Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
22.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 332/2016
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 16.06.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
22.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Teilzeitstelle im Allgemeinen Sozialen
Dienst
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
18.800
Folgekosten in €:
jährlich 34.500
Kostenträger:
Sachkonto:
060363030
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Nachbesetzung einer 19,5 Stunden Teilzeitstelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zum 01.07.16 beschlossen. Der bisherige Stelleninhaber hat um unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 19,5 Stunden gebeten. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD S 14
SuE.
Begründung:
Hilfe zur Erziehung ist eine gesetzlich im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankerte
Form der Hilfe für Eltern, die bei der Erziehung ihres Kindes entweder zu Hause Unterstützung
benötigen, oder die ihr Kind nicht selbst erziehen können. Der gesetzliche Auftrag des ASD richtet
sich an junge Menschen und ihre Familien, an Menschen in Krisen- und Konfliktlagen sowie wirtschaftlichen Notlagen. Der ASD geht Hinweisen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
nach und leitet die erforderlichen Hilfen ein.
(Erner)