Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
02.06.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 164/2016
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 02.03.2016
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Termin
14.06.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
22.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
32.500 €
Erträge in €:
Kostenträger:
810000, 811000, 812000
Sachkonto:
Personalkosten
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
jährlich 65.000 € + Tariferhö2016
X Ja
Nein
hungen
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung zweier Mitarbeiterinnen bei den Stadtwerken wird zum
01.07.2016 die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Bei den Stellen handelt es sich um eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden (Entgeltgruppe 5
TVöD) und eine Vollzeitstelle (Entgeltgruppe 6 TVöD). Der Bedarf resultiert aus folgenden personellen Veränderungen:
Im Jahr 2015 verließen zwei Mitarbeiterinnen die Stadtwerke wegen des Wechsels zu einem anderen Amt. Hinzu kam die Elternzeit und die Teilzeit einer Mitarbeiterin.
Zur Kompensation wurden zwei Mitarbeiterinnen mit jeweils einer halben Stelle befristet beschäftigt.
Zwischenzeitlich trat zum Jahresende 2015 eine Verwaltungsmitarbeiterin der Stadtwerke in den
Ruhestand und eine weitere Mitarbeiterin hat die Arbeitszeit dauerhaft um 9 Stunden reduziert.
Ebenso steht in absehbarer Zeit eine weitere Versetzung in den Ruhestand einer Beamtin an.
Diese Vakanzen können innerbetrieblich nicht kompensiert werden, so dass die Mitarbeiterinnen,
die derzeit im Rahmen eines Zeitvertrages befristet beschäftigt sind, unbefristet weiterbeschäftigt
werden sollten.
Eine Stelle soll im bewährten Umfang mit 20 Wochenstunden fortgeführt werden.
Die zweite Stelle wird mittelfristig nicht mehr in Teilzeit geleistet werden können. Die Fortführung in
Vollzeit ist zwingend notwendig. Lediglich über den Zeitpunkt der zeitlichen Aufstockung entscheidet die Betriebsleitung. Hier spielt die Beendigung der Elternzeit einer Mitarbeiterin und der noch
zu beantragende Teilzeitumfang eine Rolle, ebenso der Zeitpunkt des Ruhestandes einer anderen
Mitarbeiterin.
Zusammengefasst stellt sich die Situation wie folgt dar:
bereits weggefallene Kontingente:
41 Stunden, A 8
39 Stunden, E 6
30 Stunden, E 6
9 Stunden, A 9
noch ausstehend:
Reduzierung der Arbeitszeit nach Elternzeit
Ruhestand A 9, 30 Stunden
beantragte Ausnahmen vom Einstellungsstopp
20 Stunden, E 5
39 Stunden, E 6
(Erner)
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