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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02

Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Seite 1 von 14 Abwägungstabelle Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (28.07.2015 – 25.08.2015) Lfd. Nr. 1 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 05.08.2015 Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Ja Die genannten Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Zur Versorgung des Planbereiches mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik STAND 31.05.2015 Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. 2 3 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 10.09.2015 05.08.2015 STAND 31.05.2015 Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 2 von 14 Berücksichtigung ja / nein GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Kampfmittelbesei- Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und Ja tigungsdienst andere historische Unterlagen liefern keine (KBD) Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG Ja NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Es wird gebeten, folgenden Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039- Abwägung der Stellungnahme Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. 4 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 25.08.2015 Behörde/ TÖB Rhein-Erft-Kreis Stellungnahme Behörde / TÖB Berücksichtigung ja / nein 0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Naturschutz und Landschaftspflege Ja Beim Abriss des bestehenden Gebäudes am Drosselweg und beim Umbau des Bestandes ist die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 39 und § 44 Abs.1 BNatSchG zu beachten, wonach - die Tötung, Verletzung, Zerstörung oder sonstige Beschädigung wild lebender Tiere besonders geschützter Arten, ihres Nachwuchses und ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie - die erhebliche Störung wild lebender Tiere der europaweit streng geschützten Arten (gern. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL, Anhang- IV) (z.B. alle Fledermausarten) und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten, die eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population einer Art zur Folge hat, verboten sind. Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG tan- STAND 31.05.2015 Seite 3 von 14 Abwägung der Stellungnahme Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Artenschutzbericht Bonner Straße 41-41a, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, November 2015). Im Ergebnis können Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden. Falls vorhabenbedingt Gehölze der angrenzenden Gärten entfernt werden müssen, muss einer Zerstörung belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und Aufzuchtzeiten entgegengewirkt werden. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 4 von 14 Berücksichtigung ja / nein giert werden können, sind für die betroffenen planungsrelevanten Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Auf dieser Grundlage sind dann mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmte Maßnahmen für einen günstigen Erhaltungszustand der gefährdeten Arten in den Bebauungsplan aufzunehmen. Wasserwirtschaft Ja Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. Das Bauvorhaben liegt am Rande des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rotbachs und des Leehenkher Mühlengrabens. Im nördlichen Bereich des Grundstückes {Drosselweg) grenzt das Überschwemmungsgebiet direkt an die bestehende Bebauung des Grundstückes an. Auf eine hochwasserangepasste Bauweise gemäß der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird daher hingewiesen. Dies gilt insbesondere für die geplante Tiefgarage. Die Planung ist mit der unteren Wasserbehörde des RheinErft- Kreises abzustimmen. Für einen möglichen Einbau von RecyclingSTAND 31.05.2015 Abwägung der Stellungnahme Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 5 von 14 Berücksichtigung ja / nein baustoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der gepl. Wasserschutzzone III B nur eingeschränkt zulässig. Details hierzu sind mit dem Rhein-ErftKreis abzustimmen. Bodenschutz Ja Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. Die Vorhabensfläche liegt im ehemaligen und/oder aktuellen Überschwemmungsgebiet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Entsorgung des Bodens unbedenklich ist. Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen (gern. LAGA M2o; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20 - Kap.1.2 TR Boden; aktualisiert 2004). Immissionsschutz Ja Mit dem Bebauungsplan sollen u.a. Veranstaltungsräume, eine überdachte Außenwirtschaft und eine Tiefgarage verwirklicht werden. Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist im weiSTAND 31.05.2015 Abwägung der Stellungnahme Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan übernommen. Im Rahmen eines Gutachtens (Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen zum Bauvorhaben "Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration, Bonner Straße 41 – 41a“ im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 178, E. - Lechenich, ADU Cologne, Köln, No- Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. 5 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 18.08.2015 Behörde/ TÖB Bezirksregierung Arnsberg, Stellungnahme Behörde / TÖB Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme teren Verfahren zu prüfen bzw. nachzuweisen, inwieweit diese Vorhaben Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft auslösen können. vember 2015) wurden die Auswirkungen der Planung auf die Nachbarbebauung (Gartenwirtschaft, Lüftungsanlagen, TGZufahrt, Anlieferung) sowie die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet untersucht. Hierbei sind neben Lärmbeeinträchtigungen, insbesondere zur Nachtzeit, auch ggf. Körperschallübertragungen auf baulich verbundene Objekte, die nicht zum Vorhabenprojekt zählen, zu berücksichtigen. Im Ergebnis wurden zeichnerische und textliche Festsetzungen zum Lärmschutz (Lärmpegelbereiche, Überdachung der Gartenwirtschaft, Lärmschutzwand an östlicher Grundstücksgrenze) in den Bebauungsplan aufgenommen. Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle ver- Ja liehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der RWE Power AG. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. STAND 31.05.2015 Seite 6 von 14 Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. STAND 31.05.2015 Seite 7 von 14 Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Seite 8 von 14 Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (12.02.2016 – 18.03.2016) Lfd. Nr. Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB 6 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 07.03.2016 GVG Rhein-Erft 7 04.03.2016 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme die Rheinische NETZGesellschaft mbh (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren als TÖB wahrnimmt. Der Vorgang wurde bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet. Die inhaltliche Antwort wird von der RNG mitgeteilt. Grundsätzliche keine Bedenken. Ja 8 03.03.2016 STAND 31.05.2015 Sollten sich aufgrund der örtlichen Planungstätigkeiten Defizite im Verkehrsablauf oder in der Verkehrssicherheit an klassifizierten Straßen ergeben, so gehen sämtliche Änderungsmaßnahmen inkl. Mehrkosten der Erhaltung und Unterhaltung (inkl. Mehrkosten für Entwässerung) zu Lasten der Stadt Erftstadt. Kampfmittelbeseiti- Keine Hinweise auf das Vorhandensein von gungsdienst (KBD) Kampfmitteln. Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Der Hinweis, dass die Kosten evtl. Änderungsmaßnahmen nach dem Verursacherprinzip betrachtet werden, wird zur Kenntnis genommen. Änderungen sind nicht vorgesehen. ja Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 9 von 14 Berücksichtigung ja / nein Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischer Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherhaitsdetektion. 9 14.03.2016 Deutsche Telekom Technik GmbH Keine Einwände Dem Hinweis wurde im Bebauungsplan bereits durch einen textlichen Hinweis Rechnung getragen. ja Hinweis, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet werden muss. 10 15.03.2016 Rheinische NETZGesellschaft mbH 11 16.03.2016 Rhein-Erft-Kreis, Landrat Keine Bedenken Hinweis, dass der Bereich auch zukünftig mit Erdgas versorgt werden kann. Naturschutz und Landschaftspflege Keine Bedenken Abwägung der Stellungnahme ja Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Eingriffe in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung nicht vorgesehen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Eingriff in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen. ja Wasserwirtschaft Keine Bedenken Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise STAND 31.05.2015 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 10 von 14 Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme der Erft erhöhte Schwermetallgehalte auf. Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabensfläche ist zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen. Immissionsschutz Zum Lärmschutz werden für den Bereich der geplanten Gartenwirtschaft aktive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die unter Ziffer 2.2 getroffenen Lärmschutzfestsetzungen ermittelt wurden. Ein entsprechendes Lärmgutachten fehlt. Folgende Emissionen wurden schalltechnisch nicht betrachtet: - haustechnische Einrichtungen - die Zu- und Abfahrten der Tiefgarage - Gäste, die sich aufgrund des Rauchverbots im Außenbereich aufhalten Verweis auf die Stellungnahme vom 25.08.2015,AZ. 70-7/41.05.03 STAND 31.05.2015 Den Bedenken zum Immissionsschutz wird nicht gefolgt. Der Planung liegt ein Lärmgutachten zu Grunde, das Bestandteil der Unterlagen zur Offenlage war. Dieses ermittelten Maßnahmen, die dazu führen, dass an den maßgeblichen Immissionsorten keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Seite 11 von 14 Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (19.02.2016 – 18.03.2016) Lfd. Nr. 12 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 16.03.2016 Absender Stellungnahme Stellungnahme Das Bauvorhaben Nr. 178 wird abgelehnt. Es werden Lärmbelästigungen durch folgende Sachen befürchtet: - Geräuschpegel vieler Besucher im Biergarten. - Lärm aus Hotelzimmern bzw. geplanten Seminarräumen. - Lärm/Abgase durch Haustechnische Geräte z.B. der Tiefgarage: Türen schlagen, Radio im Auto, Lüftungen, Generatoren und Klimageräte. Trotz der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung wird das Vorhaben abgelehnt. Die Werte des Lärmgutachtens spiegeln nicht die Realität wieder. Zur geplanten Haustechnik lagen dem Gutachter keine Daten vor, so dass mit Inbetriebnahme der Tiefgarage und des Hotels mit einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen ist. STAND 31.05.2015 BerückAbwägung der Stellungnahme sichtigung ja / nein nein Den Anregungen wird nicht gefolgt. Das den Aussagen zum Immissionsschutz zugrunde liegende Gutachten wurde von einem namenhaften Ingenieurbüro nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind, wenn sie fachgerecht umgesetzt werden, dazu geeignet, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden. Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich an der Bonner Straße, so dass der Lärm durch zu- und abfahrenden Verkehr durch die vorhandene Bebauung abgeschirmt und zu den rückwärtigen Wohngebieten hin nicht wirksam wird. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Seite 12 von 14 Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (13.05.2016 bis 27.05.2016) Lfd. Nr. 13 Datum Anschreiben/ Eingangsdatum 19.05.2016 14 17.05.2016 15 16 11.05.2016 24.05.2016 Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Verweis auf die vorangegangenen Stellung- Ja nahmen. Abwägung der Stellungnahme Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Ja die Rheinische NETZGesellschaft mbh (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren als TÖB wahrnimmt. Keine Bedenken Kampfmittelbeseiti- Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Ja gungsdienst (KBD) Kampfmitteln. Geologischer Dienst Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle zu verständigen. Die Baugrundeigenschaften sind objektbe- Ja zogen zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet ist nach der „Karte der ErdSTAND 31.05.2015 Berücksichtigung ja / nein Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den Vorhabenträger weitergeleitet. Sie werden bei der Ausführung des Bauvorhabens berücksichtigt. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB 17 24.05.2016 IHK Rhein-Erft 18 30.05.2016 Rhein-Erft-Kreis Stellungnahme Behörde / TÖB bebenzonen und geologischen Untergrundklassen …“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Auf die Stellungnahmen vom 21.08.2015 und 03.03.2016 wird verwiesen. Naturschutz und Landschaftspflege Stellungnahme wird nachgereicht. Seite 13 von 14 Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Ja Siehe Abwägung zu den genannten Stellungnahmen. Wasserwirtschaft Keine Bedenken Bodenschutz Ja Um Aufnahme folgender Nebenbestimmung wird gebeten: „Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. Die Vorhabensfläche liegt im ehemaligen und/oder aktuellen Überschwemmungsgebiet Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Entsorgung des Bodens unbedenklich ist Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen (gern. LAGA STAND 31.05.2015 Da die Untere Landschaftsbehörde bezüglich des Naturschutzes und der Landschafspflege bereits in der ersten Offenlage keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise vorgetragen und sich die Planung nicht wesentlich geändert hat, sind entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise auch jetzt nicht zu erwarten und der Hinweis auf die noch ausstehende Stellungnahme zu vernachlässigen. Die Nebenbestimmung ist bereits als Hinweis im Bebauungsplan enthalten. Eine Änderung ist nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich Lfd. Nr. Datum Anschreiben/ Eingangsdatum Behörde/ TÖB Stellungnahme Behörde / TÖB Seite 14 von 14 Berücksichtigung ja / nein M20; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20-Kap.1.2 TR Boden; aktualisiert 2004).“ Es besteht weiter Klärungsbedarf, wie folNein gende künftig zu erwartende Emissionssituationen lärmtechnisch zu bewerten sind: 1. Körperschallübertragungen zu den Nachbargebäuden durch die Nutzung der Tiefgarage und des Gastronomiebetriebes incl. der Veranstaltungsräume 2. Gäste, die sich aufgrund des Rauchverbotes im Außenbereich aufhalten müssen 3. Nutzung der Tiefgarage - Hier geht der Gutachter auf den Seiten 36/37 bei der lärmtechnischen Bewertung davon aus, dass nur Hoteigäste die Tiefgarage nutzen werden. Dies scheint jedoch nicht plausibel, da es sich bei dem Gesamtvorhaben um ein Hotel und Gastronomiebetreib mit Veranstaltungsräumen handelt. Daher muss von deutlich höheren Pkw-Parkvorgängen ausgegangen werden, insbesondere in der kritischen Nachtzeit. Eine Ergänzung des Lärmgutachtens zu den genannten Punkten wird angeregt. STAND 31.05.2015 Abwägung der Stellungnahme Der Ergänzung des Gutachtens wird nicht entsprochen. Die Anregungen bezüglich Körperschallübertragung, des Aufenthalts von Raucherinnen und Rauchern im Außenbereich und die Nutzung der Tiefgarage betreffen Details die in der Ausführungsplanung und im Baugenehmigungsverfahren entsprechend zu klären sind.