Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
2. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, VZEK, südl. Erftkreis
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt
gültigen Fassung
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der
zuletzt gültigen Fassung
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse
und DIN-Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umweltund Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden.
Textliche Festsetzungen:
Die 2. Vereinfachte Änderung ergänzt die bestehenden textlichen Festsetzungen um
folgende Festsetzung:
In den mit GE und einer Höhenfestsetzung von +118,00 NN sowie GI und einer
Höhenfestsetzung von +125,50 NN festgesetzten Bereichen kann zur
Errichtung je einer Windenergieanlage (WEA) als untergeordnete Nebenanlage
gem. § 14 (1) BauNVO von der festgesetzten Höhenfestsetzung abgewichen
werden, wenn die WEAen unmittelbar und überwiegend zur Stromversorgung
der industriellen und gewerblichen Anlagen des VZEK dienen. Die Gesamthöhe
der WEAen wird mit max. 150 m über natürlicher Geländeoberfläche
festgesetzt.
Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert.
Verfahren:
Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am
………………………… erfolgt.
Erftstadt, den
Im Auftrag
(Seyfried)
(Leitung Umwelt- und Planungsamt)