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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lehenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lehenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lehenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lehenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 276/2016 Az.: 61. 21-20 / 179 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 17.05.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 07.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 178, E. - Lehenich, Bonner Straße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während den Öffentlichkeits-- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 sowie 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in der Abwägungstabelle (siehe Anlage) dargestellt, entschieden. II. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 15.12.2016 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 178, E- Lechenich, Bonner Straße, zur Offenlage beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 28.07.2015 bis zum 25.08.2015. In der Zeit vom 19.02.2016 bis einschließlich 18.03.2016 hat der Plan gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit haben verschiedenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie eine Person zu der Planung Anregungen und Hinweise vorgetragen. Die Abwägungsvorschläge sind der Abwägungstabelle (siehe Anlage) zu entnehmen. Da der offen gelegte Entwurf des Rechtsplans in einigen Punkten nicht eindeutig mit dem Vorhaben und Erschließungsplan überein stimmte, waren zur Klarstellung des planerisch gewollten Änderungen erforderlich. Um die Rechtssicherheit der Planung zu gewährleisten wurde gemäß § 4a (3) BauGB eine erneute Beteiligung durchgeführt. Die erneute verkürzte Offenlage fand in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 statt. In dieser Offenlage wurden von der Öffentlichkeit und den Behörden und Sonstigen Träger Öffentlicher Belange keine grundsätzlichen und neuen Bedenken gegen die Planung vorgetragen. Auch der im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB zu schließende Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung des beschlossenen Bebauungs- und Nutzungskonzeptes innerhalb einer bestimmten Frist (Fertigstellung bis spätestens Ende 2021) erklärt, liegt vor, sodass nunmehr der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178, E. – Lechenich, Bonner Straße als Satzung beschlossen werden kann. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen erhalten die Ausschussmitglieder jeweils einen Anlagenplan, Rechtsplanentwurf mit Vorhaben- und Erschließungsplan verkleinert, den Entwurf der Begründung und die abwägungsrelevanten Stellungnahmen in Papierform; die übrigen Unterlagen sind dem SD- Net zu entnehmen. Auf Wunsch werden weitere gedruckte Exemplare zur Verfügung gestellt. Die Fraktionen können, da sich die Planinhalte gegenüber dem Beschluss zur erneuten Offenlage nicht geändert haben, auf die Planunterlagen zurückgreifen, die sie zur V 207/2016 (Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 26.04.2016) erhalten haben. Anlagen: - Anlageplan - Rechtsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (Entwurf) - Begründung (Entwurf) - Hochbauplanung (Entwurf) - Abwägungstabelle - Stellungnahmen aus den Offenlagen und Beteiligungen - Immissionsgutachten der ADU Cologne (SD- Net) - Verkehrsuntersuchung der IVV GmbH(SD- Net) - Artenschutzprüfung (ASP 1) der Smeets Landschaftsarchitekten (SD- Net) In Vertretung (Hallstein) -2- -3-