Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
145 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Frau StV
Myriam Iber
Waldstraße 38 a
50374 Erftstadt
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nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Ratsbüro
Holzdamm 10
Herr Thanner
0 22 35 / 409-205
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
18.05.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 03.05.2016
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 253/2016
28.06.2016
Anfrage bzgl. Regelungen zur Einwohnerfragestunde
Sehr geehrte Frau Iber,
die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse sind identisch mit der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Nach herrschender Meinung und langjähriger Praxis in Erftstadt ist das Fragerecht der
Einwohner/innen auf eine Frage mit zwei Zusatzfragen begrenzt, um einer Vielzahl von Fragenstellern in der auf maximal 60 Minuten begrenzten Einwohnerfragestunde Fragen zu ermöglichen.
Dem Gestaltungsrecht des Rates steht es frei, hier andere Regelungen zu treffen.
In den meisten Kommunen ist das Fragerecht auf eine Frage mit einer unterschiedlichen Anzahl
von Zusatzfragen festgesetzt worden.
Eine nicht geringe Anzahl von Kommunen fordert zudem eine vorherige schriftliche Einreichung
der Fragen an den Bürgermeister.
In Hinblick auf die Dauer einer durchschnittlichen Ratssitzung von mindestens drei Stunden halte
ich die bisherige Regelung in Erftstadt mit der Begrenzung auf eine Fragen mit zwei Zusatzfragen
sowie der zeitlichen Begrenzung auf max. 60 Minuten - auch unter dem Gesichtspunkt der
Sitzungsökonomie - für sachgerecht.
Mit freundlichem Gruß
(Erner)