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Beschlussvorlage (Jahresabschluss Teil 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
2,8 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02

Inhalt der Datei

STAD" ERFTSTADTh Jahresabschluss 2014 Stadt Erftstadt 0000G Inhalt Seite 1. Bilanz 2 2. Anhang - Allgemein 6 - Anlagenspiegel 28 - Abschreibungstabelle 29 - Forderungsspiegel 31 - Verbindlichkeitenspiegel 32 3. Lagebericht 33 4. Ergebnisrechnung 50 5. Teil-Ergebnisrechnungen 52 6. Finanzrechnung 94 7. Teil-Finanzrechnungen 96 8. lnvestionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenzen 138 9. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst 140 10. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft 142 11. Beteiligungsbericht 145 000002 STAD ERFTSTAD Bilanz zum 31.12.2014 Stadt Erftstadt Stac1Wh'IsQS13 3 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 31.12.2014 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12.007,54 19.751,57 0,00 0,00 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0,00 0,00 96.592,94 105.203,20 238.636,00 238.636,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.802.432,95 1.754.372,08 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.833.746,81 2.545.505,16 168,508,54 50.059,57 5.139.917,24 4.693.776,01 50.000,00 373.995,00 220.873.668,79 61.953,68 0,00 373.995,00 220.873.668,79 37.875,57 0,00 586.186,39 0,00 564.396,78 221.945.803,86 221.849.936,14 227.097.728,64 226.563.463,72 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Zwischensumme: 000004 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2014 Zwischensumme: 31.12.2014 31.12.2013 227.097.728,64 226.563.463,72 8.825,77 13.291,61 961.690,85 3.105.225,50 229.328,87 342.496,54 920.751,94 1.874.428,56 352.197,44 38.655,27 30.195,01 303.661,41 5.259,72 210,15 1.047.503,48 9.543,95 256.728,22 2.804.505,99 5.721.910,12 6.560.472,78 0,00 0,00 281.741,76 926.677,14 1.684.711,62 1.676.859,11 234.794.917,91 235.740.764,36 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren und Beiträge 2.2.1.2 Steuern 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderung gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 000 -005 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2014 Passive 31.12.2014 31.12.2013 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 129.757.792,41 0,00 -12.979.176,63 136.403.565,63 0,00 -6.645.773,22 116.778.615,78 129.757.792,41 4.456.075,73 0,00 999.889,31 0,00 4.147.850,08 0,00 1.781.854,61 0,00 5.455.965,04 5.929.704,69 55.075.927,00 0,00 8.417.659,45 51.658.665,00 0,00 5.002.933,45 63.493.586,45 56.661.598,45 0,00 0,00 1.220.000,00 43.060.000,00 3.370.000,00 34.330.000,00 0,00 816.732,18 1.111.599,79 2.765.923,69 0,00 1.034.741,57 997.187,42 3.560.078,10 48.974.255,66 43.292.007,09 92.494,98 99.661,72 234.794.917,91 235.740.764,36 2. Sonderposten 2.1 Zuwendungen 2.2 Beiträge 2.3 Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3.1 gegenüber Sondervermögen 4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzunq 0 0 00ü6 STAD ERFT'STAD Anhang zur Bilanz zum 31.12.2014 Stadt Erftstadt 000007 Bilanz 31.12.2014 Anhang I. Allgemeine Angaben Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gerneindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Bilanzierunqs- und Bewertunqsmethoden Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2014 vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 000008 Bilanz 31.12.2014 Anhang 3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Sondervermögen wurden mit dem Substanzwert bewertet. Vgl. auch Ausführungen im Lagebericht unter „7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag". Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert. 4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. 5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt. 6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen. 7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt. 8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete lnvestitionszuwendungen. Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine I nvestitions- 000009 Bilanz 31.12.2014 Anhang pauschale. § 43 Absatz 5 Gem HVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune. Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen. 9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind, gebildet. 10.Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 11.Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt. 0000ü Bilanz 31.12.2014 Anhang Ill. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2014 AKTIVSEITE Anlagevermögen Gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzwiehmen. Vom allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden muss. Im Jahr 2014 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt: • -270- Steuern, Abgaben /Stadtreinigung • -40- (Sporthallen, Artothek, Bürgerhallen, Sportplätze, Stadthaus, Bücherei) • -402- Musikschule • -51- (betreutes Wohnen, Mobile, Jugendtreffs, Jugendzentren, pädagogischer Familiendienst, Radmacher Straße, Rathaus) Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Ab- 000011 Bilanz 31.12.2014 Anhang stimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 12.007,54 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren angesetzt. Sachanlagen Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt. Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 96.592,94 EUR. Im Jahr 2014 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so 000012 Bilanz 31.12.2014 Anhang dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung Ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtjahr wurde ein Buchwert in Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in Höhe von 1.802.432,95 EUR angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattung Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von 2.833.746,81 EUR ausgewiesen. UÜC C33 Bilanz 31.12.2014 Anhang Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht. Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu verzeichnen: Amt Bezeichnung Betrag in € 47.157,99 -082- Bushaltestellen im Bau -51- Audio-Video-Sprechanlagen 0,00 -51- Spielhügel Kita Friesheim 0,00 -51- Nurdachhaus Kita Bliesheim 0,00 -370- Digitalfunk Feuerwehr (Einbau in 2015) Summe 121.350,55 168.508,54 Die Anlagen im Bau für die Audio-Video-Sprechanlagen, den Spielhügel in Friesheim und das Nurdachhaus in Bliesheim wurden aufgelöst, da die jeweiligen Anlagen in Jahr 2014 fertiggestellt wurden. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die im Berichtsjahr 000014 Bilanz 31.12.2014 Anhang geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiegesellschaft befindet sich noch im Aufbau. Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen: Eigenkapital Anteil in % EUR 1.835.197,75 19,500 357.864 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen 837.163,66 1,316 11.017 Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim 409.033,51 1,250 5.113 Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen 373.995 Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden. Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Sondervermögen Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke. Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird auf Grund der Ausgliederungen vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle 000015 Bilanz 31.12.2014 Anhang Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden. Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Heizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, Wohngebäude Klosterstraße sowie die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich zu Beginn des Berichtsjahres auf 60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Übertragung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken auf den Erftverband veranlassen uns, den Wert nochmals auf seine Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der 000016 Bilanz 31.12.2014 Anhang Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen betrug zu Beginn des Berichtsjahres 84.337.698,11 EUR. Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine Substanzwertaufzehrung. Das im Vorjahr in Auftrag gegebene Substanzwertgutachten ergab, dass die auf Grund der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven — insbesondere bei den Grün- und Ackerflächen — die aufgelaufenen Substanzwertverluste bei den Straßen überkompensierte. Auf der Grundlage dieses Substanzwertgutachtens war eine außerplanmäßige Abschreibung noch nicht geboten. Zum Bilanzstichtag wurde dieses Gutachten fortgeschrieben. Der Bilanzwert zum Bilanzstichtag beläuft sich unverändert auf 84.337.698,11 EUR. Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der aktualisierte Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögenslage. Wertpapiere des Anlagevermögens Es handelt sich um Anteile am KVR-Fonds. Im Berichtsjahr wurden 24.078,11 EUR gutgeschrieben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 61.953,68 EUR aus. Ausleihungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen an Sondervermögen. Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorungsverteilungsgesetz 00001 7 Bilanz 31.12.2014 Anhang bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert. Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf den Barwert (76.998,39 EUR) aufgezinst. Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00 EUR) bewertet. Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 507.108,00 EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen Vorräte Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (1.172,58 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (7.653,19 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt. 000018 Bilanz 31.12.2014 Anhang Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt: Gebühren und Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öff.-re. Forderungen Nennwert EUR 1.836.690,85 4.665.225,50 707.143,54 607.496,54 7.816.556,43 Wertberichtigung EUR 875.000,00 1.560.000,00 477.814,67 265.000,00 3.177.814,67 Bilanzansatz EUR 961.690,85 3.105.225,50 229.328,87 342.496,54 4.638.741,76 Privatrechtliche Forderungen Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen aus Transferleistungen entsprechend. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (985.195,01 EUR) wurden mit 955.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 30.195,01 EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 510.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. Im Vorjahr wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurde im Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1.000.000,00 EUR gebildet, die bis zum Abschlussstichtag auf 510.000,00 EUR herabgesetzt werden konnte. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (6.259,72 EUR) sind mit 1.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 5.259,72 EUR. Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen (210,15 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und C Bilanz 31.12.2014 Anhang Stadtwerke. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen vor allem Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch sowie Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand. Liquide Mittel Als liquide Mittel werden Giroguthaben bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2014, die Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich — wie folgt — zusammen: 0_0_0020 Bilanz 31.12.2014 Anhang EUR GKZ 01 100.061,24 Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2015 25.000,00 Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEKI+11Jan. 2015 3.750,00 Pädagogische Übermittagbetreuung SEK 1 Jan. 2015 3.208,31 Betreuungspauschale OGATA Jan. 2015 Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2015 167.870,00 7.230,00 Fraktionszuwendung 2015 Wirtschaftl. Jugendhilfe Jan. 2015 70.980,94 Leistungen nach dem UVG Jan. 2015 29.250,00 42.978,09 Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2015 Zw.Summe 450.328,58 462.986,80 Beamtenbezüge Jan. 2015 Sozialhilfehaushalt GKZ 02 179.199,94 SGB XII Jan. 2015 1.092.515,32 Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (592.196,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich. PASSIVSEITE Eigenkapital Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 116.778.615,78 EUR. Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt — entwickelt: Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Stand Auflösung 01.01.2014 € 2014 € 136.403.565,63 - 6.645.773,22 0,00 ' 0,00 -6.645.773,22 6.645.773,22 129.757.792,41 Zugang (+) Abgang (-) 2014 € 0,00 0,00 - 12.979.176,63 - 12.979.176,63 Stand 31.12.2014 € 129.757.792,41 0,00 - 12.979.176,63 116.778.615,78 000021 Bilanz 31.12.2014 Anhang Allgemeine Rücklage Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgelöst. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen. Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrag (-6.645.773,22 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage aufgelöst. Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals dar: Jahr Eigen- Jahres- Allgemeine Eigen- kapital Ergebnis Rücklage kapital Anfangsbestand Endbestand EUR 2014 129.757.792,41 EUR - EUR EUR 12.979.176,63 129.757.792,41 116.778.615,78 2015 116.778.615,78 9.144.000,00 116.778.615,78 107.634.615,78 2016 107.634.615,78 15.886.713,00 107.634.615,78 91.747.902,78 2017 91.747.902,78 - 12.256.770,00 91.747.902,78 79.491.132,78 2018 79.491.132,78 - 9.615.478,00 79.491.132,78 69.875.654,78 2019 69.875.654,78 - 6.584.904,00 69.875.654,78 63.290.750,78 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die 000022 Bilanz 31.12.2014 Anhang Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. Im Berichtjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen: Zuwendung EUR 1. Allgemeine Investitionspauschale 1.812.769,90€ 2. Schulpauschale 1.280.533,00€ 3. Sportpauschale 135.919,00€ 4. Feuerschutzpauschale 108.707,92 € 5. Sachspenden 5.846,59 € Zu 1.: Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 844.229,90 € wurde in Höhe von 813.772,08 € zur Förderung von investiven Anschaffungen verwendet. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Der nicht verwendete Betrag i. H. v. 30.457,83€ wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in die Rückstellung gebucht. Zu 2. + 3.: Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.416.452€) wurden vereinnahmt und ertragswirksam aufgelöst. Zu 4.: Die Feuerschutzpauschale wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven Maßnahmen benötigt. Zu 5.: Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt i.H.v. 5.846,59 €. Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten 0023 Bilanz 31.12.2014 Anhang ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.456.075,73 E. Sonderposten für Gebührenausqleich Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von 414.172,76 EUR zu verzeichnen; dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 820.332,78 EUR. Die Abfallwirtschaft schließt mit einem Überschuss in Höhe von 60.679,91 EUR ab; danach beläuft sich dieser Sonderposten auf 179.556,53 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Rückstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 42.227.226,00 EUR. Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von 000024 Bilanz 31.12.2014 Anhang 12.848.701,00 EUR. Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie folgt: Stand 01.01.2014 Pensionen Aktive Passive Beihilfe Aktive Passive Umgliederung 21.255.393 18.096.344 39.351.737 222.924 222.924 6.579.082 5.727.846 12.306.928 60.009 60.009 51.658.665 Zwischensumme Abgang 21.032.469 18.319.268 39.351.737 95.133 6.519.073 5.787.855 12.306.928 27.546 51.658.665 Auflösung Zuführung Stand 31.12.2014 2.649.629 320.993 2.970.622 23.586.965 18.640.261 42.227.226 27.546 319.520 249.799 569.319 6.811.047 6.037.654 12.848.701 122.679 3.539.941 55.075.927 95.133 Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden. Sonstige Rückstellungen Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird: 000O25 Bilanz 31.12.2014 Anhang Rückstellung für Stand 01.01.2014 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2014 Urlaub 776.534,07 33.505,62 55.123,95 798.152,40 geleistete Überstunden 204.073,76 19.106,67 13.295,11 198.262,20 14.000,00 1.285,20 externe Beratung Altersteilzeit 212.767,48 GPA-Prüfung 75.000,00 Verlustausgleich Bäder 19.644,27 98.833,50 52.534,00 166.467,98 42.855,73 12.500,00 25.000,00 250.810,48 1.631.043,56 3.500,00 9.214,80 Konzessionsabgabe Wasser 464.287,32 1.844.520,40 198.900,00 198.900,00 aktive Beamte Feuerwehr 81.600,00 noch nicht ausgezahlte Beihilfen 29.067,37 18.560,64 47.628,01 drohende Verluste bei ADV 224.482,62 64.119,90 288.602,52 Umsatzsteuer DSD bis 2010 17.493,57 54.400,00 27.200,00 17.493,57 KDVZ-Umlage allg. Invest.pauschale/Feuerschutzpauschale Kreisleitstellengebühr § 2 Versorgunslastenverteilungsgesetz BUT Regressansprüche Osttangente 404.130,94 30.457,83 434.588,77 42.778,29 3.541,03 46.319,32 453.611,00 302.292,00 755.903,00 35.495,00 0,00 93.603,57 37.500,00 Tariferhöhung Beamte ab All 39.047,94 Notarzteinsätze 2013 600.000,00 600.000,00 Regressansprüche Eventhalle Beratung Gesamtabschluss 129.098,57 37.500,00 0,00 0,00 39.047,94 3.000,00 43.200,00 3.000,00 35.828,56 7.371,44 0,00 Ausbau Sirenen Feuerwehr 30.692,83 30.692,83 Rückstellung REVG 39.510,00 39.510,00 Windkraftkonzentrationszone 40.000,00 40.000,00 Masterplan Liblar 2014 50.000,00 50.000,00 Gewerbesteuerrückerstattung RWE 2.003.876,16 2.003.876,16 Verzinsung Gewerbesteuererstattung RWE Überschuss Sozialhilfe-HH Summe 19.999,28 5.002.933,45 741.229,00 741.229,00 9.614,01 29.613,29 148.418,26 602.884,52 4.166.028,78 8.417.659,45 Bilanz 31.12.2014 Anhang Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter diesem (44.280.000,00 EUR) Bilanzposten werden die Kassenkredite ausgewiesen. Von den Kassenkrediten wurden 1.220.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen gewährt. Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2014, die erst in nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Von den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen 1.065.787,20 EUR die Kernverwaltung und 45.812,59 EUR den Sozialhilfehaushalt. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. 372.645,80 EUR Gehaltsverbindlichkeiten einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, 1.401.464,41 EUR noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie 801.371,76 EUR Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch. 000 ' Bilanz 31.12.2014 Anhang Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden. EUR Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen Übermittagsbetreuung SEK I (auch Gym Lechenich) Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar 60.536,67 3.208,31 3.750,00 10.000,00 6.666,67 8.333,33 92.494,98 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing(221.082,99 EUR) und Wartungsverträgen (43.266,17 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt. IV. Behandlung des Jahresfehlbetrages Im Berichtjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen. Anlagenspiegel der Stadt Erftstadt g .9 mäß Anlage 23 GemHVO 01.01.2014 EUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Anschaffungs- und Herstellungskosten Abgang Zugang EUR EUR Umbuchungen EUR 31.12.2014 EUR 75.639,67 - 75.639 67 - Abschrelbungen Zuschreibungen EUR Zugang EUR 01.01.2014 EUR 55 888 10 - 7.744,03 - 8.610,26 Buchwerte 31.12.2014 EUR Abgang EUR 31.12.2013 OUR 31.12.2014 EUR - 63 632 13 12.007,54 - 48.978,23 96.592.94 - - 238.636,00 238.636,00 19 751 57 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte .. - 1.2.2 Bebaute Gründstücke und grundstücksglelche Rechte _ 1.2.3 Infrastrukturvermögen 145.571,17 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 238.636,00 - 1.2.6 Maschinen rind technische Anlagen, Fahrzeuge 3.093.290,00 305.356,34 - 1.000,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.159.878,28 622.970,27 - 86.634,65 50.059.57 118.448,97 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.687.435,02 - 145.571,17 9.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden - 40.367,97 238.636,00 - 3.397.646,34 - 1.338.917,92 - 257.295,47 1.000,00 - 1.595.213,39 1.802.432.95 1.754.372.08 5.696.213,90 - 2.614.373,12 - 323.951,95 75.857,98 - 2.862.467,09 2.833.746.81 2.545.505,16 168.508,54 50.059,57 168.508,54 -87.634,65 1.046.775,58 105.203,20 0,00 9.646.575,95 50.000,00 373.995,00 220.873.668,79 61.953,68 -3.993.659,01 -589.857,68 0,00 76.857,98 -4.506.658,71 5.139.917 24 - - 50.000,00 373.995.00 220.873.668,79 61.953,68 - 4.693.776,0 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 50.000,00 - 373.995,00 220.873.668,79 37.875,57 24.078,11- - 0,00 564.396,78 41.238,79 221.849.936,14 115.316,90 -19.449,18 230.613.010,83 1.162.092,48 -197.083,83 : - 373.995,00 220.873.668,79 37.875,57 - 586.186,39 586.186,39- 19.449,18- 564.396,7 221.945.803,86 0,00 0,00 9,9B 0,00 0,00 221.945.803,86 221,849.936,14 231.668.019,48 -4.049.547,11 -597.601,71 0,00 76.857,98 -4.570.290,84 227.097.728,64 226.563.463,7k ....... 4:--- --' k) Abschreibunqstabelle Haupt- Untertyp typ 1MM EDV ND Sachkonten Rahmentabelle Nr. / ND I. J. Afasätze nach NKF Lizenzen Computer Drucker jeglicher Art Bildschirme jeglicher Art Notebook, Laptop komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie Tastatur und Maus Scanner Server Software Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte, Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher; Brenner Abfallbehälter von -70- 8 4 4 4 4 4 0111000 Imm.VG 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 4 4 8 4 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10- 12 Jahre 10 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre BÜE Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre Außenspielgeräte Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke.... 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. /10-20 Jahre 5.13 Büromöbel// 13 Jahre BUR Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon 8 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811150 Büroausstattung 0811150 Büroausstattung 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre 5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre 5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre 5.36 Kopiergeräte 7 Jahre 4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre ‘...._; 5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre 1MM COM DRU MON NOT PC SCA SER SOF ZUB BGA Inventargüter ABF AUS 15 5.32 Handy 5 Jahre 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte EKL Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche 8 FUK Handfunkgeräte, Hörer 8 HAU Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner, Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte 9 INS Instrumente aller Art und Zubehör wie Koffer, Notenständer u. ä. 10 0811300 sonstige BGA 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre KUG künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre LEH Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5 keine Möbel4 Literatur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect. 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA LIT Kai/lnventargut-Typen-konten 47a 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre Knfi 7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre 7.30 Kühlschränke 10 Jahre 7.45 Staubsauger 7 Jahre 7.55 Wäschetrockner 8 Jahre 7.56 Waschmaschinen 10 Jahre 8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 JE.hre 8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre 8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre 5.44 Lehr-und Lernmaterial / 3-5 Jahre Abschreibuncistabelle Haupt- Untertyp tyro BGA MED lnventargüter Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV ND Sachkonten Rahmentabelle Nr. / ND I. J. 7 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 8 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte I MEL Meldeempfänger der Löschgruppen OPT optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7 Zubehör (Tische), Projektor RAU SPI Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko, 10 Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10 Tresore . 8 Spielzeug SPO Sport- und Spielgeräte 12 RDG Rettungsdienstgeräte - Ausstattung 10 WER Werkzeuge aller Art wie: Schrauber, Bohrer, Schubkarre, Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc. Wartehallen 8 SIC INF FRE FUN RET 8 FEU Fahrzeuge' Rettungsdienst , I Fahrzeuge Feuerschutz 15 BUS Kleinbus 10 8 PKW TA 20 SON Kindersitze 8 TRA Transportwagen, Stuhlkarre 1 10 BV Telefonanlagen, Sirenen Lastenaufz1 ug, Hebebühne 15 Kai/Inventargut-Typen-konten 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811250 Spiel- und Sportgeräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811100 Werkzeuge und Geräte 0511000 Bauten auf fremden Grund 0711150 Fahrzeuge Rettungsdienst 0711200 Fahrzeuge Feuerwehr 0711250 PKW/ Kleinbus 0711250 PKW/ Kleinbus 0711350 Fahrzeugzusätze 0711300 sonstige Fahrzeuge 0711100 Betriebsvorrichtungen Afasätze nach NKF 5.03 Audiogeräte / 7-10 Jahre 5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre 5.15 CD-Player/ 7 Jahre 5.20 DVD-Player /7 Jahre 5.61 Radios /7 Jahre 5.64 Recorder /7 Jahre 5.84 Verstärker / 7 Jahre 5.86 Videogeräte /7-10 Jahre 5.28 Funksprechgeräte / 8 Jahre l 5.35 Kommunikationsendgeräte / 8 Jahre 5.06 Beamer / 7-8 Jahre 5.18 Diaprojektor/ 8 Jahre 5.26 Fotogeräte / 7Jahre 5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre 5.82 Tresore 23 - 30 Jahre 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte 8-10 Jahre 4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre 1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre 4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre 4.168 Werkzeuge /8-11 Jahre C.. ..) CD 6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungsransporter 6-8 Jahre 6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre 6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre 6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre 6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre 6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre 3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre 3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre c) 6.21 Kleintransporter 10 Jahre Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2014 Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres € 1 1. mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr € 2 1 bis 5 Jahre € 3 Gesamtbetrag am 31.12.2013 mehr als 5 Jahre € 4 € 5 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren und Beiträge 961.690,85€ 960.696,69€ 3.105.225,50 € 3.105.225,50 € 1.3 Forderungen aus Transferleistungen 229.328,87€ 229.328,87€ 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 342.496,54 € 0,00€ 920.751,94€ 0,00€ 1.874.428,56 € 0,00€ 0,00€ 352.197,44€ 342.496,54 € 0,00 € 0,00 € 38.655,27 € 30.195,01 € 30.195,01 € 0,00€ 0,00€ 303.661,41 € 5.259,72 € 5.259,72 € 0,00€ 0,00 € 9.543,95€ 2.3 gegen verbundene Unternehmen 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 2.4 gegen Beteiligungen 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00, € 1.2 Steuern 2. 0,00€ Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.5 gegen Sondervermögen I 3. Sonstige Vermögensgegenstände I 210,15€ 210,15€ 0,00€ 0,00€ 1.047.503,48 € 1.047.503,48 € 0,00 € 0,00 € 256.728,22€ I 2.804.505,99, € 4. Summe aller Forderungen 5.721.910,12€ 5.720.915,96€ 0,00€ 0,00€ I 6.560.472,78€ Verbindlichkeitenspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2014 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres 0,00€ 0,00€ 1 bis 5 Jahre € 3 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € € 1 1. 2. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten 1 für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sonderverrjnögen 2.4 vom öffentlichlen Bereich 2.5 vom privaten Kreditmarkt 1 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 3,2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr € 2 mehr als 5 Jahre € 4 Gesamtbetrag 31.12.2013 am € 5 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 € 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 44.280.000,00 € 0,00€ 44.280.000,00 € 0,00€ 0,00 € 0,00€ 0,00€ 0,00€ 37.700.000,00 € 0,00€ 816.732,18€ 1.111.599,79 € 2.765.923,69€ 0,00€ 658.400,32€ 1.111.599,79€ 2.765.923,69€ 0,00 € 158.331,86€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 1.034.741,57€ 997.187,42€ 3.560.078,10€ 48.974.255,66€ 48.815.923,80€ 158.331,86€ 0,00€ 43.292.007,09€ Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht 0 0 0 0 35 STAD ERFTSTAD Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2014 Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 _Lagebericht _ 000034 Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Kommune vermittelt wird. Ober Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben. 1. Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen. Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist der siebente Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach dem NKF aufstellt. 11 _ Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht Li OGOZ - Die Struktur der Bilanz 2. Bilanzkennzahlen: 31.12.2013 31.12.2014 Aktiva EUR EUR 1. 2. 3. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagevermögen 1.3 Finanzanlagevermögen 12.008 0,01 19.751 0,01 5.139.917 2,19 4.693.776 1,99 221.945.804 94,53 221.849.936 94,11 227.097.729 96,72 226.563.463 96,11 13.292 0,01 5.721.910 2,44 6.560.473 2,78 0,39 Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 8.826 281.742 0,12 926.677 6.012.478 2,56 7.500.442 3,18 1.684.711 0,72 1.676.859 0,71 234.794.918 100,00 235.740.764 100,00 116.778.616 49,74 129.757.792 55,04 5.455.965 2,32 5.929.705 2,52 23,46 51.658.665 21,91 2,12 Passiva 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 2.1 Pensionsrückstellungen 2.2 Instandhaltungsrückstellungen 2.3 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme - 55.075.927 8.417.659 3,59 5.002.933 63.493.586 27,04 56.661.598 24,04 48.974.256 20,86 43.292.007 18,36 92.495 0,04 100,00 99.662 0,04 235.740.764 100,00 234.794.918 Die Bilanzsumme beläuft sich auf 234.794.918 EUR (31.12.2013: 235.740.764 EUR). Das Eigenkapital hat einen Anteil von 49,74.% (31.12.2013: 55,04 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 77,64% (31.12.2013: 81,90 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges_Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind. 0000 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x 100). Sie beträgt 96,72 %(31.12.2013: 96,11 %). Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (20,79 %; 31.12.2013: 18,30 °A). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. 3. Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (96,72 %; 31.12.2013: 96,11 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören • Immaterielle Vermögensgegenstände • Sachanlagen sowie • Finanzanlagen. Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,19 %; 31.12.2013: 1,99 %) fällt im Vergleich zum Finanzanlagevermögen (94,53%; 31.12.2013: 94,11 %) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird. Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung". Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 608.378,38 EUR (2013: 555.114,24) EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber. Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausgewiesen. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 000037 Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert bewertet, korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012 geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken zeichnen sich auf Grund der andauernden Verlustsituation Substanzwertverluste ab, die zukünftig auch außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich machen werden. Die „Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorgedarlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 2,56% (31.12.2013: 3,18 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2014: 0,00%; 31.12.2013: 0,01 %), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2014: 2,44 %; 31.12..2013: 2,78 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2014: 0,00 %; 31.12.2013: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2014: 0,12 %; 31.12.2013: 0,39 OA) . Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist. 4. Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital in Höhe von 116.778.616 EUR (31.12.2013 129.757.792 EUR) bilanziert. Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allge- Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht_ 00003 meinen Zuweisungen. Berechnung der Ausgleichsrücklage: Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 85.831.318€ Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals) 28,610.439 € Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre RE 2007 54.743.651 € RE 2006 49.003.084€ RE 2005 44.139.599€ 147.886.334€ Durchschnitt der drei Jahre 49.295.445€ Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts) 16.431.815€ Höhe der Ausgleichsrücklage 16.431.815€ Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009 (9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte im Berichtsjahr der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet. Der Jahresfehlbetrag belief sich im Berichtsjahr auf 12.979.176,63 EUR. Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.456.075,73 EUR (31.12.2013: 4.147.850,08 EUR) aus. In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 63.493.586 EUR = 27,05 % (31.12.2013: 56.661.598 EUR = 24,03 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen. Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 48.974.256 EUR = 20,86 % (31.12.2013: 43.292.007 EUR = 18,36 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2014: 44.280.000 EUR; 31.12.2013: 37.700.000 EUR) ins Gewicht. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 5. 000039 Erläuterung der Ergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und 5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt. Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragsminderungen in Höhe von -574.742,43 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen vor allem -440.617,74 EUR auf die Gewerbesteuer. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 1.399.576,60 EUR MinderErträge entstanden. Diese ergaben sich hauptsächlich bei den Schlüsselzuweisungen (- 1.359.433,00 EUR). Die sonstigen Transfererträge lagen um 263.169,22 EUR über den Planansätzen. Mehr- und Mindererträge entwickelten sich gegenläufig. Mehr-Erträge konnten insbesondere bei der Hilfe zur Erziehung (362.269,51 EUR) vereinnahmt werden. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 1.145.963,47 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 708.231,21 EUR. Unter dem Planansatz blieben vor allem die Verwaltungsgebühren für Pässe und Ausweise (-69.520,00 EUR). Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe (2.040.666,37 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in Höhe von insgesamt 149.010,13 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus der Abrechnung der anteiligen Kosten der Eigenbetriebe für die Rheinische Versorgungskasse, für die der Kernhaushalt in Vorlage getreten ist. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 251.212,51 EUR unter dem Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a., dass die Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe (104.600,00 EUR) erwirtschaftet hat und im Kernhaushalt niedrigere Säumniszuschläge erzielt wurden. Die Personalaufwendungen liegen um 1.010.559,80 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht (1.149.802,00 EUR) sowie bei Zuführungen zur Rückstellung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (295.251,00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen. Die Versorgungsaufwendungen liegen um 1.102.849,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (778.082,00 EUR) und Beihilferückstellung (317.743,00 EUR). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.088.026,34 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind u. a. niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung. Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 499.899,54 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 368.000,00 EUR aufgelöst. Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.107.606,13 EUR) sind die Transferaufwendungen um 259.583,58 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 22.657.158,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 892.016,12 EUR und auf die Gewerbesteuerumlage 918.251,89 EUR. Die sonstigen Aufwendungen lagen um 1.777.477,60 EUR über dem Planansatz. Bereinigt man diese um eine nicht geplante Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen für Gewerbesteuer-Rückzahlungen für den Zeitraum 2004 bis 2008 wegen eines rechtsanhängigen Verfahrens (2.003.876,16 EUR), so wurden gegenüber dem Planansatz 226.398,56 EUR eingespart. Die größte Verbesserung war bei den Geschäftsaufwendungen (244.297,96 EUR) zu verzeichnen. Die Finanzerträge entwickelten sich überplanmäßig. Mehr-Erträge resultieren insbesondere aus Zinsen aus Gewerbesteuerforderungen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind bedingt durch Erstattungszinsen für Gewerbesteuerforderungen gestiegen. Für das bereits o. g. rechtsanhängige Verfahren wurden 741.229,00 EUR zurückgestellt. Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverschlechterung um 3.635.713,39 EUR. Kennzahlen der Ergebnisrechnung Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden: Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 0000 4 -- Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt 56,24 % (2013: 53,94 %). Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft sich auf 22,82 % (2013: 23,16 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,06 % (2013: 23,30 %). Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,65% (2013: 10,56 %) zu verzeichnen. Die Abschreibungslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 608.378,38 EUR (2013: 555.114,20 EUR) auf das Anlagevermögen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 568.742,93 EUR (2013: 515.852,81 EUR). Daraus ergibt sich eine Abschreibungslastquote von 106,97 % (2013: 107,61 %). Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 48,59 % (2013: 49,13 %). Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 0,96 % (2013: 0,22 9/0). Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf 130,04 % (2013: 168,77 %). 6. Erläuterung der Finanzrechnunq In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesanntfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 281.741,76 EUR (31.12.2013: 926.677,14 EUR). Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8 gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetrieben ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wert- Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 00Ü0 Li. grenzen sind nicht formuliert. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtaq eingetreten sind Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde auch die Werthaltigkeit der Sondervermögen EB Stadtwerke, EB Straßen und EB Immobilien untersucht. Es wurden Überlegungen zum Substanzwert angestellt. Beim EB Stadtwerke sind seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz Verluste zu verzeichnen. Auch die Auflösung der stillen Reserven und stillen Lasten belasten den Substanzwert. Ferner wurden im Berichtsjahr Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken zum Buchwert auf den Erftverband übertragen, so dass die darauf entfallenden stillen Reserven weggefallen sind. Vor diesem Hintergrund sind wir gezwungen, die Werthaltigkeit der Substanzbewertung zu hinterfragen. Auch beim EB Straßen wurde der Substanzwert überprüft. Es konnten zum jetzigen Zeitpunkt noch stille Reserven aufgedeckt werden. Der bilanzierte Wert der Anteile am Sondervermögen konnte erreicht werden. Inwieweit auch zukünftig in diesem Umfang stille Reserven aufgedeckt werden können, muss jährlich beobachtet werden. Da in das Investitionsvorhaben „Masterplan" auch der Eigenbetrieb Straßen einbezogen wird, sind auch zukünftig weitere stille Reserven nicht ausgeschlossen. Beim EB Immobilien schließen die Jahresabschlüsse erfahrungsgemäß auf Grund der Veräußerungserlöse von Grundstücken mit einem Jahresüberschuss ab. Daher sind Verluste derzeit nicht denkbar. Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrung werden die Substanzwerte zukünftig in einem Zeitintervall von 8 Jahren überprüft. Sofern sich durch besondere Ereignisse schon früher Substanzwertverluste abzeichnen, werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung die Substanzwerte überprüft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 hat insbesondere beim EB Stadtwerke eine Überprüfung erforderlich gemacht. Für die Wertermittlung sind mit Unterstützung von Sachverständigen Arbeiten angestoßen worden. Das genaue Ergebnis kann erst nach der Begutachtung quantifiziert werden. Im Anschluss daran wird der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss informiert. 8. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2015) sehen höhere Einnahmen vor. In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht ü0C4 2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Ein enormes Problem stellen die Sozialausgaben dar, die immer neue Höchststände erreichen. Selbst in Zeiten guter Konjunktur und steigender Steueraufkommen werden diese Mehreinnahmen durch die Kostensteigerungen im Sozialbereich aufgefressen. Innerhalb der Sozialausgaben stellt die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ein sehr großes Problem dar. Das ist darin begründet, dass es eine steigende Anzahl von Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankungen sowie eine Zunahme der Gruppe älterer Behinderter gibt. Auch die Anzahl derjenigen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, steigt stetig an. Daher ist es umso wichtiger, dass der Bund verstärkt und schnell in die Finanzierung dieser Leistungen einsteigt. Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch den derzeitigen Zustrom der Flüchtlinge, für die insbesondere die Beschaffung von Wohnraum immer schwieriger wird. Auch im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen ist grundsätzlich mittel- bis langfristig mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die Schuldenbremse, nach der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird, dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre, die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt würde. Zudem führten die strukturellen Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 zu massiven Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen Die Schuldenbremse bei Bund und Land führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass die Länder versuchen werden, den enormen Konsolidierungsdruck zumindest teilweise an die kommunale Ebene weiterzuleiten. Es muss damit gerechnet werden, dass Aufgabenverlagerungen vom Land auf die Städte erfolgen, die dann zu neuen Belastungen bei den Kommunen führen. Daneben kann es zu Reduzierungen der Landesmittel für die Finanzierung wichtiger Projekte kommen und / oder Absenkungen der Zuweisungen, z. B. im Bereich der Städtebauförderung. Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2014 auf 44,280 Mio. EUR. Die Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar, mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt einen Teil ihrer Kassenkredite mittelfristig festgeschrieben. Als Fazit lässt sich festhalten, dass auf Grund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwal- Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Laqebericht )0 4 4 tung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich seit Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmenseite schwächen Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Einnahmenbasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben für Sozialleistungen eine Dynamik auf, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Somit werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die ein Stück Lebensqualität bedeuten. Es sind darüber hinaus noch zwei weitere beunruhigende Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu beobachten. Erstens ist mit einem Abbau des Investitionsstaus kurzfristig nicht zu rechnen und zweitens driften die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzlage immer weiter auseinander. Es besteht die Gefahr, dass die schwächeren Kommunen — wie z. B. Erftstadt — auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung abgehängt werden. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2015 sowie das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Die Stadt Erftstadt war nun nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich in Kürze verabschiedet. Auch hier geht die Stadt von einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts aus. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR ist durch die Auflösung von Rücklagen auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Verlustausgleich in Vorjahre bereits vollständig aufgezehrt. Dies hat zur Folge, dass der Verlust durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden muss. Sofern bei der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 0000 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Name Beruf Erner, Volker Bürgermeister Lüngen, David Hallstein, Monika Knips, Dirk Erster Beigeordneter Techn. Beigeordnete Kämmerer Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbstständigten schaft in Aufgabenbereichen der Organen Gemeinde in öffentlicher sonstiger oder privatrechtlicher privatrechtForm licher Unternehmen Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt chen, GmbH, Radio Erft GmbH Erftverband, Städte- und Gemeindebund NRW, KSK Köln —Regionalbeirat, 000046 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt: Name Andres, Dagmar Arens, Heinz Bitten, Adi, bis 31.05.2014 Bohlen, Bernd Beruf Engelhardt, Matthias, ab 01.06.2014 Erhard, Axel, ab 01.06.2014 Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbständigten schaft in Aufgabenbereichen der Organen Gemeinde in öffentlicher sonstiger privatrechtoder privatrechtlicher Form licher Unternehmen Bilanzbuchhalterin Rentner Selbständig Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter Bohlen, Lisa, Studentin ab 01.06.2014 Bühner, Leonore, Lehrerin bis 31.05.2014 Diplom-Verwaltungswirt Busch, Axel Eckhoff, Ulrich, ab 01.06.2014 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Diplom-Ingenieur Verwaltungswirt Esser, Ulrike, Sekretärin ab 01.06.2014 Fassbender, Heinz Landwirt Everhard Erftverband Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (Stellv), KSK Köln —Regionalbeirat, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Rat der Gemeinden Europas Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Eilt GmbH Boden- und Wasserverband Verbandswasserwerk EuskirErftstadt, chen GmbH Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft (REVG) Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Rhein.Landwirtschaftsverband Foken-Brock, Birgit,ab 01.06.2014 Granrath, Albert, bis 31.05.2014 Griemens, Elke bis 31.05.2014 Diplom-Betriebswirt/ Pensionär Regionalbeirat des Reg.Bez. Köln Sozialarbeiterin Haupt, Heidemarie Hausfrau bis 31.05.2014 Heiken, Horst Verwaltungsbeamter Städte- und Gemeindebund NRW VR-Bank Rhein-Eilt e.G. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht Name Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Herwartz, Michael Bewährungshelfer Henseler, Johan- Kfz-Meister, selbständig nes, bis 31.05.2014 Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt Eduard Holtz, Franz lber, Miriam ab 01.06.2014 Isakeit, Peter ab 01.06.2014 Junker, Ute VR-Bank Rhein-Erft e.G. Lehrer Controllerin Rechtsanwalt Hausfrau Jüssen, Frank ab 01.06.2014 Legal Investigator Jütebock, Jutta ab 01.06.2014 Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin ab 01.06.2014 Kircharz, Christian Angestellter Kliem, Jörg, bis 31.05.2014 Kolbe, Martin Kreutner, Günter bis 31.05.2014 Krummreich, Meike ab 01.06.2014 Krupp, Martin Pensionär Krupp, Thomas, bis 31.05.2014 Kukla, Kurt, bis 31.05.2014 Loosen, Susanne ab 01.06.2014 Ludemann, Manan ne bis 31.05.2014 Promovent Krankenpfleger Pensionär Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Rat der Gemeinden Europas StellvVerbandswasserwerk Euskirchen GmbH —Stellv.-, Rat der Gemeinden Europas — Stellv.- KSK Köln —Regionalbeirat Ville(Stellv.) Energiegesellschaft Erftstadt GmbH Amtsgericht Brühl, Schiedsmann Landgericht Köln, Schöffe Student Pensionär Bürokauffrau Selbständig, Kauffrau Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Landgericht Köln, ehrenamtl. Richter; Erftverband Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht 000048 Mitgliedschaft in Auf- Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten sichtsräten i.S.d. Aufgabenbereichen der § 125 Abs. 1 S. 3 Gemeinde in öffentlicher Aktiengesetz oder privatrechtlicher Form Name Beruf Mechernich, Theo Beamter, Stadt Köln Molitor, Gabriele PR-Journalistin Morgen, Patrick Maurer Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Mörs, Heinz Pensionär Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG) NeisseHommelsheim , Carla Nietgen, Holger, bis 31.05.2014 Nowak, Hans Otto bis 31.05.2014 Oberhofer, Johannes Dipl.-Wirtschaftsjuristin Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Städte- und Gemeindebund NRW Schöffe am Landgericht Köln; Erftverband; UnterA „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses VR-Bank Rhein-Erft e. G. Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Erftverband —Stellv.-, Umweltnetzwerk Erftstadt Immobilien Burg Konradsheim GmbH Verwaltungsgericht Köln - ehrenamtlicher Richter-, Schutzgemeinschaft Dt. Wald, Umweltnetzwerk Erftstadt VR-Bank Rhein-Erft e.G. Projektionist Existenzgründer Pensionär Obladen, Christiane Diplom-Volkswirt bis 31.05.2014 Petschellies, Ralf Dipl. -Wirtschaftsjurist Pieper, Raymond Rechtsanwalt Rothkamp, Julia, bis 31.05.2014 Sand, Marion ab 01.06.2014 Schmalen, Michael Studentin Film- und Projektionsleitermn Unternehmensberater Schmalen, Thomas Student ab 01.06.2014 Immobilienmakler Schmidt, Franz Schmitz, Fred Rentner Schreiber, Jürgen ab 01.06.2014 Siebolds, Claudia Diplom-Ingenieur Vianden, Norbert ab 01.06.2014 Immobilienverwalter Beamtin Städte- und Gemeindebund NRW Energiegesellschaft Erftstadt GmbH Städte- und Gemeindebund NRW Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) Städte- und Gemeindebund NRW, Erftverband Städte- und Gemeindebund NRW, UnterA „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft GmbH chen GmbH Schutzgemeinschaft Dt. Wald AWO; Helios, Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2014 Lagebericht Name Beruf Volk, Christian, bis 31.05.2014 Walther, Knut Weber, Friedrich ab 01.06.2014 Wegner, Uwe bis 31.05.2014 Wintz, Reiner Student 000049 Mitgliedschaft in Auf- Mitgliedschaft in Organen sichtsräten i.S.d. von verselbständigten Aufgabenbereichen der § 125 Abs. 1 S. 3 Gemeinde in öffentlicher Aktiengesetz oder privatrechtlicher Form Dipl.-Ingenieur Agrarbetriebswirt Erftverband Städte- und Gemeindebund NRW Beamter, Stadt Köln Städte- und Gemeindebund NRW Wintz, Renate Diplom Agrar- und Wirtschaftsingenieur Hausfrau Zerres, Alfred Rentner Zilles, Jutta, Rechtsanwältin bis 31.05.2014 Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter red Zimmermann, Rentner Helmut Dr. Zoll, Wolf- Arzt im Ruhestand Rüdiger Mitgliedschaff in Organen sonstiger privatrechtlicher Un-terneh men Städte- und Gemeindebund NRW KSK Köln — Regionalbeirat-, ; Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.) Energiegesellschaft Erftstadt GmbH KSK Köln —Regionalbeirat-, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH Erftverband Städte- und Gemeindebund NRW Erftstadt, 20. April 2016 aufgestellt: 1 1 (Knips, Kämmerer) rner, Bürgermeister) 0000 b0 STAD ERFT'STAD\ Ergebnisrechnung 2014 Stadt Erftstadt Gesamtergebnisrechnung nach Gliederung (KOEH) Stadt Erftstadt prod Filter Datumsfilter 01.01.14..31.12.14 Währung EUR Rubrikennr. Beschreibung 01 Steuern und ähnliche Abgaben -45.448.493,34 -48.805.316,00 -48.230.573,57 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp. 2) 2014 574.742,43 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -19.516.429,77 -20.965.482,00 -19.565.905,40 1.399.576,60 03 + Sonstige Transfererträge -1.895.106,23 -1.516.950,00 -1.780.119,22 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -9.934.044,55 -9.099.702,00 -10.245.665,47 -263.169,22 -1.145.963,47 05 06 07 + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 10 11 = Ordentliche Erträge - Personalaufwendungen 12 -Versorgungsaufwendungen 13 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige Aufwendungen 12.818.129,07 17 18 = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 95.467.322,41 11.216.372,88 + Sonstige ordentliche Erträge Jahresergebnis 2013 Ist Ergebnis des Rechn. -Jahres 2014 Fortgeschr. Ansatz des Rechn. -Jahres 2014 -77.933,06 -64.560,00 -75.329,50 -10.769,50 -3.299.211,99 -4.079.730,59 -1.226.266,00 -3.411.646,93 -2.185.380,93 -2.692.858,86 -84.371.134,86 -2.441.646,35 -85.750.886,44 251.212,51 -1.379.751,58 23.677.019,00 24.687.578,80 1.010.559,80 10.078.027,24 1.551.267,00 10.991.325,53 2.654.116,00 9.903.299,19 -1.088.026,34 2.028.965,15 46.899.372,18 463.423,00 720.608,90 48.022.917,00 49.870.939,55 257.185,90 1.848.022,55 13.014.724,57 97.720.676,10 14.792.202,17 102.628.744,61 4.908.068,51 13.349541,24 16.877.858,17 3.528.316,93 -4.784.516,60 -4.656.078,00 -4.887.082,71 -231.004,71 213.916,94 988.401,17 -4.570.599,66 650.000,00 -4.006.078,00 338.401,17 107.396,46 6.645.773,22 -84.250.949,53 22.241.040,77 1.401.788,00 1.102.849,00 1.777.477,60 (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 21 -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) 22 = Ordentliches Jahresergebnis 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 9.343.463,24 -3.898.681,54 12.979.176,63 3.635.713,39 6.645.773,22 9.343.463,24 12.979.176,63 3.635.713,39 -432.230,16 -432.231,00 -399.490,47 32.740,53 432.230,16 432.231,00 399.490,47 -32.740,53 6.645.773,22 9.343.463,24 12.979.176,63 3.635.713,39 0,00 29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28) 30 Nachrichtlich: Verrechnung mit allgemeiner Rücklage 31 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 32 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 0,00 0,00 34 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 35 Verrechnungssaldo (Zeilen 31 bis 34) 0,00 6.645.773,22 0,00 9.343.463,24 0,00 0,00 12.979.176,63 0,00 0,00 0,00 3.635.713,39 CD