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Beschlussvorlage (1. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 243/2016 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 03.05.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 15.06.2016 Bemerkungen zur Kenntnis 1. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen gemäß § 20 EigVO NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der 1. Quartalsbericht 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 20 EigVO hat der Eigenbetrieb vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie über die Umsetzung des Investitionsplans zu unterrichten. Entsprechend wird Folgendes hiermit zur Kenntnis gegeben: Der Wirtschaftsplan 2016 nach Maßgabe der Vorlage V 459/2015 i.V.m. den hierzu eingebrachten Ergänzungsvorlagen wurde vom Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sondersitzung vom 27.04.2016 beschlossen. In der Planung weist der Wirtschaftsplan 2016 im Ergebnis einen Fehlbetrag i.H.v. minus EUR 2.150.000,- aus. Mit Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt über die Vorlage A 85/2016, 2. Ergänzung, am 27.04.2016 wurde die Rechtskraft und Wirksamkeit des Wirtschaftsplans 2016 nicht an den Genehmigungsvorbehalt des städtischen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht gekoppelt, so dass die im Wirtschaftsplan 2016 geplanten Projekte und Neuinvestitionen seit Mai zur Ausführung kommen können. Da bis zur Ausführbarkeit des Wirtschaftsplans 2016 bislang nur geltenden Verpflichtungen nachgekommen werden konnte, ist eine Darstellung bzgl. der Entwicklung von Aufwendungen und Erträgen, wie auch zum Stand der Ausführung des Vermögensplans für den Berichtszeitraum 01.01.2016-31.03.2016 entbehrlich. Auf die dezidierte Darstellung quartalsbezogener Entwicklungen und Einzelergebnisse in den verschiedenen Betriebszweigen des Eigenbetriebes Straßen wird daher in diesem Bericht verzichtet. Es ist logisch, dass eine jetzige Ergebnisbetrachtung des Berichtszeitraums 1. Quartal 2016 infolge der bislang nur eingeschränkten Handlungsfähigkeit in linearer Projektion periodisch eine Unterschreitung der Planansätze 2016 zeigt – insbesondere in den Betriebszweigen Straßen und Gartenbau. Aufgrund der bis zur Freigabe des Wirtschaftsplans geltenden Rahmenbedingungen sind diese Zahlen aber nur bedingt aussagekräftig. Insofern bleibt die aufschlussreichere und tatsächlich erst Richtung weisende Ausführungs- und Ergebnisentwicklung ab dem 2. Quartal 2016 abzuwarten. Entsprechend wird erst ab dem Folgebericht detaillierter auf die Ergebnisentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen, wie auch gesamtbetrieblich einzugehen sein. Demnach ist dann auch beabsichtigt, über den Stand der Ausführung in den einzelnen Projekten und Maßnahmen und über ggf. absehbare Entwicklungen zu informieren. Erklärtermaßen ist dies von Verwaltungsseite zukünftig zwei Mal jährlich im Zuge des vierteljährlichen Berichtswesens avisiert. Negative Ergebnisentwicklungen im Vergleich zur Planung sind gegenwärtig nicht absehbar. Sofern der Betriebsleitung bis zum Gremientermin neuere oder ggf. abweichende Erkenntnisse zugehen sollten, so wird die Betriebsleitung hierüber im Ausschuss berichten. In Vertretung (Hallstein) -2-