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Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
128 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek) Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek) Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek) Beschlussvorlage (Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 466/2015 1. Ergänzung Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - / - 82 - Datum: 17.02.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 02.03.2016 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 03.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Ausschuss für Kultur und Partnerschaft 08.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 beschließend Betrifft: Zusammenlegung der beiden Standorte der Stadtbücherei Erftstadt und weiterer Umgang mit der Kunstsammlung der Artothek Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Ergebnisse der Prüfaufträge werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenkalkulation über die zentrale Unterbringung der Stadtbücherei/Mediothek im Gebäude des früheren Kaufhauses Könen in Erftstadt-Lechenich vorzulegen. Begründung: Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 beschlossen, die Stadtbücherei künftig nur noch an einem Standort fortzuführen. Der in der V 466/2015 dahingehende Vorschlag der Verwaltung erfolgte unter der Prämisse, eine größtmögliche Kostenersparnis für die Stadt Erftstadt zu erzielen, wohlwissend, dass dieser Vorschlag den städtischen Sparzwängen geschuldet war und mit dem Hinweis versehen, dass eine attraktive, besucherfreundliche und zentral gelegene Stadtbücherei mittelfristig eine Neukonzeption erforderlich machen würde. Laut Stellenplan sind bisher 4 Personen mit einem vollzeitverrechneten Stellenanteil von 3,32 Stellen für die beiden bisherigen Standorte in Lechenich und Liblar beschäftigt. Folgende Erträge und Aufwendungen sind in den beiden letzten Jahren angefallen: in Euro 2014 Erträge Personalaufwand 19.945 15.975 - 169.054 - 163.328 - 11.620 - 10.082 - 1.479 - 1.591 - 99.012 - 93.976 - 261.220 - 253.002 Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Raummiete und Bücherankauf Defizit insgesamt 2015 Für das Jahr 2016 wurden Mietkosten i. H. v. 58.596,00 € in den Haushaltsplan eingestellt. In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften 04.11.2015 wurde daher vereinbart, dass die Fraktionen hinsichtlich dieser Thematik Prüfaufträge einreichen. Soweit möglich erfolgt die Beantwortung der in diesen Prüfaufträgen gestellten Fragen nachfolgend; zunächst wird jedoch ein Vorschlag vorgestellt, der der grundsätzlichen Diskussion in dieser Angelegenheit Rechnung trägt. Eine attraktive zeitgemäße öffentliche Stadtbücherei, die sich als Bildungspartner versteht, bedarf eines zentralen Standortes, der an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist. Sinnvoll ist zudem die Nähe zu einem Ortszentrum und zu bereits bestehenden Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Zudem sollten ausreichend kostenlose Parkmöglichkeiten im Umfeld vorhanden sein. Als neuer Standort für eine zentrale Stadtbücherei scheint daher das Gebäude des früheren Kaufhauses Könen in Lechenich als geeignet. Die Immobilie, liegt am „Eingang“ der Innenstadt von Lechenich und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerbüro und zum Bonner Tor. Teile des Erdgeschosses und das Kellergeschoss werden der Stadt zur Anmietung angeboten. Das Erdgeschoss verfügt über eine nutzbare Fläche von ca. 430 m². Dort können die Kundentheke, zwei Büros für das Personal, Lesebereiche und Nutzflächen für einen Teil des Medienbestandes errichtet werden. Es ist vorgesehen, dass der derzeit dort vorhandene Poststandort, ggf. mit Schreibwarengeschäft erhalten bleibt, allerdings mit deutlich reduziertem Raumvolumen. Dadurch bleibt das gewohnte Serviceangebot für die Bevölkerung erhalten. Der Betreiber der Postfiliale und des Geschäftes P + M wurde bei den bisherigen Gesprächen mit eingebunden. Im unbelichteten Kellergeschoss mit einer Deckenhöhe von 3,75 m steht eine Nutzfläche von ca. 510 m² zur Verfügung. Dieser Bereich bietet sich dafür an, dort den restlichen Medienbestand, die Sammlung der Artothek, einen Lagerraum sowie die notwendigen Toilettenanlagen unterzubringen. -2- Der Eigentümer ist bereit, die für eine Nutzung als Stadtbücherei notwendigen Umbauten vorzunehmen und der Stadt das Objekt dann langfristig zu vermieten. Zur Nutzung als Stadtbücherei/Mediothek sind die o. a. Einbauten erforderlich. Zur barrierefreien Erschließung muss der vorhandene Lastenaufzug für die Personenbeförderung ertüchtigt werden. Die bestehende Lüftungsanlage muss voraussichtlich erneuert werden, um das für eine Bücherei erforderliche Raumklima hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit gewährleisten zu können. Weiterhin wäre eine Erneuerung des Bodenbelages, der Deckenverkleidung und der Beleuchtung erforderlich. In Kombination mit dem belichteten und für den dauernden Aufenthalt geeigneten Erdgeschoss sowie dem für die Lagerung des Medienbestandes geeigneten Erdgeschosses bietet das Gebäude dann alle Voraussetzungen für den Betrieb einer attraktiven Stadtbücherei. Von seiner Lage her bietet das Objekt optimale Voraussetzungen für einen zentralen Bibliotheksstandort. Es sollte zunächst eine Kostenkalkulation hinsichtlich der notwendigen Umbauten und Investitionen sowie der Innengestaltung erfolgen, die dann Grundlage für die Erstellung eines konkreten Mietangebotes sein würde. Diese Kalkulation könnte im Anschluss an eine entsprechende Beschlussfassung erfolgen. Unter Berücksichtigung des o. g. Vorschlags erfolgt nachfolgend die Beantwortung der im Nachgang zur Ausschusssitzung am 04.11.2015 Fragen: Prüfaufträge FDP-Fraktion 1. siehe Vorschlag der Verwaltung 2. und 3.. Die Zusammenführung der Bestände soll durch ein auf solche Dienstleistungen spezialisiertes Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten dafür beliefen sich auf ca. 27.500,00 €. Wie in der V 466/2015 dargestellt, sollte zunächst durch die Mitarbeiterinnen der Stadtbücherei sukzessive eine Bereinigung der Bestände um die nicht mehr nachgefragten Sachbücher und Lexika erfolgen. Eine Konzentration sollte zukünftig in den Bereichen Kinder- und Jugendliteratur, Belletristik und Hörbücher vorgenommen werden. Auch durch die neu eingeführte e-book-Ausleihe wäre stärkerer Zulauf zu erwarten. Für eine generelle Neuausrichtung der Stadtbücherei steht jedoch kein Personal zur Verfügung; zudem bietet die derzeitige Altersstruktur der Mitarbeiterinnen dafür auch keinen Spielraum 4. Die Räumlichkeiten in der Grundschule Lechenich-Süd sind grundsätzlich verfügbar. Es ist mit der Schulleitung abgestimmt, dass die in diesem Raum stattfindenden schulischen und vereinseigenen Aktivitäten an anderer Stelle vorhalten werden. Selbstverständlich bedeutet der Verzicht auf diesen Raum für die Schule jedoch eine Einschränkung. 5. Bei den Räumen in der Grundschule Lechenich-Süd handelt es sich um zwei Räume, die durch eine Zwischentür miteinander verbunden sind. Sie weisen eine Größe von 56,28 m² und 27,01 m² auf. Der z. Zt. mit den Kunstwerken belegte Raum in der Stadtbücherei ist 67,95 m² groß. Die Räume liegen im Untergeschoss der Schule, verfügen jedoch über großzügige Fensterflächen und reguläres Tageslicht. Es wäre möglich und auch beabsichtigt, die vorhandenen Präsentationsschienen der Artothek dort aufzubauen. Die Möglichkeit, einen direkten Zugang von außen zu legen, bestünde ebenfalls. Ich weise jedoch darauf hin, dass das gesamte Schulgelände/Schulgebäude der Grundschule Lechenich-Süd im Überflutungsgebiet eines möglichen Jahrhunderthochwassers liegt. 6. Die Mitglieder des Künstlerforums Schau-Fenster wollen sich ehrenamtlich in der künstlerischen Beratung der Kundschaft der Artothek engagieren, Kinder- und Schülerführungen durchführen, Ausstellungen organisieren u. ä. Es ist von dort aus nicht beabsichtigt, einen ehrenamtlichen Ausleihbetrieb vorzuhalten. Ob weitere ehrenamtliche Kräfte - ggf. mit einem anderen Ausgabenspektrum gewonnen werden können - ist von den Vorgaben abhängig, die zunächst festgelegt werden müssten. Das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt wird von der Stadt Erftstadt über die Unfallkasse abgesichert. -3- Prüfaufträge Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Die Räumlichkeiten der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule sind weniger gut als Standort für die Stadtbücherei Liblar oder auch als einziger Standort geeignet. Es fehlt grundsätzlich an den o. g. Faktoren für einen zentralen, attraktiven Standort. Aufgrund der inzwischen erfolgten Beschlussfassung sich mit den Räumlichkeiten in der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule am Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu beteiligen, scheinen mir weitere diesbezügliche Planungen verzichtbar. Dies gilt auch für die geforderte Entwicklung eines Gesamtkonzeptes in der Hauptschule Liblar. Prüfaufträge SPD-Fraktion 1. Der in der V466/2015 dargestellte Vorschlag stellt nach erfolgter Zusammenlegung der beiden Zweigstellen erweiterte Öffnungszeiten am Standort Lechenich in Aussicht. Eine weitere Ausdehnung von Serviceleistungen wäre mit der derzeitigen personellen Ausstattung nicht möglich. 2. siehe entsprechende Antworten an die FDP-Fraktion 3. Die Befürchtung, die Kunstwerke könnten allein durch ihre Lagerung in der Südschule Schaden nehmen, teile ich nicht. (Erner) -4-