Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 225/2016 Az.: -102- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 25.04.2016 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Termin Bemerkungen 08.06.2016 vorberatend 22.06.2016 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 7.700,- € Folgekosten in €: 21.700,- € + Tariferhöhungen Kostenträger: Sachkonto: 040263010 999000000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: x Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Einstellung eines Musikschullehrers (Entgeltgruppe 9 TVöD, 13 Unterrichtsstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Der derzeitige Inhaber der Stelle Posaune/Fachbereichsleitung tiefes Blech hat sein Arbeitsverhältnis zum Schuljahresende 2015/2016 gekündigt. Die damit vakant werdende Fachbereichsleitungsstelle mit 13 Unterrichtsstunden pro Woche bedarf zur Gewährung der Unterrichtsfortführung dringend der Nachbesetzung mit einer fest angestellten Musikschulfachkraft. Die Nachbesetzung soll zum 24.08.2016 (Schuljahresbeginn 2016/2017) erfolgen. Zum Aufgabengebiet gehören sowohl Einzel- wie auch Gruppenunterricht, Betreuung von zwei Orchestern inklusive der Außer-Haus-Auftritte. Auch die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu Wettbewerben und deren Betreuung gehört, ebenso wie die Instrumentenpflege und die Vornahme von entsprechenden Beschaffungen zu den Aufgaben des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin. (Erner) -2-