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Beschlussvorlage (Winterdienst Sachstandsbericht Verbesserung Winterdienst durch Feuchtsalzstreuung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
Beschlussvorlage (Winterdienst Sachstandsbericht
Verbesserung Winterdienst durch Feuchtsalzstreuung) Beschlussvorlage (Winterdienst Sachstandsbericht
Verbesserung Winterdienst durch Feuchtsalzstreuung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 233/2013 4. Ergänzung Az.: - 65 - Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 21.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 15.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Winterdienst Sachstandsbericht Verbesserung Winterdienst durch Feuchtsalzstreuung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Sachstandsbericht zur Umrüstung des Winterdienstes von der Trocken- zur Feuchtsalzstreuung ist erst erneut nach einer Wintersaison erforderlich, wenn diese tatsächlich auch als Entscheidungsgrundlage für die Investition einer Umrüstung auf die Feuchtsalzstreuung geeignet ist. Begründung: Die Wintersaison 2015/2016 verlief ebenso mild wie die Winterperioden in den vergangenen Jahren. Es hat nur wenige Streueinsätze gegeben. An diesen Einsatztagen wurde nur sparsam Salz gestreut, da die Straßen lediglich Reifglätte aufwiesen. Diese relativ milden, winterlichen Straßenverhältnißen konnten ohne Schwierigkeiten mit der Trockensalzstreuung bewältigt werden. Eine Beurteilung, ob die erforderliche Investition i.H.v. ca. 160.000,00 € wirtschaftlich vertretbar ist, kann daher immer noch nicht erfolgen. In Vertretung (Hallstein) -2-