.09.2015 24./25.09.2015 21:54 5:31 10 - 20 0 1-2 NW 21:35 5:44 50 - 100 0 1-2 SW 20:59 6:17 5 - 40 0 1-3 NE 20:33 6:37 10 - 100 5 2-4 SW 20:05 6:57 80 - 100 0 1-3 NW 19:27 7:24 60 - 100 0 1-2 SW 7 - 16 19 - 22 Nord C48 13 47 20:16 10:03 Aufnahmedaue h r min Einschaltzeit Abschaltzeit Süd C46 13 33 20:39 10:12 17 - 25 16 - 18 12 - 16 10 - 16 Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd C 46 14 25 C48 14 22 C46 13 5 C48 13 4 C48 13 43 C46 13 45 C48 15 41 C46 15 47 C46 16 41 C48 17 7 20:54 21:14 20:29 20:43 20:09 20:25 19:49 19:46 19:27 19:13 11:21 11:36 9:34 9:47 9:52 10:05 11:20 11:33 12:08 12:20 Art Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Pip Myo Nyc [Ept] Chi ∑ Verhalten Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J Ü J 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe [Ü/J]: Summe: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 4 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 1 2 1 1 1 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 1 1 6 0 6 2 0 2 4 0 4 0 0 0 0 0 0 12 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 1 0 1 0 1 0 3 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 14 1 2 3 1 2 1 1 1 2 1 1 1 1 2 3 1 4 1 4 1 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 1 2 4 6 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19 6 25 1 1 2 1 2 1 1 1 1 5 3 8 2 0 2 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 0 1 2 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 1 1 0 0 2 1 1 0 2 0 1 0 0 0 1 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 3 11 keine Aufnahme ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang Pip = Gattung Pipistrellus , Myo = Gattung Myotis, Nyc = Gattung Nyctalus, Ept = Gattung Eptesicus, Chi = nicht bestimmbarer Fledermausruf 14 1 1 1 2 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 2 2 1 1 2 2 2 1 2 1 1 1 0 2 3 2 1 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 13 27 1 0 1 11 14 3 7 0 7 0 0 0 33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 1 1 2 1 0 1 0 1 0 1 0 1 1 2 1 3 1 0 1 1 0 2 1 0 2 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 49 14 21 1 2 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 2 2 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 7 14 16 2 4 1 5 4 1 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 2 3 0 1 0 2 1 2 3 2 4 3 1 1 2 3 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 1 1 1 0 2 1 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 36 11 47 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 3 1 4 2 0 2 4 1 3 1 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 2 1 2 1 1 1 1 1 2 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 6 2 8 7 10 3 11 13 2 4 1 5 0 0 0 28 36 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 3 0 1 1 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 1 0 1 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 8 18 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 3 5 2 5 2 3 1 1 1 0 1 0 0 1 1 1 0 3 1 2 3 1 2 1 2 3 1 1 3 2 0 2 2 2 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 1 1 3 1 2 3 3 1 2 1 1 2 3 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 2 2 1 1 1 1 2 1 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 2 12 30 17 26 9 1 1 24 6 30 2 1 3 0 0 0 61 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 1 4 1 1 2 3 2 0 1 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 1 0 0 3 0 0 2 1 0 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 28 89 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 0 1 0 1 2 1 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 1 1 7 1 8 3 0 3 2 0 2 0 0 0 0 0 0 12 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 2 0 3 0 0 0 3 0 1 0 0 0 1 1 2 0 2 0 1 0 0 0 1 0 2 0 1 0 2 0 1 0 1 0 2 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 3 2 5 2 2 8 2 1 0 3 2 2 2 2 0 1 2 2 2 3 3 2 1 0 0 0 2 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 2 1 1 2 1 1 1 2 2 1 1 1 3 1 1 1 2 1 2 1 1 2 1 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 13 43 7 10 3 20 26 6 1 0 1 0 0 0 58 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 1 2 1 1 1 6 1 0 1 3 1 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 3 0 0 0 1 2 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 22 80 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 0 2 2 0 0 0 1 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 2 1 1 2 1 1 1 12 25 1 1 2 1 0 1 0 0 0 0 0 0 15 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 1 2 0 1 1 1 2 0 0 0 0 1 1 1 2 1 0 0 0 1 0 2 1 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13 28 11 13 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 6 0 6 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 1 1 2 2 0 1 0 1 0 1 1 1 0 0 1 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 18 2 20 Anhang II − Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen G Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen 3 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 2 Nordrhein-Westfalen 2 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen * Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Großes Mausohr (Myotis myotis) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen 2 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen R Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos 1. Abschaltungen Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, Temperaturen >10°C, ohne längere Niederschlagsphasen. Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden. 2. Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen 2 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen * Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als u.U kollisionsgefährdet (bei Existenz von individuenreichen Wochenstuben (>50 reproduzierenden Weibchen) im Umkreis von bis zu 1.000 m um die Planung). Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland - Nordrhein-Westfalen D Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) u. U. als kollisionsgefährdet (bei Existenz von Wochenstuben im Umfeld der geplanten WEA). Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art ■ Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland G Nordrhein-Westfalen R Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als grundsätzlich kollisionsgefährdet. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fach- und sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Maßnahmen zur Vermeidung eines signifikant erhöhten Kollisionsrisikos 1. Abschaltungen Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 01. April bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, Temperaturen >10°C, ohne längere Niederschlagsphasen. Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden. 2. Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein