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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Teilzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Teilzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 332/2016 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 16.06.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 22.06.2016 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Teilzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 18.800 Folgekosten in €: jährlich 34.500 Kostenträger: Sachkonto: 060363030 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Nachbesetzung einer 19,5 Stunden Teilzeitstelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zum 01.07.16 beschlossen. Der bisherige Stelleninhaber hat um unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 19,5 Stunden gebeten. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD S 14 SuE. Begründung: Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankerte Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zu Hause Unterstützung benötigen, oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Der gesetzliche Auftrag des ASD richtet sich an junge Menschen und ihre Familien, an Menschen in Krisen- und Konfliktlagen sowie wirtschaftlichen Notlagen. Der ASD geht Hinweisen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls nach und leitet die erforderlichen Hilfen ein. (Erner)