Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
16.06.16, 16:16
Aktualisiert
16.06.16, 16:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 323/2016
Az.: 370.1
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 10.06.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Klösgen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
28.06.2016
Bemerkungen
beschließend
Bestellung des Leiters der Feuerwehr und eines Stellvertreters
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt Herrn StBI Bernd Klösgen befristet bis zur nächsten
Anhörung im Frühjahr 2017 zum Leiter der Feuerwehr.
Der Rat der Stadt Erftstadt bestellt Herrn StBI Wolfgang Erkens befristet bis zur nächsten
Anhörung im Frühjahr 2017 zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr.
Begründung:
Die mit Beschluss des Rates vom 25.03.2010 erfolgte Bestellung des Leiters der Feuerwehr, StBI Bernd Klösgen und eines seiner Stellvertreter, StBI Wolfgang Erkens, endet
nach sechs Jahren zum 03.06.2016
Am 18.05.2016 hatte der Bürgermeister alle Angehörigen der Wehr zu einer nach § 11
BHKG vorgesehenen Anhörung unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters eingeladen.
Bei dieser Anhörung wurde dem Bürgermeister und dem Kreisbrandmeister ein Schreiben
der Einheitsführer übergeben, in dem mitgeteilt wurde, dass eine Meinungsbildung zum
jetzigen Zeitpunkt und unter den aktuellen personellen Gegebenheiten nicht möglich sei.
Hierauf hat der Kreisbrandmeister den Vorschlag unterbreitet, entweder die Neubestellung
auszusetzen, oder eine befristete Bestellung bis zum Frühjahr 2017 auszusprechen, da
die Bestellung des zweiten Stellvertreters Olaf Stock zum 24.07.2017 ebenfalls ausläuft.
Dann besteht mit der jetzigen befristeten Bestellung die Möglichkeit, die gesamte Wehrführung mit einer einheitlichen Laufzeit und unter Berücksichtigung des dann bekannten
neuen Leiters der hauptamtlichen Wache, zu bestellen.
(Erner)
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