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Anfrage (Anfrage bzgl. Sicherheit auf Sportplätzen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechts- und Ordnungsamt Holzdamm 10 Frau Mandt 0 22 35 / 409-601 Mein Zeichen Ihr Zeichen 24.05.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 17.05.2016 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 286/2016 28.06.2016 Anfrage bzgl. Sicherheit auf Sportplätzen in Erftstadt Sehr geehrter Herr Pieper, Zu 1.: Es gibt keine Vorschrift, die explizit untersagt, Bengalos in Erftstädter Stadien oder auf Fußballplätzen zu zünden. Bengalos gehören zu den Sprengkörpern der sogenannten T1-Klasse. Das Zünden ist, anders als bei Feuerwerkskörpern der Klassen II oder IV ganzjährig ohne besondere Genehmigung erlaubt. Bengalos stellen jedoch, je nachdem wo sie gezündet werden, eine Gefahr dar, die es ggf. nach den allgemeinen Grundsätzen des Ordnungsbehördengesetzes zu verhindern gilt. Grundsätzlich hat der jeweils ausrichtende Fußballverein eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und zunächst selbst dafür zu sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Dies kann durch Taschenkontrollen am Eingang und/oder durch den Einsatz von Ordnern erfolgen. Die Ordnungsbehörde würde ggf. solche Maßnahmen gegenüber dem Verein anordnen und die Durchführung bestimmter Maßnahmen kontrollieren. Zu 2.: Bislang erfolgt seitens der Ordnungsbehörde keine Aufklärung der Zuschauer. Hier sehe ich den ausrichtenden Verein in der Pflicht der Aufklärung und in der Pflicht von seinem Hausrecht, wie bereits unter 1. beschrieben, Gebrauch zu machen und mit geeigneten Mitteln dafür zu sorgen, dass keine Bengalos mitgeführt und gezündet werden. Zu 3.: Bislang war die Ordnungsbehörde bei „brisanten“ Begegnungen im Fußball einmal kontrollierend in Erftstadt-Lechenich vor Ort. Hier ging es um angekündigte Ausschreitungen von Fußballfans. Dieser Einsatz wurde allerdings im engen Austausch mit der Polizei durchgeführt. In Vertretung (Lüngen) -2-