Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
20.06.16, 14:41
Aktualisiert
20.06.16, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 331/2016
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -8-61-/-82.1- Datum: 15.06.2016
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
22.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Mittelfristiges Konzept für die unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt - Fortschreibung der Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes für die zwischen
dem Friedhof und der Bebauung am Dechant-Linden-Weg gelegene Fläche (vgl. Anlage) die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung dieses Grundstücks für Wohnbauzwecke zu
schaffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Grundstück die Errichtung von vier Wohngebäuden zu
planen, in denen bis zu 100 Personen mit Wohnraum versorgt werden können.
Begründung:
Die Zahl der der Stadt Erftstadt zugewiesenen Asylsuchenden ist im Jahr 2016, im Vergleich zu
2015, sehr stark zurückgegangen. Dieser Rückgang bietet nunmehr die Chance, nicht mehr zur
kurzfristigen Unterbringung von Asylsuchenden Übergangsheime in Containerbauweise zu errich-
ten, sondern langfristig und nachhaltig in konventionell errichtete Wohngebäude zu investieren.
Wie bereits in den Vorlagen V 623/2015 1. bis 5. Ergänzung ausführlich dargestellt, gibt es dazu
ein attraktives Förderprogramm des Landes NRW mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 35
%. Sofern die Wohnungen nicht bzw. nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden benötigt
werden, können sie als preisgebundener Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Das im Beschlussentwurf genannte Grundstück ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof dargestellt. Zur Erweiterung des Friedhofs wird die Fläche nicht mehr benötigt. Wegen seiner zentralen Lage bietet sich eine Nutzung des Grundstücks
zu Wohnbauzwecken an. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung sind u.a. eine Änderung des Flächennutzungsplanes und eine Herausnahme aus dem
Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die dazu erforderlichen Zustimmungen der Bezirksregierung
bzw. der unteren Landschaftsbehörde wurden grundsätzlich in Aussicht gestellt.
Gebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden können auf dem Grundstück errichtet werden,
ohne dass dazu der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden
muss. Eine Anpassung des Planungsrechts ist jedoch für die geplante Folgenutzung geboten. Daher können dort jetzt kurzfristig entsprechende Gebäude geplant werden. Angedacht ist eine aufgelockerte Bebauung in zweigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dach. Es sollte Wohnraum
für bis zu 100 Personen in voraussichtlich 4 Gebäuden geschaffen werden.
Dem Rhein-Erft-Kreis als Bewilligungsbehörde stehen im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 15,1 Mio.
Euro in dem o.a. Förderprogramm zur Verfügung. Es liegen bereits Anträge auf Förderung über 22
Mio. Euro vor. Die Frage, ob die Stadt Erftstadt für das nunmehr vorgeschlagene Vorhaben Fördergelder erhalten wird, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.
(Erner)
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