Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,8 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
19.05.16, 15:02
Aktualisiert
19.05.16, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STAD"
ERFTSTADTh
Jahresabschluss 2014
Stadt Erftstadt
0000G
Inhalt
Seite
1. Bilanz
2
2. Anhang
- Allgemein
6
- Anlagenspiegel
28
- Abschreibungstabelle
29
- Forderungsspiegel
31
- Verbindlichkeitenspiegel
32
3. Lagebericht
33
4. Ergebnisrechnung
50
5. Teil-Ergebnisrechnungen
52
6. Finanzrechnung
94
7. Teil-Finanzrechnungen
96
8. lnvestionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenzen
138
9. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst
140
10. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft
142
11. Beteiligungsbericht
145
000002
STAD
ERFTSTAD
Bilanz
zum 31.12.2014
Stadt Erftstadt
Stac1Wh'IsQS13 3
Bilanz zum 31. Dezember 2014
AKTIVA
31.12.2013
31.12.2014
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
12.007,54
19.751,57
0,00
0,00
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
0,00
1.2.3 Infrastrukturvermögen
0,00
0,00
96.592,94
105.203,20
238.636,00
238.636,00
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.802.432,95
1.754.372,08
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.833.746,81
2.545.505,16
168,508,54
50.059,57
5.139.917,24
4.693.776,01
50.000,00
373.995,00
220.873.668,79
61.953,68
0,00
373.995,00
220.873.668,79
37.875,57
0,00
586.186,39
0,00
564.396,78
221.945.803,86
221.849.936,14
227.097.728,64
226.563.463,72
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Zwischensumme:
000004
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Zwischensumme:
31.12.2014
31.12.2013
227.097.728,64
226.563.463,72
8.825,77
13.291,61
961.690,85
3.105.225,50
229.328,87
342.496,54
920.751,94
1.874.428,56
352.197,44
38.655,27
30.195,01
303.661,41
5.259,72
210,15
1.047.503,48
9.543,95
256.728,22
2.804.505,99
5.721.910,12
6.560.472,78
0,00
0,00
281.741,76
926.677,14
1.684.711,62
1.676.859,11
234.794.917,91
235.740.764,36
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren und Beiträge
2.2.1.2 Steuern
2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderung gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
000 -005
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2014
Passive
31.12.2014
31.12.2013
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
129.757.792,41
0,00
-12.979.176,63
136.403.565,63
0,00
-6.645.773,22
116.778.615,78
129.757.792,41
4.456.075,73
0,00
999.889,31
0,00
4.147.850,08
0,00
1.781.854,61
0,00
5.455.965,04
5.929.704,69
55.075.927,00
0,00
8.417.659,45
51.658.665,00
0,00
5.002.933,45
63.493.586,45
56.661.598,45
0,00
0,00
1.220.000,00
43.060.000,00
3.370.000,00
34.330.000,00
0,00
816.732,18
1.111.599,79
2.765.923,69
0,00
1.034.741,57
997.187,42
3.560.078,10
48.974.255,66
43.292.007,09
92.494,98
99.661,72
234.794.917,91
235.740.764,36
2. Sonderposten
2.1 Zuwendungen
2.2 Beiträge
2.3 Gebührenausgleich
2.4 Sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
4. Verbindlichkeiten
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
4.3.1 gegenüber Sondervermögen
4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
5. Passive Rechnungsabgrenzunq
0 0 00ü6
STAD
ERFT'STAD
Anhang
zur Bilanz
zum 31.12.2014
Stadt Erftstadt
000007
Bilanz 31.12.2014
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gerneindehaushaltsverordnung NRW
(GemHVO NRW) aufgestellt.
Bilanzierunqs- und Bewertunqsmethoden
Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu
den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen
können.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei
den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2014 vorsichtig und überwiegend einzeln
bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt
gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
000008
Bilanz 31.12.2014
Anhang
3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in
Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese
bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Sondervermögen wurden mit dem Substanzwert bewertet. Vgl. auch Ausführungen im
Lagebericht unter „7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag". Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert.
4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt.
6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen.
7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag
geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an
Dritte angesetzt.
8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den
Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den
zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen
Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für
von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete lnvestitionszuwendungen.
Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und
Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine I nvestitions-
000009
Bilanz 31.12.2014
Anhang
pauschale.
§ 43 Absatz 5 Gem HVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen
und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend
der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst.
Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune.
Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich
zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen.
9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen
Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen,
die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind,
gebildet.
10.Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.
11.Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt.
0000ü
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Ill. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2014
AKTIVSEITE
Anlagevermögen
Gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt
Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzwiehmen.
Vom allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang
mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in
Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn
alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden
muss.
Im Jahr 2014 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt:
•
-270- Steuern, Abgaben /Stadtreinigung
•
-40- (Sporthallen, Artothek, Bürgerhallen, Sportplätze, Stadthaus, Bücherei)
•
-402- Musikschule
•
-51- (betreutes Wohnen, Mobile, Jugendtreffs, Jugendzentren, pädagogischer Familiendienst, Radmacher Straße, Rathaus)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die
entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Ab-
000011
Bilanz 31.12.2014
Anhang
stimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 12.007,54 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer
wurde mit 8 Jahren angesetzt.
Sachanlagen
Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke,
das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge,
die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und
Anlagen im Bau dargestellt.
Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der
Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten
und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens.
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigenbetriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 96.592,94 EUR.
Im Jahr 2014 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so
000012
Bilanz 31.12.2014
Anhang
dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung
Ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek
sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtjahr wurde ein Buchwert in
Höhe von 238.636,00 EUR ausgewiesen.
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen. Daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände,
wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen
Anlagen zählen u. a. die Sirenen.
Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in
Höhe von 1.802.432,95 EUR angesetzt.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.).
Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe
von 2.833.746,81 EUR ausgewiesen.
UÜC C33
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für
Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind.
Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht.
Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu
verzeichnen:
Amt
Bezeichnung
Betrag in
€
47.157,99
-082-
Bushaltestellen im Bau
-51-
Audio-Video-Sprechanlagen
0,00
-51-
Spielhügel Kita Friesheim
0,00
-51-
Nurdachhaus Kita Bliesheim
0,00
-370-
Digitalfunk Feuerwehr (Einbau in 2015)
Summe
121.350,55
168.508,54
Die Anlagen im Bau für die Audio-Video-Sprechanlagen, den Spielhügel in Friesheim und das Nurdachhaus in Bliesheim wurden aufgelöst, da die jeweiligen
Anlagen in Jahr 2014 fertiggestellt wurden.
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die im Berichtsjahr
000014
Bilanz 31.12.2014
Anhang
geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiegesellschaft
befindet sich noch im Aufbau.
Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen:
Eigenkapital
Anteil in %
EUR
1.835.197,75
19,500
357.864
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen
837.163,66
1,316
11.017
Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim
409.033,51
1,250
5.113
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen
kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen
373.995
Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden.
Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt.
Sondervermögen
Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke. Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird auf
Grund der Ausgliederungen vor allem in den Eigenbetrieben ausgewiesen.
Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da
jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle
000015
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund
stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert
(Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der
Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten
(Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt
sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und
den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird i. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die
Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille
Lasten aufgedeckt werden.
Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch
die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Heizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert
der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg,
Wohngebäude Klosterstraße sowie die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich zu Beginn des Berichtsjahres auf 60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Übertragung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken
auf den Erftverband veranlassen uns, den Wert nochmals auf seine Werthaltigkeit
hin zu überprüfen.
Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die
Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der
000016
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen betrug zu Beginn des Berichtsjahres
84.337.698,11 EUR. Auch hier drohte It. Review des Konsolidierungspakets eine
Substanzwertaufzehrung. Das im Vorjahr in Auftrag gegebene Substanzwertgutachten ergab, dass die auf Grund der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven — insbesondere bei den Grün- und Ackerflächen — die aufgelaufenen Substanzwertverluste bei den Straßen überkompensierte. Auf der Grundlage dieses
Substanzwertgutachtens war eine außerplanmäßige Abschreibung noch nicht geboten. Zum Bilanzstichtag wurde dieses Gutachten fortgeschrieben. Der Bilanzwert zum Bilanzstichtag beläuft sich unverändert auf 84.337.698,11 EUR.
Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude,
Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs
Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der aktualisierte Bilanzansatz des Sondervermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von
der Vermögenslage.
Wertpapiere des Anlagevermögens
Es handelt sich um Anteile am KVR-Fonds. Im Berichtsjahr wurden 24.078,11
EUR gutgeschrieben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 61.953,68 EUR aus.
Ausleihungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen an Sondervermögen.
Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an
der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorungsverteilungsgesetz
00001 7
Bilanz 31.12.2014
Anhang
bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei
langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert.
Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf
den Barwert (76.998,39 EUR) aufgezinst.
Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00
EUR) bewertet.
Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 507.108,00 EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt.
Umlaufvermögen
Vorräte
Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst
(1.172,58 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (7.653,19
EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt.
Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offenen-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt.
000018
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt:
Gebühren und Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öff.-re. Forderungen
Nennwert
EUR
1.836.690,85
4.665.225,50
707.143,54
607.496,54
7.816.556,43
Wertberichtigung
EUR
875.000,00
1.560.000,00
477.814,67
265.000,00
3.177.814,67
Bilanzansatz
EUR
961.690,85
3.105.225,50
229.328,87
342.496,54
4.638.741,76
Privatrechtliche Forderungen
Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber
dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden
Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen
aus Transferleistungen entsprechend.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (985.195,01
EUR) wurden mit 955.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 30.195,01
EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 510.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. Im Vorjahr wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm
AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten
Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt. Vor
diesem Hintergrund wurde im Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
1.000.000,00 EUR gebildet, die bis zum Abschlussstichtag auf 510.000,00 EUR
herabgesetzt werden konnte.
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (6.259,72
EUR) sind mit 1.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 5.259,72 EUR.
Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen (210,15 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen
können mit Hilfe einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und
C
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Stadtwerke.
Sonstige Vermögensgegenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen vor allem Forderungen aus dem Verwahr- und Vorschussbuch sowie Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand.
Liquide Mittel
Als liquide Mittel werden Giroguthaben bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2014, die
Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich — wie folgt —
zusammen:
0_0_0020
Bilanz 31.12.2014
Anhang
EUR
GKZ 01
100.061,24
Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2015
25.000,00
Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEKI+11Jan. 2015
3.750,00
Pädagogische Übermittagbetreuung SEK 1 Jan. 2015
3.208,31
Betreuungspauschale OGATA Jan. 2015
Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2015
167.870,00
7.230,00
Fraktionszuwendung 2015
Wirtschaftl. Jugendhilfe Jan. 2015
70.980,94
Leistungen nach dem UVG Jan. 2015
29.250,00
42.978,09
Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2015
Zw.Summe
450.328,58
462.986,80
Beamtenbezüge Jan. 2015
Sozialhilfehaushalt GKZ 02
179.199,94
SGB XII Jan. 2015
1.092.515,32
Darüber hinaus sind hier ausgewiesen Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für
Investitionen Dritter (592.196,30 EUR). Diese betreffen Investitionszuschüsse an
Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich.
PASSIVSEITE
Eigenkapital
Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von
116.778.615,78 EUR.
Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt — entwickelt:
Allgemeine Rücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag
Stand
Auflösung
01.01.2014
€
2014
€
136.403.565,63
- 6.645.773,22
0,00 '
0,00
-6.645.773,22
6.645.773,22
129.757.792,41
Zugang (+)
Abgang (-)
2014
€
0,00
0,00
- 12.979.176,63
- 12.979.176,63
Stand
31.12.2014
€
129.757.792,41
0,00
- 12.979.176,63
116.778.615,78
000021
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Allgemeine Rücklage
Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen
der Stadt Erftstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den
Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Vorjahr vollständig aufgelöst.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen.
Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrag (-6.645.773,22 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage aufgelöst.
Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals dar:
Jahr
Eigen-
Jahres-
Allgemeine
Eigen-
kapital
Ergebnis
Rücklage
kapital
Anfangsbestand
Endbestand
EUR
2014
129.757.792,41
EUR
-
EUR
EUR
12.979.176,63
129.757.792,41
116.778.615,78
2015
116.778.615,78
9.144.000,00
116.778.615,78
107.634.615,78
2016
107.634.615,78
15.886.713,00
107.634.615,78
91.747.902,78
2017
91.747.902,78
-
12.256.770,00
91.747.902,78
79.491.132,78
2018
79.491.132,78
-
9.615.478,00
79.491.132,78
69.875.654,78
2019
69.875.654,78
-
6.584.904,00
69.875.654,78
63.290.750,78
Sonderposten
Sonderposten für Zuwendungen
Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die
000022
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. Im Berichtjahr erhielt die Stadt Erftstadt
folgende Zuwendungen:
Zuwendung
EUR
1.
Allgemeine Investitionspauschale
1.812.769,90€
2.
Schulpauschale
1.280.533,00€
3.
Sportpauschale
135.919,00€
4.
Feuerschutzpauschale
108.707,92 €
5.
Sachspenden
5.846,59 €
Zu 1.:
Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in
Höhe von 844.229,90 € wurde in Höhe von 813.772,08 € zur Förderung von investiven Anschaffungen verwendet. Die Sonderposten werden entsprechend der
Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes
ertragswirksam aufgelöst.
Der nicht verwendete Betrag i. H. v. 30.457,83€ wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in die Rückstellung gebucht.
Zu 2. + 3.:
Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.416.452€) wurden vereinnahmt und
ertragswirksam aufgelöst.
Zu 4.:
Die Feuerschutzpauschale wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven
Maßnahmen benötigt.
Zu 5.:
Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt i.H.v. 5.846,59 €.
Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten
0023
Bilanz 31.12.2014
Anhang
ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.456.075,73 E.
Sonderposten für Gebührenausqleich
Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet.
Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von
414.172,76 EUR zu verzeichnen; dieser Sonderposten beläuft sich nun auf
820.332,78 EUR. Die Abfallwirtschaft schließt mit einem Überschuss in Höhe von
60.679,91 EUR ab; danach beläuft sich dieser Sonderposten auf
179.556,53 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung
ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Rückstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 42.227.226,00 EUR.
Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch
der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der
Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versicherungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von
000024
Bilanz 31.12.2014
Anhang
12.848.701,00 EUR.
Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in
Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der
HEUBECK AG zu Grunde gelegt.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie
folgt:
Stand
01.01.2014
Pensionen
Aktive
Passive
Beihilfe
Aktive
Passive
Umgliederung
21.255.393
18.096.344
39.351.737
222.924
222.924
6.579.082
5.727.846
12.306.928
60.009
60.009
51.658.665
Zwischensumme
Abgang
21.032.469
18.319.268
39.351.737
95.133
6.519.073
5.787.855
12.306.928
27.546
51.658.665
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2014
2.649.629
320.993
2.970.622
23.586.965
18.640.261
42.227.226
27.546
319.520
249.799
569.319
6.811.047
6.037.654
12.848.701
122.679
3.539.941
55.075.927
95.133
Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden.
Sonstige Rückstellungen
Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch
nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt
und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird:
000O25
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Rückstellung für
Stand
01.01.2014
Inanspruchnahme
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2014
Urlaub
776.534,07
33.505,62
55.123,95
798.152,40
geleistete Überstunden
204.073,76
19.106,67
13.295,11
198.262,20
14.000,00
1.285,20
externe Beratung
Altersteilzeit
212.767,48
GPA-Prüfung
75.000,00
Verlustausgleich Bäder
19.644,27
98.833,50
52.534,00
166.467,98
42.855,73
12.500,00
25.000,00
250.810,48
1.631.043,56
3.500,00
9.214,80
Konzessionsabgabe Wasser
464.287,32 1.844.520,40
198.900,00
198.900,00
aktive Beamte Feuerwehr
81.600,00
noch nicht ausgezahlte Beihilfen
29.067,37
18.560,64
47.628,01
drohende Verluste bei ADV
224.482,62
64.119,90
288.602,52
Umsatzsteuer DSD bis 2010
17.493,57
54.400,00
27.200,00
17.493,57
KDVZ-Umlage
allg. Invest.pauschale/Feuerschutzpauschale
Kreisleitstellengebühr
§ 2 Versorgunslastenverteilungsgesetz
BUT
Regressansprüche Osttangente
404.130,94
30.457,83
434.588,77
42.778,29
3.541,03
46.319,32
453.611,00
302.292,00
755.903,00
35.495,00
0,00
93.603,57
37.500,00
Tariferhöhung Beamte ab All
39.047,94
Notarzteinsätze 2013
600.000,00
600.000,00
Regressansprüche Eventhalle
Beratung Gesamtabschluss
129.098,57
37.500,00
0,00
0,00
39.047,94
3.000,00
43.200,00
3.000,00
35.828,56
7.371,44
0,00
Ausbau Sirenen Feuerwehr
30.692,83
30.692,83
Rückstellung REVG
39.510,00
39.510,00
Windkraftkonzentrationszone
40.000,00
40.000,00
Masterplan Liblar 2014
50.000,00
50.000,00
Gewerbesteuerrückerstattung RWE
2.003.876,16 2.003.876,16
Verzinsung Gewerbesteuererstattung RWE
Überschuss Sozialhilfe-HH
Summe
19.999,28
5.002.933,45
741.229,00
741.229,00
9.614,01
29.613,29
148.418,26 602.884,52 4.166.028,78 8.417.659,45
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Unter
diesem
(44.280.000,00 EUR)
Bilanzposten
werden
die
Kassenkredite
ausgewiesen. Von den Kassenkrediten wurden
1.220.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen gewährt.
Ursache für die hohen Kassenkredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2014, die erst in nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Von den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen 1.065.787,20 EUR die
Kernverwaltung und 45.812,59 EUR den Sozialhilfehaushalt.
Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. 372.645,80 EUR Gehaltsverbindlichkeiten einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, 1.401.464,41
EUR noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie 801.371,76 EUR Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch.
000
'
Bilanz 31.12.2014
Anhang
Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden.
EUR
Trägerpauschale OGATA für Grund- und Förderschulen
Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen
Übermittagsbetreuung SEK I (auch Gym Lechenich)
Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK I, RS Lechenich
Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar
60.536,67
3.208,31
3.750,00
10.000,00
6.666,67
8.333,33
92.494,98
Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing(221.082,99 EUR) und Wartungsverträgen (43.266,17 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt.
IV.
Behandlung des Jahresfehlbetrages
Im Berichtjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen.
Anlagenspiegel der Stadt Erftstadt g .9 mäß Anlage 23 GemHVO
01.01.2014
EUR
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Abgang
Zugang
EUR
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2014
EUR
75.639,67
-
75.639 67
-
Abschrelbungen
Zuschreibungen
EUR
Zugang
EUR
01.01.2014
EUR
55 888 10
-
7.744,03
-
8.610,26
Buchwerte
31.12.2014
EUR
Abgang
EUR
31.12.2013
OUR
31.12.2014
EUR
-
63 632 13
12.007,54
-
48.978,23
96.592.94
-
-
238.636,00
238.636,00
19 751 57
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
..
-
1.2.2 Bebaute Gründstücke und grundstücksglelche Rechte
_
1.2.3 Infrastrukturvermögen
145.571,17
1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler
238.636,00
-
1.2.6 Maschinen rind technische Anlagen, Fahrzeuge
3.093.290,00
305.356,34
-
1.000,00
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
5.159.878,28
622.970,27
-
86.634,65
50.059.57
118.448,97
1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
8.687.435,02
-
145.571,17
9.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
-
40.367,97
238.636,00
-
3.397.646,34
- 1.338.917,92
-
257.295,47
1.000,00
- 1.595.213,39
1.802.432.95
1.754.372.08
5.696.213,90
- 2.614.373,12
-
323.951,95
75.857,98
- 2.862.467,09
2.833.746.81
2.545.505,16
168.508,54
50.059,57
168.508,54
-87.634,65
1.046.775,58
105.203,20
0,00
9.646.575,95
50.000,00
373.995,00
220.873.668,79
61.953,68
-3.993.659,01
-589.857,68
0,00
76.857,98
-4.506.658,71
5.139.917 24
-
-
50.000,00
373.995.00
220.873.668,79
61.953,68
-
4.693.776,0
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
50.000,00
-
373.995,00
220.873.668,79
37.875,57
24.078,11-
-
0,00
564.396,78
41.238,79
221.849.936,14
115.316,90
-19.449,18
230.613.010,83
1.162.092,48
-197.083,83
:
-
373.995,00
220.873.668,79
37.875,57
-
586.186,39
586.186,39-
19.449,18-
564.396,7
221.945.803,86
0,00
0,00
9,9B
0,00
0,00
221.945.803,86
221,849.936,14
231.668.019,48
-4.049.547,11
-597.601,71
0,00
76.857,98
-4.570.290,84
227.097.728,64
226.563.463,7k
.......
4:--- --'
k)
Abschreibunqstabelle
Haupt- Untertyp
typ
1MM
EDV
ND
Sachkonten
Rahmentabelle
Nr. / ND I. J.
Afasätze nach NKF
Lizenzen
Computer
Drucker jeglicher Art
Bildschirme jeglicher Art
Notebook, Laptop
komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie
Tastatur und Maus
Scanner
Server
Software
Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte,
Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher;
Brenner
Abfallbehälter von -70-
8
4
4
4
4
4
0111000 Imm.VG
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- U. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
4
4
8
4
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
0811200 EDV
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre
10
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10- 12 Jahre
10
4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
BÜE
Außengeräte, Gartenmöbel, Pavilions, starre
Außenspielgeräte
Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke....
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. /10-20 Jahre
5.13 Büromöbel// 13 Jahre
BUR
Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon
8
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811150 Büroausstattung
0811150 Büroausstattung
5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre
5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre
5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre
5.36 Kopiergeräte 7 Jahre
4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre
‘...._;
5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre
1MM
COM
DRU
MON
NOT
PC
SCA
SER
SOF
ZUB
BGA
Inventargüter
ABF
AUS
15
5.32 Handy 5 Jahre
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
und Geräte
EKL
Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche
8
FUK
Handfunkgeräte, Hörer
8
HAU
Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner,
Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte
9
INS
Instrumente aller Art und Zubehör wie Koffer, Notenständer
u. ä.
10
0811300 sonstige
BGA
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
KUG
künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe
10
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
LEH
Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5
keine Möbel4
Literatur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect.
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
0811300 sonstige
BGA
LIT
Kai/lnventargut-Typen-konten
47a
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre
Knfi
7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre
7.30 Kühlschränke 10 Jahre
7.45 Staubsauger 7 Jahre
7.55 Wäschetrockner 8 Jahre
7.56 Waschmaschinen 10 Jahre
8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 JE.hre
8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre
8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre
5.44 Lehr-und Lernmaterial / 3-5 Jahre
Abschreibuncistabelle
Haupt- Untertyp
tyro
BGA
MED
lnventargüter
Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV
ND
Sachkonten
Rahmentabelle
Nr. / ND I. J.
7
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
8
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre
und Geräte
I
MEL
Meldeempfänger der Löschgruppen
OPT
optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7
Zubehör (Tische), Projektor
RAU
SPI
Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko,
10
Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten
sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10
Tresore
.
8
Spielzeug
SPO
Sport- und Spielgeräte
12
RDG
Rettungsdienstgeräte - Ausstattung
10
WER
Werkzeuge aller Art wie: Schrauber, Bohrer, Schubkarre,
Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc.
Wartehallen
8
SIC
INF
FRE
FUN
RET
8
FEU
Fahrzeuge' Rettungsdienst
,
I
Fahrzeuge Feuerschutz
15
BUS
Kleinbus
10
8
PKW
TA
20
SON
Kindersitze
8
TRA
Transportwagen, Stuhlkarre
1
10
BV
Telefonanlagen, Sirenen
Lastenaufz1 ug, Hebebühne
15
Kai/Inventargut-Typen-konten
0811300 sonstige
BGA
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811250 Spiel- und
Sportgeräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0811100 Werkzeuge
und Geräte
0511000 Bauten auf
fremden
Grund
0711150 Fahrzeuge
Rettungsdienst
0711200 Fahrzeuge
Feuerwehr
0711250 PKW/
Kleinbus
0711250 PKW/
Kleinbus
0711350 Fahrzeugzusätze
0711300 sonstige
Fahrzeuge
0711100 Betriebsvorrichtungen
Afasätze nach NKF
5.03 Audiogeräte / 7-10 Jahre
5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre
5.15 CD-Player/ 7 Jahre
5.20 DVD-Player /7 Jahre
5.61 Radios /7 Jahre
5.64 Recorder /7 Jahre
5.84 Verstärker / 7 Jahre
5.86 Videogeräte /7-10 Jahre
5.28 Funksprechgeräte / 8 Jahre
l
5.35 Kommunikationsendgeräte / 8 Jahre
5.06 Beamer / 7-8 Jahre
5.18 Diaprojektor/ 8 Jahre
5.26 Fotogeräte / 7Jahre
5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre
5.82 Tresore 23 - 30 Jahre
5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte
8-10 Jahre
4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre
Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre
1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre
4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre
4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre
4.168 Werkzeuge /8-11 Jahre
C..
..)
CD
6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen,
Rettungsransporter 6-8 Jahre
6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre
6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre
6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre
6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre
6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre
3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre
3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre
c)
6.21 Kleintransporter 10 Jahre
Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2014
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
€
1
1.
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
€
2
1 bis 5 Jahre
€
3
Gesamtbetrag
am 31.12.2013
mehr als 5 Jahre
€
4
€
5
Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren und Beiträge
961.690,85€
960.696,69€
3.105.225,50 €
3.105.225,50 €
1.3 Forderungen aus Transferleistungen
229.328,87€
229.328,87€
1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
342.496,54 €
0,00€
920.751,94€
0,00€
1.874.428,56 €
0,00€
0,00€
352.197,44€
342.496,54 €
0,00 €
0,00 €
38.655,27 €
30.195,01 €
30.195,01 €
0,00€
0,00€
303.661,41 €
5.259,72 €
5.259,72 €
0,00€
0,00 €
9.543,95€
2.3 gegen verbundene Unternehmen
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
2.4 gegen Beteiligungen
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00, €
1.2 Steuern
2.
0,00€
Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.5 gegen Sondervermögen
I
3. Sonstige Vermögensgegenstände
I
210,15€
210,15€
0,00€
0,00€
1.047.503,48 €
1.047.503,48 €
0,00 €
0,00 €
256.728,22€
I
2.804.505,99, €
4. Summe aller Forderungen
5.721.910,12€
5.720.915,96€
0,00€
0,00€
I
6.560.472,78€
Verbindlichkeitenspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2014
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des
Haushaltsjahres
0,00€
0,00€
1 bis 5 Jahre
€
3
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
€
1
1.
2.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
1
für Investitionen
2.1
von verbundenen Unternehmen
2.2
von Beteiligungen
2.3
von Sonderverrjnögen
2.4
vom öffentlichlen Bereich
2.5
vom privaten Kreditmarkt
1
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3.
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
3.1
vom öffentlichen Bereich
3,2
vom privaten Kreditmarkt
4.
Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5.
Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
8.
Summe aller Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr
€
2
mehr als 5 Jahre
€
4
Gesamtbetrag
31.12.2013
am
€
5
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00 €
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
44.280.000,00 €
0,00€
44.280.000,00 €
0,00€
0,00 €
0,00€
0,00€
0,00€
37.700.000,00 €
0,00€
816.732,18€
1.111.599,79 €
2.765.923,69€
0,00€
658.400,32€
1.111.599,79€
2.765.923,69€
0,00 €
158.331,86€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
0,00€
1.034.741,57€
997.187,42€
3.560.078,10€
48.974.255,66€
48.815.923,80€
158.331,86€
0,00€
43.292.007,09€
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht
0 0 0 0 35
STAD
ERFTSTAD
Lagebericht
zum Jahresabschluss
31.12.2014
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
_Lagebericht _
000034
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Kommune vermittelt wird.
Ober Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für
die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden
Annahmen sind anzugeben.
1.
Neues Kommunales Finanzmanaqement (NKF) bei der Stadt Erftstadt
Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG
NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen.
Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst nunmehr ihre
Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf
Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für
Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der siebente Abschluss, den die Stadt Erftstadt
nach dem NKF aufstellt.
11
_
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
Li
OGOZ -
Die Struktur der Bilanz
2.
Bilanzkennzahlen:
31.12.2013
31.12.2014
Aktiva
EUR
EUR
1.
2.
3.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagevermögen
1.3
Finanzanlagevermögen
12.008
0,01
19.751
0,01
5.139.917
2,19
4.693.776
1,99
221.945.804
94,53
221.849.936
94,11
227.097.729
96,72
226.563.463
96,11
13.292
0,01
5.721.910
2,44
6.560.473
2,78
0,39
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
8.826
281.742
0,12
926.677
6.012.478
2,56
7.500.442
3,18
1.684.711
0,72
1.676.859
0,71
234.794.918
100,00
235.740.764
100,00
116.778.616
49,74
129.757.792
55,04
5.455.965
2,32
5.929.705
2,52
23,46
51.658.665
21,91
2,12
Passiva
1.
Eigenkapital
2.
Sonderposten
3.
Rückstellungen
2.1
Pensionsrückstellungen
2.2
Instandhaltungsrückstellungen
2.3
Sonstige Rückstellungen
4.
Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
-
55.075.927
8.417.659
3,59
5.002.933
63.493.586
27,04
56.661.598
24,04
48.974.256
20,86
43.292.007
18,36
92.495
0,04
100,00
99.662
0,04
235.740.764
100,00
234.794.918
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 234.794.918 EUR (31.12.2013: 235.740.764
EUR).
Das Eigenkapital hat einen Anteil von 49,74.% (31.12.2013: 55,04 %) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote).
Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 77,64% (31.12.2013: 81,90 %). Anzustreben ist hier
sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges_Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der
Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als
auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad
nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind.
0000
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme
x 100). Sie beträgt 96,72 %(31.12.2013: 96,11 %).
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe
der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (20,79 %;
31.12.2013: 18,30 °A). Auch diese Kennzahl lässt sich nicht direkt aus der Struktur
der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen.
3.
Die Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (96,72 %; 31.12.2013:
96,11 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören
• Immaterielle Vermögensgegenstände
• Sachanlagen sowie
• Finanzanlagen.
Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,19 %; 31.12.2013: 1,99 %) fällt im Vergleich
zum Finanzanlagevermögen (94,53%; 31.12.2013: 94,11 %) gering aus. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe
ausgewiesen wird.
Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 608.378,38 EUR (2013: 555.114,24) EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber.
Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausgewiesen.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
000037
Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital
angesetzt.
Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten
Substanzwert bewertet, korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der
Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen
gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012 geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken zeichnen sich auf Grund der andauernden
Verlustsituation Substanzwertverluste ab, die zukünftig auch außerplanmäßige Abschreibungen erforderlich machen werden.
Die „Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorgedarlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz.
Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 2,56% (31.12.2013:
3,18 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2014: 0,00%; 31.12.2013: 0,01
%), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2014: 2,44 %;
31.12..2013: 2,78 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2014: 0,00 %;
31.12.2013: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2014: 0,12 %; 31.12.2013: 0,39
OA) .
Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen,
der dem Anhang beigefügt ist.
4.
Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde.
Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten
sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermögenswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital
in Höhe von 116.778.616 EUR (31.12.2013 129.757.792 EUR) bilanziert.
Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag".
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen
Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allge-
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht_
00003
meinen Zuweisungen.
Berechnung der Ausgleichsrücklage:
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008
85.831.318€
Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals)
28,610.439 €
Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre
RE 2007 54.743.651 €
RE 2006
49.003.084€
RE 2005
44.139.599€
147.886.334€
Durchschnitt der drei Jahre
49.295.445€
Höchstbetrag (1/3 des Durchschnitts)
16.431.815€
Höhe der Ausgleichsrücklage
16.431.815€
Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009
(9.946.871,99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der
Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte im Berichtsjahr der Jahresüberschuss 2008 (468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis
zu einem Drittel des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags
2012 verwendet.
Der Jahresfehlbetrag belief sich im Berichtsjahr auf 12.979.176,63 EUR.
Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und
nicht frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung
erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.456.075,73 EUR
(31.12.2013: 4.147.850,08 EUR) aus.
In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 63.493.586 EUR = 27,05 %
(31.12.2013: 56.661.598 EUR = 24,03 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider
Mittel führen.
Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 48.974.256 EUR = 20,86 %
(31.12.2013: 43.292.007 EUR = 18,36 %) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2014: 44.280.000 EUR; 31.12.2013:
37.700.000 EUR) ins Gewicht.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
5.
000039
Erläuterung der Ergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und
5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt.
Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragsminderungen in Höhe von
-574.742,43 EUR zu verzeichnen. Davon entfallen vor allem -440.617,74 EUR auf die
Gewerbesteuer.
Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind 1.399.576,60 EUR MinderErträge entstanden. Diese ergaben sich hauptsächlich bei den Schlüsselzuweisungen
(- 1.359.433,00 EUR).
Die sonstigen Transfererträge lagen um 263.169,22 EUR über den Planansätzen.
Mehr- und Mindererträge entwickelten sich gegenläufig. Mehr-Erträge konnten insbesondere bei der Hilfe zur Erziehung (362.269,51 EUR) vereinnahmt werden.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von
1.145.963,47 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden
Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der
Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 708.231,21 EUR. Unter dem
Planansatz blieben vor allem die Verwaltungsgebühren für Pässe und Ausweise
(-69.520,00 EUR).
Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß.
Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des
Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe
(2.040.666,37 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Mehr-Erträge in Höhe
von insgesamt 149.010,13 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor allem aus der
Abrechnung der anteiligen Kosten der Eigenbetriebe für die Rheinische Versorgungskasse, für die der Kernhaushalt in Vorlage getreten ist.
Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 251.212,51 EUR unter dem
Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a., dass die Wasserversorgung keine Konzessionsabgabe (104.600,00 EUR) erwirtschaftet hat und im Kernhaushalt niedrigere
Säumniszuschläge erzielt wurden.
Die Personalaufwendungen liegen um 1.010.559,80 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
(1.149.802,00 EUR) sowie bei Zuführungen zur Rückstellung nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (295.251,00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten
diverse Aufwandsminderungen entgegen.
Die Versorgungsaufwendungen liegen um 1.102.849,00 EUR über dem Planansatz.
Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (778.082,00
EUR) und Beihilferückstellung (317.743,00 EUR).
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.088.026,34 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind u. a. niedrigere Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung.
Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen stiegen investitionsbedingt. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 499.899,54 EUR niedergeschlagen.
Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 368.000,00 EUR aufgelöst.
Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.107.606,13 EUR) sind die Transferaufwendungen um 259.583,58 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 22.657.158,00 EUR,
auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 892.016,12 EUR und auf
die Gewerbesteuerumlage 918.251,89 EUR.
Die sonstigen Aufwendungen lagen um 1.777.477,60 EUR über dem Planansatz. Bereinigt man diese um eine nicht geplante Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen
für Gewerbesteuer-Rückzahlungen für den Zeitraum 2004 bis 2008 wegen eines
rechtsanhängigen Verfahrens (2.003.876,16 EUR), so wurden gegenüber dem Planansatz 226.398,56 EUR eingespart. Die größte Verbesserung war bei den Geschäftsaufwendungen (244.297,96 EUR) zu verzeichnen.
Die Finanzerträge entwickelten sich überplanmäßig. Mehr-Erträge resultieren insbesondere aus Zinsen aus Gewerbesteuerforderungen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind bedingt durch Erstattungszinsen für Gewerbesteuerforderungen gestiegen. Für das bereits o. g. rechtsanhängige Verfahren
wurden 741.229,00 EUR zurückgestellt.
Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR zu verzeichnen.
Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverschlechterung um
3.635.713,39 EUR.
Kennzahlen der Ergebnisrechnung
Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden:
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
0000 4
--
Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt
56,24 % (2013: 53,94 %).
Die Zuwendungsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft
sich auf 22,82 % (2013: 23,16 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt Erftstadt von
den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,06 % (2013: 23,30 %).
Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen
an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,65% (2013: 10,56 %) zu
verzeichnen.
Die Abschreibungslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den
Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 608.378,38 EUR (2013: 555.114,20 EUR) auf das Anlagevermögen. Die
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 568.742,93 EUR (2013: 515.852,81 EUR). Daraus ergibt
sich eine Abschreibungslastquote von 106,97 % (2013: 107,61 %).
Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 48,59 % (2013: 49,13 %).
Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 0,96 % (2013: 0,22 9/0).
Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltungstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf
130,04 % (2013: 168,77 %).
6.
Erläuterung der Finanzrechnunq
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesanntfinanzrechnung und
Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt.
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 281.741,76 EUR (31.12.2013:
926.677,14 EUR).
Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8
gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetrieben ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wert-
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
00Ü0 Li.
grenzen sind nicht formuliert.
7.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtaq
eingetreten sind
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde auch die Werthaltigkeit der Sondervermögen EB Stadtwerke, EB Straßen und EB Immobilien untersucht. Es wurden Überlegungen zum Substanzwert angestellt.
Beim EB Stadtwerke sind seit Aufstellung der Eröffnungsbilanz Verluste zu verzeichnen. Auch die Auflösung der stillen Reserven und stillen Lasten belasten den Substanzwert. Ferner wurden im Berichtsjahr Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken
zum Buchwert auf den Erftverband übertragen, so dass die darauf entfallenden stillen
Reserven weggefallen sind. Vor diesem Hintergrund sind wir gezwungen, die Werthaltigkeit der Substanzbewertung zu hinterfragen.
Auch beim EB Straßen wurde der Substanzwert überprüft. Es konnten zum jetzigen
Zeitpunkt noch stille Reserven aufgedeckt werden. Der bilanzierte Wert der Anteile am
Sondervermögen konnte erreicht werden. Inwieweit auch zukünftig in diesem Umfang
stille Reserven aufgedeckt werden können, muss jährlich beobachtet werden. Da in das
Investitionsvorhaben „Masterplan" auch der Eigenbetrieb Straßen einbezogen wird, sind
auch zukünftig weitere stille Reserven nicht ausgeschlossen.
Beim EB Immobilien schließen die Jahresabschlüsse erfahrungsgemäß auf Grund der
Veräußerungserlöse von Grundstücken mit einem Jahresüberschuss ab. Daher sind
Verluste derzeit nicht denkbar.
Vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrung werden die Substanzwerte zukünftig
in einem Zeitintervall von 8 Jahren überprüft. Sofern sich durch besondere Ereignisse
schon früher Substanzwertverluste abzeichnen, werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung die Substanzwerte überprüft. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014
hat insbesondere beim EB Stadtwerke eine Überprüfung erforderlich gemacht. Für die
Wertermittlung sind mit Unterstützung von Sachverständigen Arbeiten angestoßen worden. Das genaue Ergebnis kann erst nach der Begutachtung quantifiziert werden. Im
Anschluss daran wird der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss informiert.
8.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt
Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2015) sehen höhere Einnahmen vor. In
2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
ü0C4
2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt den Investitionsstau
teilweise aufzulösen.
Ein enormes Problem stellen die Sozialausgaben dar, die immer neue Höchststände
erreichen. Selbst in Zeiten guter Konjunktur und steigender Steueraufkommen werden
diese Mehreinnahmen durch die Kostensteigerungen im Sozialbereich aufgefressen.
Innerhalb der Sozialausgaben stellt die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ein
sehr großes Problem dar. Das ist darin begründet, dass es eine steigende Anzahl von
Menschen mit seelischer Behinderung oder Abhängigkeitserkrankungen sowie eine Zunahme der Gruppe älterer Behinderter gibt. Auch die Anzahl derjenigen, die Leistungen
der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, steigt stetig an. Daher ist es umso wichtiger, dass der Bund verstärkt und schnell in die Finanzierung dieser Leistungen einsteigt. Verstärkt wird diese Entwicklung auch durch den derzeitigen
Zustrom der Flüchtlinge, für die insbesondere die Beschaffung von Wohnraum immer
schwieriger wird.
Auch im Hinblick auf die Schlüsselzuweisungen ist grundsätzlich mittel- bis langfristig
mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Ab dem Jahr 2020 gilt für das Land NRW die
Schuldenbremse, nach der keine Neuverschuldung mehr zulässig ist. Befürchtet wird,
dass es bei einer strengen Schuldenbremse für das Land NRW am bequemsten wäre,
die Last auf die Kommunen abzuschieben, indem z. B. der Verbundsatz abgesenkt
würde. Zudem führten die strukturellen Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2014 zu massiven Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen
Die Schuldenbremse bei Bund und Land führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu,
dass die Länder versuchen werden, den enormen Konsolidierungsdruck zumindest
teilweise an die kommunale Ebene weiterzuleiten. Es muss damit gerechnet werden,
dass Aufgabenverlagerungen vom Land auf die Städte erfolgen, die dann zu neuen Belastungen bei den Kommunen führen. Daneben kann es zu Reduzierungen der Landesmittel für die Finanzierung wichtiger Projekte kommen und / oder Absenkungen der
Zuweisungen, z. B. im Bereich der Städtebauförderung.
Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt
hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite
zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2014 auf 44,280 Mio. EUR. Die
Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar, mit
entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die
Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko zu
reduzieren, hat die Stadt Erftstadt einen Teil ihrer Kassenkredite mittelfristig festgeschrieben.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass auf Grund der nach wie vor andauernden strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte sogar die kommunale Selbstverwal-
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Laqebericht
)0 4 4
tung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gefährdet ist. Städte und Gemeinden sehen sich seit
Jahren einem Prozess ausgesetzt, der die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung zerstört. Auf der Einnahmenseite schwächen Steuerrechtsänderungen in erheblichem Ausmaß die finanzielle Einnahmenbasis der Kommunen. Auf der Ausgabenseite
weist insbesondere die Entwicklung der Ausgaben für Sozialleistungen eine Dynamik
auf, die die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr und mehr in Frage stellt. Somit
werden immer mehr freiwillige Leistungen gekürzt. Diese Leistungen sind jedoch diejenigen, die das Leben der Bürger vor Ort prägen und die ein Stück Lebensqualität bedeuten.
Es sind darüber hinaus noch zwei weitere beunruhigende Entwicklungen auf kommunaler Ebene zu beobachten. Erstens ist mit einem Abbau des Investitionsstaus kurzfristig nicht zu rechnen und zweitens driften die Kommunen hinsichtlich ihrer Finanzlage
immer weiter auseinander. Es besteht die Gefahr, dass die schwächeren Kommunen —
wie z. B. Erftstadt — auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Entwicklung abgehängt
werden.
Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2015 sowie das Haushaltssicherungskonzept
genehmigt. Die Stadt Erftstadt war nun nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend
waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung.
Der Haushalt 2016 wird voraussichtlich in Kürze verabschiedet. Auch hier geht die Stadt
von einer Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts aus. Auf Grund des nun
verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10
Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb
des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf.
Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -12.979.176,63 EUR ist
durch die Auflösung von Rücklagen auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage wurde für
den Verlustausgleich in Vorjahre bereits vollständig aufgezehrt. Dies hat zur Folge,
dass der Verlust durch Auflösung der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden
muss. Sofern bei der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der
Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
0000
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes
Name
Beruf
Erner, Volker
Bürgermeister
Lüngen, David
Hallstein, Monika
Knips, Dirk
Erster Beigeordneter
Techn. Beigeordnete
Kämmerer
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbstständigten
schaft in
Aufgabenbereichen der
Organen
Gemeinde in öffentlicher
sonstiger
oder privatrechtlicher
privatrechtForm
licher Unternehmen
Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt
chen,
GmbH,
Radio Erft GmbH
Erftverband,
Städte- und Gemeindebund
NRW,
KSK Köln —Regionalbeirat,
000046
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt:
Name
Andres, Dagmar
Arens, Heinz
Bitten, Adi,
bis 31.05.2014
Bohlen, Bernd
Beruf
Engelhardt,
Matthias,
ab 01.06.2014
Erhard, Axel,
ab 01.06.2014
Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbständigten
schaft in
Aufgabenbereichen der
Organen
Gemeinde in öffentlicher
sonstiger
privatrechtoder privatrechtlicher
Form
licher Unternehmen
Bilanzbuchhalterin
Rentner
Selbständig
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter
Bohlen, Lisa,
Studentin
ab 01.06.2014
Bühner, Leonore, Lehrerin
bis 31.05.2014
Diplom-Verwaltungswirt
Busch, Axel
Eckhoff, Ulrich,
ab 01.06.2014
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Diplom-Ingenieur
Verwaltungswirt
Esser, Ulrike,
Sekretärin
ab 01.06.2014
Fassbender, Heinz Landwirt
Everhard
Erftverband
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (Stellv),
KSK Köln —Regionalbeirat,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Rat der Gemeinden Europas
Städte- und Gemeindebund
NRW
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Eilt GmbH
Boden- und Wasserverband Verbandswasserwerk EuskirErftstadt,
chen GmbH
Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft (REVG)
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Rhein.Landwirtschaftsverband
Foken-Brock,
Birgit,ab
01.06.2014
Granrath, Albert,
bis 31.05.2014
Griemens, Elke
bis 31.05.2014
Diplom-Betriebswirt/
Pensionär
Regionalbeirat des Reg.Bez.
Köln
Sozialarbeiterin
Haupt, Heidemarie Hausfrau
bis 31.05.2014
Heiken, Horst
Verwaltungsbeamter
Städte- und Gemeindebund NRW
VR-Bank
Rhein-Eilt
e.G.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
Name
Beruf
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen
von verselbständigten
Aufgabenbereichen der
Gemeinde in öffentlicher
oder privatrechtlicher
Form
Herwartz, Michael Bewährungshelfer
Henseler, Johan- Kfz-Meister, selbständig
nes,
bis 31.05.2014
Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt
Eduard
Holtz, Franz
lber, Miriam
ab 01.06.2014
Isakeit, Peter
ab 01.06.2014
Junker, Ute
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
Lehrer
Controllerin
Rechtsanwalt
Hausfrau
Jüssen, Frank
ab 01.06.2014
Legal Investigator
Jütebock, Jutta
ab 01.06.2014
Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin
ab 01.06.2014
Kircharz, Christian Angestellter
Kliem, Jörg,
bis 31.05.2014
Kolbe, Martin
Kreutner, Günter
bis 31.05.2014
Krummreich, Meike
ab 01.06.2014
Krupp, Martin
Pensionär
Krupp, Thomas,
bis 31.05.2014
Kukla, Kurt,
bis 31.05.2014
Loosen, Susanne
ab 01.06.2014
Ludemann, Manan ne
bis 31.05.2014
Promovent
Krankenpfleger
Pensionär
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH,
Rat der Gemeinden Europas
StellvVerbandswasserwerk Euskirchen GmbH —Stellv.-,
Rat der Gemeinden Europas —
Stellv.-
KSK Köln —Regionalbeirat Ville(Stellv.)
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
Amtsgericht Brühl, Schiedsmann
Landgericht Köln, Schöffe
Student
Pensionär
Bürokauffrau
Selbständig, Kauffrau
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Landgericht Köln, ehrenamtl.
Richter;
Erftverband
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
000048
Mitgliedschaft in Auf- Mitgliedschaft in Organen
von verselbständigten
sichtsräten i.S.d.
Aufgabenbereichen der
§ 125 Abs. 1 S. 3
Gemeinde in öffentlicher
Aktiengesetz
oder privatrechtlicher
Form
Name
Beruf
Mechernich, Theo
Beamter, Stadt Köln
Molitor, Gabriele
PR-Journalistin
Morgen, Patrick
Maurer
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Mörs, Heinz
Pensionär
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
(REVG)
NeisseHommelsheim ,
Carla
Nietgen, Holger,
bis 31.05.2014
Nowak, Hans Otto
bis 31.05.2014
Oberhofer, Johannes
Dipl.-Wirtschaftsjuristin
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Mitgliedschaft
in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH,
Städte- und Gemeindebund
NRW
Schöffe am Landgericht Köln;
Erftverband;
UnterA „Revier Hambach" des
Braunkohleausschusses
VR-Bank
Rhein-Erft e.
G.
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH,
Erftverband —Stellv.-,
Umweltnetzwerk Erftstadt
Immobilien
Burg Konradsheim
GmbH
Verwaltungsgericht Köln - ehrenamtlicher Richter-,
Schutzgemeinschaft Dt. Wald,
Umweltnetzwerk Erftstadt
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
Projektionist
Existenzgründer
Pensionär
Obladen, Christiane Diplom-Volkswirt
bis 31.05.2014
Petschellies, Ralf Dipl. -Wirtschaftsjurist
Pieper, Raymond
Rechtsanwalt
Rothkamp, Julia,
bis 31.05.2014
Sand, Marion
ab 01.06.2014
Schmalen, Michael
Studentin
Film- und Projektionsleitermn
Unternehmensberater
Schmalen, Thomas Student
ab 01.06.2014
Immobilienmakler
Schmidt, Franz
Schmitz, Fred
Rentner
Schreiber, Jürgen
ab 01.06.2014
Siebolds, Claudia
Diplom-Ingenieur
Vianden, Norbert
ab 01.06.2014
Immobilienverwalter
Beamtin
Städte- und Gemeindebund
NRW
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft
(REVG)
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Erftverband
Städte- und Gemeindebund
NRW,
UnterA „Revier Hambach" des
Braunkohleausschusses
Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft GmbH
chen GmbH
Schutzgemeinschaft Dt. Wald
AWO; Helios,
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2014
Lagebericht
Name
Beruf
Volk, Christian,
bis 31.05.2014
Walther, Knut
Weber, Friedrich
ab 01.06.2014
Wegner, Uwe
bis 31.05.2014
Wintz, Reiner
Student
000049
Mitgliedschaft in Auf- Mitgliedschaft in Organen
sichtsräten i.S.d.
von verselbständigten
Aufgabenbereichen der
§ 125 Abs. 1 S. 3
Gemeinde in öffentlicher
Aktiengesetz
oder privatrechtlicher
Form
Dipl.-Ingenieur
Agrarbetriebswirt
Erftverband
Städte- und Gemeindebund
NRW
Beamter, Stadt Köln
Städte- und Gemeindebund
NRW
Wintz, Renate
Diplom Agrar- und Wirtschaftsingenieur
Hausfrau
Zerres, Alfred
Rentner
Zilles, Jutta,
Rechtsanwältin
bis 31.05.2014
Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter
red
Zimmermann,
Rentner
Helmut
Dr. Zoll, Wolf- Arzt im Ruhestand
Rüdiger
Mitgliedschaff in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher
Un-terneh
men
Städte- und Gemeindebund
NRW
KSK Köln — Regionalbeirat-, ;
Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.)
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
KSK Köln —Regionalbeirat-,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
Erftverband
Städte- und Gemeindebund
NRW
Erftstadt, 20. April 2016
aufgestellt:
1
1
(Knips, Kämmerer)
rner, Bürgermeister)
0000 b0
STAD
ERFT'STAD\
Ergebnisrechnung 2014
Stadt Erftstadt
Gesamtergebnisrechnung nach Gliederung (KOEH)
Stadt Erftstadt prod
Filter
Datumsfilter
01.01.14..31.12.14
Währung
EUR
Rubrikennr.
Beschreibung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
-45.448.493,34
-48.805.316,00
-48.230.573,57
Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp. 2) 2014
574.742,43
02
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
-19.516.429,77
-20.965.482,00
-19.565.905,40
1.399.576,60
03
+ Sonstige Transfererträge
-1.895.106,23
-1.516.950,00
-1.780.119,22
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
-9.934.044,55
-9.099.702,00
-10.245.665,47
-263.169,22
-1.145.963,47
05
06
07
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
10
11
= Ordentliche Erträge
- Personalaufwendungen
12
-Versorgungsaufwendungen
13
14
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- Bilanzielle Abschreibungen
15
- Transferaufwendungen
16
- Sonstige Aufwendungen
12.818.129,07
17
18
= Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
95.467.322,41
11.216.372,88
+ Sonstige ordentliche Erträge
Jahresergebnis 2013
Ist Ergebnis des Rechn. -Jahres 2014
Fortgeschr. Ansatz des Rechn. -Jahres 2014
-77.933,06
-64.560,00
-75.329,50
-10.769,50
-3.299.211,99
-4.079.730,59
-1.226.266,00
-3.411.646,93
-2.185.380,93
-2.692.858,86
-84.371.134,86
-2.441.646,35
-85.750.886,44
251.212,51
-1.379.751,58
23.677.019,00
24.687.578,80
1.010.559,80
10.078.027,24
1.551.267,00
10.991.325,53
2.654.116,00
9.903.299,19
-1.088.026,34
2.028.965,15
46.899.372,18
463.423,00
720.608,90
48.022.917,00
49.870.939,55
257.185,90
1.848.022,55
13.014.724,57
97.720.676,10
14.792.202,17
102.628.744,61
4.908.068,51
13.349541,24
16.877.858,17
3.528.316,93
-4.784.516,60
-4.656.078,00
-4.887.082,71
-231.004,71
213.916,94
988.401,17
-4.570.599,66
650.000,00
-4.006.078,00
338.401,17
107.396,46
6.645.773,22
-84.250.949,53
22.241.040,77
1.401.788,00
1.102.849,00
1.777.477,60
(=Zeilen 10 und 17)
19
+ Finanzerträge
20
21
-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20)
22
= Ordentliches Jahresergebnis
25
= Außerordentliches Ergebnis
26
= Jahresergebnis
27
+ Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
28
- Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
9.343.463,24
-3.898.681,54
12.979.176,63
3.635.713,39
6.645.773,22
9.343.463,24
12.979.176,63
3.635.713,39
-432.230,16
-432.231,00
-399.490,47
32.740,53
432.230,16
432.231,00
399.490,47
-32.740,53
6.645.773,22
9.343.463,24
12.979.176,63
3.635.713,39
0,00
29
= Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28)
30
Nachrichtlich: Verrechnung mit allgemeiner Rücklage
31
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
32
Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
33
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
0,00
0,00
34
Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
35
Verrechnungssaldo (Zeilen 31 bis 34)
0,00
6.645.773,22
0,00
9.343.463,24
0,00
0,00
12.979.176,63
0,00
0,00
0,00
3.635.713,39
CD