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Beschlusstext (Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2020 und fort folgende)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.12.17, 21:07
Aktualisiert
20.12.17, 21:07
Beschlusstext (Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2020 und fort folgende)

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Bad Münstereifel, 18.12.2017 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 12.12.2017 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 734-X Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2020 und fort folgende Einstimmiger Beschluss: Der Rat beschließt: Die Anzahl der zu wählenden Stadtverordneten bleibt unverändert. Die Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2014 und fort folgende vom 02.10.2012 gilt weiterhin.