Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
01.10.2015
Erstellt
03.08.15, 08:14
Aktualisiert
03.08.15, 08:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich-Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
Begründung
Mai 2015
Inhaltsverzeichnis
Seite
................................................................................................
2
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes
1.2
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
2.
Planungsziele
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
3.2
Maß der baulichen Nutzung
3.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
........................................................
4
3.4
Anzahl der Wohnungen ………………......................................................................
5
3.5
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht / ehemalige Verkehrsfläche
……………………….
5
3.6
Pflanzgebote
…………………………………………………….……………………….
5
4.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
.............................................................
6
5.
Ver- und Entsorgung
...........................................................................................
6
6.
Verkehrliche Anbindung
………...........................................................................
6
7.
Umweltbericht ........................................................................................................
7
8.
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
................................................
8
................................................
2
.....................................................
2
.............................................................
3
........................................................................................................
3
....................................................................
4
......................................................................................
4
....................................................................................
4
Anlage zum Umweltbericht:
Planzeichnung: Gegenüberstellung von ursprünglichem Bebauungsplan Nr. 15.2
und Bebauungsplan Nr. 26
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Stadt Jülich
Bebauungsplan Jülich-Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
Begründung
1.
Planungsvorgaben
1.1
Anlaß für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Mai 2015
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung
vom 18.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Jülich-Koslar Nr. 26 „Alte
Schule Koslar" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) beschlossen.
Das Plangebiet überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Jülich-Koslar Nr.
15.2 „An der alten Schule“. Der Bereich ist als „Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter
Bereich“ ausgewiesen.
Auf dem Grundstück befindet sich die „Alte Schule“, die nach diversen Um- und Anbauten als Mehrfamilienhaus genutzt wird.
Ziel ist, durch den Rückbau der Immobilie „Alte Schule“ das Areal für Einfamilienhäuser zu entwickeln.
1.2
Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes
Das ca. 0,24 ha große Plangebiet befindet sich innerhalb der Ortslage von Koslar und
umfasst das Flurstück 393 sowie einen Teil des Flurstücks 744 der Flur 20 in der
Gemarkung Koslar.
Das Plangebiet überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Jülich-Koslar Nr.
15.2 „An der alten Schule“. Der Bereich ist als „Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter
Bereich“ ausgewiesen.
Auf dem Flurstück 393 befindet sich die „Alte Schule“, die nach diversen Um- und
Anbauten als Mehrfamilienhaus genutzt wird.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:
-
im Norden durch die Grenze des noch unbebauten Flurstücks 394, Flur 20, Gemarkung Koslar,
-
im Osten durch die Grenze des Flurstücks 395, Flur 20, Gemarkung Koslar bzw.
seine Verlängerung bis zum Flurstück 740,
-
im Süden durch die Grenze der mit jeweils einem Wohnhaus bebauten Flurstücke 740 und 705, Flur 20, der Gemarkung Koslar sowie
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Bebauungsplan Jülich-Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
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-
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im Westen durch die Friedhofstraße (Flurstücke 23 und 33, Flur 20, Gemarkung
Koslar).
Die Ausdehnung der Fläche beträgt in Nord-Süd-Richtung i.M. ca. 35 m und in West Ost-Richtung i.M. ca. 75 m.
Das Gelände fällt, grob betrachtet, von ca. 87,35 m im äußersten Süden auf 84,15 m
im Norden.
1.3
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für das Plangebiet
eine Mischbaufläche (M) aus.
Der Flächennutzungsplan wird über eine Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB angepasst.
2.
Planungsziele
Das Plangebiet überdeckt einen Teilbereich des Bebauungsplanes Jülich-Koslar Nr.
15.2 „An der alten Schule“. Der Bereich ist als „Mischgebiet“ und „verkehrsberuhigter
Bereich“ ausgewiesen.
Auf dem Grundstück befindet sich die „Alte Schule“, die nach diversen Um- und Anbauten als Mehrfamilienhaus genutzt wird.
Ziel ist, durch den Rückbau der Immobilie „Alte Schule Koslar“ das Areal für Einfamilienhäuser zu entwickeln.
Die Fläche ist von der SEG Jülich auch auf eine mögliche Bebauung mit einer Seniorenresidenz hin überprüft worden. Die Straßen und Wege, die zur „Alten Schule
Koslar“ führen, weisen jedoch deutliche Steigungen auf und verfügen in Teilen über
keine Bürgersteige. Die fußläufige Anbindung an den Ortsteil wäre für die Bewohner
einer Seniorenresidenz daher nur sehr eingeschränkt gegeben. Eine direkte ÖPNVErschließung ist nicht vorhanden. Die hieraus resultierende schlechte Erreichbarkeit
von Kommunikations- und Erlebnisorten, wie Cafés, Parks und Einkaufsmöglichkeiten
ist ein zentraler Standortnachteil. Vor diesem Hintergrund ist das Areal „Alte Schule
Koslar“ nach Einschätzung der SEG Jülich kein geeigneter Standort für die Ansiedlung einer Seniorenresidenz.
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Bebauungsplan Jülich-Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
Begründung
Mai 2015
Das Plangebiet erfüllt die Kriterien des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 BauGB eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung.
3.
Planungsrechtliche Festsetzungen
3.1
Art der baulichen Nutzung
Entsprechend den wie vor beschriebenen Zielsetzungen ist vorgesehen, die Bauflächen im Geltungsbereich des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Nutzungsarten und Ausnahmen nach § 4, Abs. 3 BauNVO, die diesen beabsichtigten Gebietscharakter sprengen, werden gemäß § 1, Abs. 6, Nr. 1 BauNVO
ausgeschlossen. Damit soll der Charakter eines Gebietes mit vorwiegender Wohnnutzung betont und erreicht werden.
3.2
Maß der baulichen Nutzung
In Anlehnung an den rechtskräftigen Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 bleibt die Geschossigkeit auf maximal zwei Vollgeschosse begrenzt.
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird wie bereits im Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 mit
0,4 (Höchstwert gemäß BauNVO), die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,8 (Höchstwert gemäß BauNVO) festgesetzt.
3.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
Der Bebauungsplan übernimmt die im Bebauungsplan 15.2 getroffene Festsetzung
der offenen Bauweise.
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen mit einem Abstand von
3,00 m zur nördlichen, östlichen und westlichen Bebauungsplangrenze festgesetzt.
Zur südlichen Bebauungsplangrenze hält sie einen Abstand von 6,00 m ein.
Parallel zur Friedhofstraße (mit einer Tiefe von 3,00 m) sowie parallel zu den Flurstücksgrenzen der Flurstücke 740 und 705 ( mit einer Tiefe von 6,00 m) wird festgesetzt, dass Garagen, Carports sowie Nebenanlagen in Form von baulichen Anlagen
und Gebäuden nicht zulässig sind.
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Bebauungsplan Jülich-Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
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3.4
Mai 2015
Anzahl der Wohnungen
Die Anzahl der Wohnungen pro Wohngebäude wird auf maximal 2 begrenzt. Diese
Festsetzung soll eine städtebaulich nicht gewollte Verdichtung mit der Folge eines
höheren Verkehrsaufkommens und größerer Stellplatzflächen im privaten und öffentlichen Bereich verhindern.
3.5
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht / ehemalige Verkehrsfläche
Der Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 weist das Flurstück 744 als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Verkehrsberuhigter Bereich“ aus.
In der Örtlichkeit ist festzustellen, dass ein Ausbau der Verkehrsfläche bisher nicht
erfolgt ist; das Flurstück dient den Wohnhäusern Friedhofstraße 10 und 12 als Zufahrt
(Schotterbelag), die Verlängerung zur Paul-Fuhr-Straße ist lediglich als unbefestigter
Fußweg vorhanden.
Auf dem Flurstück 744 sowie über die Südspitze des Flurstücks 393 verläuft ein
Mischwasserkanal.
Da das Flurstück 744 lediglich als Fußweg bzw. Zufahrt zu zwei Wohngrundstücken
genutzt wird soll es im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 26 ebenfalls als „Allgemeines
Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Seine Funktion als Leitungstrasse und Zufahrt
wird über die Festlegung „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ gesichert.
Um bei Wartungsarbeiten etc. freien Zugang zu gewähren wird ferner festgesetzt,
dass auf einer Fläche mit einem Abstand von 6,00 m parallel zu den Flurstücksgrenzen der Flurstücke 740 und 705 Garagen, Carports sowie Nebenanlagen in Form von
baulichen Anlagen und Gebäuden nicht zulässig sind.
3.6
Pflanzgebote
Auf den Grundstücken sind gehölzreiche Gärten entsprechend dem Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros Raskin, Aachen, zu den Bebauungsplänen Koslar Nr.
15.1 und 15.2 „An der alten Schule“ bzw. gemäß Pflanzliste anzulegen.
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4.
Mai 2015
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Geländeänderungen entlang der Grundstücksgrenzen sind nicht zulässig, da verhindert werden soll, dass eine einseitige Änderung stattfindet und so der Nachbar sich
mit diesen neuen Gegebenheiten auseinandersetzen muss. Daher ist eine Änderung
nur bei gegenseitigem Einverständnis möglich.
In Anlehnung an den rechtskräftigen Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2 sind nur Sattel-/
Pult- oder Walmdächer zulässig.
Für Garagen und Nebenanlagen sind auch Flachdächer zulässig.
Zur Minimierung der Versiegelung und zum Schutz des Bodens und des Wasserhaushaltes werden Festsetzungen bezüglich der Befestigung von Stellplätzen, Garagenzufahrten und Zuwegungen getroffen. Sie sind so herzustellen, dass die Wasserdurchlässigkeit des Bodens gewährleistet ist.
5.
Ver- und Entsorgung
Versorgung
Innerhalb der bestehenden städtischen Straßen sind alle zur Versorgung des Plangebietes erforderlichen Medien vorhanden.
Regen- und Schmutzwasser:
Bereits im Bauleitplanverfahren zu den Bebauungsplänen Koslar Nr. 15.1 und 15.2
„An der alten Schule“ wurden die Möglichkeiten zur Versickerung des Regenwassers
untersucht. Dabei wurde über ein Bodengutachten aufgezeigt, dass eine Versickerung des Regenwassers nur mit erheblichem Aufwand möglich und daher nicht ratsam ist.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde durch das
Umweltamt des Kreises Düren angeführt, dass sich das Plangebiet im Einzugsgebiet
des Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteiches befindet. Dieser ist nicht in der Lage,
die bei Hochwasser anfallenden Wassermengen schadlos abzuleiten.
Im Rahmen des Nachweises gem. § 51 a LWG NRW wurde die Möglichkeit der Zwischenspeicherung und verzögerter Abgabe des anfallenden Niederschlagwassers
aus dem Plangebiet an den bestehenden Mischwasserkanal geprüft.
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Demnach beträgt die max. Rückhaltemenge für das Plangebiet 13 m³. Die geplante
Rückhaltung kann aus einer Gesamtanlage oder mehreren Einzelanlagen (Zisternen
mit Drosseleinrichtung) bestehen.
Der Anschluss des Regenwasserüberlaufs erfolgt an die gepl. Schmutzwasserhausanschlussleitung. Der gemeinsame Anschluss als Mischwasserhausanschluss erfolgt
im Bereich der Friedhofstraße bzw. im Bereich des Flurstücks 744 an den bestehenden Mischwasserkanal.
6.
Verkehrliche Anbindung
Die Flurstücke 393 und Teil aus 744 sind über die Friedhofstraße erschlossen. Sollte
durch Grundstücksteilung ein Hinterliegergrundstück entstehen, sind diese mittels
privater Zuwegung zu erreichen.
7.
Umweltbericht
Da der Bebauungsplan die Kriterien eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung
erfüllt, erfolgte das Aufstellungsverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB.
Hier gelten alle infolge der Planung zulässigen Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3
Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt.
Durch das Aufstellungsverfahren werden überbaubare Flächen festgesetzt, die deutlich unterhalb des Grenzwertes liegen, ab dem eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4
BauGB vorzunehmen ist. Es erübrigt sich somit auch die Durchführung einer detaillierten Umweltprüfung mit Monitoring.
Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind auch durch Wechselwirkungen der einzelnen
Schutzgüter nicht zu erwarten.
Zur ursprünglichen Bauleitplanung der Bebauungsplänen Koslar Nr. 15.1 und 15.2
„An der alten Schule“ gehört auch der Landschaftspflegerische Begleitplan des Büros
Raskin, Aachen.
Die daraus abgeleiteten Grünordnungsrechtlichen Festsetzungen (gehölzreiche Gärten) für die einzelnen Grundstücke werden übernommen.
Da es dennoch zu einer geringfügigen Verlagerung von Flächen kommen wird (insbesondere Wegfall der Verkehrsfläche zu Gunsten der vollständigen Ausweisung des
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Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet) werden im Rahmen einer Gegenüberstellung von ursprünglichem Bebauungsplan und Bebauungsplan Nr. 26 (in Anlehnung
an eine Eingriffsbilanzierung) die Auswirkungen gewichtet.
A. Ursprünglicher Bebauungsplan Koslar Nr. 15.2
Code
Biotoptyp
entsprechend
Biotoptypenwertliste
Flächenanteil
%
Fläche
m²
100 %
1.553 m²
1.1 Versiegelte Fläche
74 %
1.153 m²
1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung
26 %
400 m²
100 %
802 m²
100 %
802 m²
Gesamtfläche
2.355 m²
Grundwert
A
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
0
-
0
0,5
-
0,5
3
-
3
Einzelflächenwert
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Grünflächen, Gärten
4.4 Zier- und Nutzgarten mit > 50 %
heimischen Gehölzen
Gesamtflächenwert A
0
200
2.406
2.606
B. Bebauungsplan Nr. 26
Code
Biotoptyp
entsprechend
Biotoptypenwertliste
Flächenanteil
%
Fläche
m²
Grundwert
A
Gesamtkorrekturfaktor
Gesamtwert
Einzelflächenwert
Versiegelte oder teilversie100 %
1.413 m²
1.1 Versiegelte Fläche
gelte Flächen
67 %
942 m²
0
-
0
1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung
33 %
471 m²
0,5
-
0,5
100 %
942 m²
100 %
942 m²
3
-
3
Grünflächen
4.4 Zier- und Nutzgarten mit > 50 %
heimischen Gehölzen
Gesamtfläche
2.355 m²
Gesamtflächenwert B
C. Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A)
0
236
2.826
3.062
+ 456
Für das Plangebiet ergibt sich nach dieser Gegenüberstellung ein + von 456 Einheiten. Somit ist kein zusätzlicher Ausgleich erforderlich.
Zum Bebauungsplan Nr. 15.1 und 15.2 „An der alten Schule“ war ein ökologisches
Defizit an externer Stelle zu kompensieren. Die Festlegung und Absicherung dieser
Kompensation wird auf den Bebauungsplan Koslar Nr. 26 übertragen.
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8.
Mai 2015
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Beim Plangebiet handelt es sich um eine von Bebauung umgebene Innenbereichsfläche.
Störende Nutzungen sind in der Umgebung nicht vorhanden.
Über die Existenz von Altlasten im Plangebiet ist nichts bekannt.
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Bebauungsplan Jülich Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar": Anlage zum Umweltbericht
e
aß
r
t
fs
ho
d
e
Fri
391
e
aß
r
t
fs
ho
d
e
Fri
395
A. Ursprünglicher
Bebauungsplan394Koslar Nr. 15.2
391
744
395
B. Bebauungsplan Nr. 26
744
394
740
740
1.1
1.2
1.2
Sch
lten
732
Ru
in
e
20
G
in
e
G
ar
ag
e
ar
a
ge
1.1
4.4
22
Ru
12
12
20
732
An
der
A
An
der
A
lten
Sch
ule
393
ule
393
1.1
4.4
705
23
22
705
23
Flur 20
10
11
11
10
Flur 20
354
8
Legende
146
Legende
33
146
100 %
1.1 Versiegelte Fläche (An der alten Schule)
351 m²
22,6 %
1.1 Versiegelte Fläche (Mischgebiet)
Fri
ed
Teilflächen Nr. 4: Grünflächen, Gärten
ho
f
4.4 Zier- und Nutzgarten (MI)str
aß
e
802 m²
51,6 %
400 m²
25,8 %
802 m²
100 %
802 m²
100 %
11 a
11 a
1.553 m²
1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung
328 (MI)
Januar 2014
8
Teilflächen Nr. 1: Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
25
354
33
Teilflächen Nr. 1: Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
25
1.413 m²
100 %
1.1 Versiegelte Fläche (Mischgebiet)
942 m²
66,7 %
1.2 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (MI)
471 m²
33,3 %
Fri
ed (MI)
4.4 Zier- und Nutzgarten
ho
fst
raß
942 m²
100 %
942 m²
100 %
Teilflächen Nr. 4: Grünflächen, Gärten
328
e