Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
02.06.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Seite 1 von 14
Abwägungstabelle
Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (28.07.2015 – 25.08.2015)
Lfd.
Nr.
1
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
05.08.2015
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und
der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben.
Ja
Die genannten Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Zur Versorgung des Planbereiches mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher
Telekommunikationsanlagen erforderlich.
Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des
Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist
es notwendig, dass Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik
STAND 31.05.2015
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
2
3
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
10.09.2015
05.08.2015
STAND 31.05.2015
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 2 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden.
Kampfmittelbesei- Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und
Ja
tigungsdienst
andere historische Unterlagen liefern keine
(KBD)
Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie
auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht
gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige
Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird
eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG
Ja
NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern)
wird verwiesen. Es wird gebeten, folgenden
Hinweis in die Planungsunterlagen aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende
archäologische Funde und Befunde sind der
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.:02425/9039-
Abwägung der Stellungnahme
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
4
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
25.08.2015
Behörde/
TÖB
Rhein-Erft-Kreis
Stellungnahme Behörde / TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung
des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Naturschutz und Landschaftspflege
Ja
Beim Abriss des bestehenden Gebäudes am
Drosselweg und beim Umbau des Bestandes
ist die Einhaltung der artenschutzrechtlichen
Bestimmungen nach § 39 und § 44 Abs.1
BNatSchG zu beachten, wonach
- die Tötung, Verletzung, Zerstörung oder
sonstige Beschädigung wild lebender Tiere
besonders geschützter Arten, ihres Nachwuchses und ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie
- die erhebliche Störung wild lebender Tiere
der europaweit streng geschützten Arten
(gern. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-RL,
Anhang- IV) (z.B. alle Fledermausarten) und
der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten, die eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
lokalen Population einer Art zur Folge hat,
verboten sind.
Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG tan-
STAND 31.05.2015
Seite 3 von 14
Abwägung der Stellungnahme
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Artenschutzbericht
Bonner Straße 41-41a, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, November 2015). Im Ergebnis können Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45
Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden.
Falls vorhabenbedingt Gehölze der angrenzenden Gärten
entfernt werden müssen, muss einer Zerstörung belegter
Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und
Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb
der Brut und Aufzuchtzeiten entgegengewirkt werden.
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 4 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
giert werden können, sind für die betroffenen
planungsrelevanten Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich. Auf dieser Grundlage sind dann mit der unteren
Landschaftsbehörde abgestimmte Maßnahmen für einen günstigen Erhaltungszustand
der gefährdeten Arten in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Wasserwirtschaft
Ja
Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
Das Bauvorhaben liegt am Rande des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Rotbachs und des Leehenkher Mühlengrabens.
Im nördlichen Bereich des Grundstückes
{Drosselweg) grenzt das Überschwemmungsgebiet direkt an die bestehende Bebauung des Grundstückes an. Auf eine
hochwasserangepasste Bauweise gemäß der
Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
wird daher hingewiesen. Dies gilt insbesondere für die geplante Tiefgarage. Die Planung ist
mit der unteren Wasserbehörde des RheinErft- Kreises abzustimmen.
Für einen möglichen Einbau von RecyclingSTAND 31.05.2015
Abwägung der Stellungnahme
Entsprechende Hinweise werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 5 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
baustoffen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor
Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Der Einbau von RCL-Material ist aufgrund der Lage des Gebietes in der gepl.
Wasserschutzzone III B nur eingeschränkt zulässig. Details hierzu sind mit dem Rhein-ErftKreis abzustimmen.
Bodenschutz
Ja
Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise der Erft
erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere
Bleigehalte) auf. Die Vorhabensfläche liegt im
ehemaligen und/oder aktuellen Überschwemmungsgebiet. Es kann nicht davon
ausgegangen werden, dass die Entsorgung
des Bodens unbedenklich ist. Erdaushub zum
Abtransport von der Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen
(gern. LAGA M2o; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20 - Kap.1.2 TR
Boden; aktualisiert 2004).
Immissionsschutz
Ja
Mit dem Bebauungsplan sollen u.a. Veranstaltungsräume, eine überdachte Außenwirtschaft
und eine Tiefgarage verwirklicht werden. Aus
der Sicht des Immissionsschutzes ist im weiSTAND 31.05.2015
Abwägung der Stellungnahme
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan
übernommen.
Im Rahmen eines Gutachtens (Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen zum Bauvorhaben "Neubau und Erweiterung der Hotelrestauration,
Bonner Straße 41 – 41a“ im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 178, E. - Lechenich, ADU Cologne, Köln, No-
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
5
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
18.08.2015
Behörde/
TÖB
Bezirksregierung
Arnsberg,
Stellungnahme Behörde / TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
teren Verfahren zu prüfen bzw. nachzuweisen, inwieweit diese Vorhaben Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft auslösen
können.
vember 2015) wurden die Auswirkungen der Planung auf die
Nachbarbebauung (Gartenwirtschaft, Lüftungsanlagen, TGZufahrt, Anlieferung) sowie die Einwirkungen des Verkehrslärms auf das Plangebiet untersucht.
Hierbei sind neben Lärmbeeinträchtigungen,
insbesondere zur Nachtzeit, auch ggf. Körperschallübertragungen auf baulich verbundene Objekte, die nicht zum Vorhabenprojekt
zählen, zu berücksichtigen.
Im Ergebnis wurden zeichnerische und textliche Festsetzungen zum Lärmschutz (Lärmpegelbereiche, Überdachung der
Gartenwirtschaft, Lärmschutzwand an östlicher Grundstücksgrenze) in den Bebauungsplan aufgenommen.
Das Plangebiet liegt über auf Braunkohle ver- Ja
liehenen Bergwerksfeldern im Eigentum der
RWE Power AG.
Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch
den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der
Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der
bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
STAND 31.05.2015
Seite 6 von 14
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung
für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg
sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen
möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden.
Diesbezüglich und zu bergbaulichen Planungen wird empfohlen, eine Anfrage an die
bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete
Grundwasserdaten an den Erftverband, Am
Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
STAND 31.05.2015
Seite 7 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Seite 8 von 14
Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (12.02.2016 – 18.03.2016)
Lfd.
Nr.
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
6
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
07.03.2016
GVG Rhein-Erft
7
04.03.2016
Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Kenntnisnahme
die Rheinische NETZGesellschaft mbh
(RNG) mittelbar verpachtet, die somit die
Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren als TÖB wahrnimmt.
Der Vorgang wurde bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet. Die inhaltliche Antwort wird von der RNG
mitgeteilt.
Grundsätzliche keine Bedenken.
Ja
8
03.03.2016
STAND 31.05.2015
Sollten sich aufgrund der örtlichen Planungstätigkeiten Defizite im Verkehrsablauf
oder in der Verkehrssicherheit an klassifizierten Straßen ergeben, so gehen sämtliche Änderungsmaßnahmen inkl.
Mehrkosten der Erhaltung und Unterhaltung
(inkl. Mehrkosten für Entwässerung) zu Lasten der Stadt Erftstadt.
Kampfmittelbeseiti- Keine Hinweise auf das Vorhandensein von
gungsdienst (KBD) Kampfmitteln.
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Der Hinweis, dass die Kosten evtl. Änderungsmaßnahmen
nach dem Verursacherprinzip betrachtet werden, wird zur
Kenntnis genommen. Änderungen sind nicht vorgesehen.
ja
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 9 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischer Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherhaitsdetektion.
9
14.03.2016
Deutsche Telekom
Technik GmbH
Keine Einwände
Dem Hinweis wurde im Bebauungsplan bereits durch einen
textlichen Hinweis Rechnung getragen.
ja
Hinweis, dass der Bestand und Betrieb der
vorhandenen TK-Linien weiterhin gewährleistet werden muss.
10
15.03.2016
Rheinische NETZGesellschaft mbH
11
16.03.2016
Rhein-Erft-Kreis,
Landrat
Keine Bedenken
Hinweis, dass der Bereich auch zukünftig
mit Erdgas versorgt werden kann.
Naturschutz und Landschaftspflege
Keine Bedenken
Abwägung der Stellungnahme
ja
Der Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Eingriffe in das bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen
durch neue Erschließungsstraßen sind nach dieser Planung
nicht vorgesehen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Eingriff in das
bestehende Leitungsnetz oder Ergänzungen durch neue Erschließungsstraßen sind nicht vorgesehen.
ja
Wasserwirtschaft
Keine Bedenken
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen
keine Bedenken
Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise
STAND 31.05.2015
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wurde als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 10 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
der Erft erhöhte Schwermetallgehalte auf.
Erdaushub zum Abtransport von der Vorhabensfläche ist zu untersuchen und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Immissionsschutz
Zum Lärmschutz werden für den Bereich
der geplanten Gartenwirtschaft aktive
Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Es ist
nicht nachvollziehbar, wie die unter Ziffer
2.2 getroffenen Lärmschutzfestsetzungen
ermittelt wurden.
Ein entsprechendes Lärmgutachten fehlt.
Folgende Emissionen wurden schalltechnisch nicht betrachtet:
- haustechnische Einrichtungen
- die Zu- und Abfahrten der Tiefgarage
- Gäste, die sich aufgrund des Rauchverbots im Außenbereich aufhalten
Verweis auf die Stellungnahme vom
25.08.2015,AZ. 70-7/41.05.03
STAND 31.05.2015
Den Bedenken zum Immissionsschutz wird nicht gefolgt.
Der Planung liegt ein Lärmgutachten zu Grunde, das Bestandteil der Unterlagen zur Offenlage war. Dieses ermittelten Maßnahmen, die dazu führen, dass an den maßgeblichen
Immissionsorten keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Seite 11 von 14
Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (19.02.2016 – 18.03.2016)
Lfd.
Nr.
12
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
16.03.2016
Absender
Stellungnahme
Stellungnahme
Das Bauvorhaben Nr. 178 wird abgelehnt.
Es werden Lärmbelästigungen durch folgende Sachen befürchtet:
- Geräuschpegel vieler Besucher im Biergarten.
- Lärm aus Hotelzimmern bzw. geplanten Seminarräumen.
- Lärm/Abgase durch Haustechnische Geräte z.B.
der Tiefgarage: Türen schlagen, Radio im Auto, Lüftungen, Generatoren und Klimageräte.
Trotz der vorliegenden Schalltechnischen Untersuchung wird das Vorhaben abgelehnt. Die Werte des
Lärmgutachtens spiegeln nicht die Realität wieder.
Zur geplanten Haustechnik lagen dem Gutachter
keine Daten vor, so dass mit Inbetriebnahme der
Tiefgarage und des Hotels mit einer deutlich erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen ist.
STAND 31.05.2015
BerückAbwägung der Stellungnahme
sichtigung
ja / nein
nein
Den Anregungen wird nicht gefolgt.
Das den Aussagen zum Immissionsschutz zugrunde liegende
Gutachten wurde von einem namenhaften Ingenieurbüro
nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt.
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen sind,
wenn sie fachgerecht umgesetzt werden, dazu geeignet, Beeinträchtigungen der Nachbarschaft zu vermeiden.
Die Tiefgaragenzufahrt befindet sich an der Bonner Straße,
so dass der Lärm durch zu- und abfahrenden Verkehr durch
die vorhandene Bebauung abgeschirmt und zu den rückwärtigen Wohngebieten hin nicht wirksam wird.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Seite 12 von 14
Abwägung der Stellungnahmen der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (13.05.2016 bis 27.05.2016)
Lfd.
Nr.
13
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
19.05.2016
14
17.05.2016
15
16
11.05.2016
24.05.2016
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Landesbetrieb
Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Gasversorgungsgesellschaft mbH
Rhein-Erft
Verweis auf die vorangegangenen Stellung- Ja
nahmen.
Abwägung der Stellungnahme
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an Ja
die Rheinische NETZGesellschaft mbh
(RNG) mittelbar verpachtet, die somit die
Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren als TÖB wahrnimmt.
Keine Bedenken
Kampfmittelbeseiti- Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Ja
gungsdienst (KBD) Kampfmitteln.
Geologischer
Dienst
Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind
die Bauarbeiten sofort einzustellen und die
zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle zu verständigen.
Die Baugrundeigenschaften sind objektbe- Ja
zogen zu untersuchen und zu bewerten.
Das Plangebiet ist nach der „Karte der ErdSTAND 31.05.2015
Berücksichtigung
ja / nein
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und an den
Vorhabenträger weitergeleitet. Sie werden bei der Ausführung des Bauvorhabens berücksichtigt.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
17
24.05.2016
IHK Rhein-Erft
18
30.05.2016
Rhein-Erft-Kreis
Stellungnahme Behörde / TÖB
bebenzonen und geologischen Untergrundklassen …“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Auf die Stellungnahmen vom 21.08.2015
und 03.03.2016 wird verwiesen.
Naturschutz und Landschaftspflege
Stellungnahme wird nachgereicht.
Seite 13 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Ja
Siehe Abwägung zu den genannten Stellungnahmen.
Wasserwirtschaft
Keine Bedenken
Bodenschutz
Ja
Um Aufnahme folgender Nebenbestimmung
wird gebeten:
„Aufgrund von jahrhundertelangem Erzbergbau in der Eifel weisen Überschwemmungsgebiete des Rotbaches und teilweise
der Erft erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Bleigehalte) auf. Die Vorhabensfläche liegt im ehemaligen und/oder
aktuellen Überschwemmungsgebiet Es
kann nicht davon ausgegangen werden,
dass die Entsorgung des Bodens unbedenklich ist Erdaushub zum Abtransport von der
Vorhabensfläche ist daher zu untersuchen
und entsprechend der Ergebnisse ordnungsgemäß zu entsorgen (gern. LAGA
STAND 31.05.2015
Da die Untere Landschaftsbehörde bezüglich des Naturschutzes und der Landschafspflege bereits in der ersten Offenlage keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise
vorgetragen und sich die Planung nicht wesentlich geändert
hat, sind entsprechende Bedenken, Anregungen oder Hinweise auch jetzt nicht zu erwarten und der Hinweis auf die
noch ausstehende Stellungnahme zu vernachlässigen.
Die Nebenbestimmung ist bereits als Hinweis im Bebauungsplan enthalten. Eine Änderung ist nicht erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 178 „Bonner Straße“ in Erftstadt-Lechenich
Lfd.
Nr.
Datum Anschreiben/
Eingangsdatum
Behörde/
TÖB
Stellungnahme Behörde / TÖB
Seite 14 von 14
Berücksichtigung
ja / nein
M20; Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20-Kap.1.2 TR Boden; aktualisiert 2004).“
Es besteht weiter Klärungsbedarf, wie folNein
gende künftig zu erwartende Emissionssituationen lärmtechnisch zu bewerten sind:
1. Körperschallübertragungen zu den Nachbargebäuden durch die Nutzung der Tiefgarage und des Gastronomiebetriebes incl.
der Veranstaltungsräume
2. Gäste, die sich aufgrund des Rauchverbotes im Außenbereich aufhalten müssen
3. Nutzung der Tiefgarage - Hier geht der
Gutachter auf den Seiten 36/37 bei der
lärmtechnischen Bewertung davon aus,
dass nur Hoteigäste die Tiefgarage nutzen
werden. Dies scheint jedoch nicht plausibel,
da es sich bei dem Gesamtvorhaben um ein
Hotel und Gastronomiebetreib mit Veranstaltungsräumen handelt. Daher muss von
deutlich höheren Pkw-Parkvorgängen ausgegangen werden, insbesondere in der kritischen Nachtzeit.
Eine Ergänzung des Lärmgutachtens zu
den genannten Punkten wird angeregt.
STAND 31.05.2015
Abwägung der Stellungnahme
Der Ergänzung des Gutachtens wird nicht entsprochen.
Die Anregungen bezüglich Körperschallübertragung, des
Aufenthalts von Raucherinnen und Rauchern im Außenbereich und die Nutzung der Tiefgarage betreffen Details die in
der Ausführungsplanung und im Baugenehmigungsverfahren
entsprechend zu klären sind.