Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 243/2016
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
15.06.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
1. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der 1. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum
01.01.2016 bis 31.03.2016 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der
Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten.
Entsprechend wird Folgendes hiermit zur Kenntnis gegeben:
Der Wirtschaftsplan 2016 nach Maßgabe der Vorlage V 459/2015 i.V.m. den hierzu eingebrachten
Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sondersitzung vom 27.04.2016
beschlossen.
In der Planung weist der Wirtschaftsplan 2016 im Ergebnis einen Fehlbetrag i.H.v. minus
EUR 2.150.000,- aus.
Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über die Vorlage A 85/2016, 2. Ergänzung, am
27.04.2016 wurde die Rechtskraft und Wirksamkeit des Wirtschaftsplans 2016 nicht an den Genehmigungsvorbehalt des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht gekoppelt, so dass
die im Wirtschaftsplan 2016 geplanten Projekte und Neuinvestitionen seit Mai zur Ausführung
kommen können.
Da bis zur Ausführbarkeit des Wirtschaftsplans 2016 bislang nur geltenden Verpflichtungen
nachgekommen werden konnte, ist eine Darstellung bzgl. der Entwicklung von Aufwendungen und
Erträgen, wie auch zum Stand der Ausführung des Vermögensplans für den Berichtszeitraum
01.01.2016-31.03.2016 entbehrlich. Auf die dezidierte Darstellung quartalsbezogener
Entwicklungen und Einzelergebnisse in den verschiedenen Betriebszweigen des Eigenbetriebes
Straßen wird daher in diesem Bericht verzichtet.
Es ist logisch, dass eine jetzige Ergebnisbetrachtung des Berichtszeitraums 1. Quartal 2016
infolge der bislang nur eingeschränkten Handlungsfähigkeit in linearer Projektion periodisch eine
Unterschreitung der Planansätze 2016 zeigt – insbesondere in den Betriebszweigen Straßen und
Gartenbau. Aufgrund der bis zur Freigabe des Wirtschaftsplans geltenden Rahmenbedingungen
sind diese Zahlen aber nur bedingt aussagekräftig. Insofern bleibt die aufschlussreichere und
tatsächlich erst Richtung weisende Ausführungs- und Ergebnisentwicklung ab dem 2. Quartal 2016
abzuwarten. Entsprechend wird erst ab dem Folgebericht detaillierter auf die Ergebnisentwicklung
in den einzelnen Betriebszweigen, wie auch gesamtbetrieblich einzugehen sein. Demnach ist dann
auch beabsichtigt, über den Stand der Ausführung in den einzelnen Projekten und Maßnahmen
und über ggf. absehbare Entwicklungen zu informieren. Erklärtermaßen ist dies von
Verwaltungsseite zukünftig zwei Mal jährlich im Zuge des vierteljährlichen Berichtswesens avisiert.
Negative Ergebnisentwicklungen im Vergleich zur Planung sind gegenwärtig nicht absehbar.
Sofern der Betriebsleitung bis zum Gremientermin neuere oder ggf. abweichende Erkenntnisse
zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung hierüber im Ausschuss berichten.
In Vertretung
(Hallstein)
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