Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 225/2016
Az.: -102-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 25.04.2016
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Termin
Bemerkungen
08.06.2016
vorberatend
22.06.2016
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Musikschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
7.700,- €
Folgekosten in €:
21.700,- € + Tariferhöhungen
Kostenträger:
Sachkonto:
040263010
999000000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
x Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Einstellung eines Musikschullehrers (Entgeltgruppe 9 TVöD, 13 Unterrichtsstunden) wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Der derzeitige Inhaber der Stelle Posaune/Fachbereichsleitung tiefes Blech hat sein Arbeitsverhältnis zum Schuljahresende 2015/2016 gekündigt. Die damit vakant werdende Fachbereichsleitungsstelle mit 13 Unterrichtsstunden pro Woche bedarf zur Gewährung der Unterrichtsfortführung
dringend der Nachbesetzung mit einer fest angestellten Musikschulfachkraft.
Die Nachbesetzung soll zum 24.08.2016 (Schuljahresbeginn 2016/2017) erfolgen. Zum Aufgabengebiet gehören sowohl Einzel- wie auch Gruppenunterricht, Betreuung von zwei Orchestern inklusive der Außer-Haus-Auftritte. Auch die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu Wettbewerben und deren Betreuung gehört, ebenso wie die Instrumentenpflege und die Vornahme von entsprechenden Beschaffungen zu den Aufgaben des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin.
(Erner)
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