Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Erhalt der Grabstätte von Maria Sophie Kalscheuer auf dem Friedhof Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
07.06.16, 15:01
Antrag (Antrag bzgl. Erhalt der Grabstätte von Maria Sophie Kalscheuer auf dem Friedhof Gymnich) Antrag (Antrag bzgl. Erhalt der Grabstätte von Maria Sophie Kalscheuer auf dem Friedhof Gymnich)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 202/2016 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.04.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 15.06.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erhalt der Grabstätte von Maria Sophie Kalscheuer auf dem Friedhof Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ggf. ja; Es bestehen AbhängigJa Nein keiten zwischen dem städt. Kernhaushalt und dem WP des EB Straßen Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Nutzungsrecht an der Grabstelle Kalscheuer zugunsten der katholischen Pfarrgemeinde St. Kunibert Gymnich ist seit dem 31.12.2015 abgelaufen. Die Pfarrgemeinde wurde durch ein schriftliches Anschreiben der Friedhofsverwaltung hierüber informiert und gleichzeitig um Mitteilung gebeten, ob Interesse an einem Wiedererwerb bzw. an einer Verlängerung des Grabnutzungsrechtes bestehe. Eine abschließende und verbindliche Rückantwort der Pfarrgemeinde steht hierzu noch aus. Sollte die Pfarrgemeinde das Nutzungsrecht verlängern, bliebe das Nutzungs- und Verfügungsrecht an der Grabstelle der Kirchengemeinde unverändert erhalten (z.B. durch Nachbelegung). Falls jedoch die Pfarrgemeinde das Nutzungsrecht nicht verlängert, muss die Stadt zwangsläufig darüber entscheiden, ob die Grabstelle abgeräumt werden soll oder nicht. In diesem Fall werde ich in einer Ergänzung zum Antrag 202/2016 über die dann bestehenden Möglichkeiten dem Betriebsausschuss ausführlich berichten. In Vertretung (Hallstein) -2-