Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
08.06.16, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 221/2016
Az.: -20-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 20.04.2016
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
31.05.2016
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
22.06.2016
vorberatend
Rat
28.06.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2014
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2014 in der Fassung vom 20.04.2016 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
2. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (-12.979.176,63 EUR) beschließt der Rat – vorbehaltlich
der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – eine Auflösung der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1
Satz 4 GO).
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der
Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfes 2014 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird
dabei vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen
Posten der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Ertrags-und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2014
sind alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen berücksichtigt.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR. Da
die Ausgleichsrücklage bereits in Vorjahren in voller Höhe aufgelöst worden ist, steht nun nur noch
die Allgemeine Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Neben der Zustimmung des Rates ist darüber hinaus auch die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erforderlich. Würde sich das Defizit aus dem Jahr 2014 auch in den Folgejahren so darstellen, dann wäre die Stadt in rd. 9 Jahren
überschuldet und damit dauerhaft im sog. Nothaushalt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind beim Substanzwert der Eigenbetriebe zu verzeichnen.
Beim EB Stadtwerke sind seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz Verluste entstanden. Auch die Auflösung der stillen Reserven und stillen Lasten belasten den Substanzwert. Ferner wurden im Berichtsjahr Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken zum Buchwert auf den Erftverband übertragen, so dass die darauf entfallenden stillen Reserven weggefallen sind. Vor diesem Hintergrund
sind wir gezwungen, die Werthaltigkeit der Substanzbewertung zu hinterfragen.
Auch beim EB Straßen wurde der Substanzwert überprüft. Es konnten zum jetzigen Zeitpunkt noch
stille Reserven aufgedeckt werden. Der bilanzierte Wert der Anteile am Sondervermögen konnte
erreicht werden. Inwieweit auch zukünftig in diesem Umfang stille Reserven aufgedeckt werden
können, muss jährlich beobachtet werden. Da in das Investitionsvorhaben „Masterplan“ auch der
Eigenbetrieb Straßen einbezogen wird, sind auch zukünftig weitere stille Reserven nicht ausgeschlossen.
Beim EB Immobilien schließen die Jahresabschlüsse erfahrungsgemäß auf Grund der Veräußerungserlöse von Grundstücken mit einem Jahresüberschuss ab. Daher sind Verluste derzeit nicht
denkbar.
In Vertretung
(Knips)
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