Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
20.12.17, 21:07
Aktualisiert
20.12.17, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 18.12.2017
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 12.12.2017
20.
Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad
Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 897-X/Z-2
Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
Einstimmiger Beschluss:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie folgt
festgestellt:
I.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a) Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.559.000 €
2.559.000 €
c) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
1.835.284 €
1.835.284 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.114.784 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
Die folgenden Positionen des Vermögensplanes Wasser werden gesperrt:
1.3.2.5.
1.6.2.
Transportleitung HB Michelsberg Scheuerheck
Beschaffung Dienstfahrzeug Stadtwerke
II.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a) Erfolgsplan
20.000 €
35.000 €
VE 670.000 €
Erträge
Aufwendungen
6.096.500 €
6.096.500 €
b) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
4.606.500 €
4.606.500 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.
Im Auftrag:
(Schneider)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 12.12.2017
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