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Anfrage (Anfrage bzgl. Regelungen zur Einwohnerfragestunde)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
145 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Anfrage (Anfrage bzgl. Regelungen zur Einwohnerfragestunde)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Myriam Iber Waldstraße 38 a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Ratsbüro Holzdamm 10 Herr Thanner 0 22 35 / 409-205 Mein Zeichen Ihr Zeichen 18.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 03.05.2016 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 253/2016 28.06.2016 Anfrage bzgl. Regelungen zur Einwohnerfragestunde Sehr geehrte Frau Iber, die Regelungen zur Einwohnerfragestunde in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse sind identisch mit der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Nach herrschender Meinung und langjähriger Praxis in Erftstadt ist das Fragerecht der Einwohner/innen auf eine Frage mit zwei Zusatzfragen begrenzt, um einer Vielzahl von Fragenstellern in der auf maximal 60 Minuten begrenzten Einwohnerfragestunde Fragen zu ermöglichen. Dem Gestaltungsrecht des Rates steht es frei, hier andere Regelungen zu treffen. In den meisten Kommunen ist das Fragerecht auf eine Frage mit einer unterschiedlichen Anzahl von Zusatzfragen festgesetzt worden. Eine nicht geringe Anzahl von Kommunen fordert zudem eine vorherige schriftliche Einreichung der Fragen an den Bürgermeister. In Hinblick auf die Dauer einer durchschnittlichen Ratssitzung von mindestens drei Stunden halte ich die bisherige Regelung in Erftstadt mit der Begrenzung auf eine Fragen mit zwei Zusatzfragen sowie der zeitlichen Begrenzung auf max. 60 Minuten - auch unter dem Gesichtspunkt der Sitzungsökonomie - für sachgerecht. Mit freundlichem Gruß (Erner)