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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
326 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.12.17, 21:07
Aktualisiert
27.12.17, 17:12

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 24. Sitzung des Rates am 12.12.2017 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 19:45 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Bühl, Andreas 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Dibowski, Frank 6. Dürholt, Horst 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Grömping, Christian 10. Jansen, Reiner Peter 11. Kirchner, Günter 12. Kohn, Tobias 13. Krauß, Harald (ab 18:07 Uhr zu Top 4 bis 19:22 Uhr Ende der öffentlichen Sitzung), 14. Kremer, Eberhard 15. Lamsfuß, Michael 16. Mehrens, Martin 17. Michalowski, Karl 18. Milischewski, Christof 19. Müller, Ludger 20. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 21. Pfennings, Ingo 22. Rosenberger, Bruno 23. Ruß, Helmut 24. Schmitz, Anton 25. Schmitz, Josef 26. Schumacher, Wilfried 27. Terschanski, Frank 28. Zimmermann, André 29. Zwingmann, Claudia (ab 18:24 Uhr zu TOP 13) Entschuldigt fehlen: Borsch, Georg Hoever, Willi Terspecken, Sabine Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Hochgürtel, Marita 2. Ley, Ulrich 3. Reidenbach, Kurt 4. Dederichs, Hans-Josef, 5. Schulz, Erika 6. Schäfer, Hans Georg 7. Müller, Willi 8. Lott, Stefan 9. Scheuren, Marliese 10. Schmitz, Rudolf 11. Bell, Andreas 12. Seeboth, Ann-Kathrin 13. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 5 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Die Bürgermeisterin weist auf zwei Nachträge hin und stellt die Erweiterung der Tagesordnung zur Abstimmung. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: Tagesordnung E r l ä u t e r u n g e n: TOP sind beigefügt I. Bezeichnung Öffentliche Sitzung Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache 907-X/Z1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung 942-X/Z1 Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung 897-X/Z2 In der öffentlichen Sitzung wird der TOP 19 „Bedarfsberechnung (Kalkulation) Kanalanschlussbeitrag, RD 960-X“ zu TOP 16. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 2 II. 5. 6. Nichtöffentliche Sitzung Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers für den städtischen Bauhof; hier: Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Vergabe von Stromlieferungen T a g e s o r d n u n g: TOP 930-X/Z1 E r l ä u t e r u n g e n: Bezeichnung Die Ratsdrucksache 845-X/Z-1 979-X sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache "Beseitigung des Niederschlagswassers im Gewerbegebiet Münstereifel-Iversheim, Bendenweg hier: Änderung der Einleitungsbedingungen eines Gewerbebetriebes" wird von der Tagesordnung abgesetzt. Die bisherigen Punkte 4 bis 7 im nichtöffentlichen Teil werden zu Punkten 3 bis 6. I. Öffentliche Sitzung Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan 933-X/Z3 Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 26.09.2017 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 3 Ein Zuhörer erkundigt sich, auch im Namen der beiden Kinder, die ihn begleiten, danach ob bzw. ab wann der Aschenplatz gegenüber dem Netto vom FAV genutzt werden könne. Die Bürgermeisterin erläutert, dass Sie das Anliegen verstehen könne, die Stadt aber zurzeit noch vertraglich gebunden sei. Der Vertrag mit dem SV Nöthen habe noch Bestand und eine gemeinschaftliche Nutzung durch beide Vereine konnte nicht erreicht werden. Für das kommende Jahr sei aber ein Sportstättenkonzept geplant, welches auch die Zukunft des Aschenplatzes regeln soll. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 956-X/Z-2 Nutzung Heisterbacher Tor Der Stadtverordnete Harald Krauß, CDU-Fraktion, betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Die Bürgermeisterin erläutert, dass sich zwei Bewerberinnen für die Nutzung des Heisterbacher Tores interessieren und entsprechende Konzepte vorgelegt haben. Die Konzepte wurden den Stadtverordneten bereits mit der Ursprungserläuterung für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.11.2017 vorgelegt. Eine Bewerberin hat sich bereits in der vorgenannten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt. Die zweite Bewerberin war an diesem Tag verhindert und erhält daher nun die Gelegenheit sich selbst und ihr Konzept vorzustellen. Sie ist im Zuhörerraum anwesend und nimmt nun für die Vorstellung ihres Konzeptes am Beratungstisch Platz. Nach der Vorstellung des Konzeptes erfolgt keine Aussprache. Die weitere Beratung und Beschlussfassung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung (s. Zusatzerläuterung 3). Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 933-X/Z-1 bis Z-3 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK); hier: Vorstellung Abschlussbericht / Maßnahmenplan Beschluss mit 28 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme: Dem beigefügten Maßnahmenkatalog wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt: - für die Maßnahmen im Fokusgebiet Kernstadt einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Städtebauförderung-städtebaulicher Denkmalschutz- einzureichen. - für den ländlichen Raum einen Förderantrag aus Mitteln zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung zur Erstellung von zwei Dorfinnenentwicklungskonzepten, einem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept sowie einem Wegenetzkonzept einzureichen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 4 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 957-X Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss Beschluss mit 28 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme: Der Rat hält an der Beschlusslage fest und der Behindertenbeirat nutzt die ihm gebotenen Möglichkeiten für Anregungen und Stellungnahmen. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 954-X 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 Einstimmiger Beschluss: Die 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 (= Anlage A der Originalniederschrift) wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 935-X 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 Einstimmiger Beschluss: 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 der RD) zur 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 31. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bad Münstereifel (Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Münstereifel) vom 10.12.1980 (= Anlage B der Originalniederschrift) wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 5 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 941-X bis Z-1 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss: 20. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 zu RD-Nr. 941-X) zur 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel (= Anlage C der Originalniederschrift) wird in der Fassung des Anlage 1 zu RD-Nr. 941-X/Z-1 vorliegenden Entwurfs beschlossen. Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 872-X 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung: 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2 der RD) zur Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 (= Anlage D der Originalniederschrift) wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 955-X Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss: Die nachfolgende Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen sowie Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 6 über die Festsetzung des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Bad Münstereifel einschließlich des dazu gehörenden Kostentarifs (= Anlage E der Originalniederschrift) wird beschlossen. Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 734-X Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2020 und fort folgende Einstimmiger Beschluss: Der Rat beschließt: Die Anzahl der zu wählenden Stadtverordneten bleibt unverändert. Die Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2014 und fort folgende vom 02.10.2012 gilt weiterhin. Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 976-X Fällen von Bäumen am Kindergartengrundstück Mutscheid Die Stadtverordnete Claudia Zwingmann, UWV-Fraktion, betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Der Stadtverordnete Christof Milischewski, FDP-Fraktion, ist als Eigentümer des Nachbargrundstücks in der Angelegenheit befangen. Er trägt daher nur kurz sein Anliegen vor und wirkt bei der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss bei 19 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: Die Verwaltung wird beauftragt, die auf beiliegender Karte grün schraffierte Grundstücksfläche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 21, Nr. 518 von hoch- und schräggewachsenen Bäumen zu befreien und den sonstigen - in Nachbargrundstücke hineinragenden Bewuchs - zu entfernen. Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 907-X bis Z-1 Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2018 / 2019 insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Schulstandorte verteilt: GGS Bad Münstereifel KGS Arloff KGV Höhengebiet, 2 2 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 7 Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 4 3 Zu Punkt 15. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 925-X 14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: Gebührenkalkulation 2018 Einstimmiger Beschluss: Die Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 1 der RD) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 03.11.2006 (= Anlage F der Originalniederschrift) wird in der Fassung als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 16. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 960-X Bedarfsberechnung (Kalkulation) Kanalanschlussbeitrag Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass der Einleitungssatz im Beschlussvorschlag entfällt. Einstimmiger Beschluss: 1. Die Beitragsbedarfsberechnung (Anlage 1 bis 2 zu RD-Nr. 960-X) ist vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Der Anschlussbeitrag in § 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wird auf 8,00 € pro qm erhöht und die ohnehin zur Beratung anstehende 42. Änderungssatzung (RD-Nr. 942-X) entsprechend ergänzt. Zu Punkt 17. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 942-X bis Z-1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung Einstimmiger Beschluss: Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1 zu RD-Nr. 942-X/Z-1) ist vom Rat geprüft und gebilligt. Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 (= Anlage G der Originalniederschrift) wird in der Fassung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 8 des als Anlage 2 zu dieser Zusatzerläuterung vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 946-X/Z-1 Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Stadtwerke" durch den Rat Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses „Stadtwerke“ bei der Entlastung des Ausschusses wegen Befangenheit nicht mitwirken dürfen. Die betroffenen Mitglieder setzen sich vom Beratungstisch zurück und stimmen nicht mit ab. Einstimmiger Beschluss ohne Mitwirkung der Mitglieder des Betriebsausschusses „Stadtwerke“: Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Stadtwerke“ der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser, die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016. Zu Punkt 19. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 901-X Wassergebühren 2018 Einstimmiger Beschluss: Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1 und 2 zu RD.-Nr. 901-X) ist vom Rat geprüft und gebilligt. Zu Punkt 20. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 897-X/Z-1 bis Z-2 Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.559.000 € 2.559.000 € c) Vermögensplan Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 9 Erträge Aufwendungen 1.835.284 € 1.835.284 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.114.784 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. Die folgenden Positionen des Vermögensplanes Wasser werden gesperrt: 1.3.2.5. 1.6.2. Transportleitung HB Michelsberg Scheuerheck Beschaffung Dienstfahrzeug Stadtwerke II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 20.000 € 35.000 € VE 670.000 € 6.096.500 € 6.096.500 € b) Vermögensplan Erträge Aufwendungen 4.606.500 € 4.606.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt. Zu Punkt 21. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 947-X/Z-1 Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Forstbetrieb" durch den Rat Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die Mitglieder des Betriebsausschusses „Forstbetrieb“ wegen Befangenheit bei der Entlastung des Ausschusses nicht mitwirken dürfen. Die betroffenen Mitglieder setzen sich vom Beratungstisch zurück und stimmen nicht mit ab. Einstimmiger Beschluss ohne Mitwirkung der Mitglieder des Betriebsausschusses „Forstbetrieb“: Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016. Zu Punkt 22. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 900-X Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2016 des Eigenbetriebs Forst der Stadt Bad Münstereifel Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 10 Einstimmiger Beschluss: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2016 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel werden unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Nach Abführung von EUR 250.000,00 an die Stadt verbleibt ein Überschuss in Höhe von EUR 77.910,25, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Zu Punkt 23. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 895-X/Z-1 Erlass des Wirtschaftsplanes 2018 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel Hier: Feststellung Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, bittet darum, in die Niederschrift aufzunehmen, dass die SPD-Fraktion mit der Einrichtung der A 12 Stelle nicht einverstanden sei, ansonsten aber dem Wirtschaftsplan zustimmen werde. Einstimmiger Beschluss: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel" für das Wirtschaftsjahr 2018 wird gemäß § 4 b) EigVO NRW wie folgt festgestellt 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 1.499.312 € 1.499.312 € b) Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 356.500 € 356.500 € 2. Kredite werden nicht veranschlagt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 249.885 € festgesetzt. Zu Punkt 24. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 963-X Gesamtabschluss 2016 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW Einstimmiger Beschluss: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 11 Zu Punkt 25. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 896-X/Z-1 bis Z-2 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept bis 2025; hier: 1. Veränderungsliste hier: 2. Veränderungsliste, Fortschreibung bis 2025 und Beschlussfassung Die Bürgermeisterin bedankt sich zunächst beim Kämmerer, den Amtsleitern und auch bei den Ratsmitgliedern für die Arbeit im vergangenen Jahr und die Erstellung des Haushalts 2018. Sie habe sich nochmals die Haushaltsreden des vergangenen Jahres angesehen. Viele der dort angesprochenen Maßnahmen und Aufgaben seien in 2017 umgesetzt, begonnen oder angestoßen worden. Es sei schon viel erreicht und gute Arbeit geleistet worden. Die Bürgermeisterin schlägt dem Rat vor, zunächst die 2. Veränderungsliste zu beraten und noch evtl. Fragen zum Haushalt zu klären, anschließend die Haushaltsreden vorzutragen und danach den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen. Die Stadtverordneten sind mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, fragt an zur S. 411, V 135531 – Friedhöfe allgemein – wie die Aussage zu verstehen sei, dass Alternativangebote eingeholt würden, sobald die Haushaltsmittel bereitständen. Ob hier die Firma, die bereits ein Angebot abgegeben habe, nochmals mitwirken könne. Die Verwaltung erläutert daraufhin, dass das erste Angebot eingeholt wurde, um überhaupt eine Kostenvorstellung zu erhalten und einen Haushaltsansatz bilden zu können. Wenn die Haushaltsmittel in 2018 bereitstehen und Alternativangebote eingeholt werden, wird der ursprüngliche Anbieter wieder beteiligt. Der Stadtverordnete Ingo Pfennings, CDU-Fraktion, bittet die Verwaltung darum, zu prüfen, ob auch auf den Dörfern Mitstreiter für ein freies WLAN (Frei-Funk) gefunden werden können. Da keine weiteren Fragen gestellt werden, bittet die Bürgermeisterin nun den Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, und die Vorsitzenden der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWV, SPD und CDU ihre Haushaltsreden vorzutragen. Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, trägt seine Rede mdl. vor. Der Stadtverordnete Christian Grömping, Bündnis 90/Die Grünen erklärt, dass die Fraktionsmitglieder sich krankheitsbedingt nicht ausführlich mit dem Haushalt befassen konnten und er sieht daher von einer Rede ab. Der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, trägt seine Haushaltsrede vor (= Anlage 1 der Niederschrift). Es gilt das gesprochene Wort. Der Stadtverordnete Edmund Daniel, UWV-Fraktion, trägt seine Rede nicht vor, sondern bittet die Verwaltung diese als Anlage (= Anlage 2 der Niederschrift) zur Niederschrift zu nehmen. Im Anschluss daran tragen der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, und der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, ihre Haushaltsreden (= Anlagen 3 - SPD und 4 - CDU der Niederschrift) vor. Auch hier gilt das gesprochene Wort. Im Anschluss an die Haushaltsreden, die nicht zur Debatte gestellt werden, stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Beschluss mit 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2018 in der als Anlage 2 (der RD) beigefügten Fassung mit den gesetzlichen Anlagen einschließlich Haushaltssicherungskonzept bis 2025 wird auf der Grundlage der 2. Veränderungsliste, nach Maßgabe der noch vorliegenden Veränderungen, beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Zu Punkt 26. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 894-X/Z-1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 12 Beschluss mit 19 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 80 Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen. Zu Punkt 27. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Es liegen verschiedene schriftliche Mitteilungen vor. Zusätzlich erfolgen zwei Mitteilungen (27.6 und 27.8) mündlich. Zu Punkt 27.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 924-X Haushalt 2017 hier: Bericht zum 30.09.2017 im Rahmen des Finanzcontrollings Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Zu Punkt 27.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 952-X Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Zu Punkt 27.3 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 927-X Terminplan für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2018 Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Zu Punkt 27.4 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 914-X Kostenlose BürgerApp hier: Newsletter abonnieren Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Zu Punkt 27.5 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 966-X Verfahren in Rat und Ausschüssen Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 Seite 13 Zu Punkt 27.6 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 636-X/Z-1 Fällung von Bäumen an der Tennisanlage im Goldenen Tal, Bad Münstereifel In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses „Forst“ am 16.11.2017 kam es zu einer mündlichen Anfrage seitens der SPD-Fraktion mit der vorwurfsvollen Formulierung, „warum denn die Bäume am Tennisplatz noch nicht gefällt wurden?“ Die Verwaltung gibt diesbezüglich folgende Fakten zu Protokoll: Am 23.11.2016 wurde im Betriebsausschuss „Forst“, belegt durch die Ratsdrucksache 636-X, der Beschluss zur Fällung von drei geschädigten Fichten am Tennisplatz am eifelbad einstimmig gefasst. Die Verwaltung setzte diesen Beschluss um und die Fällung wurde am 03.02.2017 vollzogen. In der Sitzung wurde zwar die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll sei, gleich alle dort stehenden Fichten zu fällen. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch nicht gestellt und der Beschluss wurde auch nicht ergänzt. Im Übrigen ist der Verwaltung auch keine derartige Willensäußerung seitens des Tennisclubs bekannt. Zu Punkt 27.7 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 977-X Gremienbesetzung in der ENE-Gruppe Die Stadtverordneten nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis. Zu Punkt 27.8 der Tagesordnung: Umzug der Friedhofsverwaltung Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die Friedhofsverwaltung ab dem 01.01.2018 beim Bauhof angesiedelt sein wird. Im Amtsblatt erscheint ein entsprechender Hinweis. Auch werden die neuen Telefonnummern dort bekanntgegeben. _________________________ Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 12.12.2017 _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Seite 14