Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,2 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
www.ecoda.de
ecoda
Avifaunistisches Fachgutachten
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
zum Bau und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
44287 Dortmund
– aktualisierte Entwurfsfassung –
Fon 0231 5869-5690
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
melius-energie GmbH
Wilhelm-Busch-Str. 62
49479 Ibbenbüren
Bearbeiter:
Martin Ruf, Dipl.-Geogr.
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, den 13. November 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abbildungsverzeichnis, Kartenverzeichnis, Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 01
1.2 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 02
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................. 02
1.2.2 Artenschutzrecht ................................................................................................................................. 02
1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ..................................................................... 04
2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 07
2.1 Windenergieanlagen......................................................................................................... 07
2.2 Fundamente ....................................................................................................................... 07
2.3 Kranstell-, Montage- und Lagerflächen .......................................................................... 07
2.4 Trafostationen .................................................................................................................... 07
2.5 Erschließung ....................................................................................................................... 07
3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums ........................................................................................................... 09
3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 09
3.1.1 Brutvögel (inkl. Gastvögel) ................................................................................................................ 09
3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 12
3.2 Ergebnisse .......................................................................................................................... 15
3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 15
3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 61
3.2.3 Fazit ....................................................................................................................................................... 77
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 84
4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ............................................................................. 85
4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ....................................................................... 87
4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität ........ 88
4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten .............................. 89
4.5 Beeinträchtigungen der Kondition von Brutvögeln bzw. des Bruterfolgs ................. 89
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 91
5.1 Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen .................................................................... 91
5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ..................................................................................... 96
6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................ 109
6.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ........................................................ 109
6.2 Kompensationsmaßnahmen .......................................................................................... 110
6.3 Monitoring ........................................................................................................................ 110
7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 111
Abschlusserklärung, Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Abbildung 3.1: Absolute Individuenzahlen von aktiv ziehend registrierten Vogelarten im UR2000 ..... 62
Abbildung 3.2: Anteile der am 22.12.2013 und am 13.01.2014 beobachteten Anflüge zum
Schlafplatzbereich am Villesee (schraffierter Bereich) nach Himmelsrichtungen
(n = 342). Die Standorte der geplanten WEA befinden sich südöstlich des
Schlafplatzes ......................................................................................................................... 72
Abbildung 3.3: Anteil maximaler Flughöhen beobachteter Kormorane während der Brut- und
Rastvogelerfassung (n = 89) .............................................................................................. 73
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................................................. 6
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Karte 3.5:
Karte 3.6:
Karte 3.7:
Karte 3.8:
Karte 3.9:
Lage der Untersuchungsräume .......................................................................................... 10
Während der Brutvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Brutplätze,
Schlafplätze und Flugbewegungen von Kormoranen ..................................................... 24
Reviere und Brutplätze von Wespenbussard, Habicht, Sperber, Mäusebussard,
Baumfalke und Wanderfalke .............................................................................................. 32
Reviere und Brutplätze von Flussregenpfeifer, Sturmmöwe und Heringsmöwe ....... 38
Reviere und Brutplätze von Schleiereule, Uhu und Waldkauz ...................................... 42
Reviere von Eisvogel, Schwarzspecht und Mittelspecht ................................................ 46
Reviere von Neuntöter, Heidelerche, Rauchschwalbe und Teichrohrsänger im
Jahr 2014 ............................................................................................................................... 54
Reviere von Schwarzkehlchen, Blaukehlchen und Baumpieper im Jahr 2014 ........... 59
Während der Rastvogelerfassungen 2013 / 2014 festgestellte Schlafplätze,
regelmäßig genutzte Nahrungshabitate und Flugbewegungen von Kormoranen .... 74
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Tabelle 3.7:
Tabelle 3.8:
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
im Untersuchungsjahr 2013 ............................................................................................... 11
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
im Untersuchungsjahr 2014 ............................................................................................... 12
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung des herbstlichen
Vogelzuggeschehens im Jahr 2013 ................................................................................... 13
Übersicht über die im Herbst 2013 und Winter 2013/2014 durchgeführten
Begehungen zur Erfassung von Rastvögeln ..................................................................... 14
Liste der während der Begehungen zu den Brutvögeln im UR1000/UR2000
registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status, zum Schutzstatus, zur
Einordnung in der EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zur Gefährdungskategorie in
NRW ....................................................................................................................................... 16
Übersicht über die Ergebnisse der Zugvogelerfassung im Herbst 2013 ...................... 63
Liste der im UR2000 während der Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln
registrierten Vogelarten mit Angaben zur Einstufung „planungsrelevant“ ................. 67
Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für Brutund Rastvögel und den bedeutenden Lebensraumelementen .................................... 78
Kapitel 5:
Tabelle 5.1:
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten bezüglich
einer möglichen bau- und anlagenbedingten Betroffenheit ......................................... 91
Kapitel 6:
Tabelle 6.1:
Brutzeitraum des Neuntöters nach LANUV (2014) .......................................................109
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
01
Anlass des vorliegenden avifaunistischen Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb
von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums
Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis (vgl. Karte 1.1).
Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82
(Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m,
Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht.
Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren.
Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Vögel auswirken (vgl. Kapitel 4). Als
Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der Eingriffsregelung. Somit
ist ein Vorhabensträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit wie möglich zu vermeiden
und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete
Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen).
Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem
gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund sind die Aufgaben des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Zug- und Rastvögel zu prognostizieren und
zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird,
sowie
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von Erfassungen von
Brut-, Rast- und Zugvögeln in den Jahren 2013 und 2014 wird anschließend das Vorkommen einzelner
Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet
(Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und
Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden Maßnahmen zur
Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich und Ersatz dargestellt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst
die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
ecoda
Einleitung
1.2
02
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der
aktuellen Fassung.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Artenschutzrecht
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
ecoda
Einleitung
4.
03
ecoda
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Die Definition, welche Arten besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den
Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen
Vogelarten
als
besonders
geschützt
und
unterliegen
dem
besonderen
Artenschutz
des
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG.
Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...]
a)
in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b)
in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant),
c)
in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“
Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle
europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem
Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2014). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad
der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die
Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter als
planungsrelevante Arten zu berücksichtigen.
Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält
KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor
weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der
Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen
in
einem
günstigen
Erhaltungszustand
und
sind
im
Regelfall
nicht
von
populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der
ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a).
Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von
WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes
bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben.
Einleitung
04
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013).
1.3
Kurzdarstellung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 1.000 m um die geplanten Anlagenstandorte (UR1000)
befindet sich innerhalb der Naturräumlichen Haupteinheit „Ville“ im Landschaftsraum „BraunkohleTagebaurevier mit rekultivierter Folgelandschaft“. Das weitgehend ebene Gelände weist vorwiegend
Höhen zwischen 100 und 110 m ü. NN auf. Lediglich im Bereich der Deponie in der Grube „Vereinigte
Ville“ finden sich durch die anthropogenen Veränderungen Bereiche mit stärker ausgeprägtem Relief
und Höhen zwischen 75 und 120 m ü. NN.
Der Untersuchungsraum befindet sich im Überschneidungsbereich der Rekultivierungsbereiche „Ville“,
der den größten Teil des UR1000 einnimmt, und „Südrevier“ im Südosten des Untersuchungsraums (vgl.
FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Der Rekultivierungsbereich „Ville“ ist von einem Nebeneinander
aus bis heute andauernder industrieller Nutzung und größtenteils forstlicher Rekultivierung geprägt. Im
westlichen UR1000 dominieren Wälder, die aus der forstlichen Rekultivierung hervorgegangen sind.
Innerhalb der Waldflächen befinden sich der Dinnendahlsee und der Knapsacker See, die vorwiegend
zu Naturschutzzwecken genutzt und entwickelt werden. Die Stillgewässer im UR1000 sind durch ein
verzweigtes Grabensystem miteinander verbunden. Im westlichen bis zentralen Untersuchungsraum
liegt ein ackerbaulich genutzter Offenlandbereich innerhalb der Waldflächen. Der Erschließung des
Gebiets dienen vorrangig forstliche und für die Anfahrten zu Mülldeponie und Industriegebiet genutzte
Straßen und Wirtschaftswege.
Vom zentralen bis in den nordöstlichen Untersuchungsraum erstreckt sich die Mülldeponie im
ehemaligen Braunkohle-Tagebau „Vereinigte Ville“. Das Deponiegelände wird derzeit von drei
Betreibern (RWE, Remondis und AVG Köln) genutzt. Die Mülldeponie im ehemaligen Tagebau wurde
1970 in Betrieb genommen und nahm zunächst große Mengen an Hausmüll, ab 1998 nur noch
Gewerbe- und Industriemüll auf. Seit 2005 werden keine organischen, unbehandelten Abfälle mehr
auf die Deponie angeliefert, die Neuaufnahme beschränkt sich seitdem auf sog. Inertstoffe mit nur
sehr geringen organischen Anteilen (v. a. Aschen aus Müllverbrennungsanlagen, Erden oder Gestein
sowie Kraftwerksreststoffe (RWE-Deponie)). Teile der Deponie sind mit Folie abgedeckt, andere
Bereiche sind als strukturreiches Habitatmosaik aus trockenen bis frischen Ruderalfluren,
Offenbodenhabitaten, Gebüschen und Gehölzen sowie zahlreichen temporären und beständigen
ecoda
Einleitung
05
Kleingewässern ausgeprägt. Im Westen des Deponiegeländes befindet sich ein etwa 6 ha großes
Solarkraftwerk.
Das Industriegebiet Verwertungszentrum Erftkreis, in dem sich die geplanten WEA-Standorte befinden,
schließt im Westen direkt an die Deponie an. Das VZEK umfasst insgesamt ca. 26 ha und ist durch
große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen, Bürogebäude sowie mehrere
Lagerhallen geprägt.
Im Rekultivierungsbereich „Südrevier“, der den südöstlichen Teil des UR1000 einnimmt, wurde mit der
forstlichen Rekultivierung auf Teilflächen bereits in den 1930er Jahren begonnen. Daher finden sich
hier z. T. bereits ältere, naturschutzfachlich wertvolle Laubwälder (vgl. FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG
2014). Innerhalb der Waldflächen liegen der Albertsee sowie das Gut Sophienwald. Am südlichen
Rand des UR1000 verläuft die Bundesstraße B 265.
Im erweiterten Untersuchungsraum im Umkreis von 2.000 m um die geplanten Anlagenstandorte
(UR2000) befinden sich die ebenfalls größtenteils in Waldflächen eingebetteten Seen Villesee (in den
Kartenwerken auch als „Klärteich“ bezeichnet), Köttinger See und Concordiasee (im nördlichen Teil des
UR2000, Rekultivierungsbereich „Ville“) sowie Bleibtreusee, Franziskussee, Liblarer See und einige
kleinere Stillgewässer (im südlichen Teil des UR2000, Rekultivierungsbereich „Südrevier“). Die im
erweiterten Untersuchungsraum vorhandenen Seen sind aus der Rekultivierung ehemaliger
Abgrabungen hervorgegangen und weisen heute unterschiedliche Strukturmerkmale und Nutzungen
auf. Concordiasee, Köttinger See und Franziskussee sind vorwiegend dem Naturschutz vorbehalten,
während am Liblarer See die Erholungsnutzung dominiert. Der Bleibtreusee wird durch Ausweisung
verschiedener Nutzungszonen für Naturschutz und Erholungsnutzung entwickelt. Der Villesee wird als
Klärteich genutzt.
Die im Verlaufe der letzten Jahrzehnte entstandene abwechslungsreiche Wald-Seenlandschaft im
UR2000 wird von der Bevölkerung aus den umliegenden Städten als Naherholungsraum genutzt. Hierauf
weist auch die touristische Infrastruktur hin, zu der zahlreiche Wander-, Reit- und Radwege,
Campingplätze sowie an den Seen Plätze zum Baden, Angeln und Wasserskifahren zählen (vgl.
FORSCHUNGSSTELLE REKULTIVIERUNG 2014). Am Südwestrand des UR2000 befindet sich der Erftstadter Ortsteil
Köttingen, am Nordostrand grenzt das zu Hürth gehörige Industriegebiet Knapsack an den UR2000. Der
Süden des UR2000 wird durch die Bundesstraße B 265 sowie durch die Eisenbahntrasse zwischen
Erftstadt-Liblar und Brühl zerschnitten.
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
Kerpen
! Karte 1.1
Hürth
Standorte der geplanten Windenergieanlagen
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Gemeindegrenzen
WEANord
!
{
}
A
WEASüd
!
{
}
A
Erftstadt
Brühl
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 25.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.250 m
´
Beschreibung des Vorhabens
2
Beschreibung des Vorhabens
2.1
Windenergieanlagen
07
Geplant sind die Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt
Erftstadt. Die Standorte befinden sich innerhalb des Industriegebiets Verwertungszentrum Erftkreis, das
insgesamt ca. 26 ha umfasst und durch große, teils asphaltierte Frei- und Lagerflächen, Sortieranlagen,
Bürogebäude sowie mehrere Lagerhallen geprägt ist. Die geplante WEANord befindet sich auf dem
Flurstück 138, die geplante WEASüd auf den Flurstücken 323, 324 und 325 der Flur 17 in der
Gemarkung Liblar. Beide WEA-Standorte liegen auf Zierrasenflächen.
Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82
(Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m,
Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht.
2.2
Fundamente
Die Fläche der kreisförmigen Fundamente ist in Abhängigkeit vom Anlagentyp variabel. Zur Anlage
wird im Vorfeld der Boden im Bereich der dortigen Ackerflächen bis in eine Tiefe von etwa 3 bis 4 m
ausgehoben. Der Bodenaushub wird in unmittelbarer Nachbarschaft der Aushubsorte sortiert
zwischengelagert. Nach Aushärtung des Betons wird der Boden entsprechend der Sortierung auf das
Fundament aufgebracht.
2.3
Kranstell-, Montage- und Lagerflächen
Zur Errichtung der geplanten WEA werden am Standort Kranstell-, Montage- und Lagerflächen
benötigt. Für die Betriebszeit der WEA werden im Umfeld des Fundaments Flächen durch
Schotterbauweise dauerhaft teilversiegelt bzw. in bereits versiegelter Form belassen. In Anspruch
genommene Lagerflächen werden lediglich temporär benötigt.
2.4
Trafostationen
Die Trafostation befindet sich bei den Anlagentypen Enercon E-82 und E-92 im Turmfuß. Es wird somit
kein zusätzlicher Flächenverbrauch durch Trafostationen entstehen.
2.5
Erschließung
Es kann davon ausgegangen werden, dass der vorhandenen Erschließung des Industriegebiets zu
großen Teilen gefolgt werden kann, so dass nur geringe Aus- und Neubauten für die benötigte
Zuwegung notwendig sein werden.
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
08
Die Zuwegung wird, ähnlich wie die Kranstell- und Montageflächen, mit Schottermaterial befestigt, so
dass die Wasserdurchlässigkeit auf der betroffenen Fläche weitgehend erhalten bleibt und sich dort
eine Begleitvegetation entwickeln kann.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
09
3
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums
3.1
Datenerhebung und -auswertung
3.1.1
Brutvögel (inkl. Gastvögel)
Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde in den
Jahren 2013 und 2014 die Brutvogelfauna (inkl. Gastvögel) erfasst. Im Jahr 2013 fand eine
Brutvogelerfassung im Umkreis von 1.000 m bzw. 2.000 m um zwei Potenzialflächen statt, die sich ca.
300 m südwestlich bzw. ca. 1.500 m südöstlich der geplanten WEA-Standorte befinden (im Folgenden
als UR1000-2013 bzw. UR2000-2013 bezeichnet; vgl. Karte 3.1). Da diese Erhebungen zwar einen Großteil,
jedoch nicht den gesamten Untersuchungsraum der beiden auf dem VZEK geplanten WEA
einschlossen, wurde im Jahr 2014 eine weitere Brutvogelerfassung durchgeführt, die auch diesen
Raum abdeckt. Besondere Aufmerksamkeit wurde im Zuge der Brutvogelerfassung 2014 neben den
Gewässern im nördlichen UR2000 dem Deponiegelände gewidmet, das im Jahr 2013 nicht systematisch
begangen wurde. Feststellungen aus dem Jahr 2013, die außerhalb des UR2000 liegen, wurden bei der
Auswertung nicht berücksichtigt. Die Lage der Untersuchungsräume ist in Karte 3.1 dargestellt.
Der Untersuchungsraum für die Brutvogelerfassung umfasste den Umkreis von 1.000 m um die
geplanten WEA-Standorte (UR1000). Bei der Erhebung wurde ein selektiver Untersuchungsansatz
gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ
berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den
Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine
gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält.
Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel)
wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst
(bis zu 2.000 m um die Potenzialfläche = erweiterter Untersuchungsraum: UR2000, vgl. Karte 3.1). Auf
eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde im
UR2000 verzichtet, da in einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese
Arten erwartet werden.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem
Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden.
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.1
Lage der Untersuchungsräume
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsräume 2013
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Potenzialflächen (UR1000 -2013)
WEANord
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Potenzialflächen (UR2000 -2013)
!
{
}
A
Untersuchungsräume 2014
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
WEASüd
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
!
{
}
A
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 25.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.250 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
11
Insgesamt wurden in den Jahren 2013 und 2014 20 Begehungen zur Erfassung brütender und anderer
im Gebiet verweilender Vögel durchgeführt. Zwischen Ende Februar und Mitte Juli 2013 fanden elf
Begehungen statt (inkl. zwei Terminen zur Horstkartierung und drei Abend-/ Nachtbegehungen
insbesondere zur Erfassung von Eulen: vgl. Tabellen 3.1 und 3.2). Im Jahr 2014 wurden zwischen Ende
Februar und Anfang Juli neun Begehungen durchgeführt (inkl. zwei Terminen zur Horstkartierung und
einer Abendbegehung zur Erfassung des Uhus). Darüber hinaus fließen auch Informationen über
Vorkommen von dämmerungs- und / oder nachtaktiven Arten in die Untersuchungsergebnisse ein,
die während der Fledermauskartierungen ermittelt wurden.
Die Begehungen fanden bei überwiegend günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden
Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert.
Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise
punktgenau auf einer Karte notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden
Merkmalen lag (vgl. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN
GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK
et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere
der einzelnen Arten bestimmt werden.
Tabelle 3.1:
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im
Untersuchungsjahr 2013 (Ziel: B = Brutvogelerfassung inkl. Großvögel; H =
Horstkartierung; N = Abend- / Nachtbegehung)
Windrichtung
Bedeckungsgrad
[%]
Sonnenschein
[%]
Niederschlag
[%]
2–3
N – NO
100
0
80
3–7
2–3
N – NO
80
20
0
B, N
2–3
1–2
S – SO
100
0
0
22.03.2013
B, H, N
1–7
3–4
O
30 – 95
70
0
25.03.2013
B, N
0–5
3–4
O
90
15
0
11.04.2013
B
12 – 18
2–4
W – SW
80 – 100
10
0
03.05.2013
B
18 – 21
2–3
N – NW
10 – 60
80
0
23.05.2013
B
6–9
2–3
NW – W
60 – 100
20
15
04.06.2013
B
19 – 21
2–3
NW – NO
5 – 55
80
0
24.06.2013
B
12 – 16
2–3
W – SW
90
10
0
11.07.2013
B
18 – 20
2–3
N – NO
20 – 100
20
0
Temperatur Windstärke
[°C]
[Bft.]
Datum
Ziel
25.02.2013
H
1–2
26.02.2013
H
15.03.2013
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.2:
12
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln im
Untersuchungsjahr 2014 (Ziel: B = Brutvogelerfassung inkl. Großvögel; H =
Horstkartierung; N = Abend- / Nachtbegehung)
Windrichtung
Bedeckungsgrad
[%]
Sonnenschein
[%]
Niederschlag
[%]
2
W
80 - 90
0
0
12 – 16
2–3
SO
0–5
100
0
B, H
19 – 22
1–3
SO – SW
70 – 100
15
0
10.04.2014
B
15 – 18
1–3
W–O
40 – 90
40
0
29.04.2014
B
13 – 15
1–2
SW – NW
70 – 100
20
20
14.05.2014
B
12 – 15
3
NW
30 - 95
50
0
27.05.2014
B
15 - 17
2–3
W – SW
100
0
40
16.06.2014
B
16 - 18
2–3
N – NW
80 – 100
10
0
03.07.2014
B
24 – 28
1–2
W – SW
100
100
0
Temperatur Windstärke
[°C]
[Bft.]
Datum
Ziel
26.02.2014
N
7-9
27.03.2014
H
03.04.2014
3.1.2
Rast- und Zugvögel
Zugvögel
Das Zuggeschehen im UR2000 wurde von Mitte September bis Anfang November 2013 an acht
Terminen untersucht (vgl. Tabelle 3.3). Dafür wurde von zwei exponiert (bzw. offen) gelegenen
Beobachtungspunkten der Luftraum über dem Untersuchungsraum mit Hilfe eines Fernglases und
eines Spektivs nach ziehenden Vögeln abgesucht. Pro Begehungstag wurden in einem Zeitraum von
vier Stunden alle Vögel mit Flughöhen und Flugrichtung notiert (Zugplanbeobachtung). Dabei wurden
die Beobachtungen am frühen Morgen begonnen, v. a. um ziehende Singvögel zu erfassen. Auf diese
Weise lassen sich für jede Beobachtungseinheit das Artenspektrum und die Anzahlen ziehender
Vogelarten ermitteln und darstellen. Ein gewisser Anteil der Vögel oder Vogelgruppen ließ sich dabei
aufgrund der Entfernung keiner Art zuordnen. In der Artenliste sind daher auch Artengruppen (z. B.
Drosseln, Finken oder auch „Kleinvögel“) zu finden.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.3:
13
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung des herbstlichen
Vogelzuggeschehens im Jahr 2013
Datum
Temperatur
[°C]
Windstärke
[Bft.]
Windrichtung
Bedeckungsgrad
[%]
Sonnenschein
[%]
Niederschlag
[%]
16.09.2013
13 – 14
2–3
SW
35 – 95
45
5
26.09.2013
14
1–2
NW
90 – 100
0
10
03.10.2013
7 – 12
3–4
SO
10 – 20
100
0
09.10.2013
14 – 15
1–3
SW – W
95 – 100
0
10
16.10.2013
9 – 11
1–2
S – NW
70 – 100
10
0
24.10.2013
10 – 15
1–3
W – SW
5 – 10
85
0
30.10.2013
7 – 12
3
SW
0 – 15
100
0
05.11.2013
4–8
2–3
SW – S
10 – 75
70
0
Die Grundlage zur Bewertung der Intensität des festgestellten Vogelzugs in den einzelnen
Untersuchungsräumen ergibt sich aus den Ergebnissen folgender Zugvogeluntersuchungen aus
Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Kreis Siegen-Wittgenstein:
-
GRUNWALD et al. (2007) führten in den Jahren 2000 bis 2006 an über 120 verschiedenen
Standorten in Hessen und Rheinland-Pfalz Zählungen des herbstlichen Tagzugs von Zugvögeln
durch. Dabei wurde ein durchschnittliches Zuggeschehen von ca. 600 Individuen pro Stunde
(Ind. / h) ermittelt.
-
KORN & STÜBING (2011, zit. in BERNSHAUSEN et al. 2012) ermittelten nach der Auswertung von 45
standardisierten Zugvogelerfassungen in Hessen aus den Jahren 2001 bis 2010 einen ähnlichen
Durchschnittswert von 400 bis 800 Ind. / h.
-
Einen deutlich stärkeren Vogelzug mit im Mittel 900 Ind. / h stellte GRUNWALD (2009a) bei einer
Untersuchung zu potenziellen Auswirkungen von WEA auf den Vogelzug im östlichen Hunsrück
fest.
-
SATOR (1998) untersuchte den herbstlichen Vogelzug auf der Lipper Höhe und ermittelte in den
Jahren von 1975 bis 1983 ein durchschnittliches Zuggeschehen von 600 Ind. / h.
Anhand der dargestellten Ergebnisse werden bei der Bewertung des Vogelzugs im Bereich des VZEK
als Maß für ein
- sehr schwaches Zuggeschehen unter 100 Ind. / h
- schwaches Zuggeschehen 100 bis 400 Ind. / h
- durchschnittliches Zuggeschehen 400 bis 600 Ind. / h
- starkes Zuggeschehen über 600 Ind. / h zugrunde gelegt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
14
ecoda
Rastvögel
Die Erfassung von Rastvögeln erfolgte an 18 Terminen zwischen Ende Oktober 2013 und Anfang März
2014 (vgl. Tabelle 3.4). Den Untersuchungsraum stellt der Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Potenzialflächen (UR2000-2013) dar, der bis auf die nördlichen Randbereiche nahezu den gesamten UR2000
um die geplanten WEA-Standorte abdeckt (vgl. Karte 3.1). Die Rastvogelerfassung konzentrierte sich
auf die vorhandenen Offenlandbereiche und Abgrabungsgewässer sowie auf Pendelflüge rastender
Wasservögel. Aufgrund der großen Anzahl von Abgrabungsgewässern im Untersuchungsraum wurden
in
Rotation
jeweils
vier
bis
sieben
Rastgewässer
pro
Begehung
kontrolliert.
An
fünf
Begehungsterminen fanden im Rahmen der Rastvogelerfassungen zusätzlich standardisierte
Beobachtungen von Flugbewegungen von Kormoranen zum Schlafplatz statt (vgl. Tabelle 3.4).
Während der Begehungen zu den Rastvögeln wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei
dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt
werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden (s. o.). Durch den verminderten
Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr von Doppelzählungen. Hierbei wurden alle
Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in eine Karte eingetragen.
Tabelle 3.4:
Übersicht über die im Herbst 2013 und Winter 2013/2014 durchgeführten
Begehungen zur Erfassung von Rastvögeln
Datum
Temperatur
[°C]
Windstärke
[Bft.]
Windrichtung
Bedeckungsgrad
[%]
Sonnenschein
[%]
Niederschlag
[%]
29.10.2013
11 – 14
3-4
SW
30 – 100
25
0
13.11.2013
6–9
0–2
SO
50 – 100
35
0
22.11.2013
3–5
3
NO – N
100
0
0
26./27.11.
2013
2–4
1–2
NO – SW
5 – 100
25
0
02.12.2013
6–9
2–3
SO – O
5 – 90
80
0
09.12.2013
8–9
3
NW – W
10 – 95
70
0
16.12.2013k
7–9
2–3
SO
5 – 40
70
0
22.12.2013k
9 – 11
3
SW
80 – 100
5
0
30.12.2013
4–6
3
S
5 – 90
75
0
07.01.2014
10 – 14
2–3
S – SW
5 – 70
70
0
13.01.2014k
6–9
2
SW – SO
20 – 90
40
0
20.01.2014
4–5
2
SO – NW
100
0
0
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
15
Fortsetzung von Tabelle 3.4
k
Datum
Temperatur
[°C]
Windstärke
[Bft.]
Windrichtung
Bedeckungsgrad
[%]
Sonnenschein
[%]
Niederschlag
[%]
27.01.2014
4–6
3
SW – S
70 – 90
25
0
03.02.2014k
4–5
2–3
SO
30 – 100
10
0
10.02.2014k
4–8
3–4
SO
95 – 100
5
15
18.02.2014
6–9
2–3
SO
100
0
0
26.02.2014
9 – 11
2–3
W
60 – 100
25
5
03.03.2014
9 – 11
3
SW
80 – 90
25
0
= Erfassung der Flugbewegungen von Kormoranen zum Schlafplatz
3.2
Ergebnisse
3.2.1
Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste)
Im UR2000 wurden während der Untersuchung insgesamt 102 Vogelarten festgestellt, darunter
befanden sich 40 in Nordrein-Westfalen planungsrelevante Arten (vgl. KAISER 2014). Unter den
planungsrelevanten Arten nutzten 24 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat, drei weitere
Arten werden als mögliche Brutvögel eingestuft. 13 Arten traten als Gastvögel auf (vier Arten als
Nahrungsgäste und neun Arten als Durchzügler und / oder Rastvögel).
Von der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wurden zudem Hinweise auf Brut- bzw.
Gastvorkommen folgender Arten im Umfeld des Untersuchungsraums gegeben: Zwergdommel,
Wasserralle, Hohltaube, Kuckuck, Waldohreule, Kleinspecht, Nachtigall, Feldschwirl und Wanderfalke
(als Nahrungsgast). Das bekannte Brutvorkommen der Zwergdommel am Hürther Waldsee liegt etwa
3,6 km nördlich der geplanten WEA-Standorte, mit einem Brutvorkommen im UR2000 ist nicht zu
rechnen. Die Arten Wasserralle, Hohltaube, Kuckuck, Waldohreule, Kleinspecht, Nachtigall und
Feldschwirl wurden während der zweijährigen Erfassungen im UR1000 nicht registriert. Daher wird für
diese Arten kein aktuelles Vorkommen im UR1000 angenommen. Der Wanderfalke besitzt einen
langjährigen Brutplatz im Industriegebiet Knapsack etwa 300 m nördlich des UR2000, der auch in den
Jahren 2013 und 2014 besetzt war. Da der Wanderfalke laut MKULNV & LANUV (2013) als WEAempfindliche Art gilt und von Seiten der NABU-Kreisgruppe Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung
des UR2000 als Nahrungshabitat vorliegen, wird die Art in der folgenden Ausführung mitbetrachtet,
auch wenn im Untersuchungszeitraum keine Wanderfalken im UR2000 festgestellt wurden.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
16
20 der festgestellten Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel
Nordrhein-Westfalens
(SUDMANN
et
al.
2011)
eingestuft.
Neunzehn
Arten
sind
gemäß
§ 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf Arten (Rostgans, Moorente, Wespenbussard,
Wanderfalke, Kranich, Uhu, Eisvogel, Schwarzspecht, Mittelspecht, Neuntöter, Heidelerche und
Blaukehlchen) sind im Anhang I der europäischen VS-Richtlinie aufgeführt. Elf Arten (Knäkente,
Löffelente, Tafelente, Schellente, Baumfalke, Flussregenpfeifer, Pirol, Uferschwalbe, Teichrohrsänger,
Schwarzkehlchen und Wiesenpieper) sind gemäß Art. 4 (2) EU-VSRL zu berücksichtigen. Weiterhin sind
acht koloniebrütende Arten in NRW planungsrelevant (Kormoran, Graureiher, Lachmöwe, Sturmmöwe,
Silbermöwe, Heringsmöwe, Uferschwalbe und Mehlschwalbe) (vgl. Tabelle 3.5).
Laut MKULNV & LANUV (2013) sind neun der festgestellten Arten (Kormoran, Baumfalke, Wanderfalke,
Kranich, Lachmöwe, Sturmmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe und Uhu) WEA-empfindlich.
Tabelle 3.5:
Liste der während der Begehungen zu den Brutvögeln im UR1000/UR2000 registrierten
Vogelarten mit Angaben zum Status, zum Schutzstatus, zur Einordnung in der EUVogelschutzrichtlinie sowie zur Gefährdungskategorie in NRW
Artname
deutsch
wissenschaftlich
Höckerschwan
Kanadagans
Graugans
Nilgans
Rostgans1
Stockente
Knäkente
Löffelente
Moorente2
Tafelente
Reiherente
Schellente
Jagdfasan
Haubentaucher
Kormoran*
Graureiher*
Wespenbussard
Habicht
Sperber
Mäusebussard
Baumfalke
Wanderfalke3
Turmfalke
Kranich
Teichhuhn
Blässhuhn
Flussregenpfeifer
Flussuferläufer
Lachmöwe*
Cygnus olor
Branta canadensis
Anser anser
Alopochen aegyptiaca
Tadorna ferruginea
Anas platyrhynchos
Anas querquedula
Anas clypeata
Aythya nyroca
Aythya ferina
Aythya fuligula
Bucephala clangula
Phasianus colchicus
Podiceps cristatus
Phalacrocorax carbo
Ardea cinerea
Pernis apivorus
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Buteo buteo
Falco subbuteo
Falco peregrinus
Falco tinnunculus
Grus grus
Gallinula chloropus
Fulica atra
Charadrius dubius
Actitis hypoleucos
Larus ridibundus
WEAempf.
EU-VSRL
BNatSchG
Anh. I
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
Anh. I
Art. 4 (2)
§§
§§
Art. 4 (2)
x
Anh. I
x
x
Art. 4 (2)
Anh. I
x
Anh. I
Art. 4 (2)
x
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
RL NRW
x
x
x
1
2
3
x
k. A.
x
xS
xS
2
V
x
x
3
XS
VS
k. A.
V
x
3
0
x
Status
UR1000
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Dz/Rv
Dz/Rv
Dz/Rv
Bv
Bv
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv?
Bv
Ng
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv
-
UR2000
Bv?
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Dz/Rv
Dz/Rv
Bv?
Dz/Rv
Bv
Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Ng
Bv
Bv
Bv?
Bv
Bv
Ng
Ng
Dz
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv
Dz/Rv
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Artname
deutsch
wissenschaftlich
Sturmmöwe*
Silbermöwe*
Heringsmöwe*
Ringeltaube
Halsbandsittich
Schleiereule
Uhu
Waldkauz
Mauersegler
Eisvogel
Grünspecht
Schwarzspecht
Buntspecht
Mittelspecht
Pirol
Neuntöter
Elster
Eichelhäher
Aaskrähe
Blaumeise
Kohlmeise
Haubenmeise
Tannenmeise
Sumpfmeise
Weidenmeise
Heidelerche
Feldlerche
Uferschwalbe*
Rauchschwalbe
Mehlschwalbe*
Schwanzmeise
Waldlaubsänger
Fitis
Zilpzalp
Sumpfrohrsänger
Teichrohrsänger
Gelbspötter
Mönchsgrasmücke
Gartengrasmücke
Klappergrasmücke
Dorngrasmücke
Sommergoldhähnchen
Kleiber
Gartenbaumläufer
Zaunkönig
Star
Misteldrossel
Amsel
Wacholderdrossel
Larus canus
Larus argentatus
Larus fuscus
Columba palumbus
Psittacula krameri
Tyto alba
Bubo bubo
Strix aluco
Apus apus
Alcedo atthis
Picus viridis
Dryocopus martius
Dendrocopos major
Dendrocopos medius
Oriolus oriolus
Lanius collurio
Pica pica
Garrulus glandarius
Corvus corone/cornix
Parus caeruleus
Parus major
Parus cristatus
Parus ater
Parus palustris
Parus montanus
Lullula arborea
Alauda arvensis
Riparia riparia
Hirundo rustica
Delichon urbicum
Aegithalos caudatus
Phylloscopus sibilatrix
Phylloscopus trochilus
Phylloscopus collybita
Acrocephalus palustris
Acrocephalus scirpaceus
Hippolais icterina
Sylvia atricapilla
Sylvia borin
Sylvia curruca
Sylvia communis
Regulus ignicapilla
Sitta europaea
Certhia brachydactyla
Troglodytes troglodytes
Sturnus vulgaris
Turdus viscivorus
Turdus merula
Turdus pilaris
WEAempf.
EU-VSRL
BNatSchG
x
x
x
x
Anh. I
§§
§§
§§
Anh. I
§§
Anh. I
§§
Anh. I
Art. 4 (2)
Anh. I
§§
Anh. I
§§
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
RL NRW
x
R
R
x
xS
VS
x
x
x
x
x
x
V
1
V
x
x
x
x
x
x
x
x
x
3
3
V
3
3
x
3
V
x
x
x
V
x
x
V
x
x
x
x
x
V
x
x
x
17
Status
UR1000
UR2000
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Ng
Bv
Bv
Bv
Ng
Ng
Bv
Bv
Ng
Bv/Ng
Bv
Bv
Ng
Ng
Ng
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv?
Bv?
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Ng
Ng
Bv
Bv
Ng
Bv?
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Artname
deutsch
wissenschaftlich
Singdrossel
Rotdrossel
Grauschnäpper
Trauerschnäpper
Schwarzkehlchen
Rotkehlchen
Blaukehlchen
Hausrotschwanz
Steinschmätzer
Heckenbraunelle
Haussperling
Baumpieper
Wiesenpieper
Bachstelze
Turdus philomelos
Turdus iliacus
Muscicapa striata
Ficedula hypoleuca
Saxicola rubicola
Erithacus rubecula
Luscinia svecica
Phoenicurus ochruros
Oenanthe oenanthe
Prunella modularis
Passer domesticus
Anthus trivialis
Anthus pratensis
Motacilla alba
Fringilla coelebs
Fringilla montifringilla
Coccothraustes
coccothraustes
Pyrrhula pyrrhula
Serinus serinus
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Carduelis spinus
Carduelis cannabina
Emberiza citrinella
Buchfink
Bergfink
Kernbeißer
Gimpel
Girlitz
Grünfink
Stieglitz
Erlenzeisig
Bluthänfling
Goldammer
WEAempf.
EU-VSRL
BNatSchG
Art. 4 (2)
Anh. I
Art. 4 (2)
§§
RL NRW
18
ecoda
Status
UR1000
UR2000
x
k. A.
x
x
3
x
2S
x
1S
x
V
3
2
V
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
Bv
x
k. A.
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
x
V
x
x
x
x
V
V
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Bv
Dz/Rv Dz/Rv
Bv
Bv
Bv
Bv
1
Die Rostgans wird zwar in Anhang I der VSRL geführt, bei den Vorkommen in Nordrhein-Westfalen ist jedoch
von Gefangenschaftsflüchtlingen auszugehen. Daher wird die Art nicht als planungsrelevant eingestuft (vgl. KAISER
2014).
2
Die Moorente wird von KIEL (2007a) als unregelmäßiger Durchzügler angesehen und gilt daher in NordrheinWestfalen nicht als planungsrelevant. Beim Vorkommen seltener Entenvogelarten ist darüber hinaus die
Möglichkeit, dass es sich um Gefangenschaftsflüchtlinge handelt, zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer Brut
von Wildvögeln ist jedoch nicht auszuschließen. Daher wird die Moorente vorsorglich als planungsrelevante Art
behandelt.
3
Der Wanderfalke wurde im Rahmen der Brutvogelerfassungen nicht festgestellt, wird aber aufgrund der
Hinweise der NABU-Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis vorsorglich als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft
(s. o.).
Erläuterungen zu Tabelle 3.5:
grau unterlegt:
Planungsrelevante Art in NRW (vgl. KAISER 2014)
Artname*:
grundsätzlich in NRW planungsrelevant wegen koloniebrütender Lebensweise
WEA-empf.:
WEA-empfindliche Art gemäß Anhang IV in MKULNV & LANUV (2013). Laut Anhang II des
Leitfadens sind weiterhin Brutkolonien von Möwen im 1.000 m-Umfeld von geplanten WEA
bei der vertiefenden Artenschutzprüfung zu berücksichtigen.
Status im UR:
Bv:
Bv?:
Ng:
Dz:
Rv:
Brutvogel
potenzieller Brutvogel
Nahrungsgast
auf dem Durchzug im Untersuchungsraum
Rastvogel
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
BNatSchG:
§§:
19
ecoda
streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL):
Anh. I:
Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer
Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Art. 4 (2):
Zugvogelarten, für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung
Schutzgebiete auszuweisen sind.
RL NRW: Gefährdungseinstufungen gemäß der Roten Liste des Landes Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2011)
0:
ausgestorben oder verschollen
1:
vom Aussterben bedroht
2:
stark gefährdet
3:
gefährdet
R:
durch extreme Seltenheit gefährdet V:
Vorwarnliste
x:
nicht gefährdet
k. A.: keine Angabe
-:
nicht bewertet
S:
Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der in der Brutsaison erfassten, planungsrelevanten
Vogelarten (Brut- und Gastvögel) im Untersuchungsraum erläutert. Für die planungsrelevanten Arten
Löffelente, Moorente, Flussuferläufer, Lachmöwe, Pirol und Waldlaubsänger, die während der
Brutvogelerfassungen zwar im UR2000, jedoch nicht im UR1000 auftraten, weist der UR1000 eine allenfalls
geringe Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8). Für diese Arten wird daher auf eine detaillierte Beschreibung
und Bewertung verzichtet.
Eine Behandlung der Tafelente, die während der Brutvogelerfassungen ebenfalls nicht im UR1000
auftrat, erfolgt im Abschnitt „Rastvögel“ in Kapitel 3.2.2. Die Arten Schellente, Kormoran, Graureiher,
Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe, Eisvogel und Schwarzspecht
wurden sowohl während der Brut- als auch während der Rastvogelerfassungen im UR2000 festgestellt.
Hierbei handelt es sich entweder um Arten, deren Auftreten während der Zug- und
Überwinterungszeiten in den Überschneidungsbereich der Brut- und Rastvogelerfassungen fiel
(Schellente) oder um Standvögel, die das ganze Jahr über im UR auftraten (Kormoran, Graureiher,
Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe, Eisvogel und Schwarzspecht).
Da bei diesen Arten – mit Ausnahme des Kormorans – im Winterhalbjahr weder ein nennenswerter
Zuwachs an Individuenzahlen noch ein besonderes Zugverhalten festzustellen war, erfolgt für die
Arten Schellente, Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke, Silbermöwe, Heringsmöwe,
Eisvogel und Schwarzspecht eine zusammenfassende Bewertung des Auftretens während der Brutund Rastvogelerfassungen im vorliegenden Abschnitt „Brutvögel“.
Für den Kormoran kann aufgrund der festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der
Winterbestand den der übersommernden Individuen deutlich übersteigt. Daher werden für den
Kormoran
gesonderte
Beschreibungen
und
Bewertungen
des
sommerlichen
Brut-
und
Gastvogelbestandes in Kapitel 3.2.1 und des Überwinterungsbestandes in Kapitel 3.2.2 vorgenommen.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
20
In Anlehnung an BREUER (1994) werden bei der Bewertung des Untersuchungsraum für die jeweiligen
Arten fünf Bewertungsstufen verwendet: geringe, geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche,
durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Die folgenden allgemeinen Angaben zur Biologie und Verbreitung der planungsrelevanten Arten sind –
sofern nicht anders gekennzeichnet – dem Infosystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
entnommen (LANUV 2014).
Knäkente
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Knäkente als sehr seltener Brutvogel sowie als seltener Durchzügler
aus Südskandinavien, Russland und Osteuropa auf. Knäkenten brüten in Feuchtwiesen, Niedermooren,
Sümpfen, an Heideweihern, verschilften Gräben sowie in anderen deckungsreichen Binnengewässern.
Die Standorte haben meist nur eine kleine offene Wasserfläche. Auf einer Fläche von 10 ha können
ein bis drei Brutpaare vorkommen. Das Nest wird gut versteckt am Boden in der Vegetation angelegt.
Das Brutgeschäft beginnt ab Mitte April, Hauptlegezeit ist Mai bis Mitte Juni, bis Mitte August sind alle
Jungen flügge.
Als Brutvogel kommt die Knäkente in Nordrhein-Westfalen in der Westfälischen Bucht, im
Westfälischen Tiefland sowie am Niederrhein vor. Der Brutbestand ist in den letzten Jahren rückläufig
und liegt bei 45 bis 75 Brutpaaren (2005 bis 2009 / Brutvogelatlas NRW). Als Durchzügler erscheint
die Knäkente im Herbst in der Zeit von August bis Ende September. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den
Brutgebieten treten die Tiere von Anfang März bis Ende Mai auf, mit maximalen Bestandszahlen
Anfang April. Bevorzugte Rastgebiete sind große Flachwasserbereiche von Teichen, Seen und Baggerund Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht und am Niederrhein. Die bedeutendsten
Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“,
„Rieselfelder Münster“ und „Lippeaue mit Ahsewiesen“ mit jeweils bis zu 100 Individuen. Der
Maximalbestand des Durchzugs wird auf unter 300 Individuen geschätzt (2010 bis 2013). Knäkenten
treten auf dem Zug in kleinen Trupps mit bis zu zehn Individuen auf.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Ein Knäkentenpaar wurde am 11.04.2013 auf dem Dinnendahlsee im UR1000 beobachtet. Da die
Beobachtung in den Zugzeitraum der Art fällt und keine weiteren Feststellungen getätigt wurden, wird
die Knäkente als selten vorkommender Rastvogel im UR1000 eingestuft.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
21
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Knäkente wird als seltener Rastvogel im UR1000
eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Knäkente: Den Gewässern im UR1000 kommt eine geringe Bedeutung
als Rasthabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8).
Schellente
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt die Schellente als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast vor. Ihre
Brutgebiete liegen in Nordeuropa, Nordrussland und Sibirien. Die Vögel erscheinen von Oktober bis
April, mit einem Maximum im Januar. Als Überwinterungsgebiete bevorzugt die Schellente größere
Flüsse, Bagger- und Stauseen sowie Staustufen. Die Schellente kommt in Nordrhein-Westfalen als
Wintergast vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Weser vor.
Die bedeutendsten Wintervorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Unterer Niederrhein“,
„Möhnesee“, „Weseraue“ sowie an den Villeseen (Rhein-Erft-Kreis), an der Ruhr (von Mühlheim bis
Dortmund) und am Rhein (von Duisburg bis Bonn). Der Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte
bei bis zu 1.500 Individuen (2010 bis 2013). Schellenten treten im Winter in kleinen Trupps mit bis zu
20 Individuen auf.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Schellenten wurden im Zuge der Brut- und Rastvogelerfassungen in kleineren Trupps unter zehn
Individuen regelmäßig zu den Zug- und Überwinterungszeiten auf dem Dinnendahlsee im UR1000
festgestellt. Im UR2000 traten auch größere Überwinterungstrupps bis 32 Individuen in Erscheinung, die
sich auf Bleibtreusee, Köttinger See, Franziskussee und Villesee aufhielten.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Rast- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Schellente wird als regelmäßiger Rastvogel und
Überwinterungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Schellente: Den Gewässern im UR1000 kommt eine durchschnittliche
Bedeutung als Rast- und Überwinterungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Die Gewässer
im UR2000 (insbesondere Bleibtreusee und Köttinger See) weisen darüber hinaus eine
besondere Bedeutung für die Art auf.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
22
ecoda
Kormoran (Sommerbestand)
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er
kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere
Teichkomplexe) vor. Kormorane sind gesellige Koloniebrüter, die ihre Nester auf höheren Bäumen auf
Inseln oder an störungsfreien Gewässerufern anlegen. Das Brutgeschäft beginnt ab Februar / März, bis
Mitte September sind alle Jungen flugfähig.
Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland im Einzugsbereich
von Rhein, Ruhr und Lippe vor. Durch Jagdverschonung und günstige Umweltbedingungen brütet er
seit 1986 wieder in Nordrhein-Westfalen. Seitdem ist die Brutpaarzahl kontinuierlich angestiegen. Im
Jahr 2012 wurden etwa 1.100 Brutpaare ermittelt. Diese verteilten sich auf ca. 17 Kolonien mit mehr
als 5 Paaren. Bei den deutlich höheren Herbstrastbeständen handelt es sich überwiegend um
Durchzügler und Wintergäste aus den Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag
in den Jahren 2000 bis 2012 bei 6.000 bis 8.000 Individuen.
Auftreten und Verhalten im UR1000 während der Brutvogelerfassungen
Im Zuge der Brutvogelerfassungen erfolgten im UR1000 vier Kormoranbeobachtungen, darunter zwei
gemeinsam nahrungssuchende Individuen auf dem Dinnendahlsee am 11.04.2013 sowie drei
Überflugereignisse
(vgl.
Karte 3.2).
Hinweise
auf
die
Existenz
von
Brut-
oder
Gemeinschaftsschlafplätzen liegen aus dem UR1000 nicht vor.
Im UR2000 fand nach Auskunft von Herrn SCHMAUS, eines örtlichen Ornithologen, in den Jahren 2013 und
2014 je eine Einzelbrut im Bereich des Klärteichs am Westufer des Villesees statt. Ferner wurden am
Schlafplatz am Köttinger See im UR2000 drei Kormoranhorste registriert, die 2013 und 2014 nicht
besetzt waren. Im Jahr 2012 haben dort allerdings nach Auskunft von Herrn SCHMAUS drei Bruten
stattgefunden.
Der UR2000 wurde im Untersuchungszeitraum ganzjährig durch den Kormoran genutzt (zur
Beschreibung und Bewertung des Überwinterungsbestandes siehe Kapitel 3.2.2). Im UR2000 befanden
sich zwei Gemeinschaftsschlafplätze der Art (vgl. Karte 3.2). Im Frühjahr 2013 wurde die Halbinsel im
Köttinger See als regelmäßiger Schlafplatz durch 30 bis 50 Individuen aufgesucht. Im Laufe des
Sommers verlagerte sich das Schlafplatzgeschehen wahrscheinlich auf den Westrand des Villesees.
Während der Brutvogelerfassungen wurden die Gewässer im UR2000 (insbesondere Franziskussee und
Bleibtreusee) regelmäßig durch kleinere Trupps mit meist weniger als zehn Individuen als
Nahrungshabitate genutzt, wobei Feststellungen zwischen Mai und Juli als seltene Ereignisse
einzustufen waren.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
23
ecoda
Bewertung des Vorkommens im UR1000 (Sommerbestand)
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Kormoran wird im UR1000 als sporadischer
Nahrungsgast im Sommerhalbjahr eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Kormoran: Den Gewässern im UR1000 kommt eine geringe bis
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Darüber
hinaus
weist
der
UR2000
eine
durchschnittliche
bis
besondere
Bedeutung
als
Sommerlebensraum (Brut- und Nahrungshabitat, Schlafplätze) auf. Die Bedeutung des UR1000
als Korridor für Flugbewegungen zwischen sommerlichen Brut- und Nahrungshabitaten bzw.
Gemeinschaftsschlafplätzen wird als gering bis durchschnittlich eingeschätzt.
Graureiher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu
beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit
offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert
sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen)
anlegen.
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die
Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die
1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 2.200 bis 2.700 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Graureiher wurden im UR1000 regelmäßig bei der Nahrungssuche im Bereich der Gewässer oder bei
Überflügen beobachtet. Brutkolonien der Art sind im UR1000 nicht vorhanden.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Graureiher wurde regelmäßig bei der
Nahrungssuche an den Gewässern im UR1000 festgestellt. Brutkolonien der Art existieren im
UR1000 nicht. Die Art wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Graureiher: Die Gewässer im UR1000 weisen eine durchschnittliche
Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
Schlafplatz Sommer 2013 bis (mind.) Frühling 2014
! Karte 3.2
Brutplatz 2013 / 2014
Während der Brutvogelerfassungen 2013 / 2014
festgestellte Brutplätze, Schlafplätze und Flugbewegungen von Kormoranen
G
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
Schlafplatz Frühling / Sommer 2013
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!
{
}
A
Bleibtreusee:!
!
ø 4 Ind.
!
max. 11 Ind.!
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Art
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Kormoran
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Signaturen
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
G
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Brutplatz
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Schlafplatzbereich
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!
{
}
A
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! !
! ! ! !
Regelmäßig genutztes Nahrungsgewässer
(mit Angabe der Maximalzahl festgestellter Ind.)
Flugbewegungen
1 Individuum
2 Individuen
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
Franziskussee:
ø 3 Ind.
max. 12 Ind.
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
! ! ! ! ! ! !
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
25
ecoda
Wespenbussard
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Wespenbussard ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara
überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er als seltener Brutvogel auf. Darüber hinaus erscheinen
Wespenbussarde
der
nordöstlichen
Populationen
als
regelmäßige
Durchzügler
auf
dem
Herbstdurchzug im August/September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im Mai.
Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halboffene Landschaften mit alten Baumbeständen.
Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen
(Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Der Horst wird
auf Laubbäumen in einer Höhe von 15-20 m errichtet, alte Horste von anderen Greifvogelarten
werden gerne genutzt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai das
Brutgeschäft, bis August werden die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Wespenbussard in allen Naturräumen nur lückig verbreitet. Regionale
Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Parklandschaften des Münsterlandes. Der Gesamtbestand ist
in den letzten Jahrzehnten rückläufig und wird auf 250 bis 300 Brutpaare geschätzt (2010-2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Nach Auskunft von Herrn SCHMAUS fand im Jahr 2013 eine Brut des Wespenbussards in einem Horst am
Nordrand des UR1000 statt (vgl. Karte 3.3). Da das Vorkommen erst nach Ende der Brutsaison bekannt
wurde, war die Angabe nicht mehr überprüfbar. Der 2013 besetzte Horst wurde 2014 von einem
Mäusebussard genutzt. Im Jahr 2014 wurde keine Brut im UR2000 festgestellt, es wurden lediglich
einzelne Beobachtungen des Wespenbussards getätigt.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Laubwälder als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird aufgrund der Brut im Jahr 2013 als
Brutvogel und regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Wespenbussard: Die als Brut- und Nahrungshabitat geeigneten
Laubwälder weisen eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung für die Art auf (vgl.
Tabelle 3.8).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
26
Habicht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Habicht tritt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf. Nur
selten werden größere Wanderungen über eine Entfernung von mehr als 100 km durchgeführt.
Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen
Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von
1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand,
vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z. B.
Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt. Insgesamt kann ein Brutpaar in
optimalen Lebensräumen ein Jagdgebiet von 4 bis 10 km² beanspruchen. Der Horstbau beginnt bereits
im Winter, die Eiablage erfolgt ab Ende März, spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
Der Habicht ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 1.500 bis 2.000 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Im UR2000 wurden drei Habichtreviere nachgewiesen, die jeweils in beiden Untersuchungsjahren
besetzt waren. Die Hinweise zu den langjährig besetzten Habichthorsten erfolgten zum Großteil durch
Herrn SCHMAUS und konnten im Verlauf der Erfassungen im Jahr 2014 bestätigt werden. Zudem befand
sich im Jahr 2013 nach Angabe von Herrn SCHMAUS ein weiteres Habichtrevier etwas außerhalb des
UR2000 (vgl. Karte 3.3). Nahrungssuchende, überfliegende oder kreisende Habichte wurden regelmäßig
über den Waldbereichen, der Deponie und den Gewässern festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Laub- und Nadelwälder als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit drei Revieren im
UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Habicht: Die Laub- und Nadelwälder weisen aufgrund der
artspezifisch hohen Dichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die
Art auf. Die Offenland- und Deponiebereiche sowie die Gewässer weisen eine
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
27
Sperber
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt der Sperber ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvogel vor,
hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Sperber leben in
abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot
an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen
und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit
Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Insgesamt kann ein Brutpaar ein Jagdgebiet von
4 bis 7 km² beanspruchen. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in
dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit, wo das Nest in 4
bis 18 m Höhe angelegt wird. Die Eiablage beginnt ab Ende April, bis Juli sind alle Jungen flügge. Der
Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Seit den
1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der Bejagung und der Verringerung des
Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 3.700 bis 4.500
Brutpaare geschätzt (2005-2009).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Der Sperber wurde in beiden Untersuchungsjahren sporadisch festgestellt. Aufgrund der heimlichen
Lebensweise der Art und der Existenz geeigneter Bruthabitate wird dennoch von einem
Brutvorkommen im UR2000 ausgegangen. Ein Brutrevier wird in den Fichtendickungen auf dem RWEBetriebsgelände vermutet (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Nadelwälder als Brut- und Nahrungshabitat, Laubwälder,
Offenlandbereiche, Industrie- und Deponieflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit einem Revier im
UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Die Nadelwälder weisen eine durchschnittliche Bedeutung
als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Laubwälder, Offenlandbereiche, Industrie- und
Deponieflächen weisen eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat auf (vgl.
Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
28
Mäusebussard
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten,
Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt
wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des
Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe
beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als
Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen
Populationen.
Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen
flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 9.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt
(GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Der Mäusebussard trat im Untersuchungszeitraum mit zwei (2013) bzw. drei (2014) Brutrevieren in
Erscheinung (vgl. Karte 3.3). Zur Brut wurden vorwiegend die Laub- und Nadelwälder im Umfeld der
Deponie bzw. des Offenlandbereichs im zentralen Untersuchungsraum genutzt. Diese Bereiche
wurden auch bevorzugt zur Nahrungssuche aufgesucht.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Laub- und Nadelwälder als Bruthabitat, Offenland (Ackerflächen) und
Deponiebereiche als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Laub- und Nadelwälder verfügen über eine
durchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat, die landwirtschaftlichen Nutzflächen
und Deponiebereiche sind als Nahrungshabitat geeignet. Die Art ist im UR2000 als Brutvogel mit
zwei bis drei Brutpaaren vertreten. Mit 0,16 BP/km² liegt die Siedlungsdichte der Art im
Untersuchungsraum unterhalb des Bundesdurchschnitts (0,22 BP/km², vgl. BAUER et al. 2005)
Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Geeigneten Teilbereichen des UR2000 wird eine
durchschnittliche Bedeutung für die häufige Greifvogelart beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
29
Baumfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara
überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als seltener Brutvogel und als Durchzügler vor.
Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren,
Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die
Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Diese befinden sich meist in
lichten Altholzbeständen (häufig 80- bis 100jährige Kiefernwälder), in Feldgehölzen, Baumreihen oder
an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt. Nach der Ankunft aus den
Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mai die Eiablage, spätestens im August sind die Jungen flügge.
Der Baumfalke besiedelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Tiefland. Regionale Dichtezentren
liegen im Bereich des Münsterlandes, der Senne, der Schwalm-Nette-Platte sowie am Unteren
Niederrhein. Der Gesamtbestand wird auf etwa 400 bis 600 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al.
2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Im westlichen UR2000 befindet sich ein Baumfalkenhorst in einem Krähennest an einem
Hochspannungsmast (vgl. Karte 3.3). Nach Hinweis von Herrn SCHMAUS im Herbst 2013 auf eine Brut
konnten im Jahr 2013 keine Brutfeststellungen mehr erbracht werden. Im Jahr 2014 wurde am selben
Ort ein Brutnachweis erbracht. Der einzige beobachtete Abflug vom Horst erfolgte in nordwestliche
Richtung aus dem UR2000 hinaus. Im UR2000 wurden keine Feststellungen jagender Baumfalken erbracht.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Hochspannungsmast als Bruthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wird als Brutvogel mit einem Revier im
UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Baumfalken: Die Hochspannungsmasten weisen eine besondere
Bedeutung als Bruthabitat für den Baumfalken auf. Den übrigen Bereichen im UR2000 wird
aufgrund des Fehlens von Nachweisen eine allenfalls durchschnittliche Bedeutung als
Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
30
ecoda
Wanderfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt der Wanderfalke als Brutvogel das ganze Jahr über vor, hierzu gesellen
sich ab Oktober Wintergäste aus dem Norden.
Ursprünglicher Lebensraum des Wanderfalken waren in Nordrhein-Westfalen die Felslandschaften der
Mittelgebirge, wo er aktuell nur noch vereinzelt vorkommt (z. B. Naturschutzgebiet „Bruchhausener
Steine“). Mittlerweile besiedelt er vor allem die Industrielandschaft entlang des Rheins und im
Ruhrgebiet. Wanderfalken sind typische Fels- und Nischenbrüter, die Felswände und hohe Gebäude
(z. B. Kühltürme, Schornsteine, Kirchen) als Nistplatz nutzen. Ab Mitte März beginnt das Brutgeschäft,
die Jungen werden im Juni flügge. Ab Ende Juli / Anfang August löst sich der Familienverband auf.
Bis in die 1980er Jahre war ein dramatischer Bestandsrückgang in Deutschland zu verzeichnen.
Hauptursache dafür war die Schadstoffbelastung durch Pestizide. Infolge des Rückgangs der
Pestizidbelastung sowie durch gezielte Schutzmaßnahmen und Aussetzungsprojekte stieg die
Brutpaarzahl wieder deutlich an. Der Gesamtbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt 132 Brutpaare
(GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Der Wanderfalke besitzt einen langjährigen Brutplatz im Industriegebiet Knapsack etwa 300 m
nördlich des UR2000, der auch in den Jahren 2013 und 2014 besetzt war (vgl. Karte 3.3). Während der
Brutvogelerfassungen wurden keine Feststellungen des Wanderfalken im UR2000 erbracht. Aufgrund
von Hinweisen auf eine regelmäßige Nutzung der nördlichen Bereiche des UR2000 als Nahrungshabitat
durch die NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wird vorsorglich von einer regelmäßigen Nutzung
des UR2000 als Nahrungshabitat ausgegangen.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine Feststellungen im Untersuchungszeitraum.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Teilbereiche des UR2000 erfüllen generell die
Habitatansprüche an ein Nahrungshabitat des Wanderfalken. Es wird vorsorglich davon
ausgegangen, dass die im Industriegebiet Knapsack brütenden Individuen geeignete Bereiche
des UR2000 (Deponieflächen, Gewässer, Industrieflächen) als regelmäßiges Nahrungshabitat
nutzen.
Bedeutung des UR2000 für den Wanderfalken: Dem Deponiegelände sowie den Gewässern und
Industrieflächen
im
UR2000 wird
vorsorglich
eine
Nahrungshabitat für die Art zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
durchschnittliche
Bedeutung
als
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
Turmfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher
Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete.
Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker
und Brachen auf.
Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder
Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen
ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. In Nordrhein-Westfalen kommt der
Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und ist in allen Naturräumen
flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 5.000 bis 7.000 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Turmfalken wurden regelmäßig bei der Jagd über den Deponiebereichen festgestellt. Hinweise auf
eine Brut im UR2000 liegen nicht vor.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Deponiebereiche als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Waldund Offenlandbereichen generell die Lebensraumansprüche von Turmfalken. Die Art ist
regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000.
Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Dem Deponiegelände wird aufgrund der regelmäßigen
Nutzung als Nahrungshabitat eine durchschnittliche Lebensraumbedeutung für die Art zuteil.
Die Ackerflächen weisen aufgrund ihrer generellen Eignung als Nahrungshabitat eine geringe
bis durchschnittliche Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Revier 2013 und 2014
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.3
Nachweise von Wespenbussard, Habicht, Sperber,
Mäusebussard, Baumfalke und Wanderfalke
Brutplatz 2014
2013 Brut Wespenbussard, 2014 Brut Mäusebussard
Revier 2013
G
G
Brutplatz 2013 und 2014
Revier 2014
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
GG
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
!
{
}
A
Art
Wespenbussard
Revier 2013
Habicht
Sperber
Brutplatz 2013 und 2014
Brutplatz 2013 und 2014
G
!
{
}
A
G
Mäusebussard
Baumfalke
Revier 2013
Revier 2014
Wanderfalke
Signaturen
G
Brutplatz
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
Brutplatz 2013 und 2014
G
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
33
ecoda
Flussregenpfeifer
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Flussregenpfeifer ist ein Zugvogel, der als Mittel- und Langstreckenzieher in Nord- und Westafrika
überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor. Darüber hinaus
erscheinen Flussregenpfeifer der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem
Herbstdurchzug von August bis September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug von Ende März bis Mai.
Der Flussregenpfeifer besiedelte ursprünglich die sandigen oder kiesigen Ufer größerer Flüsse sowie
Überschwemmungsflächen. Nach einem großräumigen Verlust dieser Habitate werden heute
überwiegend Sekundärlebensräume wie Sand- und Kiesabgrabungen und Klärteiche genutzt.
Gewässer sind Teil des Brutgebietes, diese können jedoch räumlich vom eigentlichen Brutplatz
getrennt liegen. Das Nest wird auf kiesigem oder sandigem Untergrund an meist unbewachsenen
Stellen angelegt. Die Siedlungsdichte kann bis zu 2 Brutpaare auf 1 km Fließgewässerlänge betragen.
Ab Mitte / Ende April beginnt die Eiablage, spätestens im Juli sind alle Jungen flügge.
In
Nordrhein-Westfalen
kommt
der
Flussregenpfeifer
in
allen
Naturräumen
vor.
Verbreitungsschwerpunkte stellen Abgrabungen entlang größerer Fließgewässer im Tiefland dar (v. a.
Rhein, Lippe, Ruhr). Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Unterer
Niederrhein“ mit über 50 Brutpaaren.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 500 bis 750 Brutpaare geschätzt (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Flussregenpfeifer wurden im Untersuchungsjahr 2014 mit insgesamt vier Brutpaaren auf der
Deponiefläche festgestellt (2013 wurde die Deponiefläche nicht systematisch untersucht, laut Herrn
SCHMAUS brütet die Art aber bereits seit längerem im Bereich der Deponie) (vgl. Karte 3.4).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponieflächen als Brut- und Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Art wird als Brutvogel mit vier Revieren im
UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Flussregenpfeifer: Die Deponiebereiche weisen aufgrund der
artspezifisch hohen Dichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die
Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
34
Sturmmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Sturmmöwe kommt in Nordrhein-Westfalen seit den 1950er Jahren als Brutvogel vor. Das
Hauptverbreitungsgebiet sind die Küstenregionen von Nord- und Ostsee sowie die gewässerreichen
Binnenlandbereiche von Nordeuropa und Russland.
Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland konzentrieren sich auf Stillgewässer entlang der
großen Flussläufe. Die Sturmmöwe brütet gemeinsam mit anderen Wasservögeln in Brutkolonien.
Dabei werden störungsfreie Inseln in Abgrabungs- und Bergsenkungsgewässern bevorzugt. Die Tiere
legen ihre Nester auf vegetationsarmen Böden mit freier Rundumsicht an. An ihren Brutplätzen sind
sie sehr störungsempfindlich. Als Nahrungsgebiete werden umliegende Grünlandflächen aufgesucht.
Die Eiablage erfolgt von Ende April/Anfang Mai bis Juni, spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
Verbreitungsschwerpunkte der Sturmmöwe in Nordrhein-Westfalen sind die Einzugsbereiche von
Rhein und Weser. Der Gesamtbestand wird auf über 350 bis 400 Brutpaare geschätzt, die sich auf
etwa 30 Kolonien verteilen (2009 bis 2013). Die größten Kolonien befinden sich auf Inseln des
Franziskussees in der Ville (bis zu 90 Brutpaare) sowie auf Flachdächern in Troisdorf (60 BP) und
Frechen (52 BP).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR1000 befinden sich kleinere Brutansiedlungen der Sturmmöwe auf dem Deponiegelände. Im Jahr
2013 fanden dort nach Angaben von Herrn SCHMAUS drei bis vier Bruten auf einem Sandsackwall, der
der Böschungsbefestigung dient, statt. 2014 wurden drei Brutpaare im Deponiebereich festgestellt
(vgl. Karte 3.4). Einer der Brutplätze wurde wie im Jahr 2013 auf dem Sandsackwall angelegt, ein
weiterer auf einem Steg in einem Kleingewässer. Der dritte Brutplatz befand sich auf einem runden
Aufsatz eines (in Betrieb befindlichen) Tankfahrzeugs. Alle drei Bruten auf dem Deponiegelände im
Jahr 2014 wurden vorzeitig aufgegeben und verliefen somit erfolglos. Zudem wurde ein weiterer
Ansiedlungsversuch auf einem Pfahl beobachtet, der nach Bau eines Nestansatzes abgebrochen
wurde.
Innerhalb
des
UR2000
befinden
sich
drei
weitere
Brutvorkommen,
darunter
die
größte
Sturmmöwenkolonie in Nordrhein-Westfalen auf zwei Sandinseln im Franziskussee (vgl. Karte 3.4).
Hier wurden im Jahr 2013 ca. 15 Bruten und 2014 ca. 50 Bruten festgestellt. In beiden
Untersuchungsjahren waren zur Brutzeit meist 100 bis 150 Sturmmöwen im Umfeld der Brutkolonie
anwesend. Die beiden kleineren Brutvorkommen befinden sich auf dem Liblarer See, wo es in beiden
Untersuchungsjahren zu je einer Brut kam, und auf dem Bleibtreusee (2013: fünf bis sechs Bruten;
2014: eine Brut).
Flugbewegungen wurden im Wesentlichen im Umfeld der Brutkolonien und Brutplätze registriert.
Insbesondere
zwischen
dem
Franziskussee
und
dem
Liblarer
See
fanden
regelmäßige
Flugbewegungen statt, da der Liblarer See von den der Kolonie am Franziskussee zuzuordnenden
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
35
Möwen auch als Nahrungshabitat genutzt wurde. Flugbewegungen zwischen den Vorkommen an
Liblarer See und Franziskussee zu den übrigen, etwas weiter entfernten Seen (Bleibtreusee,
Dinnendahlsee, Köttinger See, Concordiasee) wurden dagegen nur sporadisch beobachtet. Im Bereich
des Deponiegeländes wurden regelmäßig Flüge von Sturmmöwen registriert, die größtenteils auf die
dort brütenden bzw. stationären Sturmmöwen zurückzuführen sind. Während der Brutzeit waren an
jedem Erfassungstermin etwa 10 bis 20 nahrungssuchende, fliegende oder ruhende Sturmmöwen im
Umfeld des Deponiebereichs anzutreffen. Eine gewisse Anziehung auf nahrungssuchende Möwen
üben auch die in den Lagerhallen auf dem Industriegebiet VZEK gelagerten Müllberge aus. Größere
nahrungssuchende Trupps oder intensive Flugbeziehungen zwischen der Kolonie am Franziskussee
oder anderen Seen und dem Deponiegelände bzw. dem VZEK wurden nicht festgestellt (vgl.
Karte 3.4).
Die Sturmmöwe wurde ausschließlich während der Brutvogelerfassungen im UR2000 festgestellt,
während der Zug- und Überwinterungszeiten trat die Art nicht in Erscheinung.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponieflächen als Brut- und Nahrungshabitate, Industriegebiet und
Gewässer als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Sturmmöwe wird als Brutvogel mit drei bis vier
Brutpaaren im UR1000 eingestuft, darüber hinaus wird der UR1000 als regelmäßiges
Nahrungshabitat nichtbrütender Individuen genutzt.
Bedeutung des UR1000 für die Sturmmöwe: Die Deponiebereiche weisen eine besondere Bedeutung
als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Den Industrieflächen, Gewässern und
Ackerflächen im UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat
zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
Silbermöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Silbermöwe vor allem als regelmäßiger Durchzügler und Wintergast
auf. Mittlerweile hat sie ihr Brutareal von der Küste ins Binnenland ausgedehnt. Die Brutvorkommen
liegen an großen Baggerseen und in Hafenbereichen. Die wenigen regelmäßigen Brutplätze befinden
sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) und entlang des Rheins zwischen Köln und Wesel. Der
Gesamtbestand beträgt 50 bis 60 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Auf den UR1000 entfielen nur einzelne Beobachtungen der Silbermöwe, so dass die Art im UR1000 als
sporadischer
Nahrungsgast
eingestuft
wird.
Im
UR2000
wurden
Silbermöwen
in
beiden
Untersuchungsjahren sowohl während der Brut- als auch der Rastvogelerfassungen regelmäßig mit
geringen Individuenzahlen (max. fünf an einem Beobachtungstag festgestellte Exemplare) festgestellt.
Die häufigsten Feststellungen entfielen auf den Bleibtreusee, daneben wurden auch der
Franziskussee, der Liblarer See sowie seltener auch das Deponiegelände genutzt. Hinweise auf eine
Brut liegen im UR2000 nicht vor.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Silbermöwe wird als sporadischer Nahrungsgast
im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Silbermöwe: Das Deponiegelände weist eine geringe bis
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
37
Heringsmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Brutverbreitung der Heringsmöwe erstreckt sich von Island ostwärts über große Teile der
europäischen Küsten bis zur Taimyrhalbinsel im nordwestlichen Sibirien. Die Brutvorkommen in NRW
zählen zu den am weitesten im Binnenland gelegenen. Die wenigen Vorkommen konzentrieren sich
vor allem in den stromnahen Bereichen des Unteren Niederrheins und im Rhein-Erft-Kreis. Das
Letztgenannte strahlt bis nach Köln und Euskirchen-Großbüllesheim aus. Das einzige westfälische
Vorkommen befindet sich in der Weseraue (Kreis Minden-Lübbecke) an der Grenze zu Niedersachsen.
Der Gesamtbestand beträgt 80 bis 100 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
In beiden Untersuchungsjahren wurden ein bis zwei Bruten der Heringsmöwe in der
Sturmmöwenkolonie im Franziskussee festgestellt (vgl. Karte 3.4). Im UR1000 wurde die Heringsmöwe
regelmäßig in geringer Anzahl (ein bis drei Individuen) ruhend oder nahrungssuchend im Bereich der
Deponie beobachtet. Während der Rastvogelerfassungen wurde die Art nur einmalig im UR2000
festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heringsmöwe wird als regelmäßiger
Nahrungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Heringsmöwe: Die Deponie weist aufgrund der regelmäßigen
Nutzung als Nahrungshabitat eine durchschnittliche Bedeutung für die Heringsmöwe auf (vgl.
Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.4
Revier 2014
Brutreviere von Flussregenpfeifer, Sturmmöwe
und Heringsmöwe
Revier 2014
3 Ind.
!
{
}
A
Brutplatz 2014
Untersuchungsraum
Revier 2014
G
Brutplatz 2013: 3-4 BP
2014: 1 BP
5 Ind.
2
In
d.
G
3I
nd
3I
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
Brutplatz 2013
Revier 2014
.
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
G
.
nd
!
{
}
A
Art
G
Flussregenpfeifer
Brutplatz 2013
Sturmmöwe; am Franziskussee auch
Heringsmöwe
Brutplatz 2014
2 Ind
3I
nd
.
Standort einer geplanten WEA
10
G
In
d.
Signaturen
G
.
G
Brutplatz 2013: 3-4 BP
2014: 1 BP
!
{
}
A
Brutplatz
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
2
In
d.
Flugbewegungen
1 Individuum
2 - 5 Individuen (siehe Beschriftung)
Brutkolonie; 2013: ca. 15 BP Sturmmöwe, 1-2 BP Heringsmöwe
2014: ca. 50 BP Sturmmöwe, 1-2 BP Heringsmöwe
> 5 Individuen (siehe Beschriftung)
GG
5 Ind.
Brutplatz 2013 und 2014
G
5I
nd
.
d
15 In
6I
nd
.
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
.
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
39
Schleiereule
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Schleiereule ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf.
Die Schleiereule lebt als Kulturfolger in halboffenen Landschaften, die in engem Kontakt zu
menschlichen Siedlungsbereichen stehen. Als Jagdgebiete werden Viehweiden, Wiesen und Äcker,
Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen aufgesucht. Geeignete Lebensräume dürfen
im Winter nur für wenige Tage durch lang anhaltende Schneelagen bedeckt werden. Ein Jagdrevier
kann eine Größe von über 100 ha erreichen. Als Nistplatz und Tagesruhesitz werden störungsarme,
dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden genutzt, die einen freien An- und Abflug gewähren (z. B.
Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Bewohnt werden Gebäude in Einzellagen, Dörfern
und Kleinstädten. Ab Ende Februar / Anfang März belegen die Tiere ihren Nistplatz, das Brutgeschäft
beginnt meist ab April. In Jahren mit hohen Kleinsäugerbeständen sind Zweitbruten möglich, so dass
spätestens im Oktober die letzten Jungen flügge werden. Die Schleiereule gilt als ausgesprochen
reviertreu. Größere Wanderungen werden überwiegend von den Jungvögeln durchgeführt (max.
1.650 km).
Die Schleiereule kommt in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend mit einem
Verbreitungsschwerpunkt in der Westfälischen Bucht vor. In den höheren Mittelgebirgsregionen
bestehen nur wenige lokale Vorkommen. Der Gesamtbestand beträgt 3.400 bis 5.500 Brutpaare
(GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Ein langjähriges Schleiereulenbrutvorkommen befindet sich laut Auskunft des Gärtners des Guts
Sophienwald in einem Nistkasten im Gebäudebestand des Guts im südlichen UR1000 (vgl. Karte 3.5).
Eine Kontrolle des Nistkastens im Jahr 2013 erbrachte Hinweise auf eine aktuelle Nutzung. Daher wird
von einem dortigen Brutvorkommen ausgegangen.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gebäude (Nistkasten) als Bruthabitat, vermutlich Ackerflächen und
Deponiegelände als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Schleiereule wird als Brutvogel im UR1000
eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Schleiereule: Der Gebäudebestand weist eine besondere Bedeutung
als Bruthabitat für die Schleiereule auf, den Acker- und Deponieflächen wird eine
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
40
Uhu
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt der Uhu ganzjährig als Standvogel auf. Der Uhu besiedelt reich
gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die
Jagdgebiete sind bis zu 40 km² groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Als
Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem
freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt.
Neben einer Herbstbalz (v. a. im Oktober) findet die Hauptbalz im Januar bis März statt. Die Eiablage
erfolgt im März, spätestens im August sind die Jungen flügge. Ab September wandern die jungen
Uhus ab.
In Nordrhein-Westfalen ist der Uhu mittlerweile vor allem in den Mittelgebirgsregionen weit
verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bestehen im Teutoburger Wald, im Sauerland sowie in der Eifel.
Durch menschliche Verfolgung wurde er Anfang der 1960er Jahre ausgerottet. Ab 1965 erfolgte eine
erfolgreiche Wiederbesiedlung durch Aussetzungsprojekte und gezielte Schutzmaßnahmen. Seither
steigt der Brutbestand kontinuierlich an. Der Gesamtbestand beträgt 250 bis 300 Brutpaare (GRÜNEBERG
et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Nach Angaben von Herrn SCHMAUS bestand von 2009 bis 2013 ein Uhu-Brutplatz im Deponiegelände
(vgl. Karte 3.5). Im Jahr 2013 wurde der Brutplatz von einer Hangrutschung verschüttet. Während der
Untersuchungen aus dem Jahr 2014 erfolgten keine Beobachtungen, die auf eine Brut im UR2000
hindeuten. Auch von dritter Seite liegen keine Hinweise auf ein aktuelles Brutvorkommen des Uhus im
UR2000 vor. Der Fund eines Uhu-Gewölles am 14.05.2014 im Deponiegelände deutet jedoch darauf hin,
dass die Fläche als Nahrungshabitat weiter regelmäßig genutzt wird.
Nach Angaben von Herrn SCHMAUS hat der Uhu im Jahr 2015 im Deponiegelände erfolgreich gebrütet
(drei Jungvögel). Der Brutstandort an einer Böschung am Rand eines Rückhaltebeckens befand sich
ungefähr an der gleichen Stelle im Jahr 2013 (vgl. Karte 3.5).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Deponiefläche als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Nach Verlust des mehrjährigen Brutplatzes
existieren für das Jahr 2014 keine Hinweise auf ein Brutvorkommen im UR2000.
Bedeutung des UR2000 für den Uhu: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als
Nahrungshabitat auf. Die als Tageseinstand geeigneten geschlossenen Waldbestände weisen
eine durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat auf, den Gewässern im UR2000 wird eine
geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zuteil (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
41
Waldkauz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Waldkauz kommt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als häufiger Standvogel vor.
Er lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als
ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und
Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten.
Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 25 bis 80 ha erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen
bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und
Kirchtürme bewohnt. Die Belegung der Reviere erfolgt bereits im Herbst, ab Februar beginnt die
Frühjahrsbalz. Im März, seltener schon im Februar erfolgt die Eiablage, im Juni sind die Jungen
selbständig.
In Nordrhein-Westfalen ist der Waldkauz in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet.
Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der Gesamtbestand
beträgt 7.000 bis 12.500 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im Rahmen der Eulenkartierungen im Jahr 2013 wurde im südlichen Teil des UR1000 ein Waldkauzrevier
festgestellt (vgl. Karte 3.5). Der genaue Brutstandort ist nicht bekannt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Laubwaldbestände als Bruthabitat, Waldbestände, Ackerflächen,
Deponiegelände und Gewässer als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Waldkauz tritt als Brutvogel mit einem Revier
im UR1000 auf.
Bedeutung des UR1000 für den Waldkauz: Die Laubwälder weisen eine durchschnittliche Bedeutung
als Bruthabitat für den Waldkauz auf, den Wald-, Acker- und Deponieflächen sowie den
Gewässern wird eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl.
Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.5
Brutreviere von Schleiereule, Uhu und Waldkauz
Brutplatz 2009-2013 und 2015
G
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
!
{
}
A
Art
Schleiereule
Uhu
Waldkauz
!
{
}
A
Signaturen
G
Brutplatz
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
Brutplatz 2013
Revier 2013
G
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
43
ecoda
Eisvogel
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Eisvögel treten in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufige Brut- und Gastvögel auf. Die
heimische Brutpopulation setzt sich aus Stand-, Strichvögeln und Kurzstreckenziehern zusammen, die
je nach klimatischen Bedingungen in Westeuropa (Frankreich, Spanien) überwintern können. Darüber
hinaus erscheinen Eisvögel der osteuropäischen Populationen als regelmäßige Durchzügler und
Wintergäste.
Der Eisvogel besiedelt Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Dort brütet er
bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand in selbst gegrabenen Brutröhren.
Wurzelteller von umgestürzten Bäumen sowie künstliche Nisthöhlen werden ebenfalls angenommen.
Die Brutplätze liegen oftmals am Wasser, können aber bis zu mehrere hundert Meter vom nächsten
Gewässer entfernt sein. Zur Nahrungssuche benötigt der Eisvogel kleinfischreiche Gewässer mit guten
Sichtverhältnissen und überhängenden Ästen als Ansitzwarten. Frühestens ab März beginnt das
Brutgeschäft. Unter günstigen Bedingungen sind Zweit- und Drittbruten bis zum September möglich. In
Nordrhein-Westfalen ist der Eisvogel in allen Naturräumen weit verbreitet. Verbreitungslücken oder
geringe Dichten bestehen in den höheren Mittelgebirgslagen sowie in Gegenden mit einem Mangel
an
geeigneten
Gewässern.
Lokal
hat
der
Eisvogel
in
den
letzten
Jahrzehnten
von
Artenhilfsmaßnahmen und der Renaturierung von Fließgewässern profitiert. Der Gesamtbestand
beträgt 1.000 bis 1.800 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR2000 bestehen nach Angaben von Herrn SCHMAUS drei Brutreviere des Eisvogels, die durch
Sichtbeobachtungen im Rahmen der Brutvogelerfassungen weitgehend bestätigt werden konnten
(vgl. Karte 3.6). Aus dem UR1000 liegt eine Einzelfeststellung eines Eisvogels (am 24.06.2013 am
Albertsee) vor. Es wird anhand dieser Daten davon ausgegangen, dass die Gewässer im UR1000
sporadisch als Nahrungshabitate genutzt werden. Im Zuge der Rastvogelerfassungen wurden ebenfalls
regelmäßig Eisvögel im UR2000 am Köttinger See und am Bleibtreusee festgestellt, bei denen es sich
vermutlich um überwinternde Standvögel der Brutpopulation handelte.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Eisvogel wird als sporadischer Nahrungsgast an
den Gewässern im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Eisvogel: Den Gewässern im UR1000 wird eine geringe bis
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
44
Schwarzspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt der Schwarzspecht ganzjährig als Standvogel auf und ist ausgesprochen
ortstreu. Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete (v. a. alte
Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Ein
hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus
Ameisen und holzbewohnenden Wirbellosen besteht. Die Brutreviere haben eine Größe zwischen
250-400 ha Waldfläche. Als Brut- und Schlafbäume werden glattrindige, astfreie Stämme mit freiem
Anflug und im Höhlenbereich mind. 35 cm Durchmesser genutzt (v. a. alte Buchen und Kiefern).
Schwarzspechthöhlen haben im Wald eine hohe Bedeutung für Folgenutzer wie zum Beispiel
Hohltaube, Raufußkauz und Fledermäuse. Reviergründung und Balz finden ab Januar statt. Ab Ende
März bis Mitte April erfolgt die Eiablage, bis Juni sind alle Jungen flügge.
Der Schwarzspecht ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen weit verbreitet. Bedeutende
Brutvorkommen liegen u.a. in den Bereichen Senne, Egge, Teutoburger Wald, Rothaarkamm,
Medebacher Bucht und Schwalm-Nette-Platte. Der Gesamtbestand beträgt 1.900 bis 2.700 Brutpaare
(GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Schwarzspechte wurden im Untersuchungsjahr 2013 mit zwei Revieren (südlich Köttinger See /
Dinnendahlsee und östlich Franziskussee) im UR2000 festgestellt. Im Jahr 2014 wurde das Revier südlich
des Köttinger Sees bzw. des Dinnendahlsees bestätigt. Dieses Revier liegt im Randbereich des UR1000,
so
dass
aufgrund
der
vorhandenen
Habitateignung
und
der
artspezifisch
großflächigen
Revierausdehnung nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Bruthöhlen innerhalb des UR1000
befinden (vgl. Karte 3.6). Daher wird der Schwarzspecht vorsorglich als Brutvogel im UR1000 eingestuft.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Feststellungen in Waldbereichen unmittelbar außerhalb des UR1000, es
wird jedoch vorsorglich ein Brutbestand im UR1000 angenommen.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Schwarzspecht wird als Brutvogel mit einem
Revier eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Schwarzspecht: Den Laub- und Nadelwäldern im UR1000 wird eine
durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
45
Mittelspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Mittelspechte treten in Nordrhein-Westfalen meist als Standvogel auf und sind ausgesprochen
ortstreu. Gerichtete Wanderungen werden nur selten durchgeführt, einzelne Individuen wandern
mitunter über größere Distanzen.
Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v. a. Eichen-Hainbuchenwälder,
Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und
Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte,
grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mind. 30 ha groß.
Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5 bis 2,5 Brutpaare auf 10 ha betragen. Die Nisthöhle wird in
Stämmen oder starken Ästen von Laubhölzern angelegt. Ab Mitte April beginnt das Brutgeschäft, bis
Juni sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Mittelspecht nur lückig verbreitet.
Verbreitungsschwerpunkte bestehen vor allem im Kernmünsterland, Weserbergland, nördlichen
Sauerland, Siebengebirge und regional in der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den
Vogelschutzgebieten „Davert“, „Egge“, „Luerwald“, „Königsforst“, „Wahner Heide“ und „Kottenforst mit
Waldville“. Der Gesamtbestand beträgt 1.600 bis 2.600 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Aus dem Untersuchungszeitraum liegt ein Nachweis des Mittelspechts aus dem UR1000 vor (rufendes
Männchen am 27.03.2014 aus einem älteren Laubwald nördlich des Dinnendahlsees; vgl. Karte 3.6).
Aufgrund der vorhandenen Habitateignung wird von einem Brutrevier innerhalb des UR1000
ausgegangen.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Laubwälder als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Mittelspecht wird als Brutvogel mit einem
Revier eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Mittelspecht: Die Laubwälder im UR1000 besitzen eine
durchschnittliche Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für den Mittelspecht (vgl.
Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
Revier 2013 / 2014
! Karte 3.6
Reviere von Eisvogel, Schwarzspecht und
Mittelspecht
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
Revier 2013 / 2014
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
Revier 2014
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
!
{
}
A
Art
Eisvogel
Revier 2013 / 2014
Schwarzspecht
Mittelspecht
Signaturen
!
{
}
A
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
Revier 2013
Revier 2013 / 2014
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
47
Neuntöter
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Ost- und Südafrika überwintert. In
Nordrhein-Westfalen kommt er als mittelhäufiger Brutvogel vor.
Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem
Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt
werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche
Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß,
bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen
Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab
Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang / Mitte Juni), im Juli werden die letzen Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Neuntöter in den Mittelgebirgslagen weit verbreitet. Im Tiefland
bestehen dagegen nur wenige lokale Vorkommen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im
Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand beträgt 2.600
bis 4.400 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im Jahr 2014 wurden zwei Neuntöterreviere auf dem Deponiegelände festgestellt (vgl. Karte 3.7).
Somit gilt der Neuntöter als Brutvogel im UR1000.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Neuntöter gilt im UR1000 als Brutvogel mit zwei
Revieren.
Bedeutung des UR1000 für den Neuntöter: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als
Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
48
Heidelerche
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Heidelerche ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher in Südwesteuropa überwintert. In
Nordrhein-Westfalen kommt sie als mittelhäufiger Brutvogel vor.
Die Lebensräume der Heidelerche sind sonnenexponierte, trockensandige, vegetationsarme Flächen in
halboffenen Landschaftsräumen. Bevorzugt werden Heidegebiete, Trockenrasen sowie lockere
Kiefern- und Eichen-Birkenwälder. Darüber hinaus werden auch Kahlschläge, Windwurfflächen oder
trockene Waldränder besiedelt. Ein Brutrevier ist 2 bis 3 (max. 8) ha groß, bei Siedlungsdichten von bis
zu zwei Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird gut versteckt am Boden in der Nähe von Bäumen
angelegt. Die Eiablage erfolgt ab April, spätestens im Juli werden die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Heidelerche vor allem im Münsterland sowie lokal im Rheinland
vor. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Senne“ (ca. 500
Brutpaare) und „Schwalm-Nette-Platte“ (über 140 Brutpaare). Der Gesamtbestand beträgt 750 bis
1.100 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im Verlauf der Erfassungen im Deponiebereich im Jahr 2014 ergab sich die Feststellung eines
Heidelerchenreviers (vgl. Karte 3.7). Laut Mitteilung von Herrn Schmaus waren im Jahr 2013 im
Deponiebereich vier Reviere vorhanden.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heidelerche tritt im UR1000 als Brutvogel mit
einem Revier auf.
Bedeutung des UR1000 für die Heidelerche: Die Deponiefläche weist eine besondere Bedeutung als
Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
49
Feldlerche
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie
besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere
Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 Hektar groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu
5 Brutpaaren auf 10 Hektar. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer
Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen
aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt
die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge.
Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale
Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher
Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der
Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand beträgt 85.000 bis 140.000 Brutpaare
(GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Die Feldlerche stellt die häufigste Brutvogelart im Bereich der offenen Deponieflächen dar. Die
höchsten Revierdichten wurden im südlichen Teil (Remondis-Deponie) erreicht. Die Deponie weist als
weitgehend offener, z. T. nur lückig bewachsener Sonderstandort ohne intensive Bodennutzung sehr
gute Habitatbedingungen für die Feldlerche auf. Auf den intensiv genutzten Ackerflächen im UR1000
wurde ein Revier festgestellt. Auf eine kartographische Darstellung wird aufgrund der Häufigkeit der
Art verzichtet.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände und Ackerflächen als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Feldlerche tritt im UR1000 auf den
Deponieflächen als häufiger Brutvogel sowie auf den Ackerflächen mit einem Einzelrevier auf.
Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Die Deponiefläche weist aufgrund der hohen Revierdichte
eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf. Den Ackerflächen im
UR1000 kommt eine durchschnittliche Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
50
Uferschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen kommt die Uferschwalbe als mittelhäufiger Brutvogel vor. Ursprünglich
bewohnte die Uferschwalbe natürlich entstehende Steilwände und Prallhänge an Flussufern. Heute
brütet sie in Nordrhein-Westfalen vor allem in Sand-, Kies oder Lößgruben. Als Koloniebrüter benötigt
die Uferschwalbe senkrechte, vegetationsfreie Steilwände aus Sand oder Lehm. Die Nesthöhle wird an
Stellen mit freier An- und Abflugmöglichkeit gebaut. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche
Gewässer, Wiesen, Weiden und Felder aufgesucht, die nicht weit von den Brutplätzen entfernt liegen.
Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Mai die Eiablage, Zweitbruten sind
möglich. Spätestens Anfang September sind die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Uferschwalbe vor allem im Tiefland vor. Verbreitungsschwerpunkte
liegen in den abgrabungsreichen Gegenden von Rhein, Weser, Lippe und Ems. Bedeutende
Brutvorkommen an natürlichen Flussstandorten existieren vor allem an Ruhr, Wurm und Lippe. Der
Gesamtbestand beträgt 4.000 bis 6.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR1000 wurden nur wenige Nachweise der Uferschwalbe mit geringen Individuenzahlen bei der
Nahrungssuche auf dem Deponiegelände und über den Ackerflächen erbracht. Hinweise auf ein
Brutvorkommen im UR1000 ergaben sich nicht. Auf den größeren Seen im südlichen UR2000 trat die
Uferschwalbe regelmäßig in größeren Anzahlen (20 bis 40 Individuen) als Nahrungsgast auf.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat. Eine Nutzung
der Gewässer im UR1000 als Nahrungshabitat ist anzunehmen.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Uferschwalbe wird für das Deponiegelände
sowie im Bereich der Ackerflächen und Gewässer als sporadischer Nahrungsgast eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Uferschwalbe: Aufgrund der sporadischen Nutzung kommt dem
Deponiegelände, den Ackerflächen und den Gewässern im UR1000 eine geringe bis
durchschnittliche Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
51
Rauchschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen tritt die Rauchschwalbe als häufige Brutvogelart auf. Die Rauchschwalbe kann
als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die
Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen
Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B.
Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren
werden nach Ausbessern wieder angenommen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten
beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten
Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend
verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der
Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe stark zurückgegangen.
Der Gesamtbestand beträgt 47.000 bis 90.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Die Rauchschwalbe trat im UR1000 als Brutvogel in den Lagerhallen des VZEK in Erscheinung (vgl. Karte
3.7). Im Jahr 2014 wurden hier fünf bis zehn Brutpaare geschätzt, eine genaue Ermittlung der BPZahlen ist aufgrund der Unübersichtlichkeit der Lagerhallen nicht möglich. Nahrungssuchend wurde die
Rauchschwalbe regelmäßig im UR1000 festgestellt, wobei die Deponieflächen und die Gewässer am
stärksten genutzt wurden.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gebäude im Industriegebiet als Bruthabitat, Deponiegelände,
Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Rauchschwalbe tritt im UR1000 als Brutvogel mit
fünf bis zehn Brutpaaren auf.
Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Die Gebäude im Industriegebiet weisen eine
besondere Bedeutung als Bruthabitat auf. Die Deponie sowie die Gewässer sind von
durchschnittlicher Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art, den Ackerflächen kommt eine
geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zu (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
52
ecoda
Mehlschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter
bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die
Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische
Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien
werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große
Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden
insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den
Nestbau
werden
Lehmpfützen
und
Schlammstellen
benötigt.
Nach
Ankunft
aus
den
Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte
September die letzten Jungen flügge werden.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor.
Der Gesamtbestand beträgt 36.000 bis 68.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Die Mehlschwalbe wurde im UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast festgestellt, wobei die Gewässer
und die Deponieflächen am häufigsten aufgesucht wurden. Es ist wahrscheinlich, dass es sich bei den
Nahrungsgästen um Brutvögel der Siedlungen in den Randbereichen des UR2000 handelt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Mehlschwalbe wird im UR1000 als regelmäßiger
Nahrungsgast eingeschätzt.
Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Die Deponie sowie die Gewässer sind von
durchschnittlicher Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art, den Ackerflächen kommt eine
geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat zu (vgl. Tabelle 3.8).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
53
Teichrohrsänger
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Teichrohrsänger ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über vor allem in Westbis Zentralafrika verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger Brutvogel auf.
Teichrohrsänger sind in ihrem Vorkommen eng an das Vorhandensein von Schilfröhricht gebunden.
Geeignete Lebensräume findet er an Fluss- und Seeufern, an Altwässern oder in Sümpfen. In der
Kulturlandschaft kommt er auch an schilfgesäumten Gräben oder Teichen sowie an renaturierten
Abgrabungsgewässern vor. Dabei können bereits kleine Schilfbestände ab einer Größe von 20 m²
besiedelt werden. Die Brutreviere haben meist eine Größe von unter 0,1 ha, bei maximalen
Siedlungsdichten bis zu 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird im Röhricht zwischen den Halmen in
60 bis 80 cm Höhe angelegt. Ab Ende Mai bis Mitte Juni erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind
möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Teichrohrsänger im gesamten Tiefland sowie am Rand der
Mittelgebirge noch verbreitet. In den höheren Mittelgebirgslagen fehlt er weitgehend. Der Bestand ist
in der Vergangenheit durch den Verlust von Schilfbeständen zum Teil stark zurückgegangen, hat in den
letzten Jahren aber dank lebensraumverbessernder Maßnahmen wieder zugenommen. Bedeutende
Brutvorkommen liegen u.a. in den Vogelschutzgebieten „Schwalm-Nette-Platte“, „Heubachniederung“
und „Unterer Niederrhein“. Der Gesamtbestand beträgt 2.800 bis 4.700 Brutpaare (GRÜNEBERG et al.
2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR1000 wurden im Untersuchungsjahr 2014 zwei Reviere abgegrenzt, von denen sich eines am
Schilfsaum eines wasserführenden Grabens im Bereich des Deponiegeländes und eines im Schilfgürtel
eines Teichs unmittelbar südlich des geplanten Standorts der WEASüd befindet (vgl. Karte 3.7). Im UR2000
wurden weitere Reviere des Teichrohrsängers an den Ufern von Bleibtreusee, Franziskussee, Köttinger
See und Karauschenweiher ermittelt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Schilfbestandene Gewässer im Deponiegelände, sowie im Bereich des
Industriegebiets als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Teichrohrsänger gilt im UR1000 als Brutvogel mit
zwei Revieren.
Bedeutung des UR1000 für den Teichrohrsänger: Die schilfbestandenen Gewässer im Bereich des
Deponiegeländes sowie des Industriegebiets weisen eine besondere Bedeutung als Brut- und
Nahrungshabitat für den Teichrohrsänger auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.7
Reviere von Neuntöter, Heidelerche, Rauchschwalbe und Teichrohrsänger im Jahr 2014
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
!
{
}
A
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
Art
Insgesamt 5 bis 10 BP
Teichrohrsänger
G
Neuntöter
G
Heidelerche
Rauchschwalbe
Signaturen
G
!
{
}
A
Brutplatz
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
500 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
55
Schwarzkehlchen
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Schwarzkehlchen ist ein Zugvogel, der als Teil- und Kurzstreckenzieher im Mittelmeerraum, zum
Teil auch in Mitteleuropa überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor.
Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen,
Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und
Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzelstrukturen
als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Ein
Brutrevier ist 0,5 bis 2 ha groß, bei Siedlungsdichten von über 1 Brutpaar auf 10 ha. Das Nest wird
bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt. Das Brutgeschäft kann bereits ab Ende März beginnen,
Zweitbruten sind üblich. Spätestens im Juli sind die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist das Schwarzkehlchen vor allem im Tiefland zerstreut verbreitet, mit einem
Schwerpunkt im Rheinland. Der Gesamtbestand beträgt 1.000 bis 1.300 Brutpaare (GRÜNEBERG et al.
2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Auf dem Deponiegelände wurden im Untersuchungsjahr 2014 drei Schwarzkehlchenreviere
festgestellt (vgl. Karte 3.8). Die Reviere befanden sich im Bereich halboffener Habitate im
nordwestlichen Teil der Deponie.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Das Schwarzkehlchen wurde mit drei Revieren im
UR1000 festgestellt und gilt somit als Brutvogel.
Bedeutung des UR1000 für das Schwarzkehlchen: Das Deponiegelände weist aufgrund der hohen
Revierdichte
eine
besondere
Bedeutung
Schwarzkehlchen auf (vgl. Tabelle 3.8).
als
Brut-
und
Nahrungshabitat
für
das
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
56
Blaukehlchen
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Blaukehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den Trocken- und Feuchtsavannen
Afrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor.
Ursprüngliche Lebensräume des Blaukehlchens sind Feuchtgebiete in den Flussauen mit hoch
anstehendem Grundwasser, offenen Wasserflächen und Altschilfbeständen. Darüber hinaus besiedelt
es Moore, Klärteiche, Rieselfelder, gelegentlich auch Schilfgräben in der Agrarlandschaft und
stellenweise sogar Raps- und Getreidefelder. Zur Nahrungssuche benötigt das Blaukehlchen offene
Strukturen wie Schlammufer und offene Bodenstellen. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 1 ha groß, bei
Siedlungsdichten von bis zu fünf Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird gut verborgen in Bodennähe in
krautiger Vegetation oder in Altschilfhaufen angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten
beginnt ab April die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
Das Blaukehlchen kommt in Nordrhein-Westfalen nur noch sehr lokal im Tiefland vor. Die
bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Schwalm-Nette-Platte“, „Moore
des Münsterlandes“, „Heubachniederung“ und „Rieselfelder Münster“. Der Gesamtbestand beträgt 80
bis 120 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Nach Auskunft von Herrn SCHMAUS befand sich an einem Graben auf dem Deponiegelände im Jahr
2013 und 2014 jeweils ein Blaukehlchenrevier (vgl. Karte 3.8). Im Rahmen der Brutvogelerfassungen
wurde kein Nachweis der Art erbracht.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Das Blaukehlchen wird als Brutvogel mit einem
Revier im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für das Blaukehlchen: Das Deponiegelände weist eine besondere Bedeutung
als Brut- und Nahrungshabitat für das Blaukehlchen auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
57
Steinschmätzer
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und
Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie
als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf.
Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die
vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen
etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufweisen. Besiedelt wurden vegetationsarme
Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen). Das Nest wird in bereits vorhandene
Erdhöhlen (z. B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen angelegt. Die Eiablage erfolgt
ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten Jungen flügge.
Der Steinschmätzer kommt in Nordrhein-Westfalen nur noch in sehr geringer Anzahl als Brutvogel vor.
Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten Brutvorkommen wurden in
Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B. Senne, Depot Brüggen-Bracht,
Dorbaum) nachgewiesen. Der Gesamtbestand beträgt 10 bis 20 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Steinschmätzer wurden im Jahr 2014 an zwei Terminen (29.04.2014 und 14.05.2014) im Bereich der
Deponie festgestellt. Da die Beobachtungen in den Zugzeitraum der Art fallen und bei den späteren
Erfassungen keine Steinschmätzer mehr festgestellt wurden, wird die Art als regelmäßiger Rastvogel
mit wenigen Individuen eingeschätzt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Rasthabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Steinschmätzer wird als regelmäßiger Rastvogel
mit geringen Individuenzahlen im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Steinschmätzer: Das Deponiegelände weist eine durchschnittliche
Bedeutung als Rasthabitat für den Steinschmätzer auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
58
Baumpieper
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und
einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen,
Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete
sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt.
Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Brutreviere können eine
Größe von 0,15 bis über 2,5 Hektar erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 8 Brutpaaren
auf 10 ha. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende April bis Mitte
Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen
flügge.
Der Baumpieper kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Bergland ist er noch
nahezu flächendeckend verbreitet. Im Tiefland (v. a. Kölner Bucht, Niederrheinisches Tiefland) sind die
Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, so dass sich hier bereits deutliche
Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand beträgt 9.000 bis 20.000 Brutpaare (GRÜNEBERG et al.
2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Baumpieper wurden im Jahr 2014 an mehreren Terminen auf dem Deponiegelände festgestellt (vgl.
Karte 3.8). Ein Brutverdacht erhärtete sich jedoch nur für ein Revier, da die übrigen Feststellungen in
den Zugzeitraum der Art fallen und es sich um Einzelfeststellungen handelte.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Baumpieper wird als Brutvogel mit einem
Revier im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Baumpieper: Das Deponiegelände weist eine durchschnittliche
Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
! Karte 3.8
Reviere von Schwarzkehlchen, Blaukehlchen
und Baumpieper im Jahr 2014
!
{
}
A
Standort einer geplanten WEA
Untersuchungsraum
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
!
{
}
A
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
Art
Schwarzkehlchen
Blaukehlchen
Baumpieper
Signaturen
vermutetes Revierzentrum (Brutverdacht)
!
{
}
A
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
0
Maßstab 1 : 10.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
500 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
60
Wiesenpieper
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im
Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger
Brutvogel auf.
Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen
mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend
Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte,
frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge,
Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen
Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich.
Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge.
Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen
Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen
Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand
beträgt 2.200 bis 3.500 Brutpaare (GRÜNEBERG et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Der Wiesenpieper tritt nach der Feldlerche als zweithäufigste planungsrelevante Brutvogelart im
Bereich der offenen Deponieflächen auf. Die höchsten Revierdichten wurden – wie auch bei der
Feldlerche – im südlichen Teil (Remondis-Deponie) erreicht. Diese Teilbereiche der Deponie weisen als
weitgehend offener Sonderstandort ohne intensive Bodennutzung sehr gute Habitatbedingungen für
den Wiesenpieper auf. Auf eine kartographische Darstellung wird aufgrund der Häufigkeit der Art
verzichtet.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Wiesenpieper wird als häufiger Brutvogel in
den offenen Deponiebereichen eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Wiesenpieper: Das Deponiegelände weist aufgrund der artspezifisch
hohen Revierdichte eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art auf
(vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2.2
61
Rast- und Zugvögel
Zugplanbeobachtungen Herbst 2013
Während der Zugplanbeobachtungen im Herbst 2013 wurden innerhalb des UR2000 insgesamt 1.924
Individuen aus 21 Arten registriert. Die häufigste Art stellte der Star mit 50,4 % aller registrierten
Vögel dar. Die hohen Zahlen beobachteter Stare basieren im Wesentlichen auf zwei Beobachtungen
am 24.10.2013, als zwei Trupps mit ca. 500 bzw. ca. 300 Individuen aus dem UR1000 aufflogen. Als
weitere häufige Arten traten während der Zugplanbeobachtungen der Buchfink (14,1 %), der
Kormoran (7,0 %; ohne offensichtliche Wechselflüge zwischen den Gewässern im UR2000) sowie die
nicht bis auf Artniveau bestimmbare Gruppe „Finken spec.“ (5,8 %) auf. Alle anderen Arten waren mit
weniger als 4 % am Zuggeschehen im Untersuchungsraum beteiligt (vgl. Abbildung 3.1).
Der Herbstzug wurde Mitte September bis Mitte Oktober als sehr schwach eingestuft, erreichte Ende
Oktober sein Maximum (dies ist auf die zwei individuenreichen Starentrupps zurückzuführen, s. o.) mit
immer noch vergleichsweise schwachen Zugintensitäten und flaute anschließend wieder auf sehr
schwache Intensitäten ab. Somit wird insgesamt von einer vergleichsweise sehr schwachen bis
schwachen Intensität des Zuggeschehens im Untersuchungsraum ausgegangen.
Der Greifvogelzug war während der gesamten Untersuchung sehr schwach ausgeprägt. Es wurde
lediglich eine ziehende Greifvogelart (ein Rotmilan am 03.10.2013) registriert (vgl. Tabelle 3.6).
Während der Zugvogelbeobachtungen wurden zusätzlich zu den während der Brutvogelkartierungen
festgestellten planungsrelevanten Arten noch drei weitere planungsrelevante Vogelarten im
Untersuchungsraum festgestellt. Dabei handelte es sich um die Arten Kiebitz, Rotmilan und
Silberreiher, die jeweils nur mit einzelnen Individuen in Erscheinung traten (vgl. Abbildung 3.1 &
Tabelle 3.6).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
62
Star
Buchfink
Kormoran
Finken spec.
Stieglitz
Erlenzeisig
Bluthänfling
Kleinvögel spec.
Bachstelze
Ringeltaube
Feldlerche
Drosseln spec.
Gimpel
Grünfink
Wacholderdrossel
Misteldrossel
Rotdrossel
Großmöwen spec.
Rauchschwalbe
Silberreiher
Rotmilan
Kiebitz
Wiesenschafstelze
Bergfink
0
Abbildung 3.1:
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
Absolute Individuenzahlen von aktiv ziehend registrierten Vogelarten im UR2000
mit weniger als zehn Individuen vertreten:
- je ein Tier:
Silberreiher, Rotmilan, Kiebitz, Wiesenschafstelze, Bergfink
- fünf Tiere:
Rauchschwalbe
- je sechs Tiere:
Rotdrossel, Großmöwen spec.
- acht Tiere:
Misteldrossel
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.6:
63
Übersicht über die Ergebnisse der Zugvogelerfassung im Herbst 2013
Nr. Datum
Zugintensität
dominierende Arten
planungsrelevante Arten
1
16.09.2013
sehr schwach
(30 Ind. / h)
Kleinvogelzug (v. a. Finken,
vereinzelt Bachstelzen- und
Drosselzug)
2
26.09.2013
sehr schwach
(53 Ind. / h)
vorwiegend Kormoran- und
Kleinvogelzug (v. a. Stare und
Finken), vereinzelt Taubenzug
100 Kormorane
28 Kormorane, 1 Kiebitz,
1 Rotmilan, 5 Rauchschwalben
-
3
03.10.2013
sehr schwach
(27 Ind. / h)
vorwiegend Kormoran- und
Kleinvogelzug (v. a. Stare und
Finken), vereinzelt Stelzen-,
Drossel- Schwalben-, Limikolenund Greifvogelzug
4
09.10.2013
sehr schwach
(38 Ind. / h)
Kleinvogelzug (v. a. Finken,
Stare, Bachstelze)
5
16.10.2013
sehr schwach
(28 Ind. / h)
Kleinvogelzug (v. a. Finken,
vereinzelt Drossel-, Stelzen- und
Lerchenzug)
3 Feldlerchen
6
24.10.2013
schwach
(217 Ind. / h)
Kleinvogelzug (v. a. Stare,
Finken, vereinzelt Drossel-,
Lerchen- und Bachstelzenzug)
2 Feldlerchen
7
sehr schwach
30.10.2013
(68 Ind. / h)
vorwiegend Kleinvogelzug (v. a.
Finken, Stare), vereinzelt
Drossel-, Lerchen-, Tauben- und
Kormoranzug
14 Feldlerchen, 6 Kormorane
8
05.11.2013
sehr schwach
(20 Ind. / h)
vorwiegend Kleinvogelzug (v. a.
Finken), vereinzelt Drossel-,
Möwen- und Reiherzug
1 Silberreiher,
6 Großmöwen spec.
-
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
64
Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums für den Klein- und Großvogelzug
Das Zuggeschehen wird im mitteleuropäischen Binnenland im Wesentlichen durch den Breitfrontzug
von Kleinvögeln und mittelgroßen Vogelarten (u. a. Ringeltaube) bestimmt. Dieser Breitfrontzug (vgl.
BERTHOLD 2000) ist für diejenigen Arten typisch, die auf dem Zugweg mit großer Wahrscheinlichkeit
geeignete Habitate finden und ungeeignete Landschaftstypen problemlos überfliegen können (GATTER
2001). Breitfrontzug kann daher prinzipiell an jedem beliebigen Standort beobachtet werden. In
bestimmten Gebieten kann es aufgrund des Landschaftsreliefs zu einer Bündelung des Zuggeschehens
kommen. Der Einfluss von Leitlinien (Küstenlinien, Gebirgsketten, Flusstäler) führt zu dem sog.
„geleiteten Breitfrontzug“. Die bündelnde Wirkung wird verstärkt durch a) die Barrierewirkung
bestimmter Lebensräume (Meer, Gebirgsketten), b) die Länge der Leitlinie und c) die
Übereinstimmung mit der Primärzugrichtung. Knickt eine Leitlinie zu stark von der Zugrichtung ab,
wird sie meist verlassen. Stark ausgeprägte Leitlinien führen zu erheblichen Bündelungen des
Breitfrontzuges, wie z. B. die Nehrungsarme in der südöstlichen Ostsee (GATTER 2001). In
Südwestdeutschland kann es lokal zu Zugvogelkonzentrationen entlang von Bach- oder Flusstälern
kommen, wobei GRUNWALD (2009b) keine signifikanten Unterschiede zwischen Mittelgebirgsregionen
und niedriger liegenden Gebieten ermitteln konnte. Als häufigste Arten des Zuggeschehens in
Mitteldeutschland treten Buchfink, Ringeltaube, Feldlerche und Star auf (GRUNWALD 2009b).
Bewertung des UR2000 für den Klein- und Großvogelzug:
Die im Untersuchungsraum festgestellte Zugintensität und das Artenspektrum ist vergleichbar mit
vielen Standorten im deutschen Binnenland, an denen Breitfrontenzug vorherrscht. Die Ergebnisse
liefern keinerlei Hinweise darauf, dass es im Untersuchungsraum zu einer Bündelung des
Zuggeschehens kommt.
Die planungsrelevanten Arten traten sporadisch und in so geringen Individuenzahlen auf, dass der
UR2000 für diese Arten eine allenfalls geringe bis durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum
besitzt.
Darüber hinaus ergaben sich keine Hinweise auf eine Verdichtung des Breitfrontenzugs durch
geleiteten Breitfrontenzug oder Leitlinien im UR2000.
Hinweise auf eine besondere Bedeutung des UR2000 als Durchzugsraum für Klein- und Großvögel
liegen nicht vor (zur Bedeutung für den Kranichzug siehe S. 68).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
65
Kranichzug
Kraniche ziehen auf breiter Front, die quer von Südwesten nach Nordosten verläuft, durch
Deutschland. Die Zugbewegungen zwischen den Brutgebieten in Nordosteuropa und den
Überwinterungsgebieten in Südfrankreich, Spanien und Nordafrika wird stark beeinflusst durch die
Lage von wenigen Rastplätzen in Deutschland und Frankreich (vgl. PRANGE 2010). Große Teile der
westlichen Flyway-Population des Kranichs fliegen von Rastplatz zu Rastplatz. Hierzu zählen in
Deutschland die Diepholzer Moorniederung (NI), die Rügen-Bock-Region (MV) und das Rhin- /
Havelluch (BB). In den mitteldeutschen Bundesländern können demnach alljährlich große Anzahlen
ziehender Kraniche registriert werden. Deutschland wird alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je
ca. 300.000 Individuen überflogen (PRANGE et al. 2013).
Auftreten und Verhalten im UR2000
Kraniche wurden im Rahmen der Brut- und Rastvogelerfassungen sowohl während des Frühjahrszuges
als auch während des Herbstzuges 2013 über dem UR2000 registriert. Am 15.03.2013 erfolgte im
Rahmen der Brutvogelerfassung eine Beobachtung ziehender Kraniche. Ein Trupp von etwa 80
Individuen flog in einer Höhe von etwa 150 m in Südwest-Nordost-Richtung über den südlichen Teil
des UR2000. Während der Rastvogelerfassungen wurden am 13.11.2013 Rufe eines Kranichtrupps über
einer Hochnebeldecke über dem nordwestlichen UR2000 vernommen. Am 26.11.2013 wurden über
dem südlichen UR2000 drei Trupps mit etwa 20, 150 und 350 Kranichen in 200 bis 400 m Höhe
beobachtet. Hinweise auf regelmäßig genutzte Rastplätze im UR2000 liegen nicht vor.
Bewertung des UR2000 für den Kranichzug:
Im UR2000 wurden im Jahr 2013 auf dem Heimzug ca. 80 Individuen und auf dem Wegzug etwa 520
Individuen registriert.
Es wird angenommen, dass das Zuggeschehen von Kranichen im Untersuchungsraum vergleichbar
ist mit anderen Regionen in Deutschland, die innerhalb des regelmäßig durch Kraniche beflogenen
Korridors liegen. Es liegen weder Hinweise für eine räumliche Konzentration des über Deutschland
stattfindenden Kranichzugs im Untersuchungsraum vor, noch ist zu erwarten, dass im
Untersuchungsraum im Vergleich zu anderen Regionen überdurchschnittlich viele Kraniche
auftreten. Regelmäßig genutzte Rastplätze sind innerhalb des UR2000 nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund wird dem UR2000 eine durchschnittliche Bedeutung für ziehende Kraniche
zugewiesen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
66
Rastvögel
Während der Rastvogelkartierungen wurden insgesamt 66 Vogelarten registriert. Davon traten 57
Arten auch im Rahmen der Brutvogelkartierungen auf. Die Arten Krickente, Bergente, Zwergsäger,
Gänsesäger, Zwergtaucher, Silberreiher, Kleinspecht, Wintergoldhähnchen und Gebirgsstelze wurden
ausschließlich während der Rastvogelkartierungen festgestellt.
Von der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wurden zudem Hinweise auf Wintergastvorkommen
folgender, nicht nachgewiesener Arten im Umfeld des Untersuchungsraums gegeben: Rohrdommel,
Blässgans, Kolbenente, Moorente und Raubwürger. Im Rahmen der Rastvogelkartierungen wurden
Blässgans, Kolbenente und Moorente auf den Gewässern im UR2000 nicht festgestellt. Vor diesem
Hintergrund wird auf eine Beschreibung und Bewertung dieser Arten verzichtet.
Als Überwinterungsgewässer der Rohrdommel wird von der NABU-Kreisgruppe der „Klärteich“
(Villesee) im UR2000 genannt. Die Gewässer im UR1000 weisen aufgrund ihrer geringen Größe sowie des
Fehlens von großflächigen Schilfbeständen oder offenen Uferbereichen eine geringe Eignung als
Überwinterungshabitat für die Rohrdommel auf. Im Zuge der regelmäßigen intensiven Kontrollen im
Zuge der Rastvogelerfassungen wurden keine Rohrdommeln festgestellt. Daher wird davon
ausgegangen, dass die Rohrdommel kein regelmäßiges Überwinterungsvorkommen im UR1000 besitzt.
Nach Auskunft des NABU (Herr SCHMAUS) befindet sich ein regelmäßiges Überwinterungshabitat des
Raubwürgers im Bereich des Deponiegeländes. Daher wird für diese Art vorsorglich von einem
aktuellen Überwinterungsvorkommen auf dem Deponiegelände ausgegangen.
Insgesamt wurden im Rahmen der Begehungen zur Erfassung von rastenden Arten 20 in NRW
planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen (vgl. KAISER 2014), hinzu kommen die o. g. Arten
Rohrdommel und Raubwürger. Vier Arten werden in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste
der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft, eine Art (Rohrdommel) wird als Brutvogel mit dem
Status „ausgestorben“ geführt. Drei Arten werden in der Roten Liste wandernder Vogelarten geführt
(vgl. HÜPPOP et al. 2013). Neun Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Fünf
Arten sind in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und sieben Arten sind nach Art. 4 (2)
der EU-Vogelschutzrichtlinie als wandernde Arten geschützt. Vier Arten sind aufgrund ihrer
koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant einzustufen (vgl. Tabelle 3.7).
Laut MKULNV & LANUV (2013) handelt es sich bei Kormoran, Rohrdommel, Kranich, Silbermöwe und
Heringsmöwe um WEA-empfindliche Arten.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.7:
67
Liste der im UR2000 während der Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln
registrierten Vogelarten mit Angaben zur Einstufung „planungsrelevant“ (WEAEmpfindlichkeit, EU-Vogelschutzrichtlinie, BNatSchG, RL wV (= Rote Liste wandernder
Vogelarten)); Auf eine Einstufung des Status der nicht planungsrelevanten Arten
wurde verzichtet.
Artname
deutsch
wissenschaftlich
Höckerschwan
Kanadagans
Graugans
Nilgans
Schnatterente
Krickente
Stockente
Tafelente
Reiherente
Bergente
Schellente
Zwergsäger
Gänsesäger
Zwergtaucher
Haubentaucher
Kormoran*
Rohrdommel1
Silberreiher
Graureiher*
Habicht
Sperber
Mäusebussard
Turmfalke
Kranich
Teichhuhn
Blässhuhn
Silbermöwe*
Heringsmöwe*
Ringeltaube
Halsbandsittich
Eisvogel
Grünspecht
Schwarzspecht
Buntspecht
Kleinspecht
Raubwürger1
Elster
Eichelhäher
Aaskrähe
Blaumeise
Kohlmeise
Haubenmeise
Tannenmeise
Cygnus olor
Branta canadensis
Anser anser
Alopochen aegyptiaca
Anas strepera
Anas crecca
Anas platyrhynchos
Aythya ferina
Aythya fuligula
Aythya marila
Bucephala clangula
Mergellus albellus
Mergus merganser
Tachybaptus ruficollis
Podiceps cristatus
Phalacrocorax carbo
Botaurus stellaris
Casmerodius albus
Ardea cinerea
Accipiter gentilis
Accipiter nisus
Buteo buteo
Falco tinnunculus
Grus grus
Gallinula chloropus
Fulica atra
Larus argentatus
Larus fuscus
Columba palumbus
Psittacula krameri
Alcedo atthis
Picus viridis
Dryocopus martius
Dendrocopos major
Dryobates minor
Lanius excubitor
Pica pica
Garrulus glandarius
Corvus corone/cornix
Parus caeruleus
Parus major
Parus cristatus
Parus ater
WEAempf.
EU-VSRL
BNatSchG
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
Anh. I
Art. 4 (2)
Art. 4 (2)
x
x
x
Anh. I
Anh. I
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
§§
x
x
Anh. I
Anh. I
§§
Art. 4 (2)
§§
RL
wV
x
x
x
3
x
x
x
R
x
x
x
x
x
x
3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
2
x
x
x
x
Status (nur
planungsrel.
Arten)
Wg
Rv/Wg
Rv/Wg
Rv/Wg
Wg
Rv/Wg
Wg
Stv/Rv/Wg
Wg
Rv/Wg
Stv/Wg
Stv
Stv
Stv
Stv
Üf
Rv/Wg
Rv
Stv/Wg
Stv
Stv/Wg
Wg
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Artname
deutsch
wissenschaftlich
Sumpfmeise
Schwanzmeise
Zilpzalp
Wintergoldhähnchen
Kleiber
Gartenbaumläufer
Zaunkönig
Star
Misteldrossel
Amsel
Wacholderdrossel
Singdrossel
Rotdrossel
Rotkehlchen
Heckenbraunelle
Haussperling
Gebirgsstelze
Bachstelze
Buchfink
Bergfink
Parus palustris
Aegithalos caudatus
Phylloscopus collybita
Regulus regulus
Sitta europaea
Certhia brachydactyla
Troglodytes troglodytes
Sturnus vulgaris
Turdus viscivorus
Turdus merula
Turdus pilaris
Turdus philomelos
Turdus iliacus
Erithacus rubecula
Prunella modularis
Passer domesticus
Motacilla cinerea
Motacilla alba
Fringilla coelebs
Fringilla montifringilla
Coccothraustes
coccothraustes
Pyrrhula pyrrhula
Carduelis chloris
Carduelis carduelis
Carduelis spinus
Kernbeißer
Gimpel
Grünfink
Stieglitz
Erlenzeisig
WEAempf.
EU-VSRL
BNatSchG
RL
wV
68
Status (nur
planungsrel.
Arten)
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
1
Rohrdommel und Raubwürger wurden im Rahmen der Rastvogelerfassungen nicht festgestellt, aber aufgrund
der Hinweise der NABU-Kreisgruppe Rhein-Erft-Kreis vorsorglich als Überwinterungsgäste im UR2000 eingestuft
(s. o.).
Erläuterungen zu Tabelle 3.7:
grau unterlegt:
Planungsrelevante Art in NRW (vgl. KAISER 2014)
WEA-empf.:
WEA-empfindliche Art gemäß Anhang IV in MKULNV & LANUV (2013). Laut Anhang II des
Leitfadens sind weiterhin Brutkolonien von Möwen im 1.000 m-Umfeld von geplanten WEA
bei der vertiefenden Artenschutzprüfung zu berücksichtigen.
Artname*:
grundsätzlich in NRW planungsrelevant wegen koloniebrütender Lebensweise
BNatSchG:
§§:
streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL):
Anh. I:
Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer
Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Art. 4 (2):
Zugvogelarten für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung
Schutzgebiete auszuweisen sind.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
69
RL wV: Gefährdungseinstufungen gemäß der Roten Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (HÜPPOP et al.
2013):
1:
vom Erlöschen bedroht
2:
stark gefährdet
3:
gefährdet
V:
Vorwarnliste
R:
extrem selten
x:
ungefährdet
-:
nicht bewertet
Status:
Stv:
Üf:
Stand- oder Strichvogel
im Überflug / ziehend
Rv:
Wg:
Rastvogel
Wintergast
Im Feld ist die Abgrenzung ziehender bzw. rastender von revierbesetzenden Vögeln nicht immer
eindeutig. So existieren Zeiten, in denen sich revierbesetzende Tiere und ziehende / rastende Tiere
gleichzeitig im Gebiet aufhalten. Auch äußern durchziehende Tiere bereits typischen Reviergesang und
ziehen dennoch weiter in andere Brutgebiete. Durch die gemeinsame Betrachtung der
Beobachtungen aus den Kartierungen zu Brutvögeln und zu Rast- und Zugvögeln kann dennoch in
vielen Fällen eine Aussage über den Status getroffen werden (z. B. nur einzelne oder wenige
Beobachtungen im typischen Zugzeitraum, Beobachtungen von gerichteten Zugbewegungen).
Von den 22 planungsrelevanten Arten werden Graureiher, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Turmfalke
und Schwarzspecht als Standvögel oder zumindest nur mit wenigen Individuen als Wintergäste
eingestuft, da bei diesen Arten weder ein nennenswerter Zuwachs an Individuenzahlen noch ein
besonderes Zugverhalten festzustellen war. Eine über die im Abschnitt „Brutvögel“ getroffene
hinausgehende Berücksichtigung dieser Arten erscheint demnach nicht erforderlich.
Für die Arten Schellente, Silbermöwe, Heringsmöwe und Eisvogel erfolgt eine zusammenfassende
Bewertung des Auftretens während der Brut- und Rastvogelerfassungen im Abschnitt „Brutvögel“. Vor
diesem Hintergrund wird auf eine Darstellung dieser Arten in diesem Kapitel verzichtet. Für den
Kormoran kann aufgrund der festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der
Winterbestand des Kormorans den der übersommernden Individuen deutlich übersteigt. Daher erfolgt
für diese Art eine getrennte Beschreibung und Bewertung des Sommer- (vgl. Kapitel 3.2.1) und des
Winterbestands.
Für die planungsrelevanten Arten Schnatterente, Krickente, Zwergsäger, Gänsesäger, Zwergtaucher
und Kleinspecht, die während der Rastvogelerfassungen zwar im UR2000, jedoch nicht im UR1000
auftraten, weist der UR1000 eine allenfalls geringe Bedeutung auf (vgl. Tabelle 3.8). Für diese Arten
wird daher auf eine detaillierte Beschreibung und Bewertung verzichtet.
Im Folgenden wird das Auftreten der übrigen planungsrelevanten Rastvogelarten geschildert und die
Lebensraumbedeutung des UR2000 für diese Arten bewertet.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
70
Tafelente
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Tafelente tritt in Nordrhein-Westfalen als sehr seltener Brutvogel sowie als mittelhäufiger
Durchzügler und Wintergast aus Osteuropa, Russland und Südskandinavien auf. Als Brutvogel kommt
die Tafelente in Nordrhein-Westfalen sehr lokal im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems und Weser
vor. Der Brutbestand ist nach einer Zunahme bis in die 1980er Jahre in den letzten Jahrzehnten wieder
rückläufig und liegt bei etwa 35 bis 50 Brutpaaren (2010 bis 2013).
Als Durchzügler und Wintergäste erscheinen Tafelenten ab September, erreichen maximale
Bestandszahlen im Januar / Februar und ziehen im April wieder ab. Bevorzugte Rast- und
Überwinterungsgebiete sind große Flüsse, Bagger- und Stauseen vor allem in der Westfälischen Bucht,
am Niederrhein und in der Kölner Bucht. Die bedeutendsten Rast- und Wintervorkommen in
Nordrhein-Westfalen liegen im Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ mit bis zu 1.500 Individuen
(2004 bis 2013). Der Mittwinterbestand liegt je nach Winterhärte bei bis zu 3.500 Individuen (2010 bis
2013). Tafelenten treten im Winter oft in größeren Trupps mit 50 bis 500 Exemplaren auf.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR1000 wurden an zwei Terminen Tafelenten in geringen Individuenzahlen am Dinnendahlsee
festgestellt (22.11.2013: zwei Individuen; 27.11.2013: vier Individuen). Innerhalb des UR2000 stellt der
Bleibtreusee das wichtigste Überwinterungsgewässer für Tafelenten dar (maximal 320 erfasste
Individuen), daneben wurden auch auf dem Köttinger See, dem Villesee und dem Franziskussee
regelmäßige Beobachtungen der Art getätigt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Tafelente wird als sporadischer Nahrungsgast
im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Tafelente: Die als Nahrungshabitat geeigneten Gewässer weisen eine
geringe bis durchschnittliche Bedeutung für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
71
ecoda
Kormoran (Winterbestand)
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung finden sich in Kapitel 3.2.1.
Auftreten und Verhalten im UR1000/2000 während der Rastvogelerfassungen
Der UR2000 wurde im Untersuchungszeitraum ganzjährig durch den Kormoran genutzt (zur
Beschreibung und Bewertung des Sommerbestandes siehe Kapitel 3.2.1). Es kann aufgrund der
festgestellten Zahlen davon ausgegangen werden, dass der Winterbestand des Kormorans den der
übersommernden Individuen deutlich übersteigt.
Während der Rastvogelerfassungen im Winterhalbjahr 2013 / 2014 wurde der Westrand des Villesees
als Gemeinschaftsschlafplatz überwinternder Kormorane genutzt (am Schlafplatz am Köttinger See
wurden nach dem Sommer 2013 keine übernachtenden Kormorane mehr festgestellt). Der Schlafplatz
am Villesee wurde im Winter 2013 / 2014 von bis zu 300 übernachtenden Kormoranen genutzt.
Die
Gewässer
im
Untersuchungsraum
stellten
im
Winterhalbjahr
regelmäßig
genutzte
Nahrungshabitate der anwesenden Kormorane dar, wobei die höchsten Individuenzahlen auf dem
Bleibtreusee (max. 70 gleichzeitig anwesende Individuen) und dem Köttinger See (max. 35
Individuen) erfasst wurden (vgl. Karte 3.9). Der Franziskussee (max. 13 Individuen) und der Liblarer
See (max. 12 Individuen) wurden ebenfalls regelmäßig, aber in nur geringer Individuenzahl,
aufgesucht. Im UR1000 wurden auf dem Dinnendahlsee regelmäßig nahrungssuchende Einzelindividuen
oder kleinere Trupps (bis max. 8 Individuen) beobachtet.
Konzentrationen von Flugbewegungen wurden in den Bereichen Bleibtreusee / Heider Bergsee und
Franziskussee sowie im Bereich der Schlafplätze am Köttinger See und am Villesee festgestellt. Zur
Analyse der Flugbewegungen in Richtung der Schlafplätze wurden an fünf Terminen der
Rastvogelerfassung (16. und 22.12.2013, 13.01. sowie 03. und 10.02.2014) an geeigneten Standorten
die Anflüge zum Schlafplatz vor Beginn der Abenddämmerung erfasst (vgl. Karte 3.9). Am 16.12.2013
fand eine Erfassung am Köttinger See statt, der bis zu diesem Zeitpunkt als Schlafplatz vermutet
worden war. Dabei ergaben sich Hinweise auf eine Nutzung des nordöstlich gelegenen Villesees als
Schlafplatz. Die Erfassungen zur Feststellung der Anflugrichtungen am Villesee erbrachten folgende
Ergebnisse: Etwa 63 % der 342 beobachteten Anflüge erfolgten aus östlicher Richtung (wahrscheinlich
von den Nahrungsgewässern Bleibtreusee und Heider Bergsee sowie wahrscheinlich von weiteren
Gewässern außerhalb des UR2000), die übrigen Anflüge verteilten sich auf die Himmelsrichtungen Nord
(16 %,
Anflüge
von
Gewässern
außerhalb
des
UR2000),
Südwest
(13 %,
Anflüge
vom
Nahrungsgewässer Köttinger See) und Südost (8 %, vermutlich vom Nahrungsgewässer Franziskussee
sowie Teile der auf dem Bleibtreusee nahrungssuchenden Individuen) (vgl. Abbildung 3.2).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Abbildung 3.2:
72
Anteile der am 22.12.2013 und am 13.01.2014 beobachteten Anflüge zum
Schlafplatzbereich am Villesee (schraffierter Bereich) nach Himmelsrichtungen
(n = 342). Die Standorte der geplanten WEA befinden sich südöstlich des
Schlafplatzes (vgl. auch Karte 3.9)
Um Überflüge über den UR1000 feststellen und somit das Kollisionsrisiko an den geplanten WEA
während der Flüge vom und zum Schlafplatz einschätzen zu können, wurden am 03. und 10.02.2014
Erfassungen der Überflüge über den Ost- bzw. Westteil des UR1000 erfasst. Hierbei wurden in den zwei
Stunden vor Sonnenuntergang über dem Westteil am 03.02.2014 sechs und über dem Ostteil am
10.02.2014 vier überfliegende Individuen beobachtet. Anhand dieser Beobachtungen ergeben sich
keine Hinweise darauf, dass der UR1000 eine besondere Korridorfunktion für die Flüge zwischen
Nahrungsgewässern und Schlafplatz aufweist.
Anhand der Darstellung aller im Verlauf der Rastvogelerfassungen beobachteten Flugbewegungen
(vgl. Karte 3.2) wird ersichtlich, dass der UR1000 regelmäßig von Kormoranen überflogen wurde. Dabei
handelte es sich ausschließlich um Flugbewegungen von Einzelindividuen oder kleineren Trupps, die
vorwiegend dem Wechsel zwischen verschiedenen Nahrungsgewässern oder Flugbewegungen zum
Schlafplatz zugeordnet werden konnten. Aufgrund der festgestellten Maximalzahlen auf den im
südlichen UR2000 gelegenen Nahrungsgewässern Liblarer See und Franziskussee erscheint plausibel,
dass der UR1000 nicht von größeren Trupps beim Wechsel zwischen Nahrungsgewässern und
Schlafplätzen überquert wird. Dem UR1000 wird aufgrund des regelmäßigen Überfliegens von
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
73
Kormoranen in geringer Anzahl insgesamt eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung hinsichtlich
der Korridorfunktion für die Flüge zwischen Nahrungsgewässern und Schlafplatz zugewiesen.
Abbildung 3.3 zeigt die Verteilung der maximalen Flughöhen beobachteter Kormorane während der
Brut- und Rastvogelerfassungen. 82 % der beobachteten Flüge fanden in Höhen unter 60 m statt,
18 % der Flüge wurden in Höhen von 60 bis 100 m und somit im Bereich der zu erwartenden
Rotorbewegungen registriert.
> 80 bis 100 m
> 60 bis 80 m
> 30 bis 60 m
0 bis 30 m
0%
Abbildung 3.3:
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Anteil maximaler Flughöhen beobachteter Kormorane während der Brut- und
Rastvogelerfassung (n = 89)
Bewertung des Vorkommens im UR1000 (Winterbestand)
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Kormoran wird im UR1000 als regelmäßiger
Nahrungsgast im Winterhalbjahr eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Kormoran: Den Gewässern im UR1000 kommt eine durchschnittliche
Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8). Darüber hinaus weist der
UR2000 eine besondere Bedeutung als Winterlebensraum (Nahrungshabitate, Schlafplatz) auf.
Die
Bedeutung
Nahrungshabitaten
des
UR1000
bzw.
für
als
Korridor
für
Flugbewegungen
Transferflüge
zwischen
zwischen
winterlichen
Nahrungshabitaten
Gemeinschaftsschlafplätzen wird als durchschnittlich bis besonders eingeschätzt.
und
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zum Bau und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des
Verwertungszentrums Erftkreis auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis
46 Ind.
Auftraggeber:
melius-energie GmbH, Ibbenbüren
13.01.2014
!
.
Schlafplatz Sommer 2013 bis (mind.) Frühling 2014
19
d.
Während der Rastvogelerfassungen 2013 / 2014
festgestellte Schlafplätze, regelmäßig genutzte
Nahrungshabitate und Flugbewegungen von
Kormoranen
135 Ind.
80 Ind.
In
d.
30
In
d.
In
12
! Karte 3.9
!
.
22.12.2013
35
!
{
}
A
In
d.
Untersuchungsraum
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Köttinger See:
ø 13 Ind.
max. 35 Ind.
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! !d.!
In
18! ! !
16.12.2013
! ! ! ! ! ! ! ! !
Umkreis von 1.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR1000)
Umkreis von 2.000 m um die geplanten
Windenergieanlagen (UR2000)
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!
.
Standort einer geplanten WEA
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!
{
}
A
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
!
.
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Beobachtungspunkt zur Analyse der Flugbewegungen zu den Schlafplätzen mit
Angabe des Beobachtungsdatums
Art
Kormoran
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Dinnendahlsee:
ø 2 Ind.
max. 8 Ind.
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Bleibtreusee:
ø 30 Ind.
max. 70 Ind.
!
{
}
A
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Signaturen
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Schlafplatz
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! !
!
.
! ! ! !
10.02.2014
Regelmäßig genutztes Nahrungsgewässer
(mit Angabe der durchschnittlichen und
maximalen Anzahl festgestellter Ind.)
Flugbewegungen
03.02.2014
!
.
1 Individuum
2 - 10 Individuen
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
> 10 Individuen (siehe Beschriftung)
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
Liblarer See:
ø 4 Ind.
max. 12 Ind.
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Franziskussee:
!
ø 5 Ind.
!
!max. 13 Ind.
! bearbeiteter und vergrößerter Ausschnitt der
Topographischen Karte 1 : 25.000 (TK 25)
in Kombination mit dem Luftbild (DOP 40)
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Bearbeiter: Martin Ruf, 26. November 2014
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
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0
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Maßstab 1 : 20.000 @ DIN A3
© Geobasis NRW 2014
1.000 m
´
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
75
Silberreiher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Silberreiher kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger, aber seltener Durchzügler vor. Die
Brutgebiete befinden sich vor allem in Südosteuropa, Vorderasien und Zentralasien, wo Silberreiher an
See- und Flussufern sowie in Sümpfen und Lagunen in großen Röhrichten brüten. Während der Zugzeit
erscheinen die Vögel in den Monaten März bzw. Oktober/November auch in Nordrhein-Westfalen. Als
Rastgebiete nutzt der Silberreiher größere Schilf- und Röhrichtbestände sowie vegetationsarme Ufer
an Teichen, Seen und Fließgewässern.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Silberreiher vor allem im Einzugsbereich von Rhein, Lippe, Ems
und Weser vor. Das bedeutendste Rastvorkommen liegt im Bereich des Vogelschutzgebietes „Unterer
Niederrhein“. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen beträgt ca. 500 bis 1000 Individuen
(2010 bis 2013). Silberreiher treten auf dem Durchzug meist einzeln, seltener mit bis zu 20
Exemplaren auf.
Auftreten und Verhalten im UR1000
Im UR1000 trat der Silberreiher im Verlauf der Rastvogelerfassungen als regelmäßiger Nahrungsgast in
Erscheinung, wobei meist nur einzelne Individuen auftraten. Vorwiegend wurde der Dinnendahlsee als
Nahrungshabitat genutzt, am Albertsee erfolgte eine einzelne Feststellung. An den größeren
Gewässern im UR2000 (Köttinger See, Bleibtreusee, Franziskussee, Villesee) wurden auch größere
Ansammlungen von Silberreihern (bis zu 21 Individuen) beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Gewässer als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Silberreiher wird als regelmäßiger
Nahrungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Silberreiher: Die Gewässer im UR1000 weisen eine durchschnittliche
Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art auf (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
76
Raubwürger
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In Nordrhein-Westfalen ist der Raubwürger ein sehr seltener Brutvogel und überwintert als Teilzieher
zum Teil auch im Brutgebiet. Darüber hinaus erscheinen Raubwürger der nordöstlichen Populationen
als regelmäßige, aber seltene Durchzügler und Wintergäste.
Der Raubwürger lebt in offenen bis halboffenen, reich strukturierten Landschaften mit
niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und eingestreuten Gehölzen. Geeignete Lebensräume sind
ausgedehnte
Moor-
und
Heidegebiete
sowie
gebüschreiche
Trockenrasen
und
extensive
Grünlandbereiche. Nach seinem Verschwinden aus der Feldflur kommt er vereinzelt auch auf
Kahlschlägen und Windwurfflächen in Waldgebieten vor. Ein Brutrevier ist 20 bis 60 (max. 100) ha
groß, bei Siedlungsdichten von bis zu vier Brutpaaren auf 10 km². Das Nest wird in Laub- oder
Nadelbäumen sowie in Büschen (v. a. in Dornensträuchern) angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab
April, spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Raubwürger nur noch lokal im Bergland vor. Seit Jahrzehnten sind
die Bestände rückläufig. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher
Bucht“. Der Gesamtbestand wird auf etwa 30 Brutpaare geschätzt (2010 bis 2013).
Auftreten und Verhalten im UR1000
Nach Auskunft des NABU (Herr SCHMAUS) befindet sich ein regelmäßiges Überwinterungshabitat des
Raubwürgers im Bereich des Deponiegeländes.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Deponiegelände als Überwinterungs- und Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Der Raubwürger wird vorsorglich als regelmäßiger
Rastvogel und Überwinterungsgast im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Raubwürger: Dem Deponiegelände kommt eine durchschnittliche
Bedeutung als Rast- und Überwinterungshabitat für die Art zu (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2.3
77
Fazit
Tabelle 3.8 fasst die wesentlichen Lebensraumfunktionen für die während der Brut-, Zug- und
Rastvogelerfassungen festgestellten planungsrelevanten Arten bzw. für die Arten, für die Hinweise
vorliegen und ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann, zusammen.
Für die fettgedruckten Arten liegt eine mindestens durchschnittliche Bedeutung von Teilbereichen des
Untersuchungsraums vor. Diese Arten werden im Rahmen der Konfliktanalyse in Kapitel 5 detailliert
betrachtet.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.8:
78
Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für Brut- und Rastvögel und den bedeutenden Lebensraumelementen (nur bei
mindestens durchschnittlicher Bedeutung des Untersuchungsraums). Für die fettgedruckten Arten liegt eine mindestens durchschnittliche Bedeutung
von Teilbereichen des Untersuchungsraums vor. Diese Arten werden im Rahmen der Konfliktanalyse in Kapitel 5 eingehender betrachtet. Für die
grau unterlegten Arten wurde der UR2000, für die weiß unterlegten der UR1000 bewertet.
Bedeutung von
Artname
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
Gewässern
Schnatterente
nicht bewertet
gering
Krickente
nicht bewertet
gering
Knäkente
nicht bewertet
gering
Löffelente
nicht bewertet
gering
Moorente
nicht bewertet
gering
Tafelente
nicht bewertet
gering bis
durchschnittlich
Schellente
nicht bewertet
durchschnittlich
Zwergsäger
nicht bewertet
gering
Gänsesäger
nicht bewertet
gering
bedeutende Lebensraumelemente
Dinnendahlsee als Rast- und Überwinterungshabitat
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
79
Fortsetzung Tabelle 3.8
Bedeutung von
Artname
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Zwergtaucher
Kormoran
(Sommerbestand)
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
nicht bewertet
gering
gering
gering
Gewässern
bedeutende Lebensraumelemente
gering
gering
gering bis
durchschnittlich
Kormoran
(Winterbestand)
gering
gering
gering
gering
durchschnittlich
Dinnendahlsee und Albertsee als Nahrungshabitat; der
UR1000 besitzt darüber hinaus eine durchschnittliche bis
besondere Funktion als Korridor für Flugbewegungen
zwischen Nahrungshabitaten und Gemeinschaftsschlafplätzen
Silberreiher
gering
gering
gering
gering
durchschnittlich
Dinnendahlsee und Albertsee als Nahrungshabitat
Graureiher
gering
gering
gering
gering
durchschnittlich
Gewässer als Nahrungshabitat
Wespenbussard
gering
gering
durchschnittlich
bis besonders
gering
gering
Habicht
gering
durchschnittlich
besonders
durchschnittlich
durchschnittlich
Sperber
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
gering
Rotmilan
gering
Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat
Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat,
Deponiegelände, Ackerflächen und Gewässer als
Nahrungshabitat
Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat,
Industriegebiete, Deponiegelände und Ackerflächen als
Nahrungshabitat
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
80
Fortsetzung Tabelle 3.8
Bedeutung von
Artname
Mäusebussard
Baumfalke
Wanderfalke
Turmfalke
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
Gewässern
gering
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
gering
Waldflächen als Brut- und Nahrungshabitat,
Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat
besonders
durchschnittlich
gering
gering
durchschnittlich
Hochspannungsmasten als Bruthabitat, Deponiegelände
und Gewässer als (potenzielle) Nahrungshabitate
vorsorglich
durchschnittlich
vorsorglich
durchschnittlich
gering
gering
vorsorglich
durchschnittlich
Industriegebiete, Deponiegelände und Gewässer als
(potentielle) Nahrungshabitate
gering
durchschnittlich
gering
gering bis
durchschnittlich
gering
Kranich
durchschnittlich (als Durchzugsraum)
Kiebitz
gering
Flussregenpfeifer
gering
besonders
gering
Flussuferläufer
gering
Lachmöwe
gering
Sturmmöwe
durchschnittlich
besonders
gering
bedeutende Lebensraumelemente
Deponiegelände als Nahrungshabitat
-
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
durchschnittlich
durchschnittlich
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat,
Industriegebiet, Ackerflächen und Gewässer als
Nahrungshabitat
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
81
Fortsetzung Tabelle 3.8
Bedeutung von
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
Gewässern
Silbermöwe
gering
gering bis
durchschnittlich
gering
gering
gering
Heringsmöwe
gering
durchschnittlich
gering
gering
gering
Deponiegelände, Industriegebiet, Ackerflächen und
Gewässer als Nahrungshabitat
durchschnittlich
durchschnittlich
gering
durchschnittlich
gering
Gebäudebestand am Gut Sophienwald als Bruthabitat,
Deponiegelände und Ackerflächen als Nahrungshabitat
Uhu
gering
besonders
durchschnittlich
gering
gering bis
durchschnittlich
Deponiegelände und Gewässer als Nahrungshabitat,
geschlossene Waldbereiche als Rasthabitat
(Tageseinstände)
Waldkauz
gering
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
durchschnittlich
Laubwald als Brut- und Nahrungshabitat, Deponiegelände,
Ackerflächen und Gewässer als Nahrungshabitat
Eisvogel
gering
gering
gering
gering
gering bis
durchschnittlich
Schwarzspecht
gering
gering
durchschnittlich
gering
gering
Waldflächen (Altholzbestände) als Brut- und
Nahrungshabitat
Mittelspecht
gering
gering
durchschnittlich
gering
gering
Laubwälder (Altholzbestände) als Brut- und
Nahrungshabitat
Artname
Schleiereule
Kleinspecht
gering
Pirol
gering
bedeutende Lebensraumelemente
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
82
Fortsetzung Tabelle 3.8
Bedeutung von
Artname
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
Gewässern
Neuntöter
gering
besonders
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
Raubwürger
gering
durchschnittlich
gering
gering
gering
Deponiegelände als Rast- und Überwinterungshabitat
Heidelerche
gering
besonders
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
Feldlerche
gering
besonders
gering
durchschnittlich
gering
Deponiegelände und Ackerflächen als Brut- und
Nahrungshabitat
Uferschwalbe
gering
gering bis
durchschnittlich
gering
gering bis
durchschnittlich
gering bis
durchschnittlich
Rauchschwalbe
besonders
durchschnittlich
gering
gering bis
durchschnittlich
durchschnittlich
Gebäude im Industriegebiet als Bruthabitat,
Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als
Nahrungshabitat
Mehlschwalbe
gering
durchschnittlich
gering
gering bis
durchschnittlich
durchschnittlich
Deponiegelände, Gewässer und Ackerflächen als
Nahrungshabitat
Waldlaubsänger
bedeutende Lebensraumelemente
gering
Teichrohrsänger
besonders
besonders
gering
gering
gering
schilfbestandene Gewässer im Bereich des Deponiegeländes und des Industriegebiets als Brut- und
Nahrungshabitat
Schwarzkehlchen
gering
besonders
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
83
Fortsetzung Tabelle 3.8
Bedeutung von
Gebäuden bzw.
Industriegebiet
Deponiegelände
Waldflächen
Ackerflächen
Gewässern
Blaukehlchen
gering
besonders
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
Steinschmätzer
gering
durchschnittlich
gering
gering
gering
Deponiegelände als Rasthabitat
Baumpieper
gering
durchschnittlich
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
Wiesenpieper
gering
besonders
gering
gering
gering
Deponiegelände als Brut- und Nahrungshabitat
Artname
bedeutende Lebensraumelemente
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4
84
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an
WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der
Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich
verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA
auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die
Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu
strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können
durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines
Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm.
Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch
Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren
(Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die
Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer
Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem
Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt.
Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu
beachten:
a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und
damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch Aus
diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art
getrennt prognostiziert werden.
b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen
Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses
lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen
Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden.
Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er
Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden
verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung
unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006).
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.1
85
Vogelschlag an Windenergieanlagen
Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren,
da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die
Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren
Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen
Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit
die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-,
Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al.
2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im
Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der
Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders
kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während
einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber
Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten
Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B.
DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen,
der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE
LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel
liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten
Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine
WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem
attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat
befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT &
STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken
Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von
WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et
al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren
(insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück.
Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es
etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -,
scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben.
Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere
dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009),
wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR
(2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl
bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
86
Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA
für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem.
BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für
das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen
Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies
entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in
zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen
Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche
Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau
der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die
populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für
den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100
bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein
Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von
BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies
tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw.
eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte
Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob
die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um
detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen.
SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA
Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km
im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten
Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50
einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA
zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive
Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB
(2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben
können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012)
betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation
könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach
nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.2
87
ecoda
Beeinträchtigungen des Zuggeschehens
Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf
WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen
liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen
bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil
lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale
Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten
Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen
Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme
mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe
Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des
Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie
Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern
am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei
wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller
beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu
Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische
Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten
demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel,
Schwalben). GRUNWALD (2009a, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe
relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500
m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen
werden [muss]“.
BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf
Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn.
Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des
Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im
Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks)
eine
hohe
Durchlässigkeit
für
niedrig
ziehende
Arten
aufweisen.
Das
Ausmaß
von
Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in
kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber
vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche
Energieaufwand wird als gering eingestuft.
BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines
Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen
Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
88
Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen,
dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene
Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des
Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug.
PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen
(Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse
zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden
Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden.
Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP
(1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven
verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die
zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein
zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke
von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen
(z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein.
4.3
Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität
SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier
Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer
(Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die
Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und
überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer
Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für
rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m
weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN
1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen
Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge
eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen
nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene
Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest,
dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen
(bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer
montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung
von 200 m zur nächstgelegenen WEA.
Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen
Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
89
und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird
derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN
& REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes
scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a,
REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011,
STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber
auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für
Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich
(Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein
(SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten
Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten
gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al.
2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von
gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur
bis zu 100 m) von WEA.
4.4
Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten
Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität
von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe
aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu
einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche
Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der
Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland
ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet
abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die
Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren
erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen
bislang keine belastbaren Hinweise vor.
4.5
Beeinträchtigungen der Kondition von Brutvögeln bzw. des Bruterfolgs
Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder
Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht
davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene
Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls
beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001).
Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al.
(2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
90
Seeadler (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im
Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei
einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich
unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die
Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen
aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA
zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die
Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
91
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der durch das geplante Vorhaben zu erwartenden
Auswirkungen werden nachfolgend nur die Arten betrachtet, die den Untersuchungsraum regelmäßig
nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl. Tabelle 3.8). Für
Arten, die den Untersuchungsraum nur selten oder sporadisch nutzen, sind bau-, anlagen- oder
betriebsbedingte Wirkungen zwar nicht vollständig auszuschließen, jedoch als vernachlässigbar oder
mit sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeiten zu bewerten. So ist beispielsweise für eine Art mit
sporadischem Auftreten im Untersuchungsraum eine mögliche Kollision an den geplanten WEA als
äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für
Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
5.1
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen sind für die planungsrelevanten Vogelarten denkbar, die im
Nahbereich der geplanten WEA oder der geplanten Zuwegung Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten
besitzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die für die Erschließung des VZEK und der
Deponie vorhandene Zuwegung zu großen Teilen für die Anlieferung der Bauelemente der geplanten
WEA genutzt werden kann und Ausbaumaßnahmen voraussichtlich nur kleinflächig notwendig
werden. Daher werden im Folgenden nur solche Arten betrachtet, die im 300 m-Umfeld der
Bauflächen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten besitzen bzw. deren mögliche Bruthabitate durch
das Vorhaben baubedingt beeinträchtigt werden.
Tabelle 5.1:
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Arten bezüglich einer
möglichen bau- und anlagenbedingten Betroffenheit
Art
Liegen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten
im 300 m-Umfeld möglicher Bauflächen bzw.
werden bau- und anlagenbedingt essenzielle
Lebensräume (z. B. Gewässer) beeinträchtigt?
Schellente
nein
Kormoran
nein
Silberreiher
nein
Graureiher
nein
Wespenbussard
nein
Habicht
nein
Sperber
nein
zu berücksichtigen
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
92
Fortsetzung Tabelle 5.1
Art
Liegen Fortpflanzungs- und / oder Ruhestätten
im 300 m-Umfeld möglicher Bauflächen bzw.
werden bau- und anlagenbedingt essenzielle
Lebensräume (z. B. Gewässer) beeinträchtigt?
Mäusebussard
nein
Baumfalke
nein
Wanderfalke
nein
Turmfalke
nein
Kranich
nein
Flussregenpfeifer
nein
Sturmmöwe
nein
Heringsmöwe
nein
Schleiereule
nein
Uhu
nein
Waldkauz
nein
Schwarzspecht
nein
Mittelspecht
nein
Neuntöter
ja
Raubwürger
nein
Heidelerche
nein
Feldlerche
ja
x
Rauchschwalbe
ja
x
Mehlschwalbe
nein
Teichrohrsänger
ja
x
Schwarzkehlchen
ja
x
Blaukehlchen
nein
Steinschmätzer
nein
Baumpieper
nein
Wiesenpieper
ja
zu berücksichtigen
x
x
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
93
Neuntöter
§ 44 Abs. 1 Nr. 1:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
betroffenen Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch
Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die
Wahrscheinlichkeit, dass es baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von
Individuen der Art kommt, besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit
nicht flüggen Jungvögeln auf den Bauflächen befinden.
Innerhalb des UR1000 wurden zwei Revierpaare des Neuntöters festgestellt. Das
nächstgelegene Revierzentrum befand sich in einem Abstand von etwa 100 m
nordöstlich des geplanten Standorts der WEANord (vgl. Karte 3.7). Im Abstand von
40 m nördlich bzw. östlich des geplanten WEA-Standorts befinden sich
Gehölzstreifen, die der Abgrenzung des Gewerbegebiets dienen. Diese weisen
eine grundsätzliche Eignung zur Anlage von Fortpflanzungsstätten des Neuntöters
auf.
Die Ausführungsplanung der zur Errichtung und Betrieb der geplanten WEANord
benötigten Flächen liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu diesem Zeitpunkt
noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen
eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit
einhergehende Individuenverluste eintreten könnten und als Konsequenz
Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese Entscheidung bleibt
den weiteren Planungsschritten vorbehalten.
Sollte eine Rodung von Teilbereichen der Gehölzstreifen nicht zu vermeiden sein,
sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um den Tatbestand nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gänzlich zu vermeiden (Bauzeitenbeschränkung,
Baufeldräumung oder Baufeldbegutachtung, vgl. Kapitel 6).
Unter Berücksichtigung einer der vorgeschlagenen Maßnahmen kann eine
baubedingte Verletzung oder Tötung von Individuen der Arten ausgeschlossen
werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden Tiere
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die
erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten
Störreize ist nicht zu erwarten.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Unter Berücksichtigung der zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gebotenen
Maßnahmen ist eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von
Fortpflanzungsstätten ausgeschlossen.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Ausführungsplanung der zur Errichtung und Betrieb der geplanten WEANord
benötigten Flächen liegt derzeit noch nicht vor. Im Sinne der Vermeidung von
Beeinträchtigungen sollten sich die benötigten Bauflächen auf die Rasenfläche
beschränken. Zu diesem Zeitpunkt kann noch nicht abschließend geklärt werden,
ob durch die Anlage der Bauflächen Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder
zerstört werden. Eine dahingehende Einschätzung sowie die konkrete
Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren
Planungsschritten vorbehalten.
Fazit:
Neuntöter
Die Errichtung der geplanten WEA wird – ggf. unter der Voraussetzung der
Durchführung von Vermeidungsmaßnahmen – nicht gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Eine Beurteilung, ob es zu erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung kommen wird, kann erst bei
Vorliegen der Ausführungsplanung getroffen werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
94
Bodenbrütende Arten (Feldlerche, Schwarzkehlchen, Wiesenpieper)
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
genannten Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch
Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit,
dass Individuen der Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich
nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA (Fundamente, Kranstell-,
Montage- oder Lagerflächen sowie Zuwegung) Nester der Arten mit nicht
flüggen Jungvögeln befinden.
Aufgrund der Habitatstrukturen an den Standorten der geplanten WEA
(regelmäßig gemähte Rasenflächen) ist davon auszugehen, dass sich im Bereich
der benötigten Bauflächen keine Brutplätze von Feldlerche, Schwarzkehlchen
oder Wiesenpieper befinden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die
während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten
Störreize ist nicht zu erwarten.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der genannten Arten wird unter Berücksichtigung der nicht
vorhandenen Habitateignung ausgeschlossen.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Lebensraumfunktionen im Umfeld der geplanten WEA werden für die
genannten Arten weiterhin erfüllt werden. Die Errichtung und der Betrieb der
geplanten WEA werden somit keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Bodenbrütende
Arten
Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
Rauchschwalbe
§ 44 Abs. 1 Nr. 1:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass baubedingt
Rauchschwalben verletzt oder getötet werden, besteht durch die Zerstörung von
Gelegen sowie für Nestlinge. Brutvorkommen der Rauchschwalbe befinden sich
in den Lagerhallen des VZEK in einem Abstand von mindestens 270 m zum
geplanten Standort der nächstgelegenen WEANord (vgl. Karte 3.7).
Baubedingte Tötungen oder Verletzungen von Rauchschwalben können
ausgeschlossen werden, da die als Brutstandorte genutzten Lagerhallen nicht
durch das geplante Vorhaben betroffen sind.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden Tiere
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die
erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten
Störreize ist nicht zu erwarten.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
95
§ 44 Abs. 1 Nr. 3: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden
Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungsstätten ist
Fortpflanzungsauszuschließen.
oder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Rauchschwalbe
Die Errichtung der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
Teichrohrsänger
§ 44 Abs. 1 Nr. 1:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass baubedingt
Teichrohrsänger verletzt oder getötet werden, besteht durch die Zerstörung von
Gelegen sowie für Nestlinge. Innerhalb des UR1000 wurden zwei Revierpaare
festgestellt. Das nächstgelegene Revierzentrum befindet sich in einem Abstand
von etwa 35 m südlich des geplanten Standorts der WEASüd an einem
schilfbestandenen Teich (vgl. Karte 3.7).
Baubedingte Tötungen und Verletzungen von Teichrohrsängern können
ausgeschlossen werden, wenn sichergestellt wird, dass der Teich mitsamt den
Schilfbeständen hinreichend vor negativen Veränderungen durch die
Baumaßnahmen geschützt wird. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG zu vermeiden, sind somit geeignete Maßnahmen zum Schutz des
Teichrohrsängerhabitats vorzunehmen. Hierzu ist die Ausführungsplanung so
vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch Überbauung,
Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden (vgl.
Kapitel 6).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Werden Tiere
Eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch die
erheblich gestört? während der Baumaßnahmen auftretenden, zeitlich und räumlich begrenzten
Störreize ist nicht zu erwarten.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Bau- und anlagenbedingte Auswirkungen
Unter Berücksichtigung der zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gebotenen
Maßnahmen ist eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von
Fortpflanzungsstätten auszuschließen.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Teichrohrsänger
Die Errichtung der geplanten WEA wird unter der Voraussetzung der Durchführung
von Vermeidungsmaßnahmen weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.2
96
Betriebsbedingte Auswirkungen
Gemäß des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung
von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) ist für alle nicht in
Anhang 4 als WEA-empfindlich aufgeführten Vogelarten „im Regelfall davon auszugehen, dass die
artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA
grundsätzlich nicht ausgelöst werden“. Insbesondere existieren bisher keine wissenschaftlich
belastbaren Hinweise darauf, dass die im Umfeld der geplanten WEA nachgewiesenen Brutvogelarten
Neuntöter, Rauchschwalbe, Teichrohrsänger und Schwarzkehlchen als Brutvögel empfindlich
gegenüber WEA reagieren (z. B. STÜBING 2001, REICHENBACH et al. 2004, SINNING et al. 2004, MÖCKEL &
WIESNER 2007, STEINBORN et al. 2011).
In den Abstandempfehlungen der LAG-VSW (2015) werden die Arten nicht aufgeführt.
Dementsprechend sind für folgende Arten keine betriebsbedingten Auswirkungen von WEA durch das
geplante Vorhaben zu erwarten: Schellente, Silberreiher, Graureiher, Wespenbussard, Habicht, Sperber,
Mäusebussard, Turmfalke, Flussregenpfeifer, Schleiereule, Waldkauz, Schwarzspecht, Mittelspecht,
Neuntöter, Raubwürger, Heidelerche, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Teichrohrsänger,
Schwarzkehlchen, Blaukehlchen, Steinschmätzer, Baumpieper und Wiesenpieper.
Demnach können für die genannten Arten die Fragen, ob durch das Vorhaben
-
Tiere verletzt oder getötet (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) werden
-
sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
-
betriebsbedingte Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten hervorgerufen werden (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG)
verneint werden.
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines
Projekts müssen nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den Untersuchungsraum
regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl.
Kapitel 3.2). Demnach sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der betriebsbedingten
Auswirkungen durch das Vorhaben insgesamt sieben Arten (Kormoran, Baumfalke, Wanderfalke,
Kranich, Uhu, Sturmmöwe und Heringsmöwe) als Brut- oder Zugvögel zu berücksichtigen, für die
zumindest eine durchschnittliche Lebensraumbedeutung ermittelt wurde. Gemäß Anhang 2 des
Leitfadens (MKULNV & LANUV 2013) sind Möwenarten lediglich bei der Existenz von Brutkolonien zu
berücksichtigen. Somit entfällt eine eingehende Betrachtung für die Heringsmöwe, da die Art im
UR1000 als regelmäßiger Nahrungsgast ohne Brutvorkommen auftrat.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
97
Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens auf
diese Arten werden im Folgenden zunächst deren artspezifische Empfindlichkeit(en) gegenüber
Windenergieanlagen dargestellt.
Auf dieser Grundlage erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als
Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem
Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind, durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
erfüllt wird.
Kormoran (Winterbestand)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zur artspezifischen Empfindlichkeit von Kormoranen gegenüber Windenergieanlagen an Land liegen keine belastbaren Ergebnisse vor.
SINNING & DE BRUYN (2004) stellten bei größeren Kormorantrupps eine Meidung
eines Windparks in Niedersachsen fest, wohingegen einzelne Kormorane den
Windpark in geringen Höhen regelmäßig querten.
Vom Kormoran sind bisher vier tödliche Kollisionen aus Deutschland mit einer
WEA bekannt geworden (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015).
Laut MKULNV & LANUV (2013) besteht für den Kormoran ein Kollisionsrisiko im
Umfeld von Brutkolonien, v. a. während der Brut- und Aufzuchtzeit. Das
artspezifische Kollisionsrisiko scheint gemessen an den bekannten
Kollisionsopferzahlen jedoch gering zu sein.
In den Abstandsempfehlungen der LAG-VSW (2015) ist die Art nicht aufgeführt.
§ 44 Abs. 1 Nr. 1: Betriebsbedingte Auswirkungen
Werden Tiere
Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem von Kormoranen
verletzt oder
genutzten Flugkorridor zwischen einem Schlafplatz am Villesee und regelmäßig
getötet?
genutzten
Nahrungsgewässern
(Franziskussee,
Bleibtreusee)
mit
durchschnittlicher bis besonderer Bedeutung.
82 % aller registrierten Flüge erfolgten in Höhen bis maximal 60 m (vgl.
Abbildung 3.1). 18 % der Flüge wurden in Höhen von 60 bis 100 m und somit im
Bereich der zu erwartenden Rotorbewegungen registriert. Vor diesem
Hintergrund ist davon auszugehen, dass Kormorane nur gelegentlich in von den
Rotorblättern überstrichenen Höhenbereichen der geplanten WEA auftreten
werden. Der Schlafplatz am Villesee befindet sich in einer Entfernung von
mindestens 1.300 m zu den Standorten der geplanten WEA. Ein signifikant
erhöhtes Kollisionsrisiko lässt sich für die geplante WEA unter Berücksichtigung
der geringen Flughöhen und des artspezifisch geringen Kollisionsrisikos an WEA
nicht erkennen.
Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das
zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl.
LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2: Betriebsbedingte Auswirkungen
Werden Tiere
Die Standorte der geplanten WEA befinden sich in einem von Kormoranen
erheblich gestört? genutzten Flugkorridor zwischen einem Schlafplatz am Villesee und regelmäßig
genutzten Nahrungsgewässern. Es wird davon ausgegangen, dass Kormorane,
die diesen Flugkorridor nutzen, im Stande sind, die WEA kleinräumig zu
umfliegen. Es werden allenfalls kleinräumige Meideeffekte erwartet. Ein
Barriereeffekt durch die geplanten WEA, aufgrund dessen für die am Villesee
übernachtenden Individuen essentielle Nahrungshabitate verloren gingen,
erscheint sehr unwahrscheinlich.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
98
Erhebliche Störungen durch die geplanten WEA, die sich negativ auf den
Erhaltungszustand der lokalen Population auswirken, sind nicht zu erwarten.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die Standorte der geplanten WEA liegen etwa 1.300 m von dem Kormoranschlafund Brutplatz am Villesee entfernt. Der bis Sommer 2013 genutzte Schlafplatz am
Köttinger See befindet sich in einer Entfernung von über 1.200 m zu den
geplanten WEA. Betriebsbedingte Auswirkungen auf Fortpflanzungs- und
Ruhestätten des Kormorans sind in dieser Entfernung nicht zu erwarten.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Kormoran
(Winterbestand)
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
Baumfalke (Brutvogel)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
MÖCKEL & WIESNER (2007) stellten in den Jahren 2003 und 2005 je einen Brutplatz
in der Nähe eines Windparks bei Duben fest. Die Entfernung zur nächsten WEA
betrug lediglich 600 bzw. 200 m. Die Individuen flogen im Laufe der Brutsaison
regelmäßig durch den Windpark. Im Windpark Falkenberg fanden in den Jahren
2004 und 2005 erfolgreiche Bruten in einer Entfernung von weniger als 250 m zu
einer WEA statt (ebenda). In der Umgebung des Windparks Woschkow siedelte
sich ein Paar im Jahr 2004 neu an und brütete dort erfolgreich (600 m südlich).
Im Rahmen der begleitenden Suche nach Kollisionsopfern wurde in den genannten Windparks kein verunglückter Baumfalke festgestellt (ebenda).
KLAMMER (2011a) untersuchte 2002 und 2009 bis 2011 eine Baumfalkenpopulation auf einem ca. 5.000 km² großen Untersuchungsgebiet in Sachsen und
Sachsen-Anhalt. Etwa 17 % der 253 registrierten Bruten fanden in weniger als
1.000 m zu WEA statt (verschiedene Anlagentypen). Der mittlere Abstand dieser
Brutplätze zur nächstgelegenen WEA betrug 553 m. Alle Bruten waren
erfolgreich. Verluste von Altvögeln während der Brutzeit (z. B. durch Kollisionen)
wurden nicht registriert. KLAMMER (2011a, b) folgert, dass Baumfalken gegenüber
WEA bei der Neststandortwahl kein Meideverhalten zeigen und WEA keinen
Einfluss auf den Bruterfolg haben. Bei der untersuchten Population wurde
festgestellt, dass die Individuen die WEA in der Zeit der Reviergründung und Balz
ebenfalls nicht mieden. Hingegen schienen Baumfalken bei der Jagd ein
Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen (KLAMMER 2011a, b). HMUELV &
HMWVL (2012, S. 67) folgern „weil bei untersuchten Bruten in < 1.000 m
Abstand zu WEA weder Meideverhalten noch Beeinträchtigungen des
Bruterfolges
feststellbar
waren,
sind
Lebensraumentwertung
von
Fortpflanzungsstätten und Störungen im Regelfall vernachlässigbar.“
Bundesweit wurden bislang zehn verunglückte Baumfalken unter WEA
nachgewiesen (Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015), davon drei während der
Brutzeit an WEA, die weniger als einen Kilometer vom Nest entfernt waren und
einer in 2,3 km Entfernung zum Nest (LANGGEMACH & DÜRR 2013). Sieben der acht
verunglückten Individuen wurden zwischen Ende Juni und September gefunden.
Dies steht im Widerspruch zu der Aussage von KLAMMER (2011a, b), wonach die
meisten Kollisionsopfer, aufgrund eines fehlenden Meideverhaltens während der
Reviergründungsphase und Balz (April und Mai) zu erwarten sind.
Aufgrund der wenigen Kollisionsopfer liegt die Annahme nahe, dass der
Baumfalke nicht zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten zählt (vgl. auch
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
99
KLAMMER 2011a, KLAMMER 2011b, VSWFFM & LUWG RLP 2012, LANGGEMACH & DÜRR
2013). Allerdings ist dabei auch die geringe Bestandsgröße des Baumfalken zu
berücksichtigen. SÜDBECK et al. (2007) geben einen bundesweiten Bestand von
2.600 bis 3.400 Paaren an. Möglicherweise wird der tatsächliche Bestand dabei
jedoch unterschätzt, da ein Revier / Brutplatz schwer nachzuweisen ist.
Die LAG-VSW (2007) empfahl, einen Mindestabstand von 1.000 m zwischen
einem Baumfalken-Brutplatz und einer WEA einzuhalten. Dabei handelte es sich
mehr um eine Konvention, die auf bestimmten Annahmen beruht
(Kollisionsgefahr steigt mit der Nähe einer WEA zum Brutplatz), als um eine
konkrete Schutzmaßnahme, der belastbare Erkenntnisse zugrunde liegen. Dabei
ist auch zu berücksichtigen, dass Baumfalken nur eine geringe Neststandorttreue
aufweisen. Zwar kehren sie regelmäßig in einen bestimmten Raum zurück,
nutzen dort oft jedoch andere, neue Nester. Die in den verschiedenen Jahren
genutzten Neststandorte können mehr als einen Kilometer voneinander entfernt
sein (FULLER et al. 1985, SERGIO & BOGLIANI 1999). In Nordrhein-Westfalen führt
dieses Verhalten dazu, dass nicht alljährlich in bestimmten TK25-Quadranten
gebrütet wird (GRÜNEBERG et al. 2013). In Bayern schwanken lokale und regionale
Bestände stark, „wohl eine Folge hoher räumlicher Dynamik, denn einzelne
Brutplätze sind – wahrscheinlich wegen der Abhängigkeit vom Angebot
geeigneter Nester – selten mehrere Jahre hintereinander besetzt“ (BEZZEL et al.
2005, S. 169). Vor diesem Hintergrund ist es kaum möglich, die
Kollisionswahrscheinlichkeit an einem bestimmten Standort in Abhängigkeit von
der Nähe zum Brutplatz zu prognostizieren, weil die genaue Lage zukünftiger
Brutplätze nicht vorhergesagt werden kann. Die neue Empfehlung der LAG-VSW
(LAG-VSW in Vorber. zit. in VSWFFM & LUWG RLP 2012) enthält keine
Abstandsempfehlung mehr. Dementsprechend enthält der Leitfaden “Umsetzung
des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen” (MKULNV & LANUV 2013) keine
Abstandsempfehlungen mehr für die Art. Eine signifikante Erhöhung des
Kollisionsrisikos ist laut den Autoren des Leitfadens bei regelmäßigen Flügen zu
essentiellen Nahrungshabitaten anzunehmen. In NRW wird lediglich bei ernst zu
nehmenden Hinweisen auf regelmäßig genutzte, essentielle Nahrungshabitate
oder Flugkorridore ein erweitertes Untersuchungsgebiet von 4.000 m für den
Baumfalken vorgesehen (MKULNV & LANUV 2013). PNL (2012) weisen jedoch
darauf hin, dass sich aufgrund des großen Aktionsraums und der jährlich
wechselnden Horste beim Baumfalken keine Funktionsräume abgrenzen lassen.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für den Baumfalken bislang
keine Hinweise auf eine besonders hohe Kollisionshäufigkeit an WEA oder auf
einen Lebensraumverlust / eine Lebensraumentwertung aufgrund eines
Meideverhaltens vorliegen.
Die LAG-VSW (2015) empfiehlt mit WEA einen Abstand von 500 m zu Brutplätzen
der Art einzuhalten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Im UR2000 wurde ein Revier des Baumfalken registriert. Der Brutplatz befand sich
im Westen des UR2000 in einem alten Krähennest auf einem Hochspannungsmast
in einem Mindestabstand von etwa 1.500 m von den geplanten WEA-Standorten.
Jagende Baumfalken sind während des Untersuchungszeitraums im UR2000 nicht in
Erscheinung getreten. Daher liegen keine begründbaren Hinweise darauf vor,
dass die Standorte der geplanten WEA innerhalb eines regelmäßig genutzten
Flugkorridors zwischen essentiellen Nahrungshabitaten bzw. zwischen dem
Brutplatz und einem essentiellen Nahrungshabitat liegen.
Ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für den Baumfalken kann somit
weitgehend ausgeschlossen werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
100
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Baumfalken weisen gegenüber den von WEA ausgehenden Reizen offensichtlich
(bis auf eine eventuelle geringe Meidung bei der Jagd) allenfalls eine geringe
Empfindlichkeit auf. Eine anlagennahe Meidung würde den Erhaltungszustand
nicht verschlechtern, da im Umfeld der geplanten WEA genügend vergleichbare
und ungestörte Bereiche existieren, in die jagende Baumfalken ausweichen
könnten. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben zu
erheblichen Störungen von brütenden, jagenden oder ruhenden Tieren führen
wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Baumfalken weisen bei der Brut offensichtlich allenfalls eine geringe Meidung
von WEA auf, sodass betriebsbedingte Störreize nicht zu einer Aufgabe eines
möglichen Brutplatzes im Umfeld der geplanten WEA führen werden (s. o.).
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Baumfalke
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
Wanderfalke
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zum Verhalten des Wanderfalken in der Umgebung von WEA liegen bislang keine
systematischen Untersuchungen vor.
STÜBING (2001, S. 64f.) beobachtete mehrmals Wanderfalken an WEA außerhalb
der Brutzeit: „Ungefähr 600 m N vom Standort 2 kreiste am 23.08.00 ein
Wanderfalke für fünf Minuten. Eventuell derselbe Vogel, ein juveniles Weibchen,
jagte am 25.08.00 erfolglos Ringel- und Haustauben etwa 500 m N des
„Windparks“. Zuvor schlug am 24.08.00 ein wohl weiblicher diesjähriger Vogel
nur 130 m von den WEA am Rheinhardshof einen Star aus einem
nahrungssuchenden Trupp von 220 Individuen im ersten Versuch. Dort näherte
sich am 29.08.00 ein diesjähriges Tier mit Beute, das von einem Baumfalken
gehasst wurde, bis auf 450 m den WEA. Zudem jagte an dieser Stelle am
03.09.00 ein adultes Tier (wohl Männchen) am 750 m nördlich gelegenen
Waldrand“.
Loske (2004) registrierte in der Umgebung eines großen Windparks in Westfalen
während zwei Begehungen je ein adultes Individuum, welches in einer
Entfernung von 150 m zu einer in Betrieb befindlichen WEA in einem Gittermast
saß. Während einer der beiden Begehungen hielt sich das Individuum mehrere
Stunden an diesem Sitzplatz auf.
Reichenbach & Schadek (2003) stellten an zwei Windenergiestandorten in
Ostfriesland drei Mal Wanderfalken fest. Die Entfernung der Individuen betrug
300 m, 1.000 m bzw. 2.000 m.
TRAXLER (2004) konnte im Rahmen verschiedener Untersuchungen in Österreich
vereinzelte Beobachtungen von Wanderfalken auf Referenzflächen, nicht aber auf
Windparkflächen machen.
Phillips (1994) berichtet von einer Brut eines Wanderfalken-Paares in einer
Entfernung von 200 m zu einer WEA.
MÖCKEL & WIESNER (2007) berichten von einem Wanderfalken, der an einem
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
101
Wintertag in einer Entfernung von 100 m zu einer Windenergieanlage eines
Windparks (WP Klettwitz III, Niederlausitz) vorbeiflog.
Bundesweit wurden bislang zehn verunglückte Individuen an WEA nachgewiesen
(Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei
Standortplanungen für Windenergieanlagen einen Abstand von mindestens
1.000 m zu Brutplätzen des Wanderfalken einzuhalten.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der langjährige Wanderfalkenbrutplatz im Industriegebiet Knapsack liegt in einer
Mindestentfernung von ca. 2.300 m zu den geplanten WEA-Standorten. Aufgrund
von Hinweisen der NABU-Kreisgruppe des Rhein-Erft-Kreises wird vorsorglich von
einer regelmäßigen Nutzung des nördlichen Teil des UR2000 als Nahrungshabitat
ausgegangen. Während der zweijährigen Untersuchungen zu Brut-, Rast- und
Zugvögeln wurden keine Nachweise jagender Wanderfalken im UR2000 erbracht.
Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung des Umfelds der Standorte der
geplanten WEA liegen nicht vor. Das Kollisionsrisiko wird vor diesem Hintergrund
sowie aufgrund der Entfernung zwischen dem Brutplatz und den geplanten WEAStandorten als gering eingestuft.
Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass
zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl.
LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Jagende Wanderfalken scheinen nur eine geringe Empfindlichkeit gegenüber WEA
zu besitzen, so dass eine erhebliche Störung von Wanderfalken ausgeschlossen
wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der langjährige Wanderfalkenbrutplatz im Industriegebiet Knapsack liegt in einer
Entfernung von mindestens ca. 2.300 m zu den geplanten WEA-Standorten. In
diesem Abstand wird es weder anlagen- noch betriebsbedingt zu einer
Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kommen.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Wanderfalke
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
102
Kranich (Zugvogel)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen
mehrere Einzelbeobachtungen vor:
NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in allen
Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen der
Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m (Minimum:
150 m, Maximum: 670 m).
BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein
Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m
vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in
einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage von
WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden Kraniche
geführt.
STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren
Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen
Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung
von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden
Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren:
- 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m
westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter.
- 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor
einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn
von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich.
- 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von
150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach Nordosten zurück und umflogen dann die WEA.
- 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA
entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen in
einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei.
Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung
von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %)
bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen
zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete
Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die festgestellten
Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100 bis 200 m,
selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen ziehen Kraniche
allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING (2001) an, dass
Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig Scheu gegenüber
WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein weiträumiges Umfliegen
der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet werden konnten. Der
Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei ungünstigen
Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“ wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen von
WEA zu erwarten.
REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass
Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen.
MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die
in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
103
200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen.
Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere
rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von
400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps
hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens
1.000 m zu WEA.
SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der
Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten
Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze
(n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die
geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf
die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von
100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler
Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes
zur nächstgelegenen WEA.
GRUNWALD (2009a) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa
30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA
fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA
i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA
in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine
Reaktionen auf die WEA.
STEINBORN & REICHENBACH (2011) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an
Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über
die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie
Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine
großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA
wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit
fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die
Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen).
Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten
Kranichen(Stand 01.06.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass
Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 Individuen
überflogen wird (PRANGE 2010) scheint das Kollisionsrisiko für die Art sehr gering
zu sein.
Laut MKULNV & LANUV (2013) gilt der Kranich demnach auch nicht aufgrund einer
artspezifischen Kollisionsgefährdung, sondern aufgrund der Störempfindlichkeit
(Brutvögel) bzw. aufgrund des Meideverhaltens (Rastvögel) als WEA-empfindliche
Art.
Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei Standortplanungen für Windenergieanlagen
einen Abstand von mindestens 500 m zu Brutvorkommen von Kranichen
einzuhalten. Zu regelmäßig genutzten Schlafplätzen von Kranichen sollten
3.000 m Abstand eingehalten werden.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der Untersuchungsraum liegt in einem Zugkorridor von Kranichen, der von
Südwesten nach Nordosten durch Deutschland verläuft.
Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein, einen Windpark
wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet - auszuweichen,
so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich zufliegen, unter
günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein erhöhtes Kollisionsrisiko
bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten Witterungsbedingungen
(z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind) zu kritischen Situationen
und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist die Zugintensität i. d. R.
aber ohnehin eingeschränkt.
Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
104
relevantes Kollisionsrisiko vorliegt:
- Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang
bzw. über WEA zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine
besonders kritische Situation festgestellt.
- Es existieren bundesweit erst acht Nachweise von verunglückten Kranichen an
einer WEA.
- MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der
Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten
Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich,
wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat.
Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an der geplanten
WEA Kraniche kollidieren werden. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber nach derzeitigem
Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA
zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu
vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren
geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplante WEA stellt für diese
Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen
kommt es zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an der Zugstrecke, die
Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie um die geplante
WEA fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte Energiebedarf,
jedoch zu vernachlässigen.
Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung
der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den
Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden
nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Der Untersuchungsraum diente Individuen der Art nicht als Fortpflanzungsstätte.
Ferner ergaben sich keine Hinweise auf regelmäßig genutzte, bedeutende
Rasthabitate. Somit wird es weder anlagen- noch betriebsbedingt zu einer
Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kommen.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Kranich
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
105
Uhu
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
In einer telemetrischen Studie, die an zwei besenderten adulten Uhus in Bayern
durchgeführt worden ist, ergaben sich keine Hinweise auf ein Meideverhalten der
Art gegenüber WEA (SITKEWITZ 2009). Einzelne Lokalisationen eines Tieres lagen in
einer Entfernung von weniger als 200 m zu. Aufgrund der kleinen Stichprobe
bleibt die Aussagekraft dieser Beobachtungen jedoch beschränkt.
Grundsätzlich toleriert der Uhu Menschennähe und ist kein Kulturflüchter. Nach
LINDNER (2005) liegen die Brutplätze i. d. R. aber nicht in der Nähe von
Siedlungen, was mit der dort vorherrschenden höheren Störungsfrequenz
begründet wird. An den meist relativ gleichmäßig verlaufenden Steinbruchbetrieb
gewöhnen sich brütende Uhus aber offenbar rasch (ebenda). Hingegen können
akute Störreize (z. B. durch Klettersport) zu Beeinträchtigungen am Brutplatz und
damit zu einem geringeren Bruterfolg führen (BAUER & BERTHOLD 1997).
Inwieweit die von WEA erzeugten Schallemissionen dazu führen, dass deren
nähere Umgebung gemieden wird, ist offen. SITKEWITZ (2009) diskutiert, dass die
von WEA ausgehenden Schallemissionen die Ortung von Beutetieren erschweren
und somit zu einer Verschlechterung der Habitatqualität im Nahbereich von WEA
führen könnten. Ebenso könne die innerartliche Kommunikation im Nahbereich
von WEA gestört werden, was wiederum eine erfolgreiche Balz und die Fütterung
der rufenden Jungtiere erschweren könne. Jedoch gilt der Uhu als lärmtolerant,
wie Bruten in Steinbrüchen (mit Sprengungen und Steinbrecharbeiten) oder an
menschlichen Bauwerken zeigen (siehe LINDNER 2009 für eine Übersicht). Vor
diesem Hintergrund muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass WEA
gemieden werden (SITKEWITZ 2009). MKULNV & LANUV (2013) zählen den Uhu
nicht zu den Arten, die ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. VSWFFM &
LUWG RLP (2012, S. 90) halten Störungen „im Regelfall aufgrund von
Gewöhnungseffekten und Nistplatzökologie für vernachlässigbar“.
DALBECK (in KORN & STÜBING 2003, S. 36) hält die Kollisionsgefahr für die größte von
WEA ausgehende Gefährdung: „Uhus dürften durch WEA im Aktionsraum
insbesondere durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet sein, da die sich mit
hohen Geschwindigkeiten bewegenden Rotoren nachts für Uhus kaum erkennbar
sein dürften.“. Auch SITKEWITZ (2009) hält Kollisionen - insbesondere bei den
Distanzflügen zwischen Brutplatz und Nahrungshabitat, die in 80 bis 100 m Höhe
stattfinden, für möglich. Dieser Einschätzung liegen keine konkreten
Untersuchungen zu Grunde. Vor diesem Hintergrund untersuchte ÖKON (2015)
zwischen Mitte Mai und Mitte November 2014 das Flugverhalten von sechs Uhus
im nordrhein-westfälischen Tiefland mittels GPS-Sendern. ÖKON (2015) stellte
fest, dass die Uhus keine nennenswerten Distanzflüge durchführten, sondern eher
kurze Strecken flogen. Ferner flogen die untersuchten Individuen i. d. R. deutlich
unter 50 m und „Höhenflugereignisse“ (im Rotorbereich moderner WEA) wurden
nicht festgestellt. Demnach weisen die Ergebnisse von ÖKON (2015) darauf hin,
dass die Art nicht grundsätzlich als kollisionsgefährdet anzusehen ist. BREUER et al.
(2015) weisen jedoch darauf hin, dass durch die Studie von ÖKON (2015)
keinesfalls alle Aspekte hinsichtlich des Kollisionsrisikos beim Uhu geklärt sind, da
die Studie nur ein Teil des jährlichen Lebenszyklus abdeckte (überwiegend den
Zeitraum der Jungenaufzucht).
Bislang existieren bundesweit 16 Nachweise von an WEA verunglückten Uhus
(Stand: 01.06.2015, DÜRR 2015).
Die LAG-VSW (2015) empfehlen mit WEA einen Abstand von 1.000 m zu einem
Brutplatz des Uhus einzuhalten.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
106
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Nachdem der nach Aussage von Herrn SCHMAUS von 2009 bis 2013 und 2015
besetzte Uhu-Brutplatz auf dem Deponiegelände im Jahr 2013 von einer
Hangrutschung verschüttet wurde, liegenaus dem Jahr 2014 keine Hinweise auf
ein Brutvorkommen der Art im UR2000 vor. Im Jahr 2015 brütete der Uhu wieder
erfolgreich an der ungefähr gleichen Stelle wie in den Jahren 2009 bis 203. Der
von der LAG-VSW (2015) empfohlene Abstand von 1.000 m zu Uhubrutplätzen
wird durch die beiden geplanten WEA eingehalten (der mehrjährig genutzte
Brutplatz befand sich in einer Entfernung von etwa 1.150 m zur nächstgelegenen
WEANord).
Das Deponiegelände wird derzeit als Bruthabitat und regelmäßig genutztes
Nahrungshabitat eingestuft. Aufgrund des hohen Nahrungsangebots im Bereich
der Deponie und der opportunistischen Jagdweise wird davon ausgegangen, dass
die durch den Uhu genutzten Habitate zu einem großen Teil im Bereich des
Deponiegeländes bzw. in dessen nahem Umfeld liegen. Es ist somit nicht zu
erwarten, dass sich die geplanten WEA-Standorte innerhalb eines regelmäßig
genutzten Flugkorridors zwischen Nahrungshabitaten und Tageseinständen bzw.
zwischen verschiedenen regelmäßig genutzten Nahrungshabitaten befinden.
Somit wird davon ausgegangen, dass kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko an
den geplanten WEA bestehen wird. Eine Kollision kann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das
zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl.
LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsbedingte Auswirkungen
BNatSchG:
Uhu scheinen gegenüber WEA kein oder allenfalls geringes Meideverhalten
Werden Tiere
aufzuweisen. Der mehrjährig genutzte Brutplatz befindet sich über 1 km von den
erheblich gestört? geplanten WEA entfernt. In diesen Entfernungen sind keine erheblichen anlagenund betriebsbedingten Störungen zu erwarten. Der Erhaltungszustand der lokalen
Population wird sich nicht verschlechtern.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsbedingte Auswirkungen
BNatSchG:
Der mehrjährig genutzte Brutplatz befindet sich über 1 km von den geplanten
Werden
WEA entfernt. In diesen Entfernungen werden keine anlagen- und
Fortpflanzungsbetriebsbedingten Störungen erwartet, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung
oder Ruhestätten des Brutplatzes führen.
beschädigt oder
zerstört?
§ 14 Abs. 1
Es werden keine Auswirkungen erwartet, die als erheblich im Sinne der EingriffsBNatSchG:
regelung zu bewerten wären.
Eingriffsregelung
Fazit:
Uhu
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne
der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
107
Sturmmöwe (Brutvogel)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Sturmmöwen scheinen eine geringe bis mittlere Empfindlichkeit gegenüber WEA
zu besitzen. Bei der Nahrungssuche deuten die bisherigen Untersuchungen
darauf hin, dass sie einen Bereich bis zu 100 m um bestehende Anlagen zu
meiden scheinen (REICHENBACH et al. 2004).
SCHREIBER (2000) stellte hingegen für die Art kein eindeutiges Meideverhalten
fest. Zwar unterschritten die Individuendichten bis zu einem Abstand von 100 m
zu den WEA den Durchschnittswert, jedoch waren die Individuendichten in den
100 m-Intervallen bis zu 1.000 m zu den bestehenden Anlagen generell sehr
unterschiedlich und zeigten kein Muster, das auf ein Meideverhalten hindeutete.
Nach MÖCKEL & WIESNER (2007) meiden große Trupps Bereiche bis zu 300 m um
bestehende WEA, kleine Trupps bis zu 100 m.
STEINBORN et al. (2011) konnten in ihrer siebenjährigen Untersuchung in
Ostfriesland kein Meideverhalten von Sturmmöwen gegenüber WEA feststellen,
wobei es sich um eine Tendenzaussage handelt.
Zusammenfassend deuten die bisherigen Untersuchungen für die Sturmmöwe wenn überhaupt – auf ein Meideverhalten bis zu einer Entfernung von 100 m um
bestehende WEA hin.
Sturmmöwen sind an den Brutkolonien sehr störempfindlich (LANUV 2014).
Von der Sturmmöwe sind bislang 45 tödliche Kollisionen an WEA nachgewiesen.
Die Kollisionen erfolgten überwiegend an WEA in Küstennähe. Aus NordrheinWestfalen sind bisher keine Kollisionen an WEA bekannt geworden (Stand
01.06.2015; vgl. DÜRR 2015).
Die LAG-VSW (2015) empfiehlt, bei WEA allgemein einen Abstand von 1.000 m
zu Brutkolonien von Möwen einzuhalten. Gemäß Anhang II in MKULNV & LANUV
(2013) ist eine vertiefende Artenschutzprüfung vorzunehmen, wenn der Abstand
einer geplanten WEA zu einer Brutkolonie geringer als 1.000 m ist.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die Sturmmöwenkolonie am Franziskussee befindet sich in einem Abstand von
etwa 1.450 m zum geplanten Standort der nächstgelegenen WEASüd. Auch die in
den Jahren 2013 und 2014 nachgewiesenen Brutplätze im Bleibtreusee (ca.
1.570 bis 1.930 m) und im Liblarer See (1.490 m) liegen außerhalb des von der
LAG-VSW (2007) empfohlenen Abstands.
Innerhalb des UR1000 befinden sich im Bereich des Deponiegeländes kleinere
Brutansiedlungen mit drei bis vier (2013) bzw. drei Brutpaaren (2014). Die
Brutplätze befanden sich in einem Mindestabstand von ca. 530, 730 bzw. 980 m
zu den geplanten WEA-Standorten.
Flugbewegungen wurden im Wesentlichen im Umfeld der Brutkolonien und
Brutplätze registriert. Insbesondere zwischen dem Franziskussee und dem
Liblarer See fanden regelmäßige Flugbewegungen statt, da der Liblarer See von
den der Kolonie am Franziskussee zuzuordnenden Möwen auch als
Nahrungshabitat genutzt wurde. Flugbewegungen zwischen den Vorkommen an
Liblarer See und Franziskussee zu den übrigen, etwas weiter entfernten Seen
(Bleibtreusee, Dinnendahlsee, Köttinger See, Concordiasee) wurden dagegen nur
sporadisch beobachtet. Im Bereich des Deponiegeländes wurden regelmäßig
Flüge von Sturmmöwen registriert, die größtenteils auf die dort brütenden bzw.
stationären Sturmmöwen zurückzuführen sind. Größere nahrungssuchende Trupps
oder intensive Flugbeziehungen zwischen der Kolonie am Franziskussee oder
anderen Seen und dem Deponiegelände bzw. dem VZEK wurden nicht
festgestellt. Hinweise, dass sich die geplanten WEA-Standorte innerhalb eines
regelmäßig genutzten Flugkorridors zwischen Brut- und essentiellen
Nahrungshabitaten von Sturmmöwen befinden, ergeben sich aus den
vorliegenden Daten somit nicht.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
108
Eine Kollision von Sturmmöwen an den geplanten WEA kann zwar nicht
grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu
bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen
zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die Brutplätze der Sturmmöwe befinden sich in einem Abstand von mindestens
530 m zu den geplanten WEA-Standorten. Es ist nicht auszuschließen, dass von
der geplanten WEA betriebsbedingt ausgehende Störreize dazu führen, dass das
unmittelbare Umfeld von bis zu 100 m um die WEA nicht mehr oder nur in
geringerem Maße von nahrungssuchenden Möwen genutzt wird. Die zur
Lagerung von Abfall genutzten Lagerhallen auf dem Gelände des VZEK, die eine
durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat für die Art aufweisen, liegen
mehr als 200 m von den geplanten WEA-Standorten entfernt. Insgesamt ist nicht
davon auszugehen, dass sich durch betriebsbedingte Störungen auf brütende
und / oder nahrungssuchende Sturmmöwen der Erhaltungszustand der lokalen
Population verschlechtert.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
Betriebsbedingte Auswirkungen
Die Brutplätze der Sturmmöwe befinden sich in einem Abstand von mindestens
530 m von der geplanten WEA. Anlagen- und betriebsbedingte Beschädigungen
oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können in dieser
Entfernung ausgeschlossen werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Der Betrieb der geplanten WEA wird keine erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Sturmmöwe
Der Betrieb der geplanten WEA wird weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1
BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
109
6
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.1
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Neuntöter
Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEANord liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen
eventuell Fortpflanzungsstätten des Neuntöters beschädigt oder zerstört und damit einhergehende
Individuenverluste eintreten könnten und als Konsequenz Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden
müssen.
Sollte eine Rodung von Teilbereichen der Gehölzstreifen nicht zu vermeiden sein, kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich zu Baubeginn im Bereich der Bauflächen Nester mit Gelegen oder
nicht flüggen Jungvögeln dieser Arten befinden. Zur Vermeidung des Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) ist eine der folgenden
Maßnahmen durchzuführen:
1. Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit des Neuntöters (Bauzeiten vom
01.08. bis 10.05., vgl. Tabelle 6.1)
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 10.05.; vgl. Tabelle 7.2). Nach
der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen
Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine
Überprüfung
der
Bauflächen
zur
Anlage
der
Zuwegung
vor
Baubeginn
auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit
der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Tabelle 6.1:
Art
Neuntöter
Brutzeitraum des Neuntöters nach LANUV (2014)
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
A M E A M E A M E A M E A M E A M E A M E
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
110
Teichrohrsänger
Etwa 35 m südlich des geplanten Standorts der WEASüd befindet sich ein Revierzentrum des
Teichrohrsängers an einem schilfbestandenen Teich. Baubedingte Tötungen und Verletzungen von
Teichrohrsängern können ausgeschlossen werden, wenn sichergestellt wird, dass der Teich mitsamt
den Schilfbeständen hinreichend vor negativen Veränderungen durch die Baumaßnahmen geschützt
wird.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind somit geeignete
Maßnahmen
zum
Schutz
des
Teichrohrsängerhabitats
vorzunehmen.
Hierzu
ist
die
Ausführungsplanung so vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch Überbauung,
Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden.
Vor
Beginn
der
Baumaßnahmen
ist
durch
geeignete
Maßnahmen
sicherzustellen,
dass
Beeinträchtigungen des Teichs und des Schilfbestands durch Befahren, Lagerung oder sonstige
Beeinträchtigungen vermieden werden.
6.2
Kompensationsmaßnahmen
Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEA liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen
Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder zerstört werden. Eine abschließende Einschätzung sowie
die konkrete Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren Planungsschritten
vorbehalten.
Darüber hinausgehende Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht erforderlich.
6.3
Monitoring
In einem Abstimmungstermin wurde abgestimmt, begleitend zum Betrieb der WEA, ein regelmäßiges
avifaunistisches Monitoring durchzuführen, dessen Turnus, Arten und Umfang noch bestimmt wird. Für
den Fall, dass Bestandsabnahmen der untersuchten Vogelarten festgestellt werden und die
Bestandabnahmen
auf
Störreize
der
geplanten
WEA
zurückzuführen
Vermeidungsmaßnahmen abgestimmt und vom Genehmigungsinhaber umgesetzt.
sind,
werden
ecoda
Zusammenfassung
7
111
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden avifaunistischen Fachgutachtens ist die geplante Errichtung und der Betrieb
von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gelände des Industriegebiets „Verwertungszentrums
Erftkreis“ (VZEK) auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt, Rhein-Erft-Kreis.
Der Anlagentyp steht derzeit noch nicht fest. Als mögliche Anlagentypen kommen die Enercon E-82
(Nabenhöhe: 108 m, Rotorradius: 41 m) und die Enercon E-92 (Nabenhöhe: 104 m oder 108 m,
Rotorradius: 46 m) mit einer jeweiligen Gesamthöhe zwischen 149 m und 154 m in Betracht.
Auftraggeberin des vorliegenden Fachgutachtens ist die melius-energie GmbH, Ibbenbüren.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut- und Rastvögel zu prognostizieren und zu
bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird,
sowie
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurden von
Februar 2013 bis Juli 2014 Brutvögel, Rastvögel (inkl. Wasservögel) und Zugvögel erfasst. Den
Untersuchungsraum für die Brutvögel (UR1000) stellt das 1.000 m-Umfeld der geplanten WEA-Standorte
dar. Großvögel wurden über diesen Bereich hinaus im Umkreis von bis zu 2.000 m um die WEAStandorte (UR2000) untersucht.
Im UR2000 wurden während der Untersuchung insgesamt 102 Vogelarten festgestellt, darunter
befanden sich 40 in Nordrein-Westfalen planungsrelevante Arten (vgl. KAISER 2014). Unter den
planungsrelevanten Arten nutzten 24 Arten den Untersuchungsraum als Bruthabitat, drei weitere
Arten werden als mögliche Brutvögel eingestuft. 13 Arten traten als Gastvögel auf (vier Arten als
Nahrungsgäste und neun Arten als Durchzügler und / oder Rastvögel).
Während der Kartierungen zu den Rastvögeln wurden insgesamt 66 Vogelarten registriert. Hierunter
befanden sich 20 in Nordrhein-Westfalen planungsrelevante Arten. Für gewässergebundene Rastvögel
besitzen Teile des UR2000 eine besondere Bedeutung.
Die Zugplanerfassungen ergaben, dass planungsrelevante Arten den UR2000 nur sporadisch und in so
geringen Individuenzahlen als Durchzugsraum nutzen, dass der UR2000 für diese Arten eine geringe bis
durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum besitzt. Darüber hinaus ergaben sich keine Hinweise
auf eine Verdichtung des Breitfrontenzugs durch geleiteten Breitfrontenzug oder Leitlinien im UR2000.
Daher wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für den Klein- und Großvogelzug
zugewiesen.
ecoda
Zusammenfassung
112
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden baubedingten Auswirkungen der
geplanten WEA wurden fünf Arten berücksichtigt, für die erhebliche negative baubedingte
Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden konnten. Eine Vermeidungsmaßnahme wird für
den Teichrohrsänger notwendig. Eine Einschätzung, ob zur Vermeidung baubedingter Tötungen von
Neuntötern Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, kann erst bei Vorliegen der
Ausführungsplanung getroffen werden.
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen eines
Projekts müssen nur die WEA-empfindlichen Arten berücksichtigt werden, die den Untersuchungsraum
regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine allgemeine Bedeutung zukommt (hier: Kormoran,
Baumfalke, Wanderfalke, Kranich, Uhu und Sturmmöwe). Die Prognose und Bewertung der zu
erwartenden betriebsbedingten Auswirkungen der geplanten WEA ergab für alle genannten Arten,
dass der Betrieb der geplanten WEA weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen
noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen wird.
Die Ausführungsplanung zur Errichtung der geplanten WEA liegt derzeit noch nicht vor. Daher kann zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Bauflächen
Bruthabitate des Neuntöters beschädigt oder zerstört werden. Eine abschließende Einschätzung sowie
die konkrete Ausgestaltung von Kompensationsmaßnahmen bleiben den weiteren Planungsschritten
vorbehalten.
Darüber hinausgehende Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz sind nicht erforderlich.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 13. November 2015
_____________________________
Dipl.-Geogr. Martin Ruf
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Unveröffentl. Gutachten. Oldenburg.
STEINBORN, H. & M. REICHENBACH (2011): Kranichzug und Windenergie - Zugplanbeobachtungen im
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-
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-
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Anhang
−
Protokolle zur artenschutzrechtlichen Prüfung
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Kormoran (Phalacrocorax carbo)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
*
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich sofern sich Brutkolonien im Umkreis
von bis zu 1.000 m um geplante WEA befinden.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Baumfalke (Falco subbuteo)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
3
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Wanderfalke (Falco peregrinus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
*S
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Kranich (Grus grus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
-
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Sturmmöwe (Larus canus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
*
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich sofern sich Brutkolonien im Umkreis
von bis zu 1.000 m um geplante WEA befinden.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Uhu (Bubo bubo)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
3
Nordrhein-Westfalen
VS
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Neuntöter (Eptesicus serotinus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
VS
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Maßnahmen für die Baufelder
1. Bauzeitenbeschränkung auf den Zeitraum außerhalb der Brutzeit des Neuntöters (Bauzeiten vom 01.08. bis 10.05., vgl. Tabelle 6.1)
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 10.05.;
vgl. Tabelle 7.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr
anlegen können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt,
kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit
der Arten verschoben werden.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Feldlerche (Alauda arvensis)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
3S
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
V
Nordrhein-Westfalen
3S
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
*
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Die Ausführungsplanung so vorzunehmen, dass der Teich bzw. die Schilfbestände nicht durch
Überbauung, Befahrung, Lagerung oder sonstige Baumaßnahmen überplant werden.
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass
Beeinträchtigungen des Teichs und des Schilfbestands durch Befahren, Lagerung oder
sonstige Beeinträchtigungen vermieden werden.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Bei Durchführung der Maßnahme unter II.2 wird nicht erwartet, dass die Errichtung und
der Betrieb der geplanten WEA artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auslösen
wird.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
3S
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Wiesenpieper (Anthus pratensis)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
■
atlantische Region
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
*
Nordrhein-Westfalen
2
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5106, 5107
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Zum Vorkommen der Art im Untersuchungsraum siehe Kapitel 3. Die Art gilt nach
MKUNLV & LANUV (2013) nicht als WEA-empfindlich.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Es werden keine Maßnahmen notwendig.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein