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Beschlussvorlage (Avifaunistisches Gutachten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,2 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01

Inhalt der Datei

www.ecoda.de ecoda Avifaunistisches Fachgutachten UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis 44287 Dortmund – aktualisierte Entwurfsfassung – Fon 0231 5869-5690 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: melius-energie GmbH Wilhelm-Busch-Str. 62 49479 Ibbenbüren Bearbeiter: Martin Ruf, Dipl.-Geogr. Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, den 13. November 2015 Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis, Kartenverzeichnis, Tabellenverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................................. 01 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01 1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 02 1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 02 1.2.2 Artenschutzrecht ................................................................................................................................. 02 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ..................................................................... 04 2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07 2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07 2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 07 2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen .......................................................................... 07 2.4 Trafostationen .................................................................................................................... 07 2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 07 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums ........................................................................................................... 09 3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 09 3.1.1 Brutvögel (inkl. Gastvögel) ................................................................................................................ 09 3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 12 3.2 Ergebnisse .......................................................................................................................... 15 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 15 3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 61 3.2.3 Fazit ....................................................................................................................................................... 77 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 84 4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ............................................................................. 85 4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ....................................................................... 87 4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität ........ 88 4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten .............................. 89 4.5 Beeinträchtigungen der Kondition von Brutvögeln bzw. des Bruterfolgs ................. 89 5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 91 5.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen .................................................................... 91 5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ..................................................................................... 96 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................ 109 6.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ........................................................ 109 6.2 Kompensationsmaßnahmen .......................................................................................... 110 6.3 Monitoring ........................................................................................................................ 110 7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 111 Abschlusserklärung, Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 3: Abbildung 3.1: Absolute Individuenzahlen von aktiv ziehend registrierten Vogelarten im UR2000 ..... 62 Abbildung 3.2: Anteile der am 22.12.2013 und am 13.01.2014 beobachteten Anflüge zum Schlafplatzbereich am Villesee (schraffierter Bereich) nach Himmelsrichtungen (n = 342). Die Standorte der geplanten WEA befinden sich südöstlich des Schlafplatzes ......................................................................................................................... 72 Abbildung 3.3: Anteil maximaler Flughöhen beobachteter Kormorane während der Brut- und Rastvogelerfassung (n = 89) .............................................................................................. 73 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................................................. 6 Kapitel 3: Karte 3.1: Karte 3.2: Karte 3.3: Karte 3.4: Karte 3.5: Karte 3.6: Karte 3.7: Karte 3.8: Karte 3.9: Lage der Untersuchungsräume .......................................................................................... 10 Während der Brutvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Brutplätze, Schlafplätze und Flugbewegungen von Kormoranen ..................................................... 24 Reviere und Brutplätze von Wespenbussard, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Baumfalke und Wanderfalke .............................................................................................. 32 Reviere und Brutplätze von Flussregenpfeifer, Sturmmöwe und Heringsmöwe ....... 38 Reviere und Brutplätze von Schleiereule, Uhu und Waldkauz ...................................... 42 Reviere von Eisvogel, Schwarzspecht und Mittelspecht ................................................ 46 Reviere von Neuntöter, Heidelerche, Rauchschwalbe und Teichrohrsänger im Jahr 2014 ............................................................................................................................... 54 Reviere von Schwarzkehlchen, Blaukehlchen und Baumpieper im Jahr 2014 ........... 59 Während der Rastvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Schlafplätze, regelmäßig genutzte Nahrungshabitate und Flugbewegungen von Kormoranen .... 74 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Tabelle 3.4: Tabelle 3.5: Tabelle 3.6: Tabelle 3.7: Tabelle 3.8: Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im Untersuchungsjahr 2013 ............................................................................................... 11 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im Untersuchungsjahr 2014 ............................................................................................... 12 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung des herbstlichen Vogelzuggeschehens im Jahr 2013 ................................................................................... 13 Übersicht über die im Herbst 2013 und Winter 2013/2014 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rastvögeln ..................................................................... 14 Liste der während der Begehungen zu den Brutvögeln im UR1000/UR2000 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status, zum Schutzstatus, zur Einordnung in der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zur Gefährdungskategorie in NRW ....................................................................................................................................... 16 Übersicht über die Ergebnisse der Zugvogelerfassung im Herbst 2013 ...................... 63 Liste der im UR2000 während der Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln registrierten Vogelarten mit Angaben zur Einstufung „planungsrelevant“ ................. 67 Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für Brutund Rastvögel und den bedeutenden Lebensraumelementen .................................... 78 Kapitel 5: Tabelle 5.1: Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten bezüglich einer möglichen bau- und anlagenbedingten Betroffenheit ......................................... 91 Kapitel 6: Tabelle 6.1: Brutzeitraum des Neuntöters nach LANUV (2014) .......................................................109 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung 01 Anlass des vorliegenden avifaunistischen Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis (vgl. Karte 1.1). Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82 (Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m, Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht. Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren. Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Vögel auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabensträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen). Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt. Vor diesem Hintergrund sind die Aufgaben des vorliegenden Gutachtens, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Zug- und Rastvögel zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird, sowie - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von Erfassungen von Brut-, Rast- und Zugvögeln in den Jahren 2013 und 2014 wird anschließend das Vorkommen einzelner Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich und Ersatz dargestellt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen. ecoda Einleitung 1.2 02 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der aktuellen Fassung. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. 1.2.1 Eingriffsregelung Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. 1.2.2 Artenschutzrecht Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ecoda Einleitung 4. 03 ecoda wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Definition, welche Arten besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...] a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant), c) in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“ Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2014). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter als planungsrelevante Arten zu berücksichtigen. Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a). Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben. Einleitung 04 In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013). 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum im Umkreis von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte (UR1000) befindet sich innerhalb der Naturräumlichen Haupteinheit „Ville“ im Landschaftsraum „BraunkohleTagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“. Das weitgehend ebene Gelände weist vorwiegend Höhen zwischen 100 und 110 m ü. NN auf. Lediglich im Bereich der Deponie in der Grube „Vereinigte Ville“ finden sich durch die anthropogenen Veränderungen Bereiche mit stärker ausgeprägtem Relief und Höhen zwischen 75 und 120 m ü. NN. Der Untersuchungsraum befindet sich im Überschneidungsbereich der Rekultivierungsbereiche „Ville“, der den größten Teil des UR1000 einnimmt, und „Südrevier“ im Südosten des Untersuchungsraums (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Der Rekultivierungsbereich „Ville“ ist von einem Nebeneinander aus bis heute andauernder industrieller Nutzung und größtenteils forstlicher Rekultivierung geprägt. Im westlichen UR1000 dominieren Wälder, die aus der forstlichen Rekultivierung hervorgegangen sind. Innerhalb der Waldflächen befinden sich der Dinnendahlsee und der Knapsacker See, die vorwiegend zu Naturschutzzwecken genutzt und entwickelt werden. Die Stillgewässer im UR1000 sind durch ein verzweigtes Grabensystem miteinander verbunden. Im westlichen bis zentralen Untersuchungsraum liegt ein ackerbaulich genutzter Offenlandbereich innerhalb der Waldflächen. Der Erschließung des Gebiets dienen vorrangig forstliche und für die Anfahrten zu Mülldeponie und Industriegebiet genutzte Straßen und Wirtschaftswege. Vom zentralen bis in den nordöstlichen Untersuchungsraum erstreckt sich die Mülldeponie im ehemaligen Braunkohle-Tagebau „Vereinigte Ville“. Das Deponiegelände wird derzeit von drei Betreibern (RWE, Remondis und AVG Köln) genutzt. Die Mülldeponie im ehemaligen Tagebau wurde 1970 in Betrieb genommen und nahm zunächst große Mengen an Hausmüll, ab 1998 nur noch Gewerbe- und Industriemüll auf. Seit 2005 werden keine organischen, unbehandelten Abfälle mehr auf die Deponie angeliefert, die Neuaufnahme beschränkt sich seitdem auf sog. Inertstoffe mit nur sehr geringen organischen Anteilen (v. a. Aschen aus Müllverbrennungsanlagen, Erden oder Gestein sowie Kraftwerksreststoffe (RWE-Deponie)). Teile der Deponie sind mit Folie abgedeckt, andere Bereiche sind als strukturreiches Habitatmosaik aus trockenen bis frischen Ruderalfluren, Offenbodenhabitaten, Gebüschen und Gehölzen sowie zahlreichen temporären und beständigen ecoda Einleitung 05 Kleingewässern ausgeprägt. Im Westen des Deponiegeländes befindet sich ein etwa 6 ha großes Solarkraftwerk. Das Industriegebiet Verwertungszentrum Erftkreis, in dem sich die geplanten WEA-Standorte befinden, schließt im Westen direkt an die Deponie an. Das VZEK umfasst insgesamt ca. 26 ha und ist durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt. Im Rekultivierungsbereich „Südrevier“, der den südöstlichen Teil des UR1000 einnimmt, wurde mit der forstlichen Rekultivierung auf Teilflächen bereits in den 1930er Jahren begonnen. Daher finden sich hier z. T. bereits ältere, naturschutzfachlich wertvolle Laubwälder (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Innerhalb der Waldflächen liegen der Albertsee sowie das Gut Sophienwald. Am südlichen Rand des UR1000 verläuft die Bundesstraße B 265. Im erweiterten Untersuchungsraum im Umkreis von 2.000 m um die geplanten Anlagenstandorte (UR2000) befinden sich die ebenfalls größtenteils in Waldflächen eingebetteten Seen Villesee (in den Kartenwerken auch als „Klärteich“ bezeichnet), Köttinger See und Concordiasee (im nördlichen Teil des UR2000, Rekultivierungsbereich „Ville“) sowie Bleibtreusee, Franziskussee, Liblarer See und einige kleinere Stillgewässer (im südlichen Teil des UR2000, Rekultivierungsbereich „Südrevier“). Die im erweiterten Untersuchungsraum vorhandenen Seen sind aus der Rekultivierung ehemaliger Abgrabungen hervorgegangen und weisen heute unterschiedliche Strukturmerkmale und Nutzungen auf. Concordiasee, Köttinger See und Franziskussee sind vorwiegend dem Naturschutz vorbehalten, während am Liblarer See die Erholungsnutzung dominiert. Der Bleibtreusee wird durch Ausweisung verschiedener Nutzungszonen für Naturschutz und Erholungsnutzung entwickelt. Der Villesee wird als Klärteich genutzt. Die im Verlaufe der letzten Jahrzehnte entstandene abwechslungsreiche Wald-Seenlandschaft im UR2000 wird von der Bevölkerung aus den umliegenden Städten als Naherholungsraum genutzt. Hierauf weist auch die touristische Infrastruktur hin, zu der zahlreiche Wander-, Reit- und Radwege, Campingplätze sowie an den Seen Plätze zum Baden, Angeln und Wasserskifahren zählen (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Am Südwestrand des UR2000 befindet sich der Erftstadter Ortsteil Köttingen, am Nordostrand grenzt das zu Hürth gehörige Industriegebiet Knapsack an den UR2000. Der Süden des UR2000 wird durch die Bundesstraße B 265 sowie durch die Eisenbahntrasse zwischen Erftstadt-Liblar und Brühl zerschnitten. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren Kerpen ! Karte 1.1 Hürth Standorte der geplanten Windenergieanlagen ! { } A Standort einer geplanten WEA Gemeindegrenzen WEANord ! { } A WEASüd ! { } A Erftstadt Brühl ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 25.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.250 m ´ Beschreibung des Vorhabens 2 Beschreibung des Vorhabens 2.1 Windenergieanlagen 07 Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt. Die Standorte befinden sich innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis, das insgesamt ca. 26 ha umfasst und durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt ist. Die geplante WEANord befindet sich auf dem Flurstück 138, die geplante WEASüd auf den Flurstücken 323, 324 und 325 der Flur 17 in der Gemarkung Liblar. Beide WEA-Standorte liegen auf Zierrasenflächen. Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82 (Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m, Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht. 2.2 Fundamente Die Fläche der kreisförmigen Fundamente ist in Abhängigkeit vom Anlagentyp variabel. Zur Anlage wird im Vorfeld der Boden im Bereich der dortigen Ackerflächen bis in eine Tiefe von etwa 3 bis 4 m ausgehoben. Der Bodenaushub wird in unmittelbarer Nachbarschaft der Aushubsorte sortiert zwischengelagert. Nach Aushärtung des Betons wird der Boden entsprechend der Sortierung auf das Fundament aufgebracht. 2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen Zur Errichtung der geplanten WEA werden am Standort Kranstell-, Montage- und Lagerflächen benötigt. Für die Betriebszeit der WEA werden im Umfeld des Fundaments Flächen durch Schotterbauweise dauerhaft teilversiegelt bzw. in bereits versiegelter Form belassen. In Anspruch genommene Lagerflächen werden lediglich temporär benötigt. 2.4 Trafostationen Die Trafostation befindet sich bei den Anlagentypen Enercon E-82 und E-92 im Turmfuß. Es wird somit kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Trafostationen entstehen. 2.5 Erschließung Es kann davon ausgegangen werden, dass der vorhandenen Erschließung des Industriegebiets zu großen Teilen gefolgt werden kann, so dass nur geringe Aus- und Neubauten für die benötigte Zuwegung notwendig sein werden. ecoda Beschreibung des Vorhabens 08 Die Zuwegung wird, ähnlich wie die Kranstell- und Montageflächen, mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf der betroffenen Fläche weitgehend erhalten bleibt und sich dort eine Begleitvegetation entwickeln kann. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 09 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1 Datenerhebung und -auswertung 3.1.1 Brutvögel (inkl. Gastvögel) Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde in den Jahren 2013 und 2014 die Brutvogelfauna (inkl. Gastvögel) erfasst. Im Jahr 2013 fand eine Brutvogelerfassung im Umkreis von 1.000 m bzw. 2.000 m um zwei Potenzialflächen statt, die sich ca. 300 m südwestlich bzw. ca. 1.500 m südöstlich der geplanten WEA-Standorte befinden (im Folgenden als UR1000-2013 bzw. UR2000-2013 bezeichnet; vgl. Karte 3.1). Da diese Erhebungen zwar einen Großteil, jedoch nicht den gesamten Untersuchungsraum der beiden auf dem VZEK geplanten WEA einschlossen, wurde im Jahr 2014 eine weitere Brutvogelerfassung durchgeführt, die auch diesen Raum abdeckt. Besondere Aufmerksamkeit wurde im Zuge der Brutvogelerfassung 2014 neben den Gewässern im nördlichen UR2000 dem Deponiegelände gewidmet, das im Jahr 2013 nicht systematisch begangen wurde. Feststellungen aus dem Jahr 2013, die außerhalb des UR2000 liegen, wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Lage der Untersuchungsräume ist in Karte 3.1 dargestellt. Der Untersuchungsraum für die Brutvogelerfassung umfasste den Umkreis von 1.000 m um die geplanten WEA-Standorte (UR1000). Bei der Erhebung wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel) wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst (bis zu 2.000 m um die Potenzialfläche = erweiterter Untersuchungsraum: UR2000, vgl. Karte 3.1). Auf eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde im UR2000 verzichtet, da in einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese Arten erwartet werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.1 Lage der Untersuchungsräume ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsräume 2013 Umkreis von 1.000 m um die geplanten Potenzialflächen (UR1000 -2013) WEANord Umkreis von 2.000 m um die geplanten Potenzialflächen (UR2000 -2013) ! { } A Untersuchungsräume 2014 Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) WEASüd Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! { } A ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 25.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.250 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 11 Insgesamt wurden in den Jahren 2013 und 2014 20 Begehungen zur Erfassung brütender und anderer im Gebiet verweilender Vögel durchgeführt. Zwischen Ende Februar und Mitte Juli 2013 fanden elf Begehungen statt (inkl. zwei Terminen zur Horstkartierung und drei Abend-/ Nachtbegehungen insbesondere zur Erfassung von Eulen: vgl. Tabellen 3.1 und 3.2). Im Jahr 2014 wurden zwischen Ende Februar und Anfang Juli neun Begehungen durchgeführt (inkl. zwei Terminen zur Horstkartierung und einer Abendbegehung zur Erfassung des Uhus). Darüber hinaus fließen auch Informationen über Vorkommen von dämmerungs- und / oder nachtaktiven Arten in die Untersuchungsergebnisse ein, die während der Fledermauskartierungen ermittelt wurden. Die Begehungen fanden bei überwiegend günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert. Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise punktgenau auf einer Karte notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden Merkmalen lag (vgl. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden. Tabelle 3.1: Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im Untersuchungsjahr 2013 (Ziel: B = Brutvogelerfassung inkl. Großvögel; H = Horstkartierung; N = Abend- / Nachtbegehung) Windrichtung Bedeckungsgrad [%] Sonnenschein [%] Niederschlag [%] 2–3 N – NO 100 0 80 3–7 2–3 N – NO 80 20 0 B, N 2–3 1–2 S – SO 100 0 0 22.03.2013 B, H, N 1–7 3–4 O 30 – 95 70 0 25.03.2013 B, N 0–5 3–4 O 90 15 0 11.04.2013 B 12 – 18 2–4 W – SW 80 – 100 10 0 03.05.2013 B 18 – 21 2–3 N – NW 10 – 60 80 0 23.05.2013 B 6–9 2–3 NW – W 60 – 100 20 15 04.06.2013 B 19 – 21 2–3 NW – NO 5 – 55 80 0 24.06.2013 B 12 – 16 2–3 W – SW 90 10 0 11.07.2013 B 18 – 20 2–3 N – NO 20 – 100 20 0 Temperatur Windstärke [°C] [Bft.] Datum Ziel 25.02.2013 H 1–2 26.02.2013 H 15.03.2013 ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.2: 12 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im Untersuchungsjahr 2014 (Ziel: B = Brutvogelerfassung inkl. Großvögel; H = Horstkartierung; N = Abend- / Nachtbegehung) Windrichtung Bedeckungsgrad [%] Sonnenschein [%] Niederschlag [%] 2 W 80 - 90 0 0 12 – 16 2–3 SO 0–5 100 0 B, H 19 – 22 1–3 SO – SW 70 – 100 15 0 10.04.2014 B 15 – 18 1–3 W–O 40 – 90 40 0 29.04.2014 B 13 – 15 1–2 SW – NW 70 – 100 20 20 14.05.2014 B 12 – 15 3 NW 30 - 95 50 0 27.05.2014 B 15 - 17 2–3 W – SW 100 0 40 16.06.2014 B 16 - 18 2–3 N – NW 80 – 100 10 0 03.07.2014 B 24 – 28 1–2 W – SW 100 100 0 Temperatur Windstärke [°C] [Bft.] Datum Ziel 26.02.2014 N 7-9 27.03.2014 H 03.04.2014 3.1.2 Rast- und Zugvögel Zugvögel Das Zuggeschehen im UR2000 wurde von Mitte September bis Anfang November 2013 an acht Terminen untersucht (vgl. Tabelle 3.3). Dafür wurde von zwei exponiert (bzw. offen) gelegenen Beobachtungspunkten der Luftraum über dem Untersuchungsraum mit Hilfe eines Fernglases und eines Spektivs nach ziehenden Vögeln abgesucht. Pro Begehungstag wurden in einem Zeitraum von vier Stunden alle Vögel mit Flughöhen und Flugrichtung notiert (Zugplanbeobachtung). Dabei wurden die Beobachtungen am frühen Morgen begonnen, v. a. um ziehende Singvögel zu erfassen. Auf diese Weise lassen sich für jede Beobachtungseinheit das Artenspektrum und die Anzahlen ziehender Vogelarten ermitteln und darstellen. Ein gewisser Anteil der Vögel oder Vogelgruppen ließ sich dabei aufgrund der Entfernung keiner Art zuordnen. In der Artenliste sind daher auch Artengruppen (z. B. Drosseln, Finken oder auch „Kleinvögel“) zu finden. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.3: 13 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung des herbstlichen Vogelzuggeschehens im Jahr 2013 Datum Temperatur [°C] Windstärke [Bft.] Windrichtung Bedeckungsgrad [%] Sonnenschein [%] Niederschlag [%] 16.09.2013 13 – 14 2–3 SW 35 – 95 45 5 26.09.2013 14 1–2 NW 90 – 100 0 10 03.10.2013 7 – 12 3–4 SO 10 – 20 100 0 09.10.2013 14 – 15 1–3 SW – W 95 – 100 0 10 16.10.2013 9 – 11 1–2 S – NW 70 – 100 10 0 24.10.2013 10 – 15 1–3 W – SW 5 – 10 85 0 30.10.2013 7 – 12 3 SW 0 – 15 100 0 05.11.2013 4–8 2–3 SW – S 10 – 75 70 0 Die Grundlage zur Bewertung der Intensität des festgestellten Vogelzugs in den einzelnen Untersuchungsräumen ergibt sich aus den Ergebnissen folgender Zugvogeluntersuchungen aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein: - GRUNWALD et al. (2007) führten in den Jahren 2000 bis 2006 an über 120 verschiedenen Standorten in Hessen und Rheinland-Pfalz Zählungen des herbstlichen Tagzugs von Zugvögeln durch. Dabei wurde ein durchschnittliches Zuggeschehen von ca. 600 Individuen pro Stunde (Ind. / h) ermittelt. - KORN & STÜBING (2011, zit. in BERNSHAUSEN et al. 2012) ermittelten nach der Auswertung von 45 standardisierten Zugvogelerfassungen in Hessen aus den Jahren 2001 bis 2010 einen ähnlichen Durchschnittswert von 400 bis 800 Ind. / h. - Einen deutlich stärkeren Vogelzug mit im Mittel 900 Ind. / h stellte GRUNWALD (2009a) bei einer Untersuchung zu potenziellen Auswirkungen von WEA auf den Vogelzug im östlichen Hunsrück fest. - SATOR (1998) untersuchte den herbstlichen Vogelzug auf der Lipper Höhe und ermittelte in den Jahren von 1975 bis 1983 ein durchschnittliches Zuggeschehen von 600 Ind. / h. Anhand der dargestellten Ergebnisse werden bei der Bewertung des Vogelzugs im Bereich des VZEK als Maß für ein - sehr schwaches Zuggeschehen unter 100 Ind. / h - schwaches Zuggeschehen 100 bis 400 Ind. / h - durchschnittliches Zuggeschehen 400 bis 600 Ind. / h - starkes Zuggeschehen über 600 Ind. / h zugrunde gelegt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 14 ecoda Rastvögel Die Erfassung von Rastvögeln erfolgte an 18 Terminen zwischen Ende Oktober 2013 und Anfang März 2014 (vgl. Tabelle 3.4). Den Untersuchungsraum stellt der Umkreis von 2.000 m um die geplanten Potenzialflächen (UR2000-2013) dar, der bis auf die nördlichen Randbereiche nahezu den gesamten UR2000 um die geplanten WEA-Standorte abdeckt (vgl. Karte 3.1). Die Rastvogelerfassung konzentrierte sich auf die vorhandenen Offenlandbereiche und Abgrabungsgewässer sowie auf Pendelflüge rastender Wasservögel. Aufgrund der großen Anzahl von Abgrabungsgewässern im Untersuchungsraum wurden in Rotation jeweils vier bis sieben Rastgewässer pro Begehung kontrolliert. An fünf Begehungsterminen fanden im Rahmen der Rastvogelerfassungen zusätzlich standardisierte Beobachtungen von Flugbewegungen von Kormoranen zum Schlafplatz statt (vgl. Tabelle 3.4). Während der Begehungen zu den Rastvögeln wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden (s. o.). Durch den verminderten Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr von Doppelzählungen. Hierbei wurden alle Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in eine Karte eingetragen. Tabelle 3.4: Übersicht über die im Herbst 2013 und Winter 2013/2014 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rastvögeln Datum Temperatur [°C] Windstärke [Bft.] Windrichtung Bedeckungsgrad [%] Sonnenschein [%] Niederschlag [%] 29.10.2013 11 – 14 3-4 SW 30 – 100 25 0 13.11.2013 6–9 0–2 SO 50 – 100 35 0 22.11.2013 3–5 3 NO – N 100 0 0 26./27.11. 2013 2–4 1–2 NO – SW 5 – 100 25 0 02.12.2013 6–9 2–3 SO – O 5 – 90 80 0 09.12.2013 8–9 3 NW – W 10 – 95 70 0 16.12.2013k 7–9 2–3 SO 5 – 40 70 0 22.12.2013k 9 – 11 3 SW 80 – 100 5 0 30.12.2013 4–6 3 S 5 – 90 75 0 07.01.2014 10 – 14 2–3 S – SW 5 – 70 70 0 13.01.2014k 6–9 2 SW – SO 20 – 90 40 0 20.01.2014 4–5 2 SO – NW 100 0 0 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 15 Fortsetzung von Tabelle 3.4 k Datum Temperatur [°C] Windstärke [Bft.] Windrichtung Bedeckungsgrad [%] Sonnenschein [%] Niederschlag [%] 27.01.2014 4–6 3 SW – S 70 – 90 25 0 03.02.2014k 4–5 2–3 SO 30 – 100 10 0 10.02.2014k 4–8 3–4 SO 95 – 100 5 15 18.02.2014 6–9 2–3 SO 100 0 0 26.02.2014 9 – 11 2–3 W 60 – 100 25 5 03.03.2014 9 – 11 3 SW 80 – 90 25 0 = Erfassung der Flugbewegungen von Kormoranen zum Schlafplatz 3.2 Ergebnisse 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) Im UR2000 wurden während der Untersuchung insgesamt 102 Vogelarten festgestellt, darunter befanden sich 40 in Nordrein-Westfalen planungsrelevante Arten (vgl. KAISER 2014). Unter den planungsrelevanten Arten nutzten 24 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat, drei weitere Arten werden als mögliche Brutvögel eingestuft. 13 Arten traten als Gastvögel auf (vier Arten als Nahrungsgäste und neun Arten als Durchzügler und / oder Rastvögel). Von der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wurden zudem Hinweise auf Brut- bzw. Gastvorkommen folgender Arten im Umfeld des Untersuchungsraums gegeben: Zwergdommel, Wasserralle, Hohltaube, Kuckuck, Waldohreule, Kleinspecht, Nachtigall, Feldschwirl und Wanderfalke (als Nahrungsgast). Das bekannte Brutvorkommen der Zwergdommel am Hürther Waldsee liegt etwa 3,6 km nördlich der geplanten WEA-Standorte, mit einem Brutvorkommen im UR2000 ist nicht zu rechnen. Die Arten Wasserralle, Hohltaube, Kuckuck, Waldohreule, Kleinspecht, Nachtigall und Feldschwirl wurden während der zweijährigen Erfassungen im UR1000 nicht registriert. Daher wird für diese Arten kein aktuelles Vorkommen im UR1000 angenommen. Der Wanderfalke besitzt einen langjährigen Brutplatz im Industriegebiet Knapsack etwa 300 m nördlich des UR2000, der auch in den Jahren 2013 und 2014 besetzt war. Da der Wanderfalke laut MKULNV & LANUV (2013) als WEAempfindliche Art gilt und von Seiten der NABU-Kreisgruppe Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung des UR2000 als Nahrungshabitat vorliegen, wird die Art in der folgenden Ausführung mitbetrachtet, auch wenn im Untersuchungszeitraum keine Wanderfalken im UR2000 festgestellt wurden. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 16 20 der festgestellten Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2011) eingestuft. Neunzehn Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf Arten (Rostgans, Moorente, Wespenbussard, Wanderfalke, Kranich, Uhu, Eisvogel, Schwarzspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Heidelerche und Blaukehlchen) sind im Anhang I der europäischen VS-Richtlinie aufgeführt. Elf Arten (Knäkente, Löffelente, Tafelente, Schellente, Baumfalke, Flussregenpfeifer, Pirol, Uferschwalbe, Teichrohrsänger, Schwarzkehlchen und Wiesenpieper) sind gemäß Art. 4 (2) EU-VSRL zu berücksichtigen. Weiterhin sind acht koloniebrütende Arten in NRW planungsrelevant (Kormoran, Graureiher, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe, Uferschwalbe und Mehlschwalbe) (vgl. Tabelle 3.5). Laut MKULNV & LANUV (2013) sind neun der festgestellten Arten (Kormoran, Baumfalke, Wanderfalke, Kranich, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe und Uhu) WEA-empfindlich. Tabelle 3.5: Liste der während der Begehungen zu den Brutvögeln im UR1000/UR2000 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status, zum Schutzstatus, zur Einordnung in der EUVogelschutzrichtlinie sowie zur Gefährdungskategorie in NRW Artname deutsch wissenschaftlich Höckerschwan Kanadagans Graugans Nilgans Rostgans1 Stockente Knäkente Löffelente Moorente2 Tafelente Reiherente Schellente Jagdfasan Haubentaucher Kormoran* Graureiher* Wespenbussard Habicht Sperber Mäusebussard Baumfalke Wanderfalke3 Turmfalke Kranich Teichhuhn Blässhuhn Flussregenpfeifer Flussuferläufer Lachmöwe* Cygnus olor Branta canadensis Anser anser Alopochen aegyptiaca Tadorna ferruginea Anas platyrhynchos Anas querquedula Anas clypeata Aythya nyroca Aythya ferina Aythya fuligula Bucephala clangula Phasianus colchicus Podiceps cristatus Phalacrocorax carbo Ardea cinerea Pernis apivorus Accipiter gentilis Accipiter nisus Buteo buteo Falco subbuteo Falco peregrinus Falco tinnunculus Grus grus Gallinula chloropus Fulica atra Charadrius dubius Actitis hypoleucos Larus ridibundus WEAempf. EU-VSRL BNatSchG Anh. I Art. 4 (2) Art. 4 (2) Anh. I Art. 4 (2) §§ §§ Art. 4 (2) x Anh. I x x Art. 4 (2) Anh. I x Anh. I Art. 4 (2) x §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ RL NRW x x x 1 2 3 x k. A. x xS xS 2 V x x 3 XS VS k. A. V x 3 0 x Status UR1000 Bv Bv Bv Ng Bv Dz/Rv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Ng Ng Bv Bv Bv? Bv Ng Ng Ng Bv Bv Bv - UR2000 Bv? Bv Bv Bv Ng Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv? Dz/Rv Bv Dz/Rv Bv Bv Bv Ng Bv Bv Bv? Bv Bv Ng Ng Dz Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Artname deutsch wissenschaftlich Sturmmöwe* Silbermöwe* Heringsmöwe* Ringeltaube Halsbandsittich Schleiereule Uhu Waldkauz Mauersegler Eisvogel Grünspecht Schwarzspecht Buntspecht Mittelspecht Pirol Neuntöter Elster Eichelhäher Aaskrähe Blaumeise Kohlmeise Haubenmeise Tannenmeise Sumpfmeise Weidenmeise Heidelerche Feldlerche Uferschwalbe* Rauchschwalbe Mehlschwalbe* Schwanzmeise Waldlaubsänger Fitis Zilpzalp Sumpfrohrsänger Teichrohrsänger Gelbspötter Mönchsgrasmücke Gartengrasmücke Klappergrasmücke Dorngrasmücke Sommergoldhähnchen Kleiber Gartenbaumläufer Zaunkönig Star Misteldrossel Amsel Wacholderdrossel Larus canus Larus argentatus Larus fuscus Columba palumbus Psittacula krameri Tyto alba Bubo bubo Strix aluco Apus apus Alcedo atthis Picus viridis Dryocopus martius Dendrocopos major Dendrocopos medius Oriolus oriolus Lanius collurio Pica pica Garrulus glandarius Corvus corone/cornix Parus caeruleus Parus major Parus cristatus Parus ater Parus palustris Parus montanus Lullula arborea Alauda arvensis Riparia riparia Hirundo rustica Delichon urbicum Aegithalos caudatus Phylloscopus sibilatrix Phylloscopus trochilus Phylloscopus collybita Acrocephalus palustris Acrocephalus scirpaceus Hippolais icterina Sylvia atricapilla Sylvia borin Sylvia curruca Sylvia communis Regulus ignicapilla Sitta europaea Certhia brachydactyla Troglodytes troglodytes Sturnus vulgaris Turdus viscivorus Turdus merula Turdus pilaris WEAempf. EU-VSRL BNatSchG x x x x Anh. I §§ §§ §§ Anh. I §§ Anh. I §§ Anh. I Art. 4 (2) Anh. I §§ Anh. I §§ Art. 4 (2) Art. 4 (2) RL NRW x R R x xS VS x x x x x x V 1 V x x x x x x x x x 3 3 V 3 3 x 3 V x x x V x x V x x x x x V x x x 17 Status UR1000 UR2000 Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Ng Bv Bv Bv Ng Ng Bv Bv Ng Bv/Ng Bv Bv Ng Ng Ng Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv? Bv? Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Ng Ng Bv Bv Ng Bv? Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Artname deutsch wissenschaftlich Singdrossel Rotdrossel Grauschnäpper Trauerschnäpper Schwarzkehlchen Rotkehlchen Blaukehlchen Hausrotschwanz Steinschmätzer Heckenbraunelle Haussperling Baumpieper Wiesenpieper Bachstelze Turdus philomelos Turdus iliacus Muscicapa striata Ficedula hypoleuca Saxicola rubicola Erithacus rubecula Luscinia svecica Phoenicurus ochruros Oenanthe oenanthe Prunella modularis Passer domesticus Anthus trivialis Anthus pratensis Motacilla alba Fringilla coelebs Fringilla montifringilla Coccothraustes coccothraustes Pyrrhula pyrrhula Serinus serinus Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis spinus Carduelis cannabina Emberiza citrinella Buchfink Bergfink Kernbeißer Gimpel Girlitz Grünfink Stieglitz Erlenzeisig Bluthänfling Goldammer WEAempf. EU-VSRL BNatSchG Art. 4 (2) Anh. I Art. 4 (2) §§ RL NRW 18 ecoda Status UR1000 UR2000 x k. A. x x 3 x 2S x 1S x V 3 2 V Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv Bv x k. A. Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv x V x x x x V V Bv Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Bv Bv Dz/Rv Dz/Rv Bv Bv Bv Bv 1 Die Rostgans wird zwar in Anhang I der VSRL geführt, bei den Vorkommen in Nordrhein-Westfalen ist jedoch von Gefangenschaftsflüchtlingen auszugehen. Daher wird die Art nicht als planungsrelevant eingestuft (vgl. KAISER 2014). 2 Die Moorente wird von KIEL (2007a) als unregelmäßiger Durchzügler angesehen und gilt daher in NordrheinWestfalen nicht als planungsrelevant. Beim Vorkommen seltener Entenvogelarten ist darüber hinaus die Möglichkeit, dass es sich um Gefangenschaftsflüchtlinge handelt, zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Brut von Wildvögeln ist jedoch nicht auszuschließen. Daher wird die Moorente vorsorglich als planungsrelevante Art behandelt. 3 Der Wanderfalke wurde im Rahmen der Brutvogelerfassungen nicht festgestellt, wird aber aufgrund der Hinweise der NABU-Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis vorsorglich als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft (s. o.). Erläuterungen zu Tabelle 3.5: grau unterlegt: Planungsrelevante Art in NRW (vgl. KAISER 2014) Artname*: grundsätzlich in NRW planungsrelevant wegen koloniebrütender Lebensweise WEA-empf.: WEA-empfindliche Art gemäß Anhang IV in MKULNV & LANUV (2013). Laut Anhang II des Leitfadens sind weiterhin Brutkolonien von Möwen im 1.000 m-Umfeld von geplanten WEA bei der vertiefenden Artenschutzprüfung zu berücksichtigen. Status im UR: Bv: Bv?: Ng: Dz: Rv: Brutvogel potenzieller Brutvogel Nahrungsgast auf dem Durchzug im Untersuchungsraum Rastvogel Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums BNatSchG: §§: 19 ecoda streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): Anh. I: Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Art. 4 (2): Zugvogelarten, für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind. RL NRW: Gefährdungseinstufungen gemäß der Roten Liste des Landes Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2011) 0: ausgestorben oder verschollen 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste x: nicht gefährdet k. A.: keine Angabe -: nicht bewertet S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der in der Brutsaison erfassten, planungsrelevanten Vogelarten (Brut- und Gastvögel) im Untersuchungsraum erläutert. Für die planungsrelevanten Arten Löffelente, Moorente, Flussuferläufer, Lachmöwe, Pirol und Waldlaubsänger, die während der Brutvogelerfassungen zwar im UR2000, jedoch nicht im UR1000 auftraten, weist der UR1000 eine allenfalls geringe Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8). Für diese Arten wird daher auf eine detaillierte Beschreibung und Bewertung verzichtet. Eine Behandlung der Tafelente, die während der Brutvogelerfassungen ebenfalls nicht im UR1000 auftrat, erfolgt im Abschnitt „Rastvögel“ in Kapitel 3.2.2. Die Arten Schellente, Kormoran, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe, Eisvogel und Schwarzspecht wurden sowohl während der Brut- als auch während der Rastvogelerfassungen im UR2000 festgestellt. Hierbei handelt es sich entweder um Arten, deren Auftreten während der Zug- und Überwinterungszeiten in den Überschneidungsbereich der Brut- und Rastvogelerfassungen fiel (Schellente) oder um Standvögel, die das ganze Jahr über im UR auftraten (Kormoran, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe, Eisvogel und Schwarzspecht). Da bei diesen Arten – mit Ausnahme des Kormorans – im Winterhalbjahr weder ein nennenswerter Zuwachs an Individuenzahlen noch ein besonderes Zugverhalten festzustellen war, erfolgt für die Arten Schellente, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe, Eisvogel und Schwarzspecht eine zusammenfassende Bewertung des Auftretens während der Brutund Rastvogelerfassungen im vorliegenden Abschnitt „Brutvögel“. Für den Kormoran kann aufgrund der festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der Winterbestand den der übersommernden Individuen deutlich übersteigt. Daher werden für den Kormoran gesonderte Beschreibungen und Bewertungen des sommerlichen Brut- und Gastvogelbestandes in Kapitel 3.2.1 und des Überwinterungsbestandes in Kapitel 3.2.2 vorgenommen. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 20 In Anlehnung an BREUER (1994) werden bei der Bewertung des Untersuchungsraum für die jeweiligen Arten fünf Bewertungsstufen verwendet: geringe, geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Die folgenden allgemeinen Angaben zur Biologie und Verbreitung der planungsrelevanten Arten sind – sofern nicht anders gekennzeichnet – dem Infosystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ entnommen (LANUV 2014). Knäkente Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Knäkente als sehr seltener Brutvogel sowie als seltener Durchzügler aus Südskandinavien, Russland und Osteuropa auf. Knäkenten brüten in Feuchtwiesen, Niedermooren, Sümpfen, an Heideweihern, verschilften Gräben sowie in anderen deckungsreichen Binnengewässern. Die Standorte haben meist nur eine kleine offene Wasserfläche. Auf einer Fläche von 10 ha können ein bis drei Brutpaare vorkommen. Das Nest wird gut versteckt am Boden in der Vegetation angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab Mitte April, Hauptlegezeit ist Mai bis Mitte Juni, bis Mitte August sind alle Jungen flügge. Als Brutvogel kommt die Knäkente in Nordrhein-Westfalen in der Westfälischen Bucht, im Westfälischen Tiefland sowie am Niederrhein vor. Der Brutbestand ist in den letzten Jahren rückläufig und liegt bei 45 bis 75 Brutpaaren (2005 bis 2009 / Brutvogelatlas NRW). Als Durchzügler erscheint die Knäkente im Herbst in der Zeit von August bis Ende September. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von Anfang März bis Ende Mai auf, mit maximalen Bestandszahlen Anfang April. Bevorzugte Rastgebiete sind große Flachwasserbereiche von Teichen, Seen und Baggerund Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht und am Niederrhein. Die bedeutendsten Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“, „Rieselfelder Münster“ und „Lippeaue mit Ahsewiesen“ mit jeweils bis zu 100 Individuen. Der Maximalbestand des Durchzugs wird auf unter 300 Individuen geschätzt (2010 bis 2013). Knäkenten treten auf dem Zug in kleinen Trupps mit bis zu zehn Individuen auf. Auftreten und Verhalten im UR1000 Ein Knäkentenpaar wurde am 11.04.2013 auf dem Dinnendahlsee im UR1000 beobachtet. Da die Beobachtung in den Zugzeitraum der Art fällt und keine weiteren Feststellungen getätigt wurden, wird die Knäkente als selten vorkommender Rastvogel im UR1000 eingestuft. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 21 Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Knäkente wird als seltener Rastvogel im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Knäkente: Den Gewässern im UR1000 kommt eine geringe Bedeutung als Rasthabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Schellente Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt die Schellente als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast vor. Ihre Brutgebiete liegen in Nordeuropa, Nordrussland und Sibirien. Die Vögel erscheinen von Oktober bis April, mit einem Maximum im Januar. Als Überwinterungsgebiete bevorzugt die Schellente größere Flüsse, Bagger- und Stauseen sowie Staustufen. Die Schellente kommt in Nordrhein-Westfalen als Wintergast vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Weser vor. Die bedeutendsten Wintervorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“, „Möhnesee“, „Weseraue“ sowie an den Villeseen (Rhein-Erft-Kreis), an der Ruhr (von Mühlheim bis Dortmund) und am Rhein (von Duisburg bis Bonn). Der Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte bei bis zu 1.500 Individuen (2010 bis 2013). Schellenten treten im Winter in kleinen Trupps mit bis zu 20 Individuen auf. Auftreten und Verhalten im UR1000 Schellenten wurden im Zuge der Brut- und Rastvogelerfassungen in kleineren Trupps unter zehn Individuen regelmäßig zu den Zug- und Überwinterungszeiten auf dem Dinnendahlsee im UR1000 festgestellt. Im UR2000 traten auch größere Überwinterungstrupps bis 32 Individuen in Erscheinung, die sich auf Bleibtreusee, Köttinger See, Franziskussee und Villesee aufhielten. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Rast- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Schellente wird als regelmäßiger Rastvogel und Überwinterungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Schellente: Den Gewässern im UR1000 kommt eine durchschnittliche Bedeutung als Rast- und Überwinterungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Die Gewässer im UR2000 (insbesondere Bleibtreusee und Köttinger See) weisen darüber hinaus eine besondere Bedeutung für die Art auf. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 22 ecoda Kormoran (Sommerbestand) Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere Teichkomplexe) vor. Kormorane sind gesellige Koloniebrüter, die ihre Nester auf höheren Bäumen auf Inseln oder an störungsfreien Gewässerufern anlegen. Das Brutgeschäft beginnt ab Februar / März, bis Mitte September sind alle Jungen flugfähig. Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Lippe vor. Durch Jagdverschonung und günstige Umweltbedingungen brütet er seit 1986 wieder in Nordrhein-Westfalen. Seitdem ist die Brutpaarzahl kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2012 wurden etwa 1.100 Brutpaare ermittelt. Diese verteilten sich auf ca. 17 Kolonien mit mehr als 5 Paaren. Bei den deutlich höheren Herbstrastbeständen handelt es sich überwiegend um Durchzügler und Wintergäste aus den Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag in den Jahren 2000 bis 2012 bei 6.000 bis 8.000 Individuen. Auftreten und Verhalten im UR1000 während der Brutvogelerfassungen Im Zuge der Brutvogelerfassungen erfolgten im UR1000 vier Kormoranbeobachtungen, darunter zwei gemeinsam nahrungssuchende Individuen auf dem Dinnendahlsee am 11.04.2013 sowie drei Überflugereignisse (vgl. Karte 3.2). Hinweise auf die Existenz von Brut- oder Gemeinschaftsschlafplätzen liegen aus dem UR1000 nicht vor. Im UR2000 fand nach Auskunft von Herrn SCHMAUS, eines örtlichen Ornithologen, in den Jahren 2013 und 2014 je eine Einzelbrut im Bereich des Klärteichs am Westufer des Villesees statt. Ferner wurden am Schlafplatz am Köttinger See im UR2000 drei Kormoranhorste registriert, die 2013 und 2014 nicht besetzt waren. Im Jahr 2012 haben dort allerdings nach Auskunft von Herrn SCHMAUS drei Bruten stattgefunden. Der UR2000 wurde im Untersuchungszeitraum ganzjährig durch den Kormoran genutzt (zur Beschreibung und Bewertung des Überwinterungsbestandes siehe Kapitel 3.2.2). Im UR2000 befanden sich zwei Gemeinschaftsschlafplätze der Art (vgl. Karte 3.2). Im Frühjahr 2013 wurde die Halbinsel im Köttinger See als regelmäßiger Schlafplatz durch 30 bis 50 Individuen aufgesucht. Im Laufe des Sommers verlagerte sich das Schlafplatzgeschehen wahrscheinlich auf den Westrand des Villesees. Während der Brutvogelerfassungen wurden die Gewässer im UR2000 (insbesondere Franziskussee und Bleibtreusee) regelmäßig durch kleinere Trupps mit meist weniger als zehn Individuen als Nahrungshabitate genutzt, wobei Feststellungen zwischen Mai und Juli als seltene Ereignisse einzustufen waren. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 23 ecoda Bewertung des Vorkommens im UR1000 (Sommerbestand) Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Kormoran wird im UR1000 als sporadischer Nahrungsgast im Sommerhalbjahr eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Kormoran: Den Gewässern im UR1000 kommt eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Darüber hinaus weist der UR2000 eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Sommerlebensraum (Brut- und Nahrungshabitat, Schlafplätze) auf. Die Bedeutung des UR1000 als Korridor für Flugbewegungen zwischen sommerlichen Brut- und Nahrungshabitaten bzw. Gemeinschaftsschlafplätzen wird als gering bis durchschnittlich eingeschätzt. Graureiher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anlegen. Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die 1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.200 bis 2.700 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Graureiher wurden im UR1000 regelmäßig bei der Nahrungssuche im Bereich der Gewässer oder bei Überflügen beobachtet. Brutkolonien der Art sind im UR1000 nicht vorhanden. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Graureiher wurde regelmäßig bei der Nahrungssuche an den Gewässern im UR1000 festgestellt. Brutkolonien der Art existieren im UR1000 nicht. Die Art wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Graureiher: Die Gewässer im UR1000 weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren Schlafplatz Sommer 2013 bis (mind.) Frühling 2014 ! Karte 3.2 Brutplatz 2013 / 2014 Während der Brutvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Brutplätze, Schlafplätze und Flugbewegungen von Kormoranen G ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Schlafplatz Frühling / Sommer 2013 Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! { } A Bleibtreusee:! ! ø 4 Ind. ! max. 11 Ind.! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Art ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Kormoran ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Signaturen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! G ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Brutplatz ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Schlafplatzbereich ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! { } A ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Regelmäßig genutztes Nahrungsgewässer (mit Angabe der Maximalzahl festgestellter Ind.) Flugbewegungen 1 Individuum 2 Individuen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Franziskussee: ø 3 Ind. max. 12 Ind. ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) ! ! ! ! ! ! ! Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 25 ecoda Wespenbussard Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Wespenbussard ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er als seltener Brutvogel auf. Darüber hinaus erscheinen Wespenbussarde der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug im August/September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im Mai. Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m errichtet, alte Horste von anderen Greifvogelarten werden gerne genutzt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai das Brutgeschäft, bis August werden die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Wespenbussard in allen Naturräumen nur lückig verbreitet. Regionale Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Parklandschaften des Münsterlandes. Der Gesamtbestand ist in den letzten Jahrzehnten rückläufig und wird auf 250 bis 300 Brutpaare geschätzt (2010-2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Nach Auskunft von Herrn SCHMAUS fand im Jahr 2013 eine Brut des Wespenbussards in einem Horst am Nordrand des UR1000 statt (vgl. Karte 3.3). Da das Vorkommen erst nach Ende der Brutsaison bekannt wurde, war die Angabe nicht mehr überprüfbar. Der 2013 besetzte Horst wurde 2014 von einem Mäusebussard genutzt. Im Jahr 2014 wurde keine Brut im UR2000 festgestellt, es wurden lediglich einzelne Beobachtungen des Wespenbussards getätigt. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Laubwälder als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird aufgrund der Brut im Jahr 2013 als Brutvogel und regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Wespenbussard: Die als Brut- und Nahrungshabitat geeigneten Laubwälder weisen eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 26 Habicht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Habicht tritt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf. Nur selten werden größere Wanderungen über eine Entfernung von mehr als 100 km durchgeführt. Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z. B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt. Insgesamt kann ein Brutpaar in optimalen Lebensräumen ein Jagdgebiet von 4 bis 10 km² beanspruchen. Der Horstbau beginnt bereits im Winter, die Eiablage erfolgt ab Ende März, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Der Habicht ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf etwa 1.500 bis 2.000 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Im UR2000 wurden drei Habichtreviere nachgewiesen, die jeweils in beiden Untersuchungsjahren besetzt waren. Die Hinweise zu den langjährig besetzten Habichthorsten erfolgten zum Großteil durch Herrn SCHMAUS und konnten im Verlauf der Erfassungen im Jahr 2014 bestätigt werden. Zudem befand sich im Jahr 2013 nach Angabe von Herrn SCHMAUS ein weiteres Habichtrevier etwas außerhalb des UR2000 (vgl. Karte 3.3). Nahrungssuchende, überfliegende oder kreisende Habichte wurden regelmäßig über den Waldbereichen, der Deponie und den Gewässern festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Laub- und Nadelwälder als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit drei Revieren im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Habicht: Die Laub- und Nadelwälder weisen aufgrund der artspezifisch hohen Dichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Die Offenland- und Deponiebereiche sowie die Gewässer weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 27 Sperber Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von 4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4 bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis Juli sind alle Jungen flügge. Der Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der Bejagung und der Verringerung des Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 3.700 bis 4.500 Brutpaare geschätzt (2005-2009). Auftreten und Verhalten im UR2000 Der Sperber wurde in beiden Untersuchungsjahren sporadisch festgestellt. Aufgrund der heimlichen Lebensweise der Art und der Existenz geeigneter Bruthabitate wird dennoch von einem Brutvorkommen im UR2000 ausgegangen. Ein Brutrevier wird in den Fichtendickungen auf dem RWEBetriebsgelände vermutet (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Nadelwälder als Brut- und Nahrungshabitat, Laubwälder, Offenlandbereiche, Industrie- und Deponieflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit einem Revier im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Die Nadelwälder weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Laubwälder, Offenlandbereiche, Industrie- und Deponieflächen weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 28 Mäusebussard Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 9.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Der Mäusebussard trat im Untersuchungszeitraum mit zwei (2013) bzw. drei (2014) Brutrevieren in Erscheinung (vgl. Karte 3.3). Zur Brut wurden vorwiegend die Laub- und Nadelwälder im Umfeld der Deponie bzw. des Offenlandbereichs im zentralen Untersuchungsraum genutzt. Diese Bereiche wurden auch bevorzugt zur Nahrungssuche aufgesucht. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Laub- und Nadelwälder als Bruthabitat, Offenland (Ackerflächen) und Deponiebereiche als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Laub- und Nadelwälder verfügen über eine durchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat, die landwirtschaftlichen Nutzflächen und Deponiebereiche sind als Nahrungshabitat geeignet. Die Art ist im UR2000 als Brutvogel mit zwei bis drei Brutpaaren vertreten. Mit 0,16 BP/km² liegt die Siedlungsdichte der Art im Untersuchungsraum unterhalb des Bundesdurchschnitts (0,22 BP/km², vgl. BAUER et al. 2005) Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Geeigneten Teilbereichen des UR2000 wird eine durchschnittliche Bedeutung für die häufige Greifvogelart beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 29 Baumfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als seltener Brutvogel und als Durchzügler vor. Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Diese befinden sich meist in lichten Altholzbeständen (häufig 80- bis 100jährige Kiefernwälder), in Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt. Nach der Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mai die Eiablage, spätestens im August sind die Jungen flügge. Der Baumfalke besiedelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Tiefland. Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Münsterlandes, der Senne, der Schwalm-Nette-Platte sowie am Unteren Niederrhein. Der Gesamtbestand wird auf etwa 400 bis 600 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Im westlichen UR2000 befindet sich ein Baumfalkenhorst in einem Krähennest an einem Hochspannungsmast (vgl. Karte 3.3). Nach Hinweis von Herrn SCHMAUS im Herbst 2013 auf eine Brut konnten im Jahr 2013 keine Brutfeststellungen mehr erbracht werden. Im Jahr 2014 wurde am selben Ort ein Brutnachweis erbracht. Der einzige beobachtete Abflug vom Horst erfolgte in nordwestliche Richtung aus dem UR2000 hinaus. Im UR2000 wurden keine Feststellungen jagender Baumfalken erbracht. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Hochspannungsmast als Bruthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit einem Revier im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Baumfalken: Die Hochspannungsmasten weisen eine besondere Bedeutung als Bruthabitat für den Baumfalken auf. Den übrigen Bereichen im UR2000 wird aufgrund des Fehlens von Nachweisen eine allenfalls durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 30 ecoda Wanderfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt der Wanderfalke als Brutvogel das ganze Jahr über vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus dem Norden. Ursprünglicher Lebensraum des Wanderfalken waren in Nordrhein-Westfalen die Felslandschaften der Mittelgebirge, wo er aktuell nur noch vereinzelt vorkommt (z. B. Naturschutzgebiet „Bruchhausener Steine“). Mittlerweile besiedelt er vor allem die Industrielandschaft entlang des Rheins und im Ruhrgebiet. Wanderfalken sind typische Fels- und Nischenbrüter, die Felswände und hohe Gebäude (z. B. Kühltürme, Schornsteine, Kirchen) als Nistplatz nutzen. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft, die Jungen werden im Juni flügge. Ab Ende Juli / Anfang August löst sich der Familienverband auf. Bis in die 1980er Jahre war ein dramatischer Bestandsrückgang in Deutschland zu verzeichnen. Hauptursache dafür war die Schadstoffbelastung durch Pestizide. Infolge des Rückgangs der Pestizidbelastung sowie durch gezielte Schutzmaßnahmen und Aussetzungsprojekte stieg die Brutpaarzahl wieder deutlich an. Der Gesamtbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt 132 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Der Wanderfalke besitzt einen langjährigen Brutplatz im Industriegebiet Knapsack etwa 300 m nördlich des UR2000, der auch in den Jahren 2013 und 2014 besetzt war (vgl. Karte 3.3). Während der Brutvogelerfassungen wurden keine Feststellungen des Wanderfalken im UR2000 erbracht. Aufgrund von Hinweisen auf eine regelmäßige Nutzung der nördlichen Bereiche des UR2000 als Nahrungshabitat durch die NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wird vorsorglich von einer regelmäßigen Nutzung des UR2000 als Nahrungshabitat ausgegangen. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine Feststellungen im Untersuchungszeitraum. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Teilbereiche des UR2000 erfüllen generell die Habitatansprüche an ein Nahrungshabitat des Wanderfalken. Es wird vorsorglich davon ausgegangen, dass die im Industriegebiet Knapsack brütenden Individuen geeignete Bereiche des UR2000 (Deponieflächen, Gewässer, Industrieflächen) als regelmäßiges Nahrungshabitat nutzen. Bedeutung des UR2000 für den Wanderfalken: Dem Deponiegelände sowie den Gewässern und Industrieflächen im UR2000 wird vorsorglich eine Nahrungshabitat für die Art zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). durchschnittliche Bedeutung als Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 31 Turmfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und ist in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 5.000 bis 7.000 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Turmfalken wurden regelmäßig bei der Jagd über den Deponiebereichen festgestellt. Hinweise auf eine Brut im UR2000 liegen nicht vor. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Deponiebereiche als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Waldund Offenlandbereichen generell die Lebensraumansprüche von Turmfalken. Die Art ist regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000. Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Dem Deponiegelände wird aufgrund der regelmäßigen Nutzung als Nahrungshabitat eine durchschnittliche Lebensraumbedeutung für die Art zuteil. Die Ackerflächen weisen aufgrund ihrer generellen Eignung als Nahrungshabitat eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Revier 2013 und 2014 Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.3 Nachweise von Wespenbussard, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Baumfalke und Wanderfalke Brutplatz 2014 2013 Brut Wespenbussard, 2014 Brut Mäusebussard Revier 2013 G G Brutplatz 2013 und 2014 Revier 2014 ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum GG Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! { } A Art Wespenbussard Revier 2013 Habicht Sperber Brutplatz 2013 und 2014 Brutplatz 2013 und 2014 G ! { } A G Mäusebussard Baumfalke Revier 2013 Revier 2014 Wanderfalke Signaturen G Brutplatz vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) Brutplatz 2013 und 2014 G ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 33 ecoda Flussregenpfeifer Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der als Mittel- und Langstreckenzieher in Nord- und Westafrika überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Darüber hinaus erscheinen Flussregenpfeifer der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug von August bis September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug von Ende März bis Mai. Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer größerer Flüsse sowie Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute überwiegend Sekundärlebensräume wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt. Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist unbewachsenen Stellen angelegt. Die Siedlungsdichte kann bis zu 2 Brutpaare auf 1 km Fließgewässerlänge betragen. Ab Mitte / Ende April beginnt die Eiablage, spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt der Flussregenpfeifer in allen Naturräumen vor. Verbreitungsschwerpunkte stellen Abgrabungen entlang größerer Fließgewässer im Tiefland dar (v. a. Rhein, Lippe, Ruhr). Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ mit über 50 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 500 bis 750 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Flussregenpfeifer wurden im Untersuchungsjahr 2014 mit insgesamt vier Brutpaaren auf der Deponiefläche festgestellt (2013 wurde die Deponiefläche nicht systematisch untersucht, laut Herrn SCHMAUS brütet die Art aber bereits seit längerem im Bereich der Deponie) (vgl. Karte 3.4). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponieflächen als Brut- und Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Art wird als Brutvogel mit vier Revieren im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Flussregenpfeifer: Die Deponiebereiche weisen aufgrund der artspezifisch hohen Dichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 34 Sturmmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Sturmmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen seit den 1950er Jahren als Brutvogel vor. Das Hauptverbreitungsgebiet sind die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die gewässerreichen Binnenlandbereiche von Nordeuropa und Russland. Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland konzentrieren sich auf Stillgewässer entlang der großen Flussläufe. Die Sturmmöwe brütet gemeinsam mit anderen Wasservögeln in Brutkolonien. Dabei werden störungsfreie Inseln in Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässern bevorzugt. Die Tiere legen ihre Nester auf vegetationsarmen Böden mit freier Rundumsicht an. An ihren Brutplätzen sind sie sehr störungsempfindlich. Als Nahrungsgebiete werden umliegende Grünlandflächen aufgesucht. Die Eiablage erfolgt von Ende April/Anfang Mai bis Juni, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Verbreitungsschwerpunkte der Sturmmöwe in Nordrhein-Westfalen sind die Einzugsbereiche von Rhein und Weser. Der Gesamtbestand wird auf über 350 bis 400 Brutpaare geschätzt, die sich auf etwa 30 Kolonien verteilen (2009 bis 2013). Die größten Kolonien befinden sich auf Inseln des Franziskussees in der Ville (bis zu 90 Brutpaare) sowie auf Flachdächern in Troisdorf (60 BP) und Frechen (52 BP). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR1000 befinden sich kleinere Brutansiedlungen der Sturmmöwe auf dem Deponiegelände. Im Jahr 2013 fanden dort nach Angaben von Herrn SCHMAUS drei bis vier Bruten auf einem Sandsackwall, der der Böschungsbefestigung dient, statt. 2014 wurden drei Brutpaare im Deponiebereich festgestellt (vgl. Karte 3.4). Einer der Brutplätze wurde wie im Jahr 2013 auf dem Sandsackwall angelegt, ein weiterer auf einem Steg in einem Kleingewässer. Der dritte Brutplatz befand sich auf einem runden Aufsatz eines (in Betrieb befindlichen) Tankfahrzeugs. Alle drei Bruten auf dem Deponiegelände im Jahr 2014 wurden vorzeitig aufgegeben und verliefen somit erfolglos. Zudem wurde ein weiterer Ansiedlungsversuch auf einem Pfahl beobachtet, der nach Bau eines Nestansatzes abgebrochen wurde. Innerhalb des UR2000 befinden sich drei weitere Brutvorkommen, darunter die größte Sturmmöwenkolonie in Nordrhein-Westfalen auf zwei Sandinseln im Franziskussee (vgl. Karte 3.4). Hier wurden im Jahr 2013 ca. 15 Bruten und 2014 ca. 50 Bruten festgestellt. In beiden Untersuchungsjahren waren zur Brutzeit meist 100 bis 150 Sturmmöwen im Umfeld der Brutkolonie anwesend. Die beiden kleineren Brutvorkommen befinden sich auf dem Liblarer See, wo es in beiden Untersuchungsjahren zu je einer Brut kam, und auf dem Bleibtreusee (2013: fünf bis sechs Bruten; 2014: eine Brut). Flugbewegungen wurden im Wesentlichen im Umfeld der Brutkolonien und Brutplätze registriert. Insbesondere zwischen dem Franziskussee und dem Liblarer See fanden regelmäßige Flugbewegungen statt, da der Liblarer See von den der Kolonie am Franziskussee zuzuordnenden ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 35 Möwen auch als Nahrungshabitat genutzt wurde. Flugbewegungen zwischen den Vorkommen an Liblarer See und Franziskussee zu den übrigen, etwas weiter entfernten Seen (Bleibtreusee, Dinnendahlsee, Köttinger See, Concordiasee) wurden dagegen nur sporadisch beobachtet. Im Bereich des Deponiegeländes wurden regelmäßig Flüge von Sturmmöwen registriert, die größtenteils auf die dort brütenden bzw. stationären Sturmmöwen zurückzuführen sind. Während der Brutzeit waren an jedem Erfassungstermin etwa 10 bis 20 nahrungssuchende, fliegende oder ruhende Sturmmöwen im Umfeld des Deponiebereichs anzutreffen. Eine gewisse Anziehung auf nahrungssuchende Möwen üben auch die in den Lagerhallen auf dem Industriegebiet VZEK gelagerten Müllberge aus. Größere nahrungssuchende Trupps oder intensive Flugbeziehungen zwischen der Kolonie am Franziskussee oder anderen Seen und dem Deponiegelände bzw. dem VZEK wurden nicht festgestellt (vgl. Karte 3.4). Die Sturmmöwe wurde ausschließlich während der Brutvogelerfassungen im UR2000 festgestellt, während der Zug- und Überwinterungszeiten trat die Art nicht in Erscheinung. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponieflächen als Brut- und Nahrungshabitate, Industriegebiet und Gewässer als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Sturmmöwe wird als Brutvogel mit drei bis vier Brutpaaren im UR1000 eingestuft, darüber hinaus wird der UR1000 als regelmäßiges Nahrungshabitat nichtbrütender Individuen genutzt. Bedeutung des UR1000 für die Sturmmöwe: Die Deponiebereiche weisen eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Den Industrieflächen, Gewässern und Ackerflächen im UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 36 Silbermöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der Gesamtbestand beträgt 50 bis 60 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Auf den UR1000 entfielen nur einzelne Beobachtungen der Silbermöwe, so dass die Art im UR1000 als sporadischer Nahrungsgast eingestuft wird. Im UR2000 wurden Silbermöwen in beiden Untersuchungsjahren sowohl während der Brut- als auch der Rastvogelerfassungen regelmäßig mit geringen Individuenzahlen (max. fünf an einem Beobachtungstag festgestellte Exemplare) festgestellt. Die häufigsten Feststellungen entfielen auf den Bleibtreusee, daneben wurden auch der Franziskussee, der Liblarer See sowie seltener auch das Deponiegelände genutzt. Hinweise auf eine Brut liegen im UR2000 nicht vor. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Silbermöwe wird als sporadischer Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Silbermöwe: Das Deponiegelände weist eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 37 Heringsmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Brutverbreitung der Heringsmöwe erstreckt sich von Island ostwärts über große Teile der europäischen Küsten bis zur Taimyrhalbinsel im nordwestlichen Sibirien. Die Brutvorkommen in NRW zählen zu den am weitesten im Binnenland gelegenen. Die wenigen Vorkommen konzentrieren sich vor allem in den stromnahen Bereichen des Unteren Niederrheins und im Rhein-Erft-Kreis. Das Letztgenannte strahlt bis nach Köln und Euskirchen-Großbüllesheim aus. Das einzige westfälische Vorkommen befindet sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) an der Grenze zu Niedersachsen. Der Gesamtbestand beträgt 80 bis 100 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 In beiden Untersuchungsjahren wurden ein bis zwei Bruten der Heringsmöwe in der Sturmmöwenkolonie im Franziskussee festgestellt (vgl. Karte 3.4). Im UR1000 wurde die Heringsmöwe regelmäßig in geringer Anzahl (ein bis drei Individuen) ruhend oder nahrungssuchend im Bereich der Deponie beobachtet. Während der Rastvogelerfassungen wurde die Art nur einmalig im UR2000 festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heringsmöwe wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Heringsmöwe: Die Deponie weist aufgrund der regelmäßigen Nutzung als Nahrungshabitat eine durchschnittliche Bedeutung für die Heringsmöwe auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.4 Revier 2014 Brutreviere von Flussregenpfeifer, Sturmmöwe und Heringsmöwe Revier 2014 3 Ind. ! { } A Brutplatz 2014 Untersuchungsraum Revier 2014 G Brutplatz 2013: 3-4 BP 2014: 1 BP 5 Ind. 2 In d. G 3I nd 3I Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) Brutplatz 2013 Revier 2014 . Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) G . nd ! { } A Art G Flussregenpfeifer Brutplatz 2013 Sturmmöwe; am Franziskussee auch Heringsmöwe Brutplatz 2014 2 Ind 3I nd . Standort einer geplanten WEA 10 G In d. Signaturen G . G Brutplatz 2013: 3-4 BP 2014: 1 BP ! { } A Brutplatz vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) 2 In d. Flugbewegungen 1 Individuum 2 - 5 Individuen (siehe Beschriftung) Brutkolonie; 2013: ca. 15 BP Sturmmöwe, 1-2 BP Heringsmöwe 2014: ca. 50 BP Sturmmöwe, 1-2 BP Heringsmöwe > 5 Individuen (siehe Beschriftung) GG 5 Ind. Brutplatz 2013 und 2014 G 5I nd . d 15 In 6I nd . ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) . Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 39 Schleiereule Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Schleiereule ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf. Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen Landschaften, die in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete werden Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen aufgesucht. Geeignete Lebensräume dürfen im Winter nur für wenige Tage durch lang anhaltende Schneelagen bedeckt werden. Ein Jagdrevier kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden genutzt, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Bewohnt werden Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Ab Ende Februar / Anfang März belegen die Tiere ihren Nistplatz, das Brutgeschäft beginnt meist ab April. In Jahren mit hohen Kleinsäugerbeständen sind Zweitbruten möglich, so dass spätestens im Oktober die letzten Jungen flügge werden. Die Schleiereule gilt als ausgesprochen reviertreu. Größere Wanderungen werden überwiegend von den Jungvögeln durchgeführt (max. 1.650 km). Die Schleiereule kommt in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend mit einem Verbreitungsschwerpunkt in der Westfälischen Bucht vor. In den höheren Mittelgebirgsregionen bestehen nur wenige lokale Vorkommen. Der Gesamtbestand beträgt 3.400 bis 5.500 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Ein langjähriges Schleiereulenbrutvorkommen befindet sich laut Auskunft des Gärtners des Guts Sophienwald in einem Nistkasten im Gebäudebestand des Guts im südlichen UR1000 (vgl. Karte 3.5). Eine Kontrolle des Nistkastens im Jahr 2013 erbrachte Hinweise auf eine aktuelle Nutzung. Daher wird von einem dortigen Brutvorkommen ausgegangen. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gebäude (Nistkasten) als Bruthabitat, vermutlich Ackerflächen und Deponiegelände als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Schleiereule wird als Brutvogel im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Schleiereule: Der Gebäudebestand weist eine besondere Bedeutung als Bruthabitat für die Schleiereule auf, den Acker- und Deponieflächen wird eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 40 Uhu Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt der Uhu ganzjährig als Standvogel auf. Der Uhu besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 km² groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Neben einer Herbstbalz (v. a. im Oktober) findet die Hauptbalz im Januar bis März statt. Die Eiablage erfolgt im März, spätestens im August sind die Jungen flügge. Ab September wandern die jungen Uhus ab. In Nordrhein-Westfalen ist der Uhu mittlerweile vor allem in den Mittelgebirgsregionen weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bestehen im Teutoburger Wald, im Sauerland sowie in der Eifel. Durch menschliche Verfolgung wurde er Anfang der 1960er Jahre ausgerottet. Ab 1965 erfolgte eine erfolgreiche Wiederbesiedlung durch Aussetzungsprojekte und gezielte Schutzmaßnahmen. Seither steigt der Brutbestand kontinuierlich an. Der Gesamtbestand beträgt 250 bis 300 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Nach Angaben von Herrn SCHMAUS bestand von 2009 bis 2013 ein Uhu-Brutplatz im Deponiegelände (vgl. Karte 3.5). Im Jahr 2013 wurde der Brutplatz von einer Hangrutschung verschüttet. Während der Untersuchungen aus dem Jahr 2014 erfolgten keine Beobachtungen, die auf eine Brut im UR2000 hindeuten. Auch von dritter Seite liegen keine Hinweise auf ein aktuelles Brutvorkommen des Uhus im UR2000 vor. Der Fund eines Uhu-Gewölles am 14.05.2014 im Deponiegelände deutet jedoch darauf hin, dass die Fläche als Nahrungshabitat weiter regelmäßig genutzt wird. Nach Angaben von Herrn SCHMAUS hat der Uhu im Jahr 2015 im Deponiegelände erfolgreich gebrütet (drei Jungvögel). Der Brutstandort an einer Böschung am Rand eines Rückhaltebeckens befand sich ungefähr an der gleichen Stelle im Jahr 2013 (vgl. Karte 3.5). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Deponiefläche als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Nach Verlust des mehrjährigen Brutplatzes existieren für das Jahr 2014 keine Hinweise auf ein Brutvorkommen im UR2000. Bedeutung des UR2000 für den Uhu: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als Nahrungshabitat auf. Die als Tageseinstand geeigneten geschlossenen Waldbestände weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat auf, den Gewässern im UR2000 wird eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zuteil (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 41 Waldkauz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Waldkauz kommt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als häufiger Standvogel vor. Er lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 25 bis 80 ha erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Die Belegung der Reviere erfolgt bereits im Herbst, ab Februar beginnt die Frühjahrsbalz. Im März, seltener schon im Februar erfolgt die Eiablage, im Juni sind die Jungen selbständig. In Nordrhein-Westfalen ist der Waldkauz in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der Gesamtbestand beträgt 7.000 bis 12.500 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im Rahmen der Eulenkartierungen im Jahr 2013 wurde im südlichen Teil des UR1000 ein Waldkauzrevier festgestellt (vgl. Karte 3.5). Der genaue Brutstandort ist nicht bekannt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Laubwaldbestände als Bruthabitat, Waldbestände, Ackerflächen, Deponiegelände und Gewässer als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Waldkauz tritt als Brutvogel mit einem Revier im UR1000 auf. Bedeutung des UR1000 für den Waldkauz: Die Laubwälder weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Bruthabitat für den Waldkauz auf, den Wald-, Acker- und Deponieflächen sowie den Gewässern wird eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.5 Brutreviere von Schleiereule, Uhu und Waldkauz Brutplatz 2009-2013 und 2015 G ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! { } A Art Schleiereule Uhu Waldkauz ! { } A Signaturen G Brutplatz vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) Brutplatz 2013 Revier 2013 G ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 43 ecoda Eisvogel Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Eisvögel treten in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufige Brut- und Gastvögel auf. Die heimische Brutpopulation setzt sich aus Stand-, Strichvögeln und Kurzstreckenziehern zusammen, die je nach klimatischen Bedingungen in Westeuropa (Frankreich, Spanien) überwintern können. Darüber hinaus erscheinen Eisvögel der osteuropäischen Populationen als regelmäßige Durchzügler und Wintergäste. Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren. Wurzelteller von umgestürzten Bäumen sowie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen. Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten. Frühestens ab März beginnt das Brutgeschäft. Unter günstigen Bedingungen sind Zweit- und Drittbruten bis zum September möglich. In Nordrhein-Westfalen ist der Eisvogel in allen Naturräumen weit verbreitet. Verbreitungslücken oder geringe Dichten bestehen in den höheren Mittelgebirgslagen sowie in Gegenden mit einem Mangel an geeigneten Gewässern. Lokal hat der Eisvogel in den letzten Jahrzehnten von Artenhilfsmaßnahmen und der Renaturierung von Fließgewässern profitiert. Der Gesamtbestand beträgt 1.000 bis 1.800 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR2000 bestehen nach Angaben von Herrn SCHMAUS drei Brutreviere des Eisvogels, die durch Sichtbeobachtungen im Rahmen der Brutvogelerfassungen weitgehend bestätigt werden konnten (vgl. Karte 3.6). Aus dem UR1000 liegt eine Einzelfeststellung eines Eisvogels (am 24.06.2013 am Albertsee) vor. Es wird anhand dieser Daten davon ausgegangen, dass die Gewässer im UR1000 sporadisch als Nahrungshabitate genutzt werden. Im Zuge der Rastvogelerfassungen wurden ebenfalls regelmäßig Eisvögel im UR2000 am Köttinger See und am Bleibtreusee festgestellt, bei denen es sich vermutlich um überwinternde Standvögel der Brutpopulation handelte. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Eisvogel wird als sporadischer Nahrungsgast an den Gewässern im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Eisvogel: Den Gewässern im UR1000 wird eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 44 Schwarzspecht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt der Schwarzspecht ganzjährig als Standvogel auf und ist ausgesprochen ortstreu. Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete (v. a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus Ameisen und holzbewohnenden Wirbellosen besteht. Die Brutreviere haben eine Größe zwischen 250-400 ha Waldfläche. Als Brut- und Schlafbäume werden glattrindige, astfreie Stämme mit freiem Anflug und im Höhlenbereich mind. 35 cm Durchmesser genutzt (v. a. alte Buchen und Kiefern). Schwarzspechthöhlen haben im Wald eine hohe Bedeutung für Folgenutzer wie zum Beispiel Hohltaube, Raufußkauz und Fledermäuse. Reviergründung und Balz finden ab Januar statt. Ab Ende März bis Mitte April erfolgt die Eiablage, bis Juni sind alle Jungen flügge. Der Schwarzspecht ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen weit verbreitet. Bedeutende Brutvorkommen liegen u.a. in den Bereichen Senne, Egge, Teutoburger Wald, Rothaarkamm, Medebacher Bucht und Schwalm-Nette-Platte. Der Gesamtbestand beträgt 1.900 bis 2.700 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Schwarzspechte wurden im Untersuchungsjahr 2013 mit zwei Revieren (südlich Köttinger See / Dinnendahlsee und östlich Franziskussee) im UR2000 festgestellt. Im Jahr 2014 wurde das Revier südlich des Köttinger Sees bzw. des Dinnendahlsees bestätigt. Dieses Revier liegt im Randbereich des UR1000, so dass aufgrund der vorhandenen Habitateignung und der artspezifisch großflächigen Revierausdehnung nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Bruthöhlen innerhalb des UR1000 befinden (vgl. Karte 3.6). Daher wird der Schwarzspecht vorsorglich als Brutvogel im UR1000 eingestuft. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Feststellungen in Waldbereichen unmittelbar außerhalb des UR1000, es wird jedoch vorsorglich ein Brutbestand im UR1000 angenommen. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Schwarzspecht wird als Brutvogel mit einem Revier eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Schwarzspecht: Den Laub- und Nadelwäldern im UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 45 Mittelspecht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Mittelspechte treten in Nordrhein-Westfalen meist als Standvogel auf und sind ausgesprochen ortstreu. Gerichtete Wanderungen werden nur selten durchgeführt, einzelne Individuen wandern mitunter über größere Distanzen. Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v. a. Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mind. 30 ha groß. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5 bis 2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern angelegt. Ab Mitte April beginnt das Brutgeschäft, bis Juni sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Mittelspecht nur lückig verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bestehen vor allem im Kernmünsterland, Weserbergland, nördlichen Sauerland, Siebengebirge und regional in der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Davert“, „Egge“, „Luerwald“, „Königsforst“, „Wahner Heide“ und „Kottenforst mit Waldville“. Der Gesamtbestand beträgt 1.600 bis 2.600 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Aus dem Untersuchungszeitraum liegt ein Nachweis des Mittelspechts aus dem UR1000 vor (rufendes Männchen am 27.03.2014 aus einem älteren Laubwald nördlich des Dinnendahlsees; vgl. Karte 3.6). Aufgrund der vorhandenen Habitateignung wird von einem Brutrevier innerhalb des UR1000 ausgegangen. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Laubwälder als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Mittelspecht wird als Brutvogel mit einem Revier eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Mittelspecht: Die Laubwälder im UR1000 besitzen eine durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für den Mittelspecht (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren Revier 2013 / 2014 ! Karte 3.6 Reviere von Eisvogel, Schwarzspecht und Mittelspecht ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Revier 2013 / 2014 Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) Revier 2014 Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! { } A Art Eisvogel Revier 2013 / 2014 Schwarzspecht Mittelspecht Signaturen ! { } A vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) Revier 2013 Revier 2013 / 2014 ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 47 Neuntöter Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Ost- und Südafrika überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang / Mitte Juni), im Juli werden die letzen Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Neuntöter in den Mittelgebirgslagen weit verbreitet. Im Tiefland bestehen dagegen nur wenige lokale Vorkommen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand beträgt 2.600 bis 4.400 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im Jahr 2014 wurden zwei Neuntöterreviere auf dem Deponiegelände festgestellt (vgl. Karte 3.7). Somit gilt der Neuntöter als Brutvogel im UR1000. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Neuntöter gilt im UR1000 als Brutvogel mit zwei Revieren. Bedeutung des UR1000 für den Neuntöter: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 48 Heidelerche Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Heidelerche ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher in Südwesteuropa überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt sie als mittelhäufiger Brutvogel vor. Die Lebensräume der Heidelerche sind sonnenexponierte, trockensandige, vegetationsarme Flächen in halboffenen Landschaftsräumen. Bevorzugt werden Heidegebiete, Trockenrasen sowie lockere Kiefern- und Eichen-Birkenwälder. Darüber hinaus werden auch Kahlschläge, Windwurfflächen oder trockene Waldränder besiedelt. Ein Brutrevier ist 2 bis 3 (max. 8) ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu zwei Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird gut versteckt am Boden in der Nähe von Bäumen angelegt. Die Eiablage erfolgt ab April, spätestens im Juli werden die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt die Heidelerche vor allem im Münsterland sowie lokal im Rheinland vor. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Senne“ (ca. 500 Brutpaare) und „Schwalm-Nette-Platte“ (über 140 Brutpaare). Der Gesamtbestand beträgt 750 bis 1.100 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im Verlauf der Erfassungen im Deponiebereich im Jahr 2014 ergab sich die Feststellung eines Heidelerchenreviers (vgl. Karte 3.7). Laut Mitteilung von Herrn Schmaus waren im Jahr 2013 im Deponiebereich vier Reviere vorhanden. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heidelerche tritt im UR1000 als Brutvogel mit einem Revier auf. Bedeutung des UR1000 für die Heidelerche: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 49 Feldlerche Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 Hektar groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brutpaaren auf 10 Hektar. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand beträgt 85.000 bis 140.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Die Feldlerche stellt die häufigste Brutvogelart im Bereich der offenen Deponieflächen dar. Die höchsten Revierdichten wurden im südlichen Teil (Remondis-Deponie) erreicht. Die Deponie weist als weitgehend offener, z. T. nur lückig bewachsener Sonderstandort ohne intensive Bodennutzung sehr gute Habitatbedingungen für die Feldlerche auf. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen im UR1000 wurde ein Revier festgestellt. Auf eine kartographische Darstellung wird aufgrund der Häufigkeit der Art verzichtet. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände und Ackerflächen als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Feldlerche tritt im UR1000 auf den Deponieflächen als häufiger Brutvogel sowie auf den Ackerflächen mit einem Einzelrevier auf. Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Die Deponiefläche weist aufgrund der hohen Revierdichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Den Ackerflächen im UR1000 kommt eine durchschnittliche Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 50 Uferschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen kommt die Uferschwalbe als mittelhäufiger Brutvogel vor. Ursprünglich bewohnte die Uferschwalbe natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern. Heute brütet sie in Nordrhein-Westfalen vor allem in Sand-, Kies oder Lößgruben. Als Koloniebrüter benötigt die Uferschwalbe senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Die Nesthöhle wird an Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit gebaut. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer, Wiesen, Weiden und Felder aufgesucht, die nicht weit von den Brutplätzen entfernt liegen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Anfang September sind die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt die Uferschwalbe vor allem im Tiefland vor. Verbreitungsschwerpunkte liegen in den abgrabungsreichen Gegenden von Rhein, Weser, Lippe und Ems. Bedeutende Brutvorkommen an natürlichen Flussstandorten existieren vor allem an Ruhr, Wurm und Lippe. Der Gesamtbestand beträgt 4.000 bis 6.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR1000 wurden nur wenige Nachweise der Uferschwalbe mit geringen Individuenzahlen bei der Nahrungssuche auf dem Deponiegelände und über den Ackerflächen erbracht. Hinweise auf ein Brutvorkommen im UR1000 ergaben sich nicht. Auf den größeren Seen im südlichen UR2000 trat die Uferschwalbe regelmäßig in größeren Anzahlen (20 bis 40 Individuen) als Nahrungsgast auf. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat. Eine Nutzung der Gewässer im UR1000 als Nahrungshabitat ist anzunehmen. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Uferschwalbe wird für das Deponiegelände sowie im Bereich der Ackerflächen und Gewässer als sporadischer Nahrungsgast eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Uferschwalbe: Aufgrund der sporadischen Nutzung kommt dem Deponiegelände, den Ackerflächen und den Gewässern im UR1000 eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 51 Rauchschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen tritt die Rauchschwalbe als häufige Brutvogelart auf. Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand beträgt 47.000 bis 90.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Die Rauchschwalbe trat im UR1000 als Brutvogel in den Lagerhallen des VZEK in Erscheinung (vgl. Karte 3.7). Im Jahr 2014 wurden hier fünf bis zehn Brutpaare geschätzt, eine genaue Ermittlung der BPZahlen ist aufgrund der Unübersichtlichkeit der Lagerhallen nicht möglich. Nahrungssuchend wurde die Rauchschwalbe regelmäßig im UR1000 festgestellt, wobei die Deponieflächen und die Gewässer am stärksten genutzt wurden. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gebäude im Industriegebiet als Bruthabitat, Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Rauchschwalbe tritt im UR1000 als Brutvogel mit fünf bis zehn Brutpaaren auf. Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Die Gebäude im Industriegebiet weisen eine besondere Bedeutung als Bruthabitat auf. Die Deponie sowie die Gewässer sind von durchschnittlicher Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art, den Ackerflächen kommt eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 52 ecoda Mehlschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte September die letzten Jungen flügge werden. In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Der Gesamtbestand beträgt 36.000 bis 68.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Die Mehlschwalbe wurde im UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast festgestellt, wobei die Gewässer und die Deponieflächen am häufigsten aufgesucht wurden. Es ist wahrscheinlich, dass es sich bei den Nahrungsgästen um Brutvögel der Siedlungen in den Randbereichen des UR2000 handelt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Mehlschwalbe wird im UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast eingeschätzt. Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Die Deponie sowie die Gewässer sind von durchschnittlicher Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art, den Ackerflächen kommt eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zu (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 53 Teichrohrsänger Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Teichrohrsänger ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über vor allem in Westbis Zentralafrika verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger Brutvogel auf. Teichrohrsänger sind in ihrem Vorkommen eng an das Vorhandensein von Schilfröhricht gebunden. Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und Seeufern, an Altwässern oder in Sümpfen. In der Kulturlandschaft kommt er auch an schilfgesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten Abgrabungsgewässern vor. Dabei können bereits kleine Schilfbestände ab einer Größe von 20 m² besiedelt werden. Die Brutreviere haben meist eine Größe von unter 0,1 ha, bei maximalen Siedlungsdichten bis zu 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird im Röhricht zwischen den Halmen in 60 bis 80 cm Höhe angelegt. Ab Ende Mai bis Mitte Juni erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Teichrohrsänger im gesamten Tiefland sowie am Rand der Mittelgebirge noch verbreitet. In den höheren Mittelgebirgslagen fehlt er weitgehend. Der Bestand ist in der Vergangenheit durch den Verlust von Schilfbeständen zum Teil stark zurückgegangen, hat in den letzten Jahren aber dank lebensraumverbessernder Maßnahmen wieder zugenommen. Bedeutende Brutvorkommen liegen u.a. in den Vogelschutzgebieten „Schwalm-Nette-Platte“, „Heubachniederung“ und „Unterer Niederrhein“. Der Gesamtbestand beträgt 2.800 bis 4.700 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR1000 wurden im Untersuchungsjahr 2014 zwei Reviere abgegrenzt, von denen sich eines am Schilfsaum eines wasserführenden Grabens im Bereich des Deponiegeländes und eines im Schilfgürtel eines Teichs unmittelbar südlich des geplanten Standorts der WEASüd befindet (vgl. Karte 3.7). Im UR2000 wurden weitere Reviere des Teichrohrsängers an den Ufern von Bleibtreusee, Franziskussee, Köttinger See und Karauschenweiher ermittelt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Schilfbestandene Gewässer im Deponiegelände, sowie im Bereich des Industriegebiets als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Teichrohrsänger gilt im UR1000 als Brutvogel mit zwei Revieren. Bedeutung des UR1000 für den Teichrohrsänger: Die schilfbestandenen Gewässer im Bereich des Deponiegeländes sowie des Industriegebiets weisen eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für den Teichrohrsänger auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.7 Reviere von Neuntöter, Heidelerche, Rauchschwalbe und Teichrohrsänger im Jahr 2014 ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) ! { } A Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) Art Insgesamt 5 bis 10 BP Teichrohrsänger G Neuntöter G Heidelerche Rauchschwalbe Signaturen G ! { } A Brutplatz vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 10.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 500 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 55 Schwarzkehlchen Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Schwarzkehlchen ist ein Zugvogel, der als Teil- und Kurzstreckenzieher im Mittelmeerraum, zum Teil auch in Mitteleuropa überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor. Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Ein Brutrevier ist 0,5 bis 2 ha groß, bei Siedlungsdichten von über 1 Brutpaar auf 10 ha. Das Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt. Das Brutgeschäft kann bereits ab Ende März beginnen, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im Juli sind die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist das Schwarzkehlchen vor allem im Tiefland zerstreut verbreitet, mit einem Schwerpunkt im Rheinland. Der Gesamtbestand beträgt 1.000 bis 1.300 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Auf dem Deponiegelände wurden im Untersuchungsjahr 2014 drei Schwarzkehlchenreviere festgestellt (vgl. Karte 3.8). Die Reviere befanden sich im Bereich halboffener Habitate im nordwestlichen Teil der Deponie. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Das Schwarzkehlchen wurde mit drei Revieren im UR1000 festgestellt und gilt somit als Brutvogel. Bedeutung des UR1000 für das Schwarzkehlchen: Das Deponiegelände weist aufgrund der hohen Revierdichte eine besondere Bedeutung Schwarzkehlchen auf (vgl. Tabelle 3.8). als Brut- und Nahrungshabitat für das ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 56 Blaukehlchen Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Blaukehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den Trocken- und Feuchtsavannen Afrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor. Ursprüngliche Lebensräume des Blaukehlchens sind Feuchtgebiete in den Flussauen mit hoch anstehendem Grundwasser, offenen Wasserflächen und Altschilfbeständen. Darüber hinaus besiedelt es Moore, Klärteiche, Rieselfelder, gelegentlich auch Schilfgräben in der Agrarlandschaft und stellenweise sogar Raps- und Getreidefelder. Zur Nahrungssuche benötigt das Blaukehlchen offene Strukturen wie Schlammufer und offene Bodenstellen. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 1 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu fünf Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird gut verborgen in Bodennähe in krautiger Vegetation oder in Altschilfhaufen angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab April die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im Juli sind die Jungen flügge. Das Blaukehlchen kommt in Nordrhein-Westfalen nur noch sehr lokal im Tiefland vor. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Schwalm-Nette-Platte“, „Moore des Münsterlandes“, „Heubachniederung“ und „Rieselfelder Münster“. Der Gesamtbestand beträgt 80 bis 120 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Nach Auskunft von Herrn SCHMAUS befand sich an einem Graben auf dem Deponiegelände im Jahr 2013 und 2014 jeweils ein Blaukehlchenrevier (vgl. Karte 3.8). Im Rahmen der Brutvogelerfassungen wurde kein Nachweis der Art erbracht. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Das Blaukehlchen wird als Brutvogel mit einem Revier im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für das Blaukehlchen: Das Deponiegelände weist eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für das Blaukehlchen auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 57 Steinschmätzer Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf. Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufweisen. Besiedelt wurden vegetationsarme Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen). Das Nest wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z. B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten Jungen flügge. Der Steinschmätzer kommt in Nordrhein-Westfalen nur noch in sehr geringer Anzahl als Brutvogel vor. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B. Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) nachgewiesen. Der Gesamtbestand beträgt 10 bis 20 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Steinschmätzer wurden im Jahr 2014 an zwei Terminen (29.04.2014 und 14.05.2014) im Bereich der Deponie festgestellt. Da die Beobachtungen in den Zugzeitraum der Art fallen und bei den späteren Erfassungen keine Steinschmätzer mehr festgestellt wurden, wird die Art als regelmäßiger Rastvogel mit wenigen Individuen eingeschätzt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Rasthabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Steinschmätzer wird als regelmäßiger Rastvogel mit geringen Individuenzahlen im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Steinschmätzer: Das Deponiegelände weist eine durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat für den Steinschmätzer auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 58 Baumpieper Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Brutreviere können eine Größe von 0,15 bis über 2,5 Hektar erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 8 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende April bis Mitte Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Der Baumpieper kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Bergland ist er noch nahezu flächendeckend verbreitet. Im Tiefland (v. a. Kölner Bucht, Niederrheinisches Tiefland) sind die Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, so dass sich hier bereits deutliche Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand beträgt 9.000 bis 20.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Baumpieper wurden im Jahr 2014 an mehreren Terminen auf dem Deponiegelände festgestellt (vgl. Karte 3.8). Ein Brutverdacht erhärtete sich jedoch nur für ein Revier, da die übrigen Feststellungen in den Zugzeitraum der Art fallen und es sich um Einzelfeststellungen handelte. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Baumpieper wird als Brutvogel mit einem Revier im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Baumpieper: Das Deponiegelände weist eine durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren ! Karte 3.8 Reviere von Schwarzkehlchen, Blaukehlchen und Baumpieper im Jahr 2014 ! { } A Standort einer geplanten WEA Untersuchungsraum Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) ! { } A Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) Art Schwarzkehlchen Blaukehlchen Baumpieper Signaturen vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht) ! { } A ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 0 Maßstab 1 : 10.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 500 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 60 Wiesenpieper Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand beträgt 2.200 bis 3.500 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Der Wiesenpieper tritt nach der Feldlerche als zweithäufigste planungsrelevante Brutvogelart im Bereich der offenen Deponieflächen auf. Die höchsten Revierdichten wurden – wie auch bei der Feldlerche – im südlichen Teil (Remondis-Deponie) erreicht. Diese Teilbereiche der Deponie weisen als weitgehend offener Sonderstandort ohne intensive Bodennutzung sehr gute Habitatbedingungen für den Wiesenpieper auf. Auf eine kartographische Darstellung wird aufgrund der Häufigkeit der Art verzichtet. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Wiesenpieper wird als häufiger Brutvogel in den offenen Deponiebereichen eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Wiesenpieper: Das Deponiegelände weist aufgrund der artspezifisch hohen Revierdichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2.2 61 Rast- und Zugvögel Zugplanbeobachtungen Herbst 2013 Während der Zugplanbeobachtungen im Herbst 2013 wurden innerhalb des UR2000 insgesamt 1.924 Individuen aus 21 Arten registriert. Die häufigste Art stellte der Star mit 50,4 % aller registrierten Vögel dar. Die hohen Zahlen beobachteter Stare basieren im Wesentlichen auf zwei Beobachtungen am 24.10.2013, als zwei Trupps mit ca. 500 bzw. ca. 300 Individuen aus dem UR1000 aufflogen. Als weitere häufige Arten traten während der Zugplanbeobachtungen der Buchfink (14,1 %), der Kormoran (7,0 %; ohne offensichtliche Wechselflüge zwischen den Gewässern im UR2000) sowie die nicht bis auf Artniveau bestimmbare Gruppe „Finken spec.“ (5,8 %) auf. Alle anderen Arten waren mit weniger als 4 % am Zuggeschehen im Untersuchungsraum beteiligt (vgl. Abbildung 3.1). Der Herbstzug wurde Mitte September bis Mitte Oktober als sehr schwach eingestuft, erreichte Ende Oktober sein Maximum (dies ist auf die zwei individuenreichen Starentrupps zurückzuführen, s. o.) mit immer noch vergleichsweise schwachen Zugintensitäten und flaute anschließend wieder auf sehr schwache Intensitäten ab. Somit wird insgesamt von einer vergleichsweise sehr schwachen bis schwachen Intensität des Zuggeschehens im Untersuchungsraum ausgegangen. Der Greifvogelzug war während der gesamten Untersuchung sehr schwach ausgeprägt. Es wurde lediglich eine ziehende Greifvogelart (ein Rotmilan am 03.10.2013) registriert (vgl. Tabelle 3.6). Während der Zugvogelbeobachtungen wurden zusätzlich zu den während der Brutvogelkartierungen festgestellten planungsrelevanten Arten noch drei weitere planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsraum festgestellt. Dabei handelte es sich um die Arten Kiebitz, Rotmilan und Silberreiher, die jeweils nur mit einzelnen Individuen in Erscheinung traten (vgl. Abbildung 3.1 & Tabelle 3.6). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 62 Star Buchfink Kormoran Finken spec. Stieglitz Erlenzeisig Bluthänfling Kleinvögel spec. Bachstelze Ringeltaube Feldlerche Drosseln spec. Gimpel Grünfink Wacholderdrossel Misteldrossel Rotdrossel Großmöwen spec. Rauchschwalbe Silberreiher Rotmilan Kiebitz Wiesenschafstelze Bergfink 0 Abbildung 3.1: 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 Absolute Individuenzahlen von aktiv ziehend registrierten Vogelarten im UR2000 mit weniger als zehn Individuen vertreten: - je ein Tier: Silberreiher, Rotmilan, Kiebitz, Wiesenschafstelze, Bergfink - fünf Tiere: Rauchschwalbe - je sechs Tiere: Rotdrossel, Großmöwen spec. - acht Tiere: Misteldrossel ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.6: 63 Übersicht über die Ergebnisse der Zugvogelerfassung im Herbst 2013 Nr. Datum Zugintensität dominierende Arten planungsrelevante Arten 1 16.09.2013 sehr schwach (30 Ind. / h) Kleinvogelzug (v. a. Finken, vereinzelt Bachstelzen- und Drosselzug) 2 26.09.2013 sehr schwach (53 Ind. / h) vorwiegend Kormoran- und Kleinvogelzug (v. a. Stare und Finken), vereinzelt Taubenzug 100 Kormorane 28 Kormorane, 1 Kiebitz, 1 Rotmilan, 5 Rauchschwalben - 3 03.10.2013 sehr schwach (27 Ind. / h) vorwiegend Kormoran- und Kleinvogelzug (v. a. Stare und Finken), vereinzelt Stelzen-, Drossel- Schwalben-, Limikolenund Greifvogelzug 4 09.10.2013 sehr schwach (38 Ind. / h) Kleinvogelzug (v. a. Finken, Stare, Bachstelze) 5 16.10.2013 sehr schwach (28 Ind. / h) Kleinvogelzug (v. a. Finken, vereinzelt Drossel-, Stelzen- und Lerchenzug) 3 Feldlerchen 6 24.10.2013 schwach (217 Ind. / h) Kleinvogelzug (v. a. Stare, Finken, vereinzelt Drossel-, Lerchen- und Bachstelzenzug) 2 Feldlerchen 7 sehr schwach 30.10.2013 (68 Ind. / h) vorwiegend Kleinvogelzug (v. a. Finken, Stare), vereinzelt Drossel-, Lerchen-, Tauben- und Kormoranzug 14 Feldlerchen, 6 Kormorane 8 05.11.2013 sehr schwach (20 Ind. / h) vorwiegend Kleinvogelzug (v. a. Finken), vereinzelt Drossel-, Möwen- und Reiherzug 1 Silberreiher, 6 Großmöwen spec. - ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 64 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums für den Klein- und Großvogelzug Das Zuggeschehen wird im mitteleuropäischen Binnenland im Wesentlichen durch den Breitfrontzug von Kleinvögeln und mittelgroßen Vogelarten (u. a. Ringeltaube) bestimmt. Dieser Breitfrontzug (vgl. BERTHOLD 2000) ist für diejenigen Arten typisch, die auf dem Zugweg mit großer Wahrscheinlichkeit geeignete Habitate finden und ungeeignete Landschaftstypen problemlos überfliegen können (GATTER 2001). Breitfrontzug kann daher prinzipiell an jedem beliebigen Standort beobachtet werden. In bestimmten Gebieten kann es aufgrund des Landschaftsreliefs zu einer Bündelung des Zuggeschehens kommen. Der Einfluss von Leitlinien (Küstenlinien, Gebirgsketten, Flusstäler) führt zu dem sog. „geleiteten Breitfrontzug“. Die bündelnde Wirkung wird verstärkt durch a) die Barrierewirkung bestimmter Lebensräume (Meer, Gebirgsketten), b) die Länge der Leitlinie und c) die Übereinstimmung mit der Primärzugrichtung. Knickt eine Leitlinie zu stark von der Zugrichtung ab, wird sie meist verlassen. Stark ausgeprägte Leitlinien führen zu erheblichen Bündelungen des Breitfrontzuges, wie z. B. die Nehrungsarme in der südöstlichen Ostsee (GATTER 2001). In Südwestdeutschland kann es lokal zu Zugvogelkonzentrationen entlang von Bach- oder Flusstälern kommen, wobei GRUNWALD (2009b) keine signifikanten Unterschiede zwischen Mittelgebirgsregionen und niedriger liegenden Gebieten ermitteln konnte. Als häufigste Arten des Zuggeschehens in Mitteldeutschland treten Buchfink, Ringeltaube, Feldlerche und Star auf (GRUNWALD 2009b). Bewertung des UR2000 für den Klein- und Großvogelzug: Die im Untersuchungsraum festgestellte Zugintensität und das Artenspektrum ist vergleichbar mit vielen Standorten im deutschen Binnenland, an denen Breitfrontenzug vorherrscht. Die Ergebnisse liefern keinerlei Hinweise darauf, dass es im Untersuchungsraum zu einer Bündelung des Zuggeschehens kommt. Die planungsrelevanten Arten traten sporadisch und in so geringen Individuenzahlen auf, dass der UR2000 für diese Arten eine allenfalls geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum besitzt. Darüber hinaus ergaben sich keine Hinweise auf eine Verdichtung des Breitfrontenzugs durch geleiteten Breitfrontenzug oder Leitlinien im UR2000. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des UR2000 als Durchzugsraum für Klein- und Großvögel liegen nicht vor (zur Bedeutung für den Kranichzug siehe S. 68). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 65 Kranichzug Kraniche ziehen auf breiter Front, die quer von Südwesten nach Nordosten verläuft, durch Deutschland. Die Zugbewegungen zwischen den Brutgebieten in Nordosteuropa und den Überwinterungsgebieten in Südfrankreich, Spanien und Nordafrika wird stark beeinflusst durch die Lage von wenigen Rastplätzen in Deutschland und Frankreich (vgl. PRANGE 2010). Große Teile der westlichen Flyway-Population des Kranichs fliegen von Rastplatz zu Rastplatz. Hierzu zählen in Deutschland die Diepholzer Moorniederung (NI), die Rügen-Bock-Region (MV) und das Rhin- / Havelluch (BB). In den mitteldeutschen Bundesländern können demnach alljährlich große Anzahlen ziehender Kraniche registriert werden. Deutschland wird alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 300.000 Individuen überflogen (PRANGE et al. 2013). Auftreten und Verhalten im UR2000 Kraniche wurden im Rahmen der Brut- und Rastvogelerfassungen sowohl während des Frühjahrszuges als auch während des Herbstzuges 2013 über dem UR2000 registriert. Am 15.03.2013 erfolgte im Rahmen der Brutvogelerfassung eine Beobachtung ziehender Kraniche. Ein Trupp von etwa 80 Individuen flog in einer Höhe von etwa 150 m in Südwest-Nordost-Richtung über den südlichen Teil des UR2000. Während der Rastvogelerfassungen wurden am 13.11.2013 Rufe eines Kranichtrupps über einer Hochnebeldecke über dem nordwestlichen UR2000 vernommen. Am 26.11.2013 wurden über dem südlichen UR2000 drei Trupps mit etwa 20, 150 und 350 Kranichen in 200 bis 400 m Höhe beobachtet. Hinweise auf regelmäßig genutzte Rastplätze im UR2000 liegen nicht vor. Bewertung des UR2000 für den Kranichzug: Im UR2000 wurden im Jahr 2013 auf dem Heimzug ca. 80 Individuen und auf dem Wegzug etwa 520 Individuen registriert. Es wird angenommen, dass das Zuggeschehen von Kranichen im Untersuchungsraum vergleichbar ist mit anderen Regionen in Deutschland, die innerhalb des regelmäßig durch Kraniche beflogenen Korridors liegen. Es liegen weder Hinweise für eine räumliche Konzentration des über Deutschland stattfindenden Kranichzugs im Untersuchungsraum vor, noch ist zu erwarten, dass im Untersuchungsraum im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Kraniche auftreten. Regelmäßig genutzte Rastplätze sind innerhalb des UR2000 nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung für ziehende Kraniche zugewiesen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 66 Rastvögel Während der Rastvogelkartierungen wurden insgesamt 66 Vogelarten registriert. Davon traten 57 Arten auch im Rahmen der Brutvogelkartierungen auf. Die Arten Krickente, Bergente, Zwergsäger, Gänsesäger, Zwergtaucher, Silberreiher, Kleinspecht, Wintergoldhähnchen und Gebirgsstelze wurden ausschließlich während der Rastvogelkartierungen festgestellt. Von der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wurden zudem Hinweise auf Wintergastvorkommen folgender, nicht nachgewiesener Arten im Umfeld des Untersuchungsraums gegeben: Rohrdommel, Blässgans, Kolbenente, Moorente und Raubwürger. Im Rahmen der Rastvogelkartierungen wurden Blässgans, Kolbenente und Moorente auf den Gewässern im UR2000 nicht festgestellt. Vor diesem Hintergrund wird auf eine Beschreibung und Bewertung dieser Arten verzichtet. Als Überwinterungsgewässer der Rohrdommel wird von der NABU-Kreisgruppe der „Klärteich“ (Villesee) im UR2000 genannt. Die Gewässer im UR1000 weisen aufgrund ihrer geringen Größe sowie des Fehlens von großflächigen Schilfbeständen oder offenen Uferbereichen eine geringe Eignung als Überwinterungshabitat für die Rohrdommel auf. Im Zuge der regelmäßigen intensiven Kontrollen im Zuge der Rastvogelerfassungen wurden keine Rohrdommeln festgestellt. Daher wird davon ausgegangen, dass die Rohrdommel kein regelmäßiges Überwinterungsvorkommen im UR1000 besitzt. Nach Auskunft des NABU (Herr SCHMAUS) befindet sich ein regelmäßiges Überwinterungshabitat des Raubwürgers im Bereich des Deponiegeländes. Daher wird für diese Art vorsorglich von einem aktuellen Überwinterungsvorkommen auf dem Deponiegelände ausgegangen. Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden Arten 20 in NRW planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. KAISER 2014), hinzu kommen die o. g. Arten Rohrdommel und Raubwürger. Vier Arten werden in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft, eine Art (Rohrdommel) wird als Brutvogel mit dem Status „ausgestorben“ geführt. Drei Arten werden in der Roten Liste wandernder Vogelarten geführt (vgl. HÜPPOP et al. 2013). Neun Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Fünf Arten sind in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und sieben Arten sind nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutzrichtlinie als wandernde Arten geschützt. Vier Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant einzustufen (vgl. Tabelle 3.7). Laut MKULNV & LANUV (2013) handelt es sich bei Kormoran, Rohrdommel, Kranich, Silbermöwe und Heringsmöwe um WEA-empfindliche Arten. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.7: 67 Liste der im UR2000 während der Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln registrierten Vogelarten mit Angaben zur Einstufung „planungsrelevant“ (WEAEmpfindlichkeit, EU-Vogelschutzrichtlinie, BNatSchG, RL wV (= Rote Liste wandernder Vogelarten)); Auf eine Einstufung des Status der nicht planungsrelevanten Arten wurde verzichtet. Artname deutsch wissenschaftlich Höckerschwan Kanadagans Graugans Nilgans Schnatterente Krickente Stockente Tafelente Reiherente Bergente Schellente Zwergsäger Gänsesäger Zwergtaucher Haubentaucher Kormoran* Rohrdommel1 Silberreiher Graureiher* Habicht Sperber Mäusebussard Turmfalke Kranich Teichhuhn Blässhuhn Silbermöwe* Heringsmöwe* Ringeltaube Halsbandsittich Eisvogel Grünspecht Schwarzspecht Buntspecht Kleinspecht Raubwürger1 Elster Eichelhäher Aaskrähe Blaumeise Kohlmeise Haubenmeise Tannenmeise Cygnus olor Branta canadensis Anser anser Alopochen aegyptiaca Anas strepera Anas crecca Anas platyrhynchos Aythya ferina Aythya fuligula Aythya marila Bucephala clangula Mergellus albellus Mergus merganser Tachybaptus ruficollis Podiceps cristatus Phalacrocorax carbo Botaurus stellaris Casmerodius albus Ardea cinerea Accipiter gentilis Accipiter nisus Buteo buteo Falco tinnunculus Grus grus Gallinula chloropus Fulica atra Larus argentatus Larus fuscus Columba palumbus Psittacula krameri Alcedo atthis Picus viridis Dryocopus martius Dendrocopos major Dryobates minor Lanius excubitor Pica pica Garrulus glandarius Corvus corone/cornix Parus caeruleus Parus major Parus cristatus Parus ater WEAempf. EU-VSRL BNatSchG Art. 4 (2) Art. 4 (2) Art. 4 (2) Art. 4 (2) Anh. I Art. 4 (2) Art. 4 (2) x x x Anh. I Anh. I §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ §§ x x Anh. I Anh. I §§ Art. 4 (2) §§ RL wV x x x 3 x x x R x x x x x x 3 x x x x x x x x x x x x x x x 2 x x x x Status (nur planungsrel. Arten) Wg Rv/Wg Rv/Wg Rv/Wg Wg Rv/Wg Wg Stv/Rv/Wg Wg Rv/Wg Stv/Wg Stv Stv Stv Stv Üf Rv/Wg Rv Stv/Wg Stv Stv/Wg Wg ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Artname deutsch wissenschaftlich Sumpfmeise Schwanzmeise Zilpzalp Wintergoldhähnchen Kleiber Gartenbaumläufer Zaunkönig Star Misteldrossel Amsel Wacholderdrossel Singdrossel Rotdrossel Rotkehlchen Heckenbraunelle Haussperling Gebirgsstelze Bachstelze Buchfink Bergfink Parus palustris Aegithalos caudatus Phylloscopus collybita Regulus regulus Sitta europaea Certhia brachydactyla Troglodytes troglodytes Sturnus vulgaris Turdus viscivorus Turdus merula Turdus pilaris Turdus philomelos Turdus iliacus Erithacus rubecula Prunella modularis Passer domesticus Motacilla cinerea Motacilla alba Fringilla coelebs Fringilla montifringilla Coccothraustes coccothraustes Pyrrhula pyrrhula Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis spinus Kernbeißer Gimpel Grünfink Stieglitz Erlenzeisig WEAempf. EU-VSRL BNatSchG RL wV 68 Status (nur planungsrel. Arten) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 1 Rohrdommel und Raubwürger wurden im Rahmen der Rastvogelerfassungen nicht festgestellt, aber aufgrund der Hinweise der NABU-Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis vorsorglich als Überwinterungsgäste im UR2000 eingestuft (s. o.). Erläuterungen zu Tabelle 3.7: grau unterlegt: Planungsrelevante Art in NRW (vgl. KAISER 2014) WEA-empf.: WEA-empfindliche Art gemäß Anhang IV in MKULNV & LANUV (2013). Laut Anhang II des Leitfadens sind weiterhin Brutkolonien von Möwen im 1.000 m-Umfeld von geplanten WEA bei der vertiefenden Artenschutzprüfung zu berücksichtigen. Artname*: grundsätzlich in NRW planungsrelevant wegen koloniebrütender Lebensweise BNatSchG: §§: streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): Anh. I: Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Art. 4 (2): Zugvogelarten für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 69 RL wV: Gefährdungseinstufungen gemäß der Roten Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (HÜPPOP et al. 2013): 1: vom Erlöschen bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet V: Vorwarnliste R: extrem selten x: ungefährdet -: nicht bewertet Status: Stv: Üf: Stand- oder Strichvogel im Überflug / ziehend Rv: Wg: Rastvogel Wintergast Im Feld ist die Abgrenzung ziehender bzw. rastender von revierbesetzenden Vögeln nicht immer eindeutig. So existieren Zeiten, in denen sich revierbesetzende Tiere und ziehende / rastende Tiere gleichzeitig im Gebiet aufhalten. Auch äußern durchziehende Tiere bereits typischen Reviergesang und ziehen dennoch weiter in andere Brutgebiete. Durch die gemeinsame Betrachtung der Beobachtungen aus den Kartierungen zu Brutvögeln und zu Rast- und Zugvögeln kann dennoch in vielen Fällen eine Aussage über den Status getroffen werden (z. B. nur einzelne oder wenige Beobachtungen im typischen Zugzeitraum, Beobachtungen von gerichteten Zugbewegungen). Von den 22 planungsrelevanten Arten werden Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke und Schwarzspecht als Standvögel oder zumindest nur mit wenigen Individuen als Wintergäste eingestuft, da bei diesen Arten weder ein nennenswerter Zuwachs an Individuenzahlen noch ein besonderes Zugverhalten festzustellen war. Eine über die im Abschnitt „Brutvögel“ getroffene hinausgehende Berücksichtigung dieser Arten erscheint demnach nicht erforderlich. Für die Arten Schellente, Silbermöwe, Heringsmöwe und Eisvogel erfolgt eine zusammenfassende Bewertung des Auftretens während der Brut- und Rastvogelerfassungen im Abschnitt „Brutvögel“. Vor diesem Hintergrund wird auf eine Darstellung dieser Arten in diesem Kapitel verzichtet. Für den Kormoran kann aufgrund der festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der Winterbestand des Kormorans den der übersommernden Individuen deutlich übersteigt. Daher erfolgt für diese Art eine getrennte Beschreibung und Bewertung des Sommer- (vgl. Kapitel 3.2.1) und des Winterbestands. Für die planungsrelevanten Arten Schnatterente, Krickente, Zwergsäger, Gänsesäger, Zwergtaucher und Kleinspecht, die während der Rastvogelerfassungen zwar im UR2000, jedoch nicht im UR1000 auftraten, weist der UR1000 eine allenfalls geringe Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8). Für diese Arten wird daher auf eine detaillierte Beschreibung und Bewertung verzichtet. Im Folgenden wird das Auftreten der übrigen planungsrelevanten Rastvogelarten geschildert und die Lebensraumbedeutung des UR2000 für diese Arten bewertet. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 70 Tafelente Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Tafelente tritt in Nordrhein-Westfalen als sehr seltener Brutvogel sowie als mittelhäufiger Durchzügler und Wintergast aus Osteuropa, Russland und Südskandinavien auf. Als Brutvogel kommt die Tafelente in Nordrhein-Westfalen sehr lokal im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems und Weser vor. Der Brutbestand ist nach einer Zunahme bis in die 1980er Jahre in den letzten Jahrzehnten wieder rückläufig und liegt bei etwa 35 bis 50 Brutpaaren (2010 bis 2013). Als Durchzügler und Wintergäste erscheinen Tafelenten ab September, erreichen maximale Bestandszahlen im Januar / Februar und ziehen im April wieder ab. Bevorzugte Rast- und Überwinterungsgebiete sind große Flüsse, Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht, am Niederrhein und in der Kölner Bucht. Die bedeutendsten Rast- und Wintervorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen im Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ mit bis zu 1.500 Individuen (2004 bis 2013). Der Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte bei bis zu 3.500 Individuen (2010 bis 2013). Tafelenten treten im Winter oft in größeren Trupps mit 50 bis 500 Exemplaren auf. Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR1000 wurden an zwei Terminen Tafelenten in geringen Individuenzahlen am Dinnendahlsee festgestellt (22.11.2013: zwei Individuen; 27.11.2013: vier Individuen). Innerhalb des UR2000 stellt der Bleibtreusee das wichtigste Überwinterungsgewässer für Tafelenten dar (maximal 320 erfasste Individuen), daneben wurden auch auf dem Köttinger See, dem Villesee und dem Franziskussee regelmäßige Beobachtungen der Art getätigt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Tafelente wird als sporadischer Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Tafelente: Die als Nahrungshabitat geeigneten Gewässer weisen eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 71 ecoda Kormoran (Winterbestand) Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung finden sich in Kapitel 3.2.1. Auftreten und Verhalten im UR1000/2000 während der Rastvogelerfassungen Der UR2000 wurde im Untersuchungszeitraum ganzjährig durch den Kormoran genutzt (zur Beschreibung und Bewertung des Sommerbestandes siehe Kapitel 3.2.1). Es kann aufgrund der festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der Winterbestand des Kormorans den der übersommernden Individuen deutlich übersteigt. Während der Rastvogelerfassungen im Winterhalbjahr 2013 / 2014 wurde der Westrand des Villesees als Gemeinschaftsschlafplatz überwinternder Kormorane genutzt (am Schlafplatz am Köttinger See wurden nach dem Sommer 2013 keine übernachtenden Kormorane mehr festgestellt). Der Schlafplatz am Villesee wurde im Winter 2013 / 2014 von bis zu 300 übernachtenden Kormoranen genutzt. Die Gewässer im Untersuchungsraum stellten im Winterhalbjahr regelmäßig genutzte Nahrungshabitate der anwesenden Kormorane dar, wobei die höchsten Individuenzahlen auf dem Bleibtreusee (max. 70 gleichzeitig anwesende Individuen) und dem Köttinger See (max. 35 Individuen) erfasst wurden (vgl. Karte 3.9). Der Franziskussee (max. 13 Individuen) und der Liblarer See (max. 12 Individuen) wurden ebenfalls regelmäßig, aber in nur geringer Individuenzahl, aufgesucht. Im UR1000 wurden auf dem Dinnendahlsee regelmäßig nahrungssuchende Einzelindividuen oder kleinere Trupps (bis max. 8 Individuen) beobachtet. Konzentrationen von Flugbewegungen wurden in den Bereichen Bleibtreusee / Heider Bergsee und Franziskussee sowie im Bereich der Schlafplätze am Köttinger See und am Villesee festgestellt. Zur Analyse der Flugbewegungen in Richtung der Schlafplätze wurden an fünf Terminen der Rastvogelerfassung (16. und 22.12.2013, 13.01. sowie 03. und 10.02.2014) an geeigneten Standorten die Anflüge zum Schlafplatz vor Beginn der Abenddämmerung erfasst (vgl. Karte 3.9). Am 16.12.2013 fand eine Erfassung am Köttinger See statt, der bis zu diesem Zeitpunkt als Schlafplatz vermutet worden war. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine Nutzung des nordöstlich gelegenen Villesees als Schlafplatz. Die Erfassungen zur Feststellung der Anflugrichtungen am Villesee erbrachten folgende Ergebnisse: Etwa 63 % der 342 beobachteten Anflüge erfolgten aus östlicher Richtung (wahrscheinlich von den Nahrungsgewässern Bleibtreusee und Heider Bergsee sowie wahrscheinlich von weiteren Gewässern außerhalb des UR2000), die übrigen Anflüge verteilten sich auf die Himmelsrichtungen Nord (16 %, Anflüge von Gewässern außerhalb des UR2000), Südwest (13 %, Anflüge vom Nahrungsgewässer Köttinger See) und Südost (8 %, vermutlich vom Nahrungsgewässer Franziskussee sowie Teile der auf dem Bleibtreusee nahrungssuchenden Individuen) (vgl. Abbildung 3.2). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Abbildung 3.2: 72 Anteile der am 22.12.2013 und am 13.01.2014 beobachteten Anflüge zum Schlafplatzbereich am Villesee (schraffierter Bereich) nach Himmelsrichtungen (n = 342). Die Standorte der geplanten WEA befinden sich südöstlich des Schlafplatzes (vgl. auch Karte 3.9) Um Überflüge über den UR1000 feststellen und somit das Kollisionsrisiko an den geplanten WEA während der Flüge vom und zum Schlafplatz einschätzen zu können, wurden am 03. und 10.02.2014 Erfassungen der Überflüge über den Ost- bzw. Westteil des UR1000 erfasst. Hierbei wurden in den zwei Stunden vor Sonnenuntergang über dem Westteil am 03.02.2014 sechs und über dem Ostteil am 10.02.2014 vier überfliegende Individuen beobachtet. Anhand dieser Beobachtungen ergeben sich keine Hinweise darauf, dass der UR1000 eine besondere Korridorfunktion für die Flüge zwischen Nahrungsgewässern und Schlafplatz aufweist. Anhand der Darstellung aller im Verlauf der Rastvogelerfassungen beobachteten Flugbewegungen (vgl. Karte 3.2) wird ersichtlich, dass der UR1000 regelmäßig von Kormoranen überflogen wurde. Dabei handelte es sich ausschließlich um Flugbewegungen von Einzelindividuen oder kleineren Trupps, die vorwiegend dem Wechsel zwischen verschiedenen Nahrungsgewässern oder Flugbewegungen zum Schlafplatz zugeordnet werden konnten. Aufgrund der festgestellten Maximalzahlen auf den im südlichen UR2000 gelegenen Nahrungsgewässern Liblarer See und Franziskussee erscheint plausibel, dass der UR1000 nicht von größeren Trupps beim Wechsel zwischen Nahrungsgewässern und Schlafplätzen überquert wird. Dem UR1000 wird aufgrund des regelmäßigen Überfliegens von ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 73 Kormoranen in geringer Anzahl insgesamt eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung hinsichtlich der Korridorfunktion für die Flüge zwischen Nahrungsgewässern und Schlafplatz zugewiesen. Abbildung 3.3 zeigt die Verteilung der maximalen Flughöhen beobachteter Kormorane während der Brut- und Rastvogelerfassungen. 82 % der beobachteten Flüge fanden in Höhen unter 60 m statt, 18 % der Flüge wurden in Höhen von 60 bis 100 m und somit im Bereich der zu erwartenden Rotorbewegungen registriert. > 80 bis 100 m > 60 bis 80 m > 30 bis 60 m 0 bis 30 m 0% Abbildung 3.3: 10% 20% 30% 40% 50% 60% Anteil maximaler Flughöhen beobachteter Kormorane während der Brut- und Rastvogelerfassung (n = 89) Bewertung des Vorkommens im UR1000 (Winterbestand) Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Kormoran wird im UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast im Winterhalbjahr eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Kormoran: Den Gewässern im UR1000 kommt eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Darüber hinaus weist der UR2000 eine besondere Bedeutung als Winterlebensraum (Nahrungshabitate, Schlafplatz) auf. Die Bedeutung Nahrungshabitaten des UR1000 bzw. für als Korridor für Flugbewegungen Transferflüge zwischen zwischen winterlichen Nahrungshabitaten Gemeinschaftsschlafplätzen wird als durchschnittlich bis besonders eingeschätzt. und ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis 46 Ind. Auftraggeber: melius-energie GmbH, Ibbenbüren 13.01.2014 ! . Schlafplatz Sommer 2013 bis (mind.) Frühling 2014 19 d. Während der Rastvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Schlafplätze, regelmäßig genutzte Nahrungshabitate und Flugbewegungen von Kormoranen 135 Ind. 80 Ind. In d. 30 In d. In 12 ! Karte 3.9 ! . 22.12.2013 35 ! { } A In d. Untersuchungsraum ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Köttinger See: ø 13 Ind. max. 35 Ind. ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !d.! In 18! ! ! 16.12.2013 ! ! ! ! ! ! ! ! ! Umkreis von 1.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR1000) Umkreis von 2.000 m um die geplanten Windenergieanlagen (UR2000) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! . Standort einer geplanten WEA ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! { } A ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! . ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Beobachtungspunkt zur Analyse der Flugbewegungen zu den Schlafplätzen mit Angabe des Beobachtungsdatums Art Kormoran ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Dinnendahlsee: ø 2 Ind. max. 8 Ind. ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Bleibtreusee: ø 30 Ind. max. 70 Ind. ! { } A ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Signaturen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Schlafplatz ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! . ! ! ! ! 10.02.2014 Regelmäßig genutztes Nahrungsgewässer (mit Angabe der durchschnittlichen und maximalen Anzahl festgestellter Ind.) Flugbewegungen 03.02.2014 ! . 1 Individuum 2 - 10 Individuen ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! > 10 Individuen (siehe Beschriftung) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Liblarer See: ø 4 Ind. max. 12 Ind. ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Franziskussee: ! ø 5 Ind. ! !max. 13 Ind. ! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25) in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40) ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 0 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3 © Geobasis NRW 2014 1.000 m ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 75 Silberreiher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Silberreiher kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien, wo Silberreiher an See- und Flussufern sowie in Sümpfen und Lagunen in großen Röhrichten brüten. Während der Zugzeit erscheinen die Vögel in den Monaten März bzw. Oktober/November auch in Nordrhein-Westfalen. Als Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme Ufer an Teichen, Seen und Fließgewässern. In Nordrhein-Westfalen kommt der Silberreiher vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems und Weser vor. Das bedeutendste Rastvorkommen liegt im Bereich des Vogelschutzgebietes „Unterer Niederrhein“. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt ca. 500 bis 1000 Individuen (2010 bis 2013). Silberreiher treten auf dem Durchzug meist einzeln, seltener mit bis zu 20 Exemplaren auf. Auftreten und Verhalten im UR1000 Im UR1000 trat der Silberreiher im Verlauf der Rastvogelerfassungen als regelmäßiger Nahrungsgast in Erscheinung, wobei meist nur einzelne Individuen auftraten. Vorwiegend wurde der Dinnendahlsee als Nahrungshabitat genutzt, am Albertsee erfolgte eine einzelne Feststellung. An den größeren Gewässern im UR2000 (Köttinger See, Bleibtreusee, Franziskussee, Villesee) wurden auch größere Ansammlungen von Silberreihern (bis zu 21 Individuen) beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Silberreiher wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Silberreiher: Die Gewässer im UR1000 weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 76 Raubwürger Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In Nordrhein-Westfalen ist der Raubwürger ein sehr seltener Brutvogel und überwintert als Teilzieher zum Teil auch im Brutgebiet. Darüber hinaus erscheinen Raubwürger der nordöstlichen Populationen als regelmäßige, aber seltene Durchzügler und Wintergäste. Der Raubwürger lebt in offenen bis halboffenen, reich strukturierten Landschaften mit niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und eingestreuten Gehölzen. Geeignete Lebensräume sind ausgedehnte Moor- und Heidegebiete sowie gebüschreiche Trockenrasen und extensive Grünlandbereiche. Nach seinem Verschwinden aus der Feldflur kommt er vereinzelt auch auf Kahlschlägen und Windwurfflächen in Waldgebieten vor. Ein Brutrevier ist 20 bis 60 (max. 100) ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu vier Brutpaaren auf 10 km². Das Nest wird in Laub- oder Nadelbäumen sowie in Büschen (v. a. in Dornensträuchern) angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab April, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt der Raubwürger nur noch lokal im Bergland vor. Seit Jahrzehnten sind die Bestände rückläufig. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“. Der Gesamtbestand wird auf etwa 30 Brutpaare geschätzt (2010 bis 2013). Auftreten und Verhalten im UR1000 Nach Auskunft des NABU (Herr SCHMAUS) befindet sich ein regelmäßiges Überwinterungshabitat des Raubwürgers im Bereich des Deponiegeländes. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Überwinterungs- und Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Raubwürger wird vorsorglich als regelmäßiger Rastvogel und Überwinterungsgast im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Raubwürger: Dem Deponiegelände kommt eine durchschnittliche Bedeutung als Rast- und Überwinterungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2.3 77 Fazit Tabelle 3.8 fasst die wesentlichen Lebensraumfunktionen für die während der Brut-, Zug- und Rastvogelerfassungen festgestellten planungsrelevanten Arten bzw. für die Arten, für die Hinweise vorliegen und ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann, zusammen. Für die fettgedruckten Arten liegt eine mindestens durchschnittliche Bedeutung von Teilbereichen des Untersuchungsraums vor. Diese Arten werden im Rahmen der Konfliktanalyse in Kapitel 5 detailliert betrachtet. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.8: 78 Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für Brut- und Rastvögel und den bedeutenden Lebensraumelementen (nur bei mindestens durchschnittlicher Bedeutung des Untersuchungsraums). Für die fettgedruckten Arten liegt eine mindestens durchschnittliche Bedeutung von Teilbereichen des Untersuchungsraums vor. Diese Arten werden im Rahmen der Konfliktanalyse in Kapitel 5 eingehender betrachtet. Für die grau unterlegten Arten wurde der UR2000, für die weiß unterlegten der UR1000 bewertet. Bedeutung von Artname Gebäuden bzw. Industriegebiet Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen Gewässern Schnatterente nicht bewertet gering Krickente nicht bewertet gering Knäkente nicht bewertet gering Löffelente nicht bewertet gering Moorente nicht bewertet gering Tafelente nicht bewertet gering bis durchschnittlich Schellente nicht bewertet durchschnittlich Zwergsäger nicht bewertet gering Gänsesäger nicht bewertet gering bedeutende Lebensraumelemente Dinnendahlsee als Rast- und Überwinterungshabitat ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 79 Fortsetzung Tabelle 3.8 Bedeutung von Artname Gebäuden bzw. Industriegebiet Zwergtaucher Kormoran (Sommerbestand) Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen nicht bewertet gering gering gering Gewässern bedeutende Lebensraumelemente gering gering gering bis durchschnittlich Kormoran (Winterbestand) gering gering gering gering durchschnittlich Dinnendahlsee und Albertsee als Nahrungshabitat; der UR1000 besitzt darüber hinaus eine durchschnittliche bis besondere Funktion als Korridor für Flugbewegungen zwischen Nahrungshabitaten und Gemeinschaftsschlafplätzen Silberreiher gering gering gering gering durchschnittlich Dinnendahlsee und Albertsee als Nahrungshabitat Graureiher gering gering gering gering durchschnittlich Gewässer als Nahrungshabitat Wespenbussard gering gering durchschnittlich bis besonders gering gering Habicht gering durchschnittlich besonders durchschnittlich durchschnittlich Sperber durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich gering Rotmilan gering Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat, Deponiegelände, Ackerflächen und Gewässer als Nahrungshabitat Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat, Industriegebiete, Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 80 Fortsetzung Tabelle 3.8 Bedeutung von Artname Mäusebussard Baumfalke Wanderfalke Turmfalke Gebäuden bzw. Industriegebiet Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen Gewässern gering durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich gering Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat, Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat besonders durchschnittlich gering gering durchschnittlich Hochspannungsmasten als Bruthabitat, Deponiegelände und Gewässer als (potenzielle) Nahrungshabitate vorsorglich durchschnittlich vorsorglich durchschnittlich gering gering vorsorglich durchschnittlich Industriegebiete, Deponiegelände und Gewässer als (potentielle) Nahrungshabitate gering durchschnittlich gering gering bis durchschnittlich gering Kranich durchschnittlich (als Durchzugsraum) Kiebitz gering Flussregenpfeifer gering besonders gering Flussuferläufer gering Lachmöwe gering Sturmmöwe durchschnittlich besonders gering bedeutende Lebensraumelemente Deponiegelände als Nahrungshabitat - gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat durchschnittlich durchschnittlich Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat, Industriegebiet, Ackerflächen und Gewässer als Nahrungshabitat ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 81 Fortsetzung Tabelle 3.8 Bedeutung von Gebäuden bzw. Industriegebiet Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen Gewässern Silbermöwe gering gering bis durchschnittlich gering gering gering Heringsmöwe gering durchschnittlich gering gering gering Deponiegelände, Industriegebiet, Ackerflächen und Gewässer als Nahrungshabitat durchschnittlich durchschnittlich gering durchschnittlich gering Gebäudebestand am Gut Sophienwald als Bruthabitat, Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat Uhu gering besonders durchschnittlich gering gering bis durchschnittlich Deponiegelände und Gewässer als Nahrungshabitat, geschlossene Waldbereiche als Rasthabitat (Tageseinstände) Waldkauz gering durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich durchschnittlich Laubwald als Brut- und Nahrungshabitat, Deponiegelände, Ackerflächen und Gewässer als Nahrungshabitat Eisvogel gering gering gering gering gering bis durchschnittlich Schwarzspecht gering gering durchschnittlich gering gering Waldflächen (Altholzbestände) als Brut- und Nahrungshabitat Mittelspecht gering gering durchschnittlich gering gering Laubwälder (Altholzbestände) als Brut- und Nahrungshabitat Artname Schleiereule Kleinspecht gering Pirol gering bedeutende Lebensraumelemente ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 82 Fortsetzung Tabelle 3.8 Bedeutung von Artname Gebäuden bzw. Industriegebiet Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen Gewässern Neuntöter gering besonders gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat Raubwürger gering durchschnittlich gering gering gering Deponiegelände als Rast- und Überwinterungshabitat Heidelerche gering besonders gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat Feldlerche gering besonders gering durchschnittlich gering Deponiegelände und Ackerflächen als Brut- und Nahrungshabitat Uferschwalbe gering gering bis durchschnittlich gering gering bis durchschnittlich gering bis durchschnittlich Rauchschwalbe besonders durchschnittlich gering gering bis durchschnittlich durchschnittlich Gebäude im Industriegebiet als Bruthabitat, Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat Mehlschwalbe gering durchschnittlich gering gering bis durchschnittlich durchschnittlich Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat Waldlaubsänger bedeutende Lebensraumelemente gering Teichrohrsänger besonders besonders gering gering gering schilfbestandene Gewässer im Bereich des Deponiegeländes und des Industriegebiets als Brut- und Nahrungshabitat Schwarzkehlchen gering besonders gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 83 Fortsetzung Tabelle 3.8 Bedeutung von Gebäuden bzw. Industriegebiet Deponiegelände Waldflächen Ackerflächen Gewässern Blaukehlchen gering besonders gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat Steinschmätzer gering durchschnittlich gering gering gering Deponiegelände als Rasthabitat Baumpieper gering durchschnittlich gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat Wiesenpieper gering besonders gering gering gering Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat Artname bedeutende Lebensraumelemente ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4 84 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm. Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt. Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu beachten: a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch Aus diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art getrennt prognostiziert werden. b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden. Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006). ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.1 85 Vogelschlag an Windenergieanlagen Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren, da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-, Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al. 2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B. DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen, der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT & STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren (insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück. Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -, scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben. Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009), wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR (2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 86 Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem. BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100 bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw. eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen. SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50 einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB (2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012) betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.2 87 ecoda Beeinträchtigungen des Zuggeschehens Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel, Schwalben). GRUNWALD (2009a, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500 m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen werden [muss]“. BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn. Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks) eine hohe Durchlässigkeit für niedrig ziehende Arten aufweisen. Das Ausmaß von Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche Energieaufwand wird als gering eingestuft. BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 88 Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen, dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug. PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen (Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden. Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP (1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen (z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein. 4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN 1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest, dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen (bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung von 200 m zur nächstgelegenen WEA. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 89 und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a, REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011, STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich (Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein (SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al. 2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur bis zu 100 m) von WEA. 4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen bislang keine belastbaren Hinweise vor. 4.5 Beeinträchtigungen der Kondition von Brutvögeln bzw. des Bruterfolgs Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001). Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al. (2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 90 Seeadler (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5 91 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Im Rahmen der Prognose und Bewertung der durch das geplante Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen werden nachfolgend nur die Arten betrachtet, die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl. Tabelle 3.8). Für Arten, die den Untersuchungsraum nur selten oder sporadisch nutzen, sind bau-, anlagen- oder betriebsbedingte Wirkungen zwar nicht vollständig auszuschließen, jedoch als vernachlässigbar oder mit sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu bewerten. So ist beispielsweise für eine Art mit sporadischem Auftreten im Untersuchungsraum eine mögliche Kollision an den geplanten WEA als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). 5.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die im Nahbereich der geplanten WEA oder der geplanten Zuwegung Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die für die Erschließung des VZEK und der Deponie vorhandene Zuwegung zu großen Teilen für die Anlieferung der Bauelemente der geplanten WEA genutzt werden kann und Ausbaumaßnahmen voraussichtlich nur kleinflächig notwendig werden. Daher werden im Folgenden nur solche Arten betrachtet, die im 300 m-Umfeld der Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. deren mögliche Bruthabitate durch das Vorhaben baubedingt beeinträchtigt werden. Tabelle 5.1: Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten bezüglich einer möglichen bau- und anlagenbedingten Betroffenheit Art Liegen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten im 300 m-Umfeld möglicher Bauflächen bzw. werden bau- und anlagenbedingt essenzielle Lebensräume (z. B. Gewässer) beeinträchtigt? Schellente nein Kormoran nein Silberreiher nein Graureiher nein Wespenbussard nein Habicht nein Sperber nein zu berücksichtigen ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 92 Fortsetzung Tabelle 5.1 Art Liegen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten im 300 m-Umfeld möglicher Bauflächen bzw. werden bau- und anlagenbedingt essenzielle Lebensräume (z. B. Gewässer) beeinträchtigt? Mäusebussard nein Baumfalke nein Wanderfalke nein Turmfalke nein Kranich nein Flussregenpfeifer nein Sturmmöwe nein Heringsmöwe nein Schleiereule nein Uhu nein Waldkauz nein Schwarzspecht nein Mittelspecht nein Neuntöter ja Raubwürger nein Heidelerche nein Feldlerche ja x Rauchschwalbe ja x Mehlschwalbe nein Teichrohrsänger ja x Schwarzkehlchen ja x Blaukehlchen nein Steinschmätzer nein Baumpieper nein Wiesenpieper ja zu berücksichtigen x x ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 93 Neuntöter § 44 Abs. 1 Nr. 1: Werden Tiere verletzt oder getötet? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der betroffenen Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Art kommt, besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln auf den Bauflächen befinden. Innerhalb des UR1000 wurden zwei Revierpaare des Neuntöters festgestellt. Das nächstgelegene Revierzentrum befand sich in einem Abstand von etwa 100 m nordöstlich des geplanten Standorts der WEANord (vgl. Karte 3.7). Im Abstand von 40 m nördlich bzw. östlich des geplanten WEA-Standorts befinden sich Gehölzstreifen, die der Abgrenzung des Gewerbegebiets dienen. Diese weisen eine grundsätzliche Eignung zur Anlage von Fortpflanzungsstätten des Neuntöters auf. Die Ausführungsplanung der zur Errichtung und Betrieb der geplanten WEANord benötigten Flächen liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten und als Konsequenz Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Entscheidung bleibt den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Sollte eine Rodung von Teilbereichen der Gehölzstreifen nicht zu vermeiden sein, sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gänzlich zu vermeiden (Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung oder Baufeldbegutachtung, vgl. Kapitel 6). Unter Berücksichtigung einer der vorgeschlagenen Maßnahmen kann eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Individuen der Arten ausgeschlossen werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Tiere Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten Störreize ist nicht zu erwarten. § 44 Abs. 1 Nr. 3: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Unter Berücksichtigung der zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gebotenen Maßnahmen ist eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Ausführungsplanung der zur Errichtung und Betrieb der geplanten WEANord benötigten Flächen liegt derzeit noch nicht vor. Im Sinne der Vermeidung von Beeinträchtigungen sollten sich die benötigten Bauflächen auf die Rasenfläche beschränken. Zu diesem Zeitpunkt kann noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder zerstört werden. Eine dahingehende Einschätzung sowie die konkrete Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Fazit: Neuntöter Die Errichtung der geplanten WEA wird – ggf. unter der Voraussetzung der Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen – nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Eine Beurteilung, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung kommen wird, kann erst bei Vorliegen der Ausführungsplanung getroffen werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 94 Bodenbrütende Arten (Feldlerche, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper) § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der genannten Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit, dass Individuen der Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA (Fundamente, Kranstell-, Montage- oder Lagerflächen sowie Zuwegung) Nester der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln befinden. Aufgrund der Habitatstrukturen an den Standorten der geplanten WEA (regelmäßig gemähte Rasenflächen) ist davon auszugehen, dass sich im Bereich der benötigten Bauflächen keine Brutplätze von Feldlerche, Schwarzkehlchen oder Wiesenpieper befinden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten Störreize ist nicht zu erwarten. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der genannten Arten wird unter Berücksichtigung der nicht vorhandenen Habitateignung ausgeschlossen. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Lebensraumfunktionen im Umfeld der geplanten WEA werden für die genannten Arten weiterhin erfüllt werden. Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden somit keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Bodenbrütende Arten Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. Rauchschwalbe § 44 Abs. 1 Nr. 1: Werden Tiere verletzt oder getötet? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass baubedingt Rauchschwalben verletzt oder getötet werden, besteht durch die Zerstörung von Gelegen sowie für Nestlinge. Brutvorkommen der Rauchschwalbe befinden sich in den Lagerhallen des VZEK in einem Abstand von mindestens 270 m zum geplanten Standort der nächstgelegenen WEANord (vgl. Karte 3.7). Baubedingte Tötungen oder Verletzungen von Rauchschwalben können ausgeschlossen werden, da die als Brutstandorte genutzten Lagerhallen nicht durch das geplante Vorhaben betroffen sind. § 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Tiere Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten Störreize ist nicht zu erwarten. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 95 § 44 Abs. 1 Nr. 3: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten ist Fortpflanzungsauszuschließen. oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Rauchschwalbe Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. Teichrohrsänger § 44 Abs. 1 Nr. 1: Werden Tiere verletzt oder getötet? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass baubedingt Teichrohrsänger verletzt oder getötet werden, besteht durch die Zerstörung von Gelegen sowie für Nestlinge. Innerhalb des UR1000 wurden zwei Revierpaare festgestellt. Das nächstgelegene Revierzentrum befindet sich in einem Abstand von etwa 35 m südlich des geplanten Standorts der WEASüd an einem schilfbestandenen Teich (vgl. Karte 3.7). Baubedingte Tötungen und Verletzungen von Teichrohrsängern können ausgeschlossen werden, wenn sichergestellt wird, dass der Teich mitsamt den Schilfbeständen hinreichend vor negativen Veränderungen durch die Baumaßnahmen geschützt wird. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind somit geeignete Maßnahmen zum Schutz des Teichrohrsängerhabitats vorzunehmen. Hierzu ist die Ausführungsplanung so vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch Überbauung, Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden (vgl. Kapitel 6). § 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Werden Tiere Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten Störreize ist nicht zu erwarten. § 44 Abs. 1 Nr. 3: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen Unter Berücksichtigung der zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gebotenen Maßnahmen ist eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten auszuschließen. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Teichrohrsänger Die Errichtung der geplanten WEA wird unter der Voraussetzung der Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5.2 96 Betriebsbedingte Auswirkungen Gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht in Anhang 4 als WEA-empfindlich aufgeführten Vogelarten „im Regelfall davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden“. Insbesondere existieren bisher keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise darauf, dass die im Umfeld der geplanten WEA nachgewiesenen Brutvogelarten Neuntöter, Rauchschwalbe, Teichrohrsänger und Schwarzkehlchen als Brutvögel empfindlich gegenüber WEA reagieren (z. B. STÜBING 2001, REICHENBACH et al. 2004, SINNING et al. 2004, MÖCKEL & WIESNER 2007, STEINBORN et al. 2011). In den Abstandempfehlungen der LAG-VSW (2015) werden die Arten nicht aufgeführt. Dementsprechend sind für folgende Arten keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA durch das geplante Vorhaben zu erwarten: Schellente, Silberreiher, Graureiher, Wespenbussard, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Flussregenpfeifer, Schleiereule, Waldkauz, Schwarzspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Raubwürger, Heidelerche, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Teichrohrsänger, Schwarzkehlchen, Blaukehlchen, Steinschmätzer, Baumpieper und Wiesenpieper. Demnach können für die genannten Arten die Fragen, ob durch das Vorhaben - Tiere verletzt oder getötet (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) werden - sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - betriebsbedingte Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten hervorgerufen werden (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG) verneint werden. Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines Projekts müssen nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl. Kapitel 3.2). Demnach sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der betriebsbedingten Auswirkungen durch das Vorhaben insgesamt sieben Arten (Kormoran, Baumfalke, Wanderfalke, Kranich, Uhu, Sturmmöwe und Heringsmöwe) als Brut- oder Zugvögel zu berücksichtigen, für die zumindest eine durchschnittliche Lebensraumbedeutung ermittelt wurde. Gemäß Anhang 2 des Leitfadens (MKULNV & LANUV 2013) sind Möwenarten lediglich bei der Existenz von Brutkolonien zu berücksichtigen. Somit entfällt eine eingehende Betrachtung für die Heringsmöwe, da die Art im UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast ohne Brutvorkommen auftrat. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 97 Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf diese Arten werden im Folgenden zunächst deren artspezifische Empfindlichkeit(en) gegenüber Windenergieanlagen dargestellt. Auf dieser Grundlage erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird. Kormoran (Winterbestand) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zur artspezifischen Empfindlichkeit von Kormoranen gegenüber Windenergieanlagen an Land liegen keine belastbaren Ergebnisse vor. SINNING & DE BRUYN (2004) stellten bei größeren Kormorantrupps eine Meidung eines Windparks in Niedersachsen fest, wohingegen einzelne Kormorane den Windpark in geringen Höhen regelmäßig querten. Vom Kormoran sind bisher vier tödliche Kollisionen aus Deutschland mit einer WEA bekannt geworden (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Laut MKULNV & LANUV (2013) besteht für den Kormoran ein Kollisionsrisiko im Umfeld von Brutkolonien, v. a. während der Brut- und Aufzuchtzeit. Das artspezifische Kollisionsrisiko scheint gemessen an den bekannten Kollisionsopferzahlen jedoch gering zu sein. In den Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (2015) ist die Art nicht aufgeführt. § 44 Abs. 1 Nr. 1: Betriebsbedingte Auswirkungen Werden Tiere Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem von Kormoranen verletzt oder genutzten Flugkorridor zwischen einem Schlafplatz am Villesee und regelmäßig getötet? genutzten Nahrungsgewässern (Franziskussee, Bleibtreusee) mit durchschnittlicher bis besonderer Bedeutung. 82 % aller registrierten Flüge erfolgten in Höhen bis maximal 60 m (vgl. Abbildung 3.1). 18 % der Flüge wurden in Höhen von 60 bis 100 m und somit im Bereich der zu erwartenden Rotorbewegungen registriert. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass Kormorane nur gelegentlich in von den Rotorblättern überstrichenen Höhenbereichen der geplanten WEA auftreten werden. Der Schlafplatz am Villesee befindet sich in einer Entfernung von mindestens 1.300 m zu den Standorten der geplanten WEA. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko lässt sich für die geplante WEA unter Berücksichtigung der geringen Flughöhen und des artspezifisch geringen Kollisionsrisikos an WEA nicht erkennen. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2: Betriebsbedingte Auswirkungen Werden Tiere Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem von Kormoranen erheblich gestört? genutzten Flugkorridor zwischen einem Schlafplatz am Villesee und regelmäßig genutzten Nahrungsgewässern. Es wird davon ausgegangen, dass Kormorane, die diesen Flugkorridor nutzen, im Stande sind, die WEA kleinräumig zu umfliegen. Es werden allenfalls kleinräumige Meideeffekte erwartet. Ein Barriereeffekt durch die geplanten WEA, aufgrund dessen für die am Villesee übernachtenden Individuen essentielle Nahrungshabitate verloren gingen, erscheint sehr unwahrscheinlich. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 98 Erhebliche Störungen durch die geplanten WEA, die sich negativ auf den Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, sind nicht zu erwarten. § 44 Abs. 1 Nr. 3: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Betriebsbedingte Auswirkungen Die Standorte der geplanten WEA liegen etwa 1.300 m von dem Kormoranschlafund Brutplatz am Villesee entfernt. Der bis Sommer 2013 genutzte Schlafplatz am Köttinger See befindet sich in einer Entfernung von über 1.200 m zu den geplanten WEA. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Kormorans sind in dieser Entfernung nicht zu erwarten. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Kormoran (Winterbestand) Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. Baumfalke (Brutvogel) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA MÖCKEL & WIESNER (2007) stellten in den Jahren 2003 und 2005 je einen Brutplatz in der Nähe eines Windparks bei Duben fest. Die Entfernung zur nächsten WEA betrug lediglich 600 bzw. 200 m. Die Individuen flogen im Laufe der Brutsaison regelmäßig durch den Windpark. Im Windpark Falkenberg fanden in den Jahren 2004 und 2005 erfolgreiche Bruten in einer Entfernung von weniger als 250 m zu einer WEA statt (ebenda). In der Umgebung des Windparks Woschkow siedelte sich ein Paar im Jahr 2004 neu an und brütete dort erfolgreich (600 m südlich). Im Rahmen der begleitenden Suche nach Kollisionsopfern wurde in den genannten Windparks kein verunglückter Baumfalke festgestellt (ebenda). KLAMMER (2011a) untersuchte 2002 und 2009 bis 2011 eine Baumfalkenpopulation auf einem ca. 5.000 km² großen Untersuchungsgebiet in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Etwa 17 % der 253 registrierten Bruten fanden in weniger als 1.000 m zu WEA statt (verschiedene Anlagentypen). Der mittlere Abstand dieser Brutplätze zur nächstgelegenen WEA betrug 553 m. Alle Bruten waren erfolgreich. Verluste von Altvögeln während der Brutzeit (z. B. durch Kollisionen) wurden nicht registriert. KLAMMER (2011a, b) folgert, dass Baumfalken gegenüber WEA bei der Neststandortwahl kein Meideverhalten zeigen und WEA keinen Einfluss auf den Bruterfolg haben. Bei der untersuchten Population wurde festgestellt, dass die Individuen die WEA in der Zeit der Reviergründung und Balz ebenfalls nicht mieden. Hingegen schienen Baumfalken bei der Jagd ein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen (KLAMMER 2011a, b). HMUELV & HMWVL (2012, S. 67) folgern „weil bei untersuchten Bruten in < 1.000 m Abstand zu WEA weder Meideverhalten noch Beeinträchtigungen des Bruterfolges feststellbar waren, sind Lebensraumentwertung von Fortpflanzungsstätten und Störungen im Regelfall vernachlässigbar.“ Bundesweit wurden bislang zehn verunglückte Baumfalken unter WEA nachgewiesen (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), davon drei während der Brutzeit an WEA, die weniger als einen Kilometer vom Nest entfernt waren und einer in 2,3 km Entfernung zum Nest (LANGGEMACH & DÜRR 2013). Sieben der acht verunglückten Individuen wurden zwischen Ende Juni und September gefunden. Dies steht im Widerspruch zu der Aussage von KLAMMER (2011a, b), wonach die meisten Kollisionsopfer, aufgrund eines fehlenden Meideverhaltens während der Reviergründungsphase und Balz (April und Mai) zu erwarten sind. Aufgrund der wenigen Kollisionsopfer liegt die Annahme nahe, dass der Baumfalke nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten zählt (vgl. auch ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 99 KLAMMER 2011a, KLAMMER 2011b, VSWFFM & LUWG RLP 2012, LANGGEMACH & DÜRR 2013). Allerdings ist dabei auch die geringe Bestandsgröße des Baumfalken zu berücksichtigen. SÜDBECK et al. (2007) geben einen bundesweiten Bestand von 2.600 bis 3.400 Paaren an. Möglicherweise wird der tatsächliche Bestand dabei jedoch unterschätzt, da ein Revier / Brutplatz schwer nachzuweisen ist. Die LAG-VSW (2007) empfahl, einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen einem Baumfalken-Brutplatz und einer WEA einzuhalten. Dabei handelte es sich mehr um eine Konvention, die auf bestimmten Annahmen beruht (Kollisionsgefahr steigt mit der Nähe einer WEA zum Brutplatz), als um eine konkrete Schutzmaßnahme, der belastbare Erkenntnisse zugrunde liegen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Baumfalken nur eine geringe Neststandorttreue aufweisen. Zwar kehren sie regelmäßig in einen bestimmten Raum zurück, nutzen dort oft jedoch andere, neue Nester. Die in den verschiedenen Jahren genutzten Neststandorte können mehr als einen Kilometer voneinander entfernt sein (FULLER et al. 1985, SERGIO & BOGLIANI 1999). In Nordrhein-Westfalen führt dieses Verhalten dazu, dass nicht alljährlich in bestimmten TK25-Quadranten gebrütet wird (GRÜNEBERG et al. 2013). In Bayern schwanken lokale und regionale Bestände stark, „wohl eine Folge hoher räumlicher Dynamik, denn einzelne Brutplätze sind – wahrscheinlich wegen der Abhängigkeit vom Angebot geeigneter Nester – selten mehrere Jahre hintereinander besetzt“ (BEZZEL et al. 2005, S. 169). Vor diesem Hintergrund ist es kaum möglich, die Kollisionswahrscheinlichkeit an einem bestimmten Standort in Abhängigkeit von der Nähe zum Brutplatz zu prognostizieren, weil die genaue Lage zukünftiger Brutplätze nicht vorhergesagt werden kann. Die neue Empfehlung der LAG-VSW (LAG-VSW in Vorber. zit. in VSWFFM & LUWG RLP 2012) enthält keine Abstandsempfehlung mehr. Dementsprechend enthält der Leitfaden “Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen” (MKULNV & LANUV 2013) keine Abstandsempfehlungen mehr für die Art. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos ist laut den Autoren des Leitfadens bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten anzunehmen. In NRW wird lediglich bei ernst zu nehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate oder Flugkorridore ein erweitertes Untersuchungsgebiet von 4.000 m für den Baumfalken vorgesehen (MKULNV & LANUV 2013). PNL (2012) weisen jedoch darauf hin, dass sich aufgrund des großen Aktionsraums und der jährlich wechselnden Horste beim Baumfalken keine Funktionsräume abgrenzen lassen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für den Baumfalken bislang keine Hinweise auf eine besonders hohe Kollisionshäufigkeit an WEA oder auf einen Lebensraumverlust / eine Lebensraumentwertung aufgrund eines Meideverhaltens vorliegen. Die LAG-VSW (2015) empfiehlt mit WEA einen Abstand von 500 m zu Brutplätzen der Art einzuhalten. Betriebsbedingte Auswirkungen Im UR2000 wurde ein Revier des Baumfalken registriert. Der Brutplatz befand sich im Westen des UR2000 in einem alten Krähennest auf einem Hochspannungsmast in einem Mindestabstand von etwa 1.500 m von den geplanten WEA-Standorten. Jagende Baumfalken sind während des Untersuchungszeitraums im UR2000 nicht in Erscheinung getreten. Daher liegen keine begründbaren Hinweise darauf vor, dass die Standorte der geplanten WEA innerhalb eines regelmäßig genutzten Flugkorridors zwischen essentiellen Nahrungshabitaten bzw. zwischen dem Brutplatz und einem essentiellen Nahrungshabitat liegen. Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für den Baumfalken kann somit weitgehend ausgeschlossen werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 100 § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Betriebsbedingte Auswirkungen Baumfalken weisen gegenüber den von WEA ausgehenden Reizen offensichtlich (bis auf eine eventuelle geringe Meidung bei der Jagd) allenfalls eine geringe Empfindlichkeit auf. Eine anlagennahe Meidung würde den Erhaltungszustand nicht verschlechtern, da im Umfeld der geplanten WEA genügend vergleichbare und ungestörte Bereiche existieren, in die jagende Baumfalken ausweichen könnten. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu erheblichen Störungen von brütenden, jagenden oder ruhenden Tieren führen wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Betriebsbedingte Auswirkungen Baumfalken weisen bei der Brut offensichtlich allenfalls eine geringe Meidung von WEA auf, sodass betriebsbedingte Störreize nicht zu einer Aufgabe eines möglichen Brutplatzes im Umfeld der geplanten WEA führen werden (s. o.). § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Baumfalke Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. Wanderfalke Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zum Verhalten des Wanderfalken in der Umgebung von WEA liegen bislang keine systematischen Untersuchungen vor. STÜBING (2001, S. 64f.) beobachtete mehrmals Wanderfalken an WEA außerhalb der Brutzeit: „Ungefähr 600 m N vom Standort 2 kreiste am 23.08.00 ein Wanderfalke für fünf Minuten. Eventuell derselbe Vogel, ein juveniles Weibchen, jagte am 25.08.00 erfolglos Ringel- und Haustauben etwa 500 m N des „Windparks“. Zuvor schlug am 24.08.00 ein wohl weiblicher diesjähriger Vogel nur 130 m von den WEA am Rheinhardshof einen Star aus einem nahrungssuchenden Trupp von 220 Individuen im ersten Versuch. Dort näherte sich am 29.08.00 ein diesjähriges Tier mit Beute, das von einem Baumfalken gehasst wurde, bis auf 450 m den WEA. Zudem jagte an dieser Stelle am 03.09.00 ein adultes Tier (wohl Männchen) am 750 m nördlich gelegenen Waldrand“. Loske (2004) registrierte in der Umgebung eines großen Windparks in Westfalen während zwei Begehungen je ein adultes Individuum, welches in einer Entfernung von 150 m zu einer in Betrieb befindlichen WEA in einem Gittermast saß. Während einer der beiden Begehungen hielt sich das Individuum mehrere Stunden an diesem Sitzplatz auf. Reichenbach & Schadek (2003) stellten an zwei Windenergiestandorten in Ostfriesland drei Mal Wanderfalken fest. Die Entfernung der Individuen betrug 300 m, 1.000 m bzw. 2.000 m. TRAXLER (2004) konnte im Rahmen verschiedener Untersuchungen in Österreich vereinzelte Beobachtungen von Wanderfalken auf Referenzflächen, nicht aber auf Windparkflächen machen. Phillips (1994) berichtet von einer Brut eines Wanderfalken-Paares in einer Entfernung von 200 m zu einer WEA. MÖCKEL & WIESNER (2007) berichten von einem Wanderfalken, der an einem ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 101 Wintertag in einer Entfernung von 100 m zu einer Windenergieanlage eines Windparks (WP Klettwitz III, Niederlausitz) vorbeiflog. Bundesweit wurden bislang zehn verunglückte Individuen an WEA nachgewiesen (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei Standortplanungen für Windenergieanlagen einen Abstand von mindestens 1.000 m zu Brutplätzen des Wanderfalken einzuhalten. Betriebsbedingte Auswirkungen Der langjährige Wanderfalkenbrutplatz im Industriegebiet Knapsack liegt in einer Mindestentfernung von ca. 2.300 m zu den geplanten WEA-Standorten. Aufgrund von Hinweisen der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wird vorsorglich von einer regelmäßigen Nutzung des nördlichen Teil des UR2000 als Nahrungshabitat ausgegangen. Während der zweijährigen Untersuchungen zu Brut-, Rast- und Zugvögeln wurden keine Nachweise jagender Wanderfalken im UR2000 erbracht. Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung des Umfelds der Standorte der geplanten WEA liegen nicht vor. Das Kollisionsrisiko wird vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der Entfernung zwischen dem Brutplatz und den geplanten WEAStandorten als gering eingestuft. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Betriebsbedingte Auswirkungen Jagende Wanderfalken scheinen nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber WEA zu besitzen, so dass eine erhebliche Störung von Wanderfalken ausgeschlossen wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Betriebsbedingte Auswirkungen Der langjährige Wanderfalkenbrutplatz im Industriegebiet Knapsack liegt in einer Entfernung von mindestens ca. 2.300 m zu den geplanten WEA-Standorten. In diesem Abstand wird es weder anlagen- noch betriebsbedingt zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kommen. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Wanderfalke Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 102 Kranich (Zugvogel) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen mehrere Einzelbeobachtungen vor: NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in allen Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen der Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m (Minimum: 150 m, Maximum: 670 m). BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage von WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden Kraniche geführt. STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren: - 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter. - 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich. - 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von 150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach Nordosten zurück und umflogen dann die WEA. - 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen in einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei. Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %) bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die festgestellten Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100 bis 200 m, selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen ziehen Kraniche allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING (2001) an, dass Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig Scheu gegenüber WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein weiträumiges Umfliegen der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet werden konnten. Der Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“ wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen von WEA zu erwarten. REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen. MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 103 200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen. Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von 400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens 1.000 m zu WEA. SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze (n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes zur nächstgelegenen WEA. GRUNWALD (2009a) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa 30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine Reaktionen auf die WEA. STEINBORN & REICHENBACH (2011) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen). Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten Kranichen(Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 Individuen überflogen wird (PRANGE 2010) scheint das Kollisionsrisiko für die Art sehr gering zu sein. Laut MKULNV & LANUV (2013) gilt der Kranich demnach auch nicht aufgrund einer artspezifischen Kollisionsgefährdung, sondern aufgrund der Störempfindlichkeit (Brutvögel) bzw. aufgrund des Meideverhaltens (Rastvögel) als WEA-empfindliche Art. Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei Standortplanungen für Windenergieanlagen einen Abstand von mindestens 500 m zu Brutvorkommen von Kranichen einzuhalten. Zu regelmäßig genutzten Schlafplätzen von Kranichen sollten 3.000 m Abstand eingehalten werden. Betriebsbedingte Auswirkungen Der Untersuchungsraum liegt in einem Zugkorridor von Kranichen, der von Südwesten nach Nordosten durch Deutschland verläuft. Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein, einen Windpark wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet - auszuweichen, so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich zufliegen, unter günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein erhöhtes Kollisionsrisiko bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind) zu kritischen Situationen und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist die Zugintensität i. d. R. aber ohnehin eingeschränkt. Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 104 relevantes Kollisionsrisiko vorliegt: - Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang bzw. über WEA zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine besonders kritische Situation festgestellt. - Es existieren bundesweit erst acht Nachweise von verunglückten Kranichen an einer WEA. - MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich, wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat. Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an der geplanten WEA Kraniche kollidieren werden. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Betriebsbedingte Auswirkungen Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplante WEA stellt für diese Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen kommt es zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an der Zugstrecke, die Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie um die geplante WEA fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte Energiebedarf, jedoch zu vernachlässigen. Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Betriebsbedingte Auswirkungen Der Untersuchungsraum diente Individuen der Art nicht als Fortpflanzungsstätte. Ferner ergaben sich keine Hinweise auf regelmäßig genutzte, bedeutende Rasthabitate. Somit wird es weder anlagen- noch betriebsbedingt zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kommen. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Kranich Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 105 Uhu Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA In einer telemetrischen Studie, die an zwei besenderten adulten Uhus in Bayern durchgeführt worden ist, ergaben sich keine Hinweise auf ein Meideverhalten der Art gegenüber WEA (SITKEWITZ 2009). Einzelne Lokalisationen eines Tieres lagen in einer Entfernung von weniger als 200 m zu. Aufgrund der kleinen Stichprobe bleibt die Aussagekraft dieser Beobachtungen jedoch beschränkt. Grundsätzlich toleriert der Uhu Menschennähe und ist kein Kulturflüchter. Nach LINDNER (2005) liegen die Brutplätze i. d. R. aber nicht in der Nähe von Siedlungen, was mit der dort vorherrschenden höheren Störungsfrequenz begründet wird. An den meist relativ gleichmäßig verlaufenden Steinbruchbetrieb gewöhnen sich brütende Uhus aber offenbar rasch (ebenda). Hingegen können akute Störreize (z. B. durch Klettersport) zu Beeinträchtigungen am Brutplatz und damit zu einem geringeren Bruterfolg führen (BAUER & BERTHOLD 1997). Inwieweit die von WEA erzeugten Schallemissionen dazu führen, dass deren nähere Umgebung gemieden wird, ist offen. SITKEWITZ (2009) diskutiert, dass die von WEA ausgehenden Schallemissionen die Ortung von Beutetieren erschweren und somit zu einer Verschlechterung der Habitatqualität im Nahbereich von WEA führen könnten. Ebenso könne die innerartliche Kommunikation im Nahbereich von WEA gestört werden, was wiederum eine erfolgreiche Balz und die Fütterung der rufenden Jungtiere erschweren könne. Jedoch gilt der Uhu als lärmtolerant, wie Bruten in Steinbrüchen (mit Sprengungen und Steinbrecharbeiten) oder an menschlichen Bauwerken zeigen (siehe LINDNER 2009 für eine Übersicht). Vor diesem Hintergrund muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass WEA gemieden werden (SITKEWITZ 2009). MKULNV & LANUV (2013) zählen den Uhu nicht zu den Arten, die ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. VSWFFM & LUWG RLP (2012, S. 90) halten Störungen „im Regelfall aufgrund von Gewöhnungseffekten und Nistplatzökologie für vernachlässigbar“. DALBECK (in KORN & STÜBING 2003, S. 36) hält die Kollisionsgefahr für die größte von WEA ausgehende Gefährdung: „Uhus dürften durch WEA im Aktionsraum insbesondere durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet sein, da die sich mit hohen Geschwindigkeiten bewegenden Rotoren nachts für Uhus kaum erkennbar sein dürften.“. Auch SITKEWITZ (2009) hält Kollisionen - insbesondere bei den Distanzflügen zwischen Brutplatz und Nahrungshabitat, die in 80 bis 100 m Höhe stattfinden, für möglich. Dieser Einschätzung liegen keine konkreten Untersuchungen zu Grunde. Vor diesem Hintergrund untersuchte ÖKON (2015) zwischen Mitte Mai und Mitte November 2014 das Flugverhalten von sechs Uhus im nordrhein-westfälischen Tiefland mittels GPS-Sendern. ÖKON (2015) stellte fest, dass die Uhus keine nennenswerten Distanzflüge durchführten, sondern eher kurze Strecken flogen. Ferner flogen die untersuchten Individuen i. d. R. deutlich unter 50 m und „Höhenflugereignisse“ (im Rotorbereich moderner WEA) wurden nicht festgestellt. Demnach weisen die Ergebnisse von ÖKON (2015) darauf hin, dass die Art nicht grundsätzlich als kollisionsgefährdet anzusehen ist. BREUER et al. (2015) weisen jedoch darauf hin, dass durch die Studie von ÖKON (2015) keinesfalls alle Aspekte hinsichtlich des Kollisionsrisikos beim Uhu geklärt sind, da die Studie nur ein Teil des jährlichen Lebenszyklus abdeckte (überwiegend den Zeitraum der Jungenaufzucht). Bislang existieren bundesweit 16 Nachweise von an WEA verunglückten Uhus (Stand: 01.06.2015, DÜRR 2015). Die LAG-VSW (2015) empfehlen mit WEA einen Abstand von 1.000 m zu einem Brutplatz des Uhus einzuhalten. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 106 § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Betriebsbedingte Auswirkungen Nachdem der nach Aussage von Herrn SCHMAUS von 2009 bis 2013 und 2015 besetzte Uhu-Brutplatz auf dem Deponiegelände im Jahr 2013 von einer Hangrutschung verschüttet wurde, liegenaus dem Jahr 2014 keine Hinweise auf ein Brutvorkommen der Art im UR2000 vor. Im Jahr 2015 brütete der Uhu wieder erfolgreich an der ungefähr gleichen Stelle wie in den Jahren 2009 bis 203. Der von der LAG-VSW (2015) empfohlene Abstand von 1.000 m zu Uhubrutplätzen wird durch die beiden geplanten WEA eingehalten (der mehrjährig genutzte Brutplatz befand sich in einer Entfernung von etwa 1.150 m zur nächstgelegenen WEANord). Das Deponiegelände wird derzeit als Bruthabitat und regelmäßig genutztes Nahrungshabitat eingestuft. Aufgrund des hohen Nahrungsangebots im Bereich der Deponie und der opportunistischen Jagdweise wird davon ausgegangen, dass die durch den Uhu genutzten Habitate zu einem großen Teil im Bereich des Deponiegeländes bzw. in dessen nahem Umfeld liegen. Es ist somit nicht zu erwarten, dass sich die geplanten WEA-Standorte innerhalb eines regelmäßig genutzten Flugkorridors zwischen Nahrungshabitaten und Tageseinständen bzw. zwischen verschiedenen regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten befinden. Somit wird davon ausgegangen, dass kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko an den geplanten WEA bestehen wird. Eine Kollision kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsbedingte Auswirkungen BNatSchG: Uhu scheinen gegenüber WEA kein oder allenfalls geringes Meideverhalten Werden Tiere aufzuweisen. Der mehrjährig genutzte Brutplatz befindet sich über 1 km von den erheblich gestört? geplanten WEA entfernt. In diesen Entfernungen sind keine erheblichen anlagenund betriebsbedingten Störungen zu erwarten. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird sich nicht verschlechtern. § 44 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsbedingte Auswirkungen BNatSchG: Der mehrjährig genutzte Brutplatz befindet sich über 1 km von den geplanten Werden WEA entfernt. In diesen Entfernungen werden keine anlagen- und Fortpflanzungsbetriebsbedingten Störungen erwartet, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung oder Ruhestätten des Brutplatzes führen. beschädigt oder zerstört? § 14 Abs. 1 Es werden keine Auswirkungen erwartet, die als erheblich im Sinne der EingriffsBNatSchG: regelung zu bewerten wären. Eingriffsregelung Fazit: Uhu Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 107 Sturmmöwe (Brutvogel) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Sturmmöwen scheinen eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit gegenüber WEA zu besitzen. Bei der Nahrungssuche deuten die bisherigen Untersuchungen darauf hin, dass sie einen Bereich bis zu 100 m um bestehende Anlagen zu meiden scheinen (REICHENBACH et al. 2004). SCHREIBER (2000) stellte hingegen für die Art kein eindeutiges Meideverhalten fest. Zwar unterschritten die Individuendichten bis zu einem Abstand von 100 m zu den WEA den Durchschnittswert, jedoch waren die Individuendichten in den 100 m-Intervallen bis zu 1.000 m zu den bestehenden Anlagen generell sehr unterschiedlich und zeigten kein Muster, das auf ein Meideverhalten hindeutete. Nach MÖCKEL & WIESNER (2007) meiden große Trupps Bereiche bis zu 300 m um bestehende WEA, kleine Trupps bis zu 100 m. STEINBORN et al. (2011) konnten in ihrer siebenjährigen Untersuchung in Ostfriesland kein Meideverhalten von Sturmmöwen gegenüber WEA feststellen, wobei es sich um eine Tendenzaussage handelt. Zusammenfassend deuten die bisherigen Untersuchungen für die Sturmmöwe wenn überhaupt – auf ein Meideverhalten bis zu einer Entfernung von 100 m um bestehende WEA hin. Sturmmöwen sind an den Brutkolonien sehr störempfindlich (LANUV 2014). Von der Sturmmöwe sind bislang 45 tödliche Kollisionen an WEA nachgewiesen. Die Kollisionen erfolgten überwiegend an WEA in Küstennähe. Aus NordrheinWestfalen sind bisher keine Kollisionen an WEA bekannt geworden (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei WEA allgemein einen Abstand von 1.000 m zu Brutkolonien von Möwen einzuhalten. Gemäß Anhang II in MKULNV & LANUV (2013) ist eine vertiefende Artenschutzprüfung vorzunehmen, wenn der Abstand einer geplanten WEA zu einer Brutkolonie geringer als 1.000 m ist. Betriebsbedingte Auswirkungen Die Sturmmöwenkolonie am Franziskussee befindet sich in einem Abstand von etwa 1.450 m zum geplanten Standort der nächstgelegenen WEASüd. Auch die in den Jahren 2013 und 2014 nachgewiesenen Brutplätze im Bleibtreusee (ca. 1.570 bis 1.930 m) und im Liblarer See (1.490 m) liegen außerhalb des von der LAG-VSW (2007) empfohlenen Abstands. Innerhalb des UR1000 befinden sich im Bereich des Deponiegeländes kleinere Brutansiedlungen mit drei bis vier (2013) bzw. drei Brutpaaren (2014). Die Brutplätze befanden sich in einem Mindestabstand von ca. 530, 730 bzw. 980 m zu den geplanten WEA-Standorten. Flugbewegungen wurden im Wesentlichen im Umfeld der Brutkolonien und Brutplätze registriert. Insbesondere zwischen dem Franziskussee und dem Liblarer See fanden regelmäßige Flugbewegungen statt, da der Liblarer See von den der Kolonie am Franziskussee zuzuordnenden Möwen auch als Nahrungshabitat genutzt wurde. Flugbewegungen zwischen den Vorkommen an Liblarer See und Franziskussee zu den übrigen, etwas weiter entfernten Seen (Bleibtreusee, Dinnendahlsee, Köttinger See, Concordiasee) wurden dagegen nur sporadisch beobachtet. Im Bereich des Deponiegeländes wurden regelmäßig Flüge von Sturmmöwen registriert, die größtenteils auf die dort brütenden bzw. stationären Sturmmöwen zurückzuführen sind. Größere nahrungssuchende Trupps oder intensive Flugbeziehungen zwischen der Kolonie am Franziskussee oder anderen Seen und dem Deponiegelände bzw. dem VZEK wurden nicht festgestellt. Hinweise, dass sich die geplanten WEA-Standorte innerhalb eines regelmäßig genutzten Flugkorridors zwischen Brut- und essentiellen Nahrungshabitaten von Sturmmöwen befinden, ergeben sich aus den vorliegenden Daten somit nicht. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 108 Eine Kollision von Sturmmöwen an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Betriebsbedingte Auswirkungen Die Brutplätze der Sturmmöwe befinden sich in einem Abstand von mindestens 530 m zu den geplanten WEA-Standorten. Es ist nicht auszuschließen, dass von der geplanten WEA betriebsbedingt ausgehende Störreize dazu führen, dass das unmittelbare Umfeld von bis zu 100 m um die WEA nicht mehr oder nur in geringerem Maße von nahrungssuchenden Möwen genutzt wird. Die zur Lagerung von Abfall genutzten Lagerhallen auf dem Gelände des VZEK, die eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art aufweisen, liegen mehr als 200 m von den geplanten WEA-Standorten entfernt. Insgesamt ist nicht davon auszugehen, dass sich durch betriebsbedingte Störungen auf brütende und / oder nahrungssuchende Sturmmöwen der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? Betriebsbedingte Auswirkungen Die Brutplätze der Sturmmöwe befinden sich in einem Abstand von mindestens 530 m von der geplanten WEA. Anlagen- und betriebsbedingte Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können in dieser Entfernung ausgeschlossen werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Sturmmöwe Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 109 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Neuntöter Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEANord liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen eventuell Fortpflanzungsstätten des Neuntöters beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten und als Konsequenz Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Sollte eine Rodung von Teilbereichen der Gehölzstreifen nicht zu vermeiden sein, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zu Baubeginn im Bereich der Bauflächen Nester mit Gelegen oder nicht flüggen Jungvögeln dieser Arten befinden. Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) ist eine der folgenden Maßnahmen durchzuführen: 1. Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit des Neuntöters (Bauzeiten vom 01.08. bis 10.05., vgl. Tabelle 6.1) 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 10.05.; vgl. Tabelle 7.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Tabelle 6.1: Art Neuntöter Brutzeitraum des Neuntöters nach LANUV (2014) März April Mai Juni Juli Aug. Sep. A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 110 Teichrohrsänger Etwa 35 m südlich des geplanten Standorts der WEASüd befindet sich ein Revierzentrum des Teichrohrsängers an einem schilfbestandenen Teich. Baubedingte Tötungen und Verletzungen von Teichrohrsängern können ausgeschlossen werden, wenn sichergestellt wird, dass der Teich mitsamt den Schilfbeständen hinreichend vor negativen Veränderungen durch die Baumaßnahmen geschützt wird. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind somit geeignete Maßnahmen zum Schutz des Teichrohrsängerhabitats vorzunehmen. Hierzu ist die Ausführungsplanung so vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch Überbauung, Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen des Teichs und des Schilfbestands durch Befahren, Lagerung oder sonstige Beeinträchtigungen vermieden werden. 6.2 Kompensationsmaßnahmen Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEA liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder zerstört werden. Eine abschließende Einschätzung sowie die konkrete Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Darüber hinausgehende Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht erforderlich. 6.3 Monitoring In einem Abstimmungstermin wurde abgestimmt, begleitend zum Betrieb der WEA, ein regelmäßiges avifaunistisches Monitoring durchzuführen, dessen Turnus, Arten und Umfang noch bestimmt wird. Für den Fall, dass Bestandsabnahmen der untersuchten Vogelarten festgestellt werden und die Bestandabnahmen auf Störreize der geplanten WEA zurückzuführen Vermeidungsmaßnahmen abgestimmt und vom Genehmigungsinhaber umgesetzt. sind, werden ecoda Zusammenfassung 7 111 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden avifaunistischen Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis. Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82 (Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m, Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht. Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut- und Rastvögel zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird, sowie - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurden von Februar 2013 bis Juli 2014 Brutvögel, Rastvögel (inkl. Wasservögel) und Zugvögel erfasst. Den Untersuchungsraum für die Brutvögel (UR1000) stellt das 1.000 m-Umfeld der geplanten WEA-Standorte dar. Großvögel wurden über diesen Bereich hinaus im Umkreis von bis zu 2.000 m um die WEAStandorte (UR2000) untersucht. Im UR2000 wurden während der Untersuchung insgesamt 102 Vogelarten festgestellt, darunter befanden sich 40 in Nordrein-Westfalen planungsrelevante Arten (vgl. KAISER 2014). Unter den planungsrelevanten Arten nutzten 24 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat, drei weitere Arten werden als mögliche Brutvögel eingestuft. 13 Arten traten als Gastvögel auf (vier Arten als Nahrungsgäste und neun Arten als Durchzügler und / oder Rastvögel). Während der Kartierungen zu den Rastvögeln wurden insgesamt 66 Vogelarten registriert. Hierunter befanden sich 20 in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten. Für gewässergebundene Rastvögel besitzen Teile des UR2000 eine besondere Bedeutung. Die Zugplanerfassungen ergaben, dass planungsrelevante Arten den UR2000 nur sporadisch und in so geringen Individuenzahlen als Durchzugsraum nutzen, dass der UR2000 für diese Arten eine geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum besitzt. Darüber hinaus ergaben sich keine Hinweise auf eine Verdichtung des Breitfrontenzugs durch geleiteten Breitfrontenzug oder Leitlinien im UR2000. Daher wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für den Klein- und Großvogelzug zugewiesen. ecoda Zusammenfassung 112 Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden baubedingten Auswirkungen der geplanten WEA wurden fünf Arten berücksichtigt, für die erhebliche negative baubedingte Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden konnten. Eine Vermeidungsmaßnahme wird für den Teichrohrsänger notwendig. Eine Einschätzung, ob zur Vermeidung baubedingter Tötungen von Neuntötern Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, kann erst bei Vorliegen der Ausführungsplanung getroffen werden. Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines Projekts müssen nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine allgemeine Bedeutung zukommt (hier: Kormoran, Baumfalke, Wanderfalke, Kranich, Uhu und Sturmmöwe). Die Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten WEA ergab für alle genannten Arten, dass der Betrieb der geplanten WEA weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen wird. Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEA liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder zerstört werden. Eine abschließende Einschätzung sowie die konkrete Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Darüber hinausgehende Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht erforderlich. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 13. November 2015 _____________________________ Dipl.-Geogr. Martin Ruf Literaturverzeichnis BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18. BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1997): Die Brutvögel Mitteleuropas: Bestand und Gefährdung. 2. durchges. Aufl. Aula, Wiesbaden. BAUER, H.-G., E. BEZZEL & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Aula Verlag, Wiebelsheim. BELLEBAUM, J., F. KORNER-NIEVERGELT & U. MAMMEN (2012): Rotmilan und Windenergie in Brandenburg – Auswertung vorhandener Daten und Risikoabschätzung. Studie im Auftrag des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Halle. BERGEN, F. 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Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Kormoran (Phalacrocorax carbo) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland V Nordrhein-Westfalen * Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich sofern sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu 1.000 m um geplante WEA befinden. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Baumfalke (Falco subbuteo) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen 3 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Wanderfalke (Falco peregrinus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen *S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Kranich (Grus grus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen - Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Sturmmöwe (Larus canus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen * Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich sofern sich Brutkolonien im Umkreis von bis zu 1.000 m um geplante WEA befinden. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Uhu (Bubo bubo) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland 3 Nordrhein-Westfalen VS Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Neuntöter (Eptesicus serotinus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen VS Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Maßnahmen für die Baufelder 1. Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit des Neuntöters (Bauzeiten vom 01.08. bis 10.05., vgl. Tabelle 6.1) 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 10.05.; vgl. Tabelle 7.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Feldlerche (Alauda arvensis) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen 3S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland V Nordrhein-Westfalen 3S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen * Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Die Ausführungsplanung so vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch Überbauung, Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden. Vor Beginn der Baumaßnahmen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Beeinträchtigungen des Teichs und des Schilfbestands durch Befahren, Lagerung oder sonstige Beeinträchtigungen vermieden werden. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen wird. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen 3S Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Wiesenpieper (Anthus pratensis) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen ■ atlantische Region ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland * Nordrhein-Westfalen 2 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5106, 5107 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Es werden keine Maßnahmen notwendig. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein