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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 164/2016 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 02.03.2016 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 14.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 32.500 € Erträge in €: Kostenträger: 810000, 811000, 812000 Sachkonto: Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: jährlich 65.000 € + Tariferhö2016 X Ja Nein hungen Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung zweier Mitarbeiterinnen bei den Stadtwerken wird zum 01.07.2016 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Bei den Stellen handelt es sich um eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden (Entgeltgruppe 5 TVöD) und eine Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 6 TVöD). Der Bedarf resultiert aus folgenden personellen Veränderungen: Im Jahr 2015 verließen zwei Mitarbeiterinnen die Stadtwerke wegen des Wechsels zu einem anderen Amt. Hinzu kam die Elternzeit und die Teilzeit einer Mitarbeiterin. Zur Kompensation wurden zwei Mitarbeiterinnen mit jeweils einer halben Stelle befristet beschäftigt. Zwischenzeitlich trat zum Jahresende 2015 eine Verwaltungsmitarbeiterin der Stadtwerke in den Ruhestand und eine weitere Mitarbeiterin hat die Arbeitszeit dauerhaft um 9 Stunden reduziert. Ebenso steht in absehbarer Zeit eine weitere Versetzung in den Ruhestand einer Beamtin an. Diese Vakanzen können innerbetrieblich nicht kompensiert werden, so dass die Mitarbeiterinnen, die derzeit im Rahmen eines Zeitvertrages befristet beschäftigt sind, unbefristet weiterbeschäftigt werden sollten. Eine Stelle soll im bewährten Umfang mit 20 Wochenstunden fortgeführt werden. Die zweite Stelle wird mittelfristig nicht mehr in Teilzeit geleistet werden können. Die Fortführung in Vollzeit ist zwingend notwendig. Lediglich über den Zeitpunkt der zeitlichen Aufstockung entscheidet die Betriebsleitung. Hier spielt die Beendigung der Elternzeit einer Mitarbeiterin und der noch zu beantragende Teilzeitumfang eine Rolle, ebenso der Zeitpunkt des Ruhestandes einer anderen Mitarbeiterin. Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar: bereits weggefallene Kontingente: 41 Stunden, A 8 39 Stunden, E 6 30 Stunden, E 6 9 Stunden, A 9 noch ausstehend: Reduzierung der Arbeitszeit nach Elternzeit Ruhestand A 9, 30 Stunden beantragte Ausnahmen vom Einstellungsstopp 20 Stunden, E 5 39 Stunden, E 6 (Erner) -2-