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Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
111 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 247/2016 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 512 Datum: 04.05.2016 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 01.06.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 22.06.2016 vorberatend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Informationen über die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den kommenden Haushaltsplanberatungen einen Erfahrungsbericht zur Finanzierung der Therapeuten vorzulegen. Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Situation der Therapeutinnen in den städtischen Kindertageseinrichtungen erörtert. Die Verwaltung hat zu dem komplexen Sachverhalt und dem aktuellen Stand umfangreich Stellung genommen. Die Therapeutinnen haben in einem Schreiben an die Fraktionen auf ihre Situation und die besonderen Vorteile dieser Form der Leistungserbringung in den Kitas ebenfalls hingewiesen. Beide Stellungnahmen sind dieser Vorlage beigefügt. Ergänzend dazu erfolgen folgende Informationen zum Sachstand: Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.04.16 beschlossen, auf die Eintragung eines KW-Vermerkes bei den Stellen der Therapeutinnen in den Kindertagesstätten für das Jahr 2016 zu verzichten. In der Kita Friesheim hat am 27.04.16 der Rat der Kindertageseinrichtung getagt und dieser hat sich einvernehmlich für den weiteren Einsatz der Therapeuten ausgesprochen. Für die Kitas Friesheim, Theodor-Heuss-Straße und Lechenich-Süd sind die Anträge zur Anerkennung als Ort der Heilmittelabgabe gestellt. Alle drei Einrichtungen haben die räumlichen Vorrausetzungen, dass die Therapien auch dort durchgeführt werden können und die Einrichtungen auch anerkannt werden. Es wird Personal mit persönlicher Befähigung vor Ort beschäftigt. In den Einrichtungen werden behindertengerechte Therapieräume, die während der Therapiestunden ausschließlich den jeweiligen Therapeuten zur Verfügung stehen vorgehalten. Die Kindertagesstätten verfügen über die für die Therapie notwendige Grundausstattung wie zum Beispiel Artikulationsspiegel, Liege, Matte, Material für Bewegungs- und Wahrnehmungsübungen etc.. Die erforderlichen Institutionskennzeichen zur Abrechnung mit den Sozialversicherunsgträgern wurden über die ARGE·IK - Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen im Hause der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erteilt. Bezüglich der Abrechnung mit den Krankenkassen laufen derzeit Gespräche mit Abrechnungsstellen, die dies für die Stadt Erftstadt übernehmen sollen, u.a. mit der Abrechnungs- und Rechnungsprüfstelle im Verband Physikalische Therapie (VPT). Es besteht allerdings jetzt schon die Möglichkeit einer zentralen Abrechnung über die AOK Hamburg zu einem Abrechnungssatz von 10% der erbrachten therapeutischen Leistung. Ziel der Verwaltung ist es, die erbrachte Leistung der Therapeuten auf der Basis einer Heilmittelverordnung abzurechnen und damit einen möglichst hohen Refinanzierungsanteil zu erhalten. Zum heutigen Zeitpunkt können noch keine konkreten Summen der Einnahme festgeschrieben werden, diese sind abhängig von den kindbezogenen Verordnungen. Über das Netzwerk Frühe Hilfen sind und werden die örtlichen Kinderärzte über das Verfahren informiert. Die bisherige LVR Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInK) in Höhe von 5.000 € pro anerkanntem Kind (Personenkreis §§ 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ), zuzüglich eines weiteren Pauschalzuschusses des Landes, wurde bis zum 31.07.2015 komplett zur Finanzierung der Therapeuten eingesetzt. Ab dem 01.08.2015 gewährt der LVR freiwillig im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel 5.000 € (FInK) pro anerkannt behindertem Kind. Hier von müssen bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung pro Kind mindestens 3,9 zusätzliche Fachkraftstunden pro Woche vorgehalten werden. Anstelle von Fachkräften können auch Motopädinnen und Motopäden gefördert werden. Darüber hinaus können auch therapeutische Kräfte für interdisziplinäre Tätigkeiten (pädagogische Anteile, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Beratung von Eltern) finanziert werden. In den drei bestehenden städtischen integrativen Kindertagesstätten wird die FInK-Pauschale weiterhin in die Gehaltskosten der festangestellten therapeutischen Mitarbeiterinnen einfließen. Der Einsatz der FInK Gelder erfolgt in Friesheim, Lechenich-Süd und der Theodor-Heuss-Str. für jeweils 10 behinderte Kinder komplett in die Anteilsfinanzierung der Therapeuten. In der WillyBrandt-Str. werden aus den Mitteln für 5 Kinder zusätzliche Fachkraftstunden und Fortbildungen finanziert. Die mit LVR Satzungsbeschluss vom 15.03.16 eingeführte LVR IBIK Pauschale dient zur Unterstützung und Qualifizierung der inklusiven Betreuung in Kindertagespflege und beträgt 5000,- € je Kind mit (drohender) Behinderung und je Kindergartenjahr, befristet bis zum Ende des Kita Jahres 2018. -2- Im Bereich Tagespflege wird bis 31.07.16 ein behindertes Kind in Tagespflege betreut. Ab dem 01.08.16 ist bisher noch kein behindertes Kind bekannt. Es sind allerdings vorsorglich 3 Plätze bei der Mittelanmeldung berücksichtigt worden. In Vertretung (Lüngen) -3-