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Beschlussvorlage (Textliche Egänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Beschlussvorlage (Textliche Egänzung)

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Inhalt der Datei

2. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, VZEK, südl. Erftkreis Rechtsgrundlage:   Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) in der zuletzt gültigen Fassung Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umweltund Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. Textliche Festsetzungen: Die 2. Vereinfachte Änderung ergänzt die bestehenden textlichen Festsetzungen um folgende Festsetzung: In den mit GE und einer Höhenfestsetzung von +118,00 NN sowie GI und einer Höhenfestsetzung von +125,50 NN festgesetzten Bereichen kann zur Errichtung je einer Windenergieanlage (WEA) als untergeordnete Nebenanlage gem. § 14 (1) BauNVO von der festgesetzten Höhenfestsetzung abgewichen werden, wenn die WEAen unmittelbar und überwiegend zur Stromversorgung der industriellen und gewerblichen Anlagen des VZEK dienen. Die Gesamthöhe der WEAen wird mit max. 150 m über natürlicher Geländeoberfläche festgesetzt. Mit Ausnahme der oben genannten Änderung bleiben die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes unverändert. Verfahren: Die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ………………………… erfolgt. Erftstadt, den Im Auftrag (Seyfried) (Leitung Umwelt- und Planungsamt)