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Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses) Beschlussvorlage (Besetzung des Umlegungsausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 210/2016 Az.: 82 50-20 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 11.04.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 28.06.2016 Bemerkungen beschließend Besetzung des Umlegungsausschusses Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987 wird der Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern bestellt: 1. Vorsitzender: Stellvertreter: Herr Klaus Kubella Herr Thomas Hegel 2. Vermessungstechnischer Sachverständiger: Stellvertreter: Herr Berthold Rothe Herr Wilhelm Palmen 3. Bewertungssachverständiger: Stellvertreter: Herr Karl Schwarting Herr Franz-Rudolf Rosauer Begründung: Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müs- sen zwei dem Rat angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen. Während die aus den Mitgliedern des Rates zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses bis zum Ende der Wahlperiode im Amt bleiben, endet die Amtsdauer der übrigen Ausschussmitglieder mit Ablauf des 12.09.2016. Die Mitglieder haben sich mit einer Wiederwahl der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses gegenüber einverstanden erklärt. Ebenso haben die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie des vermessungstechnischen Sachverständigen und des Bewertungssachverständigen ihr Einverständnis zur Wiederwahl erklärt. In Vertretung (Hallstein) -2-