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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Umwelt- und Planungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
201 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 314/2016 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 07.06.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.06.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Umwelt- und Planungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 090511010 Personalkosten Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 59.850 € jährlich X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die befristete Einstellung einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters für eine Vollzeitstelle in EG 11 zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet bis zum 31.12.2018, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Im April 2016 wurde der Stadt Erftstadt signalisiert, dass ihr Antrag auf Städtebauförderung zur Umsetzung des Masterplans Liblar erfolgreich war. Das Programm wird vom zuständigen Ministerium im Juni bekannt gegeben. Mit der Bewilligung kann ab September 2016 gerechnet werden. Mit der Umsetzung des Masterplans Liblar sind zusätzliche Aufgaben im Bereich Städtebauförderung verbunden, die der bisherige Stellenschlüssel nicht vorsieht. Die Arbeitsbelastung im Umweltund Planungsamt ist bereits heute hoch. Die Mitarbeitenden im Umwelt- und Planungsamt haben zusammen rund 700 Überstunden, die nicht abgebaut werden können. Daher ist zusätzliches Personal erforderlich. Zu den zusätzlichen Aufgaben gehören insbesondere:             Koordinierung des Sanierungsverfahrens und Kontrolle der Programmdurchführung, Regelmäßige Abstimmung mit dem Fördergeber, Abstimmung von Förderprioritäten, Jährliche Fortschreibung des Masterplans, Bewirtschaftung der Fördermittel, Bearbeitung von Anträgen nach §§ 144 und 145 BauGB, Ausstellen von Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz, Ausschreibung, Vergabe, Vorbereitung und Begleitung von städtebaulichen Wettbewerben, Werkstätten und Foren, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von weiteren städtebaulichen Leistungen, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung Öffentlichkeitsarbeit, Erstellen von Rahmenplanungen und Machbarkeitsstudien im Zusammenhang mit der Städtebauförderung, Ausschreibung, Vergabe und Begleitung von „Sanierungsbeauftragten“. Bei dieser Auflistung ist bereits berücksichtigt, dass die Stadt zur Umsetzung des Masterplans von einem oder mehreren „Sanierungsbeauftragten“ unterstützt wird, deren Leistungen gefördert werden. Die Beauftragung, Kontrolle und Begleitung der Maßnahmen sowie der Erlass von Verwaltungsakten sind jedoch nicht übertragbar. Die Städtebauförderung ist an feste Termine gebunden; Förderanträge, Mittelabruf und Verwendungsnachweise müssen formal und inhaltlich korrekt sowie fristgerecht erfolgen. Um den straffen Zeitplan einhalten zu können, muss die Umsetzung der ersten Projekte umgehend vorbereitet werden. Weiterhin geht mit der Städtebauförderung die Verpflichtung einher, sich um ergänzende Förderung zu bemühen, was zusätzliche Personalressourcen beansprucht. Insgesamt werden zwei zusätzliche Stellen im Umwelt- und Planungsamt benötigt, wobei  1 Stadtplaner/innen Stelle inhaltliche und koordinierende Aufgaben wahrnehmen soll (Inhaltliche Begleitung und Kontrolle der Programmdurchführung; Inhaltliche Begleitung der Planungen) und  1 Stelle überwiegend administrative Aufgaben übernimmt (Bewirtschaftung der Fördermittel und haushalterische Abwicklung, Bearbeitung von Anträgen nach §§ 144 und 145 BauGB sowie Bescheinigungen nach dem Einkommenssteuergesetz). Entsprechend des Fortgangs des Sanierungsverfahrens wird die personelle Unterstützung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erforderlich. Um die unmittelbar anstehenden Aufgaben bewältigen zu können, benötigt das Umwelt- und Planungsamt kurzfristig Unterstützung. Daher soll, zunächst befristet bis zum 31.12.2018, eine Stadtplaner/innen Stelle ausgeschrieben werden. Entsprechend der einschlägigen Bewertungen von Ingenieurstellen im Planungsbereich erfolgt die Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVÖD. -2- Die administrativen Aufgaben werden voraussichtlich mit der Menge der Maßnahmen wachsen, so dass die Anfangsphase höchstwahrscheinlich überbrückt werden kann. Hier kann nach derzeitiger Einschätzung die Überarbeitung des Stellenplanes abgewartet werden. Den zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 59.850 € pro Jahr stehen jeweils Städtebauförderungsmittel in Höhe mehrerer Millionen gegenüber. Auch wenn Personalkosten nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören, kann die Förderung als mittelbare Gegenfinanzierung verstanden werden. (Erner) -3-