Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 210/2016
Az.: 82 50-20
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 11.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
28.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Besetzung des Umlegungsausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom
07. Juli 1987 wird der Umlegungsausschuss mit folgenden Mitgliedern bestellt:
1.
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Herr Klaus Kubella
Herr Thomas Hegel
2.
Vermessungstechnischer Sachverständiger:
Stellvertreter:
Herr Berthold Rothe
Herr Wilhelm Palmen
3.
Bewertungssachverständiger:
Stellvertreter:
Herr Karl Schwarting
Herr Franz-Rudolf Rosauer
Begründung:
Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches besteht der Umlegungsausschuss aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung
zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Von den übrigen Mitgliedern müs-
sen zwei dem Rat angehören. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von
Grundstückswerten sein. Für jedes Mitglied sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen. Während
die aus den Mitgliedern des Rates zu bestellenden Mitglieder des Ausschusses bis zum Ende der
Wahlperiode im Amt bleiben, endet die Amtsdauer der übrigen Ausschussmitglieder mit Ablauf des
12.09.2016.
Die Mitglieder haben sich mit einer Wiederwahl der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
gegenüber einverstanden erklärt. Ebenso haben die Stellvertreter des Vorsitzenden sowie des
vermessungstechnischen Sachverständigen und des Bewertungssachverständigen ihr Einverständnis zur Wiederwahl erklärt.
In Vertretung
(Hallstein)
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