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Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Feuerwehr und eines Stellvertreters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Feuerwehr und eines Stellvertreters) Beschlussvorlage (Bestellung des Leiters der Feuerwehr und eines Stellvertreters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 323/2016 Az.: 370.1 Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 10.06.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Klösgen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 28.06.2016 Bemerkungen beschließend Bestellung des Leiters der Feuerwehr und eines Stellvertreters Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt Herrn StBI Bernd Klösgen befristet bis zur nächsten Anhörung im Frühjahr 2017 zum Leiter der Feuerwehr. Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt Herrn StBI Wolfgang Erkens befristet bis zur nächsten Anhörung im Frühjahr 2017 zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr. Begründung: Die mit Beschluss des Rates vom 25.03.2010 erfolgte Bestellung des Leiters der Feuerwehr, StBI Bernd Klösgen und eines seiner Stellvertreter, StBI Wolfgang Erkens, endet nach sechs Jahren zum 03.06.2016 Am 18.05.2016 hatte der Bürgermeister alle Angehörigen der Wehr zu einer nach § 11 BHKG vorgesehenen Anhörung unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters eingeladen. Bei dieser Anhörung wurde dem Bürgermeister und dem Kreisbrandmeister ein Schreiben der Einheitsführer übergeben, in dem mitgeteilt wurde, dass eine Meinungsbildung zum jetzigen Zeitpunkt und unter den aktuellen personellen Gegebenheiten nicht möglich sei. Hierauf hat der Kreisbrandmeister den Vorschlag unterbreitet, entweder die Neubestellung auszusetzen, oder eine befristete Bestellung bis zum Frühjahr 2017 auszusprechen, da die Bestellung des zweiten Stellvertreters Olaf Stock zum 24.07.2017 ebenfalls ausläuft. Dann besteht mit der jetzigen befristeten Bestellung die Möglichkeit, die gesamte Wehrführung mit einer einheitlichen Laufzeit und unter Berücksichtigung des dann bekannten neuen Leiters der hauptamtlichen Wache, zu bestellen. (Erner) -2-