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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des Jahresabschlusses und der sonstigen Verwaltungsvorgänge 2014 der Stadt Erftstadt Hier: Prüfergebnis bilanzieller Jahresabschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
171 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
15.06.16, 15:01
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des Jahresabschlusses und der sonstigen Verwaltungsvorgänge 2014 der Stadt Erftstadt
Hier: Prüfergebnis bilanzieller Jahresabschluss) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfung des Jahresabschlusses und der sonstigen Verwaltungsvorgänge 2014 der Stadt Erftstadt
Hier: Prüfergebnis bilanzieller Jahresabschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 178/2016 Az.: 14-Pb JA 2014 Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 27.04.2016 Kämmerer Amtsleiter Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 31.05.2016 beschließend Rat 28.06.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung des Jahresabschlusses und der sonstigen Verwaltungsvorgänge 2014 der Stadt Erftstadt Hier: Prüfergebnis bilanzieller Jahresabschluss Beschlussentwurf: Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt  nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.04.2016 zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis; er schließt sich den Prüffeststellungen sowie den Ergebnissen einschließlich des Bestätigungsvermerks mit dem Hinweis zur Neuermittlung des Substanzwertes des Eigenbetriebs Stadtwerke an. Der Rat der Stadt Erftstadt  nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2014 der Stadt Erftstadt zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister, noch nicht erledigte Prüffeststellungen zeitnah auszuräumen. Begründung: Die Gemeindeordnung (GO) NRW schreibt in den §§ 101 sowie 103 die Prüfung des kommunalen Jahresabschlusses sowie weitere Prüfungen der Verwaltungsvorgänge vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs.8 GO NRW zur Durchführung der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes; dieses wurde am 15.12.2015 entsprechend beauftragt. Die Prüfergebnisse sind in Form eines Prüfungsberichtes den politischen Gremien vorzulegen. Der bilanzielle Jahresabschluss ist insbesondere dahingehend zu prüfen, ob  er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ergibt  die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden, insbesondere in: - Bilanz  - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung die ergänzenden gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Die diesbezüglichen Prüfergebnisse sind im weißen Berichtsband eingearbeitet. Prüfergebnis : Die für die Rechnungslegung relevanten Vorschriften sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden eingehalten. Der Lagebericht sowie der Anhang zum Jahresabschluss weisen auf die Notwendigkeit einer Neubewertung des Substanzwertes des Eigenbetriebs Stadtwerke hin. Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses beläuft sich auf 234.794.917,91 €; dabei wurde das Eigenkapital – nach Abzug des Fehlbetrages i.H.v. 12.979.176,63 € gemäß Ergebnisrechnung - mit 116.778.615,78 € ermittelt. Das Prüfergebnis zum bilanziellen Jahresabschluss ist durch einen sogenannten Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs.3 Gemeindeordnung (GO NRW) zu dokumentieren. Dieser wird seitens der örtlichen Rechnungsprüfung für den bilanziellen Jahresabschluss 2014 erteilt; er wird ergänzt mit dem Hinweis, dass offensichtlicher Abschreibungsbedarf bei den Vermögenswerten des Eigenbetriebs Stadtwerke eine aktualisierte Ermittlung des Substanzwertes der Stadtwerke erforderlich macht (zum Zeitpunkt dieses Prüfabschlusses durch die Verwaltung in Auftrag gegeben). Die sonstigen Prüfungen gemäß § 103 GO NRW:  Auftragsvergaben,  Zahlungsabwicklungen, Vollstreckung, Heranziehung,  Korruptionsvorbeugung sowie  Einzel- und Themenprüfungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Um generell auch datenschutzwürdige Sachverhalte der Rechnungsprüfung beraten zu können, sind diese Prüfergebnisse im gelben – nichtöffentlichen - Berichtsband eingearbeitet. Dies entspricht auch der Geschäftsordnung des Rates. Nachrichtlich: Die Prüffeststellungen wurden entweder während der Prüfung erledigt oder bedürfen (siehe die im Prüfbericht mit B / Ziffer genannten Fälle) noch der Ausräumung durch die Verwaltung. Am Ende des nichtöffentlichen Berichtsbandes befindet sich ebenfalls der durch die örtliche Rechnungsprüfung erteilte Entlastungsvorschlag für den Bürgermeister gemäß § 96 Abs.1 GO. Über diesen Vorschlag wird nach abschließender Beratung durch den Rat der Stadt Erftstadt entschieden. Die Prüfberichte wurden im Rahmen des § 101 Abs. 2 GO NRW Bürgermeister und Kämmerer vorab zur Kenntnis gebracht. Gegendarstellungen liegen nicht vor. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -2-