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Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt - Fortschreibung der Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
20.06.16, 14:41
Aktualisiert
20.06.16, 14:41
Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt - Fortschreibung der Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt - Fortschreibung der Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 331/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -8-61-/-82.1- Datum: 15.06.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 22.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Mittelfristiges Konzept für die unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt - Fortschreibung der Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für die zwischen dem Friedhof und der Bebauung am Dechant-Linden-Weg gelegene Fläche (vgl. Anlage) die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung dieses Grundstücks für Wohnbauzwecke zu schaffen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Grundstück die Errichtung von vier Wohngebäuden zu planen, in denen bis zu 100 Personen mit Wohnraum versorgt werden können. Begründung: Die Zahl der der Stadt Erftstadt zugewiesenen Asylsuchenden ist im Jahr 2016, im Vergleich zu 2015, sehr stark zurückgegangen. Dieser Rückgang bietet nunmehr die Chance, nicht mehr zur kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden Übergangsheime in Containerbauweise zu errich- ten, sondern langfristig und nachhaltig in konventionell errichtete Wohngebäude zu investieren. Wie bereits in den Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung ausführlich dargestellt, gibt es dazu ein attraktives Förderprogramm des Landes NRW mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 35 %. Sofern die Wohnungen nicht bzw. nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden benötigt werden, können sie als preisgebundener Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Das im Beschlussentwurf genannte Grundstück ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Zur Erweiterung des Friedhofs wird die Fläche nicht mehr benötigt. Wegen seiner zentralen Lage bietet sich eine Nutzung des Grundstücks zu Wohnbauzwecken an. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind u.a. eine Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die dazu erforderlichen Zustimmungen der Bezirksregierung bzw. der unteren Landschaftsbehörde wurden grundsätzlich in Aussicht gestellt. Gebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden können auf dem Grundstück errichtet werden, ohne dass dazu der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss. Eine Anpassung des Planungsrechts ist jedoch für die geplante Folgenutzung geboten. Daher können dort jetzt kurzfristig entsprechende Gebäude geplant werden. Angedacht ist eine aufgelockerte Bebauung in zweigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dach. Es sollte Wohnraum für bis zu 100 Personen in voraussichtlich 4 Gebäuden geschaffen werden. Dem Rhein-Erft-Kreis als Bewilligungsbehörde stehen im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 15,1 Mio. Euro in dem o.a. Förderprogramm zur Verfügung. Es liegen bereits Anträge auf Förderung über 22 Mio. Euro vor. Die Frage, ob die Stadt Erftstadt für das nunmehr vorgeschlagene Vorhaben Fördergelder erhalten wird, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. (Erner) -2-