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Antrag (Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlheferinnen und Wahlhelfer sowie Beteiligung der weiterführenden Schulen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
09.06.16, 15:03
Aktualisiert
09.06.16, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlheferinnen und Wahlhelfer sowie Beteiligung der weiterführenden Schulen) Antrag (Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlheferinnen und Wahlhelfer sowie Beteiligung der weiterführenden Schulen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 203/2016 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 07.06.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.06.2016 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlheferinnen und Wahlhelfer sowie Beteiligung der weiterführenden Schulen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: ca. 5.500 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Aufgrund des A 111/2014, mit dem sie bereits vor der Kommunalwahl 2014 eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung beantragt hatten, hatte ich eine positive Stellungnahme abgegeben. Insoweit darf ich auf meine Stellungnahme vom 12.03.2014 verweisen. Der Antrag wurde mehrheitlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.04.2014 abgelehnt. Ich halte auch weiterhin eine Anhebung der Wahlhelferentschädigung (z.B. 50 € für Wahllvorsteher/innen und Schriftführer/innen, 40 € für Beisitzer/innen) für ein positives Signal zur Stärkung und Würdigung des Ehrenamtes. Eine Differenzierung zwischen den Funktionen sollte aufgrund des zusätzlichen Aufwandes erfolgen, den die Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen haben. Zu 2. Bei der Suche nach Wahlhelfern/innen nehme ich auch regelmäßig mit den weiterführenden Schulen Kontakt auf. Dort wurde bisher in den entsprechenden Jahrgangsstufen für eine Mitarbeit in einem Wahlvorstand geworben. Dieses Verfahren hat sich bewährt, weitere Projekte oder Infoveranstaltungen meinerseits sind von mir bei den allgemeinen Wahlen grundsätzlich nicht vorgesehen, da ich -außer bei der Kommunalwahl- nur ausführende Stelle für die Abwicklung der Wahl bin und somit die Informationsvermittlung sich in einem sehr beschränkten Rahmen bewegen würde. Aufgrund ihrer Anregung werde ich bei den anstehenden Wahlen in 2017 den Schülerinnen und Schülern, die in einen Wahlvorstand berufen werden, anbieten, an der vor dem Wahlsonntag stattfindenden Informationsveranstaltung für die Wahlvorsteher/innen im Rathaus teilzunehmen. Hier erhalten die Schüler/innen dann tagesaktuelle Informationen zum Wahlsonntag und können ergänzende Fragen stellen. Anders ist die Situation bei der Durchführung von Kommunalwahlen. Hier bin ich für die gesamte Organisation und Vorbereitung zuständig. Auf Nachfrage des Gymnasiums Lechenich habe ich bereits 2009 hierzu im Rathaus eine Informationsveranstaltung durchgeführt, die auch eine sehr positive Resonanz hatte. Sollte mir gegenüber seitens der Schulen für die Kommunalwahl 2020 Interesse an einer solchen Veranstaltung rechtzeitig signalisiert werden, bin ich gerne bereit erneut eine solche Informationsveranstaltung durch das Wahlbüro durchführen zu lassen. Vorsorglich darf ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass sich die Informationen ausschließlich auf vorbereitende und organisatorische Inhalte beschränken würde, da ich ansonsten zur absoluten Neutralität verpflichtet bin. (Erner) -2-