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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.12.17, 21:07
Aktualisiert
20.12.17, 21:07
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Bad Münstereifel, 18.12.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.12.2017 14. Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 907-X/Z-1 Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2018 / 2019 insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Schulstandorte verteilt: GGS Bad Münstereifel KGS Arloff KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 2 2 4 3