Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 247/2016
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
01.06.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
22.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Informationen über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen werden zur
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den kommenden Haushaltsplanberatungen einen Erfahrungsbericht zur Finanzierung der Therapeuten vorzulegen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Situation der Therapeutinnen in den städtischen Kindertageseinrichtungen erörtert. Die Verwaltung hat zu dem komplexen Sachverhalt und
dem aktuellen Stand umfangreich Stellung genommen.
Die Therapeutinnen haben in einem Schreiben an die Fraktionen auf ihre Situation und die besonderen Vorteile dieser Form der Leistungserbringung in den Kitas ebenfalls hingewiesen.
Beide Stellungnahmen sind dieser Vorlage beigefügt.
Ergänzend dazu erfolgen folgende Informationen zum Sachstand:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.04.16 beschlossen, auf die Eintragung eines KW-Vermerkes
bei den Stellen der Therapeutinnen in den Kindertagesstätten für das Jahr 2016 zu verzichten.
In der Kita Friesheim hat am 27.04.16 der Rat der Kindertageseinrichtung getagt und dieser hat
sich einvernehmlich für den weiteren Einsatz der Therapeuten ausgesprochen.
Für die Kitas Friesheim, Theodor-Heuss-Straße und Lechenich-Süd sind die Anträge zur Anerkennung als Ort der Heilmittelabgabe gestellt. Alle drei Einrichtungen haben die räumlichen Vorrausetzungen, dass die Therapien auch dort durchgeführt werden können und die Einrichtungen auch
anerkannt werden. Es wird Personal mit persönlicher Befähigung vor Ort beschäftigt. In den Einrichtungen werden behindertengerechte Therapieräume, die während der Therapiestunden ausschließlich den jeweiligen Therapeuten zur Verfügung stehen vorgehalten. Die Kindertagesstätten
verfügen über die für die Therapie notwendige Grundausstattung wie zum Beispiel Artikulationsspiegel, Liege, Matte, Material für Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen etc..
Die erforderlichen Institutionskennzeichen zur Abrechnung mit den Sozialversicherunsgträgern
wurden über die ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Hause der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erteilt. Bezüglich der Abrechnung mit den Krankenkassen laufen derzeit Gespräche mit Abrechnungsstellen, die dies für die Stadt Erftstadt übernehmen
sollen, u.a. mit der Abrechnungs- und Rechnungsprüfstelle im Verband Physikalische Therapie
(VPT). Es besteht allerdings jetzt schon die Möglichkeit einer zentralen Abrechnung über die AOK
Hamburg zu einem Abrechnungssatz von 10% der erbrachten therapeutischen Leistung.
Ziel der Verwaltung ist es, die erbrachte Leistung der Therapeuten auf der Basis einer Heilmittelverordnung abzurechnen und damit einen möglichst hohen Refinanzierungsanteil zu erhalten. Zum
heutigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Summen der Einnahme festgeschrieben werden,
diese sind abhängig von den kindbezogenen Verordnungen. Über das Netzwerk Frühe Hilfen sind
und werden die örtlichen Kinderärzte über das Verfahren informiert.
Die bisherige LVR Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) in Höhe von 5.000
€ pro anerkanntem Kind (Personenkreis §§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ), zuzüglich eines weiteren
Pauschalzuschusses des Landes, wurde bis zum 31.07.2015 komplett zur Finanzierung der
Therapeuten eingesetzt.
Ab dem 01.08.2015 gewährt der LVR freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel 5.000 €
(FInK) pro anerkannt behindertem Kind. Hier von müssen bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung pro Kind mindestens 3,9 zusätzliche Fachkraftstunden pro Woche vorgehalten werden.
Anstelle von Fachkräften können auch Motopädinnen und Motopäden gefördert werden. Darüber
hinaus können auch therapeutische Kräfte für interdisziplinäre Tätigkeiten (pädagogische Anteile,
interdisziplinäre Zusammenarbeit, Beratung von Eltern) finanziert werden. In den drei bestehenden städtischen integrativen Kindertagesstätten wird die FInK-Pauschale weiterhin in die Gehaltskosten der festangestellten therapeutischen Mitarbeiterinnen einfließen.
Der Einsatz der FInK Gelder erfolgt in Friesheim, Lechenich-Süd und der Theodor-Heuss-Str. für
jeweils 10 behinderte Kinder komplett in die Anteilsfinanzierung der Therapeuten. In der WillyBrandt-Str. werden aus den Mitteln für 5 Kinder zusätzliche Fachkraftstunden und Fortbildungen
finanziert.
Die mit LVR Satzungsbeschluss vom 15.03.16 eingeführte LVR IBIK Pauschale dient zur Unterstützung und Qualifizierung der inklusiven Betreuung in Kindertagespflege und beträgt 5000,- € je
Kind mit (drohender) Behinderung und je Kindergartenjahr, befristet bis zum Ende des Kita Jahres
2018.
-2-
Im Bereich Tagespflege wird bis 31.07.16 ein behindertes Kind in Tagespflege betreut. Ab dem
01.08.16 ist bisher noch kein behindertes Kind bekannt. Es sind allerdings vorsorglich 3 Plätze bei
der Mittelanmeldung berücksichtigt worden.
In Vertretung
(Lüngen)
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